Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9748
BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17 (https://dejure.org/2020,9748)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2020 - KZR 36/17 (https://dejure.org/2020,9748)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - KZR 36/17 (https://dejure.org/2020,9748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,9748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtsmissbräuchliche marktbeherrschende Stellung des Patentinhabers - FRAND-Einwand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    FRAND-Einwand

    Art 102 Abs 2 Buchst b AEUV, Art 102 Abs 2 Buchst c AEUV, § 18 GWB, § 19 Abs 2 Nr 1 GWB, § 19 Abs 2 Nr 2 GWB
    Rechtsmissbräuchliche marktbeherrschende Stellung des Patentinhabers - FRAND-Einwand

  • IWW

    § 9 PatG, Art. ... 102 AEUV, § 140a Abs. 4 PatG, § 140a Abs. 1, 3 PatG, § 140a PatG, Art. 2 VO 1/2003, Art. 102 Abs. 2 Buchst. c AEUV, § 19 Abs. 2 Nr. 3 GWB, § 19 GWB, Abs. 3 PatG, § 139 Abs. 2 PatG, § 91a ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Darstellen der klageweisen Geltendmachung der Ansprüche auf Unterlassung, Rückruf und Vernichtung durch den Patentinhaber als missbräuchlich; Besondere Verhaltenspflichten des marktbeherrschenden Patentinhabers; Angebot eines Portfoliolizenzvertrages oder eines sonstigen ...

  • katheraugenstein.com PDF

    FRAND-Einwand - Urteil Sisvel ./. Haier

    Obliegenheiten der Parteien bei kartellrechtlichem Zwangslizenzeinwand

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Standardessentielles Patent; FRAND; Lizenzierung; Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Art. 102 Abs. 2 Buchst. b, c AEUV; §§ 18, 19 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 GWB
    Patentstreit um GPRS-Technik: BGH zu FRAND-Bedingungen bei kartellrechtlicher Zwangslizenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darstellen der klageweisen Geltendmachung der Ansprüche auf Unterlassung, Rückruf und Vernichtung durch den Patentinhaber als missbräuchlich; Besondere Verhaltenspflichten des marktbeherrschenden Patentinhabers; Angebot eines Portfoliolizenzvertrages oder eines sonstigen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: FRAND-Einwand

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsmissbräuchliche marktbeherrschende Stellung des Patentinhabers - FRAND-Einwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an potentielle Patentverletzer bei FRAND-Verhandlungen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH präzisiert Rechtsprechung zu FRAND-Bedinungen und den besonderen Verhaltenspflichten eines marktbeherrschenden Patentinhabers

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Patentstreit um GPRS-Technik entschieden - Patentstreit um GPRS-Technik entschieden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen durch den Patentinhaber bei nicht hinreichender Bemühung zu Lizenzvertragsabschlüssen

  • juve.de (Pressebericht, 08.05.2020)

    Sisvel gegen Haier: Bundesgerichtshof definiert FRAND-Rechtssprechung neu

  • juve.de (Kurzinformation)

    FRAND-Rechtsprechung neu definiert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 225, 269
  • GRUR 2020, 961
  • WM 2021, 998
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (108)Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines …

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17
    Denn die strukturell überlegene Machtposition des Patentinhabers ergibt sich nicht aus seiner Verhandlungsmacht bei dem Aushandeln von Lizenzkonditionen, sondern aus der rechtlichen Möglichkeit, von Dritten zu verlangen, dass keine erfindungsgemäßen Produkte auf den Markt gebracht werden oder auf dem Markt bleiben, dies notfalls durch eine Klage auf Unterlassung, Rückruf der Produkte und Vernichtung zu verhindern und so sich (oder einem Lizenznehmer) die Herstellung dieser Produkte vorzubehalten (vgl. EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 52 - Huawei/ZTE).

    Rn. 65 (2) Die marktbeherrschende Stellung des Inhabers eines standardessentiellen Patents besteht allerdings lediglich, soweit und solange dieser aufgrund seiner Rechtsposition verhindern kann, dass patentgemäße Produkte auf den Markt gelangen oder auf dem Markt bleiben (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 52 - Huawei/ZTE).

    Rn. 68 aa) Die Klage eines marktbeherrschenden Patentinhabers, welcher sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation verpflichtet hat, Lizenzen zu FRAND-Bedingungen zu erteilen, kann einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung darstellen, wenn und soweit sie geeignet ist zu verhindern, dass dem Standard entsprechende Produkte auf den Markt gelangen oder auf dem Markt erhältlich bleiben (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 54 ff. - Huawei/ZTE;… BGHZ 180, 312 Rn. 22 ff. - Orange-Book-Standard).

    Missbräuchlich können danach Klageanträge sein, die auf Unterlassung (…BGHZ 180, 312 Rn. 22 - Orange-Book-Standard), Rückruf und Entfernung von Produkten aus den Vertriebswegen (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 73 - Huawei/ZTE) oder auf Vernichtung (…OLG Düsseldorf, GRUR 2017, 1219 Rn. 220;… OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166 Rn. 87) gerichtet sind.

    Rn. 69 (1) Auch dem Inhaber eines standardessentiellen Patents ist es jedoch nicht schlechthin untersagt, sein Patent durch die Geltendmachung von Unterlassungs- und anderen Ansprüchen auf dem Produktmarkt durchzusetzen (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 46 - Huawei/ZTE).

    Denn die Standardessentialität ändert nichts daran, dass der Patentinhaber die Benutzung seines Patents nur dann dulden muss, wenn er demjenigen, der von dessen technischer Lehre Gebrauch macht, dies entweder gestattet hat oder aber bei Beachtung seiner Verpflichtung, seine Marktmacht nicht zu missbrauchen, jedenfalls gestatten muss (vgl. EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 53, 58 - Huawei/ZTE).

    Rn. 70 (2) Die Verpflichtung zur Lizenzierung setzt wiederum voraus, dass auch derjenige, der das Patent benutzen will oder bereits benutzt und patentgemäße Produkte bereits auf den Markt gebracht hat, obwohl er über keine Lizenz verfügt, bereit ist, eine Lizenz an diesem Patent zu angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen zu nehmen (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 54 - Huawei/ZTE;… BGHZ 180, 312 Rn. 27 - Orange-Book-Standard).

    Rn. 72 (4) Darüber hinaus kann sich die klageweise Geltendmachung derartiger Ansprüche aber auch dann als missbräuchlich darstellen, wenn der Verletzer sich zwar (noch) nicht zum Abschluss eines Lizenzvertrages zu bestimmten angemessenen Bedingungen bereitgefunden hat, dem Patentinhaber aber anzulasten ist, dass er sich seinerseits nicht hinreichend bemüht hat, der mit der marktbeherrschenden Stellung verbundenen besonderen Verantwortung gerecht zu werden und einem grundsätzlich lizenzwilligen Verletzer den Abschluss eines Lizenzvertrages zu angemessenen Bedingungen möglich zu machen (vgl. EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 54 ff. - Huawei/ZTE).

    Rn. 73 (a) Daraus folgt, dass der Patentinhaber den Verletzer zunächst auf die Verletzung des Klagepatents hinzuweisen hat, wenn dieser sich nicht bewusst ist, mit der Implementierung einer vom Standard geforderten technischen Lösung rechtswidrig von der Lehre des Klagepatents Gebrauch zu machen (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 60-62 - Huawei/ZTE).

    Angesichts der Vielzahl von Patenten, von denen insbesondere im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik ein Produkt betroffen sein kann, ist es aber regelmäßig mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sich einen vollständigen und zuverlässigen Überblick über sämtliche relevanten Schutzrechte zu verschaffen, zumal dies im Einzelfall eine genauere Befassung mit Gegenstand und Schutzbereich einer Vielzahl von Patenten erfordern kann (vgl. EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 62 - Huawei/ZTE).

    Zudem darf der Hersteller eines standardkompatiblen Produkts erwarten, dass er - wenn auch nur auf der Grundlage eines Lizenzvertrages zu angemessenen Bedingungen - die Lehre eines standardessentiellen Patents ohnehin benutzen darf (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 53, 64 - Huawei/ZTE).

    Der marktbeherrschende Patentinhaber darf daher den Verletzer, der sich der Verletzung nicht bewusst ist, nicht auf Unterlassung in Anspruch nehmen, ohne ihn auf die Verletzung des Klagepatents hinzuweisen und ihm damit Gelegenheit zu geben, seinen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages zu angemessenen Bedingungen geltend zu machen und damit die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs des Patentinhabers abzuwenden (vgl. EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 71 - Huawei/ZTE).

    Rn. 75 (b) Ferner kann es dem marktbeherrschenden Patentinhaber untersagt sein, den über die Verletzung des Klagepatents unterrichteten Verletzer aus diesem Patent auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, wenn dieser zwar erklärt hat, eine Lizenz am Klagepatent nehmen zu wollen, aber nicht oder jedenfalls nicht ohne weiteres in der Lage ist, von sich aus die Bedingungen zu formulieren, die ihm der Patentinhaber unter Beachtung des ihn treffenden Diskriminierungs- und Behinderungsverbots einräumen muss (vgl. EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 63 f. - Huawei/ZTE).

    Rn. 79 (c) In welchem Umfang, in welchem Detaillierungsgrad und zu welchem Zeitpunkt die von dem Patentinhaber zu fordernden Informationen geboten sind, ist eine Frage des Einzelfalls und hängt insbesondere auch von der jeweiligen Reaktion des Verletzers ab (vgl. EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 65 ff. - Huawei/ZTE).

    Da angemessene Bedingungen für ein Vertragsverhältnis, insbesondere ein angemessener Preis, regelmäßig nicht objektiv feststehen, sondern nur als Ergebnis (gegebenenfalls ähnlicher) ausgehandelter Marktprozesse erfassbar sind, kommt der ernsthaften und zielgerichteten Mitwirkung des lizenzwilligen Unternehmens an der Aushandlung angemessener Vertragsbedingungen entscheidende Bedeutung zu (vgl. EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 65-68 - Huawei/ZTE).

    Denn anders als bei Vertragsverhandlungen, die ein lizenzwilliges Unternehmen vor Benutzungsaufnahme anstrebt, kann das Interesse des Verletzers auch - allein oder jedenfalls in erster Linie - darauf gerichtet sein, den Patentinhaber möglichst bis zum Ablauf der Schutzdauer des Klagepatents hinzuhalten, weil ihm dann keine Verurteilung zur Unterlassung mehr droht (vgl. EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 65 - Huawei/ZTE).

    Denn nach ihrem Schreiben wollten sich die Beklagten nicht nur - zulässigerweise (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 69 - Huawei/ZTE) - die Möglichkeit vorbehalten, auch im Falle des Zustandekommens eines FRAND-Lizenzvertrages die Frage der Benutzung des Klagepatents und dessen Rechtsbeständigkeit gerichtlich klären zu lassen, sondern haben die Erklärung der Lizenzbereitschaft selbst nur in bedingter Form abgegeben.

