Rechtsprechung
| BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Kartellschadensersatz für Abnehmer im sog. Schienenkartell: Grundsätze zum Schadensersatz bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 101 Abs 1 AEUV, § 1 GWB, § 33 S 1 GWB vom 26.08.1998, § 33 Abs 1 S 1 GWB vom 15.07.2005, § 33 Abs 3 S 1 GWB vom 15.07.2005
Kartellschadensersatz für Abnehmer im sog. Schienenkartell: Grundsätze zum Schadensersatz bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell - IWW
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Auftraggebers auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens bei Zahlung überhöhter Preise; Kartellabsprache zwischen Unternehmen
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Art.101 AEUV; § 33 Abs. 5 GWB 2005; §§ 1, 33 GWB
Schienenfreunde: Mangels Typizität kein Anscheinsbeweis bei Quoten- und Kundenschutzkartellen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 33 Abs. 4
Anspruch eines Auftraggebers auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens bei Zahlung überhöhter Preise; Kartellabsprache zwischen Unternehmen - datenbank.nwb.de
Kartellschadensersatz für Abnehmer im sog. Schienenkartell: Grundsätze zum Schadensersatz bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 03.07.2015 - 7 O 145/14
- OLG Karlsruhe, 10.03.2017 - 6 U 133/15
- BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (29)
- BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17
Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines …
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17
Rn. 20 a) Der Senat hat bereits entschieden, dass die gewählte Kombination aus Zahlungsantrag und Feststellungsantrag in einer Fallgestaltung wie der vorliegenden nicht zur Unzulässigkeit der Klage führt, weil es dem Kläger nicht verwehrt ist, einen Antrag auf Verurteilung zur Zahlung eines entsprechend der Pauschalierungsklausel bezifferten Betrags mit einem Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz weitergehenden Schadens zu verbinden (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, NZKart 2019, 101 = WuW 2019, 474 Rn. 22 f - Schienenkartell).Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Befugnis zur Erhebung einer Feststellungsklage nicht allein damit gerechtfertigt werden, dass die Klägerinnen zur Bezifferung ihres Schadens auf sachverständige Hilfe angewiesen sind und die Bezifferung des Anspruchs daher mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist (BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, WRP 2018, 941 Rn. 18 - Grauzementkartell II, NZKart 2019, 101 Rn. 27 - Schienenkartell).
Jedoch weist der Streitfall wegen der in der Vergangenheit unklaren Rechtslage in Bezug auf die zeitliche Anwendbarkeit des § 33 Abs. 5 GWB 2005 Besonderheiten auf, die - wie der Bundesgerichtshof ebenfalls bereits entschieden hat (vgl. BGH, WRP 2018, 941 Rn. 19 ff. - Grauzementkartell II, NZKart 2019, 101 Rn. 32 - Schienenkartell) - hier eine andere Beurteilung rechtfertigen.
Rn. 25 a) Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Erlass eines Grundurteils nach § 304 Abs. 1 ZPO auch dann in Betracht kommt, wenn über die Frage der Wirksamkeit der Pauschalierungsklausel nicht entschieden wird (vgl. dazu BGH, NZKart 2019, 101 Rn. 41 ff. - Schienenkartell).
Rn. 27 aa) Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass auf die bis zum 1. Juli 2005 erteilten Aufträge als Anspruchsgrundlage § 33 Satz 1 GWB in der seit dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung (GWB 1999), für später erteilte Aufträge § 33 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 GWB 2005 in Betracht kommt (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 13 - ORWI; NZKart 2019, 101 Rn. 44 - Schienenkartell).
Rn. 30 cc) Mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung kann jedoch nicht angenommen werden, den Klägerinnen sei aufgrund der Kartellabsprache zwischen den beteiligten Unternehmen - mit der für ein Zwischenurteil nach § 304 ZPO erforderlichen Wahrscheinlichkeit (BGH, NZKart 2019, 101 Rn. 38 - Schienenkartell) - überhaupt ein Schaden entstanden.
Rn. 31 Für die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises fehlt es - wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat - bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell, wie es hier in Rede steht, an der erforderlichen Typizität des Geschehensablaufs (BGH, NZKart 2019, 101 Rn. 57 - Schienenkartell).
Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass Schadensersatzansprüche ab Schadensentstehung nur mit vier Prozent jährlich für vor dem 1. Juli 2005 erteilte Aufträge und mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für nach diesem Zeitpunkt erteilte Aufträge zu verzinsen sind (…vgl. BGH, WRP 2018, 941 Rn. 49 - Grauzementkartell II; NZKart 2019, 101 Rn. 70 - Schienenkartell).
Soweit dem Urteil des Senats vom 11. Dezember 2018 (NZKart 2019, 101 Rn. 59 - Schienenkartell) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, wird daran nicht festgehalten.
Rn. 54 c) Umstände, die nach der Rechtsprechung des Senats der Annahme eines Anscheinsbeweises entgegenstehen, wie etwa eine möglicherweise mangelnde Kartelldisziplin (vgl. BGH, NZKart 2019, 101 Rn. 57 - Schienenkartell), sind im Rahmen der vom Tatrichter im konkreten Einzelfall vorzunehmenden Gesamtwürdigung nur dann zu berücksichtigen, wenn sie im Sachvortrag der Parteien oder in den bindenden Feststellungen der kartellbehördlichen Entscheidung eine zureichende Stütze finden.
Diese Vermutung gewinnt an Gewicht, je länger und nachhaltiger ein Kartell praktiziert wurde und je höher daher die Wahrscheinlichkeit ist, dass es Auswirkungen auf das Preisniveau gehabt hat, das sich infolge der Ausschaltung oder zumindest starken Dämpfung des Wettbewerbs eingestellt hat (BGH, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I; BGH, NZKart 2019, 101 Rn. 55 - Schienenkartell).
Rn. 58 6. Bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell, wie es das Berufungsgericht festgestellt hat, kommt dem Erfahrungssatz eine starke Indizwirkung für ein von der Kartellabsprache beeinflusstes Preisniveau zu (vgl. BGH, NZKart 2019, 101 Rn. 56 - Schienenkartell).
Rn. 67 8. Sollte das Berufungsgericht erneut zu dem Ergebnis gelangen, dass den Klägerinnen durch die der Beklagten erteilten Aufträge ein Schaden entstanden ist, wäre seine weitere Annahme, den Klägerinnen sei kein Mitverschulden anzulasten, aus den schon im Urteil "Schienenkartell" (BGH, NZKart 2019, 101 Rn. 77 ff.) ausgeführten Gründen nicht zu beanstanden.
Dies setzt die Feststellung voraus, dass mit Wahrscheinlichkeit überhaupt ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH, NZKart 2019, 101 Rn. 38 - Schienenkartell).
Die Anwendung einer solchen Klausel, die lediglich zu einer Modifikation der Beweislast hinsichtlich der Frage führt, in welcher Höhe den Klägerinnen ein Schaden entstanden ist (BGH, NZKart 2019, 101 Rn. 42 - Schienenkartell), setzt die Feststellung voraus, dass dem Anspruchsteller ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach zusteht, also überhaupt ein Schaden entstanden ist (vgl. Kammergericht, Urteil vom 13. Juni 1988 - 12 U 7239/87, NJW-RR 1988, 1403, 1404;… Palandt/Ellenberger, BGB, 79. Aufl., § 309 Rn. 24;… MünchKomm.BGB/Wurmnest, § 309 Nr. 5 Rn. 10).
- EuGH, 12.12.2019 - C-435/18
Personen, die nicht als Anbieter oder Nachfrager auf dem von einem Kartell …
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17
Allerdings sind - wenn wie hier ein Verstoß gegen Art. 101 AEUV in Rede steht - die Vorgaben des Unionsrechts zu berücksichtigen, denen sowohl der Kreis der Anspruchsberechtigten (EuGH…, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04, EuZW 2006, 529 Rn. 61, 91 - Manfredi) und die Person des Ersatzpflichtigen (EuGH…, Urteil vom 14. März 2019 - C-724/17, WuW 2019, 253 = NZKart 2019, 217 Rn. 28 - Skanska) als auch der Begriff des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem nach Art. 101 AEUV verbotenen Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-435/18, WuW 2020, 83 = NZKart 2020, 30 Rn. 23 - Otis u.a./Land Oberösterreich) zu entnehmen sind.Rn. 42 Um die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union zu erhöhen und Unternehmen von - oft verschleierten - wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union jedermann Ersatz des Schadens verlangen, soweit nur zwischen dem Schaden und dem nach Art. 101 AEUV verbotenen Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (EuGH…, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04, EuZW 2006, 529 Rn. 61, 91 - Manfredi;… Urteil vom 14. März 2019 - C-724/17, NZKart 2019, 217 Rn. 26 - Skanska; Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-435/18, NZKart 2020, 30 Rn. 27 ff. - Otis u.a./Land Oberösterreich).
