Rechtsprechung
| BGH, 06.02.2025 - IX ZR 182/23 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtigkeit der Abtretung der Vergütungsansprüche eines Leistungserbringers für Heil- und Hilfsmittel gegen Krankenkassen an ein Rechenzentrum
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 302 Abs 2 S 2 SGB 5, § 302 Abs 2 S 3 SGB 5, § 134 BGB, § 306 Abs 1 BGB, § 816 Abs 2 BGB
Nichtigkeit der Abtretung der Vergütungsansprüche eines Leistungserbringers für Heil- und Hilfsmittel gegen Krankenkassen an ein Rechenzentrum - IWW
§ 47 InsO, § ... 48 InsO, § 302 Abs. 2 SGB V, § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 302 Abs. 2 Satz 3 SGB V, § 302 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB V, § 134 BGB, § 302 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 SGB V, § 291a Abs. 2 Nr. 1 bis 10 SGB V, § 302 Abs. 1 SGB V, § 302 Abs. 2 Satz 2 SGB V, § 300 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 SGB V, § 203 StGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 9 DS-GVO, § 300 Abs. 2 Satz 2 SGB V, § 302 SGB V, § 302 Abs. 1 Satz 1 SGB V, § 402 BGB, § 48 Satz 2 InsO, § 816 Abs. 2 BGB, § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 306 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 409 BGB, §§ 170 ff BGB
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Nichtigkeit der Abtretung von Ansprüchen gegen Krankenkassen an ein Rechenzentrum bei Gestattung der Weiterabtretung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Abtretung von dem Leistungserbringer für Heil- und Hilfsmittel ustehenden Ansprüchen gegen Krankenkassen an ein Rechenzentrum; Nichtigkeit der Abtretung bei ausdrücklicher oder konkludenter Gestattung die Weiterabtretung dieser Forderungen
- datenbank.nwb.de
Nichtigkeit der Abtretung der Vergütungsansprüche eines Leistungserbringers für Heil- und Hilfsmittel gegen Krankenkassen an ein Rechenzentrum
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Apotheker, die ihre Forderungen an AvP abgetreten haben, sind Inhaber der Forderungen geblieben und können diese selbst weiter geltend machen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vergütungsansprüche für Heilmittel - und ihre Abtretung an eine Abrechnungsstelle
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 16.11.2022 - 10 O 334/21
- OLG Düsseldorf, 24.08.2023 - 6 U 95/23
- BGH, 06.02.2025 - IX ZR 182/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 620
- ZIP 2025, 532
- MDR 2025, 368
- NZI 2025, 319
- WM 2025, 354
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R
Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer - …
Auszug aus BGH, 06.02.2025 - IX ZR 182/23
Eine solche Abtretung ist aufgrund des im Sozialrecht geltenden Grundsatzes, wonach die Verarbeitung geschützter Sozialdaten eines Erlaubnistatbestandes bedarf, anderenfalls verboten ist (vgl. BSGE 102, 134 Rn. 18), nichtig (§ 134 BGB).Eine mit diesen Regelungen nicht im Einklang stehende Datennutzung ist somit untersagt (vgl. BSGE 102, 134 Rn. 28).
Das macht angesichts der Gefahren der modernen Datenverarbeitung einen Schutz gegen Zweckentfremdung durch Weitergabe- und Verwertungsverbote erforderlich (BSGE 102, 134 Rn. 17).
Rn. 20 (2) Diesen Vorgaben entsprechend sind die bereichsspezifischen datenschutzrechtlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch im Ergebnis als "Verbotsnorm mit Erlaubnisvorbehalt" ausgestaltet worden (BSGE 102, 134 Rn. 18 mwN).
Die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der bereichsspezifischen Normen belegt, dass der Gesetzgeber dem Sozialdatenschutz gerade in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen der großen Zahl der Betroffenen und der Sensibilität der Daten hohe Bedeutung beimisst (BSGE 102, 134 Rn. 19).