    Zwar ist es angesichts der Vielzahl von Patenten, von denen insbesondere im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik ein Produkt betroffen sein kann, mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sich einen vollständigen und zuverlässigen Überblick über sämtliche relevanten Schutzrechte zu verschaffen (vgl. EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 62 - Huawei/ZTE).

    Rn. 111 Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Patentverletzung stellt, wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, auch bei einem standardessentiellen Patent grundsätzlich keinen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des Patentinhabers dar (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 74 - Huawei/ZTE).

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen …

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17
    Die dem Inhaber eines Immaterialgüterrechts zustehenden Ausschließlichkeitsrechte können alleine die marktbeherrschende Stellung nicht begründen (EuGH…, Urteil vom 6. April 1995 - C-241/91, Slg. 1995, I-743 = EuZW 1995, 339 Rn. 46 - Magill TV Guide; BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 74 - Standard-Spundfass).

    Dabei kommt der Bestimmung des betroffenen Marktes wesentliche Bedeutung zu (EuGH…, Urteil vom 26. November 1998 - C-7/97, Slg. 1998, I-7791 = WRP 1999, 167 Rn. 32 - Oscar Bronner/Mediaprint; BGHZ 160, 67, 73 - Standard-Spundfass).

    Danach umfasst der relevante Erzeugnis- oder Dienstleistungsmarkt alle Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders eignen und mit anderen Erzeugnissen oder Dienstleistungen nur in geringem Maße austauschbar sind (…vgl. EuGH, Slg. 1998, I-7791 Rn. 33 - Oscar Bronner/Mediaprint; BGHZ 160, 67, 73 f. - Standard-Spundfass).

    Ist durch eine Industrienorm (wie hier) oder durch ein anderes, von den Nachfragern wie eine Norm beachtetes Regelwerk (De-facto-Standard) eine standardisierte, durch Schutzrechte geschützte Gestaltung eines - aus der Sicht der Marktgegenseite nicht durch ein anderes Produkt substituierbaren - Produkts vorgegeben, bildet die Vergabe von Rechten, die potenzielle Anbieter dieses Produkts erst in die Lage versetzen, es auf den Markt zu bringen, regelmäßig einen eigenen, dem Produktmarkt vorgelagerten Markt (BGHZ 160, 67, 74 - Standard-Spundfass; vgl. EuGH…, Urteil vom 29. April 2004 - C-418/01, Slg. 2004, I-5039 = WRP 2004, 717 Rn. 44 - IMS Health).

    Rn. 58 (4) Die Annahme eines solchen eigenständigen Lizenzmarkts bedarf damit zunächst der Feststellung, dass es sich um ein standardessentielles Patent handelt, also die Benutzung der patentgeschützten Lehre für die Umsetzung eines (von einer Standardisierungsorganisation normierten oder auf dem Markt durchgesetzten) Standards unerlässlich ist (BGHZ 160, 67, 74 - Standard-Spundfass), so dass es in der Regel technisch nicht möglich ist, diese zu umgehen, ohne für den Produktmarkt wichtige Funktionen einzubüßen (…vgl. EuGH, WRP 2015, 2783 Rn. 49 - Huawei/ZTE; Europäische Kommission…, Beschluss vom 29. April 2014 - C (2014) 2892 Rn. 52 - Motorola).

    Darüber hinaus ist Voraussetzung für einen eigenständigen Lizenzmarkt, dass die dem Patent und dem Standard entsprechende technische Lehre nicht durch eine andere technische Gestaltung des Produkts substituierbar ist (…vgl. EuGH, Slg. 2004, I-5039 Rn. 28 - IMS Health; BGHZ 160, 67, 74 - Standard-Spundfass).

    Maßgeblich ist damit, dass die Benutzung der patentgemäßen technischen Lehre nicht durch eine andere technische Gestaltung der Mobilstationen substituierbar ist (vgl. BGHZ 160, 67, 74 - Standard-Spundfass).

    Wie auch in anderen Fällen eines (möglichen) Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung ist der marktbeherrschende Patentinhaber nicht grundsätzlich verpflichtet, Lizenzen nach Art eines "Einheitstarifs" zu vergeben, der allen Nutzern gleiche Bedingungen einräumt (BGHZ 160, 67, 78 - Standardspundfass).

    Das Verbot der Diskriminierung zweiten Grades, also der Diskriminierung der Handelspartner eines marktbeherrschenden Unternehmens auf dem vor- bzw. (hier) nachgelagerten Markt (…Schlussanträge des Generalanwalts Wahl vom 20. Dezember 2017- C-525/16, juris Rn. 74), schützt davor, dass durch diskriminierende Bedingungen der Wettbewerb zwischen den Handelspartnern verfälscht wird (EuGH…, Urteil vom 19. April 2018 - C-525/16, WuW 2018, 321 Rn. 24 - MEO; BGHZ 160, 67, 79 - Standard-Spundfass; BGH…, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, NZKart 2016, 374 Rn. 48 - NetCologne).

    Rn. 102 Ob für unterschiedliche Preise eine sachliche Rechtfertigung besteht, ist aufgrund einer Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Kartellrechts zu beantworten (BGHZ 160, 67, 77; BGH…, Urteil vom 7. August 2010 - KZR 5/10, WRP 2011, 257 Rn. 23 - Entega II).

    Ein solcher Gegenanspruch kann mithin erst entstehen, wenn der Verletzer vom Patentinhaber (zunächst durch Bekundung seiner Lizenzbereitschaft) den Abschluss eines Lizenzvertrages zu FRAND-Bedingungen verlangt und der Patentinhaber hierauf nicht in Einklang mit den ihn wegen seiner marktbeherrschenden Stellung treffenden Verpflichtungen reagiert, indem er sich entweder rechtswidrig weigert, einen solchen Lizenzvertrag abzuschließen (vgl. BGHZ 160, 67, 82 - Standard-Spundfass) oder trotz der Lizenzbereitschaft des Patentverletzers kein Angebot zu FRAND-Bedingungen abgibt.

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17
    Rn. 68 aa) Die Klage eines marktbeherrschenden Patentinhabers, welcher sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation verpflichtet hat, Lizenzen zu FRAND-Bedingungen zu erteilen, kann einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung darstellen, wenn und soweit sie geeignet ist zu verhindern, dass dem Standard entsprechende Produkte auf den Markt gelangen oder auf dem Markt erhältlich bleiben (…EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 54 ff. - Huawei/ZTE; BGHZ 180, 312 Rn. 22 ff. - Orange-Book-Standard).

    Missbräuchlich können danach Klageanträge sein, die auf Unterlassung (BGHZ 180, 312 Rn. 22 - Orange-Book-Standard), Rückruf und Entfernung von Produkten aus den Vertriebswegen (…EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 73 - Huawei/ZTE) oder auf Vernichtung (…OLG Düsseldorf, GRUR 2017, 1219 Rn. 220;… OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166 Rn. 87) gerichtet sind.

    Rn. 70 (2) Die Verpflichtung zur Lizenzierung setzt wiederum voraus, dass auch derjenige, der das Patent benutzen will oder bereits benutzt und patentgemäße Produkte bereits auf den Markt gebracht hat, obwohl er über keine Lizenz verfügt, bereit ist, eine Lizenz an diesem Patent zu angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen zu nehmen (…EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 54 - Huawei/ZTE; BGHZ 180, 312 Rn. 27 - Orange-Book-Standard).

    Rn. 71 (3) Einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung stellt es deshalb dar, wenn der Patentinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Vernichtung und Rückruf von Produkten geltend macht, obwohl der Verletzer ihm ein unbedingtes Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrags zu Bedingungen gemacht hat, die der Patentinhaber nicht ablehnen darf, ohne gegen das Missbrauchs- oder das Diskriminierungsverbot zu verstoßen (BGHZ 180, 312 Rn. 27, 29 - Orange-Book-Standard).

    Eine solche bedingte Lizenzbereitschaftserklärung ist unzureichend (BGHZ 180, 312 Rn. 32 - Orange-Book-Standard).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR …

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17
    Ist durch eine Industrienorm (wie hier) oder durch ein anderes, von den Nachfragern wie eine Norm beachtetes Regelwerk (De-facto-Standard) eine standardisierte, durch Schutzrechte geschützte Gestaltung eines - aus der Sicht der Marktgegenseite nicht durch ein anderes Produkt substituierbaren - Produkts vorgegeben, bildet die Vergabe von Rechten, die potenzielle Anbieter dieses Produkts erst in die Lage versetzen, es auf den Markt zu bringen, regelmäßig einen eigenen, dem Produktmarkt vorgelagerten Markt (BGHZ 160, 67, 74 - Standard-Spundfass; vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-418/01, Slg. 2004, I-5039 = WRP 2004, 717 Rn. 44 - IMS Health).

    Darüber hinaus ist Voraussetzung für einen eigenständigen Lizenzmarkt, dass die dem Patent und dem Standard entsprechende technische Lehre nicht durch eine andere technische Gestaltung des Produkts substituierbar ist (vgl. EuGH, Slg. 2004, I-5039 Rn. 28 - IMS Health; BGHZ 160, 67, 74 - Standard-Spundfass).

    Eine Marktzugangsschranke ergibt sich bereits daraus, dass es jedem Unternehmen wegen dieser rechtlichen Hindernisse unzumutbar ist, ohne eine vorherige Lizenzierung auf dem Markt tätig zu sein (vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-418/01, Slg. 2004, I-5039 = WRP 2004, 717 Rn. 28 - IMS Health).

  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR …

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17
    Dabei kommt der Bestimmung des betroffenen Marktes wesentliche Bedeutung zu (EuGH, Urteil vom 26. November 1998 - C-7/97, Slg. 1998, I-7791 = WRP 1999, 167 Rn. 32 - Oscar Bronner/Mediaprint; BGHZ 160, 67, 73 - Standard-Spundfass).

    Danach umfasst der relevante Erzeugnis- oder Dienstleistungsmarkt alle Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders eignen und mit anderen Erzeugnissen oder Dienstleistungen nur in geringem Maße austauschbar sind (vgl. EuGH, Slg. 1998, I-7791 Rn. 33 - Oscar Bronner/Mediaprint; BGHZ 160, 67, 73 f. - Standard-Spundfass).

    Hierfür genügt die vom Berufungsgericht zutreffend festgestellte Marktbeherrschung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als einem wesentlichen Teil des Binnenmarkts (vgl. EuGH…, Urteil vom 9. November 1983 - Rs. 322/81, Slg. 1984, 3461 Rn. 103 - Michelin/Niederlande; Urteil vom 26. November 1998 - C-7/97, WRP 1999, 167 Rn. 36 - Oscar Bronner/Mediaprint).

  • BGH, 10.03.2020 - X ZR 44/18

    Klage auf Nichtigerklärung eines Patents für eine Mobilstation für ein digitales …

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17
    Rn. 2 Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (BGH, Urteil vom 10. März 2020 - X ZR 44/18, juris).