Eine weitergehende Einschränkung des Kreises der Anspruchsberechtigten ergibt sich aus dem Unionsrecht nicht (näher dazu Generalanwältin Kokott, Schlussanträge vom 29. Juli 2019 - C-435/18 Rn. 50 ff. - Otis u.a./Land Oberösterreich).
Vielmehr kann sich der Kreis der Anspruchsberechtigten auch auf sonstige Dritte erstrecken, auf deren Vermögensposition sich die Kartellabsprache wirtschaftlich nachteilig in Form eines verursachten Schadens ausgewirkt hat (vgl. EuGH, NZKart 2020, 30 Rn. 30 ff. - Otis u.a./Land Oberösterreich).
Dem entspricht es, dass eine normative Begrenzung des Kreises der Anspruchsberechtigten nach dem Inhalt des Unionsrechts in erster Linie dem Begriff des verursachten Schadens vorbehalten bleibt, damit nicht nur die auf den betroffenen, vor- oder nachgelagerten oder sonstigen benachbarten Märkten tätigen Akteure, sondern auch nur mittelbar betroffene Dritte den durch die Kartellabsprache ursächlich hervorgerufenen Schaden ersetzt verlangen können (vgl. Generalanwältin Kokott, Schlussanträge vom 29. Juli 2019 - C-435/18 Rn. 50 ff., 80 ff. - Otis u.a./Land Oberösterreich;… vgl. zu § 33a GWB W.-H. Roth in Frankfurter Kommentar, Stand [94. Lieferung] August 2019, § 33 GWB Rn. 25 ff.).
Zu diesen Modalitäten zählen jedenfalls die Vorschriften über die zivilprozessrechtlichen Anforderungen an die richterliche Tatsachenfeststellung (vgl. Generalanwältin Kokott, Schlussanträge vom 29. Juli 2019 - C-435/18 Rn. 44 - Otis u.a./Land Oberösterreich).
- BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17
Rn. 43 2. Bei der Prüfung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs kommt dem Merkmal der Betroffenheit im Sinne des hier anwendbaren § 33 Abs. 1 Satz 1 GWB 2005 - ähnlich wie bei sonstigen Schadensersatzansprüchen, die eine Rechtsgutsverletzung nicht voraussetzen (vgl. zu Amtspflichtverletzungen BGH, Urteil vom 7. März 1996 - IX ZR 169/95, NJW-RR 1996, 781; zu Vertragspflichtverletzungen BGH, Urteil vom 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92, NJW 1993, 3073, 3076 mwN) - Bedeutung nur für die Frage zu, ob dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers mittelbar oder unmittelbar zu begründen (in diesem Sinn BGHZ 211, 146 Rn. 47 - Lottoblock II;… vgl. auch Emmerich in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Bd. 2, § 33 GWB Rn. 15; Lahme/Ruster, NZKart 2019, 196, 198 f.;… Stock, Der Schadensnachweis bei Hardcore-Kartellen, 2016, S. 272;… weitergehend W.-H. Roth in Frankfurter Kommentar, Stand [94. Lieferung] August 2019, § 33a GWB Rn. 24, 87 ff.; Otto, ZWeR 2019, 354, 374 f., 380 f.).Aus diesem Grund ist - im Gegensatz zu deliktischen oder vertraglichen Schadensersatzansprüchen, die die Verletzung eines Rechtsguts voraussetzen - bereits der erste Schaden der haftungsausfüllenden und nicht der haftungsbegründenden Kausalität zuzuordnen (BGHZ 211, 146 Rn. 42 f. - Lottoblock II mwN).
