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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41851
OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16 (https://dejure.org/2016,41851)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 (https://dejure.org/2016,41851)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 (https://dejure.org/2016,41851)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 3e Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992, § 3a Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 3b Abs 1 AsylVfG 1992, § 3a Abs 3 AsylVfG 1992
    (Keine) Verfolgung von unverfolgt ausgereisten Syrern durch den syrischen Staat bei Rückkehr

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylG § 3
    Syrien, Rückkehrgefährdung, Flüchtlingsanerkennung, illegaler Aufenthalt, Asylantrag, politische Verfolgung, Vorverfolgung, gesteigertes Vorbringen

  • ra.de
  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3b Abs 1
    Syrien: Politische Verfolgung von Rückkehrern ohne oppositionsnahe Aktivitäten nicht pauschal anzunehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen; Furcht eines Ausländers vor Verfolgung bei Rückkehr nach Syrien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen; Furcht eines Ausländers vor Verfolgung bei Rückkehr nach Syrien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

  • lto.de (Kurzinformation)

    Flüchtlingsstatus: Syrer sind nicht automatisch auch Flüchtlinge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Anerkennung als Flüchtling

  • archive.is (Pressebericht, 23.11.2016)

    Kein voller Schutzstatus für alle Syrer

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine grundsätzliche Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für geflohene Syrer

  • migrationsrecht.net (Pressemitteilung)

    Syrische Flüchtlinge

  • frsh.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge: Entscheidungspraxis des BAMF bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Asylrecht: Flüchtlinge aus Syrien bekommen nicht generell den Flüchtlingsstatus zugesprochen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Flüchtlinge allein wegen Auslandsaufenthalt und Asylantragstellung - Rückkehrern muss nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung drohen

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.11.2016)

    Asylstatus von Syrern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2017, 80
 
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Wird zitiert von ... (435)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (…ständ. Rspr. BVerwG, Urt. v. 24.11.1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31; v. 22.03.1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44; Beschl. v. 26.10.1989 - 9 B 405/89 -, juris, Rn. 8;… Beschl. v. 15.08.2003 - 1 B 107/03, 1 PKH 28/03 -, juris Rn. 5).

    Ein solcher tatsächlicher Anlass besteht im Prozess wegen Anerkennung als Asylberechtigter dann nicht, wenn der Kläger unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwGO seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht in schlüssiger Form vorträgt (BVerwG, Beschl. v. 26.10.1989, a.a.O., Rn. 8;… Beschl. v. 26.11.2007 - 5 B 172/07 - , juris Rn. 3).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16
    Eine theoretische Möglichkeit, dass sich eine Gefahr realisiert, reicht allerdings nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162 (169) m.w.N.;… Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391 (393); Beschl. v. 31.03.1998 - 9 B 843.97 -, juris;… OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.02.2012 - 14 A 2708/10.A -, juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16

    Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16
    Allein die illegale Ausreise, die Asylantragstellung und der Auslandsaufenthalt stellen daher keine Anzeichen für politische Gegnerschaft zum syrischen Regime dar (so auch Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16
    Eine theoretische Möglichkeit, dass sich eine Gefahr realisiert, reicht allerdings nicht aus (…vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162 (169) m.w.N.; Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391 (393); Beschl. v. 31.03.1998 - 9 B 843.97 -, juris;… OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.02.2012 - 14 A 2708/10.A -, juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 14 A 2708/10

    Bestehen einer Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 2 AufenthG bei Abschiebung eines …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16
    Eine theoretische Möglichkeit, dass sich eine Gefahr realisiert, reicht allerdings nicht aus (…vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162 (169) m.w.N.;… Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391 (393); Beschl. v. 31.03.1998 - 9 B 843.97 -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.02.2012 - 14 A 2708/10.A -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 31.03.1998 - 9 B 843.97

    Voraussetzungen für eine beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr von …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16
    Eine theoretische Möglichkeit, dass sich eine Gefahr realisiert, reicht allerdings nicht aus (…vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162 (169) m.w.N.;… Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391 (393); Beschl. v. 31.03.1998 - 9 B 843.97 -, juris;… OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.02.2012 - 14 A 2708/10.A -, juris Rn. 25).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16
    Rn. 32 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anhand des inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen, ob eine spezifische Zielrichtung vorliegt, die Wirkung mithin wegen eines geschützten Merkmals erfolgt (BVerfGE 80, 315, 335; BVerfGE 81, 142, 151;… Marx, a.a.O., § 3 a, Rn. 54).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16
    Rn. 32 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anhand des inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen, ob eine spezifische Zielrichtung vorliegt, die Wirkung mithin wegen eines geschützten Merkmals erfolgt (BVerfGE 80, 315, 335; BVerfGE 81, 142, 151;… Marx, a.a.O., § 3 a, Rn. 54).
  • VGH Hessen, 27.01.2014 - 3 A 917/13

    Syrien, Zulassungsanträge des Bundesamtes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16
    Rn. 37 Hat die Klägerin danach ihr Heimatland unverfolgt verlassen, besteht nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme, dass der totalitäre syrische Staat jeden Rückkehrer pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören (in diesem Sinne etwa Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 27.01.2014 - 3 A 917/13.Z.A -, juris Rn. 7;… Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.10.2013 - A 11 S 2046/13 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16
    Politische Verfolgung kann auch dann vorliegen, wenn der oder die Betroffene lediglich der Gegenseite oder dem persönlichen Umfeld einer anderen Person zugerechnet wird, die ihrerseits Objekt politischer Verfolgung ist (BVerfG, Kammerbeschluss v. 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - A 11 S 2046/13

    Verfolgung von syrischen Rückkehreren bei der Einreise nach Syrien

  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

  • BVerwG, 15.08.2003 - 1 B 107.03

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts; Verletzung …

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …

  • VG Regensburg, 06.07.2016 - RN 11 K 16.30889

    Syrien, Rückkehrgefährdung, Asylantrag, Nachfluchtgründe, politische Verfolgung, …

  • BVerwG, 26.11.2007 - 5 B 172.07

    Umfang der Pflicht zur Würdigung von substantiierten Beweisanträgen; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Rn. 41 Damit folgt das Verwaltungsgericht der Rechtsprechung der überwiegenden Zahl der bislang mit dieser Frage befassten Gerichte (vgl. OVG S-A, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, VGH BW, Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 - und vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -, HessVGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 A 917/13.Z.A -, sowie eine Vielzahl erstinstanzlicher Entscheidungen, zuletzt etwa VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 20 K 2890/16.A -, VG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 8 K 2127/16.A -, VG Schleswig, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 12 A 651/16 -, m. w. N.; a. A.: in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, zuletzt mit Beschlüssen vom 5. September 2010 - 14 A 1802/16.A - und vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A -, jeweils m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juli 2016 - 5 K 5853/16.A - und vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16.A -, alle in juris, sowie BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 ZB 16.30338 u. a. -, Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht).

    Im Gegenteil erscheint dies lebensfremd, da angesichts von fast 5 Millionen Flüchtlingen auch dem syrischen Staat - wie bereits dargelegt - bekannt ist, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck politischer Gegnerschaft zum Regime, sondern aus Angst vor dem Bürgerkrieg verlassen hat (so auch in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 6. Oktober 2010 - 14 A 1852/16.A - und vom 5. September 2016 - 14 A 1802/16.A - m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, und VG Düsseldorf, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16-A -, alle in juris).

    Rn. 134 (1) Dies gilt zum einen in Bezug auf eine mögliche Wehrdienstentziehung, welche der 1993 geborene Kläger - ebenso wie sein Bruder - begangen haben könnte, indem er Syrien ohne die für alle männlichen Staatsangehörigen im Alter von 18 bis 42 Jahren erforderliche Ausreisegenehmigung (vgl. hierzu Auskunft des Deutschen Orient-Institutes an das OVG Schleswig-Holstein vom 8. November 2016 - 3 LB 17/16 -) verlassen hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2316/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer

    Rn. 82 Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris, Rn. 40 f.; Bayerischer VGH, Urteile vom 12.12.2016 - 21 B 16.30338 -, juris, Leitsatz und Rn. 30, - 21 B 16.30364 -, juris, Leitsatz und Rn. 32, - 21 B 16.30371 -, Leitsatz und Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -.
  • VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16

    Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge

    Das Kriterium "erkennbare Gerichtetheit der Maßnahme" und das Erfordernis, dass die Verfolgung an geschützte Merkmale anknüpfen muss, verdeutlichen, dass es auf die in der Maßnahme objektiv erkennbar werdende Anknüpfung ankommt, nicht aber auf die subjektiven Vorstellungen der Verfolger (OVG Schleswig, Urteil vom 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, juris;… Marx, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16.OVG   

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https://dejure.org/2016,47191
OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16.OVG (https://dejure.org/2016,47191)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16.OVG (https://dejure.org/2016,47191)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16.OVG (https://dejure.org/2016,47191)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylG § 3
    Syrien, Homs, Militärdienst, Wehrdienstentziehung, Asylantrag, illegale Ausreise, Rückkehrgefährdung, Flüchtlingseigenschaft, Flüchtlingsschutz, Flüchtlingsanerkennung, Desertion

  • ra.de
  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3a Abs 1; AsylG, § 3a Abs 2; AsylG, § 3b Abs 1; EGRL 83/2004, Art 4 Abs 4; AsylG, § 28 Abs 1a; AsylG, § 3a Abs 3
    Syrien: Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft auch bei Wehrdienstentzug

  • rechtsportal.de

    Asylantragstellung; Auslandsaufenthalt; beachtliche Wahscheinlichkeit; Befragung; Bürgerkrieg; Einreise; Einreisekontrolle; Flüchtling; Flüchtlingseigenschaft; gerichtliche Überzeugungsausbildung; illegale Ausreise; internationaler Schutz; Kontrolle; Militärdienst; ...

  • rechtsportal.de

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer drohenden Verfolgung von syrischen Flüchtlingen im Falle ihrer Rückkehr nach Syrien; Prognose in Bezug auf eine bei Rückkehr in den Heimatstaat drohende Verfolgung; Anlage einer "qualifizierenden" Betrachtungsweise im Sinne einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Flüchtlingsstatus: Nicht jedem Syrer droht bei Rückkehr in Heimat Verfolgung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer drohenden Verfolgung von syrischen Flüchtlingen im Falle ihrer Rückkehr nach Syrien; Prognose in Bezug auf eine bei Rückkehr in den Heimatstaat drohende Verfolgung; Anlage einer "qualifizierenden" Betrachtungsweise im Sinne einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2017, 80
 
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Wird zitiert von ... (590)Zitiert selbst (30)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
    Rn. 41 Damit folgt das Verwaltungsgericht der Rechtsprechung der überwiegenden Zahl der bislang mit dieser Frage befassten Gerichte (vgl. OVG S-A, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, VGH BW, Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 - und vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -, HessVGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 A 917/13.Z.A -, sowie eine Vielzahl erstinstanzlicher Entscheidungen, zuletzt etwa VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 20 K 2890/16.A -, VG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 8 K 2127/16.A -, VG Schleswig, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 12 A 651/16 -, m. w. N.; a. A.: in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, zuletzt mit Beschlüssen vom 5. September 2010 - 14 A 1802/16.A - und vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A -, jeweils m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juli 2016 - 5 K 5853/16.A - und vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16.A -, alle in juris, sowie BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 ZB 16.30338 u. a. -, Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht).

