Rechtsprechung
| BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Lebensversicherung: Erforderlichkeit einer Beweiserhebung über unvertretbare Renditeprognose zum Zeitpunkt des Versicherungsvertragsabschlusses
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 138 Abs 2 ZPO
Lebensversicherung: Erforderlichkeit einer Beweiserhebung über unvertretbare Renditeprognose zum Zeitpunkt des Versicherungsvertragsabschlusses - IWW
§ 544 Abs. 7 ZPO, §§ ... 195, 199 Abs. 1 BGB, § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 3 BGB, § 138 Abs. 4 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB, § 167 ZPO, § 189 ZPO, § 194 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzbegehren wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags; Werbung des Vermittlers mit einer jährlichen Wertsteigerung von über 8%
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzbegehren wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags; Werbung des Vermittlers mit einer jährlichen Wertsteigerung von über 8%
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beweiserhebung über unvertretbare Renditeprognosen zum Zeitpunkt des Versicherungsvertragsschlusses
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beweiserhebung über unvertretbare Renditeprognosen zum Zeitpunkt des Versicherungsvertragsschlusses
Verfahrensgang
- LG Hannover, 26.11.2012 - 2 O 327/11
- OLG Celle, 19.12.2013 - 6 U 21/13
- BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14
Papierfundstellen
- VersR 2016, 812
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12
Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14
Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit von dem Vortrag der Gegenseite ab (BGH, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, BGHZ 200, 350 Rn. 11 m.w.N.; st. Rspr.). - BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12
Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14
Ist aber in unverjährter Zeit Klage erhoben worden, so ist damit die Verjährung hinsichtlich der Ansprüche für alle Fehler gehemmt worden, die zum Streitgegenstand der Klage gehören, weil von der Hemmungswirkung einer Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) der prozessuale Anspruch und damit der Streitgegenstand insgesamt erfasst wird (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, NJW 2015, 236 Rn. 145 m.w.N.). - BGH, 12.03.2015 - III ZR 207/14
Zustellungsmangel: Heilung der Unwirksamkeit einer - demnächstigen - Zustellung …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14
Die Vorschrift erfasst auch die erst durch eine Heilung wirksam gewordene Zustellung (BGH, Urteil vom 12. März 2015 - III ZR 207/14, EBE/BGH 2015, 143, juris Rn. 19).
- BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14
Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehen (BGH, Urteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775 unter II 2 a, Rn. 25 nach juris m.w.N.). - BGH, 10.02.2011 - VII ZR 185/07
Vorwirkung demnächst erfolgender Zustellung: Berechnung der 14-tägigen …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14
Des Weiteren kommt es innerhalb dieses Zeitraums nur auf die durch den Kläger zu vertretende Verzögerung der Zustellung an; d.h. maßgeblich ist allein die Zeitspanne, um die sich der ohnehin erforderliche Zeitraum für die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert (BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07, VersR 2012, 382 Rn. 8 m.w.N.). - BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14
Für deren Berechnung ist nicht auf die seit Klageeinreichung, sondern nur auf die seit Ende der Verjährungsfrist verstrichene Zeit abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, BGHZ 161, 138, 140 m.w.N.). - BGH, 02.07.2009 - III ZR 333/08
Rechtsstellung des Verwalters eines Mietpools; Zulässigkeit des Bestreitens von …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14
Hierbei handelt es sich zwar nicht um einen Anwendungsfall des vom Berufungsgericht angeführten § 138 Abs. 4 ZPO, weil diese Norm die Erklärungspflicht der nicht beweisbelasteten Partei betrifft (BGH, Urteil vom 2. Juli 2009 - III ZR 333/08, NJW-RR 2009, 1666 Rn. 14 m.w.N.). - BGH, 15.05.2003 - III ZR 7/02
Drittwirkung von Amtspflichten
