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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2032
VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781 (https://dejure.org/2008,2032)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.07.2008 - 19 CE 08.781 (https://dejure.org/2008,2032)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 19 CE 08.781 (https://dejure.org/2008,2032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der ehelichen Lebensgemeinschaft und des Kindeswohls

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; EMRK Art. ... 8; ; AufenthG § 5 Abs. 1; ; AufenthG § 5 Abs. 2; ; AufenthG § 5 Abs. 3; ; AufenthG § 10 Abs. 3; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 30 Abs. 1 Nr. 3 c; ; VwGO § 123; ; VwGO § 146

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 a Abs. 2; VwGO § 123; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2; EMRK Art. 8; AufenthG § 30 Abs. 1; AufenthG 10 Abs. 3; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 5 Abs. 2
    D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Ehegattennachzug, Familienzusammenführung, Konventionsflüchtlinge, Familienangehörige, Eltern-Kind-Beziehung, Kinder, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht (ohne Asylrecht) einschließlich ausländerrechtlicher Maßnahmen gegen Asylbewerber: Erteilung einer Duldung (Aufenthaltserlaubnis) wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der ehelichen Lebensgemeinschaft und des Kindeswohls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausländischem Kindsvater ist Ausreise und vorübergehende Trennung von seinem halbjährigen Kind nicht zumutbar - Ausländerrecht: Rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen aufgrund der Eheschließung mit einem Partner mit unanfechtbarer Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis trotz Verstoßes gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen durch den Antragssteller vor ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 338
  • InfAuslR 2009, 158
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (29)

  • VG Stuttgart, 08.08.2007 - 2 K 3070/07

    Schutz der Vater-Kind-Beziehung im Ausländerrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781
    A (2) -, AuAS 2004, 50; VG Stuttgart, Urt. v. 8.8.2007 - 2 K 3070/07 -, InfAuslR 2008, 32 [36]).

    Bei der Auslegung und Anwendung der ausländerrechtlichen Vorschriften darf deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, dass durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 (BGBl 1, 2942) die Rechtspositionen des Kindes und seiner Eltern sowohl hinsichtlich des gemeinsamen Sorgerechts als auch hinsichtlich des Umgangsrechts gestärkt wurden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2003 - 1 C 13.02 -, BVerwGE 117, 380 [390]; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105]; VG Stuttgart, Urt. v. 8.8.2007 - 2 K 3070/07 -, InfAuslR 2008, 32 [36]).

    Dann aber ist ihm in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [197]; VGH BW, B.v. 22.11.2006 - 13 S 2157/06 -, AuAS 2007, 38; OVG Saarlouis, U.v. 15.9.2006 - 2 R 1/06 - Juris; OVG NW, B.v. 7.2.2006 - 18 E 1534/05 -, NVwZ-RR 2006, 576; VGH BW, B. v. 22.11.2006 - 13 S 2157/06 -, AuAS 2007, 38; VG Stuttgart, Urt. v. 8.8.2007 - 2 K 3070/07 -, InfAuslR 2008, 32).

    In diese Abwägung sind einerseits die hinter § 5 AufenthG stehenden staatlichen Interessen, andererseits die privaten Interessen des Ausländers - vor allem die grundrechtlich geschützten - einzustellen (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 8.8.2007 - 2 K 3070/07 -, InfAuslR 2008, 32 [36];… VG Oldenburg, Urt. v. 17.1.2007 - 11 A 2381/05 -, Juris).

    Hinsichtlich des Vorliegens eines Ausweisungsgrundes (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) ist deshalb zu berücksichtigen, dass die Geburt eines (gemeinsamen) Kindes regelmäßig eine Zäsur in der Lebensführung des Ast. darstellt, die den Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft in einem anderen Licht erscheinen lässt und die Versagung aufenthaltsrechtlichen Schutzes im Interesse des verfassungsrechtlich verbürgten Kindeswohls grundsätzlich nicht mehr zu rechtfertigen vermag (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105];… OVG Saarlouis, Urt. v. 15.9.2006 - 2 R1/06 - juris; OVG Bautzen, B. v. 31.8.2000 - 3 BS 713/99 -, NVwZ-RR 2001, 689 f.; VG Stuttgart, Urt. v. 8.8.2007 - 2 K 3070/07 -, InfAuslR 2008, 32 [36]).

