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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 27.11.2012 | BGH, 12.12.2012 | BGH, 13.12.2012

Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2012 - IV ZR 213/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42316
BGH, 19.12.2012 - IV ZR 213/11 (https://dejure.org/2012,42316)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2012 - IV ZR 213/11 (https://dejure.org/2012,42316)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - IV ZR 213/11 (https://dejure.org/2012,42316)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AVB Rechtsschutzversicherung (hier § 5 Abs. 3b ARB 94)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Risikobegrenzung in der Rechtsschutzversicherung: Kostenzugeständnis bei außergerichtlichem Vergleich mit Kostenaufhebungsvereinbarung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 3 Buchst b ARB 1994, § 779 BGB
    Risikobegrenzung in der Rechtsschutzversicherung: Kostenzugeständnis bei außergerichtlichem Vergleich mit Kostenaufhebungsvereinbarung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Rechtsschutzdeckung bei einem außergerichtlichen Vergleich mit Kostenaufhebungsvereinbarung

  • IWW
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung gem. bei Vereinbarung in einer außergerichtlichen Einigung Kostenaufhebung; Vorliegen eines für die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 3b ARB 94 notwendigen Kostenzugeständnisses des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB § 5 Abs. 3 Buchst. b 94; BGB § 307 Abs. 1 S. 2
    Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung gem. bei Vereinbarung in einer außergerichtlichen Einigung Kostenaufhebung; Vorliegen eines für die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 3b ARB 94 notwendigen Kostenzugeständnisses des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenzugeständnis eines Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Rechtsschutzversicherung und das Kostenzugeständnis im Vergleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aussschlusstatbestand der Rechtsschutzklausel des § 5 Abs. 3b ARB 94 greift nicht ohne Kostenzugeständnis des Versicherungsnehmers

Besprechungen u.ä.

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherer und die Kosten der Einigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1007
  • MDR 2013, 219
  • NZV 2013, 182 (Ls.)
  • VersR 2013, 232
  • JZ 2013, 162
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 59/09

    Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil; Risikobegrenzung des …

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - IV ZR 213/11
    Ein für das Eingreifen von § 5 Abs. 3 Buchst. b ARB 94 erforderliches Kostenzugeständnis des Versicherungsnehmers liegt nicht vor, wenn im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung Kostenaufhebung vereinbart wird und ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner nicht bestand (Fortführung von Senatsurteil vom 25. Mai 2011, IV ZR 59/09, NJW 2011, 2054).

    Dies ergibt sich aus ihrem Zweck, der darin besteht zu verhindern, dass der Versicherungsnehmer bei den Verhandlungen über die Einigung "unnötige" Zugeständnisse im Kostenpunkt zu Lasten des Rechtsschutzversicherers macht, um vom Gegner weitere Zugeständnisse in der Hauptsache zu erhalten (Senatsurteile vom 25. Mai 2011 - IV ZR 59/09, VersR 2011, 1005 Rn. 12;… vom 25. Januar 2006 - IV ZR 207/04, VersR 2006, 404 Rn. 20 f.; vom 16. Juni 1977 - IV ZR 97/76, VersR 1977, 809 unter I 1).

    Anderenfalls würde das in § 1 ARB 94 gegebene Leistungsversprechen des Versicherers, dafür zu sorgen, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten zu tragen, ausgehöhlt (Senatsurteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 59/09, VersR 2011, 1005 Rn 17 f.).

  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung …

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - IV ZR 213/11
    Dies ergibt sich aus ihrem Zweck, der darin besteht zu verhindern, dass der Versicherungsnehmer bei den Verhandlungen über die Einigung "unnötige" Zugeständnisse im Kostenpunkt zu Lasten des Rechtsschutzversicherers macht, um vom Gegner weitere Zugeständnisse in der Hauptsache zu erhalten (…Senatsurteile vom 25. Mai 2011 - IV ZR 59/09, VersR 2011, 1005 Rn. 12; vom 25. Januar 2006 - IV ZR 207/04, VersR 2006, 404 Rn. 20 f.; vom 16. Juni 1977 - IV ZR 97/76, VersR 1977, 809 unter I 1).
  • BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76

    Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines …

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - IV ZR 213/11
    Dies ergibt sich aus ihrem Zweck, der darin besteht zu verhindern, dass der Versicherungsnehmer bei den Verhandlungen über die Einigung "unnötige" Zugeständnisse im Kostenpunkt zu Lasten des Rechtsschutzversicherers macht, um vom Gegner weitere Zugeständnisse in der Hauptsache zu erhalten (…Senatsurteile vom 25. Mai 2011 - IV ZR 59/09, VersR 2011, 1005 Rn. 12;… vom 25. Januar 2006 - IV ZR 207/04, VersR 2006, 404 Rn. 20 f.; vom 16. Juni 1977 - IV ZR 97/76, VersR 1977, 809 unter I 1).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13

    Rechtsschutzversicherung: Fehlende Kostenregelung bei außergerichtlichem …

    Rn. 44 Die maßgeblichen Grundsätze für die Auslegung und Anwendung der Klausel hat der Bundesgerichtshof in einer neueren, vom Landgericht der Sache nach auch zutreffend zitierten - allerdings fehlerhaft auf den hiesigen Fall übertragenen - Entscheidung klargestellt bzw. in Ergänzung seiner früheren Rechtsprechung dargelegt (BGH, Urt. v. 19.12.2012 - IV ZR 213/11 - VersR 2013, 232; siehe dazu die Anm. Cornelius-Winkler, r+s 2013, 172; Bauer; NJW 2013, 1008; Münkel, jurisPR-VersR 4/2013 Anm. 2):.