    Hierzu gehören insbesondere (vgl. exemplarisch etwa OVG S-A, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris) die Behandlung von Personen, die bis zum Erlass des generellen Abschiebungsstopps im April 2011 aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen europäischen Staaten nach Syrien abgeschoben wurden, die umfassende Beobachtung von syrischen Staatsangehörigen im Ausland durch die verschiedenen syrischen Geheimdienste, die Eskalation der innenpolitischen Situation seit März 2011 und der Umgang der syrischen Behörden mit Personen in Syrien, insbesondere seit Beginn des Jahres 2012, die aus ihrer Sicht verdächtig sind, die Opposition unterstützen.

    Die mit derartigen Befragungen ausweislich zahlreicher bis zum Jahr 2011 dokumentierter Referenzfälle (vgl. beispielsweise OVG S-A, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, und OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2012 - 14 A 2708/10.A -, beide in juris, jeweils m. w. N.) jedenfalls in der Vergangenheit verbunden gewesenen weiteren Risiken einer Verhaftung und/oder von Misshandlungen vom Schweregrad des § 3a AsylG können auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen massenhaften Ausreise jedenfalls nicht hinreichend verlässlich ausgeschlossen werden.

    Rn. 64 (bb) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt seinem Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 - zugrunde gelegten Dokumentationen von amnesty international "Menschenrechtskrise in Syrien erfordert Abschiebungsstopp und Aussetzung des Deutsch-Syrischen Rückübernahmeabkommens" vom 14. März 2012.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
    Rn. 41 Damit folgt das Verwaltungsgericht der Rechtsprechung der überwiegenden Zahl der bislang mit dieser Frage befassten Gerichte (vgl. OVG S-A, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, VGH BW, Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 - und vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -, HessVGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 A 917/13.Z.A -, sowie eine Vielzahl erstinstanzlicher Entscheidungen, zuletzt etwa VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 20 K 2890/16.A -, VG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 8 K 2127/16.A -, VG Schleswig, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 12 A 651/16 -, m. w. N.; a. A.: in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, zuletzt mit Beschlüssen vom 5. September 2010 - 14 A 1802/16.A - und vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A -, jeweils m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juli 2016 - 5 K 5853/16.A - und vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16.A -, alle in juris, sowie BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 ZB 16.30338 u. a. -, Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht).

    Im Gegenteil erscheint dies lebensfremd, da angesichts von fast 5 Millionen Flüchtlingen auch dem syrischen Staat - wie bereits dargelegt - bekannt ist, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck politischer Gegnerschaft zum Regime, sondern aus Angst vor dem Bürgerkrieg verlassen hat (so auch in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 6. Oktober 2010 - 14 A 1852/16.A - und vom 5. September 2016 - 14 A 1802/16.A - m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, und VG Düsseldorf, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16-A -, alle in juris).

    Rn. 134 (1) Dies gilt zum einen in Bezug auf eine mögliche Wehrdienstentziehung, welche der 1993 geborene Kläger - ebenso wie sein Bruder - begangen haben könnte, indem er Syrien ohne die für alle männlichen Staatsangehörigen im Alter von 18 bis 42 Jahren erforderliche Ausreisegenehmigung (vgl. hierzu Auskunft des Deutschen Orient-Institutes an das OVG Schleswig-Holstein vom 8. November 2016 - 3 LB 17/16 -) verlassen hat.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
    Rn. 142 Eine mögliche Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung kann zwar vom Grundsatz her auch politische Verfolgung sein, da es für den Flüchtlingsschutz nicht allein darauf ankommen kann, mit welchen Mitteln der Staat vorgeht, sondern vielmehr entscheidend ist, welches Ziel hinter seinen Maßnahmen steht (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1983 - 9 C 36/83 -, BVerwGE 67, 184, juris).

    Die Lasten und Beschränkungen, die ein autoritäres System seiner Bevölkerung auferlegt, vermögen für sich allein eine politische Verfolgung nicht zu begründen (vgl. zum Ganzen Urteil vom 17. Mai 1983 - 9 C 36/83 -, BVerwGE 67, 195 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16

    Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
    Rn. 41 Damit folgt das Verwaltungsgericht der Rechtsprechung der überwiegenden Zahl der bislang mit dieser Frage befassten Gerichte (vgl. OVG S-A, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, VGH BW, Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 - und vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -, HessVGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 A 917/13.Z.A -, sowie eine Vielzahl erstinstanzlicher Entscheidungen, zuletzt etwa VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 20 K 2890/16.A -, VG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 8 K 2127/16.A -, VG Schleswig, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 12 A 651/16 -, m. w. N.; a. A.: in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, zuletzt mit Beschlüssen vom 5. September 2010 - 14 A 1802/16.A - und vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A -, jeweils m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juli 2016 - 5 K 5853/16.A - und vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16.A -, alle in juris, sowie BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 ZB 16.30338 u. a. -, Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht).

    Im Gegenteil erscheint dies lebensfremd, da angesichts von fast 5 Millionen Flüchtlingen auch dem syrischen Staat - wie bereits dargelegt - bekannt ist, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck politischer Gegnerschaft zum Regime, sondern aus Angst vor dem Bürgerkrieg verlassen hat (so auch in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 6. Oktober 2010 - 14 A 1852/16.A - und vom 5. September 2016 - 14 A 1802/16.A - m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, und VG Düsseldorf, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16-A -, alle in juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 14 A 1802/16

    Klärungsbedürftigkeit der politischen Verfolgung in Syrien bzgl. informatorischer …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
    Rn. 41 Damit folgt das Verwaltungsgericht der Rechtsprechung der überwiegenden Zahl der bislang mit dieser Frage befassten Gerichte (vgl. OVG S-A, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, VGH BW, Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 - und vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -, HessVGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 A 917/13.Z.A -, sowie eine Vielzahl erstinstanzlicher Entscheidungen, zuletzt etwa VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 20 K 2890/16.A -, VG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 8 K 2127/16.A -, VG Schleswig, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 12 A 651/16 -, m. w. N.; a. A.: in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, zuletzt mit Beschlüssen vom 5. September 2010 - 14 A 1802/16.A - und vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A -, jeweils m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juli 2016 - 5 K 5853/16.A - und vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16.A -, alle in juris, sowie BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 ZB 16.30338 u. a. -, Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht).

    Im Gegenteil erscheint dies lebensfremd, da angesichts von fast 5 Millionen Flüchtlingen auch dem syrischen Staat - wie bereits dargelegt - bekannt ist, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck politischer Gegnerschaft zum Regime, sondern aus Angst vor dem Bürgerkrieg verlassen hat (so auch in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 6. Oktober 2010 - 14 A 1852/16.A - und vom 5. September 2016 - 14 A 1802/16.A - m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, und VG Düsseldorf, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16-A -, alle in juris).

  • VG Düsseldorf, 11.10.2016 - 2 K 9062/16

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland bei der Abschiebung eines …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
    Rn. 41 Damit folgt das Verwaltungsgericht der Rechtsprechung der überwiegenden Zahl der bislang mit dieser Frage befassten Gerichte (vgl. OVG S-A, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, VGH BW, Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 - und vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -, HessVGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 A 917/13.Z.A -, sowie eine Vielzahl erstinstanzlicher Entscheidungen, zuletzt etwa VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 20 K 2890/16.A -, VG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 8 K 2127/16.A -, VG Schleswig, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 12 A 651/16 -, m. w. N.; a. A.: in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, zuletzt mit Beschlüssen vom 5. September 2010 - 14 A 1802/16.A - und vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A -, jeweils m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juli 2016 - 5 K 5853/16.A - und vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16.A -, alle in juris, sowie BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 ZB 16.30338 u. a. -, Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht).

    Im Gegenteil erscheint dies lebensfremd, da angesichts von fast 5 Millionen Flüchtlingen auch dem syrischen Staat - wie bereits dargelegt - bekannt ist, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck politischer Gegnerschaft zum Regime, sondern aus Angst vor dem Bürgerkrieg verlassen hat (so auch in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 6. Oktober 2010 - 14 A 1852/16.A - und vom 5. September 2016 - 14 A 1802/16.A - m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, und VG Düsseldorf, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16-A -, alle in juris).

  • VG Potsdam, 03.12.2013 - 6 K 3592/13

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
    Rn. 41 Damit folgt das Verwaltungsgericht der Rechtsprechung der überwiegenden Zahl der bislang mit dieser Frage befassten Gerichte (vgl. OVG S-A, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, VGH BW, Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 - und vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -, HessVGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 A 917/13.Z.A -, sowie eine Vielzahl erstinstanzlicher Entscheidungen, zuletzt etwa VG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 20 K 2890/16.A -, VG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 8 K 2127/16.A -, VG Schleswig, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 12 A 651/16 -, m. w. N.; a. A.: in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, zuletzt mit Beschlüssen vom 5. September 2010 - 14 A 1802/16.A - und vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A -, jeweils m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juli 2016 - 5 K 5853/16.A - und vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16.A -, alle in juris, sowie BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 ZB 16.30338 u. a. -, Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht).

    Im Gegenteil erscheint dies lebensfremd, da angesichts von fast 5 Millionen Flüchtlingen auch dem syrischen Staat - wie bereits dargelegt - bekannt ist, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck politischer Gegnerschaft zum Regime, sondern aus Angst vor dem Bürgerkrieg verlassen hat (so auch in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 6. Oktober 2010 - 14 A 1852/16.A - und vom 5. September 2016 - 14 A 1802/16.A - m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, und VG Düsseldorf, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16-A -, alle in juris).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
    Dies muss - wenn nicht anders möglich - in der Weise geschehen, dass sich der Richter schlüssig wird, ob er dem Schutzsuchenden glaubt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109/84 -, BVerwGE 71, 180, juris, m. w. N.).

    Rn. 35 (2) Von der Richtigkeit seiner verfahrensfehlerfrei gewonnenen Prognose mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohender politischer Verfolgung muss das Gericht - wie auch bereits von der Wahrheit des der Prognose zugrunde zu legenden Lebenssachverhalts - die volle richterliche Überzeugung gewonnen haben (BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109/84 -, BVerwGE 71, 180, juris, m. w. N.).

