Rechtsprechung
| BFH, 18.07.2023 - IX R 17/22 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesfinanzhof
AO § 122 Abs 2 Nr 1, AO § 129, AO § 173 Abs 1 Nr 2, AO § 173a, AO § 174 Abs 1, BGB § 133
Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a der Abgabenordnung (AO) bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal
- rechtsinformationen.bund.de
Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a der Abgabenordnung (AO) bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 122 Abs 2 Nr 1 AO, § 129 AO, § 173 Abs 1 Nr 2 AO, § 173a AO, § 174 Abs 1 AO
(Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a der AbgabenordnungAO) bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal - IWW
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO), §... 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 129 AO, § 173a AO, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 174 Abs. 1 AO, § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 118 Abs. 2 FGO, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 350 AO, § 365 Abs. 3 Satz 1 AO, § 173 AO, § 129 Satz 1 AO, § 93c AO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Begriff des Schreib- oder Rechenfehlers im Sinne von § 173a AO; Zulässigkeit der Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides nach Übermittlung unzutreffender Daten über das ELSTER-Portal
- Betriebs-Berater
Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a AO bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a der Abgabenordnung ( AO ) bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal
- rechtsportal.de
Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a der Abgabenordnung ( AO ) bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal
- rechtsportal.de
Begriff des Schreib- oder Rechenfehlers im Sinne von § 173a AO ; Zulässigkeit der Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides nach Übermittlung unzutreffender Daten über das ELSTER-Portal
- datenbank.nwb.de
Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a der Abgabenordnung (AO) bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die neue Steuererklärung - als Einspruch gegen den alten Steuerbescheid
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der fehlerhafte Datenimport ins ELSTER-Portal
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Änderung eines Steuerbescheids bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a AO bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Einordnung einer neuerlichen Datenübermittlung als berichtigte Einkommensteuererklärung
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.09.2022 - 9 K 203/21
- BFH, 18.07.2023 - IX R 17/22
Papierfundstellen
- BB 2023, 2581 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- BFH, 27.04.2022 - IX B 57/21
Grundsätzliche Bedeutung: Datenübertragungsfehler und § 173a AO
Auszug aus BFH, 18.07.2023 - IX R 17/22
§ 173a AO ist nicht bei sonstigen offenbaren Unrichtigkeiten, die dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung unterlaufen sind, anwendbar (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 27.04.2022 - IX B 57/21).Rn. 51 Schreibfehler sind insbesondere Rechtschreibfehler, Wortverwechselungen, Wortauslassungen oder fehlerhafte Übertragungen (…so ausdrücklich BTDrucks 18/7457, S. 87; Senatsbeschluss vom 27.04.2022 - IX B 57/21, Rz 5).
Ferner hat der Senat --wenn auch in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren-- befunden, dass eine analoge Anwendung des § 173a AO auf offenbare Unrichtigkeiten, die einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlich sind, mangels einer hierfür erforderlichen planwidrigen Regelungslücke ausgeschlossen ist (Senatsbeschluss vom 27.04.2022 - IX B 57/21, Rz 7).
- BFH, 26.05.2020 - IX R 30/19
Nachträgliches Bekanntwerden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - offenbare …
Auszug aus BFH, 18.07.2023 - IX R 17/22
Die revisionsrechtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob das FG im Rahmen der Gesamtwürdigung von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen in seine Beurteilung einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (Senatsurteil vom 26.05.2020 - IX R 30/19, Rz 31).Rn. 55 Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass der eindeutige Gesetzeswortlaut der Vorschrift nur die Korrektur von Schreib- oder Rechtsfehlern, nicht aber die von ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten im Sinne von § 129 AO zulässt (Senatsurteil vom 26.05.2020 - IX R 30/19, Rz 37, m.w.N.).