    Von einem nach dem Sinn der Klausel zu vermeidenden, den Versicherungsnehmer des Versicherungsschutzes (teilweise) beraubenden "ausdrücklichen oder konkludenten" sachwidrigen Kostenzugeständnis kann nach dessen Verständnishorizont nur dann die Rede sein, wenn es dazu eine eben zumindest stillschweigende Absprache gegeben hat (in diesem Sinne wohl auch Münkel, Anm. zu BGH, Urt. v. 19.12.2012 - IV ZR 213/11 -, jurisPR-VersR 4/2013 Anm. 2).

  • OLG Stuttgart, 07.11.2013 - 7 U 3/13

    Auslandskrankenrücktransportversicherung: Wirksamkeit der Klausel über die …

    Eine Gefährdung des Vertragszwecks liegt bereits dann vor, wenn die Einschränkung den Versicherungsvertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko (nahezu) zwecklos oder sinnlos macht (vgl. BGH VersR 2013, 232 f. m.w.N.;… BGH VersR 2011, 1005 Rn. 17 f.;… BGH VersR 2009, 533 Rn. 19 m.w.N.; BGHZ 137, 174, 176 m.w.N.).
  • AG München, 02.01.2019 - 264 C 13757/18

    Rechtsschutzversicherung: Kein Kostenzugeständnis zu Lasten des Versicherers bei …

    Der BGH führte in seiner Entscheidung vom 19.12.2012, Az. IV ZR 213/11, zur zwar leicht abweichend formulierten, aber sinngemäß gleichen Regelung des § 5 Abs. 3 b) ARB 94 aus, dass Risikoausschlussklauseln eng und nicht weiter auszulegen sind, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert.
  • LG Münster, 08.10.2018 - 15 S 12/18

    Rückzahlung der geleisteten Verfahrenskosten aufgrund des …

    Rn. 48 Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH vom 19.12.2012 (IV ZR 213/11) betrifft den vorliegend nicht in Rede stehenden Fall einer außergerichtlichen Einigung, in der ein materieller Kostenerstattungsanspruch als Anknüpfungspunkt für die Annahme eines Kostenzugeständnisses i.S.d. § 5 ARB bereits am fehlenden Verzug der durch den Versicherungsnehmer in Anspruch genommenen Bausparkasse scheiterte.
  • AG Achern, 10.09.2014 - 3 C 74/14

    Rechtsschutzversicherung: Leistungsausschluss bei Vergleichsabschluss mit …

    Der Versicherungsnehmer muss seine wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen können, wie es nach den Umständen gefordert werden kann und muss nicht davon ausgehen, dass sein Versicherungsschutz Lücken hat, ohne dass ihm diese hinreichend deutlich gemacht werden (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - IV ZR 213/11 -, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2012 - X ZR 58/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36660
BGH, 27.11.2012 - X ZR 58/07 (https://dejure.org/2012,36660)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2012 - X ZR 58/07 (https://dejure.org/2012,36660)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2012 - X ZR 58/07 (https://dejure.org/2012,36660)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Neurale Vorläuferzellen II

    PatG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; BiotechnologieRL Art. 6 Abs. 2 Buchst. c

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Neurale Vorläuferzellen II

  • rechtsinformationen.bund.de

    Patentnichtigkeitssache: Patentierbarkeit von Vorläuferzellen gewonnen aus menschlichen embryonalen Stammzellen - Neurale Vorläuferzellen II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Neurale Vorläuferzellen II

    § 2 Abs 2 S 1 Nr 3 PatG, Art 6 Abs 2 Buchst c EGRL 44/98
    Patentnichtigkeitssache: Patentierbarkeit von Vorläuferzellen gewonnen aus menschlichen embryonalen Stammzellen - Neurale Vorläuferzellen II

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentierung von aus menschlichen embryonalen Stammzellen gewonnenen Vorläuferzellen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PatG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Patentierung von aus menschlichen embryonalen Stammzellen gewonnenen Vorläuferzellen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patentrecht - Patentierung von Vorläuferzellen aus menschlichen Stammzellen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Patentierung von neuralen Vorläuferzellen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Patente auf Zellen, die aus menschlichen Stammzellen hergestellt werden, sind grundsätzlich zulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu embryonalen Stammzellen - Karlsruhe erlaubt Patente mit Einschränkungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Patentierung neuraler Vorläuferzellen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Patentierung von Vorläuferzellen aus menschlichem Embryo kann zulässig sein

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Stammzellen vor Gericht - Minierfolg für Bonner Forscher