  • VG Trier, 07.10.2016 - 1 K 5093/16

    Politische Verfolgung in Syrien - Zuerkennung des Flüchtlingsstatus auch ohne …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
    Soweit eben aus diesem Umstand gefolgert wird, dass Personen, die illegal aus Syrien ausgereist sind, sich längere Zeit im westlichen Ausland aufgehalten und dort um internationalen Schutz nachgesucht haben, seitens der syrischen Behörden allein schon aufgrund deren lückenhafter Erkenntnislage mit hoher Wahrscheinlichkeit verdachtsunabhängig Befragungen und Inhaftierungen unterzogen würden, um die Motive der Ausreise und etwaigen Verbindungen zu oppositionellen Gruppierungen in Erfahrung zu bringen ( VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris), vermag dies den Senat zumindest nicht von einer beachtlich wahrscheinlich drohenden Gefahr politischer Verfolgung zu überzeugen.
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
    Diese Beurteilung obliegt tatrichterlicher Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 -, BVerwGE 136, 388, juris, m. w. N.).
  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger; …

  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07

    Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren; …

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

  • VG Münster, 13.10.2016 - 8 K 2127/16

    Syrer können Flüchtlingseigenschaft beanspruchen

  • BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08

    Begriff der Bedrohung i.S. von § 60 Abs. 1 AufenthG

  • VGH Hessen, 27.01.2014 - 3 A 917/13

    Syrien, Zulassungsanträge des Bundesamtes

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 14 A 2708/10

    Bestehen einer Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 2 AufenthG bei Abschiebung eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - A 11 S 927/13

    Betroffenheit von politischer Verfolgung; Generalverdacht gegenüber syrischen …

  • BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - A 11 S 2046/13

    Verfolgung von syrischen Rückkehreren bei der Einreise nach Syrien

  • VG Regensburg, 29.06.2016 - RO 11 K 16.30707

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen syrischen Staatsangehörigen wegen …

  • VG Stuttgart, 15.03.2013 - A 7 K 2987/12

    Verfolgung von syrischen Staatsangehörigen, insbesondere von Christen

  • VG Schleswig, 06.10.2016 - 12 A 651/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Düsseldorf, 12.07.2016 - 5 K 5853/16

    Nachweis der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers in Syrien

  • VG Köln, 25.10.2016 - 20 K 2890/16

    Berücksichtigung der Zwangseinziehung eines Asylbewerbers zum Militärdienst in …

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im …

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen …

    Dies muss - wenn nicht anders möglich - in der Weise geschehen, dass sich der Richter schlüssig wird, ob er dem Kläger glaubt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1981 - 9 C 251.81 -, juris, v. 22.3.1983 - 9 C 68/81 -, Rnr. 5, juris, v. 16.4. 1985 - 9 C 109/84 -, BVerwGE 71, 180, juris, mwN.; OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rnr. 32; Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz, 2 Aufl. S. 289).

    Rn. 43 (1) Das gilt zunächst, soweit es um die illegale Ausreise und/oder die Asylantragstellung und/oder den längeren Aufenthalt im westlichen Ausland, aber auch soweit es um die Religionszugehörigkeit oder den Herkunftsort geht (ebenso mit im einzelnen verschiedenen Schwerpunkten: OVG Schleswig, Urt. v. 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, VGH München, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30371 -, OVG Koblenz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16.OVG.

    Es ist aber zweifelhaft, ob unter den genannten Aspekten bei Rückkehr nach Syrien eine (Verfolgungs-)Handlung iSd. § 3a AsylG - hier: Befragung mit der konkreten Gefahr einer Verhaftung und/oder einer schwerwiegenden Misshandlung bis hin zur Folter und willkürlichen Tötung - beachtlich wahrscheinlich droht (die Gefahr einer Verfolgungshandlung mit beachtlichen Gründen verneinend: OVG NW, Urt. v. 21.2.2017 - 14 A 2316/16, juris, Rnr. 35-44, zweifelnd, aber offenlassend: OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO., Rnr. 48 ff., OVG d. Saarl., Urt. v. 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, v. 11.3.2017 - 2 A 215/27 -, jeweils juris).

    Hinsichtlich der weiteren Ausführungen des IRB Canada (v. 19.1.2016) hat bereits das OVG NW (Urt. v. 21.2.2016 - 14 A 2316/16 -, juris Rnr. 51 ff) festgehalten, dass der dort unter Nr. 3 geschilderten Fall eines aus Australien rückkehrenden Asylbewerbers besonders liege, weil dieser wegen des mitgeführten Geldes in den Verdacht eines Revolutionsfinanciers gekommen war (vgl. auch OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16.OVG Rnr. 91) und weiter zutreffend ausgeführt:.

    Rn. 56 Soweit UNHCR 4/2017 (Fußnote146) zum anderen auf Quellen aus der Zeit vor 2011 verweist, die die Gleichstellung einer illegalen Ausreise und Asylantragstellung mit einer regimefeindlichen Gesinnung belegten (…vgl. dazu OVG Sachsen-Anh., Urt. v. 18.7.2012 - 3 L 147/12 -, juris; kritisch zu dieser Einschätzung Bay. VGH, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30371 -, juris, OVG Rheinl-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris), kann auf diese Einschätzungen aus jener Zeit schon aufgrund der gravierenden Veränderung der politischen Situation und des infolgedessen - ohne die rd.

    Rn. 60 Den Verfassungsschutzberichten (zitiert bei OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rnr. 121) lässt sich eine systematische Beobachtung aller mittlerweile im Bundesgebiet lebenden Syrer ebenfalls nicht entnehmen.

    Eine umfassende Beobachtung wäre angesichts der großen Zahl hier aufhältiger Personen aus Syrien schon faktisch ausgeschlossen (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rnr. 121).

    17.000 Personen verschwunden sein (AA, Lagebericht v. 27.9.2010; allg. vgl. Lange "Ein historischer Überblick", Bundeszentrale für politische Bildung, Aus Politik und Zeitgeschichte, 8/2013 S. 37, 42 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rnr. 154;… zur langjährigen Praxis von Misshandlungen und Folter vgl. auch VGH Bad.-Württb., Urt. v. 2.5.2017 - A 11 S 562/17 -, juris Rnr. 48).

    Rn. 62 Soweit Rückkehrer unter Drangsalierungen bis hin zur Folter befragt werden sollten, würde sich dies daher in Anlehnung an die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz auch nach Auffassung des Senats um ein willkürliches, von keiner irgendwie gearteten Gerichtetheit bestimmtes Verhalten der in rechtsfreien Räumen agierenden verschiedenen Sicherheitskräfte handeln, möglicherweise auch um ein wahllos-routiniertes Fischen nach Informationen, wodurch einen konkreten Verdacht überhaupt erst begründende Hinweise gewonnen werden sollen, aufgrund derer sodann eine Zuschreibung von Verfolgungsgründen erfolgen könnte (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO. Rnr. 121, vgl. auch OVG d. Saarl. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).

    Rn. 67 Erfolgen etwaige Übergriffe aber unterschiedslos, so geschehen sie letztlich wahllos, mithin ohne Anknüpfung an einen Verfolgungsgrund (vgl. hierzu, BVerwG, Beschl. v. 27.4.2017 - 1 B 63.17 -, juris, vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, OVG d. Saarl., Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).

    Zum einen aber spricht die Lebenserfahrung dafür, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen in ihrer Region in das Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rnr. 160 ff.).

    Rn. 82 So stellt die dem Kläger bei hypothetischer Rückkehr bevorstehende Heranziehung zum Wehrdienst als solche keine Verfolgungshandlung dar, sondern ist Ausfluss einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht, die grundsätzlich auch totalitäre Staaten von ihren Staatsbürgern einfordern können (ebenso zutreffend OVG NW, Urt. v. 4.5.2017 - 14 A 2023/16 -, Rnr. 49, OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rnr. 140).

    Würde das syrische Regime dem Grunde nach diejenigen, die es vorgezogen haben, sich nicht an Kampfeinsätzen zu beteiligen, einer menschenrechtswidrigen Behandlung bis hin zur Folter aussetzen, würde es sein eigenes Potential nicht unerheblich schmälern (zu diesem Aspekt vgl. OVG Saarland, Urt. v. 6.6.2017 - 2 A 283/17 -, v. 18.5.2017 - 2 A 176/17 -, jeweils juris, OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO., Rnr. 156).

    Dies muss bei lebensnaher Betrachtung aber auch den syrischen Behörden vor Augen stehen (so aus Sicht des Senats zu Recht OVG NW, Urt. v. 4.5.2017 - 14 A 2023/16 -, Rnr.61 ff., OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, Rnr. 159).

    Insoweit hat das OVG Rheinland-Pfalz zutreffend darauf verwiesen, dass die Lasten und Beschränkungen, die ein autoritäres System seinem Volk auferlegt, für sich allein nicht bereits eine politische Verfolgung zu begründen vermögen (Urt. v. 16.12.2016, aaO., Rnr 152 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 17.5.1983 - 9 C 36.83 -, BVerwGE 67, 184).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2018 - 2 LB 1749/17

    Risikoprofil; Sunnit; Syrien; UNHCR

    Der Umstand, dass sich der Kläger zu 1. im wehrfähigen Alter befinde, könne die Bejahung der Flüchtlingseigenschaft nicht rechtfertigen, wie bereits das Oberverwaltungsgericht Koblenz zum Aktenzeichen 1 A 10922/16.OVG (juris) ausgeführt habe.

    Dies muss - wenn nicht anders möglich - in der Weise geschehen, dass sich der Richter schlüssig wird, ob er dem Kläger glaubt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1981 - 9 C 251.81 -, juris, v. 22.3.1983 - 9 C 68/81 -, Rnr. 5, juris, v. 16.4. 1985 - 9 C 109/84 -, BVerwGE 71, 180, juris, mwN.; OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rnr. 32; Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz, 2 Aufl. S. 289).

    Rn. 42 (1) Das gilt zunächst, soweit es um die illegale Ausreise und/oder die Asylantragstellung und/oder den längeren Aufenthalt im westlichen Ausland, aber auch soweit es um die Religionszugehörigkeit oder den Herkunftsort geht (ebenso mit im einzelnen verschiedenen Schwerpunkten: OVG Schleswig, Urt. v. 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, VGH München, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30371 -, OVG Koblenz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16.OVG.

    Es ist aber zweifelhaft, ob unter den genannten Aspekten bei Rückkehr nach Syrien eine (Verfolgungs-)Handlung iSd. § 3a AsylG - hier: Befragung mit der konkreten Gefahr einer Verhaftung und/oder einer schwerwiegenden Misshandlung bis hin zur Folter und willkürlichen Tötung - beachtlich wahrscheinlich droht (die Gefahr einer Verfolgungshandlung mit beachtlichen Gründen verneinend: OVG NW, Urt. v. 21.2.2017 - 14 A 2316/16, juris, Rnr. 35-44, zweifelnd, aber offenlassend: OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO., Rnr. 48 ff., OVG d. Saarl., Urt. v. 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, v. 11.3.2017 - 2 A 215/27 -, jeweils juris).

    Hinsichtlich der weiteren Ausführungen des IRB Canada (v. 19.1.2016) hat bereits das OVG NW (Urt. v. 21.2.2016 - 14 A 2316/16 -, juris Rnr. 51 ff) festgehalten, dass der dort unter Nr. 3 geschilderten Fall eines aus Australien rückkehrenden Asylbewerbers besonders liege, weil dieser wegen des mitgeführten Geldes in den Verdacht eines Revolutionsfinanciers gekommen war (vgl. auch OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16.OVG Rnr. 91) und weiter zutreffend ausgeführt:.

    Rn. 55 Soweit UNHCR 4/2017 (Fußnote146) zum anderen auf Quellen aus der Zeit vor 2011 verweist, die die Gleichstellung einer illegalen Ausreise und Asylantragstellung mit einer regimefeindlichen Gesinnung belegten (…vgl. dazu OVG Sachsen-Anh., Urt. v. 18.7.2012 - 3 L 147/12 -, juris; kritisch zu dieser Einschätzung Bay. VGH, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30371 -, juris, OVG Rheinl-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris), kann auf diese Einschätzungen aus jener Zeit schon aufgrund der gravierenden Veränderung der politischen Situation und des infolgedessen - ohne die rd.

