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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2545
BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22 (https://dejure.org/2023,2545)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2023 - IX ZB 5/22 (https://dejure.org/2023,2545)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2023 - IX ZB 5/22 (https://dejure.org/2023,2545)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § ... 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 418 Abs. 1 ZPO, §§ 418, 415 ZPO, § 418 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 1, § 139 ZPO, § 139 Abs. 1 ZPO, § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Entkräftung der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde nur durch die substantiierte Darlegung und Glaubhaftmachung des Gegenteils; Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entkräftung der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde nur durch die substantiierte Darlegung und Glaubhaftmachung des Gegenteils; Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.08.2016 - VI ZB 19/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Richterliche Hinweispflicht auf unklare …

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22
    Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können noch nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZB 19/16, NJW 2016, 3312 Rn. 7).

    Wenn die insoweit darlegungspflichtige Partei nichts zur Posteingangskontrolle vorgetragen hat, ist das Gericht nicht nach § 139 Abs. 1 ZPO verpflichtet, auf den insoweit notwendigen Vortrag hinzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZB 19/16, NJW 2016, 3312 Rn. 9 zur Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes).

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 104/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Empfangseinrichtung bei Ersatzzustellung …

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22
    Die nur pauschale Behauptung, das zugestellte Schriftstück nicht bekommen zu haben, entkräftet die Richtigkeit der Zustellungsurkunde allerdings nicht (BGH, Urteil vom 10. November 2005 - III ZR 104/05, NJW 2006, 150 Rn. 12; vgl. auch BVerfG, NJW-RR 2002, 1008).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt der an einem Rechtsstreit beteiligten Partei ein Recht darauf, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, also grundsätzlich auch zu jeder dem Gericht unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite und deren Rechtsauffassung (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 60, 175, 210).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Zurückweisung einer Berufung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22
    Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich; insbesondere verletzt der angefochtene Beschluss nicht den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfG, NJW 2003, 281 mwN).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZB 39/19

    Sachverhaltsaufklärung zum fristgerechten Eingang eines Rechtsmittelschriftsatzes …

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22
    Im Wiedereinsetzungsverfahren reicht allerdings für die Entkräftung der Beweiskraft der Postzustellungsurkunde gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Glaubhaftmachung aus (BGH, Beschluss vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83, MDR 1983, 749; vom 5. Oktober 2000 - X ZB 13/00, NJW-RR 2001, 571; vom 28. Januar 2020 - VIII ZB 39/19, MDR 2020, 431 Rn. 24).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2017/01

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22
    Die nur pauschale Behauptung, das zugestellte Schriftstück nicht bekommen zu haben, entkräftet die Richtigkeit der Zustellungsurkunde allerdings nicht (BGH…, Urteil vom 10. November 2005 - III ZR 104/05, NJW 2006, 150 Rn. 12; vgl. auch BVerfG, NJW-RR 2002, 1008).
  • BGH, 05.10.2000 - X ZB 13/00

    Gegenbeweis gegen Zustellungsnachweis aufgrund Postzustellungsurkunde

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22
    Im Wiedereinsetzungsverfahren reicht allerdings für die Entkräftung der Beweiskraft der Postzustellungsurkunde gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Glaubhaftmachung aus (BGH, Beschluss vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83, MDR 1983, 749; vom 5. Oktober 2000 - X ZB 13/00, NJW-RR 2001, 571;… vom 28. Januar 2020 - VIII ZB 39/19, MDR 2020, 431 Rn. 24).
  • BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01

    Unverschuldete Unkenntnis von der Niederlegung eines Schriftstücks

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22
    Vielmehr bedarf es konkreten Vortrags, ob und durch welche Personen der Briefkasten regelmäßig geleert wird und welche Vorkehrungen getroffen werden, dass eingegangene Brief- und sonstige Postsendungen sorgfältig gesichtet werden (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2002 - AnwZ (B) 48/01, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1555/11

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender …

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22
    Eine förmliche Fristsetzung durch das Gericht ist hierfür allerdings nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 2 BvR 1555/11, juris Rn. 4).
  • BGH, 03.03.1983 - IX ZB 4/83

    Widerlegung des durch Anbringung des gerichtlichen Eingangsstempels begründeten …

    Auszug aus BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22
    Im Wiedereinsetzungsverfahren reicht allerdings für die Entkräftung der Beweiskraft der Postzustellungsurkunde gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Glaubhaftmachung aus (BGH, Beschluss vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83, MDR 1983, 749; vom 5. Oktober 2000 - X ZB 13/00, NJW-RR 2001, 571;… vom 28. Januar 2020 - VIII ZB 39/19, MDR 2020, 431 Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2025 - 9 U 73/24