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Patentierung von neuralen Vorläuferzellen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Patentschutz embryonaler Stammzellen

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Embryonalen Stammzellen: Keine Chance für kein Patent auf Leben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 195, 364
  • GRUR 2013, 272
  • GRUR Int. 2013, 229
  • JZ 2013, 162
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.10.2011 - C-34/10

    Ein Verfahren, das durch die Entnahme von Stammzellen, die aus einem menschlichen …

    Auszug aus BGH, 27.11.2012 - X ZR 58/07
    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 18. Oktober 2011 (C-34/10, GRUR 2011, 1104 - Oliver Brüstle ./. Greenpeace e.V.) wie folgt entschieden:.
  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Auszug aus BGH, 27.11.2012 - X ZR 58/07
    In einem solchen Fall beansprucht der Satz Geltung, dass der mögliche Patentschutz durch den Beitrag zum Stand der Technik begrenzt wird (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, BGHZ 184, 300 = GRUR 2010, 414 Rn. 23 - Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZR 58/07

    Neurale Vorläuferzellen

    Auszug aus BGH, 27.11.2012 - X ZR 58/07
    Rn. 8 Mit Beschluss vom 17. Dezember 2009 (Xa ZR 58/07, GRUR 2010, 212 - Neurale Vorläuferzellen I; nachfolgend: Vorlagebeschluss) hat der Bundesgerichtshof dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Auslegung von Art. 6 der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (ABl. EG L 213/13; im Folgenden: Richtlinie) vorgelegt.
  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Rn. 18 Dagegen verstößt eine generalisierende Formulierung in einem Patentanspruch gegen das Gebot deutlicher und vollständiger Offenbarung, wenn sie den durch das Patent geschützten Bereich über die erfindungsgemäße, dem Fachmann in der Beschreibung an die Hand gegebene Lösung hinaus verallgemeinert (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, BGHZ 184, 300, 306 f. - Thermoplastische Zusammensetzung; BGH, Urteil vom 27. November 2012 - X ZR 58/07, BGHZ 195, 364 Rn. 38 - Neurale Vorläuferzellen II;… vgl. auch EPA Technische Beschwerdekammer, Entscheidung vom 9. März 1994 - T 435/91, GRUR Int. 1995, 591, Rn. 22.1 - Reinigungsmittel/UNILEVER).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung …

    Eine generalisierende Formulierung in einem Patentanspruch verstößt dann gegen das Gebot deutlicher und vollständiger Offenbarung, wenn sie den durch das Patent geschützten Bereich über die erfindungsgemäße, dem Fachmann in der Beschreibung an die Hand gegebenen Lösung hinaus verallgemeinert (vgl. BGH GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung; GRUR 2013, 272 - Neurale Vorläuferzellen II).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
    Eine generalisierende Formulierung in einem Patentanspruch verstößt dann gegen das Gebot deutlicher und vollständiger Offenbarung, wenn sie den durch das Patent geschützten Bereich über die erfindungsgemäße, dem Fachmann in der Beschreibung an die Hand gegebenen Lösung hinaus verallgemeinert (vgl. BGH GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung; GRUR 2013, 272 - Neurale Vorläuferzellen II).
  • BPatG, 19.02.2019 - 4 Ni 48/17

    Verschleißschutzschicht - Patentnichtigkeitsklageverfahren - …

    Es reicht aus, dass die Gesamtoffenbarung des Patents dem Fachmann zumindest einen praktisch gangbaren Weg aufzeigt, die beanspruchte Lehre auszuführen (BGH GRUR 2015, 472 - Stabilisierung der Wasserqualität; GRUR 2013, 272 - Neutrale Vorläuferzellen; siehe bereits GRUR 2001, 803 - Taxol).
  • BGH, 10.11.2015 - X ZR 88/13

    Widerruf eines Patents: Anforderungen an die Offenbarung einer Erfindung

    In einem solchen Fall beansprucht der Satz Geltung, dass der mögliche Patentschutz durch den Beitrag zum Stand der Technik begrenzt wird (…vgl. BGH, Urteile vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, BGHZ 184, 300 Rn. 23 mwN - Thermoplastische Zusammensetzung; vom 27. November 2012 - X ZR 58/07, BGHZ 195, 364 Rn. 28 - Neurale Vorläuferzellen II).
  • BPatG, 05.10.2021 - 3 Ni 31/19

    Patentnichtigkeitssache - "Embryonenerhaltende Gewinnung pluripotenter …

    Ein Patent, das ein Verfahren zur embryonenerhaltenden Gewinnung pluripotenter embryonaler Stammzellen aus Blastocysten mit der Maßgabe beansprucht, dass die Entnahme die Lebensfähigkeit der Blastocysten nicht beeinträchtigt, ist nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PatG von der Patentierbarkeit ausgeschlossen (Anschluss an BGH GRUR 2013, 272 - Neurale Vorläuferzellen II).