    Rn. 59 Den Verfassungsschutzberichten (zitiert bei OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rnr. 121) lässt sich eine systematische Beobachtung aller mittlerweile im Bundesgebiet lebenden Syrer ebenfalls nicht entnehmen.

    Eine umfassende Beobachtung wäre angesichts der großen Zahl hier aufhältiger Personen aus Syrien schon faktisch ausgeschlossen (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rnr. 121).

    17.000 Personen verschwunden sein (AA, Lagebericht v. 27.9.2010; allg. vgl. Lange "Ein historischer Überblick", Bundeszentrale für politische Bildung, Aus Politik und Zeitgeschichte, 8/2013 S. 37, 42 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rnr. 154;… zur langjährigen Praxis von Misshandlungen und Folter vgl. auch VGH Bad.-Württb., Urt. v. 2.5.2017 - A 11 S 562/17 -, juris Rnr. 48).

    Rn. 61 Soweit Rückkehrer unter Drangsalierungen bis hin zur Folter befragt werden sollten, würde sich dies daher in Anlehnung an die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz auch nach Auffassung des Senats um ein willkürliches, von keiner irgendwie gearteten Gerichtetheit bestimmtes Verhalten der in rechtsfreien Räumen agierenden verschiedenen Sicherheitskräfte handeln, möglicherweise auch um ein wahllos-routiniertes Fischen nach Informationen, wodurch einen konkreten Verdacht überhaupt erst begründende Hinweise gewonnen werden sollen, aufgrund derer sodann eine Zuschreibung von Verfolgungsgründen erfolgen könnte (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO. Rnr. 121, vgl. auch OVG d. Saarl. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).

    Rn. 66 Erfolgen etwaige Übergriffe aber unterschiedslos, so geschehen sie letztlich wahllos, mithin ohne Anknüpfung an einen Verfolgungsgrund (vgl. hierzu, BVerwG, Beschl. v. 27.4.2017 - 1 B 63.17 -, juris, vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, OVG d. Saarl., Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).

    Zum einen aber spricht die Lebenserfahrung dafür, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen in ihrer Region in das Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rnr. 160 ff.).

    Rn. 80 So stellt die dem Kläger bei hypothetischer Rückkehr bevorstehende Heranziehung zum Wehrdienst als solche keine Verfolgungshandlung dar, sondern ist Ausfluss einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht, die grundsätzlich auch totalitäre Staaten von ihren Staatsbürgern einfordern können (ebenso zutreffend OVG NW, Urt. v. 4.5.2017 - 14 A 2023/16 -, Rnr. 49, OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rnr. 140).

    Würde das syrische Regime dem Grunde nach diejenigen, die es vorgezogen haben, sich nicht an Kampfeinsätzen zu beteiligen, einer menschenrechtswidrigen Behandlung bis hin zur Folter aussetzen, würde es sein eigenes Potential nicht unerheblich schmälern (zu diesem Aspekt vgl. OVG Saarland, Urt. v. 6.6.2017 - 2 A 283/17 -, v. 18.5.2017 - 2 A 176/17 -, jeweils juris, OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO., Rnr. 156).

    Dies muss bei lebensnaher Betrachtung aber auch den syrischen Behörden vor Augen stehen (so aus Sicht des Senats zu Recht OVG NW, Urt. v. 4.5.2017 - 14 A 2023/16 -, Rnr.61 ff., OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, Rnr. 159).

    Insoweit hat das OVG Rheinland-Pfalz zutreffend darauf verwiesen, dass die Lasten und Beschränkungen, die ein autoritäres System seinem Volk auferlegt, für sich allein nicht bereits eine politische Verfolgung zu begründen vermögen (Urt. v. 16.12.2016, aaO., Rnr 152 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 17.5.1983 - 9 C 36.83 -, BVerwGE 67, 184).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2018 - 2 LB 172/18

    Aufstockungsverfahren; Berufungsbegründung

    Auch der Umstand, dass sich der Kläger im wehrfähigen Alter befinde, könne die Bejahung der Flüchtlingseigenschaft nicht rechtfertigen, wie bereits das Oberverwaltungsgericht Koblenz zum Aktenzeichen 1 A 10922/16.OVG (juris) ausgeführt habe.

    Dies muss - wenn nicht anders möglich - in der Weise geschehen, dass sich der Richter schlüssig wird, ob er dem Kläger glaubt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1981 - 9 C 251.81 -, juris, v. 22.3.1983 - 9 C 68/81 -, Rnr. 5, juris, v. 16.4. 1985 - 9 C 109/84 -, BVerwGE 71, 180, juris, mwN.; OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rnr. 32; Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz, 2 Aufl. S. 289).

    Rn. 42 (1) Das gilt zunächst, soweit es um die illegale Ausreise und/oder die Asylantragstellung und/oder den längeren Aufenthalt im westlichen Ausland, aber auch soweit es um die Religionszugehörigkeit oder den Herkunftsort geht (ebenso mit im einzelnen verschiedenen Schwerpunkten: OVG Schleswig, Urt. v. 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, VGH München, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30371 -, OVG Koblenz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16.OVG.

    Es ist aber zweifelhaft, ob unter den genannten Aspekten bei Rückkehr nach Syrien eine (Verfolgungs-)Handlung iSd. § 3a AsylG - hier: Befragung mit der konkreten Gefahr einer Verhaftung und/oder einer schwerwiegenden Misshandlung bis hin zur Folter und willkürlichen Tötung - beachtlich wahrscheinlich droht (die Gefahr einer Verfolgungshandlung mit beachtlichen Gründen verneinend: OVG NW, Urt. v. 21.2.2017 - 14 A 2316/16, juris, Rnr. 35-44, zweifelnd, aber offenlassend: OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO., Rnr. 48 ff., OVG d. Saarl., Urt. v. 2.2.2017 - 2 A 515/16 -, v. 11.3.2017 - 2 A 215/27 -, jeweils juris).

    Hinsichtlich der weiteren Ausführungen des IRB Canada (v. 19.1.2016) hat bereits das OVG NW (Urt. v. 21.2.2016 - 14 A 2316/16 -, juris Rnr. 51 ff) festgehalten, dass der dort unter Nr. 3 geschilderten Fall eines aus Australien rückkehrenden Asylbewerbers besonders liege, weil dieser wegen des mitgeführten Geldes in den Verdacht eines Revolutionsfinanciers gekommen war (vgl. auch OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16.OVG Rnr. 91) und weiter zutreffend ausgeführt:.

    Rn. 55 Soweit UNHCR 4/2017 (Fußnote146) zum anderen auf Quellen aus der Zeit vor 2011 verweist, die die Gleichstellung einer illegalen Ausreise und Asylantragstellung mit einer regimefeindlichen Gesinnung belegten (…vgl. dazu OVG Sachsen-Anh., Urt. v. 18.7.2012 - 3 L 147/12 -, juris; kritisch zu dieser Einschätzung Bay. VGH, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30371 -, juris, OVG Rheinl-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris), kann auf diese Einschätzungen aus jener Zeit schon aufgrund der gravierenden Veränderung der politischen Situation und des infolgedessen - ohne die rd.

    Rn. 59 Den Verfassungsschutzberichten (zitiert bei OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rnr. 121) lässt sich eine systematische Beobachtung aller mittlerweile im Bundesgebiet lebenden Syrer ebenfalls nicht entnehmen.

    Eine umfassende Beobachtung wäre angesichts der großen Zahl hier aufhältiger Personen aus Syrien schon faktisch ausgeschlossen (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rnr. 121).

    17.000 Personen verschwunden sein (AA, Lagebericht v. 27.9.2010; allg. vgl. Lange "Ein historischer Überblick", Bundeszentrale für politische Bildung, Aus Politik und Zeitgeschichte, 8/2013 S. 37, 42 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rnr. 154;… zur langjährigen Praxis von Misshandlungen und Folter vgl. auch VGH Bad.-Württb., Urt. v. 2.5.2017 - A 11 S 562/17 -, juris Rnr. 48).

    Rn. 61 Soweit Rückkehrer unter Drangsalierungen bis hin zur Folter befragt werden sollten, würde sich dies daher in Anlehnung an die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz auch nach Auffassung des Senats um ein willkürliches, von keiner irgendwie gearteten Gerichtetheit bestimmtes Verhalten der in rechtsfreien Räumen agierenden verschiedenen Sicherheitskräfte handeln, möglicherweise auch um ein wahllos-routiniertes Fischen nach Informationen, wodurch einen konkreten Verdacht überhaupt erst begründende Hinweise gewonnen werden sollen, aufgrund derer sodann eine Zuschreibung von Verfolgungsgründen erfolgen könnte (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO. Rnr. 121, vgl. auch OVG d. Saarl. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).

    Rn. 66 Erfolgen etwaige Übergriffe aber unterschiedslos, so geschehen sie letztlich wahllos, mithin ohne Anknüpfung an einen Verfolgungsgrund (vgl. hierzu, BVerwG, Beschl. v. 27.4.2017 - 1 B 63.17 -, juris, vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris, OVG d. Saarl., Urt. v. 11.3.2017 - 2 A 215/17 -, juris).

    Zum einen aber spricht die Lebenserfahrung dafür, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen in ihrer Region in das Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rnr. 160 ff.).

    Rn. 81 So stellt die dem Kläger bei hypothetischer Rückkehr bevorstehende Heranziehung zum Wehrdienst als solche keine Verfolgungshandlung dar, sondern ist Ausfluss einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht, die grundsätzlich auch totalitäre Staaten von ihren Staatsbürgern einfordern können (ebenso zutreffend OVG NW, Urt. v. 4.5.2017 - 14 A 2023/16 -, Rnr. 49, OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rnr. 140).

    Würde das syrische Regime dem Grunde nach diejenigen, die es vorgezogen haben, sich nicht an Kampfeinsätzen zu beteiligen, einer menschenrechtswidrigen Behandlung bis hin zur Folter aussetzen, würde es sein eigenes Potential nicht unerheblich schmälern (zu diesem Aspekt vgl. OVG Saarland, Urt. v. 6.6.2017 - 2 A 283/17 -, v. 18.5.2017 - 2 A 176/17 -, jeweils juris, OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016, aaO., Rnr. 156).

    Dies muss bei lebensnaher Betrachtung aber auch den syrischen Behörden vor Augen stehen (so aus Sicht des Senats zu Recht OVG NW, Urt. v. 4.5.2017 - 14 A 2023/16 -, Rnr.61 ff., OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, Rnr. 159).

    Insoweit hat das OVG Rheinland-Pfalz zutreffend darauf verwiesen, dass die Lasten und Beschränkungen, die ein autoritäres System seinem Volk auferlegt, für sich allein nicht bereits eine politische Verfolgung zu begründen vermögen (Urt. v. 16.12.2016, aaO., Rnr 152 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 17.5.1983 - 9 C 36.83 -, BVerwGE 67, 184).