Dabei sind die Mitgliedstaaten nach den Grundsätzen der Effektivität und der Äquivalenz verpflichtet, die wirksame Anwendung der Wettbewerbsregeln und des sich aus ihnen ergebenden Schadensersatzanspruchs sicherzustellen (BGHZ 211, 146 Rn. 37 - Lottoblock II mwN).
Für die richterliche Überzeugungsbildung reicht eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit aus, dass ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2004 - IX ZR 255/00, NJW 2004, 1521, 1522; BGHZ 211, 146 Rn. 41 - Lottoblock II).
Seine Einschätzung ist mit der Revision nur daraufhin überprüfbar, ob er Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt hat (vgl. BGH…, Urteil vom 5. März 2013 - VI ZR 245/11, NJW 2013, 1870 Rn. 14; BGHZ 211, 146 Rn. 49 - Lottoblock II).
- BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17
Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Befugnis zur Erhebung einer Feststellungsklage nicht allein damit gerechtfertigt werden, dass die Klägerinnen zur Bezifferung ihres Schadens auf sachverständige Hilfe angewiesen sind und die Bezifferung des Anspruchs daher mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist (BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, WRP 2018, 941 Rn. 18 - Grauzementkartell II, NZKart 2019, 101 Rn. 27 - Schienenkartell).Jedoch weist der Streitfall wegen der in der Vergangenheit unklaren Rechtslage in Bezug auf die zeitliche Anwendbarkeit des § 33 Abs. 5 GWB 2005 Besonderheiten auf, die - wie der Bundesgerichtshof ebenfalls bereits entschieden hat (vgl. BGH, WRP 2018, 941 Rn. 19 ff. - Grauzementkartell II, NZKart 2019, 101 Rn. 32 - Schienenkartell) - hier eine andere Beurteilung rechtfertigen.
Wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, ist die Vorschrift des § 33 Abs. 5 GWB 2005 auch auf vor dem Inkrafttreten der 7. GWB-Novelle entstandene und zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährte Ansprüche anwendbar (NZKart 2018, 315 Rn. 62 ff. - Grauzementkartell II).
Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass Schadensersatzansprüche ab Schadensentstehung nur mit vier Prozent jährlich für vor dem 1. Juli 2005 erteilte Aufträge und mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für nach diesem Zeitpunkt erteilte Aufträge zu verzinsen sind (vgl. BGH, WRP 2018, 941 Rn. 49 - Grauzementkartell II;… NZKart 2019, 101 Rn. 70 - Schienenkartell).
Rn. 56 a) Insbesondere hat er zu beachten, dass zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - dafür streitet, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (BGH, Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91, BGHSt 38, 186, 194; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I;… Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 76 - Grauzementkartell I; BGH, WRP 2018, 941 Rn. 35 - Grauzementkartell II).
- BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz …
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17
Rn. 27 aa) Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass auf die bis zum 1. Juli 2005 erteilten Aufträge als Anspruchsgrundlage § 33 Satz 1 GWB in der seit dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung (GWB 1999), für später erteilte Aufträge § 33 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 GWB 2005 in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 13 - ORWI;… NZKart 2019, 101 Rn. 44 - Schienenkartell).Damit sind nicht nur die Marktteilnehmer auf den von der Kartellabsprache betroffenen oder benachbarten Märkten - insbesondere die unmittelbaren und mittelbaren Abnehmer oder Lieferanten der Kartellbeteiligten (vgl. BGHZ 190, 145 Rn. 25 ff. - ORWI) - sowie der Kartellaußenseiter (EuGH…, Urteil vom 5. Juni 2014 - C-557/12, WuW 2014, 783 = NZKart 2014, 263 Rn. 30 ff. - Kone) berechtigt, Schadensersatzansprüche gegen die Kartellbeteiligten geltend zu machen.