    Soweit der Kläger hierzu vorgetragen hat, eine Kostentragungspflicht des Beklagten ergebe sich daraus, dass er bereits mit der Anmeldung und der Aufrechterhaltung des Streitpatents über etwa 15 Jahre zum Ausdruck gebracht habe, dass seiner Meinung nach keine ethischen Schranken der Patentierbarkeit entgegenstünden, steht diesem Gedanken bereits entgegen, dass die Reichweite des Patentausschlusses nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PatG bis zur Entscheidung des BGH vom 27. November 2012 (BGH GRUR 2013, 272 - Neurale Vorgängerzellen II), welche wiederum auf einer Vorabentscheidung des EuGH zur europarechtlichen Vorgabe des Art. 6 der Richtlinie 98/44/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (ABl. EG L 213/13; "Biotechnologie-Richtlinie") beruhte, rechtlich ungeklärt war.

  • BPatG, 17.12.2018 - 4 Ni 16/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Diagnose von Sepsis und …

    Denn wenn auch die Lehre des erteilten Patentanspruchs 1 insoweit eine partielle Unausführbarkeit darstellt, wird nicht die durch das Streitpatent insgesamt geschützte Lehre über die erfindungsgemäße, dem Fachmann in der Beschreibung an die Hand gegebene Lösung hinaus derart verallgemeinert, dass der mit dem Patentanspruch gewährte Patentschutz über seinen Beitrag zum Stand der Technik hinausgeht und ein Schutz gewährt wird, zu dessen Erschließung die Erfindung keinen Beitrag leistet und damit eine ungerechtfertigte Monopolisierung begründet bzw. eine unangemessene Belohnung der erfinderischen Leistung darstellt (BGHZ 184, 300 = GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung; BGHZ 195, 364 - Neurale Vorläuferzellen II; vgl. auch BGH Urteil vom 10. November 2015, X ZR 88/13 und BGH Urteil vom 7. Oktober 2014, X ZR 168/12).
  • BPatG, 04.06.2013 - 4 Ni 16/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zur Schwingungserregung" - keine …

    Anerkannt ist auch, dass es ausreichend ist, wenn das Patent dem angesprochenen Fachmann zumindest einen Lösungsweg zur Nacharbeit der beanspruchten Erfindung offenbart (…BGH Urt. v. 24.9.2003, X ZR 7/00, GRUR 2004, 47, Rdn. 32 - blasenfreie Gummibahn I;… Urt. v. 3.5.2001, GRUR 2001, 813 - Taxol; Beschl. v. 16.6.1998 - X ZB 3/97, GRUR 1998, 899, 900 - Alpinski), insbesondere in Fällen der "generischen" Beanspruchung eines bestimmten Verfahrensschritts, weil bei wertender Betrachtung das generische Merkmal in seiner allgemeinen Bedeutung zur Problemlösung gehört (BGH Urt. v. 27.11.2012, X ZR 58/07, GRUR 2013, 272, Rdn. 28 - Neurale Vorläuferzellen BGH, a. a. O., Rdn. 23 - Thermoplastische Zusammensetzung).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14
    Eine generalisierende Formulierung in einem Patentanspruch verstößt dann gegen das Gebot deutlicher und vollständiger Offenbarung, wenn sie den durch das Patent geschützten Bereich über die erfindungsgemäße, dem Fachmann in der Beschreibung an die Hand gegebenen Lösung hinaus verallgemeinert (vgl. BGH GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung; GRUR 2013, 272 - Neurale Vorläuferzellen II).
  • BPatG, 25.10.2016 - 3 Ni 6/15
    Eine generalisierende Formulierung in einem Patentanspruch verstößt jedoch dann gegen das Gebot deutlicher und vollständiger Offenbarung, wenn sie den durch das Patent geschützten Bereich über die erfindungsgemäße, dem Fachmann in der Beschreibung an die Hand gegebene Lösung hinaus verallgemeinert (…vgl. BGH a. a. O., Rn. 18;… GRUR 2010, 414, Rn. 23 - Thermoplastische Zusammensetzung; GRUR 2013, 272, Rn. 28 - Neurale Vorläuferzellen II).
  • BPatG, 11.10.2016 - 3 Ni 5/15
  • BPatG, 12.11.2025 - 8 Ni 13/24
  • LG Düsseldorf, 03.03.2016 - 4b O 82/14
  • LG Düsseldorf, 03.03.2016 - 4v O 82/14

    Cer- und Zirkonium-Mischoxid (1)

  • BPatG, 22.03.2022 - 35 W (pat) 422/20

    Gebrauchsmusterbeschwerdesache - "Vorrichtung zur Führung von Metallbändern mit …

  • BPatG, 05.11.2019 - 8 W (pat) 25/17
  • LG Düsseldorf, 04.07.2015 - 4a O 31/10

    Cer- und Zirkonkium-Mischoxids

  • BPatG, 17.06.2024 - 35 W (pat) 403/23
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 341/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42989
BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 341/11 (https://dejure.org/2012,42989)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2012 - VIII ZR 341/11 (https://dejure.org/2012,42989)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 341/11 (https://dejure.org/2012,42989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,42989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Herstellung der Anschlüsse eines Gewerbegrundstücks an das örtliche Strom- und Gasversorgungsnetz: Berechnung der von dem Anschlusskunden zu zahlenden Baukostenzuschüsse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 NAV, § 11 NDAV, § 17 Abs 1 EnWG, § 18 Abs 1 EnWG, § 315 Abs 1 BGB
    Herstellung der Anschlüsse eines Gewerbegrundstücks an das örtliche Strom- und Gasversorgungsnetz: Berechnung der von dem Anschlusskunden zu zahlenden Baukostenzuschüsse