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 86/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38628
OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 86/16 (https://dejure.org/2016,38628)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.10.2016 - 2 A 86/16 (https://dejure.org/2016,38628)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 2 A 86/16 (https://dejure.org/2016,38628)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 26a Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 vom 31.07.2016, § 1 Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992 vom 31.07.2016, § 3 AsylVfG 1992 vom 31.07.2016, § 31 Abs 3 S 1 AsylVfG 1992 vom 31.07.2016, § 4 AsylVfG 1992 vom 31.07.2016
    Unzulässiger Asylantrag eines syrischen Flüchtlings, dem in Bulgarien der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde; Anfechtungsklage; systemische Mängel; Abschiebungsverbot

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, AsylG § 71a, GG Art. 16a Abs. 2, AsylG § 26a, EMRK Art. 3, AsylG § 31 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 5, AufenthG § 60 Abs. 7, AsylG § 4
    Bulgarien, Drittstaatenregelung, sichere Drittstaaten, Aufnahmebedingungen, Abschiebungsandrohung, Abschiebungsanordnung, systemische Mängel, anerkannter Flüchtling, anerkannter Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigte, Konzept der normativen Vergewisserung, ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF

    Drittstaatenregelung, Aufnahmebedingungen, keine systemischen Mängel, Abschiebungsandrohung, Abschiebungsanordnung, Anerkannte

  • rechtsportal.de

    ABSCHIEBUNGSANDROHUNG; ABSCHIEBUNGSANORDNUNG; ABSCHIEBUNGSVERBOT; ANFECHTUNGSKLAGE; ASYLANTRAG; BULGARIEN; DRITTSTAAT; FLÜCHTLING; INTERNATIONALER SCHUTZ; MITGLIEDSTAAT; STATTHAFTIGKEIT; SUBSIDIÄRER SCHUTZ; SYRIEN; SYSTEMISCHE MÄNGEL

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit eines Asylantrages in Deutschland nach einer bereits erfolgten Anerkennung als Flüchtling in Bulgarien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erfolgloser Asylantrag wegen Einstufung Bulgariens als sicherer Drittstaat

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässigkeit eines Asylantrages in Deutschland nach einer bereits erfolgten Anerkennung als Flüchtling in Bulgarien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2017, 80
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 86/16
    In einem solchen Fall entspreche es mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 - den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, eine Zuständigkeit des Bundesamtes trotz der Drittstaatenregelung anzunehmen.

    Erfasst werden erst recht die Fälle, in denen sie in dem sicheren Drittstaat - wie der Kläger in Bulgarien - solche Schutzanträge nicht nur gestellt haben, sondern in denen ihnen, hier konkret durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der insoweit auf die Genfer Flüchtlingskonvention abhebenden so genannten Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union (QRL),(vgl. die in dem § 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG in Bezug genommene Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 337 vom 20.12.2011)) durch den sicheren Drittstaat entsprochen worden ist.(so auch OVG Koblenz, Urteil vom 18.2.2016 - 1 A 11081/14 -, juris Rn 26, dort mit dem ohne weiteres nachvollziehbaren Hinweis auf einen insoweit gebotenen "erst-Recht-Schluss") Der Eintritt der Ausschlusswirkung des § 26a Abs. 1 Sätze 1 und 2 AsylG ist nach dem Wortlaut der Vorschrift darüber hinaus auch nicht davon abhängig, ob der Ausländer nach Bulgarien zurückgeführt werden kann oder soll.(vgl. dazu grundlegend - damals noch bezüglich § 51 Abs. 1 AuslG - BVerfG, Urteil vom 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 u.a. -, DVBl 1996, 753, juris Rn 157 und 167) Insoweit hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers in der mündlichen Verhandlung zu Recht auf die 2006 mit Bulgarien getroffene Rückführungsvereinbarung verwiesen, die auch Drittstaatsangehörige erfasst und insbesondere Fristen für die Stellung eines entsprechenden Gesuchs oder für die Rückführung selbst enthält.(vgl. das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bulgarien über die Übernahme und Durchbeförderung von Personen (Rückübernahmeabkommen) vom 1.2.2006, BGBl. II 2006, 260 ff.) Ob ein solches Ersuchen im Falle des Klägers im Anschluss an die Mitteilung der State Agency of Refugees der Republik Bulgarien vom 23.2.2015 an das darin benannte Direktorat der bulgarischen Grenzpolizei beim Innenministerium in Sofia inzwischen gerichtet wurde oder nicht, konnte in der mündlichen Verhandlung nicht geklärt werden, bedarf aber aus Anlass der vorliegenden Entscheidung aber keiner Vertiefung.

    Rn. 25 Aus den genannten Gründen kommt für von der Regelung erfasste Ausländerinnen und Ausländer entsprechend der inhaltlichen Reichweite des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG auch eine Geltendmachung der materiellen Rechtspositionen, auf die sie sich sonst gegenüber einer Abschiebung stützen können, also insbesondere die Stellung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK, nunmehr § 3 Abs. 1 AsylG, entsprechend Art. 1 A Nr. 2 GFK), grundsätzlich nicht in Betracht.(vgl. dazu grundlegend - damals noch bezüglich § 51 Abs. 1 AuslG - BVerfG, Urteil vom 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 u.a. -, DVBl 1996, 753, juris Rn 180 und 185 unter Verweis auf das mit Einführung des Art. 16a Abs. 2 GG im Zuge der Asylreform 1993 verfolgte "Konzept der normativen Vergewisserung" über die Sicherheit im Drittstaat) In Anknüpfung an die Drittstaatenregelung konsequent bestimmt die von der Beklagten im angefochtenen Bescheid zu Recht angeführte aufenthaltsrechtliche Vorschrift in dem § 60 Abs. 1 Satz 3 AufenthG, dass - wegen des Verweises auf den Satz 2 der Regelung im Umkehrschluss - das Bundesamt auch bei "außerhalb des Bundesgebiets" als Flüchtlinge anerkannten Personen nicht zur Feststellung der Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft in ihrer Person (§ 3 AsylG) und - nach § 60 Abs. 2 Satz 2 AufenthG entsprechend - des Vorliegens der Anforderungen für den (internationalen) subsidiären Schutz (§ 4 AsylG) berufen ist.(vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17.6.2014 - 10 C 7.13 -, NVwZ 2014, 1460, wonach die ausländische Flüchtlingsanerkennung auch für die Bundesrepublik Deutschland ein Abschiebungsverbot - bezogen auf den Herkunfts- beziehungsweise Verfolgerstaat - begründet, dies jedoch den Betroffenen keinen Anspruch auf einer erneute Flüchtlingsanerkennung oder auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland vermittelt) Das ist bei dem Kläger der Fall.

    Rn. 27 Bei der Anwendung der Regelungen über die sicheren Drittstaaten (Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG, § 26a AsylG) gilt nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur ausnahmsweise etwas anderes in fünf in seiner Entscheidung(vgl. dazu grundlegend - damals noch bezüglich § 51 Abs. 1 AuslG - BVerfG, Urteil vom 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 u.a. -, DVBl 1996, 753, juris Rn 157 und 167) näher bezeichneten Fallkonstellationen aufgrund von besonderen Umständen, die vom Verfassungs- beziehungsweise Gesetzgeber nicht vorweg im Rahmen des Konzepts normativer Vergewisserung berücksichtigt werden konnten beziehungsweise die von vornherein außerhalb des "Blickfeldes" des deutschen Verfassungsgesetzgebers lagen und die der Durchführung eines solchen Konzepts von daher gewissermaßen aus sich heraus verfassungsrechtliche Grenzen setzen.

    Da eine Abschiebung mittelloser Schutzberechtigter ohne solche Anlaufadresse nach Bulgarien derzeit eine ernst zu nehmende Möglichkeit der Verelendung wegen Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit und fehlender staatlicher Unterstützung zur Folge haben kann und potentiell die Gefahr einer Verletzung von Art. 3 EMRK begründet, ist die Beklagte, der jedenfalls seit der Bewertung Bulgariens als unsicherer Mitgliedstaat durch einzelne Verwaltungsgerichte(vgl. etwa VG Oldenburg, Beschluss vom 27.1.2015 - 12 B 245/15 -, juris) die schwierige Situation anerkannter Flüchtlinge in diesem Land bekannt ist und der gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG auch bei - wie hier - "unzulässigen" Asylanträgen die Entscheidung darüber obliegt, ob ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegt, gehalten, einzelfallbezogen immer das Vorliegen eines Abschiebungsverbots hinsichtlich Bulgariens mit Blick auf die persönlichen Verhältnisse des konkreten Ausländers beziehungsweise der Ausländerin zu prüfen und jedenfalls grundsätzlich sicherzustellen, dass Abschiebungen nach Bulgarien nur dann stattfinden, wenn die Betroffenen dort auf eine Anlaufadresse für angemessene Zeit zugreifen können; dies ist - sofern im Einzelfall nicht anderweitig möglich - durch individuelle Zusicherungen(vgl. in dem Zusammenhang auch EGMR, Urteil vom 4.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127; BVerfG, Urteil vom 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 -, juris) bulgarischer Behörden, zu gewährleisten.

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 86/16
    Die vom Beklagten genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (10 C 7/13) verhalte sich insbesondere nicht zu der hier entscheidungserheblichen Frage, ob die Gewährung internationalen/subsidiären Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat auch dann einem Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entgegenstehe, wenn dieser Mitgliedstaat das Konzept der normativen Vergewisserung nicht mehr erfülle, weil es dort systemische Mängel im Aufnahmeverfahren anerkannt Schutzberechtigter selbst wie auch in der faktischen Umsetzung gebe.

    Rn. 25 Aus den genannten Gründen kommt für von der Regelung erfasste Ausländerinnen und Ausländer entsprechend der inhaltlichen Reichweite des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG auch eine Geltendmachung der materiellen Rechtspositionen, auf die sie sich sonst gegenüber einer Abschiebung stützen können, also insbesondere die Stellung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK, nunmehr § 3 Abs. 1 AsylG, entsprechend Art. 1 A Nr. 2 GFK), grundsätzlich nicht in Betracht.(vgl. dazu grundlegend - damals noch bezüglich § 51 Abs. 1 AuslG - BVerfG, Urteil vom 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 u.a. -, DVBl 1996, 753, juris Rn 180 und 185 unter Verweis auf das mit Einführung des Art. 16a Abs. 2 GG im Zuge der Asylreform 1993 verfolgte "Konzept der normativen Vergewisserung" über die Sicherheit im Drittstaat) In Anknüpfung an die Drittstaatenregelung konsequent bestimmt die von der Beklagten im angefochtenen Bescheid zu Recht angeführte aufenthaltsrechtliche Vorschrift in dem § 60 Abs. 1 Satz 3 AufenthG, dass - wegen des Verweises auf den Satz 2 der Regelung im Umkehrschluss - das Bundesamt auch bei "außerhalb des Bundesgebiets" als Flüchtlinge anerkannten Personen nicht zur Feststellung der Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft in ihrer Person (§ 3 AsylG) und - nach § 60 Abs. 2 Satz 2 AufenthG entsprechend - des Vorliegens der Anforderungen für den (internationalen) subsidiären Schutz (§ 4 AsylG) berufen ist.(vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17.6.2014 - 10 C 7.13 -, NVwZ 2014, 1460, wonach die ausländische Flüchtlingsanerkennung auch für die Bundesrepublik Deutschland ein Abschiebungsverbot - bezogen auf den Herkunfts- beziehungsweise Verfolgerstaat - begründet, dies jedoch den Betroffenen keinen Anspruch auf einer erneute Flüchtlingsanerkennung oder auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland vermittelt) Das ist bei dem Kläger der Fall.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - 1 A 11081/14