    Letzteres ist vor allem dann der Fall, wenn - wie hier - die Gefahr einer zeitlich nicht absehbaren und mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbarenden längeren Trennung besteht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105]; VG Stuttgart, Urt. v. 8.8.2007 - 2 K 3070/07 -, InfAuslR 2008, 32 [36]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2006 - 2 M 317/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781
    1999, 97 [98]; VGH BW, B. v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 [396]; VGH BW, B. v. 22.11.2006 - 13 S 2157/06 -, AuAS 2007, 38; OVG Bautzen, B. v. 31.8.2000 - 3 BS 713/99 -, NVwZ-RR 2001, 689 [690]; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105]).

    Bei der Auslegung und Anwendung der ausländerrechtlichen Vorschriften darf deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, dass durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 (BGBl 1, 2942) die Rechtspositionen des Kindes und seiner Eltern sowohl hinsichtlich des gemeinsamen Sorgerechts als auch hinsichtlich des Umgangsrechts gestärkt wurden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2003 - 1 C 13.02 -, BVerwGE 117, 380 [390]; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105];… VG Stuttgart, Urt. v. 8.8.2007 - 2 K 3070/07 -, InfAuslR 2008, 32 [36]).

    2000, 5 [6]; OVG Hamburg, B. v. 25.9.2003 - 1 Bs 457/03 -, AuAS 2004, 40 [41]; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105]).

    Hinsichtlich des Vorliegens eines Ausweisungsgrundes (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) ist deshalb zu berücksichtigen, dass die Geburt eines (gemeinsamen) Kindes regelmäßig eine Zäsur in der Lebensführung des Ast. darstellt, die den Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft in einem anderen Licht erscheinen lässt und die Versagung aufenthaltsrechtlichen Schutzes im Interesse des verfassungsrechtlich verbürgten Kindeswohls grundsätzlich nicht mehr zu rechtfertigen vermag (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105];… OVG Saarlouis, Urt. v. 15.9.2006 - 2 R1/06 - juris; OVG Bautzen, B. v. 31.8.2000 - 3 BS 713/99 -, NVwZ-RR 2001, 689 f.;… VG Stuttgart, Urt. v. 8.8.2007 - 2 K 3070/07 -, InfAuslR 2008, 32 [36]).

    Letzteres ist vor allem dann der Fall, wenn - wie hier - die Gefahr einer zeitlich nicht absehbaren und mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbarenden längeren Trennung besteht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105];… VG Stuttgart, Urt. v. 8.8.2007 - 2 K 3070/07 -, InfAuslR 2008, 32 [36]).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781
    Auf die Frage, ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (im Anschluss an BVerfG, B. v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59 und B. v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682).

    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor Entstehung der schützenswerten Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 [683] m.w.N.).

    Auf die Frage, ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (so ausdrücklich BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 [683] m.w.N.).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes besitzt (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 [683] m.w.N.).

    Dabei sind die Belange der Eltern und des Kindes im Einzelfall umfassend zu berücksichtigen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 [683] m.w.N.; BVerwGE 117, 380 [390 f.]).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in …

    Dabei sind zu berücksichtigen der Grad der Verantwortlichkeit des Betroffenen, die Bedeutung der nicht erfüllten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für die öffentlichen Interessen, die sich aus Grundrechten, insbesondere mit Blick auf Art. 6 GG, und aus Völkervertragsrecht, insbesondere mit Blick auf Art. 8 EMRK, ergebenden Schutzwirkungen und das gesetzgeberische Anliegen, Ausländern aus humanitären Gründen grundsätzlich einen legalen Aufenthalt zu ermöglichen (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, juris Rn. 45;… GK-AufenthG, a.a.O., § 5 Rn. 185 f.).
  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 19 CE 08.2354

