Rechtsprechung
| BFH, 27.06.2006 - IX R 59/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § ... 155; ; EigZulG § 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 8; ; BGB § 181; ; BGB § 1629; ; BGB § 1629 Abs. 2; ; BGB § 1643 Abs. 1; ; BGB § 1795 Abs. 2; ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 5; ; BGB § 1822 Nr. 1; ; BGB § 1909; ; ZPO § 295
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EigZulG § 1 § 2 § 8
Mittelbare Grundstücksschenkung - datenbank.nwb.de
Mittelbare Grundstücksschenkung durch Überweisung des Kaufpreises vom Schenker auf das Konto des Veräußerers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 26.06.2003 - 1 K 1068/01
- BFH, 27.06.2006 - IX R 59/04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BFH, 29.07.1998 - X R 54/95
§ 10 e EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung
Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 59/04
Eine solche mittelbare Grundstücksschenkung ist regelmäßig anzunehmen, wenn z.B. der geschenkte Geldbetrag unmittelbar auf das Notaranderkonto (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128) oder unmittelbar auf das Konto des Verkäufers (…BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1764, und BFH/NV 2006, 260) überwiesen wird.Darauf, wer aus dem Kaufvertrag zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist, kommt es nicht an (BFH-Urteil in BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128).
- BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04
EigZul: mittelbare Grundstücksschenkung durch Geldzuwendung
Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 59/04
Indes kann er die Kaufpreiszahlungen nicht als Anschaffungskosten i.S. des § 8 EigZulG geltend machen, weil ihm das Grundstück mittelbar durch Zuwendung des Geldes geschenkt wurde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 2005 IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764;… vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260; jeweils m.w.N.).Eine solche mittelbare Grundstücksschenkung ist regelmäßig anzunehmen, wenn z.B. der geschenkte Geldbetrag unmittelbar auf das Notaranderkonto (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128) oder unmittelbar auf das Konto des Verkäufers (BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1764, und BFH/NV 2006, 260) überwiesen wird.
- BFH, 17.08.2005 - IX R 14/05
Mittelbare Grundstücksschenkung
Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 59/04
Indes kann er die Kaufpreiszahlungen nicht als Anschaffungskosten i.S. des § 8 EigZulG geltend machen, weil ihm das Grundstück mittelbar durch Zuwendung des Geldes geschenkt wurde (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 2005 IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764; vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260; jeweils m.w.N.).Eine solche mittelbare Grundstücksschenkung ist regelmäßig anzunehmen, wenn z.B. der geschenkte Geldbetrag unmittelbar auf das Notaranderkonto (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128) oder unmittelbar auf das Konto des Verkäufers (BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1764, und BFH/NV 2006, 260) überwiesen wird.
- BFH, 10.11.2004 - II R 44/02
Mittelbare Grundstücksschenkung - Ehebedingte Zuwendung
Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 59/04
Denn Gegenstand der Schenkung ist das Grundstück und nicht der Geldbetrag, wenn der erwerbende Beschenkte im Verhältnis zum Schenker --endgültig-- tatsächlich und rechtlich nicht über den geschenkten Betrag, sondern erst über das damit erworbene Grundstück verfügen kann (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 2004 II R 44/02, BFHE 207, 360, BStBl II 2005, 188). - BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03
NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 59/04
Abgesehen davon, dass die gerügte unzureichende Sachaufklärung wegen unterlassener Beweiserhebung als verzichtbarer Verfahrensmangel (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung;… vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354) spätestens im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem FG hätte gerügt werden müssen und der rechtskundig vertretene Kläger nicht vorgebracht hat, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2005 III B 150/04, BFH/NV 2006, 330;… vom 17. Dezember 2004 VIII B 152/04, BFH/NV 2005, 1102), ist das klägerische Vorbringen auch nicht entscheidungserheblich; denn es legt nicht den maßgebenden materiell-rechtlichen Standpunkt des FG (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2005 IX B 168/04, BFH/NV 2005, 1829;… vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142) zugrunde, wonach eine weitere Sachaufklärung durch Einvernahme der benannten Zeugen wegen des fehlenden Vollzugs der Schenkungen unterbleiben konnte. - BFH, 21.03.2006 - X B 94/05
NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist
Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 59/04
Abgesehen davon, dass die gerügte unzureichende Sachaufklärung wegen unterlassener Beweiserhebung als verzichtbarer Verfahrensmangel (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung;… vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326;… vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354) spätestens im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem FG hätte gerügt werden müssen und der rechtskundig vertretene Kläger nicht vorgebracht hat, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2005 III B 150/04, BFH/NV 2006, 330;… vom 17. Dezember 2004 VIII B 152/04, BFH/NV 2005, 1102), ist das klägerische Vorbringen auch nicht entscheidungserheblich; denn es legt nicht den maßgebenden materiell-rechtlichen Standpunkt des FG (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2005 IX B 168/04, BFH/NV 2005, 1829; vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142) zugrunde, wonach eine weitere Sachaufklärung durch Einvernahme der benannten Zeugen wegen des fehlenden Vollzugs der Schenkungen unterbleiben konnte. - BFH, 29.10.2002 - IV B 98/01
Darlegungserfordernis bei der Rüge eines Verfahrensmangels eines übergangenen …
Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 59/04
Abgesehen davon, dass die gerügte unzureichende Sachaufklärung wegen unterlassener Beweiserhebung als verzichtbarer Verfahrensmangel (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326;… vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354) spätestens im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem FG hätte gerügt werden müssen und der rechtskundig vertretene Kläger nicht vorgebracht hat, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2005 III B 150/04, BFH/NV 2006, 330;… vom 17. Dezember 2004 VIII B 152/04, BFH/NV 2005, 1102), ist das klägerische Vorbringen auch nicht entscheidungserheblich; denn es legt nicht den maßgebenden materiell-rechtlichen Standpunkt des FG (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2005 IX B 168/04, BFH/NV 2005, 1829;… vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142) zugrunde, wonach eine weitere Sachaufklärung durch Einvernahme der benannten Zeugen wegen des fehlenden Vollzugs der Schenkungen unterbleiben konnte. - BFH, 17.12.2004 - VIII B 152/04
Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 59/04
Abgesehen davon, dass die gerügte unzureichende Sachaufklärung wegen unterlassener Beweiserhebung als verzichtbarer Verfahrensmangel (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung;… vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326;… vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354) spätestens im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem FG hätte gerügt werden müssen und der rechtskundig vertretene Kläger nicht vorgebracht hat, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2005 III B 150/04, BFH/NV 2006, 330; vom 17. Dezember 2004 VIII B 152/04, BFH/NV 2005, 1102), ist das klägerische Vorbringen auch nicht entscheidungserheblich; denn es legt nicht den maßgebenden materiell-rechtlichen Standpunkt des FG (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2005 IX B 168/04, BFH/NV 2005, 1829;… vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142) zugrunde, wonach eine weitere Sachaufklärung durch Einvernahme der benannten Zeugen wegen des fehlenden Vollzugs der Schenkungen unterbleiben konnte. - BFH, 18.05.2005 - IX B 168/04
Divergenz; mangelnde Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 59/04
