Rechtsprechung
| BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23 |
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FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG § 22 Nr 3, GG Art 103 Abs 1
Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträgen
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Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträgen
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§ 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 22 Nr 3 EStG 1997
Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträgen - IWW
§ 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 22 Nr. 3 EStG, § 84 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 103 der Abgabenordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 5 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Betriebs-Berater
Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträgen
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Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträgen
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2023 - 3 K 333/17
- BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23
Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der tatsächlichen Würdigung oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 11.05.2011 - V B 113/10, Rz 6). - BFH, 11.05.2011 - V B 113/10
Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung …
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23
Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der tatsächlichen Würdigung oder der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 11.05.2011 - V B 113/10, Rz 6). - BFH, 07.12.2023 - IX B 12/23
Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung, Zeitpunkt der …
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23
Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 07.12.2023 - IX B 12/23, Rz 13, m.w.N.).
- BFH, 30.09.2020 - IX B 23/20
Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; Verfahrensmangel (Anspruch auf rechtliches …
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23
Damit kann die Zulassung der Revision aufgrund eines Verfahrensfehlers indes nicht erreicht werden (vgl. Senatsbeschluss vom 30.09.2020 - IX B 23/20, Rz 19). - BFH, 20.10.2022 - VI B 33/22
Rügeverzicht bei Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23
Zudem muss er --wenn sich der gerügte Gehörsverstoß nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bezieht-- vortragen, was er bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte (BFH-Beschlüsse vom 20.10.2022 - VI B 33/22, Rz 3 und vom 29.08.2023 - X B 18-20/23, Rz 17). - BFH, 24.09.2013 - XI B 75/12
Verwertung von strafgerichtlichen Feststellungen durch das FG - vorweggenommene …
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23
Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, aus denen --auf den Streitfall bezogen-- geschlossen werden kann, ob überhaupt abzugsfähige Werbungskosten vorliegen, brauchen vom FG regelmäßig nicht befolgt zu werden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 06.09.2005 - IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166, unter 1. und vom 24.09.2013 - XI B 75/12, Rz 14, m.w.N.). - BFH, 18.11.2019 - IX B 72/19
Keine Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. …
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23
Diese Voraussetzung ist erfüllt bei einem offensichtlichen materiellen oder formellen Rechtsfehler von erheblichem Gewicht, der die Entscheidung der Vorinstanz als willkürlich oder greifbar gesetzwidrig erscheinen lässt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 18.11.2019 - IX B 72/19, Rz 8 und BFH-Beschluss vom 19.05.2020 - VIII B 126/19, Rz 18, jeweils m.w.N.). - BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04
NZB: Ausforschungsbeweis
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23
Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, aus denen --auf den Streitfall bezogen-- geschlossen werden kann, ob überhaupt abzugsfähige Werbungskosten vorliegen, brauchen vom FG regelmäßig nicht befolgt zu werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 06.09.2005 - IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166, unter 1. und vom 24.09.2013 - XI B 75/12, Rz 14, m.w.N.). - BFH, 19.05.2020 - VIII B 126/19
Begründung der Divergenzrüge im Fall der Begründungserleichterung gemäß § 105 …
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23
Diese Voraussetzung ist erfüllt bei einem offensichtlichen materiellen oder formellen Rechtsfehler von erheblichem Gewicht, der die Entscheidung der Vorinstanz als willkürlich oder greifbar gesetzwidrig erscheinen lässt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 18.11.2019 - IX B 72/19, Rz 8 und BFH-Beschluss vom 19.05.2020 - VIII B 126/19, Rz 18, jeweils m.w.N.). - BFH, 29.05.2009 - VIII B 205/08
Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Ablehnung eines Antrags auf Erhebung …
Auszug aus BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23
Denn das FG muss einem Beweisantrag als Ausforschungsbeweis nicht entsprechen, wenn konkrete entscheidungserhebliche Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (vgl. BFH-Beschluss vom 29.05.2009 - VIII B 205/08, juris, unter II.d aa, m.w.N.). - BFH, 31.01.2013 - X B 21/12
Vorliegen von Scheinrechnungen - Geltendmachung von Verfahrensfehlern wegen …
- BFH, 27.06.2012 - X B 62/11
Nichtberücksichtigung von Tatsachen als Verfahrensfehler
- BFH, 17.04.2024 - X B 61/23
Sachaufklärungsmangel durch Übergehen eines erheblichen Beweisantrags
- BFH, 04.04.2024 - V B 12/23
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Finanzgericht (FG)
- BFH, 21.08.2026 - IX B 34/26
Überpfändung von Geldforderungen
Diese Voraussetzung ist erfüllt bei einem offensichtlichen materiellen oder formellen Rechtsfehler von erheblichem Gewicht, der die Entscheidung der Vorinstanz als willkürlich oder greifbar gesetzwidrig erscheinen lässt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 23). - BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24
Anforderungen an einen Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen
Eine Beweiserhebung kann nur dann unterbleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 26; vom 17.04.2024 - X B 61/23, Rz 13 und vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 13).Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen vom FG regelmäßig nicht befolgt zu werden (BFH-Beschlüsse vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 27 und vom 24.09.2013 - XI B 75/12, Rz 14, m.w.N.).
Denn das FG muss einem Beweisantrag als Ausforschungsbeweis nicht entsprechen, wenn konkrete entscheidungserhebliche Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (BFH-Beschlüsse vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 27; vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 14 und vom 29.05.2009 - VIII B 205/08, unter II.d aa, m.w.N.).
- BFH, 11.03.2025 - VIII B 5/24
Ermittlung ausländischen Rechts
Einwendungen gegen die finanzgerichtliche Tatsachen- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Nachprüfung durch den BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich entzogen (BFH-Beschluss vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 24).
- BFH, 14.05.2025 - XI B 77/24
Keine Anwendung des § 296 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren; Unabhängigkeit …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2013 - XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373, Rz 11; vom 20.11.2024 - IX B 77/23, BFH/NV 2025, 171, Rz 33). - BFH, 12.11.2025 - IX B 120/24
Verletzung der Sachaufklärungspflicht: Anforderungen an einen Antrag auf …
Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, aus denen --auf den Streitfall bezogen-- geschlossen werden kann, ob und in welcher Höhe Hinzuschätzungen vorzunehmen sind, brauchen vom FG regelmäßig nicht befolgt zu werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.09.2013 - XI B 75/12, Rz 14; vom 22.06.2016 - III B 134/15, Rz 16; vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 14; vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 27, und vom 03.07.2025 - VII B 46/24, Rz 13).Denn das FG muss einem Beweisantrag als Ausforschungsbeweis nicht entsprechen, wenn konkrete entscheidungserhebliche Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (BFH-Beschlüsse vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 27, und vom 03.07.2025 - VII B 46/24, Rz 13).
- FG Hamburg, 11.02.2025 - 6 K 155/23
Zur Wirksamkeit einer Einspruchsrücknahme
Diese Behauptung ist allerdings zu unsubstantiiert und läuft auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis (vgl. dazu etwa BFH, Beschluss vom 20. November 2024, IX B 77/23, BFH/NV 2025, 171) hinaus. - FG Münster, 11.12.2025 - 5 K 1900/23
Umsatzsteuer - Ordnungsgemäße Rechnung, Handel mit sog. "Mixpaletten", …
Soweit die Klägerin der Auffassung ist, dass eine handelsübliche Bezeichnung der Mixpaletten in den Rechnungen i.S.d. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG vorliege, und die Handelsüblichkeit der Bezeichnung unter Beweis gestellt hat, sieht der Senat von der schriftsätzlich beantragten Einholung eines Sachverständigengutachtens mangels Entscheidungserheblichkeit der Tatsachenfrage ab (vgl. zu den Voraussetzungen der Beweiserhebung BFH, Beschluss vom 20.11.2024, IX B 77/23, BFH/NV 2025, 171, m.w.N.).
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