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung von Baukostenzuschüssen

  • Wolters Kluwer

    Auswahlermessen des Versorgungsunternehmens nach § 11 NAV, § 11 NDAV hinsichtlich der Wahl der Berechnungsmethode für die Baukostenzuschüsse

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Auswahlermessen bei Wahl der Berechnungsmethode für BKZ

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 EnWG, § 11 NAV, § 11 NDAV, §§ 315 Abs. 1, 315 Abs. 3, 812 Abs. 1 BGB
    Auswahlermessen des Versorgungsunternehmens hinsichtlich der Wahl der Berechnungsmethode für die Baukostenzuschüsse

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    NAV § 11; NDAV § 11; EnWG §§ 17 Abs. 1, 18
    Auswahlermessen des Versorgungsunternehmens nach § 11 NAV, § 11 NDAV hinsichtlich der Wahl der Berechnungsmethode für die Baukostenzuschüsse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Rückzahlung von Baukostenzuschüssen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berechnung von Baukostenzuschüssen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung von Baukostenzuschüssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 830
  • JZ 2013, 162
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 314/07

    Entbehrlichkeit einer Beweiserhebung bei durch ein Privatgutachten belegten …

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 341/11
    Rn. 18 Die tatrichterlichen Ausführungen zur Anwendung von § 315 BGB im konkreten Fall können vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Begriff der Billigkeit verkannt, ob es die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat und ob es von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgegangen ist, der ihm den Zugang zu einer fehlerfreien Ermessensentscheidung versperrt hat (Senatsurteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 314/07, NJW 2009, 2894 Rn. 18 mwN).

    Wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden hat, muss ein Energieversorgungsunternehmen im Rechtsstreit nicht uneingeschränkt seine gesamte Kalkulation offen legen (Senatsurteile vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 314/07, aaO Rn. 30;… vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07, BGHZ 178, 362 Rn. 46 zu § 315 Abs. 3 BGB).

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 341/11
    Wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden hat, muss ein Energieversorgungsunternehmen im Rechtsstreit nicht uneingeschränkt seine gesamte Kalkulation offen legen (…Senatsurteile vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 314/07, aaO Rn. 30; vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07, BGHZ 178, 362 Rn. 46 zu § 315 Abs. 3 BGB).

    In welchem Umfang die Kalkulation offen gelegt werden muss, entscheidet sich vielmehr danach, ob die angebotene Beweisführung ausreicht, um die Überzeugung des Tatrichters von den Tatsachen zu begründen, aus denen sich die Angemessenheit der Leistungsbestimmung ergibt (vgl. Senatsurteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 138/07, aaO Rn. 45).

  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 77/86

    Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten …

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 341/11
    Der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 4. Dezember 1986 (VII ZR 77/86) dargelegt, der Anschlussnehmer könne nur verlangen, dass die Pauschalen auf ihre Billigkeit überprüft würden.

    Auch wenn der Verordnungsgeber dabei auf Rechtsprechung Bezug genommen hat, die sich mit der Billigkeitskontrolle von - §§ 9, 10 AVBGasV bzw. § 9 AVBWasserV nachempfundenen - Allgemeinen Geschäftsbedingungen befasst (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - VII ZR 77/86, NJW 1987, 1828 f.; Senatsurteil vom 21. September 2005 - VIII ZR 8/05, RdE 2006, 117 unter II 1), hat er damit zum Ausdruck gebracht, dass er auch im Hinblick auf das von ihm eingeräumte einseitige Leistungsbestimmungsrecht von der Anwendbarkeit des § 315 Abs. 3 BGB ausgeht.

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 8/05

    Rechtmäßigkeit der Regelung über Baukostenzuschüsse bei privatrechtlich …

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 341/11
    Auch wenn der Verordnungsgeber dabei auf Rechtsprechung Bezug genommen hat, die sich mit der Billigkeitskontrolle von - §§ 9, 10 AVBGasV bzw. § 9 AVBWasserV nachempfundenen - Allgemeinen Geschäftsbedingungen befasst (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - VII ZR 77/86, NJW 1987, 1828 f.; Senatsurteil vom 21. September 2005 - VIII ZR 8/05, RdE 2006, 117 unter II 1), hat er damit zum Ausdruck gebracht, dass er auch im Hinblick auf das von ihm eingeräumte einseitige Leistungsbestimmungsrecht von der Anwendbarkeit des § 315 Abs. 3 BGB ausgeht.
  • OLG Oldenburg, 05.12.2025 - 6 UKl 2/25