    Rn. 19 Dem Klagepatent liegt hiernach das technische Problem zugrunde, eine Mobilstation für ein digitales Mobilkommunikationssystem bereitzustellen, in dem die Nutzung verschiedener Datenträgerdienste mit unterschiedlichen Datenraten auf einfache und effektive Weise ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 10. März 2020 - X ZR 44/18, juris Rn. 16).

    Ein Abbruch des Verbindungsaufbaus kommt nach der Erfindung erst in Betracht, wenn auch dieser Gegenvorschlag nicht angenommen wird (BGH, Urteil vom 10. März 2020 - X ZR 44/18, juris Rn. 28).

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17
    Rn. 55 (1) Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass mit der beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens gemeint ist, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern und Kunden gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten (EuGH, Urteil vom 14. Februar 1978, Rs. 27/76, Slg. 1978, 207 Rn. 63/66 = NJW 1978, 2439, 2440 - United Brands/Kommission;… Urteil vom 19. April 2012 - C-549/10 P, WRP 2012, 680 Rn. 38 - Tomra; BGH…, Beschluss vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 19 - National Geographic II;… Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 47/14, WRP 2017, 563 Rn. 25 - VBL-Gegenwert II).

    Rn. 57 (3) Eine beherrschende Stellung ergibt sich im allgemeinen aus dem Zusammentreffen mehrerer Faktoren, die jeweils für sich genommen nicht ausschlaggebend sein müssen (EuGH, NJW 1978, 2439, 2440 - United Brands/Kommission).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17
    Rn. 74 Zwar ist es grundsätzlich Sache des Verletzers, sich vor Aufnahme der Herstellung oder des Vertriebs eines technischen Erzeugnisses zu vergewissern, dass hiermit keine technischen Schutzrechte Dritter verletzt werden (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000 - X ZR 150/98, GRUR 2001, 323, 327 - Temperaturwächter).

    Denn die Obliegenheit des Inhabers eines standardessentiellen Patents ändert nichts daran, dass es grundsätzlich Sache des Verletzers ist, sich vor Aufnahme der Herstellung oder des Vertriebs eines technischen Erzeugnisses zu vergewissern, dass hiermit nicht Schutzrechte Dritter verletzt werden (BGH, GRUR 2001, 323, 327 - Temperaturwächter).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet kann der Inhaber eines …

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17
    Dies kann sich insbesondere in Fällen auswirken, in denen der Verletzer versucht, den Abschluss von Verhandlungen so lange hinauszuzögern, bis das Patent abgelaufen ist ("patent hold-out" oder "reverse patent hold-up", vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 20. November 2014 - C-170/13, juris Rn. 42).

    Daher genügt es nach dem ersten Hinweis zur Begründung weiterer Verpflichtungen des marktbeherrschenden Patentinhabers nicht, wenn der Verletzer sich daraufhin lediglich bereit zeigt, den Abschluss eines Lizenzvertrages zu erwägen oder in Verhandlungen darüber einzutreten, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vertragsschluss für ihn in Betracht komme (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 20. November 2014 - C-170/13 Rn. 50).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Auszug aus BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17
    Rn. 22 2. Das Berufungsgericht (OLG Düsseldorf, GRUR 2017, 1219) hat angenommen, die Beklagten nutzten entgegen § 9 PatG diese technische Lehre und hat dies im Wesentlichen wie folgt begründet:.

    Missbräuchlich können danach Klageanträge sein, die auf Unterlassung (…BGHZ 180, 312 Rn. 22 - Orange-Book-Standard), Rückruf und Entfernung von Produkten aus den Vertriebswegen (…EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 73 - Huawei/ZTE) oder auf Vernichtung (OLG Düsseldorf, GRUR 2017, 1219 Rn. 220;… OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166 Rn. 87) gerichtet sind.

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

  • BGH, 24.01.2017 - KZR 47/14

    AGB-Verstoß als Marktmachtmissbrauch - VBL Gegenwert II

  • BGH, 12.04.2016 - KZR 30/14

    NetCologne - Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende …

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16

    Datenpaketverarbeitung - Patentrechtlicher Schadensersatz: Missbrauch einer durch …

  • EuGH, 19.04.2018 - C-525/16

    Meo - Serviços de Comunicações e Multimédia - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 19.04.2012 - C-549/10

    Tomra u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - …

  • EuGH, 16.09.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …

  • BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/18

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Patentverletzung: …

  • EuGH, 06.12.2007 - C-486/06

    Van Landeghem - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09

    Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent: …

  • BPatG, 06.10.2017 - 6 Ni 10/15
  • LG Mannheim, 18.08.2020 - 2 O 34/19

    Nokia obsiegt gegen Daimler wegen Patentverletzungen

    Rn. 145 I. Die Klage eines marktbeherrschenden Patentinhabers, welcher sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation verpflichtet hat, Lizenzen zu FRAND-Bedingungen zu erteilen, kann einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung darstellen, wenn und soweit sie geeignet ist zu verhindern, dass dem Standard entsprechende Produkte auf den Markt gelangen oder auf dem Markt erhältlich bleiben (…EuGH, Urt. v. 16.07.2015, C-170/13, GRUR 2015, 764, 766 f. - HUAWEI/ZTE; BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 68 - FRAND-Einwand;… BGH, Urt. v. 06.05.2009, KZR 39/06 Rn. 22 ff., BGHZ 180, 312 - Orange-Book-Standard).

    Rn. 146 Auch dem Inhaber eines standardessentiellen Patents ist es jedoch nicht schlechthin untersagt, sein Patent durch die Geltendmachung von Unterlassungs- und anderen Ansprüchen auf dem Produktmarkt durchzusetzen (…EuGH, a.a.O. Rn. 46, 53, 58 - HUAWEI/ZTE; BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 69 - FRAND-Einwand).

    Rn. 148 Das Pflichtenprogramm setzt voraus, dass derjenige, der das Patent benutzen will oder bereits benutzt und patentgemäße Produkte bereits auf den Markt gebracht hat, obwohl er über keine Lizenz verfügt, bereit ist, eine Lizenz an diesem Patent zu angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zu nehmen (BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 70 - FRAND-Einwand).

    Rn. 149 Umgekehrt muss der Patentinhaber sich seinerseits hinreichend bemühen, der mit der marktbeherrschenden Stellung verbundenen besonderen Verantwortung gerecht zu werden und einem grundsätzlich lizenzwilligen Verletzer den Abschluss eines Lizenzvertrags zu angemessenen Bedingungen möglich zu machen (BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 72 - FRAND-Einwand).

    U.a. kann es dem marktbeherrschenden Patentinhaber untersagt sein, den über die Verletzung des Klagepatents unterrichteten Verletzer aus diesem Patent auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, wenn dieser zwar erklärt hat, eine Lizenz am Klagepatent nehmen zu wollen, aber nicht oder jedenfalls nicht ohne weiteres in der Lage ist, von sich aus die Bedingungen zu formulieren, die ihm der Patentinhaber unter Beachtung des ihn treffenden Diskriminierungs- und Behinderungsverbots einräumen muss (BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 75 - FRAND-Einwand).

    Rn. 152 a) Der Verletzungshinweis soll den Verletzer auf den Verletzungstatbestand und die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Lizenznahme aufmerksam machen (dazu und zum folgenden BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 85 - FRAND-Einwand).

    Einer Konkretisierung des Verletzungsvorwurfs im Hinblick auf den betroffenen Abschnitt im Standard bedarf es daher grundsätzlich nicht (vgl. BGH Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 87- FRAND-Einwand;… offenlassend LG Düsseldorf, SchlussUrt. v. 31.03.2016, 4a O 73/14 Rn. 132 - juris;… als Frage des Einzelfalls behandelnd LG Mannheim, Urt. v. 29.01.2016, 7 O 66/15 Rn. 48 , GRUR-RS 2016, 04228 - Steuerkanal).

    Vielmehr muss der Verletzer sich nach neuerer BGH-Rechtsprechung seinerseits klar und eindeutig bereit erklären, mit dem Patentinhaber einen Lizenzvertrag zu angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen abzuschließen, und muss auch in der Folge zielgerichtet an den Lizenzvertragsverhandlungen mitwirken (BGH Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 83 - FRAND-Einwand [siehe zu den Anforderungen des BGH bereits Triplik S. 3];… High Court von England und Wales, Urt. v. 05.04.2017, [2017] EWHC 711 (Rat) Rn. 708 - Unwired Planet v Huawei: "a willing licensee must be one willing to take a FRAND licence on whatever terms are in fact FRAND";… a.A. es genüge eine formlose und pauschale Erklärung noch Vorinstanz OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, I-15 U 66/15, Rn. 152, GRUR 2017, 1219 - Mobiles Kommunikationssystem).

    Insbesondere eine bedingte Lizenzbereitschaftserklärung ist unzureichend (BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 96 - FRAND-Einwand).

    Ebenso kann für die fehlende Lizenzwilligkeit sprechen, wenn der Verletzer auf einem eigenen Gegenangebot beharrt und mitgeteilt wird, dass man nicht bereit sei, das Angebot nachzubessern (BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 98 - FRAND-Einwand).

    Daher kommt der ernsthaften und zielgerichteten Mitwirkung des lizenzwilligen Unternehmens an der Aushandlung angemessener Vertragsbedingungen entscheidende Bedeutung zu (…EuGH, aaO. Rn. 65-68 - HUAWEI/ZTE; BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 81 - FRAND-Einwand).

    Anders als bei Vertragsverhandlungen, die ein lizenzwilliges Unternehmen vor Benutzungsaufnahme anstrebt, kann das Interesse des Verletzers auch - allein oder jedenfalls in erster Linie - darauf gerichtet sein, den Patentinhaber möglichst bis zum Ablauf der Schutzdauer des Klagepatents hinzuhalten, weil ihm dann keine Verurteilung zur Unterlassung mehr droht (…EuGH, aaO. Rn. 65 - HUAWEI/ZTE; BGH Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 82 - FRAND-Einwand).

    Damit wollte sich die Beklagte nicht nur - zulässigerweise - vorbehalten, auch im Falle des Zustandekommens eines FRAND-Lizenzvertrags die Frage der Benutzung des Klagepatents und dessen Rechtsbeständigkeit gerichtlich klären zu lassen, sondern sie hat die Erklärung der Lizenzbereitschaft selbst nur - unzulässigerweise - in bedingter Form abgegeben (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 96).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob das nach Klageerhebung unterbreitete Gegenangebot noch rechtzeitig war bzw. nachgeholt werden konnte (Nachholbarkeit der Lizenzbereitschaftserklärung offenlassend BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 94, 97 - FRAND-Einwand;… bejahend OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 Rn. 106 ff., GRUR 2020, 166 - Datenpaketverarbeitung;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, I-15 U 66/15 Rn. 158, GRUR 2017, 1219 - Mobiles Kommunikationssystem; verneinend z.B. LG Düsseldorf, SchlussUrt.