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14
Die darlegungs- und beweisbelastete Partei ist berechtigt, Behauptungen zu Vorgängen, die sich ihrer unmittelbaren Kenntnis entziehen, auch ohne eine dahingehende positive Kenntnis und nur auf eine Vermutung gestützt aufzustellen (…Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 95/10, VersR 2011, 1432 Rn. 10; BGH, Urteil vom 15. Mai 2003 - III ZR 7/02, BGHReport 2003, 891 unter II 2 a; jeweils m.w.N.). - BGH, 21.09.2011 - IV ZR 95/10
Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung: Darlegungslast des …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14
Die darlegungs- und beweisbelastete Partei ist berechtigt, Behauptungen zu Vorgängen, die sich ihrer unmittelbaren Kenntnis entziehen, auch ohne eine dahingehende positive Kenntnis und nur auf eine Vermutung gestützt aufzustellen (Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 95/10, VersR 2011, 1432 Rn. 10; BGH…, Urteil vom 15. Mai 2003 - III ZR 7/02, BGHReport 2003, 891 unter II 2 a; jeweils m.w.N.). - BGH, 10.07.2013 - IV ZR 88/11
Schadensersatzprozess: Gehörsverletzung seitens des Berufungsgerichts durch …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14
Rn. 30 Die Frage, ab welchem Zeitpunkt eine grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von den Umständen anzunehmen ist, die seinen Anspruch begründen, ist eine solche des Einzelfalls, die der Beurteilung durch den Tatrichter aufgrund einer Gesamtschau aller maßgeblichen objektiven und subjektiven Umstände unterliegt (Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - IV ZR 88/11, VersR 2013, 1457 Rn. 12).
- OLG Düsseldorf, 11.03.2016 - 22 U 176/14
Rechtsnatur und Beginn der Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung überzahlter …
Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit von dem Vortrag der Gegenseite ab (vgl. BGH…, Urteil vom 4. April 2014, V ZR 275/12, BGHZ 200, 350 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015, IV ZR 34/14, Rn. 18, juris). - OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17
"TV-Flops" sind für andere Sender kostenpflichtig
Dies führt dazu, dass es Sache der darlegungspflichtigen Partei wird, durch Konkretisierung ihrer Substantiierungslast nachzukommen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2015 - IV ZR 34/14, BeckRS 2015, 11257; Urteil vom 11.07.1995, X ZR 43/93, NJW 1995, 3311;… Greger in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 138 Rn. 8a).Dabei ist zu berücksichtigen, dass die darlegungs- und beweisbelastete Partei berechtigt ist, Behauptungen zu Vorgängen aufzustellen, die sich ihrer unmittelbaren Kenntnis entziehen, auch ohne eine dahingehende positive Kenntnis und nur auf eine Vermutung gestützt, aufzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2015 - IV ZR 34/14, BeckRS 2015, 11257).
- BGH, 25.05.2016 - IV ZR 211/15
Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung …
Die Frage, ab welchem Zeitpunkt eine grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von den Umständen anzunehmen ist, die seinen Anspruch begründen, ist eine solche des Einzelfalls, die der Beurteilung durch den Tatrichter aufgrund einer Gesamtschau aller maßgeblichen objektiven und subjektiven Umstände unterliegt (Senatsbeschlüsse vom 20. Mai 2015 - IV ZR 34/14, juris Rn. 30 …und vom 10. Juli 2013 - IV ZR 88/11, VersR 2013, 1457 Rn. 12). - OLG Brandenburg, 23.10.2024 - 11 U 71/22
Wirksamkeit von Prämienanpassungen i.R.e. privaten Krankenversicherung; …
Auch die darlegungs- und beweisbelastete Partei ist daher grundsätzlich berechtigt, Behauptungen zu Vorgängen, die sich ihrer unmittelbaren Kenntnis entziehen, auch ohne eine dahingehende positive Kenntnis und nur auf eine Vermutung gestützt aufzustellen (BGH, Beschl. v. 20.05.2015 - IV ZR 34/14, NJOZ 2015, 1329 Rn. 16). - AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20
Fehlen einer separaten Dusche bedeutet nicht fehlende Duschmöglichkeit
Einfaches Bestreiten ist jedoch aufgrund des substantiierten Vorbringens des Beklagten unter Bezugnahme auf den Mietvertrag nicht ausreichend (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - IV ZR 34/14 -).
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