    Prozesskostenhilfe; vorläufiger Rechtsschutz; bestandskräftige Ausweisung; …

    Dies kann nicht nur bei Ehegatten der Fall sein, etwa wenn einer der Partner aufgrund individueller Besonderheiten, insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des anderen Ehegatten angewiesen ist, sondern erst Recht im Verhältnis von Eltern und kleinen Kindern (VGHBW, B.v. 19.4. 2001 - 13 S 555/01 -, InfAuslR 2001, 381; BayVGH, B.v. 22. Juli 2008 - 19 CE 08.781 -, Juris).

    bb) Kann die Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden, etwa weil das Kind deutscher Staatsangehörigkeit ist und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59; BayVGH, B.v. 22. Juli 2008 - 19 CE 08.781 - Juris, m.w.N.).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass durch das nachträgliche Entstehen einer von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG geschützten Lebensgemeinschaft regelmäßig eine neue Situation eintritt, die sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht eine Zäsur bewirkt und damit zu einer Neubeurteilung und -bewertung zwingt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59 [60]; BayVGH, B.v. 22.7.2008 - 19 CE 08.781 - Juris, m.w.N.).

    Bei der Auslegung und Anwendung ausländerrechtlicher Vorschriften darf deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, dass durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I, 2942) die Rechtspositionen des Kindes und seiner Eltern sowohl hinsichtlich des gemeinsamen Sorgerechts als auch hinsichtlich des Umgangsrechts gestärkt wurden (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2003 - 1 C 13.02 -, BVerwGE 117, 380 [390]; BayVGH, B.v. 22. Juli 2008 - 19 CE 08.781 - Juris, m.w.N.).

    Insbesondere ist zu beachten, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, sodass selbst eine verhältnismäßig kurze Zeit der Trennung mit Blick auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59 [60]; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 20. Juli 2008 - 19 CE 08.781 - Juris, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326

    Erfolglose Beschwerde gegen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Erteilung …

    Von einer rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung ist insbesondere auszugehen, wenn Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK der Entfernung des Ausländers aus der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen (BayVGH, B.v. 22.7.2008 - 19 CE 08.781 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 04.02.2010 - 19 C 09.1381
    Kann die familiäre Gemeinschaft zwischen der Klägerin und ihren Kindern nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden, weil diese - wie hier -deutsche Staatsangehörige sind und ihnen das Verlassen der Bundesrepublik demzufolge nicht zugemutet werden kann, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen (Art. 6 Abs. 1 GG), einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59; BayVGH, Beschluss vom 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, InfAuslR 2009, 158 [159]).

    Bei der Auslegung und Anwendung ausländerrechtlicher Vorschriften darf deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, dass durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 (BGBl I, S. 2942) die Rechtspositionen des Kindes und seiner Eltern sowohl hinsichtlich des gemeinsamen Sorgerechts als auch bezüglich des Umgangsrechts gestärkt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.2.2003 - 1 C 13.02 -, BVerwGE 117, 380 [390]; BayVGH, Beschluss vom 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, InfAuslR 2009, 158 [159]).

    Ein verfassungs- und konventionsrechtlicher Schutz ist stets dann geboten, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch eine Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, InfAuslR 2009, 158 m.w.N.).

    Dies kann nicht nur bei Ehegatten der Fall sein, sondern erst Recht im Verhältnis von Eltern und Kindern (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, InfAuslR 2009, 158 [159] m.w.N.).