    Energiepreise und Anbieterwechsel - EWE muss Abschlussrechnungen fristgerecht …

    Denn "der Gesetzgeber hat in der Begründung zu Absatz 3 zudem klargestellt, dass die "Rechtsverordnungen [...] im Interesse eines erhöhten Kundenschutzes und angesichts der Besonderheiten des Massenkundengeschäfts weitgehend abschließenden Charakter haben und die Geschäftsbedingungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern an das Niederspannungs- und Niederdrucknetz umfassend regeln" (vgl. BR-Drs. 613/04; hierauf verweist ebenfalls BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 341/11 -, juris Rn. 30 = BeckRS 2013, 1516).
  • BGH, 15.07.2025 - EnVR 1/24

    Baukostenzuschuss für Batteriespeicher

    Der Anschlussnehmer soll angehalten werden, den Netzanschluss seinem tatsächlichen Leistungsbedarf entsprechend zu beantragen, um eine Überdimensionierung des Verteilernetzes zu vermeiden (vgl. Positionspapier 2009, S.2, 4;… Begründung zu § 11 NAV, BR-Drucks. 367/06 vom 26. Mai 2006, S. 45 f.; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 341/11, RdE 2013, 123 Rn. 23; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. März 2014 - VI-3 Kart 64/13 (V), juris Rn. 29; Bentke/Hennig, ZNER 2025, 103, 104;… Mohr in Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl., § 17 StromNEV Rn. 9;… Hartmann/Voß in Theobald/Kühling, aaO, § 19 StromNEV Rn. 54).

    Sie senken damit die Kosten des Netzbetriebs und kommen der Gesamtheit der Energiekunden zugute (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 341/11, RdE 2013, 123 Rn. 23;… Hartmann/Wagner in Theobald/Kühling, aaO, § 17 EnWG Rn. 116; Heller/Schneider, EWeRK 2024, 59, 65).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2023 - 3 Kart 183/23

    Erhebung eines anhand des Positionspapiers BKZ errechneten Baukostenzuschusses …

    Rn. 82 5.2.2.2.1. Mittels eines Baukostenzuschusses sollen Anschlussnehmer dazu angehalten werden, Netzanschlüsse nur entsprechend dem tatsächlichen Leistungsbedarf zu beantragen (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 341/11, juris Rn. 23).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 164/14

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines …

    Rn. 19 a) Die tatrichterlichen Ausführungen zur Anwendung von § 315 BGB im konkreten Fall können vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Begriff der Billigkeit verkannt, die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten, von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat oder von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgegangen ist, der ihm den Zugang zu einer fehlerfreien Ermessensentscheidung versperrt hat (st. Rspr.; Senatsurteile vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 341/11, RdE 2013, 123 Rn. 18;… vom 21. April 2010 - VIII ZR 97/09, aaO Rn. 11;… vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 314/07, WM 2009, 1957 Rn. 18; jeweils mwN).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 136/14

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines …

    Rn. 15 b) Die tatrichterlichen Ausführungen zur Anwendung von § 315 BGB im konkreten Fall können vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Begriff der Billigkeit verkannt, die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat oder ob es von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgegangen ist, der ihm den Zugang zu einer fehlerfreien Ermessensentscheidung versperrt hat (st. Rspr.; Senatsurteile vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 341/11, RdE 2013, 123 Rn. 18;… vom 21. April 2010 - VIII ZR 97/09, aaO Rn. 11;… vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 314/07, WM 2009, 1957 Rn. 18; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2019 - 27 U 9/18

    Baukostenzuschuss für den Anschluss von Transformatoren an ein …

    Unter anderem damit dies gewährleistet ist, bedarf es zudem der Transparenz (…siehe Bourwieg, in: Britz/Hellermann/Hermes, Energiewirtschaftsgesetz, 3. Aufl., § 17 Rn. 21; zur Transparenz auch BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 341/11, zitiert nach juris, Tz. 29).
  • BGH, 18.11.2014 - EnVZ 23/14

    Bemessung des Baukostenvorschusses durch den Gasnetzbetreiber: …

    Danach steht dem Netzbetreiber bei der Bemessung der Höhe des Baukostenzuschusses ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zu, das der Billigkeitsprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 341/11, RdE 2013, 123 Rn. 16).

    Die Billigkeitskontrolle ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 341/11, RdE 2013, 123 Rn. 22 aE für Baukostenzuschuss nach § 11 NAV, § 11 NADV).

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 338/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …

    b) Die tatrichterlichen Ausführungen zur Anwendung von § 315 BGB im konkreten Fall können vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Begriff der Billigkeit verkannt, die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat oder ob es von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgegangen ist, der ihm den Zugang zu einer fehlerfreien Ermessensentscheidung versperrt hat (st. Rspr.; Senatsurteile vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 341/11, RdE 2013, 123 Rn. 18;… vom 21. April 2010 - VIII ZR 97/09, aaO Rn. 11;… vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 314/07, WM 2009, 1957 Rn. 18; jeweils mwN).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 143/14

    Wasserversorgung in Sachsen: Leistungsbestimmungsrecht des öffentlich-rechtlichen …