Zum anderen wird - was das Verhältnis der von der Beklagten geforderten Preise zu den durchschnittlichen Preisen im Nachkartellzeitraum anbelangt - gegebenenfalls zu erwägen sein, ob Anhaltspunkte für einen Einfluss anderer Marktfaktoren bestehen, insbesondere dafür, dass die Preise im Nachkartellzeitraum aufgrund der durch die lange Kartelldauer beeinträchtigten Marktstrukturen weiterhin nachteilig beeinflusst wurden (vgl. BGHZ 190, 145 Rn. 84 - ORWI;… dazu auch Inderst/Thomas, Schadensersatz bei Kartellverstößen, 2. Aufl., S. 47, 168, 457 ff.).
- EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise …
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17
Damit sind nicht nur die Marktteilnehmer auf den von der Kartellabsprache betroffenen oder benachbarten Märkten - insbesondere die unmittelbaren und mittelbaren Abnehmer oder Lieferanten der Kartellbeteiligten (…vgl. BGHZ 190, 145 Rn. 25 ff. - ORWI) - sowie der Kartellaußenseiter (EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - C-557/12, WuW 2014, 783 = NZKart 2014, 263 Rn. 30 ff. - Kone) berechtigt, Schadensersatzansprüche gegen die Kartellbeteiligten geltend zu machen.Auch wenn der Begriff der haftungsausfüllenden Kausalität im Ausgangspunkt unionsrechtlich determiniert ist, obliegt es - da es an einer näheren Ausgestaltung dieses Begriffs im Unionsrecht fehlt - dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten, die Modalitäten der Ausübung und Durchsetzung des unionsrechtlich begründeten Schadensersatzanspruchs unter Einschluss des Kausalitätsbegriffs zu regeln (EuGH, NZKart 2014, 263 Rn. 24 f. - Kone).
- EuGH, 14.03.2019 - C-724/17
Skanska - Kartellschadensersatz kann auch gegen Nachfolgesellschaft bestehen
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17
Allerdings sind - wenn wie hier ein Verstoß gegen Art. 101 AEUV in Rede steht - die Vorgaben des Unionsrechts zu berücksichtigen, denen sowohl der Kreis der Anspruchsberechtigten (EuGH…, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04, EuZW 2006, 529 Rn. 61, 91 - Manfredi) und die Person des Ersatzpflichtigen (EuGH, Urteil vom 14. März 2019 - C-724/17, WuW 2019, 253 = NZKart 2019, 217 Rn. 28 - Skanska) als auch der Begriff des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem nach Art. 101 AEUV verbotenen Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (EuGH…, Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-435/18, WuW 2020, 83 = NZKart 2020, 30 Rn. 23 - Otis u.a./Land Oberösterreich) zu entnehmen sind.Rn. 42 Um die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union zu erhöhen und Unternehmen von - oft verschleierten - wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union jedermann Ersatz des Schadens verlangen, soweit nur zwischen dem Schaden und dem nach Art. 101 AEUV verbotenen Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (EuGH…, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04, EuZW 2006, 529 Rn. 61, 91 - Manfredi; Urteil vom 14. März 2019 - C-724/17, NZKart 2019, 217 Rn. 26 - Skanska;… Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-435/18, NZKart 2020, 30 Rn. 27 ff. - Otis u.a./Land Oberösterreich).
- EuGH, 13.07.2006 - C-295/04
Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17
Allerdings sind - wenn wie hier ein Verstoß gegen Art. 101 AEUV in Rede steht - die Vorgaben des Unionsrechts zu berücksichtigen, denen sowohl der Kreis der Anspruchsberechtigten (EuGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04, EuZW 2006, 529 Rn. 61, 91 - Manfredi) und die Person des Ersatzpflichtigen (EuGH…, Urteil vom 14. März 2019 - C-724/17, WuW 2019, 253 = NZKart 2019, 217 Rn. 28 - Skanska) als auch der Begriff des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem nach Art. 101 AEUV verbotenen Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (EuGH…, Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-435/18, WuW 2020, 83 = NZKart 2020, 30 Rn. 23 - Otis u.a./Land Oberösterreich) zu entnehmen sind.Rn. 42 Um die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union zu erhöhen und Unternehmen von - oft verschleierten - wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union jedermann Ersatz des Schadens verlangen, soweit nur zwischen dem Schaden und dem nach Art. 101 AEUV verbotenen Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (EuGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04, EuZW 2006, 529 Rn. 61, 91 - Manfredi;… Urteil vom 14. März 2019 - C-724/17, NZKart 2019, 217 Rn. 26 - Skanska;… Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-435/18, NZKart 2020, 30 Rn. 27 ff. - Otis u.a./Land Oberösterreich).
- BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17
Weil er bei der Behandlung von Anträgen zum Beweis von Indizien freier gestellt ist als bei sonstigen Beweisanträgen, darf und muss er bei einem Indizienbeweis vor der Beweiserhebung prüfen, ob die vorgetragenen Indizien - ihre Richtigkeit unterstellt - ihn von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugten (BGH, Urteil vom 25. November 1992 - XII ZR 179/91, NJW-RR 1993, 443, 444; Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 45;… Urteil vom 25. Oktober 2012 - I ZR 167/11, NJW-RR 2013, 743 Rn. 26;… Urteil vom 12. März 2019 - X ZR 32/17, GRUR 2019, 713 Rn. 71 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I). - BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11
Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung …
Auszug aus BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17
Seine Einschätzung ist mit der Revision nur daraufhin überprüfbar, ob er Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2013 - VI ZR 245/11, NJW 2013, 1870 Rn. 14;… BGHZ 211, 146 Rn. 49 - Lottoblock II). - BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12
Grauzementkartell
- BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12
Steuerberaterhaftung: Verspätete Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig …
- BGH, 16.04.2015 - IX ZR 195/14
Beweisvorbringen im Zivilprozess: Nichtberücksichtigung wegen "ins Blaue hinein" …
- BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05
Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen …
- BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91
Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell; …
- BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95
Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem …
- BGH, 28.06.2016 - VI ZR 559/14
Grundurteil: Fehlerhafte Nichtbeachtung des Grundsatzes der Prozessökonomie im …
- BGH, 18.03.2004 - IX ZR 255/00
Schadensbegriff bei Anwaltshaftung
- OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - U (Kart) 18/17
Anforderungen an den Nachweis der Anwendung einer Kartellabsprache auf …
- BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89
Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und …
- BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
Flüssiggas I - Kartellbußgeldsache: Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses …
- BGH, 25.10.2012 - I ZR 167/11
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Zurückweisung eines …
- BGH, 07.12.2006 - IX ZR 173/03
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von relevanten …
- BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92
Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen - …
- BGH, 12.03.2019 - X ZR 32/17
(Offenbarung eines Patentanspruchs bei über Wertebereich hinausgehender Lehre) - …
- BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95
Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Aufklärung eines Notars über …
- BGH, 25.11.1992 - XII ZR 179/91
Behandlung von Beweisanträgen in einem Indizienprozeß
- BGH, 03.11.1978 - IV ZR 61/77
Anspruch auf Entschädigung für einen Brandschaden aus einer …
- KG, 13.06.1988 - 12 U 7239/87
Vorliegen eines Abzahlungsgeschäftes; Zulässigkeit der Pauschalierung eines …
- BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18
Schienenkartell IV - Anspruch auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs sowohl nach § 33 Satz 1 GWB 1999 als auch nach § 33 Abs. 3, Abs. 1 GWB 2005 ebenso wie nach § 823 Abs. 2 BGB, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen (…BGH, WuW 2020, 202 Rn. 25 - Schienenkartell II; Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 27/17, NZKart 2020, 384 Rn. 43). - LG Dortmund, 30.09.2020 - 8 O 115/14