- BFH, 28.10.2020 - X R 29/18
Grenzen der nachgelagerten Besteuerung von Einkünften aus ausländischen …
Auszug aus BFH, 18.07.2023 - IX R 17/22
Aus diesem Grund fehlt jeglicher Anhaltspunkt, dass die von den Klägern befürwortete Erweiterung des Tatbestands auf "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" vom Gesetzgeber nur versehentlich nicht geregelt wurde (vgl. zu den Anforderungen an eine planwidrige Regelungslücke BFH-Urteil vom 28.10.2020 - X R 29/18, BFHE 271, 370, BStBl II 2021, 675, Rz 34, m.w.N.).Dass diese gesetzgeberische Entscheidung mit Blick auf den tatbestandlich weiteren Anwendungsbereich einer Berichtigung gemäß § 129 AO vielfältig auf Kritik gestoßen ist (vgl. von Wedelstädt in Gosch, AO § 173a Rz 11; Loose in Tipke/Kruse, § 173a AO Rz 5; von Groll in HHSp, § 173a AO Rz 20;… Klein/Rüsken, AO, 16. Aufl., § 173a Rz 7) und womöglich rechtspolitisch bedenklich ist, ändert insoweit nichts (s. BFH-Urteil vom 28.10.2020 - X R 29/18, BFHE 271, 370, BStBl II 2021, 675, Rz 34).
- BFH, 23.01.1991 - I R 26/90
Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren …
Auszug aus BFH, 18.07.2023 - IX R 17/22
Soweit die Finanzbehörde auf Vorakten zurückgreifen muss, fehlt es grundsätzlich an der Offensichtlichkeit des Fehlers (BFH-Urteil vom 23.01.1991 - I R 26/90, BFH/NV 1992, 359, unter II.2.b).Eine solche ist aber nicht mit einer offenbaren Unrichtigkeit gleichzusetzen, sondern schließt sie vielmehr in der Regel aus (BFH-Urteil vom 23.01.1991 - I R 26/90, BFH/NV 1992, 359, unter II.2.b, m.w.N.).
- BFH, 29.10.2019 - IX R 4/19
Auslegung von Einspruchsschreiben
Auszug aus BFH, 18.07.2023 - IX R 17/22
Eine derartige Korrektur der Einspruchserklärung kann auch mit dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung nicht gerechtfertigt werden (statt vieler Senatsurteil vom 29.10.2019 - IX R 4/19, BFHE 266, 126, BStBl II 2020, 368, Rz 13, m.w.N.).Das Revisionsgericht kann die Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob das FG die anerkannten Auslegungsregeln beachtet und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (Senatsurteil vom 29.10.2019 - IX R 4/19, BFHE 266, 126, BStBl II 2020, 368, Rz 18, m.w.N.).
- BFH, 16.09.2015 - IX R 37/14
Keine Berichtigung nach § 129 AO bei Übernahme "vermeintlicher" mechanischer …
Auszug aus BFH, 18.07.2023 - IX R 17/22
Dies wiederum setzt voraus, dass sich die Unrichtigkeit ohne Weiteres aus der Steuererklärung des Steuerpflichtigen, deren Anlagen sowie den in den Akten befindlichen Unterlagen für das betreffende Veranlagungsjahr ergibt (Senatsurteil vom 16.09.2015 - IX R 37/14, BFHE 250, 332, BStBl II 2015, 1040, Rz 16, m.w.N.). - BFH, 12.02.2020 - X R 27/18
Keine Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Tatsachen- oder Rechtsirrtum
Auszug aus BFH, 18.07.2023 - IX R 17/22
Da die Unrichtigkeit nicht aus dem Bescheid selbst erkennbar sein muss, ist die Vorschrift auch dann anwendbar, wenn die Finanzbehörde offenbar fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt (zum Ganzen BFH-Urteil vom 12.02.2020 - X R 27/18, Rz 13, m.w.N.). - BFH, 25.01.2017 - I R 70/15
Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und …
Auszug aus BFH, 18.07.2023 - IX R 17/22
Rn. 30 aa) Tatsache im Sinne der Norm ist, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Tatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (allgemeine Ansicht, u.a. BFH-Urteil vom 25.01.2017 - I R 70/15, BFHE 257, 66, BStBl II 2017, 780, Rz 11;… Klein/Rüsken, AO, 16. Aufl., § 173 Rz 21; von Groll in HHSp, § 173 AO Rz 66). - BFH, 09.05.2012 - I R 73/10
Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen: Berücksichtigung ausländischer …
