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Rechtsprechung
   BFH, 17.12.2002 - IX R 58/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7353
BFH, 17.12.2002 - IX R 58/00 (https://dejure.org/2002,7353)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2002 - IX R 58/00 (https://dejure.org/2002,7353)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - IX R 58/00 (https://dejure.org/2002,7353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 68; ; AO 1977 § 42 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 42 Abs. 2

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 21 Abs. 1
    Vermietung an unterhaltsberechtigtes Kind

  • datenbank.nwb.de

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Vermietung einer Wohnung an das unterhaltsberechtigte Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater vermietet Wohnung an Tochter - Finanzamt verweigert Werbungskostenabzug

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 12 Nr 1, GG Art 103 Abs 1
    Angehörige; Mietverhältnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 1038
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 58/00
    Aus den Feststellungen des FG ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass die Vereinbarungen zwischen dem Kläger und seiner Tochter nur zum Schein getroffen sein könnten (§ 117 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) und das Mietverhältnis deshalb als Scheingeschäft i.S. von § 41 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen ist (s. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.).

    Dies setzt nach der neueren Rechtsprechung des Senats zumindest voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 BGB), klar und eindeutig vereinbart und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (vgl. Urteil in BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Gründe des Urteils in BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224 Bezug.

  • BFH, 20.03.2002 - I R 63/99

    Gestaltungsmissbrauch bei Zwischenschaltung einer Finanzierungsgesellschaft

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 58/00
    Die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 AO 1977 i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3794; BStBl I 2002, 4, 13; s. dazu z.B. BFH-Urteil vom 20. März 2002 I R 63/99, BFHE 198, 506, unter B. II. 2. b dd) liegen nicht vor.
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2000 - 3 K 3255/98

    Mietverhältnis zwischen Vater und unterhaltsberechtigtem Kind

    Auszug aus BFH, 17.12.2002 - IX R 58/00
    Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 680 veröffentlichten Urteil ab.
  • FG München, 11.07.2017 - 12 K 796/14

    Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung einer …

    Die Kläger haben ja nur Geld, das ihnen aufgrund der monatlichen Überweisungen des ... als Miete zugeflossen ist, danach frei verwendet; die ständige BFH-Rechtsprechung sieht im Übrigen ja auch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietverhältnis und die Erfüllung von Unterhaltspflichten als zwei wirtschaftlich unterschiedliche Vorgänge (vgl. nur BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 58/00, BFH/NV 2003, 750, Rn. 11, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1817/06

    Voraussetzungen der Gewährung einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 S. 1 …

    Außerdem betont er - nach ausdrücklicher Rechtsprechungsänderung - zuletzt immer wieder, dass die Unterhaltszahlung einerseits und die Erfüllung der mietvertraglichen Vereinbarungen andererseits zwei bürgerlich-rechtlich und wirtschaftlich unterschiedliche Vorgänge seien, die auch steuerrechtlich voneinander zu trennen sind (…BFH, Urt. v. 17. Dezember 2002 IX R 35/99, BFH/ NV 2003, 611;… BFH Urteil vom 17. Dezember 2002, IX R18/00, BFH/ NV 2003, 749; BFH Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 58/00, BFH/ NV 2003, 750).
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