    Asyl; Dublin-Verfahren; Abschiebungsanordnung bei bereits gewährtem subsidiären …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 86/16
    Erfasst werden erst recht die Fälle, in denen sie in dem sicheren Drittstaat - wie der Kläger in Bulgarien - solche Schutzanträge nicht nur gestellt haben, sondern in denen ihnen, hier konkret durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der insoweit auf die Genfer Flüchtlingskonvention abhebenden so genannten Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union (QRL),(vgl. die in dem § 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG in Bezug genommene Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 337 vom 20.12.2011)) durch den sicheren Drittstaat entsprochen worden ist.(so auch OVG Koblenz, Urteil vom 18.2.2016 - 1 A 11081/14 -, juris Rn 26, dort mit dem ohne weiteres nachvollziehbaren Hinweis auf einen insoweit gebotenen "erst-Recht-Schluss") Der Eintritt der Ausschlusswirkung des § 26a Abs. 1 Sätze 1 und 2 AsylG ist nach dem Wortlaut der Vorschrift darüber hinaus auch nicht davon abhängig, ob der Ausländer nach Bulgarien zurückgeführt werden kann oder soll.(vgl. dazu grundlegend - damals noch bezüglich § 51 Abs. 1 AuslG - BVerfG, Urteil vom 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 u.a. -, DVBl 1996, 753, juris Rn 157 und 167) Insoweit hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers in der mündlichen Verhandlung zu Recht auf die 2006 mit Bulgarien getroffene Rückführungsvereinbarung verwiesen, die auch Drittstaatsangehörige erfasst und insbesondere Fristen für die Stellung eines entsprechenden Gesuchs oder für die Rückführung selbst enthält.(vgl. das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bulgarien über die Übernahme und Durchbeförderung von Personen (Rückübernahmeabkommen) vom 1.2.2006, BGBl. II 2006, 260 ff.) Ob ein solches Ersuchen im Falle des Klägers im Anschluss an die Mitteilung der State Agency of Refugees der Republik Bulgarien vom 23.2.2015 an das darin benannte Direktorat der bulgarischen Grenzpolizei beim Innenministerium in Sofia inzwischen gerichtet wurde oder nicht, konnte in der mündlichen Verhandlung nicht geklärt werden, bedarf aber aus Anlass der vorliegenden Entscheidung aber keiner Vertiefung.

    Die dortigen Erwägungen zu den unterschiedlichen Überleitungsvorschriften der alten und der neuen Fassung der Asylverfahrensrichtlinie sind hier aus mehreren Gründen nicht von Belang.(vgl. dazu auch OVG Koblenz, Urteil vom 18.2.2016 - 1 A 11081/14 -, nicht rechtskräftig, siehe BVerwG, Beschluss vom 27.6.2016 - 1 B 58.16 -) Es geht im konkreten Fall nicht um die vom Bundesverwaltungsgericht zeitlich begrenzt - bei Asylantragstellung in Deutschland vor dem Inkrafttreten der aktuellen Asylverfahrensrichtlinie (AsylVfRL 2013)(vgl. die Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (AsylVfRL 2013)) - zugelassene "Nachbesserung" bei im Drittstaat lediglich zuerkanntem subsidiärem Schutz (§ 4 AsylG).

  • OVG Saarland, 23.03.2016 - 2 A 38/16

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen Drittstaatenbescheide; Übertragbarkeit …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 86/16
    In dem Beschluss vom 23.3.2016(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.3.2016 - 2 A 38/16 -, NVwZ-RR 2016, 556, wonach die Auffassung der Beklagten dazu führte, eine nach den einschlägigen Vorschriften des Asylgesetzes dem Bundesamt obliegende Prüfung der sachlichen Voraussetzungen für die verschiedenen Schutzansprüche ohne Einschränkung und ohne entsprechende "Aufbereitung" ("Spruchreifmachung") vollständig und erstmalig in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu verlagern, Vorteile unter dem Gesichtspunkt der "Verfahrensökonomie" insgesamt bei einer solchen Verlagerung - wenn überhaupt vorhanden - allenfalls in sehr geringem Umfang festzustellen und damit letztlich zu vernachlässigen wären und die Gerichte für eine solche Vorgehensweise auch nicht ansatzweise personalisiert sind; in dem Zusammenhang auch VG Bayreuth Urteile vom 9.3.2016 - B 3 K 15.30152 -, juris Rn 37, und vom 21.3.2016 - B 3 K 15.30099 -, juris Rn 26) hat der Senat die Rechtsprechung zu den "Dublin-Verfahren" bzw. zu einer dort von dem Schutzsuchenden geforderten Ausübung eines Selbsteintrittsrechts der Bundesrepublik Deutschland, wonach der Rechtsbehelfsführer keinen Verpflichtungsantrag stellen muss und die Verwaltungsgerichte bei einer zulässigen Beschränkung des Klagebegehrens auf einen Anfechtungsantrag die Streitsache daher auch nicht zwingend spruchreif machen und "durchentscheiden" müssen, auf die Fälle der Anfechtung so genannter "Drittstaatenbescheide" nach § 26a AsylG übertragen.

    Rn. 34 Schließlich besteht für das entscheidende Gericht auch keine Pflicht, die Sache hinsichtlich der Feststellung eines Abschiebungsverbots, mit dem sich die Beklagte bislang noch nicht befasst hat, spruchreif zu machen(Vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.3.2016 - 2 A 38/16 -, NVwZ-RR 2016, 556), zumal der Kläger auch keinen entsprechenden Verpflichtungsantrag gestellt hat.

  • VGH Hessen, 02.03.2016 - 9 B 1756/15

    AUSLIEFERUNGSVERAHREN; AUSWEISUNG; AUSWEISUNGSINTERESSE; BEACHTLICHE …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 86/16
    In dem Beschluss vom 23.3.2016(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.3.2016 - 2 A 38/16 -, NVwZ-RR 2016, 556, wonach die Auffassung der Beklagten dazu führte, eine nach den einschlägigen Vorschriften des Asylgesetzes dem Bundesamt obliegende Prüfung der sachlichen Voraussetzungen für die verschiedenen Schutzansprüche ohne Einschränkung und ohne entsprechende "Aufbereitung" ("Spruchreifmachung") vollständig und erstmalig in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu verlagern, Vorteile unter dem Gesichtspunkt der "Verfahrensökonomie" insgesamt bei einer solchen Verlagerung - wenn überhaupt vorhanden - allenfalls in sehr geringem Umfang festzustellen und damit letztlich zu vernachlässigen wären und die Gerichte für eine solche Vorgehensweise auch nicht ansatzweise personalisiert sind; in dem Zusammenhang auch VG Bayreuth Urteile vom 9.3.2016 - B 3 K 15.30152 -, juris Rn 37, und vom 21.3.2016 - B 3 K 15.30099 -, juris Rn 26) hat der Senat die Rechtsprechung zu den "Dublin-Verfahren" bzw. zu einer dort von dem Schutzsuchenden geforderten Ausübung eines Selbsteintrittsrechts der Bundesrepublik Deutschland, wonach der Rechtsbehelfsführer keinen Verpflichtungsantrag stellen muss und die Verwaltungsgerichte bei einer zulässigen Beschränkung des Klagebegehrens auf einen Anfechtungsantrag die Streitsache daher auch nicht zwingend spruchreif machen und "durchentscheiden" müssen, auf die Fälle der Anfechtung so genannter "Drittstaatenbescheide" nach § 26a AsylG übertragen.

    Rn. 34 Schließlich besteht für das entscheidende Gericht auch keine Pflicht, die Sache hinsichtlich der Feststellung eines Abschiebungsverbots, mit dem sich die Beklagte bislang noch nicht befasst hat, spruchreif zu machen(Vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.3.2016 - 2 A 38/16 -, NVwZ-RR 2016, 556), zumal der Kläger auch keinen entsprechenden Verpflichtungsantrag gestellt hat.

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 86/16
    Da eine Abschiebung mittelloser Schutzberechtigter ohne solche Anlaufadresse nach Bulgarien derzeit eine ernst zu nehmende Möglichkeit der Verelendung wegen Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit und fehlender staatlicher Unterstützung zur Folge haben kann und potentiell die Gefahr einer Verletzung von Art. 3 EMRK begründet, ist die Beklagte, der jedenfalls seit der Bewertung Bulgariens als unsicherer Mitgliedstaat durch einzelne Verwaltungsgerichte(vgl. etwa VG Oldenburg, Beschluss vom 27.1.2015 - 12 B 245/15 -, juris) die schwierige Situation anerkannter Flüchtlinge in diesem Land bekannt ist und der gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG auch bei - wie hier - "unzulässigen" Asylanträgen die Entscheidung darüber obliegt, ob ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegt, gehalten, einzelfallbezogen immer das Vorliegen eines Abschiebungsverbots hinsichtlich Bulgariens mit Blick auf die persönlichen Verhältnisse des konkreten Ausländers beziehungsweise der Ausländerin zu prüfen und jedenfalls grundsätzlich sicherzustellen, dass Abschiebungen nach Bulgarien nur dann stattfinden, wenn die Betroffenen dort auf eine Anlaufadresse für angemessene Zeit zugreifen können; dies ist - sofern im Einzelfall nicht anderweitig möglich - durch individuelle Zusicherungen(vgl. in dem Zusammenhang auch EGMR, Urteil vom 4.11.2014 - 29217/12 -, NVwZ 2015, 127; BVerfG, Urteil vom 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 -, juris) bulgarischer Behörden, zu gewährleisten.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 86/16
    Rn. 29 Vor diesem Hintergrund sind entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts, das insoweit von inhaltlich identischen Anforderungen ausgegangen ist, auch "systemische Mängel" im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)(vgl. dazu die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 - C 411/10 und C 493/10 -, InfAuslR 2012, 108, und vom 10.12.2013 - C 394/12 -, NVwZ 2014, 208) im Asyl- beziehungsweise Aufnahmeverfahren in Bulgarien nicht anzunehmen.
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 86/16
    Rn. 29 Vor diesem Hintergrund sind entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts, das insoweit von inhaltlich identischen Anforderungen ausgegangen ist, auch "systemische Mängel" im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)(vgl. dazu die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 - C 411/10 und C 493/10 -, InfAuslR 2012, 108, und vom 10.12.2013 - C 394/12 -, NVwZ 2014, 208) im Asyl- beziehungsweise Aufnahmeverfahren in Bulgarien nicht anzunehmen.
  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 86/16
    Auch insofern ergeben sich im Falle des Klägers keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids der Beklagten vom 9.3.2015 beziehungsweise der Behandlung seines Asylantrags als (insgesamt) "unzulässig" aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2015.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.10.2015 - 1 B 41.15 -, NVwZ 2015, 1779) Darin hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass vor dem 20.7.2015 gestellte Asylanträge auf Anerkennung als Flüchtling (§ 3 AsylG) aufgrund der Übergangsregelung in Art. 51 Unterabsatz 1 der geltenden Asylverfahrensrichtlinie (AsylVfRL 2013)(vgl. die Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (AsylVfRL 2013)) in der Bundesrepublik Deutschland nicht allein deshalb als unzulässig behandelt werden dürfen, weil dem jeweiligen Antragsteller in einem anderen Mitgliedstaat bereits subsidiärer Schutz im Sinne des Art. 2 lit. g der so genannten Qualifikationsrichtlinie (QRL)(vgl. die Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes) gewährt worden ist.
  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 96/16

    Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien

    Auszug aus OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 86/16
    Vielmehr handelt es sich dabei um Fragen, die bezogen auf den jeweiligen Einzelfall von der Beklagen hinsichtlich "unzulässiger" Asylanträge beim Erlass einer gemäß der Neufassung des § 31 Abs. 3 AsylG (2016) dem Bundesamt übertragenen Entscheidung über das Vorliegen von nationalen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach dem § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG zu beantworten sind.(vgl. dazu im Einzelnen die Urteile des Senats vom heutigen Tage in den Verfahren 2 A 96/16 und 2 A 95/16).
  • BVerwG, 27.06.2016 - 1 B 58.16

    Klärung des Verhältnisses der Regelung des § 26a Asylgesetz (AsylG) zu § 27a …

  • VG Oldenburg, 27.01.2015 - 12 B 245/15

    Abschiebungsanordnung; Bulgarien; Sicherer Drittstaat

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 121/15

    Zuständigkeitsbestimmung nach Dublin-VO nach Ablauf der Überstellungsfrist

  • VG Bayreuth, 09.03.2016 - B 3 K 15.30152

    Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Bulgarien

  • VG Bayreuth, 21.03.2016 - B 3 K 15.30099

    Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Bulgarien

  • OVG Saarland, 13.12.2016 - 2 A 260/16

    Flüchtlingsschutz im Bundesgebiet für bereits in Bulgarien anerkannte Flüchtlinge

    Rn. 21 Die Zulässigkeit der - nach dem Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils anzunehmenden - Beschränkung des Klagebegehrens auf die "bloße" Anfechtung der Ablehnungsentscheidung begegnet keinen rechtlichen Bedenken.(vgl. dazu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteile vom 25.10.2016 - 2 A 96/16, 2 A 90/16, 2 A 91/16, 2 A 95/16 und 2 A 86/16 -, zuvor bereits Beschluss vom 23.3.2016 - 2 A 38/16 -, NVwZ-RR 2016, 556, wonach die Auffassung der Beklagten dazu führte, eine nach den einschlägigen Vorschriften des Asylgesetzes dem Bundesamt obliegende Prüfung der sachlichen Voraussetzungen für die verschiedenen Schutzansprüche ohne Einschränkung und ohne entsprechende "Aufbereitung" ("Spruchreifmachung") vollständig und erstmalig in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu verlagern, Vorteile unter dem Gesichtspunkt der "Verfahrensökonomie" insgesamt bei einer solchen Verlagerung - wenn überhaupt vorhanden - allenfalls in sehr geringem Umfang festzustellen und damit letztlich zu vernachlässigen wären und die Gerichte für eine solche Vorgehensweise auch nicht ansatzweise personalisiert sind) Entgegen der Ansicht der Beklagten besteht in solchen Fällen keine prozessuale Pflicht der zur Bestimmung des Streitgegenstands berufenen Kläger, einen auf die Verwirklichung des durch den Asylantrag aufgeworfenen materiellen Anerkennungsbegehrens gerichteten Verpflichtungsantrag (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO) zu stellen.

    Vielmehr handelt es sich dabei um Fragen, die bezogen auf den jeweiligen Einzelfall von der Beklagen hinsichtlich "unzulässiger" Asylanträge beim Erlass einer gemäß der Neufassung des § 31 Abs. 3 AsylG (2016) dem Bundesamt übertragenen Entscheidung über das Vorliegen von nationalen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach dem § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG zu beantworten sind.(vgl. dazu im Einzelnen die Urteile des Senats vom 25.10.2016 in den Verfahren 2 A 96/16 und 2 A 86/16) Die Entscheidung des Hessischen VGH vom November 2016(vgl. VGH Kassel, Urteil vom 4.11.2016 - 3 A 1292/16.A - bei juris) gebietet keine andere Beurteilung beziehungsweise Änderung der Rechtsprechung des Senats.

    Auch insoweit besteht für das Gericht ferner keine Pflicht, die Sache hinsichtlich der Feststellung eines Abschiebungsverbots, mit dem sich die Beklagte bislang noch nicht befasst hat, spruchreif zu machen.(vgl. dazu die Urteile des Senats vom 25.10.2016 - 2 A 96/16 und 2 A 86/16 -).

  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 330/16

    Anwendbarkeit der Drittstaatenregelung im Falle des EU-Mitgliedstaats Bulgarien - …

    Rn. 23 Die Zulässigkeit der Beschränkung des Klagebegehrens auf die Anfechtung der Ablehnungsentscheidung begegnet keinen rechtlichen Bedenken.(vgl. dazu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteile vom 25.10.2016 - 2 A 96/16, 2 A 90/16, 2 A 91/16, 2 A 95/16 und 2 A 86/16 -, zuvor bereits Beschluss vom 20.7.2016 - 2 A 38/16 -, NVwZ-RR 2016, 556, wonach die Auffassung der Beklagten dazu führte, eine nach den einschlägigen Vorschriften des Asylgesetzes dem Bundesamt obliegende Prüfung der sachlichen Voraussetzungen für die verschiedenen Schutzansprüche ohne Einschränkung und ohne entsprechende "Aufbereitung" ("Spruchreifmachung") vollständig und erstmalig in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu verlagern, Vorteile unter dem Gesichtspunkt der "Verfahrensökonomie" insgesamt bei einer solchen Verlagerung - wenn überhaupt vorhanden - allenfalls in sehr geringem Umfang festzustellen und damit letztlich zu vernachlässigen wären und die Gerichte für eine solche Vorgehensweise auch nicht ansatzweise personalisiert sind) Entgegen der Ansicht der Beklagten besteht in solchen Fällen keine prozessuale Pflicht des zur Bestimmung des Streitgegenstands berufenen Klägers, einen auf die Verwirklichung des durch den Asylantrag aufgeworfenen materiellen Anerkennungsbegehrens gerichteten Verpflichtungsantrag (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO) zu stellen.

    Vielmehr handelt es sich dabei um Fragen, die bezogen auf den jeweiligen Einzelfall von der Beklagen hinsichtlich "unzulässiger" Asylanträge beim Erlass einer gemäß der Neufassung des § 31 Abs. 3 AsylG (2016) dem Bundesamt übertragenen Entscheidung über das Vorliegen von nationalen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach dem § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG zu beantworten sind.(vgl. dazu im Einzelnen die Urteile des Senats vom 25.10.2016 in den Verfahren 2 A 96/16 und 2 A 86/16) Die Entscheidung des Hessischen VGH vom November 2016(vgl. VGH Kassel, Urteil vom 4.11.2016 - 3 A 1292/16.A - bei juris) gebietet keine andere Beurteilung beziehungsweise Änderung der Rechtsprechung des Senats.

    Auch insoweit besteht für das Gericht ferner keine Pflicht, die Sache hinsichtlich der Feststellung eines Abschiebungsverbots, mit dem sich die Beklagte bislang noch nicht befasst hat, spruchreif zu machen.(vgl. dazu die Urteile des Senats vom 25.10.2016 - 2 A 96/16 und 2 A 86/16 -) Der Vertreter der Beklagten hat in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass das Bundesamt sich derzeit bemühe, mit Bulgarien Vereinbarungen über eine gemeinsame Anlaufstelle für Rückkehrer zu treffen, dass dies indes aktuell noch nicht "spruchreif" sei.

  • OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 89/16

    Flüchtlingsanerkennung im sicheren Drittstaat (hier: Bulgarien)

    Rn. 23 Die Zulässigkeit einer Beschränkung des Klagebegehrens auf die "bloße" Anfechtung der Ablehnungsentscheidung begegnet keinen rechtlichen Bedenken.(vgl. dazu zuletzt im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteile vom 25.10.2016 - 2 A 96/16, 2 A 90/16, 2 A 91/16, 2 A 95/16 und 2 A 86/16 -, zuvor bereits Beschluss vom 23.3.2016 - 2 A 38/16 -, NVwZ-RR 2016, 556, wonach die Auffassung der Beklagten dazu führte, eine nach den einschlägigen Vorschriften des Asylgesetzes dem Bundesamt obliegende Prüfung der sachlichen Voraussetzungen für die verschiedenen Schutzansprüche ohne Einschränkung und ohne entsprechende "Aufbereitung" ("Spruchreifmachung") vollständig und erstmalig in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu verlagern, Vorteile unter dem Gesichtspunkt der "Verfahrensökonomie" insgesamt bei einer solchen Verlagerung - wenn überhaupt vorhanden - allenfalls in sehr geringem Umfang festzustellen und damit letztlich zu vernachlässigen wären und die Gerichte für eine solche Vorgehensweise auch nicht ansatzweise personalisiert sind) Entgegen der auch im Berufungsverfahren vertretenen Ansicht der Beklagten besteht in solchen Fällen keine prozessuale Pflicht der zur Bestimmung des Streitgegenstands berufenen Kläger, einen auf die Verwirklichung des durch den Asylantrag aufgeworfenen materiellen Anerkennungsbegehrens gerichteten Verpflichtungsantrag (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO) zu stellen.

    Vielmehr handelt es sich dabei um Fragen, die bezogen auf den jeweiligen Einzelfall von der Beklagen hinsichtlich "unzulässiger" Asylanträge beim Erlass einer gemäß der Neufassung des § 31 Abs. 3 AsylG (2016) dem Bundesamt übertragenen Entscheidung über das Vorliegen von nationalen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach dem § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG zu beantworten sind.(vgl. dazu die Urteile des Senats vom 25.10.2016 - 2 A 96/16 und 2 A 86/16 -).

    Auch insoweit besteht für das Gericht auch keine Pflicht, die Sache hinsichtlich der Feststellung eines Abschiebungsverbots, mit dem sich die Beklagte bislang noch nicht befasst hat, spruchreif zu machen.(vgl. dazu die Urteile des Senats vom 25.10.2016 - 2 A 96/16 und 2 A 86/16 -).

  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 96/16

    Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien

    Vielmehr handelt es sich dabei um Fragen, die bezogen auf den jeweiligen Einzelfall von der Beklagen hinsichtlich "unzulässiger" Asylanträge beim Erlass einer gemäß der Neufassung des § 31 Abs. 3 AsylG (2016) dem Bundesamt übertragenen Entscheidung über das Vorliegen von nationalen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach dem § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG zu beantworten sind.(vgl. dazu im Einzelnen die Urteile des Senats vom heutigen Tage in den Verfahren 2 A 96/16 und 2 A 86/16).
  • VG Freiburg, 17.03.2017 - A 5 K 853/16

    Asylantrag eines Asylbewerbers mit voller Flüchtlingseigenschaft in Bulgarien - …

    OVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 86/16 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 10.02.2017 - 9 A 1368/15 -, juris; VG Freiburg, Urteile vom 28.02.2017 - A 5 K 145/15 - und vom 03.02.2017 - A 5 K 542/16 -, jew. m.w.N.).