- BGH, 27.10.2022 - IX ZR 145/21
Verwertungsrecht eines Insolvenzverwalters bezüglich sonstiger Rechte
Auszug aus BGH, 06.02.2025 - IX ZR 182/23
Rn. 31 1. Eine Ersatzaussonderung nach § 48 Satz 2 InsO kann die Klägerin nur verlangen, wenn die Einziehung der Forderungen unberechtigt erfolgte und zudem die eingezogenen Beträge noch unterscheidbar in der Masse vorhanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2022 - IX ZR 145/21, WM 2023, 83 Rn. 37 f mwN).Rn. 35 2. Ansprüche aus § 48 Satz 2 InsO sowie aus § 816 Abs. 2 BGB, § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO setzen weiter die Wirksamkeit des Forderungseinzugs durch Schuldnerin oder Beklagten voraus (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2022 - IX ZR 145/21, WM 2023, 83 Rn. 34 mwN).
Den Beklagten trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast zum Erhalt und zum Verbleib des Einziehungserlöses (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2022 - IX ZR 145/21, WM 2023, 83 Rn. 38).
- BGH, 06.06.2019 - IX ZR 272/17
Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines …
Auszug aus BGH, 06.02.2025 - IX ZR 182/23
Rechtsgeschäfte, die gegen die Vorgaben des § 302 Abs. 2 Satz 3 SGB V verstoßen, sind - nicht anders als im Falle eines Verstoßes gegen § 203 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - IX ZR 272/17, BGHZ 222, 165 Rn. 11) - nichtig.Das Bundessozialgericht erachtet die Abtretung von Vergütungsforderungen gegen Krankenkassen durch Berufsträger für zulässig (…BSG, GesR 2018, 729 Rn. 14 ff), der Bundesgerichtshof dann, wenn Ansprüche des Zessionars auf dem Strafgesetzbuch (§ 203 StGB) widerstreitende Offenbarung von Sozialdaten - etwa aus § 402 BGB - ausdrücklich oder konkludent abbedungen sind (BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - IX ZR 272/17, BGHZ 222, 165 Rn. 22).
- BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17
Ersatzaussonderungs- und absonderungsrechte im Insolvenzverfahren über das …
Auszug aus BGH, 06.02.2025 - IX ZR 182/23
Erfolgte die unberechtigte Einziehung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - IX ZR 110/17, BGHZ 221, 10 Rn. 55 mwN), können der Klägerin unabhängig von der Unterscheidbarkeit des eingezogenen Betrags in der Masse Ansprüche aus § 816 Abs. 2 BGB, § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO zustehen. - BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung …
Auszug aus BGH, 06.02.2025 - IX ZR 182/23
Die Nichtigkeit der in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Abtretung lässt den Vertrag im Übrigen unberührt (§ 306 Abs. 1 BGB); § 306 Abs. 1 BGB findet auch dann Anwendung, wenn sich der Unwirksamkeitsgrund vorliegend nicht aus dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern aus § 134 BGB ergibt (BGH, Urteil vom 3. Mai 1995 - XII ZR 29/94, BGHZ 129, 297, 306 mwN; BAG, NZA 2016, 1409 Rn. 42). - BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94
Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe …
Auszug aus BGH, 06.02.2025 - IX ZR 182/23
Die Nichtigkeit der in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Abtretung lässt den Vertrag im Übrigen unberührt (§ 306 Abs. 1 BGB); § 306 Abs. 1 BGB findet auch dann Anwendung, wenn sich der Unwirksamkeitsgrund vorliegend nicht aus dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern aus § 134 BGB ergibt (BGH, Urteil vom 3. Mai 1995 - XII ZR 29/94, BGHZ 129, 297, 306 mwN;… BAG, NZA 2016, 1409 Rn. 42). - BGH, 15.11.1988 - IX ZR 11/88
Recht zur Ersatzaussonderung beim Konkurs einer IATA-Agentur
Auszug aus BGH, 06.02.2025 - IX ZR 182/23
Der Insolvenzverwalter hat dann nach § 47 InsO die zur Geltendmachung der Ansprüche notwendigen Urkunden herauszugeben und die Gläubigerstellung des Aussonderungsberechtigten anzuerkennen (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1988 - IX ZR 11/88, WM 1989, 225, 226). - RG, 19.02.1920 - VI 184/19
Aussonderung von Forderungen.