    Zur Beweiskraft von Postzustellungsurkunden

    Dass es sich bei einer Postzustellungsurkunde um eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO handelt, wird aber auch in neueren höchstrichterlichen Entscheidungen nicht angezweifelt (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9.1.2023 - 2 BvR 2697/18, juris Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 22.8.2023 - AnwZ (Brfg) 14/23, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 12.1.2023 - IX ZB 5/22, juris Rn. 6).

    b) Soweit der Beklagte meint, der Bundesgerichtshof lasse eine Glaubhaftmachung der für die Unrichtigkeit der Zustellungsurkunde sprechenden Tatsachen ausreichen, verkennt er, dass es in dem von ihm angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.1.2023 - IX ZB 5/22, in der sich das vom Beklagten herangezogene Zitat befindet, um eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geht, für welche das Gesetz in § 236 Abs. 2 S. 1 ZPO die Glaubhaftmachung ausdrücklich ausreichen lässt.

    Zur Führung des Gegenbeweises ist der volle Beweis der Urkundenunrichtigkeit erforderlich, sofern nicht das Gesetz eine Glaubhaftmachung ausdrücklich ausreichen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.1.2023 - IX ZB 5/22, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 28.1.2020 - VIII ZB 39/19, juris Rn. 24, jeweils m.w.N.).

    Dieses ist unabhängig von der Frage, ob der an Eides statt versicherte Sachverhalt im Streitfall genügt, die Richtigkeit der Zustellungsurkunde zu entkräften (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12.1.2023 - IX ZB 5/22, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 1.7.2002 - AnwZ (B) 48/01, juris Rn. 12), nicht geeignet, den Vollbeweis der Unrichtigkeit der Zustellungsurkunde zu erbringen.

  • OLG Frankfurt, 22.05.2025 - 9 U 73/24

    Beginn des Laufs der zweiwöchigen Einspruchsfrist mit der wirksamen Zustellung …

    Zur Führung des Gegenbeweises ist der volle Beweis der Urkundenunrichtigkeit erforderlich, sofern nicht das Gesetz eine Glaubhaftmachung ausdrücklich ausreichen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.1.2023 - IX ZB 5/22, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 28.1.2020 - VIII ZB 39/19, juris Rn. 24, jeweils m.w.N.).

    Dieses ist unabhängig von der Frage, ob der an Eides statt versicherte Sachverhalt im Streitfall genügt, die Richtigkeit der Zustellungsurkunde zu entkräften (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12.1.2023 - IX ZB 5/22, juris Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 1.7.2002 - AnwZ (B) 48/01, juris Rn. 12), nicht geeignet, den Vollbeweis der Unrichtigkeit der Zustellungsurkunde zu erbringen.

  • OLG Celle, 13.03.2025 - 14 U 196/24

    Briefkasten ist trotz Nachsendeauftrags zu kontrollieren!

    Das erfordert den vollen Beweis des Gegenteils iSv § 286 Abs. 1 ZPO, an den indes keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023 - IX ZB 5/22, Rn. 6;… Schultzky, in: Zöller, 35. Aufl. 2024, § 182, Rn. 15 mwN).

    Insbesondere die Angabe des Geschäftsführers der Beklagten, es habe zum damaligen Zeitpunkt niemanden gegeben, der den Briefkasten der Beklagten regelmäßig kontrolliert habe, erscheint - gerade im geschäftlichen Verkehr - fahrlässig (ebenso: BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023 - IX ZB 5/22, Rn. 7 mwN).

  • VG Schleswig, 11.06.2026 - 6 A 126/25

    Kosten einer schornsteinfegerrechtlichen Ersatzvornahme; Verhältnismäßigkeit der …

    Hierfür ist grundsätzlich der volle Beweis der Urkundenunrichtigkeit erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023 - IX ZB 5/22 -, juris Rn. 6).
  • VG München, 14.05.2025 - M 19 S 24.7747

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahreignungs-Bewertungssystem, Zeitpunkt des …

    Auch wenn die Anforderungen an die darlegungsbelastete Partei nicht überspannt werden dürfen, bedarf es unter anderem eines konkreten Vortrags, welche Vorkehrungen getroffen werden, dass eingegangene Brief- und sonstige Postsendungen sorgfältig gesichtet werden können (vgl. BGH, B.v. 121.2023 - IX ZB 5/22 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Köln, 18.08.2025 - 22 L 2093/25
    Rn. 26 BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023 - IX ZB 5/22 -, juris, Rn. 7 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 1. Juli 2002 - AnwZ (B) 48/01, juris Rn. 12.
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