    Vielmehr existiert regelmäßig eine Vielzahl möglicher Vertragsgestaltungen und Lizenzsätze, die fair, vernünftig bzw. angemessen und nicht-diskriminierend sind (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 81 - FRAND-Einwand;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 Rn. 95 , GRUR 2020, 166 - Datenpaketverarbeitung;… UK Court of Appeal, Urt. v. 23.10.2018, [2018] EWCA Civ 2344 Rn. 121 - Unwired Planet v Huawei; a.A. High Court von England und Wales, Urt. v. 05.04.2017, [2017] EWHC 711 (Rat) Rn. 158 ff. - Unwired Planet v Huawei).

    Ein marktbeherrschender Patentinhaber ist auch nicht grundsätzlich verpflichtet, Lizenzen nach Art eines "Einheitstarifs" zu vergeben, der allen Nutzern gleiche Bedingungen einräumt (BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 81 - FRAND-Einwand).

    Rn. 203 Das in Art. 102 Abs. 2 lit. c AEUV normierte besondere Diskriminierungsverbot zweiten Grades, also die Diskriminierung der Handelspartner eines marktbeherrschenden Unternehmens auf dem vor- bzw. - wie hier - nachgelagerten Markt, schützt davor, dass durch diskriminierende Bedingungen der Wettbewerb zwischen Handelspartnern verfälscht wird (EuGH…, Urteil vom 19.04.2018, C-525/16, WuW 2018, 321 Rn. 24 f. - MEO;BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 81 - FRAND-Einwand m.w.N.).

    Eine unterschiedliche Behandlung von Handelspartnern kann sachlich gerechtfertigt sein, was aufgrund einer Abwägung aller beteiligten Interessen und unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Kartellrechts zu beantworten ist (vgl. in Bezug auf Preisdiskriminierung BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 102 - FRAND-Einwand;… vgl. betreffend die Vergabe von Lizenzen an nachgelagerte gleichartige Unternehmen BGH, Urt. v. 13.07.2004, KZR 40/02 Rn. 44 ff. (juris) = BGHZ 160, 67 - Standard-Spundfass).

    Rn. 204 Die Darlegungs- und Beweislast für eine Ungleichbehandlung und eine Behinderung trägt der Lizenzsucher, während den Patentinhaber die Darlegungs- und Beweislast für einen sachlichen Grund einer Ungleichbehandlung trifft (BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 76 - FRAND-Einwand).

    Den Patentinhaber trifft aber eine sekundäre Darlegungslast, seine Lizenzforderung im Einzelnen zu begründen, um dem Lizenzwilligen eine Überprüfung zu ermöglichen, ob die Lizenzforderung einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung darstellt (vgl. BGH Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 76 - FRAND-Einwand).

    Hiermit ist namentlich nicht nur eine Erläuterung der Lizenzhöhe und der Modalitäten der Berechnung, sondern gerade auch derjenigen Umstände gemeint, die die vertraglichen Vergütungsfaktoren als diskriminierungs- und ausbeutungsfrei ausweisen (… OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 , GRUR 2020, 166 Rn. 122 - Datenpaketverarbeitung).Nur in Kenntnis dieser Umstände ist dem Lizenzsucher eine sinnvolle Bewertung des Lizenzangebots möglich und kann - sofern diese Informationsasymmetrie tatsächlich vorliegt - ein entsprechendes Gegenangebot unterbreitet werden (vgl. BGH Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 75 - FRAND-Einwand;… vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 a.a.O. Rn. 122 ).

    Umfang und Maß der Substantiierung dieser Erläuterungen und Informationen hängt von der Lizenzierungssituation im Einzelfall ab (BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 81 - FRAND-Einwand;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 a.a.O. Rn. 133 ).

  • BGH, 24.11.2020 - KZR 35/17

    FRAND-Einwand II - Verletzung eines standardessentiellen Patents: Missbrauch der …

    Rn. 27 a) Die Frage, wie Patentanspruch 17 des Klagepatents auszulegen ist, ist eine Rechtsfrage und kann vom Revisionsgericht in vollem Umfang nachgeprüft werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, 212 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung;… Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 Rn. 19 - Tintenpatrone I; Urteil vom 5. Mai 2020 - KZR 36/17, WRP 2020, 1194 Rn. 26 - FRAND-Einwand I).

    Sind Zweck-, Wirkungs- und Funktionsangaben - wie hier - Bestandteil eines Schutzanspruchs, nehmen sie zwar in der Regel an dessen Aufgabe teil, den geschützten Gegenstand zu bestimmen und damit zugleich zu begrenzen, wenn sie das Vorrichtungselement, auf das sie sich beziehen, als ein solches definieren, das so ausgebildet sein muss, dass es die betreffende Funktion erfüllen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 Rn. 17 - Tintenpatrone I; BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 31 - FRAND-Einwand).

    Wie der Senat in seinem zwischen den Prozessparteien ergangenen Urteil vom 5. Mai 2020 (KZR 36/17, WRP 2020, 1194 Rn. 54 - FRAND-Einwand) näher ausgeführt hat, bedarf die Annahme eines eigenständigen Lizenzmarkts zunächst der Feststellung, dass es sich um ein standardessentielles Patent handelt, also die Benutzung der patentgeschützten Lehre für die Umsetzung eines (von einer Standardisierungsorganisation normierten oder auf dem Markt durchgesetzten) Standards unerlässlich ist (BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 74 - Standard-Spundfass; WRP 2020, 1194 Rn. 58 - FRAND-Einwand), so dass es in der Regel technisch nicht möglich ist, die Erfindung zu umgehen, ohne für den Produktmarkt wichtige Funktionen einzubüßen (BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 58 - FRAND-Einwand; vgl. EuGH…, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, WRP 2015, 2783 Rn. 49 - Huawei/ZTE; Europäische Kommission…, Beschluss vom 29. April 2014 - C (2014) 2892 Rn. 52 - Motorola).

    Darüber hinaus ist Voraussetzung für einen eigenständigen Lizenzmarkt, dass die dem Patent und dem Standard entsprechende technische Lehre nicht durch eine andere technische Gestaltung des Produkts substituierbar ist (BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 58 - FRAND-Einwand;… vgl. EuGH, Slg. 2004, I-5039 Rn. 28 - IMS Health; BGHZ 160, 67, 74 - Standard-Spundfass).

    Dies genügt für die Annahme eines eigenständigen Lizenzmarkts, da ein Mobilfunkgerät, das die technische Lehre des Klagepatents nicht umsetzt, danach nicht wettbewerbsfähig ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 29. April 2004 - C-418/01, Slg. 2004, I-5039 = WRP 2004, 717 Rn. 29 - IMS Health; BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 59 f. - FRAND-Einwand).

    Rn. 51 c) Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, dass trotz der in einem solchen Fall rechtlich vermittelten Zugangssperre außergewöhnliche Gründe vorliegen können, die eine Marktbeherrschung durch den Inhaber des standardessentiellen Patents ausschließen können (BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 61 f. - FRAND-Einwand).

    Es hat jedoch weder dem Vorbringen der Parteien noch den Umständen des Falles Anhaltspunkte dafür entnehmen können; der revisionsrechtlichen Nachprüfung hält dies stand (BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 62 ff. - FRAND-Einwand).

    Rn. 53 a) Wie der Senat in seinem zwischen denselben Parteien ergangenen Urteil vom 5. Mai 2020 (WRP 2020, 1194 - FRAND-Einwand) im Anschluss an die Rechtsprechung des Unionsgerichtshofs (…WRP 2015, 1080 Rn. 54 ff. - Huawei/ZTE) näher erläutert hat, kann ein marktbeherrschender Patentinhaber, der sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation verpflichtet hat, Lizenzen zu FRAND-Bedingungen zu erteilen, seine Marktmacht nicht nur dadurch missbräuchlich ausnutzen, dass er einem lizenzwilligen Verletzer den Abschluss eines entsprechenden Lizenzvertrages verweigert und ihn mit einer Klage auf Unterlassung, Rückruf und Entfernung von Produkten aus den Vertriebswegen oder auf Vernichtung patentverletzender Erzeugnisse in Anspruch nimmt.

    Ein Missbrauch kann vielmehr auch dann vorliegen, wenn dem Patentinhaber anzulasten ist, dass er sich nicht hinreichend bemüht hat, seiner mit der markbeherrschenden Stellung verbundenen besonderen Verantwortung gerecht zu werden und einem grundsätzlich lizenzwilligen Verletzer den Abschluss eines Lizenzvertrages zu angemessenen Bedingungen möglich zu machen (BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 75 ff. - FRAND-Einwand; vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - KVR 7/12, WuW/E DE-R 3821 Rn. 15 - Fährhafen Puttgarden II).

    Rn. 55 b) Aus der Verpflichtung, einen solchen Missbrauch zu unterlassen, und der besonderen Verantwortung des marktbeherrschenden Patentinhabers folgt, dass er den Patentverletzer zunächst auf die Verletzung des Klagepatents hinzuweisen hat, wenn dieser sich (möglicherweise) nicht bewusst ist, mit der Implementierung einer vom Standard geforderten technischen Lösung rechtswidrig von der Lehre des standardessentiellen Patents Gebrauch zu machen (…EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 60-62 - Huawei/ZTE; BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 73 f. - FRAND-Einwand).

    Vielmehr muss sich der Verletzer seinerseits klar und eindeutig bereit erklären, mit dem Patentinhaber einen Lizenzvertrag zu angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen abzuschließen, und muss auch in der Folge zielgerichtet an den Lizenzverhandlungen mitwirken (BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 83 - FRAND-Einwand).

    Rn. 61 Geringere Anforderungen ergeben sich bei einem standardessentiellen Patent nicht daraus, dass dem Patentinhaber, der eine Lizenzbereitschaftserklärung abgegeben hat, das Druckmittel der notfalls klageweisen Durchsetzung des Schutzrechts nur eingeschränkt zur Verfügung steht (BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 64 - FRAND-Einwand) und er zur wirtschaftlichen Verwertung seines Patents auf den Abschluss von Lizenzverträgen angewiesen ist.

    Diesen strukturellen Nachteil darf der Patentverletzer im Gegenteil nicht zum Zwecke des "patent hold-out" (vgl. BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 64 - FRAND-Einwand) ausnutzen, ohne sich selbst dem Vorwurf unredlichen Verhaltens ausgesetzt zu sehen.

    Sie kann vielmehr auch Ausfluss einer Verzögerungstaktik des Patentbenutzers sein (vgl. BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 82 - FRAND-Einwand), die zum Schutz des Patentinhabers wie des Wettbewerbs zwischen den Patentbenutzern nicht hingenommen werden darf.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 5. Mai 2020 näher begründet hat, genügten das Schreiben vom 20. Dezember 2012 und zwei weitere Schreiben aus dem Jahr 2013 den an einen Verletzungshinweis zu stellenden Anforderungen (BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 86 ff. - FRAND-Einwand).