    Dabei ist maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, InfAuslR 2009, 158 [159] m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2010 - 17 A 2434/07

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Schutz von …

    VGH BW, Beschlüsse vom 10. März 2009 - 11 S 2990/08 -, juris Rn. 29, und vom 18. November 2009 - 13 S 2002/09 -, juris Rn. 43; a.A. BayVGH, Beschluss vom 22. Juli 2008 - 19 CE 08.781 -, juris Rn. 41 ff.
  • VG Augsburg, 11.08.2021 - Au 6 K 20.2837

    Vorübergehende Trennung vom minderjährigen Kind für die Dauer eines …

    ZuwanderungsR, 3. Aufl. 2020, § 4 Rn. 994, Zimmerer in: Decker/Bader/Kothe, BeckOK MigrationsR und IntegrationsR, 7. Ed. 1.1.2021, § 25 AufenthG Rn. 103; VGH BW, B.v. 10.3.2009 - 11 S 2990/08 - juris Rn. 29 [einschränkend bei Unzumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens]; a.A. OVG NW, U.v. 16.11.2010 - 17 A 2434/07 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 22.7.2008 - 19 CE 08.781 - juris Rn. 41 ohne nähere Begründung).

    Rn. 93 IV. Die Berufung ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 124 Abs. 2 Nr. 3, § 124a Abs. 1 VwGO zuzulassen, da die Rechtsfrage der Anwendbarkeit des § 25 Abs. 5 AufenthG auf rein familienbezogene Aufenthaltszwecke von einem für Ausländerrecht zuständigen Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ohne nähere Begründung unterstellt worden ist (BayVGH, B.v. 22.7.2008 - 19 CE 08.781 - juris Rn. 41), vom anderen für Ausländerrecht zuständigen Senat aber bisher ausdrücklich offengelassen worden ist (…vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2021 - 10 C 21.1121 - Rn. 8 m.w.N.;… nicht thematisiert bei BayVGH, B.v. 11.3.2014 - 10 B 11.978 - juris Rn. 39), die vorliegende Entscheidung aber hierauf beruht.

  • VG München, 11.01.2010 - M 24 E 09.5474

    Einstweilige Anordnung; Aussetzung der Abschiebung; Duldung; Anerkennung der …

    Rn. 17 Die Bevollmächtigten des Antragstellers verwiesen mit Schriftsatz vom 2. Dezember 2009 auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Juli 2008 (19 CE 08.781) und einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2009 (2 BvR 1064/08).

    Dies kann bei Ehegatten der Fall sein, etwa wenn einer der Partner aufgrund individueller Besonderheiten, insbesondere Krankheit oder psychischer Not - mehr als im Regelfall üblich - auf den persönlichen Beistand des anderen Ehegatten angewiesen ist, erstreckt sich aber erst recht auf das Verhältnis von Eltern und kleinen Kindern (BayVGH, Beschl. v. 22.7.2008, 19 CE 08.781, InfAuslR 2009, 158).

    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor Entstehung der schützenswerten Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (…BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008, a.a.O.;… Beschl. v. 23.1.2006, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 22.7.2008, a.a.O.).

    Durch das nachträgliche Entstehen einer durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG geschützten Lebenslage ist eine neue Situation eingetreten, bei der das Interesse des Kindes an der Anwesenheit seines Vaters und das Interesse der mit einer Niederlassungserlaubnis ausgestatteten Mutter, den Antragsteller zur Unterstützung an ihrer Seite zu wissen, das öffentliche Interesse an der Sanktionierung der Nichtbeachtung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften und der Abwehr entsprechender ausländerrechtlicher Straftaten deutlich überwiegt (ebenso: BayVGH, Beschl. v. 22.7.2008, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 24.05.2012 - Au 6 E 12.662

    Fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs

    Rn. 23 Von einer rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung ist insbesondere auszugehen, wenn Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK der Entfernung des Ausländers aus der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen (BayVGH vom 22.7.2008 Az. 19 CE 08.781 RdNr. 24).

