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   KG, 27.10.2006 - 7 U 242/05   

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https://dejure.org/2006,14020
KG, 27.10.2006 - 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,14020)
KG, Entscheidung vom 27.10.2006 - 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,14020)
KG, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 7 U 242/05 (https://dejure.org/2006,14020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenkapitalersetzendes Überlassen des Pachtgegenstandes durch den Verpächter im Falle einer Insolvenz des Pächters; Wirtschaftliche Gleichstellung einer eigenkapitalersetzenden Darlehensgewährung mit dem Überlassen des Pachtgegenstandes und dem Stehenlassen der ...

  • Judicialis

    ZPO § 313a Abs. 1; ; ZPO § ... 540 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 288 Abs. 1; ; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5; ; InsO § 50; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 135 Nr. 1; ; InsO § 143 Abs. 1; ; GmbHG § 32a; ; HGB § 161 Abs. 2; ; HGB § 128

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Verpächterpfandrecht bei Insolvenz des Pächters, wenn Überlassung des Pachtgegenstandes eigenkapitalersetzenden Charakter hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2007, 42
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

    Auszug aus KG, 27.10.2006 - 7 U 242/05
    Das Landgericht hat zutreffend festgestellt, dass die Forderung der Beklagten zu 1) auf Rückzahlung aus dem Kontokorrent spätestens mit der Einstellung der Zahlungen durch die Insolvenzschuldnerin am 15. Oktober 2003 eigenkapitalersetzende Funktion erlangt hat; denn das Unterlassen der rechtlich zulässigen Kündigung eines außerhalb der Krise gewährten Darlehens gelangt dann in den Regelungsbereich des § 32a GmbHG, wenn der Gesellschafter es bei Eintritt der Krise nicht abzieht (BGHZ 121, 31, 35).

    Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, ob ein vernünftig handelnder Vermieter oder Verpächter, der nicht an der Gesellschaft beteiligt ist und sich auch nicht an ihr beteiligen will, der Gesellschaft die Gegenstände unter denselben Verhältnissen und zu denselben Bedingungen überlassen hätte (BGHZ 109, 55, 64; BGHZ 121, 31, 38 f.).

  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

    Auszug aus KG, 27.10.2006 - 7 U 242/05
    Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, ob ein vernünftig handelnder Vermieter oder Verpächter, der nicht an der Gesellschaft beteiligt ist und sich auch nicht an ihr beteiligen will, der Gesellschaft die Gegenstände unter denselben Verhältnissen und zu denselben Bedingungen überlassen hätte (BGHZ 109, 55, 64; BGHZ 121, 31, 38 f.).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2015 - 7 U 189/14

    Schadensersatz statt der Leistung bei Verletzung der Herausgabepflicht aus dem

    Insbesondere der Insolvenzverwalter, der die Sache ohnehin verwerten muss, hat oft kein Interesse daran, sie körperlich zurückzuerlangen und dann aufwendig anbieten und verkaufen zu müssen, wenn er ihren Wert auch über § 281 BGB realisieren kann (trotz vergleichbarer Problematik wendet das KG (Urteil vom 27.10.2006, 7 U 242/05, KGR Berlin 2007, 115) § 281 BGB auf den Anspruch nach § 143 Abs. 1 Satz 1 InsO an).
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