    Ein Verletzer, der mehrere Monate auf den Verletzungshinweis schweigt, gibt damit regelmäßig zu erkennen, dass ihm an einer Lizenznahme nicht gelegen ist (BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 92 - FRAND-Einwand).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Mai 2020 ausgeführt hat (BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 94 ff. - FRAND-Einwand), bringt weder diese noch bringen die weiteren, vom Berufungsgericht festgestellten Äußerungen der Beklagten und ihrer Muttergesellschaften den Willen und die ernsthafte Bereitschaft der Beklagten zum Abschluss eines Lizenzvertrages zum Ausdruck.

    Rn. 95 Eine solche bedingte Lizenzbereitschaftserklärung ist unzureichend (…BGHZ 180, 312 Rn. 32 - Orange-Book-Standard; BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 96 - FRAND-Einwand).

    Bei insoweit oder in anderer Hinsicht bestehenden Unklarheiten kann von redlichen Verhandlungspartnern erwartet werden, in eine Diskussion einzutreten (vgl. BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 98 - FRAND-Einwand).

    Dass Haier trotz Einräumung einer ausreichenden Prüfungsfrist durch die Klägerin später auf dem formalen Standpunkt beharrte, die Klägerin sei verpflichtet, "Claim Charts" hinsichtlich aller Patente vorzulegen, sprach insbesondere vor dem Hintergrund, dass Haier auf den Verletzungshinweis und das Angebot einer Portfoliolizenz zunächst gar nicht reagiert hatte, dafür, dass Haier weiterhin weniger an einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen als an deren weiterer Hinauszögerung gelegen war (BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 98 - FRAND-Einwand), zumal die Klägerin Haier mit Schreiben vom 11. Dezember 2015 (AS 9) außerdem auf ihre Internetseiten mit Angaben dazu verwiesen hatte, welche technischen Spezifikationen der dort genannten Standards (unter Angabe der jeweiligen Abschnitte) von den Patentfamilien des Portfolios der Klägerin abgedeckt wurden.

    Art. 4.4 hält "klarstellend" fest, dass die Lizenznehmer (nur) die Patentfamilien NKO-2, 3 (umfassend das Klagepatent des Verfahrens KZR 36/17), 5 und 30 (umfassend das Klagepatent des vorliegenden Verfahrens) für in diesem Sinne wahrscheinlich essentiell halten ("consider … being likely being essential" [sic!]).

    Wie der Senat in seinem zwischen den Prozessparteien ergangenen Urteil vom 5. Mai 2020 (KZR 36/17, WRP 2020, 1194 Rn. 109 - FRAND-Einwand) näher ausgeführt hat, ändert die Obliegenheit des Inhabers eines standardessentiellen Patents, auf die Verletzung hinzuweisen, nichts daran, dass es grundsätzlich Sache des Verletzers ist, sich vor Aufnahme der Herstellung oder des Vertriebs eines technischen Erzeugnisses zu vergewissern, dass hiermit nicht Schutzrechte Dritter verletzt werden.

    Da ein solcher Anspruch erst entstehen kann, wenn der Verletzer vom Patentinhaber (zunächst durch Bekundung der Lizenzbereitschaft) den Abschluss eines Lizenzvertrages zu FRAND-Bedingungen verlangt und der Patentinhaber hierauf nicht in Einklang mit den ihn wegen seiner marktbeherrschenden Stellung treffenden Verpflichtungen reagiert (BGH, WRP 2020, 1194 Rn. 111 - FRAND-Einwand), scheidet eine Beschränkung des Schadensersatzanspruchs im Streitfall vollständig aus.

  • LG Mannheim, 02.03.2021 - 2 O 131/19

    (uplink)-Synchronisation - Angemessenheit eines Gegenangebots in …

    Rn. 163 Die Klage eines marktbeherrschenden Patentinhabers, welcher sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation verpflichtet hat, Lizenzen zu FRAND-Bedingungen zu erteilen, kann einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung darstellen, wenn und soweit sie geeignet ist zu verhindern, dass dem Standard entsprechende Produkte auf den Markt gelangen oder auf dem Markt erhältlich bleiben (…EuGH, Urt. v. 16.07.2015, C-170/13, GRUR 2015, 764, 766 f. - Huawei/ZTE; BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 68 - FRAND-Einwand;… BGH, Urt. v. 06.05.2009, KZR 39/06 Rn. 22 ff., BGHZ 180, 312 - Orange-Book-Standard).

    Missbräuchlich können danach Klageanträge sein, die auf Unterlassung, Rückruf und Entfernung von Produkten aus den Vertriebswegen oder auf Vernichtung gerichtet sind (BGH, Urteil vom 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 68 - FRAND-Einwand; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 30.10.2019, 6 U 183/16 Rn. 87 , GRUR 2020, 166 - Datenpaketverarbeitung; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30.03.2017, I-15 U 66/15 Rn. 220, GRUR 2017, 1219 - Mobiles Kommunikationssystem).

    Rn. 164 Auch dem Inhaber eines standardessentiellen Patents ist es jedoch nicht schlechthin untersagt, sein Patent durch die Geltendmachung von Unterlassungs- und anderen Ansprüchen auf dem Produktmarkt durchzusetzen (…EuGH, a.a.O. Rn. 46, 53, 58 - Huawei/ZTE; BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 69 - FRAND-Einwand).

    Rn. 166 Das Pflichtenprogramm setzt voraus, dass derjenige, der das Patent benutzen will oder bereits benutzt und patentgemäße Produkte bereits auf den Markt gebracht hat, obwohl er über keine Lizenz verfügt, bereit ist, eine Lizenz an diesem Patent zu angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zu nehmen (BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 70 - FRAND-Einwand).

    Rn. 167 Umgekehrt muss sich der Patentinhaber seinerseits hinreichend bemühen, der mit der marktbeherrschenden Stellung verbundenen besonderen Verantwortung gerecht zu werden und einem grundsätzlich lizenzwilligen Verletzer den Abschluss eines Lizenzvertrags zu angemessenen Bedingungen möglich zu machen (BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 72 - FRAND-Einwand).

    U.a. kann es dem marktbeherrschenden Patentinhaber untersagt sein, den über die Verletzung des Klagepatents unterrichteten Verletzer aus diesem Patent auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, wenn dieser zwar erklärt hat, eine Lizenz am Klagepatent nehmen zu wollen, aber nicht oder jedenfalls nicht ohne weiteres in der Lage ist, von sich aus die Bedingungen zu formulieren, die ihm der Patentinhaber unter Beachtung des ihn treffenden Diskriminierungs- und Behinderungsverbots einräumen muss (BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 75 - FRAND-Einwand).

    Rn. 170 a) Der Verletzungshinweis soll den Verletzer auf den Verletzungstatbestand und die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Lizenznahme aufmerksam machen (dazu und zum folgenden BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 85 - FRAND-Einwand).

    Vielmehr muss der Verletzer sich klar und eindeutig sowie ernsthaft und vorbehaltlos bereit erklären, mit dem Patentinhaber einen Lizenzvertrag zu angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen abzuschließen, und muss auch in der Folge zielgerichtet an den Lizenzvertragsverhandlungen mitwirken (BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 83 - FRAND-Einwand;… BGH, Urt. v. 24.11.2020, KZR 35/17 Rn. 57 - FRAND-Einwand II;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.12.2020, 6 U 103/19 ,GRUR-RS 2020, 41067;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.11.2020, 6 U 104/18 (unv.); a.A. LG Düsseldorf, Beschl. v. 26.11.2020, 4c O 17/19, GRUR-RS 2020, 32508).

    Entsprechendes kann gelten, wenn der Verletzer auf einem eigenen Gegenangebot beharrt und mitteilt, dass man nicht bereit ist, das Angebot nachzubessern (vgl.BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 98 - FRAND-Einwand).

    Vielmehr existieren regelmäßig eine Vielzahl möglicher Vertragsgestaltungen und Lizenzsätze, die fair, vernünftig bzw. angemessen und nicht-diskriminierend sind (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 81 - FRAND-Einwand;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 Rn. 95 , GRUR 2020, 166 - Datenpaketverarbeitung;… UK Court of Appeal, Urt. v. 23.10.2018, [2018] EWCA Civ 2344 Rn. 121 - Unwired Planet v Huawei).

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2020 - 6 U 103/19

    Mobilstation - Patentverletzungsverfahren bezüglich eines Patents zur …

    Dieses Informationsdefizit liegt jedoch nicht im Verhalten des Patentinhabers begründet und rechtfertigt deshalb eine Abweichung von dem sonst geltenden Sorgfaltsmaßstab nicht (BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 109 - FRAND-Einwand).

    Rn. 288 c) Der Schutzrechtsablauf lässt im Streitfall die Ansprüche auf Vernichtung und Rückruf/Entfernung aus den Vertriebswegen nicht entfallen, die wie oben ausgeführt auch ohne ausdrückliche Einschränkung auf Erzeugnisse beschränkt sind, die bereits vor dem Schutzrechtsablauf Gegenstand von Verletzungshandlungen des Verletzers gewesen sind (vgl. BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 105 - FRAND-Einwand).

    Rn. 292 2. Die Klägerin hat die Beklagten ausreichend über die Patentverletzung informiert, wobei eine Information der Beklagten zu 2 genügte (vgl. BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 89 - FRAND-Einwand).

    Die in der Praxis verbreitete Darlegung des Verletzungsvorwurfs anhand von "Claim Charts" ist regelmäßig ausreichend, aber nicht zwingend geboten (vgl. BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 85 - FRAND-Einwand).

    Rn. 294 Bietet der Patentinhaber einer Portfolio-Lizenz an, gelten für die Darlegung der Benutzung der Portfoliopatente durch die angegriffenen Ausführungsformen entsprechende Informationsobliegenheiten (vgl. BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 98 - FRAND-Einwand).

    Vielmehr muss sich der Lizenzsucher klar und eindeutig bereit erklären, einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen abzuschließen, wie auch immer FRAND-Bedingungen tatsächlich aussehen mögen (vgl. BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 83, 95 - FRAND-Einwand).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof nur für den Zeitraum nach Ablauf des Klagepatents ausgesprochen, dass der SEP-Inhaber nicht zu einer rückwirkenden Legitimierung der Verletzungshandlungen verpflichtet ist (BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 100 - FRAND-Einwand).

    Eine solche Ungleichbehandlung kann nicht ohne weiteres aufgrund der günstigeren Lizenzraten angenommen werden, die die Klägerin dem im Urteil des OLG Düsseldorf (Sisvel. /. Haier) so genannten Lizenznehmer x5 eingeräumt hat (vgl. BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 101 f. - FRAND-Einwand).

  • LG Köln, 14.05.2024 - 33 O 178/23

    Kabel nicht gezogen: Meta muss Telekom für Peering bezahlen

    Rn. 443 Vielmehr können auch i.R.v. § 18 GWB bei einer Monopolstellung auf einem abgegrenzten Markt außergewöhnliche Gründe vorliegen, die die Marktbeherrschung des marktbeherrschenden Unternehmens ausschließen können (BGH, GRUR 2020, 961, Rn. 61;… Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder/Seeliger, Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 01.2020, § 18 GWB Rn. 325 f.; vgl. auch: BKartA (3. Beschlussabteilung), Beschluss vom 06.11.2001 - B 3 - 24160 - U - 104/01).