    Rn. 16 b) Die tatrichterlichen Ausführungen zur Anwendung von § 315 BGB im konkreten Fall können vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Begriff der Billigkeit verkannt, die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat oder ob es von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgegangen ist, der ihm den Zugang zu einer fehlerfreien Ermessensentscheidung versperrt hat (st. Rspr.; Senatsurteile vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 341/11, RdE 2013, 123 Rn. 18;… vom 21. April 2010 - VIII ZR 97/09, aaO Rn. 11;… vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 314/07, WM 2009, 1957 Rn. 18; jeweils mwN).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 145/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …

    b) Die tatrichterlichen Ausführungen zur Anwendung von § 315 BGB im konkreten Fall können vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Begriff der Billigkeit verkannt, die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat oder ob es von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgegangen ist, der ihm den Zugang zu einer fehlerfreien Ermessensentscheidung versperrt hat (st. Rspr.; Senatsurteile vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 341/11, RdE 2013, 123 Rn. 18;… vom 21. April 2010 - VIII ZR 97/09, aaO Rn. 11;… vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 314/07, WM 2009, 1957 Rn. 18; jeweils mwN).
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 139/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung …

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 138/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 144/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung …

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 146/14

    Erhebung eines einheitlich bemessenen Grundpreises durch den Versorger für das …

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 339/14
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 140/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 147/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 141/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 153/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 148/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 149/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 151/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 142/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung …

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 340/14
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 152/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 150/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am …

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 341/14
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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2012 - IX ZR 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43216
BGH, 13.12.2012 - IX ZR 1/12 (https://dejure.org/2012,43216)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2012 - IX ZR 1/12 (https://dejure.org/2012,43216)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - IX ZR 1/12 (https://dejure.org/2012,43216)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines insolventen Kraftfahrzeughändlers: Inhaltskontrolle für eine Formularklausel über die Händlereinkaufsfinanzierung mittels eines durch Lastschriftabzug zu tilgenden Bankdarlehens; kongruente Deckung bei Erteilung eines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 BGB, § 130 InsO, § 131 InsO
    Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines insolventen Kraftfahrzeughändlers: Inhaltskontrolle für eine Formularklausel über die Händlereinkaufsfinanzierung mittels eines durch Lastschriftabzug zu tilgenden Bankdarlehens; kongruente Deckung bei Erteilung eines ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer klauselmäßigen Vereinbarung zur Tilgung von Darlehen einer inländischen Bank zur Händlereinkaufsfinanzierung durch Lastschrifteinzug im Abbuchungsauftragsverfahren

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kongruenz des Forderungseinzugs kraft Abbuchungsauftrag im unternehmerischen Geschäftsverkehr

  • zvi-online.de

    InsO §§ 130, 131; BGB § 307 Abs. 1
    Zur Kongruenz des Forderungseinzugs kraft Abbuchungsauftrag im unternehmerischen Geschäftsverkehr

  • Betriebs-Berater

    Verpflichtung in AGB zur Teilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren ist wirksam

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 2
    Wirksamkeit einer klauselmäßigen Vereinbarung zur Tilgung von Darlehen einer inländischen Bank zur Händlereinkaufsfinanzierung durch Lastschrifteinzug im Abbuchungsauftragsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Lastschrifteinzug im Abbuchungsauftragsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abbuchungsauftrag für die Kreditraten - und die Insolvenzanfechtung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Verpflichtung in AGB zur Teilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren ist wirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 950
  • ZIP 2013, 324
  • MDR 2013, 358
  • NZI 2013, 301
  • WM 2013, 213
  • BB 2013, 257
  • BB 2013, 655
  • DB 2013, 228
  • JZ 2013, 162
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.07.2010 - IX ZR 37/09

    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des …

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZR 1/12
    Rn. 9 Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen konnte außerdem ein berechtigtes Interesse daran haben, die bei Wahl des bisherigen Einzugsermächtigungsverfahrens mit der Insolvenz des Schuldners verbundenen besonderen Risiken (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - IX ZR 37/09, BGHZ 186, 242 Rn. 7 mwN;… vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269 Rn. 11 f) zu vermeiden.

    Denn die Erfüllung im Valutaverhältnis tritt bei Ausübung einer Einzugsermächtigung erst dann ein, wenn der Schuldner dem Gläubiger durch den Widerspruch bei seiner Bank die Leistung nicht mehr entziehen kann (BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - IX ZR 37/09, aaO Rn. 6 mwN).

  • BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 96/07

    Unwirksame Klauseln in AGB eines Tankstellenverwaltervertrags

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZR 1/12
    Die klauselmäßige Vereinbarung, Darlehen einer inländischen Bank zur Händlereinkaufsfinanzierung durch Lastschrifteinzug im Abbuchungsauftragsverfahren zu tilgen, ist wirksam (Abgrenzung zu BGH, 14. Oktober 2009, VIII ZR 96/07, WM 2010, 277).

    Rn. 8 1. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Abbuchungsauftragsverfahren als Zahlungsweise vorsehen, für eine regelmäßig unangemessene Benachteiligung durch den Verwender gehalten, selbst wenn der andere Teil Kaufmann oder Unternehmer ist (Urteil vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 96/07, WM 2010, 277).