Abgesehen davon, dass die gerügte unzureichende Sachaufklärung wegen unterlassener Beweiserhebung als verzichtbarer Verfahrensmangel (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung;… vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326;… vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354) spätestens im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem FG hätte gerügt werden müssen und der rechtskundig vertretene Kläger nicht vorgebracht hat, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2005 III B 150/04, BFH/NV 2006, 330;… vom 17. Dezember 2004 VIII B 152/04, BFH/NV 2005, 1102), ist das klägerische Vorbringen auch nicht entscheidungserheblich; denn es legt nicht den maßgebenden materiell-rechtlichen Standpunkt des FG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2005 IX B 168/04, BFH/NV 2005, 1829;… vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142) zugrunde, wonach eine weitere Sachaufklärung durch Einvernahme der benannten Zeugen wegen des fehlenden Vollzugs der Schenkungen unterbleiben konnte. - BFH, 17.10.2005 - III B 150/04
Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisen; Rügeverzicht
Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 59/04
Abgesehen davon, dass die gerügte unzureichende Sachaufklärung wegen unterlassener Beweiserhebung als verzichtbarer Verfahrensmangel (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung;… vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326;… vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354) spätestens im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem FG hätte gerügt werden müssen und der rechtskundig vertretene Kläger nicht vorgebracht hat, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2005 III B 150/04, BFH/NV 2006, 330;… vom 17. Dezember 2004 VIII B 152/04, BFH/NV 2005, 1102), ist das klägerische Vorbringen auch nicht entscheidungserheblich; denn es legt nicht den maßgebenden materiell-rechtlichen Standpunkt des FG (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2005 IX B 168/04, BFH/NV 2005, 1829;… vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142) zugrunde, wonach eine weitere Sachaufklärung durch Einvernahme der benannten Zeugen wegen des fehlenden Vollzugs der Schenkungen unterbleiben konnte. - FG Berlin, 26.06.2003 - 1 K 1068/01
Zivilrechtliche Zulässigkeit eines Schenkungsvertrags zu Gunsten Dritter zum …
- BFH, 18.09.2007 - IX R 38/06
Mittelbare Grundstücksschenkung keine Anschaffung
Das kann auch durch Zuwendung von Geld geschehen, wenn damit mittelbar die Wohnung geschenkt wird (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 2005 IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764;… vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260; vom 27. Juni 2006 IX R 59/04, BFH/NV 2006, 2040, m.w.N.). - BFH, 17.02.2009 - IX B 168/08
NZB: Anschaffung i.S.d. § 2 Abs. 1 EigZulG - Darlegung der grundsätzlichen …
Entrichten nämlich --wie im Streitfall-- die Eltern der Kläger als Schenker den Kaufpreis für die Wohnung jeweils direkt an den Verkäufer oder unmittelbar auf ein Notaranderkonto, so sind die Beschenkten (hier: die Kläger) nicht mit Anschaffungskosten belastet und deshalb nicht anspruchsberechtigt; unerheblich ist, wer aus dem Kaufvertrag zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist (…vgl. BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 38/06, BFH/NV 2008, 29; vom 27. Juni 2006 IX R 59/04, BFH/NV 2006, 2040, m.w.N.). - BFH, 27.05.2008 - IX B 11/08
Materiell-rechtliche Fehler kein Verfahrensmangel - Anforderungen an …
Vielmehr ist das FG nach Maßgabe der mangels zulässiger und begründeter Verfahrensrügen den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) auf der Basis der BFH-Rechtsprechung (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 38/06, BFH/NV 2008, 29; vom 27. Juni 2006 IX R 59/04, BFH/NV 2006, 2040;… BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 IX B 169/05, BFH/NV 2006, 2234, m.w.N.) zu dem Ergebnis gelangt, dass der dem Kläger von seinen Eltern Tage zuvor zugewandte Geldbetrag auf sein Konto zum Zweck des konkret in Aussicht genommenen Grundstückserwerbs überwiesen wurde und damit eine mittelbare Grundstücksschenkung und somit keine Anschaffung i.S. des § 2 Abs. 1 des Eigenheimzulagengesetzes vorlag; entsprechend waren auch keine nachträglichen Herstellungskosten begünstigt. - FG Hamburg, 29.08.2006 - 5 K 63/06
Gewährung der Eigenheimzulage bei nachweisbaren eigenen Aufwendungen
So liegen regelmäßig die Voraussetzungen für eine mittelbare Schenkung der Immobilie vor, wenn der geschenkte Geldbetrag vom Schenker unmittelbar auf das Konto des Verkäufers überwiesen wird - wie hier - (vgl. BFH vom 27. Juni 2006, IX R 59/04, BFH/NV 2006, 2040;… vom 17. August 2005, IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260;… vom 10. Mai 2005, IX R 65/04, BFH/NV 2005).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".