    Rn. 445 Dem kann die Beklagte auch nicht unter Berufung auf das Urteil OLG Düsseldorf BeckRS 2020, 8860 Rn. 90 und BGH GRUR 2020, 961 Rn. 61 - FRAND-Einwand entgegenhalten, dass dort die eingewandte Gegenmacht im Ergebnis abgelehnt wurde.

  • LG Frankfurt/Main, 25.02.2026 - 6 O 426/24

    FRAND-Abschlussklage

    Dem steht nicht entgegen, dass der BGH in seinen Entscheidungen "FRAND-Einwand I" und "FRAND-Einwand II" den Patentinhaber aus kartellrechtlichen Gesichtspunkten dazu verpflichtet angesehen hat, dem Lizenzsucher ein Angebot zu unterbreiten bzw. er gerügt hat, dass er sich nicht hinreichend bemüht habe, einen Lizenzvertrag zu "ermöglichen" (vgl. BGH, NZKart 2020, 441 - FRAND-Einwand I;… BGH, NZKart 2021, 178 Rn. 54 - FRAND-Einwand II), zumal der BGH in der Entscheidung "FRAND-Einwand II" ausdrücklich formuliert, dass dem lizenzwilligen Verletzer "ein Anspruch darauf zusteht, dass ihm der Patentinhaber die Benutzung der geschützten technischen Lehre zu FRAND-Bedingungen vertraglich gestattet" (…BGH, NZKart 2021, 178 Rn. 54 - FRAND-Einwand II).

    Eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV ist die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern und Kunden gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten (BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 55 - FRAND-Einwand I, m.w.N.).

    Ist durch eine Industrienorm oder durch ein anderes, von den Nachfragern wie eine Norm beachtetes Regelwerk (De-facto Standard) eine standardisierte, durch Schutzrechte geschützte Gestaltung eines - aus der Sicht der Marktgegenseite nicht durch ein anderes Produkt substituierbaren - Produkts vorgegeben, bildet die Vergabe von Rechten, die potenzielle Anbieter dieses Produkts erst in die Lage versetzen, es auf den Markt zu bringen, regelmäßig einen eigenen, dem Produktmarkt vorgelagerten Markt (BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 57 - FRAND-Einwand I, m.w.N.).

    Darüber hinaus ist Voraussetzung für einen eigenständigen Lizenzmarkt, dass die dem Patent und dem Standard entsprechende technische Lehre nicht durch eine andere technische Gestaltung des Produkts substituierbar ist (BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 58 - FRAND-Einwand I, m.w.N.).

    Die Beklagte ist unstreitig Inhaberin einer ganzen Reihe von (in Kraft stehenden, vgl. dazu BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 65 - FRAND-Einwand I) Patenten, die Gegenstand der hier in Streit stehenden Standards sind und sowohl den deutschen als auch den europäischen Binnenmarkt umfassen.

    (Außergewöhnliche) Gründe, die eine marktbeherrschende Stellung der Beklagten ausschließen würden (vgl. BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 61 - FRAND-Einwand I;… BGH, GRUR 2021, 585 Rn. 51 - FRAND-Einwand II), sind nicht ersichtlich.

    Ein Missbrauch kann zudem auch dann vorliegen, wenn dem Patentinhaber anzulasten ist, dass er sich nicht hinreichend bemüht hat, seiner mit der marktbeherrschenden Stellung verbundenen besonderen Verantwortung gerecht zu werden und einem grundsätzlich lizenzwilligen Verletzer den Abschluss eines Lizenzvertrags zu angemessenen Bedingungen möglich zu machen (BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 74 - FRAND-Einwand I;… BGH, GRUR 2021, 585 Rn. 53 - FRAND-Einwand II;… OLG Düsseldorf, GRUR 2022, 1136 Rn. 148).

    Diese dient der Gewährleistung eines tatsächlichen Zugangs zur Standardisierungsnorm, dem bereits Genüge getan ist, wenn die besonderen Diskriminierungsverbote beachtet werden und den Interessen beider Vertragsparteien in ausgewogenem Ausmaß Rechnung getragen wird (BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 81 - FRAND-Einwand I).

    Auf die zwischen den Parteien streitigen Fragen, ob die Parteien sich wechselseitig lizenzwillig gezeigt haben (…vgl. LG München I, Urt. v. 12.04.2024 - 21 O 16085/22, GRUR-RS 2024, 48852 Rn. 154; ferner BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 111 - FRAND-Einwand I: "trotz der Lizenzbereitschaft des Patentverletzers"), ob die Klägerin eine hinreichende Sicherheit hinterlegt hat (…vgl. insoweit mit abweichenden Auffassungen OLG München, GRUR 2025, 738 Rn. 139: Lizenzsucher muss Sicherheit in Höhe der Forderung des Patentinhabers hinterlegen;… LG München I, Anlage B21, S. 5: "Sicherheitsleistung keine zwingende Voraussetzung, damit der Patentnutzer seine Lizenzwilligkeit belegen kann", aber es muss (geringere) Teilzahlung erfolgen;… offengelassen von BGH, Urt. v. 27.01.2026 - KZR 10/25, PM Nr. Nr. 021/2026 vom 27.1.2026 - FRAND-Einwand III), kam es nach alledem nicht an.

  • BGH, 27.01.2026 - KZR 10/25

    Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung …

    Rn. 18 b) Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Unionsgerichtshofs (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-170/13, GRUR 2015, 764 - Huawei/ZTE) bereits entschieden hat, kann die Klage eines Patentinhabers, der sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation verpflichtet hat, Lizenzen zu FRAND-Bedingungen zu erteilen, einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung darstellen, wenn und soweit sie geeignet ist zu verhindern, dass dem Standard entsprechende Produkte auf den Markt gelangen oder auf diesem erhältlich bleiben (BGH, Urteil vom 5. Mai 2020 - KZR 36/17, BGHZ 225, 269 = GRUR 2020, 961 - FRAND-Einwand I; Urteil vom 24. November 2020 - KZR 35/17, BGHZ 227, 305 = GRUR 2021, 585 - FRAND-Einwand II).

    Die Revision zieht nicht in Zweifel, dass diese Klageschrift inhaltlich den Anforderungen an einen Verletzungshinweis (dazu BGH, Urteil vom 5. Mai 2020 - KZR 36/17, BGHZ 225, 269 = GRUR 2020, 961 Rn. 85 - FRAND-Einwand I) genügt.

    Rn. 54 (1) Dies zeigt sich besonders deutlich, wenn - wie hier - der Abschluss eines Lizenzvertrags in Rede steht, der nicht nur das Klagepatent, sondern ein mehrere Schutzrechte umfassendes Portfolio zum Gegenstand hat und über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinausreicht, und die Meinungsverschiedenheiten der Parteien in erster Linie Art und Höhe der Lizenzgebühr betreffen (zur grundsätzlichen kartellrechtlichen Unbedenklichkeit der Forderung nach einer Portfoliolizenz bereits BGH, Urteil vom 5. Mai 2020 - KZR 36/17, BGHZ 225, 269 = GRUR 2020, 961 Rn. 78 - FRAND-Einwand I).

    Der Verletzer kann daher dem Schadensersatzanspruch des Patentinhabers nur einen eigenen Schadensersatzanspruch entgegenhalten, der auf die Nichterfüllung seines Anspruchs auf Abschluss eines Lizenzvertrags zu FRAND-Bedingungen gestützt ist und kraft dessen er verlangen kann, so gestellt zu werden, wie er stünde, hätte der Patentinhaber diesen Anspruch unverzüglich erfüllt (BGH, Urteil vom 5. Mai 2020 - KZR 36/17, BGHZ 225, 269 = GRUR 2020, 961 Rn. 111 - FRAND-Einwand I; BGH…, Urteil vom 24. November 2020 - KZR 35/17, BGHZ 227, 305 = GRUR 2021, 585 Rn. 137 - FRAND-Einwand II).

  • LG Düsseldorf, 11.05.2021 - 4b O 23/20
    Rn. 179 "Marktbeherrschung" meint in dem streitgegenständlichen Kontext die wirtschaftliche Macht, die es einem Unternehmen erlaubt, einen wirksamen Wettbewerb auf dem (zeitlich, räumlich und sachlich relevanten) Markt zu verhindern und sich seinen Wettbewerbern, Abnehmern und den Verbrauchern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten (…EuGH SIg. 78, 207 Rn. 65 f. - United Brands;… EuGH Slg. 79, 461 Rn. 38 f. - Hoffmann-La Roche; BGH, GRUR 2020, 961, Rn. 55 - FRAND-Einwand).

    Rn. 202 Die Ausübung eines mit einem Recht des geistigen Eigentums verbundenen ausschließlichen Rechts, hier des Rechts, eine Verletzungsklage zu erheben, gehört zu den Vorrechten des Inhabers eines Rechts des geistigen Eigentums, so dass sie als solche keinen Missbrauch einer beherrschenden Stellung darstellen kann, selbst wenn sie von einem Unternehmen in beherrschender Stellung ausgeht (…EuGH, GRUR 2005, 764, Rn. 46 - Huawei / ZTE; BGH, GRUR 2020, 961, Rn. 69 - FRAND-Einwand).

    Rn. 216 Da bei der Verletzungsanzeige "das fragliche SEP zu bezeichnen und anzugeben ist, auf welche Weise es verletzt worden sein soll" (…EuGH, ebd., Rn. 61), sind die Angabe der Veröffentlichungsnummer des Klagepatents, der angegriffenen Ausführungsform und der vorgeworfenen Benutzungshandlung (im Sinne von §§ 9 f. PatG) gegenüber dem Verletzer erforderlich (BGH, GRUR 2020, 961, Rn. 85;… OLG Düsseldorf, GRUR 2017, 1219, Rn. 143 - Mobiles Kommunikationssystem).

    Rn. 224 Der BGH hat die Anforderungen an die nach der EuGH-Rechtsprechung erforderliche Lizenzwilligkeit des Nutzers in seiner jüngsten Rechtsprechung in den Urteilen FRAND-Einwand und FRAND-Einwand II dahingehend konkretisiert, dass sich der Nutzer seinerseits klar und eindeutig bereit erklären muss, mit dem Patentinhaber einen Lizenzvertrag zu angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen abzuschließen (…BGH, GRUR-RS 2020, 41776, Rn. 57 - FRAND-Einwand II; ders., GRUR 2020, 961, Rn. 83 - FRAND-Einwand).