Auszug aus BFH, 18.07.2023 - IX R 17/22
Die in der mehrfachen Erfassung eines bestimmten Sachverhalts liegenden Unrichtigkeiten müssen einander nach materiellem Recht zwingend --denknotwendig-- ausschließen (BFH-Urteile vom 09.05.2012 - I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566, Rz 31 sowie vom 20.03.2019 - II R 61/15, BFHE 263, 492, BStBl II 2020, 463, Rz 13, jeweils m.w.N.; von Wedelstädt in Gosch, AO § 174 Rz 32). - BFH, 12.03.2019 - IX R 29/17
Änderung wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsache
Auszug aus BFH, 18.07.2023 - IX R 17/22
Dabei ist grundsätzlich bekannt, was sich aus den bei der Finanzbehörde geführten Akten ergibt, ohne dass es auf die individuelle Kenntnis des Bearbeiters ankommt (zum Ganzen Senatsurteil vom 12.03.2019 - IX R 29/17, Rz 18 f., m.w.N.). - FG Niedersachsen, 21.09.2022 - 9 K 203/21
Keine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides wegen eines …
- BFH, 20.03.2019 - II R 61/15
Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher …
- BFH, 08.10.2019 - XI B 49/19
Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Leistungen, die den …
- BFH, 14.11.2012 - II R 14/11
Rechtsbehelf vor Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; erneute Bekanntgabe eines …
- BFH, 10.07.2008 - IX R 4/08
Zur Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO
- BFH, 29.07.2026 - II R 11/24
Keine widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 1 Satz 1 AO bei …
Die in der mehrfachen Erfassung eines bestimmten Sachverhalts liegenden Unrichtigkeiten müssen einander nach materiellem Recht zwingend --denknotwendig-- ausschließen (BFH-Urteile vom 20.03.2019 - II R 61/15, BFHE 263, 492, BStBl II 2020, 463, Rz 13, und vom 18.07.2023 - IX R 17/22, BFHE 281, 242, BStBl II 2024, 90, Rz 37). - FG Niedersachsen, 19.03.2026 - 5 K 137/25
Rechenfehler; Schreibfehler; ERP-System; Fehlerhafter Steuerschlüssel in einem …
Daher können auch Fehler bei der Bedienung eines digitalen Eingabegeräts, sogenannte Tippfehler, als tatbestandliche Schreibfehler anzusehen sein (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 2023 IX R 17/22, BStBl II 2024, 90).Die Parallele zum "Verklicken" in der Entscheidung des BFH vom 18. Juli 2023 IX R 17/22, (BStBl II 2024, 90) drängt sich auf.
Der BFH hat dies nicht als Schreibfehler gewertet, da die Kläger genau die Daten importieren wollten, die sich in dem von ihnen angeklickten Ordner befanden; ihr Irrtum betraf nur die Zugehörigkeit der Daten zum Streitjahr (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 2023 IX R 17/22, BStBl II 2024, 90.).
- FG Rheinland-Pfalz, 08.04.2025 - 3 K 1088/23
Bilanzberichtigung nach Bestandskraft: Keine Änderung nach § 129 AO bei …
Schreibfehler sind Rechtschreib-, Wortstellungs-, Wortverwechslungs- und Auslassungsfehler oder fehlerhafte Übertragungen (BFH-Urteil vom 18. Juli 2023 - IX R 17/22, BStBl. II 2024, 90). - FG Baden-Württemberg, 07.10.2025 - 5 K 2009/24 Aus diesem Grund fehlt jeglicher Anhaltspunkt, dass die Erweiterung des Tatbestands auf "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" vom Gesetzgeber nur versehentlich nicht geregelt wurde (BFH, Urteil vom 18. Juli 2023 - IX R 17/22 -, BStBl II 2024, 90, Rn. 56).
- FG Münster, 24.10.2025 - 4 K 884/23
Verfahren - Berichtigung einer Kirchensteuerfestsetzung nach § 175b Abs. 1 AO
Die Norm erfasst ausweislich ihres Wortlautes nur Schreib- und Rechenfehler und gerade nicht - anders als § 129 AO - die einem Schreib- oder Rechtsfehler ähnliche Unrichtigkeit (BFH, Urteil vom 18.07.2023 IX R 17/22, BFHE 281, 242, BStBl. II 2024, 90 Rz. 56).
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