    Art. 6 GG und Art. 8 EMRK entfalten ihren Schutz immer dann, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Familienangehörige in besonderer Weise auf die Unterstützung und die Pflege des ausreisepflichtigen Ausländers angewiesen ist (vgl. BayVGH vom 22.7.2008 Az. 19 CE 08.781 RdNr. 24).

    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten (BayVGH vom 22.7.2008 Az. 19 CE 08.781 RdNr. 25), bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalls (BVerfG vom 31.8.1999 Az. 2 BvR 1523/99 RdNr. 7).

    Rn. 27 Die Führung der familiären Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Herkunftsstaat ist insbesondere in den Fällen unzumutbar, in denen einem Familienmitglied unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs. 1 AufenthG zuerkannt wurde (BayVGH vom 22.7.2008 Az. 19 CE 08.781 RdNr. 26) oder einem Familienmitglied im Herkunftsstaat eine flüchtlingsrelevante Verfolgung droht (BVerwG vom 30.4.2009 Az. 1 C 3/08 RdNr. 18).

  • VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946

    Aufenthaltserlaubnis zur Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor der Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (BVerfG, B.v. 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 - NVwZ 2002, 849 m.w.N.), weil durch das nachträgliche Entstehen einer grundrechtlich geschützten familiären Lebensgemeinschaft eine neue Situation eintritt, die eine Zäsur bewirkt (BayVGH, B.v. 22.7.2008 - 19 CE 08.781 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20

    Einholung eines Visums in Bezug auf einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 …

    Bei dieser Abwägung kann der Nichteinhaltung der Erteilungsvoraussetzungen grundsätzlich nicht das gleiche Gewicht beigemessen werden, das ihr bei Aufenthaltsbegehren zu anderen Zwecken zukommt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 22.07.2008 - 19 CE 08.781 -, juris Rn. 45; in diesem Sinne auch VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 31.03.2009 - 13 S 44/09 -, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 10 B 13.1318

    Zurückgewiesene Berufung in ausländerrechtlicher Streitigkeit

  • VG Mainz, 07.11.2018 - 4 L 1068/18

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; besondere Härte; humanitärer Grund; …

  • VG Stuttgart, 10.10.2017 - 11 K 7156/17

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis wegen Straftat - Bekenntnis zur freiheitlichen …

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09

    Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der …

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 8 LA 72/08

    Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht langjährig geduldet lebender Eltern und …

  • VG Ansbach, 10.11.2015 - AN 5 E 15.01600

    Kein Aussetzen der Abschiebung bei erneuter einschlägiger Straffälligkeit während …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2009 - 13 S 1469/09

    Berücksichtigung zielstaatsbezogener Vollstreckungshindernisse im Rahmen des § 25 …

  • VG Augsburg, 01.08.2012 - Au 6 E 12.998

    Anspruch auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung; Vater-Kind-Beziehung; …

  • VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389

    Keine Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

  • VG Augsburg, 15.03.2019 - Au 6 E 19.300

    Zumutbarkeit des Visumverfahrens beim Nachzug eines Elternteils zu einem …

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2025 - 6 MB 15/25

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Beschwerde im Verfahren auf …

  • VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 6 E 20.1227

    Aussetzung der Abschiebung bei tatsächlicher gelebte Vater-Kind-Beziehung

  • VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875

    Anforderungen an die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

  • VG Augsburg, 04.10.2010 - Au 6 E 10.1449

    Antrag auf Aussetzung der Abschiebung wegen Eheschließung mit einer deutschen …

  • VG Bayreuth, 24.03.2015 - B 4 E 14.698

    Relative und absolute Titelerteilungssperre

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 10 CE 20.60

    Kein Anspruch eines nigerianischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Duldung …

  • VGH Bayern, 01.02.2024 - 19 CE 23.2194

    Keine Betretenserlaubnis für abgeschobenen Asylantragsteller aus …

  • VG Oldenburg, 22.04.2009 - 11 A 389/08

    Vaterschaftsanerkennung; unzutreffend; unanfechtbar; Aufenthaltserlaubnis; …

  • VG Bayreuth, 11.11.2015 - B 4 E 15.530

    Duldung - rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung wegen Anspruch auf …