    Rn. 28 Das Gericht ist auch nicht gehalten, die Sache hinsichtlich der Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG, mit dem sich das Bundesamt bislang noch nicht befasst hat, spruchreif zu machen (vgl. hierzu u. a. Saarl. OVG, Urteile vom 25.10.2016, a.a.O., und vom 10.01.2017 - 2 A 330/16 -, juris; VG Darmstadt, Urteil vom 11.08.2016 - 4 K 1324/14.Da.A -, juris; VG Hamburg…, Urteil vom 10.02.2017, a.a.O., juris; a. A. VG Schwerin, Urteil vom 26.09.2016 - 16 A 1757/15As SN - VG Lüneburg…, Urteil vom 21.12.2016, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 18.11.2016 - A 3 K 2297/14

    Zuerkennung von internationalem Schutz durch einen sicheren Drittstaat - zur …

    Ein "Durchentscheiden" des Gerichts kommt nicht in Betracht, insbesondere weil dem Asylbewerber eine Tatsacheninstanz genommen würde (…vgl. BVerwG, Urt. v. 05.09.2013 - 10 C 1.13 - juris;… BVerwG, Urt. v. 27.10.2015 - 1 C 32/14 - juris;… VGH BW, Urt. v. 16.04.2014 - A 11 S 1721/13 - juris; OVG des Saarlandes, Urt. v. 25.10.2016 - 2 A 86/16 - juris;… VG Minden Urt. v. 10.05.2016 - 10 K 2248/14.A - juris).

    Die Vorschrift des § 26a Abs. 1 Satz 1 AsylG ist auch auf Antragsteller anwendbar, denen in einem sicheren Drittstaat bereits internationaler Schutz zuerkannt worden ist (vgl. OVG des Saarlandes, Urt. v. 25.10.2016 - 2 A 86/16 - a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 11.05.2015 - 14 A 926/15.A - juris;… OVG NRW, Urt. v. 19.05.2016 - 13 A 1490/13.A - juris m.w.N.;… VG Berlin, Urt. v. 04.06.2015 - 23 K 906.14 A -, juris m.w.N.).

    Der Eintritt der Ausschlusswirkung des § 26 a Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylG ist seinem Wortlaut nach auch nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll (…BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 - a.a.O. Rn. 157; OVG des Saarlandes, Urt. v. 25.10.2016 - 2 A 86/16 - m.w.N.).

  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 95/16

    Asylverfahren; Drittstaatenbescheid; richtige Klageart; Reichweite der …

    Vielmehr handelt es sich dabei um Fragen, die bezogen auf den jeweiligen Einzelfall von der Beklagen hinsichtlich "unzulässiger" Asylanträge beim Erlass einer gemäß der Neufassung des § 31 Abs. 3 AsylG (2016) dem Bundesamt übertragenen Entscheidung über das Vorliegen von nationalen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach dem § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG zu beantworten sind.(vgl. dazu im Einzelnen die Urteile des Senats vom heutigen Tage in den Verfahren 2 A 96/16 und 2 A 86/16) Darauf muss hier nicht weiter eingegangen werden.
  • VG Karlsruhe, 18.11.2016 - 3 K 2297/14
    Ein "Durchentscheiden" des Gerichts kommt nicht in Betracht, insbesondere weil dem Asylbewerber eine Tatsacheninstanz genommen würde (…vgl. BVerwG, Urt. v. 05.09.2013 - 10 C 1.13 - ;… BVerwG, Urt. v. 27.10.2015 - 1 C 32/14 - ;… VGH BW, Urt. v. 16.04.2014 - A 11 S 1721/13 - ; OVG des Saarlandes, Urt. v. 25.10.2016 - 2 A 86/16 - ;… VG Minden Urt. v. 10.05.2016 - 10 K 2248/14.A - ).

    Die Vorschrift des § 26a Abs. 1 Satz 1 AsylG ist auch auf Antragsteller anwendbar, denen in einem sicheren Drittstaat bereits internationaler Schutz zuerkannt worden ist (vgl. OVG des Saarlandes, Urt. v. 25.10.2016 - 2 A 86/16 - a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 11.05.2015 - 14 A 926/15.A - ;… OVG NRW, Urt. v. 19.05.2016 - 13 A 1490/13.A - m.w.N.;… VG Berlin, Urt. v. 04.06.2015 - 23 K 906.14 A -, [...] m.w.N.).

    Der Eintritt der Ausschlusswirkung des § 26 a Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylG ist seinem Wortlaut nach auch nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll (… BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 - a.a.O. Rn. 157; OVG des Saarlandes, Urt. v. 25.10.2016 - 2 A 86/16 - m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 23.11.2023 - 5 L 1904/23

    Syrien: Dublin Bulgarien; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gegen die …

    Daher rechtfertigt nicht bereits jeder Verstoß des für die Durchführung der Verfahren zuständigen Mitgliedstaats gegen einzelne Bestimmungen der einschlägigen Richtlinien die Annahme generell durchgreifender "systemischer Mängel" mit der Folge, dass der Mitgliedstaat zumindest im Ergebnis letztlich von seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen entbunden wäre.[Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 86/16 -, juris.][Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 86/16 -, juris.].

    Rn. 36 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts[Vgl. u.A. Beschlüsse vom 13.03.2015 - 6 L 179/15 -, vom 13.05.2016 - 6 L 351/16 -, vom 22.06.2016 - 5 L 403/16 -, vom 26.09.2016 - 5 L 1502/16 -, vom 18.07.2017 - 5 L 893/17 - und vom 30.10.2018 - 5 L 1499/18 -, n.v.][Vgl. u.A. Beschlüsse vom 13.03.2015 - 6 L 179/15 -, vom 13.05.2016 - 6 L 351/16 -, vom 22.06.2016 - 5 L 403/16 -, vom 26.09.2016 - 5 L 1502/16 -, vom 18.07.2017 - 5 L 893/17 - und vom 30.10.2018 - 5 L 1499/18 -, n.v.] und auch des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes[Vgl. u.A. Urteile vom 25.10.2016 - 2 A 86/16 - und vom 10.01.2017 - 2 A 330/16 -, jew. juris.][Vgl. u.A. Urteile vom 25.10.2016 - 2 A 86/16 - und vom 10.01.2017 - 2 A 330/16 -, jew. juris.] bestehen in Bulgarien keine systemischen Mängel des Asylverfahrens.

  • VG Saarlouis, 07.09.2020 - 5 L 744/20

    Anerkennung eines Afghanen, der über Slowenien in die Bundesrepublik eingereist …

    Rn. 15 Vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 -, InfAuslR 2012, 108 = NVwZ 2012, 417; OVG des Saarlandes, Urteile vom 25.10.2016 - 2 A 86/16 u. A. -, juris.

    Rn. 22 So OVG des Saarlandes, Urteile vom 25.10.2016 - 2 A 86/16 u.A. - a.A. VG Oldenburg, Beschluss vom 24.06.2015, 12 B 2278/15, juris.

  • OVG Saarland, 09.03.2017 - 2 A 364/16

    Dublin III: Beschränkung des Klagebegehrens auf Anfechtungsklage - Ungarn …

  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 91/16

    Anfechtungsklage gegen Asylantragsablehnung bei Flüchtlingsanerkennung im …

  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 90/16

    Anfechtungsklage gegen Asylantragsablehnung bei Flüchtlingsanerkennung im …

  • VG Saarlouis, 09.07.2019 - 5 L 773/19

    Eilrechtsschutz gegen eine Abschiebungsandrohung bezüglich Griechenland; …

  • VG Saarlouis, 15.11.2021 - 5 L 1333/21

    Afghanistan: Dublin Italien: Kein Abschiebungsverbot ledigen, jungen Mann, …

  • VG Saarlouis, 15.11.2021 - 5 L 1278/21

    Afghanistan: Dublin Italien: Kein Abschiebungsverbot für Familie mit kleinen …

  • OVG Saarland, 15.05.2017 - 2 A 410/17

    Rückführung nach Lettland (Dublinverfahren); Umfang der Pflicht zur Gewährung …

  • VG Saarlouis, 15.03.2017 - 3 K 1165/16

    Asylrecht: Syrien; Abschiebung von anerkanntem Schutzberechtigten in einen …

  • VG Saarlouis, 29.10.2020 - 5 L 762/20

    Einzelfall der Erforderlichkeit einer konkret-individuellen Zusicherung bei einer …

  • VG Saarlouis, 06.09.2019 - 5 L 1112/19

    Zurückschiebung nach Griechenland; individuelle Schutzzusicherung der …

  • VG Saarlouis, 04.01.2018 - 5 L 2332/17

    Dublin-Verfahren; systemische Schwachstellen in Frankreich

  • VG Saarlouis, 14.02.2020 - 5 L 2012/19

    Anwendungsbereich von VwGO § 80 Abs 5 S 4; Erforderlichkeit einer …

  • VG Saarlouis, 27.09.2018 - 5 L 1089/18

    Systemische Mängel im Asylverfahren Italiens

  • VG Saarlouis, 27.12.2016 - 3 L 2691/16

    Asylrecht: Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Griechenland

  • VG Saarlouis, 15.11.2021 - 5 L 1276/21

    Afghanistan: Dublin Italien: Kein Abschiebungsverbot für anerkannten, ledigen, …

  • VG Saarlouis, 13.07.2021 - 5 L 628/21

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Rumänien

  • VG Saarlouis, 29.12.2016 - 3 L 2669/16

    Asylrecht: Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Italien

  • VG Saarlouis, 29.08.2023 - 5 L 1208/23

    Syrien: Dublin Italien: keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der …

  • VG Saarlouis, 28.04.2023 - 5 L 560/23

    Syrien: Dublin Italien; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz nach § 80 Abs. 5 …

  • VG Saarlouis, 29.12.2021 - 5 L1519/21

    Irak: Dublin Rumänien: Keine systemischen Mängel für Rückkehrende bei schon dort …

  • VG Saarlouis, 17.02.2023 - 5 L 1597/22

    Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien

  • VG Saarlouis, 07.09.2021 - 5 K 261/21

    Dublin-Verfahren: Anspruch auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts

  • VG Saarlouis, 03.09.2018 - 5 L 1057/18

    Asylrecht: Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in der Slowakei

  • VG Saarlouis, 23.08.2019 - 5 K 334/18

    Syrien: Klageabweisung; Konkretisierung zum Status "flüchtig"; aus Entgegennahme …

  • VG Saarlouis, 07.12.2016 - 3 L 2539/16

    Kein Abschiebungshindernis für einen in Griechenland anerkannten Flüchtling

  • VG Saarlouis, 27.05.2024 - 5 L 550/24

    Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Kroatien

  • VG Saarlouis, 03.02.2017 - 3 L 132/17

    Asyl; Griechenland ist für dort anerkannt Schutzberechtigte ein sicherer …

  • VG Saarlouis, 03.02.2017 - 3 L 182/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Griechenland; Zuerkennung …

  • VG Saarlouis, 20.12.2016 - 3 L 2673/16

    Abschiebung nach Rumänien wegen Zuerkennung internationalen Schutzes im …

  • VG Saarlouis, 21.11.2016 - 3 L 2427/16

    Eilantrag gegen Abschiebung nach Bulgarien; Überprüfung eines …

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