  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 236/07

    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des …

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZR 1/12
    Rn. 9 Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen konnte außerdem ein berechtigtes Interesse daran haben, die bei Wahl des bisherigen Einzugsermächtigungsverfahrens mit der Insolvenz des Schuldners verbundenen besonderen Risiken (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Juli 2010 - IX ZR 37/09, BGHZ 186, 242 Rn. 7 mwN; vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269 Rn. 11 f) zu vermeiden.
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der …

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZR 1/12
    Der Kläger beruft sich vergeblich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Aufrechnung durch den Gläubiger als inkongruente Deckung gewertet wird, wenn er auf die Erlangung der Aufrechnungsmöglichkeit keinen Anspruch hatte (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2004 - IX ZR 195/03, BGHZ 159, 388, 393 f;… vom 14. Juni 2007 - IX ZR 56/06, ZIP 2007, 1507 Rn. 21;… Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZR 22/08, ZInsO 2009, 1294 Rn. 4;… vom 9. Juni 2011 - IX ZR 183/09 Rn. 2, nv).
  • BGH, 14.06.2007 - IX ZR 56/06

    Zeitpunkt für die Entstehung einer Aufrechnungslage zwischen dem …

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZR 1/12
    Der Kläger beruft sich vergeblich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Aufrechnung durch den Gläubiger als inkongruente Deckung gewertet wird, wenn er auf die Erlangung der Aufrechnungsmöglichkeit keinen Anspruch hatte (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2004 - IX ZR 195/03, BGHZ 159, 388, 393 f; vom 14. Juni 2007 - IX ZR 56/06, ZIP 2007, 1507 Rn. 21;… Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZR 22/08, ZInsO 2009, 1294 Rn. 4;… vom 9. Juni 2011 - IX ZR 183/09 Rn. 2, nv).
  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07

    Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZR 1/12
    Rn. 12 a) Die Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren hat der Bundesgerichtshof wiederholt als verkehrsübliche Zahlungsweise beurteilt, die auch dann zu keiner inkongruenten Befriedigung führt, wenn der Schuldner vertraglich nicht zur Ermächtigung des Gläubigers verpflichtet war (BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, WM 2003, 398, 400 unter III. 1. a); vom 10. Juni 2008 - XI ZR 283/07, BGHZ 177, 69 Rn. 45; ebenso MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 131 Rn. 11; Gehrlein in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, § 131 Rn. 12 bei Fn. 41).
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente …

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZR 1/12
    Rn. 12 a) Die Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren hat der Bundesgerichtshof wiederholt als verkehrsübliche Zahlungsweise beurteilt, die auch dann zu keiner inkongruenten Befriedigung führt, wenn der Schuldner vertraglich nicht zur Ermächtigung des Gläubigers verpflichtet war (BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, WM 2003, 398, 400 unter III. 1. a); vom 10. Juni 2008 - XI ZR 283/07, BGHZ 177, 69 Rn. 45; ebenso MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 131 Rn. 11; Gehrlein in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, § 131 Rn. 12 bei Fn. 41).
  • BGH, 29.03.2012 - IX ZR 116/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Befugnis des Treuhänders zur Geltendmachung des …

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZR 1/12
    Selbst in der Insolvenz des Aufrechnungsgegners ist der Gläubiger in ähnlicher Weise geschützt wie durch ein Absonderungsrecht (BGH, Urteil vom 29. März 2012 - IX ZR 116/11, WM 2012, 1039 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 07.05.2009 - IX ZR 22/08

    Anfechtung einer Aufrechnungsmöglichkeit in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZR 1/12
    Der Kläger beruft sich vergeblich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Aufrechnung durch den Gläubiger als inkongruente Deckung gewertet wird, wenn er auf die Erlangung der Aufrechnungsmöglichkeit keinen Anspruch hatte (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2004 - IX ZR 195/03, BGHZ 159, 388, 393 f;… vom 14. Juni 2007 - IX ZR 56/06, ZIP 2007, 1507 Rn. 21; Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZR 22/08, ZInsO 2009, 1294 Rn. 4;… vom 9. Juni 2011 - IX ZR 183/09 Rn. 2, nv).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZR 183/09

    Begründung der Aufrechnungslage ist nur kongruent wenn der aufrechnende …

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZR 1/12
    Der Kläger beruft sich vergeblich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Aufrechnung durch den Gläubiger als inkongruente Deckung gewertet wird, wenn er auf die Erlangung der Aufrechnungsmöglichkeit keinen Anspruch hatte (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2004 - IX ZR 195/03, BGHZ 159, 388, 393 f;… vom 14. Juni 2007 - IX ZR 56/06, ZIP 2007, 1507 Rn. 21;… Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZR 22/08, ZInsO 2009, 1294 Rn. 4; vom 9. Juni 2011 - IX ZR 183/09 Rn. 2, nv).
  • LG Darmstadt, 27.05.2011 - 23 O 240/10

    AGB-widrige Pflicht zur Teilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren führt nicht zur …

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