    Rn. 225 Ein Verletzer, der mehrere Monate (in den vom BGH entschiedenen Fällen lagen Zeiträume von fast einem Jahr bzw. von mehr als einem Jahr zwischen dem Verletzungshinweis und der Reaktion des Nutzers) auf den Verletzungshinweis schweigt, gibt damit regelmäßig zu erkennen, dass ihm an einer Lizenznahme nicht gelegen ist (…BGH, GRUR-RS 2020, 41776, Rn. 88 - FRAND-Einwand II; ders., GRUR 2020, 961, Rn. 92 - FRAND-Einwand).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass gerade die Mitwirkung des Nutzers bei der Ermittlung der angemessenen Lizenzgebühr eine besondere Bedeutung erlangt, insbesondere weil eine solche regelmäßig nicht objektiv feststeht, sondern nur als Ergebnis ausgehandelter Marktprozesse erfassbar ist (BGH, GRUR 2020, 961, Rn. 81).

    Rn. 253 Im Zusammenhang mit dem Begehren der Beklagten, die Lizenzverträge gerichtlich anzuordnen, kann dahin stehen, ob und in welchem Umfang der Klägerin zu diesem Zeitpunkt die Vorlage der Pool- und der bilateralen Lizenzverträge oblag und inwiefern sie diese darüber hinaus zu erläutern hatte - auch etwaige Vorlage- und Erläuterungspflichten richten sich danach, was von dem Patentinhaber vor dem Hintergrund des Verhaltens des Nutzers nach den geschäftlichen Gepflogenheiten als nächster Verhandlungsschritt zu erwarten ist (…BGH, GRUR-RS 2020, 41776, Rn. 58 - FRAND-Einwand II ; ders., GRUR 2020, 961, Rn. 76, Rn. 79 - FRAND-Einwand;… zuvor bereits ähnlich: LG Düsseldorf, GRUR-RS 2020, 12599, Rn. 158, 165;… ebd., GRUR-RS 2018, 33825, Rn. 210;… Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 426 und Rn. 527).

    Denn diese trifft für eine objektive Benachteiligung primär den beklagten Patentnutzer (BGH, GRUR 2020, 961, Rn. 76 - FRAND-Einwand;… OLG Düsseldorf, GRUR 2017, 1219, Rn. 177 - Mobiles Kommunikationssystem).

    Das gilt ungeachtet dessen, dass die Klägerin - anders als bei der Frage der objektiven Benachteiligung unter lit. (i) - die primäre Darlegungs- und ggf. Beweislast für eine sachliche Rechtfertigung trägt (BGH, GRUR 2020, 961, Rn. 76 - FRAND-Einwand).

  • LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 136/18

    Patentverletzung: Kartellrechtlicher Missbrauchseinwand bei nicht den …

    Rn. 151 Die Klage eines marktbeherrschenden Patentinhabers, welcher sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation verpflichtet hat, Lizenzen zu FRAND-Bedingungen zu erteilen, kann einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung darstellen, wenn und soweit sie geeignet ist zu verhindern, dass dem Standard entsprechende Produkte auf den Markt gelangen oder auf dem Markt erhältlich bleiben (…EuGH, 16.07.2015 - C-170/13 Rn. 54 ff. = GRUR 2015, 764 - Huawei/ZTE; BGH, Urteil vom 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 68 - FRAND-Einwand; BGH…, Urteil vom 06.05.2009, KZR 39/06 Rn. 22 ff., BGHZ 180, 312 - Orange-Book-Standard).

    Missbräuchlich können danach Klageanträge sein, die auf Unterlassung, Rückruf und Entfernung von Produkten aus den Vertriebswegen oder auf Vernichtung gerichtet sind (BGH, Urteil vom 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 68 - FRAND-Einwand; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 30.10.2019, 6 U 183/16 Rn. 87 , GRUR 2020, 166 - Datenpaketverarbeitung; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30.03.2017, I-15 U 66/15 Rn. 220, GRUR 2017, 1219 - Mobiles Kommunikationssystem).

    Rn. 152 Auch dem Inhaber eines standardessentiellen Patents ist es jedoch nicht schlechthin untersagt, sein Patent durch die Geltendmachung von Unterlassungs- und anderen Ansprüchen auf dem Produktmarkt durchzusetzen (…EuGH, a.a.O. Rn. 46, 53, 58 - Huawei/ZTE; BGH, Urteil vom 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 69 - FRAND-Einwand).

    Rn. 154 Das Pflichtenprogramm setzt voraus, dass auch derjenige, der das Patent benutzen will oder bereits benutzt und patentgemäße Produkte bereits auf den Markt gebracht hat, obwohl er über keine Lizenz verfügt, bereit ist, eine Lizenz an diesem Patent zu angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen zu nehmen (…EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 54 - Huawei/ZTE; BGH, Urteil vom 05.05.2020 - KZR 36/17, Rn. 70 - FRAND-Einwand;… BGHZ 180, 312 Rn. 27 - Orange-Book-Standard).

    Rn. 155 Umgekehrt muss der Patentinhaber sich seinerseits hinreichend bemühen, der mit der marktbeherrschenden Stellung verbundenen besonderen Verantwortung gerecht zu werden und einem grundsätzlich lizenzwilligen Verletzer den Abschluss eines Lizenzvertrags zu angemessenen Bedingungen möglich zu machen (BGH, Urteil vom 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 72 - FRAND-Einwand).

    Einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung stellt es deshalb unter anderem dar, wenn der Patentinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Vernichtung und Rückruf von Produkten geltend macht, obwohl der Verletzer - nach Verletzungshinweis und Erklärung der unbedingten Lizenzbereitschaft - ihm ein unbedingtes Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrags zu Bedingungen gemacht hat, die der Patentinhaber nicht ablehnen darf, ohne gegen das Missbrauchs- oder das Diskriminierungsverbot zu verstoßen (BGH, Urteil vom 05.05.2020 - KZR 36/17, Rn. 71 - FRAND-Einwand;… BGHZ 180, 312 Rn. 27, 29 - Orange-Book-Standard).

    Die in der Praxis verbreitete Darlegung des Verletzungsvorwurfs anhand von "Claim Charts" ist regelmäßig ausreichend, aber nicht zwingend geboten (BGH, Urteil vom 05.05.2020 - aaO, Rn. 85 - FRAND-Einwand).

    Rn. 172 a) Sofern der Patentinhaber - was vorliegend der Fall ist - ein Lizenzangebot unterbreitet und dieses ausreichend erläutert hat (vgl. zu den generellen Anforderungen: OLG Karlsruhe…, Urteil vom 30.10.2019, aaO, Rn. 133 ff. - Datenpaketverarbeitung; wobei der BGH den konkreten Inhalt und Umfang der Erläuterungsobliegenheit als Frage des Einzelfalls in Abhängigkeit von der Reaktion des Patentbenutzers ansieht: BGH, Urteil vom 05.05.2020 - aaO, Rn.79 - FRAND-Einwand), ist nach Auffassung der Kammer zunächst zu prüfen, ob das vom Patentbenutzer, der das Lizenzangebot des SEP-Inhabers nicht annehmen will, zu unterbreitende Gegenangebot seinerseits FRAND-Kriterien genügt, ohne dass es für diese Obliegenheit des Patentbenutzers, ein solches Angebot zu unterbreiten, darauf ankommt, ob das Lizenzangebot des SEP-Inhabers tatsächlich FRAND-Kriterien entspricht.

    (vgl. BGH, Urteil vom 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 81 - FRAND-Einwand; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 30.10.2019, 6 U 183/16 Rn. 95 , GRUR 2020, 166 - Datenpaketverarbeitung;… LG Düsseldorf, Teilurteil vom 31.03.2016 - 4a O 73/14, juris Rn. 259;… dahin bereits neigend auch OLG Karlsruhe, NZKart 2016, 334 [juris Rn. 32 ];… Beschluss vom 08.09.2016 - 6 U 58/16 , juris Rn. 52 ; UK Court of Appeal…, Urteil vom 23.10.2018, [2018] EWCA Civ 2344 Rn. 121; a.A. High Court von England und Wales…, Urteil vom 05.04.2017, [2017] EWHC 711 (Rat) Rn. 158 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 2 U 13/21

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents; …

    Rn. 256 Mit der beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV ist die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens gemeint, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern und Kunden gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten (EuGH, NJW 1978, 2439, 2440 - United Brands/Kommission;… EuZW 2012, 741, Rz. 38 = WRP 2012, 680 - Tomra;… BGHZ 170, 299 = GRUR 2007, 520 Rz. 19 - National Geographic II; NZKart 2017, 242 = WRP 2017, 563, Rz. 25 - VBL-Gegenwert II, GRUR 2020, 961, Rz. 55 - FRAND-Einwand).

    Die dem Inhaber eines Immaterialgüterrechts zustehenden Ausschließlichkeitsrechte können allein die marktbeherrschende Stellung nicht begründen (…EuGH, EuZW 1995, 339, Rz. 46 - Magill TV Guide; BGHZ 160, 67, 74 = GRUR 2004, 966 - Standard-Spundfass; GRUR 2020, 961, Rz. 56 - FRAND-Einwand).

    Ist durch eine Industrienorm oder durch ein anderes, von den Nachfragern wie eine Norm beachtetes Regelwerk (De-facto-Standard) eine standardisierte, durch Schutzrechte geschützte Gestaltung eines - aus der Sicht der Marktgegenseite nicht durch ein anderes Produkt substituierbaren - Produkts vorgegeben, bildet die Vergabe von Rechten, die potenzielle Anbieter dieses Produkts erst in die Lage versetzen, es auf den Markt zu bringen, regelmäßig einen eigenen, dem Produktmarkt vorgelagerten Markt (BGHZ 160, 67, 74 = GRUR 2004, 966 - Standard-Spundfass;… vgl. EuGH, GRUR 2004, 524, Rz. 44 = WRP 2004, 717 - IMS Health; GRUR 2020, 961, Rz. 57 - FRAND-Einwand).

    Darüber hinaus ist Voraussetzung für einen eigenständigen Lizenzmarkt, dass die dem Patent und dem Standard entsprechende technische Lehre nicht durch eine andere technische Gestaltung des Produkts substituierbar ist (…vgl. EuGH, GRUR 2004, 524 Rz. 28 - IMS Health; BGHZ 160, 67, 74 = GRUR 2004, 966 - Standard-Spundfass; GRUR 2020, 961, 966, Rz. 58 - FRAND-Einwand).

    Ein Missbrauch kann vielmehr auch dann vorliegen, wenn dem Patentinhaber anzulasten ist, dass er sich nicht hinreichend bemüht hat, seiner mit der marktbeherrschenden Stellung verbundenen besonderen Verantwortung gerecht zu werden und einem grundsätzlich lizenzwilligen Verletzer den Abschluss eines Lizenzvertrages zu angemessenen Bedingungen möglich zu machen (BGH, GRUR 2020, 961, 968, Rz. 74 = WRP 2020, 1194 - FRAND-Einwand;… GRUR 2021, 585, 590, Rz. 53 - FRAND-Einwand II).