Freie Schätzung von Kartellschäden
Den Entscheidungen des BGH vom 11.12.2018 (KZR 26/17 - Schienenkartell I) und vom 28.01.2020 (KZR 24/17 - Schienenkartell II; nichts anderes gilt für die weiteren Entscheidungen KZR 23/17, KZR 25/17 und KZR 27/17) ist insoweit nicht zu entnehmen, dass all dies nunmehr keine Geltung mehr beanspruchen soll. - OLG Bremen, 08.03.2021 - 1 U 48/20
Grundsätze des Indizienbeweises zum Nachweis eines gestellten bzw. manipulierten …
Das Gericht ist aber bei der Behandlung von Anträgen zum Beweis von Indizien freier gestellt als bei sonstigen Beweisanträgen und es darf und muss bei einem Indizienbeweis vor der Beweiserhebung prüfen, ob es durch die vorgetragenen Indizien - ihre Richtigkeit unterstellt - von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugt wird (siehe BGH…, Urteil vom 17.02.1970 - III ZR 139/67, juris Rn. 231, BGHZ 53, 245;… Urteil vom 25.11.1992 - XII ZR 179/91, juris Rn. 7, NJW-RR 1993, 443;… Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, juris Rn. 45, BGHZ 193, 159;… Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 167/11, juris Rn. 26, NJW-RR 2013, 743;… Urteil vom 13.03.2018 - VI ZR 281/16, juris Rn. 9, NJW 2018, 2133;… Urteil vom 12.03.2019 - X ZR 32/17, juris Rn. 71, GRUR 2019, 713; Urteil vom 03.12.2019 - KZR 27/17, juris Rn. 52, NZKart 2020, 384).Wird mithin die Behauptung des Vorliegens eines für die Annahme eines gestellten Unfalls sprechenden Indizes bestritten, ist daher vom Gericht hierüber gegebenenfalls Beweis zu erheben oder es ist darzulegen, dass es auf das Vorliegen dieses Umstandes nicht ankommt, d.h. dass das Gericht auch ohne das Vorliegen dieser Indiztatsache von der Unfallmanipulation überzeugt ist (siehe BGH…, Urteil vom 28.03.1989 - VI ZR 232/88, juris Rn. 18, NJW 1989, 3161) oder dass das Gericht auch bei Vorliegen dieser Indiztatsache nicht von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugt ist (siehe BGH…, Urteil vom 29.06.1982 - VI ZR 206/80, juris Rn. 10, VersR 1982, 972;… Urteil vom 04.07.1989 - VI ZR 309/88, juris Rn. 10, NJW 1989, 2947;… Urteil vom 25.11.1992 - XII ZR 179/91, juris Rn. 7, NJW-RR 1993, 443;… Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, juris Rn. 45, BGHZ 193, 159;… Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 167/11, juris Rn. 26, NJW-RR 2013, 743; Urteil vom 03.12.2019 - KZR 27/17, juris Rn. 52, NZKart 2020, 384).
Wird dagegen ein gegen die Annahme eines gestellten Verkehrsunfalls sprechendes Indiz behauptet, dessen Vorliegen von der Gegenseite, insbesondere von der Versicherung, bestritten wird, dann muss das Gericht, wenn es dennoch das Vorliegen einer Unfallmanipulation feststellt, darlegen, ob es entweder die Behauptung des Vorliegens dieses Indizes aufgrund einer gegebenenfalls durchgeführten Beweisaufnahme als widerlegt ansieht oder ob es dieses Indiz im Rahmen der Gesamtwürdigung als nicht erheblich ansieht (siehe BGH…, Urteil vom 13.03.2018 - VI ZR 281/16, juris Rn. 9, NJW 2018, 2133; Urteil vom 03.12.2019 - KZR 27/17, juris Rn. 52, NZKart 2020, 384).
Unmittelbar zum Hauptbeweis des Gegenteils angebotene Beweismittel sind dagegen vom Gericht generell zu berücksichtigen und daraufhin zu würdigen, ob sie dem Indizienbeweis entgegenstehen, wobei eine vorweggenommene Beweiswürdigung nach den allgemeinen Grundsätzen ausgeschlossen ist und ein solcher Gegenbeweisantritt nicht auf Grund der Würdigung von Indiztatsachen übergangen werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2002 - XI ZR 183/01, juris Ls., WM 2002, 1004;… Beschluss vom 07.12.2006 - IX ZR 173/03, juris Rn. 10, NJW-RR 2007, 500;… Urteil vom 06.06.2013 - IX ZR 204/12, juris Rn. 17, NJW 2013, 2345; Urteil vom 03.12.2019 - KZR 27/17, juris Rn. 53, NZKart 2020, 384).
- BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung der an einer Grundabsprache beteiligten …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs sowohl nach § 33 Satz 1 GWB 1999 als auch nach § 33 Abs. 3, Abs. 1 GWB 2005 ebenso wie nach § 823 Abs. 2 BGB, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen (…BGH, WuW 2020, 202 Rn. 25 - Schienenkartell II;… Urteile vom 3. Dezember 2019 - KZR 23/17, juris Rn. 33; KZR 25/17, juris Rn. 42, und KZR 27/17, NZKart 2020, 384 Rn. 43). - BGH, 17.09.2024 - II ZR 221/21
Nichtigkeit eines Geltendmachungsbeschlusses; Beendigung der fehlerhaften …
Schon aus diesem Grund konnte es im Hinblick darauf, dass die Beurteilung der Schlüssigkeit des Indizienbeweises in erster Linie Gegenstand tatrichterlicher Überzeugungsbildung ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1992 - XII ZR 179/91, NJW-RR 1993, 443, 444; Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 27/17, NZKart 2020, 384 Rn. 52), für die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung darauf ankommen, ob der beklagte Aktionär in der Lage sein würde, die Beweiswirkung des Indizes unter Berücksichtigung des unstreitigen Fahrzeugverkaufs zu entkräften. - LG Hannover, 15.10.2018 - 18 O 19/17
- LG Berlin, 07.02.2023 - 61 O 2/23
Kartell der Schienenfreunde - Berechnung des Kartellschadens aufgrund einer …
Das beschriebene wettbewerbsbeschränkende Verhalten der Beklagten zu 1) und 3) ist - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften - geeignet, einen Schaden der Klägerin zu begründen; das genügt zur Erfüllung des haftungsbegründenden Tatbestands im Verhältnis zur Klägerin (…vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17 (Schienenkartell II), Rn. 22 ff.; vom 3. Dezember 2019 - KZR 27/17, Rn. 43 ff.). - LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 239/17
Kartellabsprache - Geltendmachung des Preishöheschadens aufgrund kartellbedingter …
Ausreichend ist vielmehr, wenn die streitgegenständlichen Beschaffungsvorgänge sachlich, zeitlich und räumlich von den wettbewerbsbeschränkenden Absprachen erfasst waren (vgl. zum Ganzen statt aller nur BGH, Urteile vom 03.12.2019 - KZR 27/17, Schienenfreunde, WuW 2020, 407, Rn. 44;… vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 31;… vom 13.04.2021 - KZW 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 21-23 …und vom 05.12.2023 - KZR 26/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 13, jeweils mwN). - LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 235/17
Lkw-Kartell - Verlangen nach Schadensersatz wegen Preisabsprachen im LKW-Kartell
Ausreichend ist vielmehr, wenn die streitgegenständlichen Beschaffungsvorgänge sachlich, zeitlich und räumlich von den wettbewerbsbeschränkenden Absprachen erfasst waren (vgl. zum Ganzen statt aller nur BGH, Urteile vom 03.12.2019 - KZR 27/17, Schienenfreunde, WuW 2020, 407, Rn. 44;… vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 31;… vom 13.04.2021 - KZW 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 21-23 …und vom 05.12.2023 - KZR 26/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 13, jeweils m.w.N.). - OLG Naumburg, 30.07.2021 - 7 Kart 2/20
Kartellschadensersatz aufgrund eines Lkw-Kartells
Auf die weitergehende Frage, ob sich die Kartellabsprache auf den in Rede stehenden konkreten Beschaffungsvorgang, welchen der Anspruchsteller seinem Schadensersatzbegehren zugrunde legt, tatsächlich nachteilig ausgewirkt hat und das Geschäft damit in diesem Sinne "kartellbefangen" war, kommt es im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität nicht an (vgl. nur BGH, Urteil v. 03.12.2019, KZR 27/17 "Schienenfreunde", WuW 2020, 407, Rz. 44;… BGH, Urteil v. 23.09.2020, KZR 35/19 "Lkw-Kartell", a.a.O., Rz. 31 m.w.N.). - LG Stuttgart, 09.01.2025 - 30 O 223/17
Begehren auf Schadensersatz wegen kartellbedingter Preisüberhöhung im LKW-Kartell
- LG Frankfurt/Main, 03.08.2022 - 6 O 649/12
- LG Stuttgart, 31.03.2022 - 30 O 303/17
Ansprüche eine Möbelhandelsunternehmens auf Schadensersatz wegen eines von der …
- LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 217/17
Schadenersatz aufgrund des von der Europäischen Kommission festgestellten sog. …
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