Rechtsprechung
| BGH, 25.04.2001 - IV ZR 281/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2; ; BGB § 749; ; BGB § 752; ; BGB § 273; ; BGB § 2018; ; BGB § 753; ; BGB § 274
- Wolters Kluwer
Eigentumswohnung - Pflichtteilsanspruch - Erbschaft - Verkaufserlös - Streitwert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung eines Berufungsurteils mangels Tatbestandes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbrecht - Zurückbehaltungsrecht wegen des Pflichtteilsanspruchs?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 26.01.2000 - IV ZR 281/99
- BGH, 25.04.2001 - IV ZR 281/99
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87
Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten …
Auszug aus BGH, 25.04.2001 - IV ZR 281/99
Gegen eine Forderung auf Einwilligung in die Auszahlung kann mit einem Zahlungsanspruch aufgerechnet werden (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1988 - IVb ZR 70/87 - NJW-RR 1989, 173 unter III 1 b). - BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78
Berufungsurteil ohne Tatbestand
Auszug aus BGH, 25.04.2001 - IV ZR 281/99
Damit bietet das unter Verstoß gegen § 543 Abs. 2 ZPO ergangene Urteil keine hinreichende Grundlage für eine revisionsrechtliche Überprüfung und muß schon aus diesem Grund aufgehoben werden (vgl. BGHZ 73, 248, 252; Urteil vom 1. Februar 1999 - II ZR 176/97 - NJW 1999, 1720). - BGH, 01.02.1999 - II ZR 176/97
Aufhebung des Berufungsurteils wegen fehlenden Tatbestandes
Auszug aus BGH, 25.04.2001 - IV ZR 281/99
Damit bietet das unter Verstoß gegen § 543 Abs. 2 ZPO ergangene Urteil keine hinreichende Grundlage für eine revisionsrechtliche Überprüfung und muß schon aus diesem Grund aufgehoben werden (vgl. BGHZ 73, 248, 252; Urteil vom 1. Februar 1999 - II ZR 176/97 - NJW 1999, 1720).
- BGH, 28.10.1992 - IV ZR 221/91
Schlichte Verwirkungsklausel bei gesetzlichem Pflichtteil - Entscheidung über …
Auszug aus BGH, 25.04.2001 - IV ZR 281/99
Ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Pflichtteilsanspruchs käme zwar gegenüber einem Anspruch aus § 2018 BGB nicht in Betracht (BGHZ 120, 96, 102 f.); die Beklagte hat ihre Mitberechtigung an dem auf das Anderkonto des Notars eingezahlten Betrag aber nicht durch Inanspruchnahme eines ihr nicht zustehenden Erbrechts nach ihrer Mutter erlangt und ist daher nicht Erbschaftsbesitzerin. - BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82
Bestehen einer Gemeinschaft nach Bruchteilen an einem Grundstück - Überzahlung …
Auszug aus BGH, 25.04.2001 - IV ZR 281/99
a) Der Kläger kann einen Anspruch auf §§ 749, 752, 753 BGB stützen (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1983 - II ZR 102/82 - WM 1983, 604 unter 1; Urteil vom 14. Dezember 1990 - V ZR 224/89 - NJW-RR 1991, 683 unter II 1 a). - BGH, 14.12.1990 - V ZR 224/89
Treuhänderische Beteiligung an einem Gemeinschaftskonto; Bruchteilsgemeinschaft …
Auszug aus BGH, 25.04.2001 - IV ZR 281/99
a) Der Kläger kann einen Anspruch auf §§ 749, 752, 753 BGB stützen (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1983 - II ZR 102/82 - WM 1983, 604 unter 1; Urteil vom 14. Dezember 1990 - V ZR 224/89 - NJW-RR 1991, 683 unter II 1 a). - BGH, 14.01.1953 - II ZR 20/52
Auszug aus BGH, 25.04.2001 - IV ZR 281/99
Dagegen kommt eine Behinderung der Erbauseinandersetzung nach dem Vater, die die Durchsetzung des Anspruchs des Klägers vor Abschluß dieser Auseinandersetzung treuwidrig erscheinen lassen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1953 - II ZR 20/52 - LM BGB § 2046 Nr. 1), hier nicht in Betracht, weil der Kläger lediglich den auf die Mutter der Parteien entfallenden Anteil am Erlös fordert.
- BGH, 13.11.2013 - XII ZB 333/12
Zuschlag an den geschiedenen Ehegatten in der Teilungsversteigerung: Fortsetzung …
Denn Schuldner des Anspruchs auf Aufhebung der Gemeinschaft ist der einzelne Teilhaber der Bruchteilsgemeinschaft (vgl. BGH Urteil vom 25. April 2001 - IV ZR 281/99 - ZEV 2001, 313, 314;… MünchKommBGB/K. Schmidt 6. Aufl. § 749 Rn. 18). - OLG Nürnberg, 28.02.2025 - 1 U 2451/23
Erbrechtsklage bleibt erfolglos: Historische Familiensammlung einer Nürnberger …
Rn. 38 b) Eine Gesamthandsgemeinschaft, mithin auch eine Erbengemeinschaft, kann Teilhaber einer Gemeinschaft nach Bruchteilen sein, da es sich um rechtlich verselbständigtes Sondervermögen handelt (BGH, Urteil vom 9. Februar 1983 - IVa ZR 162/81 und Urteil vom 25. April 2001 - IV ZR 281/99, juris).
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Rechtsprechung
| BGH, 26.01.2000 - IV ZR 281/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 26.01.2000 - IV ZR 281/99
- BGH, 25.04.2001 - IV ZR 281/99
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 16.07.2020 - 12 U 22/20
Betriebshaftpflichtversicherung mit "Bauunternehmerpolice": Auslegung der …
Rn. 94 Nach § 280 Abs. 1 BGB hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer zwar unter Umständen auch solche Schäden zu ersetzen, die dieser dadurch erleidet, dass der Versicherer einen Deckungsschutz aus der Haftpflichtversicherung zu Unrecht verweigert hat (vgl. zur Haftung einer Rechtsschutzversicherung bei unberechtigter Ablehnung einer Deckungszusage BGH…, Urteil vom 15.03.2006 - IV ZR 4/05 -, juris Rn. 21; BGH, Beschluss vom 26.01.2000 - IV ZR 281/99 -, juris Rn. 1).
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