  • VG Würzburg, 24.08.2010 - W 7 K 09.393

    Kein Anspruch nach § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bei fehlender Sicherung des …

  • VG Augsburg, 24.10.2018 - Au 6 K 18.748

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen langjähriger Identitätstäuschung

  • VG Würzburg, 20.05.2021 - W 10 K 21.50087

    Dublinverfahren, Abschiebungsanordnung nach Italien, nachgeborenes Kleinkind, …

  • VG Augsburg, 06.08.2018 - Au 6 S 18.1151

    Unzulässiger Eilantrag gegen eine Abschiebungsandrohung - Antrag nicht statthaft, …

  • VG Meiningen, 14.06.2011 - 2 E 224/11

    Unmöglichkeit der Abschiebung wegen Suizidgefahr sowie der dadurch erfolgenden …

  • VG Würzburg, 09.12.2021 - W 7 E 21.1306

    Nachholung des Visumverfahrens

  • VG Ansbach, 19.02.2019 - AN 11 S 17.00392

    Rechtmäßige Abschiebungsandrohungen

  • VG Saarlouis, 16.11.2010 - 10 L 976/10

    Abschiebungsschutz im Falle einer schützenswerten Vater-Kind-Beziehung

  • VG Oldenburg, 28.09.2009 - 11 A 2669/08

    Altfallregelung; Verwurzelung; Passpflicht; Identität; Mitwirkungspflicht; …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2009 - 2 O 37/08

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären …

  • VG Augsburg, 24.10.2017 - Au 6 E 17.1557

    Erfolgloser Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung …

  • VG Oldenburg, 22.06.2011 - 11 A 3167/10

    Bleiberechtsregelung; Rechtsschutzbedürfnis; Türkei; Yeziden

  • VG Augsburg, 21.11.2018 - Au 6 K 18.839

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung und Vollziehbarkeit der …

  • VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1867/10

    Ermessensausübung bei einer Befristung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

  • VG Bayreuth, 04.04.2018 - B 6 E 18.303

    Durchführung des Visumverfahrens auch bei deutschem Kind mit Down-Syndrom …

  • VG München, 09.06.2011 - M 10 K 10.2285

    Zwingende Ausweisung; kein Ausweisungsschutz; Verhältnismäßigkeit der Ausweisung

  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 19 C 09.2219

    Prozesskostenhilfe; Ausweisung und Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; …

  • VG Würzburg, 25.11.2022 - W 7 E 22.1793

    Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebung nach Georgien

  • VG München, 25.02.2016 - M 10 K 15.385

    Abgewiesene Klage im Streit um Erteilung einer Duldung

  • VG Augsburg, 17.05.2013 - Au 6 E 13.721

    Kein Anspruch auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung; keine …

  • VG Stuttgart, 22.11.2010 - 11 K 847/10

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

  • VG München, 15.12.2014 - M 25 E 14.5240

    Keine Untersagung der Abschiebung in den Kosovo

  • VG Bayreuth, 21.09.2011 - B 1 E 11.578

    Abschiebungsschutz zwecks Gewährung effektiven Rechtsschutzes

  • VG München, 24.06.2009 - M 9 K 08.4873

    Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis; einseitige Zweckehe; schleichender …

  • VG Stuttgart, 04.12.2008 - 2 K 3190/08

    Absehen von der Einhaltung des Visumverfahrens; Kindeswohl

  • VG Halle, 06.03.2012 - 1 A 238/11

    Keine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG bei offensichtlich …

  • VG Oldenburg, 28.09.2009 - 11 A 1447/09

    Aufenthaltserlaubnis, Kosovo, Serbien, Passbeschaffung, Altfallregelung, …

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