Auszug aus BGH, 06.02.2025 - IX ZR 182/23
Geldforderungen eines Dritten können Gegenstand der Aussonderung sein, wenn sie vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden, aber nicht zum insolvenzbefangenen Vermögen des Insolvenzschuldners gehören (vgl. RGZ 98, 143, 144 f). - BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum …
Auszug aus BGH, 06.02.2025 - IX ZR 182/23
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend um einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Patienten handelt (vgl. BVerfGE 32, 373, 379 f; BVerfG, NVwZ-RR 2021, 217 Rn. 31 mwN); dem Rechenzentrum offenbart werden mit der Medikation oder Therapie nicht nur allgemeine, äußerlich sichtbare Angaben zum Gesundheitszustand eines Patienten, sondern medizinisch detaillierte Aussagen, die Aufschlüsse über Art und Schwere der Erkrankung des versicherten Patienten erlauben. - BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
Auszug aus BGH, 06.02.2025 - IX ZR 182/23
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend um einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Patienten handelt (vgl. BVerfGE 32, 373, 379 f;… BVerfG, NVwZ-RR 2021, 217 Rn. 31 mwN); dem Rechenzentrum offenbart werden mit der Medikation oder Therapie nicht nur allgemeine, äußerlich sichtbare Angaben zum Gesundheitszustand eines Patienten, sondern medizinisch detaillierte Aussagen, die Aufschlüsse über Art und Schwere der Erkrankung des versicherten Patienten erlauben. - BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 38/17 R
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Abtretungsvereinbarungen über …
- OLG Hamm, 17.11.2006 - 19 U 81/06
Abtretung, Factoring, Pflegeleistungen, Privatgeheimnisse
- BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93
Verpflichtung von Vertragsärzten der gesetzlichen Krankenversicherung zur …
- KG, 24.09.2026 - 20 U 16/26
Abtretung von Forderungen aus (zahn)-ärztlichen und zahntechnischen Leistungen …
Rn. 23 Weiterhin hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Rechtsgeschäfte, die gegen die Vorgaben des § 302 Abs. 2 Satz 3 SGB V verstoßen, nicht anders als im Falle eines Verstoßes gegen § 203 Abs. 1 StGB nichtig sind, was zu bejahen ist, wenn ein Leistungserbringer für Heil- und Hilfsmittel dem Rechenzentrum eine Weiterabtretung der abgetretenen Ansprüche gestattet; denn es findet keine Grundlage im Sozialgesetzbuch, wenn Rechenzentren über die Abrechnung hinaus die ihnen abgetretenen Forderungen ihrerseits an Dritte abtreten; eine Nutzung der den Rechenzentren zugänglich gemachten Daten als Kreditunterlage für ihre Refinanzierung ist von § 302 SGB V nicht gedeckt (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2025 - IX ZR 182/23 - juris Rn. 17, 18, 22).Der Gebrauch von solchen Daten ist auf das unverzichtbare Mindestmaß zu beschränken, was angesichts der modernen Datenverarbeitung einen Schutz gegen Zweckentfremdung durch Weitergabe- und Verwertungsverbote erforderlich macht (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2025 - IX ZR 182/23 - juris Rn. 19).
Rn. 33 1.4. Auch das Unionsrecht erkennt die Notwendigkeit des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 DSGVO (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2025 - IX ZR 182/23 - juris Rn. 19).
- BGH, 06.02.2025 - IX ZR 181/23
Insolvenzrecht: Auskunftsanspruch des (Ersatz)Aussonderungsberechtigten gegen den …
Dies hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren IX ZR 182/23 (zVb) zur insoweit wortgleichen, sonstige Leistungserbringer betreffenden Parallelvorschrift in § 302 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB V entschieden und dort näher begründet. - OLG Dresden, 29.08.2025 - 13 U 1648/24 Hiervon unberührt blieb jedoch die der Schuldnerin nach § 1 AGB erteilte Einziehungsermächtigung (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2025 - IX ZR 182/23, Rn. 32, zitiert nach juris).
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