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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,60
BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06 (https://dejure.org/2007,60)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 (https://dejure.org/2007,60)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 2007 - 1 C 45.06 (https://dejure.org/2007,60)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1; AufenthG § ... 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, § 84 Abs. 2 Satz 1, § 101 Abs. 1 Satz 1; AuslG § 25 Abs. 3, § 44 Abs. 1 Nr. 1, § 72 Abs. 2; VwGO § 86 Abs. 1, § 114 Satz 2; EMRK Art. 8; Richtlinie 2004/38/EG Art. 27 Abs. 2; Richtlinie 2003/109/EG Art. 12 Abs. 1
    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; Ist-Ausweisung; Ermessensausweisung; verfahrensbegleitende Kontrollpflicht; nachträgliche Änderungen; Ergänzen von Ermessenserwägungen; unbefristete Aufenthaltserlaubnis; besonderer ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1
    Ausweisung; Ergänzen von Ermessenserwägungen; Ermessensausweisung; Ist-Ausweisung; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; besonderer Ausweisungsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt; nachträgliche Änderungen; unbefristete Aufenthaltserlaubnis; verfahrensbegleitende ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; AufenthG § ... 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AufenthG § 56 Abs. 1 Satz 2; ; AufenthG § 84 Abs. 2 Satz 1; ; AufenthG § 101 Abs. 1 Satz 1; ; AuslG § 25 Abs. 3; ; AuslG § 44 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 72 Abs. 2; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 114 Satz 2; ; EMRK Art. 8; ; Richtlinie 2004/38/EG Art. 27 Abs. 2; ; Richtlinie 2003/109/EG Art. 12 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung nach Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes am 28. August 2007 - Bestehen eines Ausweisungsschutzes in entsprechender Anwendung von § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2; AufenthG § 101 Abs. 1; VwGO § 114 S. 2; RL 2003/109/EG Art. 12 Abs. 1; RL 2004/38/EG Art. 27 Abs. 2; EMRK Art. 8 Abs. 1
    D (A), Ausweisung, Anfechtungsklage, Beurteilungszeitpunkt, Schutz von Ehe und Familie, Europäische Menschenrechtskonvention, Verhältnismäßigkeit, Unionsbürgerrichtlinie, Daueraufenthaltsrichtlinie, Ermessensausweisung, Nachschieben von Gründen, Niederlassungserlaubnis, ...

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 101 Abs 1; AufenthG 2004, § 56 Abs 1; AufenthG 2004, § 84 Abs 2; AuslG 1990, § 25; AuslG 1990, § 44 Abs 1; AuslG 1990, § 72 Abs 2; EGRL 109/2003, Art 12 Abs 1; EGR... L 38/2004, Art 27 Abs 2; GG, Art 2 Abs 1; MRK, Art 8; VwGO, § 114 S 2; VwGO, § 144 Abs 3 S 1 Nr 2; VwGO, § 86 Abs 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Sach- und Rechtslage, Besonderer Ausweisungsschutz nach § 56 Abs. 1 S. 1 AufenthG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Ausweisung von Ausländern

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Ausweisung von Ausländern

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Ausweisung von Ausländern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Ausweisung von Ausländern

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.11.2007)

    Schutz vor Ausweisung // Gerichte müssen immer aktuellen Sachverhalt berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • ingokraft.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausländer- und Asylrecht (Prof. Dr. Ingo Kraft)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 130, 20
  • NVwZ 2008, 434
  • FamRZ 2008, 607 (Ls.)
  • VBlBW 2008, 180
  • DVBl 2008, 392
  • DÖV 2008, 334
  • InfAuslR 2008, 156
 
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Wird zitiert von ... (548)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
    Mit Urteilen vom 3. August 2004 (- BVerwG 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 und - BVerwG 1 C 29.02 - BVerwGE 121, 315 ) hat der Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) entschieden, dass für die gerichtliche Überprüfung einer Ausweisung sowohl bei freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern als auch bei türkischen Staatsangehörigen, die ein Aufenthaltsrecht nach dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80 - besitzen, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich ist.

    Dies verpflichtet die Tatsachengerichte zu der Prüfung, ob die behördliche Gefahrenprognose und die Ermessensentscheidung bezogen auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im Ergebnis auf einer zutreffenden tatsächlichen Grundlage beruhen (vgl. Urteile vom 3. August 2004 a.a.O.).

    Damit korrespondierend trifft die Ausländerbehörden in allen Ausweisungsverfahren die Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit ihrer Verfügung (vgl. auch Urteile vom 3. August 2004 a.a.O.).

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Ausländerrecht: Prüfungsumfang bei Ausweisung // Ausweisung; Einsicht in die …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
    Diese - unter Heranziehung der gemäß Art. 8 EMRK geltenden Maßstäbe durchzuführende - einzelfallbezogene Würdigung der für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers und deren Abwägung gegeneinander obliegt - mit Einschränkungen, die sich aus der begrenzten gerichtlichen Überprüfbarkeit behördlicher Ermessensausübung ergeben - den Verwaltungsgerichten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 - NVwZ 2007, 1300).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
    Die bisherige Rechtsprechung des Senats, wonach Ermessenserwägungen bei Ausweisungsentscheidungen nur insoweit ergänzt werden können, als die nachträglich von der Behörde angegebenen Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsaktes vorlagen (vgl. Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 ), bezieht sich nicht auf Sachverhalte, in denen es aus Gründen des materiellen Rechts erforderlich ist, in eine Ermessensentscheidung auch Umstände einzubeziehen, die erst nach Erlass der Ausweisungsverfügung entstanden sind.
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
    Mit Urteilen vom 3. August 2004 (- BVerwG 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 und - BVerwG 1 C 29.02 - BVerwGE 121, 315 ) hat der Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) entschieden, dass für die gerichtliche Überprüfung einer Ausweisung sowohl bei freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern als auch bei türkischen Staatsangehörigen, die ein Aufenthaltsrecht nach dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80 - besitzen, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich ist.
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung im Revisionsverfahren ist die Rechtslage, die das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - zu berücksichtigen hätte (stRspr, vgl. Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 ).
  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR - bewertet bei Ausweisungen die Verhältnismäßigkeit der innerstaatlichen Entscheidungen im Hinblick auf einen möglichen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK regelmäßig vor dem Hintergrund der Situation, in der die Ausweisung rechtskräftig wurde (vgl. zuletzt Urteil vom 28. Juni 2007, Kaya ./. Deutschland, Beschwerde Nr. 31753/02, InfAuslR 2007, 325, m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
    a) Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass das Prozessrecht einen Grundsatz, wonach im Rahmen einer Anfechtungsklage die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes stets nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen ist, nicht kennt (vgl. Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 14.81 - BVerwGE 64, 218 ), sondern letztlich dem materiellen Recht nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. Urteil vom 3. November 1986 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 ).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
    a) Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass das Prozessrecht einen Grundsatz, wonach im Rahmen einer Anfechtungsklage die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes stets nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen ist, nicht kennt (vgl. Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 14.81 - BVerwGE 64, 218 ), sondern letztlich dem materiellen Recht nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. Urteil vom 3. November 1986 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 ).
  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
    Mit Urteilen vom 3. August 2004 (- BVerwG 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 und - BVerwG 1 C 29.02 - BVerwGE 121, 315 ) hat der Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) entschieden, dass für die gerichtliche Überprüfung einer Ausweisung sowohl bei freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern als auch bei türkischen Staatsangehörigen, die ein Aufenthaltsrecht nach dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80 - besitzen, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich ist.
  • BVerwG, 17.01.1996 - 1 B 3.96

    Ausländerrecht: Beurteilungszeitpunkt für eine angefochtene Ausweisungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
    In Anwendung dieser Grundsätze ist der Senat in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass es bei Ausweisungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung ankommt und danach eingetretene neue Tatsachen allein im Verfahren auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG zu berücksichtigen sind (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Januar 1996 - BVerwG 1 B 3.96 - und vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 B 5.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 5 und 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 5.97

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungs- und …

  • BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 2.18

    Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig

    Die gerichtliche Nachprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung bezieht sich auf den Zeitpunkt der Ausübung des Ermessens, wenn sich aus dem materiellen Recht nichts Abweichendes ergibt (vgl. zu einer solchen Ausnahme: BVerwG, Urteil vom 15. November 2007 - 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des …

    Denn nach ständiger Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts ist die Frage des maßgeblichen Zeitpunkts nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zu entnehmen, da das materielle (Bundes- oder Landes-)Recht nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestimmt, sondern auch die Antwort auf die Frage gibt, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (BVerwG, Urteile vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 ;… vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - BVerwGE 126, 149 Rn. 33 und vom 15. November 2007 - 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 13).
  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 31/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsbegehren - Berücksichtigung von …

    Die Frage, auf welchen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage abzustellen ist, beantwortet in erster Linie das materielle Recht (so auch BVerwG Urteil vom 11.7.2011 - 8 C 12/10 - Juris RdNr 15; BVerwGE 130, 20 RdNr 13; BVerwG Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 218; BGHZ 190, 187 RdNr 10).
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