    Rn. 276 Aus der Verpflichtung, einen solchen Missbrauch zu unterlassen, und der besonderen Verantwortung des marktbeherrschenden Patentinhabers folgt, dass er den Patentverletzer zunächst auf die Verletzung des Klagepatents hinzuweisen hat, wenn dieser sich (möglicherweise) nicht bewusst ist, mit der Implementierung einer vom Standard geforderten technischen Lösung rechtswidrig von der Lehre des standardessenziellen Patents Gebrauch zu machen (…EuGH, GRUR 2015, 764, Rz. 60-62 = WRP 2015, 1080 - Huawei/ZTE; BGH, GRUR 2020, 961, Rz. 73 f. = WRP 2020, 1194 - FRAND-Einwand;… GRUR 2021, 585, 591, Rz. 55 - FRAND-Einwand II).

  • LG Düsseldorf, 11.05.2021 - 4b O 49/20
  • LG Düsseldorf, 11.05.2021 - 4b O 83/19
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20

    Steuerkanalsignalisierung II - Patentverletzungsverfahren: FRAND-Lizenzwilligkeit …

  • BGH, 18.03.2025 - KVB 61/23

    Überragende marktübergreifende Bedeutung von Apple

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 30/18

    Patentrechtliche Unterlassungsklagen um den UMTS- und den LTE Standard

  • LG München I, 10.09.2020 - 7 O 8818/19

    Technologiezugang bei standardessentiellen Patenten in Wertschöpfungsketten

  • LG München I, 30.10.2020 - 21 O 3891/19

    FRAND-Einwand im Falle einer mehrstufigen Wertschöpfungskette

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2021 - 6 U 130/20

    Wurzelsequenzordnung - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei …

  • BGH, 22.02.2022 - X ZR 102/19

    Aminosäureproduktion - Patentlizenzvertrag für ein Europäisches Patent: …

  • BGH, 24.01.2023 - X ZR 123/20

    CQI-Bericht II - Patentverletzungsverfahren: Erschöpfung der Rechte aus einem …

  • BGH, 08.02.2022 - KZR 89/20

    EU-Kartellrechtliches Missbrauchsverbot: Beanstandung des Preissystems eines …

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2026 - 2 U 93/24

    Leichtstoff

  • LG München I, 25.02.2021 - 7 O 14276/20

    Patent, Untersagung, Bewilligung, Zustellung, Berufung, proceedings, …

  • LG Hamburg, 29.09.2022 - 415 HKO 72/22

    Kohlensäurehaltiges Süßgetränk - Betrachtung von Preisbildungsfaktoren bei …

  • LG München I, 19.09.2024 - 7 O 14174/23

    Ansprüche nach Patentverletzung

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16

    Polsterumarbeitungsmaschine - Patentverletzungsstreit: Auslegung der …

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 48/18

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten

  • OLG München, 20.03.2025 - 6 U 3824/22

    Patentfähigkeit des Klagepatents "Technik zur digitalen Codierung eines …

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2026 - 6 U 3/24

    Telekom Deutschland GmbH kann von Meta-Tochterunternehmen Entgelt für …

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2020 - 6 U 104/18

    Patentverletzungsverfahren: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; …

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Vorrichtung zum Decodieren eines empfangenen …

  • BGH, 21.09.2021 - KZR 88/20

    Trassenentgelte II - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein …

  • BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18

    Wettbewerbsbeschränkung: Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot bei ungleicher …

  • BGH, 24.11.2020 - KZR 11/19

    Radio Cottbus - Wettbewerbliche Handlungsfreiheiten eines marktbeherrschenden …

  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 42/20

    Decodierer zur Bildrekonstruktion

  • LG München I, 19.08.2021 - 7 O 15350/19

    Patentverletzung, standardessentielles Patent, kartellrechtlicher …

  • OLG München, 30.10.2024 - 6 U 3824/22

    Missbrauch der Marktmacht

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2021 - 15 U 39/21

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig …

  • LG Düsseldorf, 20.03.2023 - 4a O 76/21
  • LG Düsseldorf, 20.03.2023 - 4a O 48/22
  • LG München I, 25.05.2022 - 7 O 14091/19

    Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender Lizenzwilligkeit

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2022 - 6 U 212/22

    LTE-Mobilfunkstandard - Antrag auf einstweilige Einstellung der …

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2026 - 2 U 61/25

    Rotorelemente II

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 6/19

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten II

  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 22.11.2024 - UPC-CFI 210_2023
  • LG München I, 24.06.2021 - 7 O 36/21

    Vorverlagerung der Erstbegehungsgefahr im Falle einer Anti-Suit-Injunction

  • LG Mannheim, 05.07.2022 - 2 O 75/21
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2024 - Kart 8/22

    Kein Suspensiveffekt einer Beschwerde gegen eine auf § 32 GWB gestützte …

  • LG München I, 10.11.2023 - 21 O 2576/22

    Verhältnismäßigkeit eines Unterlassungsanspruchs

  • OLG Dresden, 13.01.2021 - U 8/15

    Kartellverstoß durch Preisbildung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens

  • LG München I, 21.12.2023 - 7 O 17302/21

    Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender Lizenzwilligkeit

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2026 - 2 U 87/24

    Abdeckteil

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 38/21

    Nutzungsrechte an Sortenschutzrechten Unterlassungsansprüche bezüglich …

  • BGH, 08.02.2022 - KZR 8/21

    Kartellsache: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines …

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2020 - 15 U 77/14
  • LG München I, 05.08.2022 - 21 O 11522/21

    Unverhältnismäßigkeitseinwand in FRAND-Fällen

  • OLG Hamburg, 12.01.2023 - 15 U 29/21

    Radio Cottbus II - Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines Vermittlers …

  • LG München I, 08.01.2026 - 7 O 5007/25

    Ausschärfung der Grundsätze zum kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand

  • LG München I, 02.05.2024 - 7 O 12029/23

    Erfolgreiche Patentverletzungsklage betreffend die Implementierung des …

  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 06.02.2025 - ACT_545551/23
  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 22.11.2024 - ACT_545551/23
  • LG München I, 19.04.2023 - 21 O 1890/22

    Abgrenzung zwischen Zugangsverweigerung und Preismissbrauch

  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 06.02.2025 - ORD_6393/25
  • LG München I, 22.01.2026 - 7 O 4102/25

    Patentverletzung, Standardessenzielle Patente, FRAND-Lizenzierung, …

  • LG München I, 17.02.2023 - 21 O 4140/21

    Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender Lizenzwilligkeit

  • BGH, 28.06.2022 - XIII ZR 4/21

    Windpark Högel - Entschädigungsanspruch des direkt vermarktenden Betreibers einer …

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2024 - 2 U 6/20

    Patentrechtliche Unterlassungsverfügung wegen Verletzung des europäischen Patents …

  • LG München I, 30.09.2020 - 21 O 13026/19

    Unberechtigte Nutzung eines patentgeschützten Videokompressionsstandards

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2025 - 6 W 4/25

    Anforderungen an eine Rückgabeaufforderung zur Erfüllung einer titulierten …

  • LG München I, 14.12.2023 - 7 O 10988/22

    Verhältnis von Unverhältnismäßigkeits- und Zwangslizenzeinwand in …

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2025 - 2 U 93/24

    Zurückweisung des Antrags der Beklagten auf einstweilige Einstellung der …

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2025 - 2 U 13/24

    Bodenverdichtungsgerät

  • LG München I, 02.08.2023 - 21 O 5693/22

    Darlegungs- und Beweislast für den FRAND-Einwand

  • LG München I, 19.04.2023 - 21 O 1910/22

    Fehlende Lizenzwilligkeit bei zögerlichem Verhandeln

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 73/20

    Anti-Suit Injunction

  • LG München I, 16.05.2024 - 7 O 4832/23

    Patentverwerterin als Klägerin in einem FRAND-Fall

  • LG München I, 05.08.2022 - 21 O 8890/21

    Einwand der Unverhältnismäßigkeit des Unterlassungsanspruchs bei komplexen …

  • LG München I, 09.09.2021 - 7 O 15350/19

    Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender Lizenzwilligkeit

  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Düsseldorf, 18.03.2026 - UPC_CFI_135/24
  • LG München I, 12.04.2024 - 21 O 16085/22

    Nichtzulassungsbeschwerde, Mittelbare Patentverletzung, Aussetzung des …

  • OLG Karlsruhe, 14.02.2024 - 6 U 232/22

    Schneidmaschine - Ansprüche wegen behaupteter Verletzung eines Patents betreffs …

  • LG München I, 19.11.2025 - 21 O 8296/25

    Beleg einer Lizenzunwilligkeit durch Beantragung einer Anti-Suit Injunction oder …

  • LG München I, 05.08.2022 - 21 O 8879/21

    Verhältnismäßigkeit der Geltendmachung des patentrechtlichen …

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20

    Zulässigkeit einer Nebenintervention: Einstweiliger Verfügungsantrag eines …

  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 18.12.2024 - ACT_459771/23
  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 59/20
  • OLG Dresden, 25.11.2020 - U 4/18
  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 58/20
  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 60/20
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2024 - 2 U 77/23

    Spendergehäuse

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 75/20

    Anti-Suit Injunction 3

  • LG München I, 26.11.2025 - 21 O 12112/25

    Einstweilige Verfügung, Widerspruch, Rechtsschutzbedürfnis, Anti-Suit Injunction, …

  • OLG Karlsruhe, 26.02.2025 - 6 U 207/23

    Emmissionsspektrometrie - Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung wegen …

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2025 - 2 U 29/24

    Fremdkörpersammel- und Metrologievorrichtung

  • LG München I, 15.12.2023 - 21 O 15301/22

    Bestimmende Schriftsätze, Mittelbare Patentverletzung, Prozeßbevollmächtigter, …

  • LG München I, 20.10.2022 - 7 O 13016/21

    Prüfung der Lizenzwilligkeit nach Anti-Anti-Suit-Injunction

  • LG Düsseldorf, 29.06.2021 - 4c O 73/20
  • BayObLG, 08.04.2022 - 101 VA 6/22

    Erfolgreiche Anfechtung einer Akteneinsichtsbewilligung an Dritten mangels …

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 74/20

    Anti-Suit Injunction 2

  • LG München I, 26.03.2026 - 7 O 4101/25

    Vorlage von Vergleichsverträgen im Rahmen von FRAND-Verhandlungen

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2024 - 2 U 89/22

    Pulsationsdämpfer

  • OLG Karlsruhe, 08.12.2021 - 6 U 129/19

    Spracherkennungsvorrichtung - Patentverletzungsverfahren über eine …

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2025 - 2 U 73/24

    Patentfähigkeit des Verfügungspatents "Pulverbehälter zur Vermischung eines …

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2025 - 2 U 7/24

    Fehlende Schutzfähigkeit eines Klagegebrauchsmusteranspruchs; Voraussetzungen für …

  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 16.06.2026 - UPC_CFI_86-2025
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2025 - 2 U 72/24

    Anspruch der Inhaberin einer ausschließlichen Lizenz an einem Patent auf …

  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 16.06.2026 - UPC_CFI_490/25
  • LG München I, 01.02.2024 - 7 O 2830/22

    Patentlizenzverträge, Erstbegehungsgefahr, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht