Rechtsprechung
| BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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LKW-Kartell IV
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an Darlegung zu kartellbedingtem Preishöhenschadens - LKW-Kartell IV
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 GWB vom 26.08.1998, § 1 GWB vom 07.07.2005, § 33 Abs 1 GWB vom 26.08.1998, § 33 Abs 3 GWB vom 07.07.2005, § 33g Abs 1 GWB
Anforderungen an Darlegung zu kartellbedingtem Preishöhenschadens - LKW-Kartell IV - IWW
Art. 101 AEUV, § 823 Abs. 2 BGB, Art. 81 EGV, § 1 GWB, § 33 Abs. 3 GWB, § 287 Abs. 1 ZPO, § 287 ZPO, § 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 561 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO
- Betriebs-Berater
LKW-Kartell IV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegung eines kartellbedingten Preishöhenschadens; Absprachen der Lkw-Hersteller über Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen für mittelschwere und schwere Lkw
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kartellrecht: LKW-Kartell IV
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an Darlegung zu kartellbedingtem Preishöhenschadens - LKW-Kartell IV
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der kartellbedingte Preishöhenschaden
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast, Darlegungslast, Darlegungslast Anforderungen, Schätzungsgrundlagen, ZPO § 287
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Darlegung eines kartellbedingten Preishöhenschadens
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 24.03.2020 - 5 O 3212/17
- OLG Dresden, 25.11.2020 - U 2/20
- BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 1551
- WM 2024, 2157
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (29)
- BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19
LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell …
Auszug aus BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20
Diese Feststellung, für die der Maßstab des § 287 Abs. 1 ZPO gilt, hat das Tatgericht nach freier Überzeugung zu treffen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 23. September 2020 - KZR 35/19, BGHZ 227, 84 Rn. 56 - LKW-Kartell;… vom 13. April 2021 - KZR 19/20, WuW 2021, 569 Rn. 53 mwN - LKW-Kartell II;… vom 29. November 2022 - KZR 42/20, BGHZ 235, 168 Rn. 39 bis 41 mwN - Schlecker).Rn. 10 a) Um die erforderliche Überzeugung von der Schadensentstehung verfahrensfehlerfrei zu gewinnen, muss das Gericht eine Gesamtwürdigung vornehmen und sich umfassend mit den Umständen des Einzelfalls auseinandersetzen (st. Rspr., vgl. BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, WuW 2020, 202 Rn. 52 - Schienenkartell II; BGHZ 227, 84 Rn. 88 - LKW-Kartell;… WuW 2021, 569 Rn. 53 f. - LKW-Kartell II).
Durch Kartellabsprachen sind die beteiligten Unternehmen jedenfalls in einem gewissen Umfang der Notwendigkeit enthoben, sich im Wettbewerb zur Erlangung von Aufträgen gegen konkurrierende Unternehmen durchzusetzen, und Unternehmen, die sich aufgrund solcher Absprachen nicht dem Wettbewerb, insbesondere dem Preiswettbewerb, stellen müssen, werden im Regelfall keinen Anlass sehen, bestehende Preissenkungsspielräume zu nutzen (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 227, 84 Rn. 40 - LKW-Kartell;… WuW 2021, 569 Rn. 26 - LKW-Kartell II;… Urteil vom 28. Juni 2022 - KZR 46/20, WuW 2022, 681 Rn. 42 - Stahl-Strahlmittel;… BGHZ 235, 168 Rn. 44 - Schlecker, jeweils mwN).
Das Gewicht des Erfahrungssatzes hängt entscheidend von der konkreten Ausgestaltung des Kartells und seiner Praxis ab und erhöht sich, je länger und nachhaltiger ein Kartell praktiziert wurde und je größer daher die Wahrscheinlichkeit ist, dass es Auswirkungen auf das Preisniveau gehabt hat, welches sich infolge der Ausschaltung oder zumindest starken Dämpfung des Wettbewerbs eingestellt hat (BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567, 1569 Rn. 20 - Berliner Transportbeton I;… WuW 2020, 202 Rn. 40 - Schienenkartell II; BGHZ 227, 84 Rn. 57 - LKW-Kartell).
Nicht erforderlich ist, dass der Gegner den Beweis des Gegenteils führt, mithin den Richter davon überzeugt, dass ein Schaden nicht entstanden ist (BGHZ 227, 84 Rn. 58 - LKW-Kartell).
- BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20
Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?
Auszug aus BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20
Diese Feststellung, für die der Maßstab des § 287 Abs. 1 ZPO gilt, hat das Tatgericht nach freier Überzeugung zu treffen (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 23. September 2020 - KZR 35/19, BGHZ 227, 84 Rn. 56 - LKW-Kartell;… vom 13. April 2021 - KZR 19/20, WuW 2021, 569 Rn. 53 mwN - LKW-Kartell II; vom 29. November 2022 - KZR 42/20, BGHZ 235, 168 Rn. 39 bis 41 mwN - Schlecker).Weil es bei der Behandlung von Anträgen zum Beweis von Indizien freier gestellt ist als bei sonstigen Beweisanträgen, darf und muss es bei einem Indizienbeweis vor der Beweiserhebung prüfen, ob die vorgetragenen Indizien - ihre Schlüssigkeit unterstellt - es von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen (BGHZ 235, 168 Rn. 41 mwN - Schlecker).
Durch Kartellabsprachen sind die beteiligten Unternehmen jedenfalls in einem gewissen Umfang der Notwendigkeit enthoben, sich im Wettbewerb zur Erlangung von Aufträgen gegen konkurrierende Unternehmen durchzusetzen, und Unternehmen, die sich aufgrund solcher Absprachen nicht dem Wettbewerb, insbesondere dem Preiswettbewerb, stellen müssen, werden im Regelfall keinen Anlass sehen, bestehende Preissenkungsspielräume zu nutzen (…st. Rspr., vgl. nur BGHZ 227, 84 Rn. 40 - LKW-Kartell;… WuW 2021, 569 Rn. 26 - LKW-Kartell II;… Urteil vom 28. Juni 2022 - KZR 46/20, WuW 2022, 681 Rn. 42 - Stahl-Strahlmittel; BGHZ 235, 168 Rn. 44 - Schlecker, jeweils mwN).
Sie kann revisionsrechtlich nur beanstandet werden, wenn das Tatgericht den Streitstoff nicht umfassend, widerspruchsfrei oder ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewürdigt hat und wenn es Rechtsgrundsätze der Schadenbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (st. Rspr., vgl. zuletzt etwa BGHZ 235, 168 Rn. 40 f. - Schlecker;… Urteil vom 15. Dezember 2022 - VII ZR 177/21, juris Rn. 15;… vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22, VersR 2023, 596 Rn. 50, jeweils mwN).
- BGH, 17.09.2019 - VI ZR 396/18
Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall; …
Auszug aus BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20
Das Gericht muss nur in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechts vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2019 - VI ZR 396/18, MDR 2020, 27 Rn. 17 mwN).
- BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21
LKW-Kartell III - Zum Kartellschadensersatz für geleaste Lastkraftwagen
Auszug aus BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20
Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat, kann der Erfahrungssatz, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (…vgl. dazu oben Rn. 11), in dieser Konstellation schon deshalb uneingeschränkt herangezogen werden, weil diese Vertriebsform auf die volle Deckung der Anschaffungs- und Finanzierungskosten durch den Erwerber gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, WuW 2024, 108 Rn. 28 - LKW-Kartell III). - BGH, 22.12.2015 - VI ZR 67/15
Berufung im Arzthaftungsprozess: Prüfung von Einwendungen gegen die …
Auszug aus BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20
Nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen ist er auch nicht verpflichtet, den Umfang des geltend gemachten Schadens durch ein privates Sachverständigengutachten näher darzulegen (…vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 1995 - X ZR 121/93, NJW 1996, 775 [juris Rn. 9]; vom 19. Februar 2003 - IV ZR 321/02, MDR 2003, 766 [juris Rn.10]; Beschlüsse vom 22. Dezember 2015 - VI ZR 67/15, MDR 2016, 270 Rn. 4;… vom 8. Dezember 2021 - VIII ZR 280/20, MDR 2022, 363 Rn. 27). - OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19
LKW-Kartell - Anspruch auf Kartellschadensersatz beim Erwerb von Fahrzeugen der …
Auszug aus BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20
Denn das Berufungsgericht hat zuvor die umfassende Gesamtwürdigung aller zu berücksichtigenden Indizien, insbesondere der Feststellungen im Bußgelbescheid, durch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in dessen Urteil vom 17. Februar 2020 (16 U 43/19 Kart, NZKart 2020, 206) wörtlich wiedergegeben und sich sodann nach eigener Prüfung dessen Schlussfolgerung ausdrücklich zu eigen gemacht, es sei praktisch ausgeschlossen, dass durch die verbotenen Verhaltensweisen der Beklagten und ihrer Mittäter die Endkundenpreise im Ergebnis nicht beeinflusst worden sein könnten. - BGH, 19.02.2003 - IV ZR 321/02
Anforderungen an die Substantiierung von Angriffen gegen ein …
Auszug aus BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20
Nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen ist er auch nicht verpflichtet, den Umfang des geltend gemachten Schadens durch ein privates Sachverständigengutachten näher darzulegen (…vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 1995 - X ZR 121/93, NJW 1996, 775 [juris Rn. 9]; vom 19. Februar 2003 - IV ZR 321/02, MDR 2003, 766 [juris Rn.10];… Beschlüsse vom 22. Dezember 2015 - VI ZR 67/15, MDR 2016, 270 Rn. 4;… vom 8. Dezember 2021 - VIII ZR 280/20, MDR 2022, 363 Rn. 27). - BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 280/20
Zur Substantiierungspflicht des Käufers eines vom sogenannten Abgasskandal …
Auszug aus BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20
Nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen ist er auch nicht verpflichtet, den Umfang des geltend gemachten Schadens durch ein privates Sachverständigengutachten näher darzulegen (…vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 1995 - X ZR 121/93, NJW 1996, 775 [juris Rn. 9]; vom 19. Februar 2003 - IV ZR 321/02, MDR 2003, 766 [juris Rn.10];… Beschlüsse vom 22. Dezember 2015 - VI ZR 67/15, MDR 2016, 270 Rn. 4; vom 8. Dezember 2021 - VIII ZR 280/20, MDR 2022, 363 Rn. 27). - BGH, 05.12.1995 - X ZR 121/93
Abtretung einer Arzt-Honorarforderung ohne Zustimmung des Patienten
Auszug aus BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20
Nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen ist er auch nicht verpflichtet, den Umfang des geltend gemachten Schadens durch ein privates Sachverständigengutachten näher darzulegen (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 1995 - X ZR 121/93, NJW 1996, 775 [juris Rn. 9]; vom 19. Februar 2003 - IV ZR 321/02, MDR 2003, 766 [juris Rn.10];… Beschlüsse vom 22. Dezember 2015 - VI ZR 67/15, MDR 2016, 270 Rn. 4;… vom 8. Dezember 2021 - VIII ZR 280/20, MDR 2022, 363 Rn. 27). - BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11
Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für …
Auszug aus BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20
Gänzlich absehen von einer Schätzung darf das Tatgericht erst, wenn diese mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (…vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 1970 - VI ZR 233/69, VersR 1970, 924 [juris Rn. 45];… vom 22. Mai 1984 - III ZR 18/83, BGHZ 91, 243 [juris Rn. 55]; vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11, NJW 2012, 2267 Rn. 9;… vom 6. Juli 2021 - KZR 11/18, WuW 2021, 642 Rn. 29 - wilhelm.tel, jeweils mwN). - BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10
Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG
- BGH, 07.02.2023 - VI ZR 137/22
Verkehrsunfallprozess: Nachträgliche Berufungszulassung aufgrund einer …
- BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
BGH billigt Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen
- BGH, 19.09.2017 - VI ZR 530/16
Bemessung des Erwerbsschadens eines selbständig tätigen Verkehrsunfallverletzten: …
- BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20
LKW-Kartell II - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell: Erzielung …
- BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17
Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei …
- BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94
Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den …
- BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83
Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung …
- BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11
Wasserpreise Calw
- BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13
Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise
- BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05
Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen …
- BGH, 12.01.2016 - VI ZR 491/14
Erstattungsanspruch eines Bundeslandes für an einen Straftatverletzten erbrachte …
- BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16
Flüssiggas I - Kartellbußgeldsache: Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses …
- BGH, 28.06.2022 - KZR 46/20
Vorliegen eines kartellbedingten Schadens bei Bezug der Waren durch …
- BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18
Wettbewerbsbeschränkung: Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot bei ungleicher …
- BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96
"Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden …
- BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
- BGH, 15.12.2022 - VII ZR 177/21
Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer …
- BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69
Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit
- LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 239/17
Kartellabsprache - Geltendmachung des Preishöheschadens aufgrund kartellbedingter …
Rn. 117 3.1 Zur Bestimmung der in zeitlicher Hinsicht anzuwendenden Vorschriften ist grundsätzlich und so auch hier der jeweilige Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich (zur Frage der jeweils anwendbaren Anspruchsgrundlage siehe etwa BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I; vom 19.05.2020 - KZR 70/17, Schienenkartell III; vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II; vom 05.12.2023 - KZR 46/21, LKW-Kartell III und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 8).Rn. 122 Der haftungsausfüllende Tatbestand ist zu bejahen, wenn mit der nach § 287 Abs. 1 ZPO geforderten Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, dass und in welcher Höhe ein Preishöheschaden eingetreten ist (vgl. statt vieler: BGH, Urteile vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 9 u. 13 …und vom 29.11.2022 - KZR42/20, Schlecker, juris Rn. 39-41, jeweils mwN).
Rn. 159 In der Gesamtschau stellen die vorliegenden (Preis-)Absprachen Preiskoordinierungen dar (…vgl. BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 18…, vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 14…, vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell IIII, juris Rn. 11 und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 25;… vgl. zum Ganzen Wagner-von Papp in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2023, Art. 101 AEUV Rn. 330 ff mwN), die in der praktizierten Weise zu den schädlichsten Einschränkungen des Wettbewerbs gehören (vgl. BGH…, Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, juris Rn. 14) und selbst wenn "die Abstimmung der Kartellteilnehmer im Wesentlichen "nur" Listenpreise betrifft, wahrscheinlich zu einem Anstieg der Marktpreise führt, weil Listenpreiserhöhungen bei funktionierendem Wettbewerb Kostensteigerungen bei der Fahrzeugproduktion indizieren und daher jedenfalls potentiell und in gewissem Umfang geeignet sind, auf die - hochkomplexen und daher unmittelbar auf der Ebene der Hersteller kaum koordinierbaren - einzelnen Transaktionspreise durchzuschlagen" (vgl. BGH…, Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, juris Rn. 36).
Zum anderen hängen sie davon ab, wie genau und wie verlässlich die Unterschiede erfasst werden können, die zwischen dem beobachteten und dem hypothetischen Szenario bestehen (…vgl. zum Ganzen etwa BGH, Urteile vom 09.10.2018 - KRB 51/16, Flüssiggas I, juris Rn. 63 ff;… vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 56 und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 17 ff mwN).
Der Tatrichter kann daher nur unter Heranziehung derjenigen Umstände, die darauf schließen lassen, wie sich das Marktgeschehen ohne den Kartellverstoß wahrscheinlich entwickelt hätte, zu Feststellungen gelangen, ob der von einem am Kartellverstoß beteiligten Unternehmer vereinbarte Preis wegen des Kartells höher war, als er ohne das Kartell gewesen wäre (st. Rspr., vgl. zum Ganzen statt aller: BGH…, Urteil vom 28.01.2020 - KZR 24/17, Schienenkartell II, juris Rn. 34;… vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 56;… vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 53;… vom 29.11.2022 - KZR 42/20, Schlecker, juris Rn. 39-41 mwN und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 9).
Weil es bei der Behandlung von Anträgen zum Beweis von Indizien freier gestellt ist als bei sonstigen Beweisanträgen, darf und muss es bei einem Indizienbeweis vor der Beweiserhebung prüfen, ob die vorgetragenen Indizien - ihre Schlüssigkeit unterstellt - es von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen (…std. Rspr., vgl. zum Ganzen statt aller: BGH, Urteile vom 28.01.2020 - KZR 24/17, Schienenkartell II, juris Rn. 52;… vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 56;… vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 53;… vom 29.11.2022 - KZR 42/20, Schlecker, juris Rn. 41; vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 10).
Nicht erforderlich ist, dass der Gegner den Beweis des Gegenteils führt, mithin den Richter davon überzeugt, dass ein Schaden nicht entstanden ist (…vgl. statt vieler: BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 58 mwN und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 12).
Rn. 210 Gleichwohl dürfen an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Feststellung des aus einer wettbewerbswidrigen Absprache resultierenden Schadens eines Abnehmers im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, juris Rn. 17 mwN).
So führt der Bundesgerichtshof in Rn. 18 ff seiner Entscheidung vom 09.07.2024 in Sachen KZR 98/20 mwN wie folgt aus:.
Rn. 277 (1) Wie dargelegt dürfen an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Feststellung des aus einer wettbewerbswidrigen Absprache resultierenden Schadens eines Abnehmers im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 17 mwN).
Nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen ist der etwaig Kartellgeschädigte auch nicht verpflichtet, den Umfang des geltend gemachten Schadens durch ein privates Sachverständigengutachten näher darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 20 mwN).
Dessen ungeachtet können sich solche Anhaltspunkte aber auch aus ökonometrischen Vergleichsbetrachtungen ergeben (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 21).
Rn. 300 2.2) Dies entspricht wohl auch dem Verständnis des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, insbes. in Rn. 18 u. 19).
Rn. 305 In der Natur der Sache liegend sind die zuvor beschriebenen Unterschiede im Streitfall allerdings vor allem angesichts dessen, weil die Bezifferung eines Schadens, der aus einem Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen resultiert, regelmäßig nicht nur mit erheblichen tatsächlichen Schwierigkeiten sowie großem sachlichen wie finanziellen Aufwand verbunden ist, sondern, weil der in Frage stehende Schaden aus einem Vergleich des vertraglich vereinbarten Preises mit dem hypothetischen Wettbewerbspreis zu ermitteln ist, mithin deshalb nur näherungsweise bestimmt werden kann, also auch jede Schadensschätzung "nur" eine mögliche Annäherung an das kontrafaktische Szenario erlaubt (vgl. zum Ganzen etwa BGH…, Beschluss vom 09.10.2018 - KRB 51/16, Flüssiggas I, juris Rn. 63 ff;… BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 56;… vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 34 und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 17 ff, jeweils mwN).
Vielmehr darf und muss es, weil es bei der Behandlung von Anträgen zum Beweis von Indizien freier gestellt ist als bei sonstigen Beweisanträgen, bei einem Indizienbeweis vor der (weiteren) Beweiserhebung prüfen, ob die vorgetragenen Indizien - ihre Schlüssigkeit unterstellt - es von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen (…std. Rspr., vgl. zum Ganzen statt aller: BGH, Urteile vom 28.01.2020 - KZR 24/17, Schienenkartell II, juris Rn. 52;… vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 56;… vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 53;… vom 29.11.2022 - KZR 42/20, Schlecker, juris Rn. 41; vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 10).
Denn es liegt bereits in der Natur der Sache, dass jede Regressionsanalyse und dabei jedes zumindest mögliche Modell sowohl im Hinblick auf den zugrundeliegenden Datensatz als auch im Hinblick auf die Auswahl der unabhängigen Variablen und die Art und Weise der mathematischen Abbildung ihres Einflusses auf die abhängige Variable stets weiter verfeinert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 15 u. 17 mwN).
Rn. 354 3.1) Die Möglichkeit der exakten Berechnung besteht bei Bezifferung eines durch Kartellabsprachen verursachten Preishöheschadens nicht, weil dieser Schaden aus einem Vergleich des vertraglich vereinbarten Preises mit dem hypothetischen Preis zu ermitteln ist, der sich ohne Kartellabsprache ergeben hätte; der hypothetische Wettbewerbspreis kann auf Grundlage der Umstände des Einzelfalls nur näherungsweise bestimmt werden (vgl. std. Rspr., zuletzt BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 18 mwN).
Rn. 356 4) Ohnehin nimmt das Gesetz mit der Einräumung der Befugnis, die Höhe des Schadens zu schätzen (§ 287 Abs. 1 ZPO), in Kauf, dass das Ergebnis der Abschätzung mit der Wirklichkeit vielfach nicht übereinstimmt; die Schätzung soll nur möglichst nahe an diese heranführen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 15 mwN).
Insbesondere wenn feststeht, dass ein Schaden in einem der Höhe nach nicht bestimmbaren, aber jedenfalls erheblichen Ausmaß entstanden ist, wird sich in der Regel aus den Umständen, die die Annahme eines erheblichen Schadens begründen, eine ausreichende Grundlage für die Ermittlung eines gewissen (Mindest-)Schadens gewinnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 15 mwN).
Rn. 357 5) Strengere Anforderungen an eine Regressionsanalyse zur Feststellung eines durch die Kartellabsprache verursachten Schadens stünden zudem in Widerspruch dazu, dass ein kartellbedingter Preisaufschlag von vornherein nicht zwingend mittels einer Regressionsanalyse, sondern grundsätzlich auch mit "einfachen Techniken" der Vergleichsmethode - sowie mittels anderer Methoden (…vgl. Kommissions-Leitfaden Rn. 38 ff u. Rn. 63 ff) - ermittelt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 19 mwN).
Zum einen dürfen an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Feststellung des aus einer wettbewerbswidrigen Absprache resultierenden Schadens eines Abnehmers im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO keine zu hohen Anforderungen gestellt werden und zum anderen ist er ohnehin nicht verpflichtet, den Umfang des geltend gemachten Schadens durch ein privates Sachverständigengutachten näher darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 15 u. 20, jeweils mwN).
Die Klagepartei hat zur Darlegung eines kartellbedingten Preiseffekts jedenfalls Anknüpfungstatsachen und als weitere Anknüpfungstatsachen ausreichende Indizien angeführt, etwa im Einzelnen auf die Kartellabsprache rekurriert, einschlägige Meta-Studien in Bezug genommen und detailliert zu den der Klage zugrundeliegenden Umsatzgeschäften vorgetragen, was hier für eine Annäherung an den hypothetischen Wettbewerbspreis ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 20-24 mwN).
Rn. 439 Die Kammer kann diese Studien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Schadensschätzung berücksichtigen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 20 u. 24 f …und vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 43 f).
Dass es sich beim Verkauf von derartigen Gebrauchtwagen ohnehin um einen völlig anderen Markt als den streitgegenständlichen handelt (vgl. zu Letzterem BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, juris Rn. 29), dürfte selbst die Beklagte nicht in Abrede stellen.
- LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 235/17
Lkw-Kartell - Verlangen nach Schadensersatz wegen Preisabsprachen im LKW-Kartell
Rn. 66 3.1 Zur Bestimmung der in zeitlicher Hinsicht anzuwendenden Vorschriften ist grundsätzlich und so auch hier der jeweilige Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich (zur Frage der jeweils anwendbaren Anspruchsgrundlage siehe etwa BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I; vom 19.05.2020 - KZR 70/17, Schienenkartell III; vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II; vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 8).Rn. 71 Der haftungsausfüllende Tatbestand ist zu bejahen, wenn mit der nach § 287 Abs. 1 ZPO geforderten Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, dass und in welcher Höhe ein Preishöheschaden eingetreten ist (vgl. statt vieler: BGH, Urteile vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 9 u. 13 …und vom 29.11.2022 - KZR42/20, Schlecker, juris Rn. 39-41, jeweils m.w.N.).
Rn. 108 In der Gesamtschau stellen die vorliegenden (Preis-)Absprachen Preiskoordinierungen dar (…vgl. BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 18…, vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 14…, vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell IIII, juris Rn. 11 und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 25;… vgl. zum Ganzen Wagner-von Papp in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2023, Art. 101 AEUV Rn. 330 ff m.w.N.), die in der praktizierten Weise zu den schädlichsten Einschränkungen des Wettbewerbs gehören (vgl. BGH…, Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, juris Rn. 14) und selbst wenn "die Abstimmung der Kartellteilnehmer im Wesentlichen "nur" Listenpreise betrifft, wahrscheinlich zu einem Anstieg der Marktpreise führt, weil Listenpreiserhöhungen bei funktionierendem Wettbewerb Kostensteigerungen bei der Fahrzeugproduktion indizieren und daher jedenfalls potentiell und in gewissem Umfang geeignet sind, auf die - hochkomplexen und daher unmittelbar auf der Ebene der Hersteller kaum koordinierbaren - einzelnen Transaktionspreise durchzuschlagen" (vgl. BGH…, Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, juris Rn. 36).
Der Tatrichter kann daher nur unter Heranziehung derjenigen Umstände, die darauf schließen lassen, wie sich das Marktgeschehen ohne den Kartellverstoß wahrscheinlich entwickelt hätte, zu Feststellungen gelangen, ob der von einem am Kartellverstoß beteiligten Unternehmer vereinbarte Preis wegen des Kartells höher war, als er ohne das Kartell gewesen wäre (st. Rspr., vgl. zum Ganzen statt aller: BGH…, Urteil vom 28.01.2020 - KZR 24/17, Schienenkartell II, juris Rn. 34;… vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 56;… vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 53;… vom 29.11.2022 - KZR 42/20, Schlecker, juris Rn. 39-41 m.w.N. und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 9).
Weil es bei der Behandlung von Anträgen zum Beweis von Indizien freier gestellt ist als bei sonstigen Beweisanträgen, darf und muss es bei einem Indizienbeweis vor der Beweiserhebung prüfen, ob die vorgetragenen Indizien - ihre Schlüssigkeit unterstellt - es von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen (…std. Rspr., vgl. zum Ganzen statt aller: BGH, Urteile vom 28.01.2020 - KZR 24/17, Schienenkartell II, juris Rn. 52;… vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 56;… vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 53;… vom 29.11.2022 - KZR 42/20, Schlecker, juris Rn. 41; vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 10).
Nicht erforderlich ist, dass der Gegner den Beweis des Gegenteils führt, mithin den Richter davon überzeugt, dass ein Schaden nicht entstanden ist (…vgl. statt vieler: BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 58 m.w.N. und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 12).
Rn. 138 Gleichwohl dürfen an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Feststellung des aus einer wettbewerbswidrigen Absprache resultierenden Schadens eines Abnehmers im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, juris Rn. 17 m.w.N.).
So führt der Bundesgerichtshof in Rn. 18 ff seiner Entscheidung vom 09.07.2024 in Sachen KZR 98/20 m.w.N. wie folgt aus:.
Rn. 196 (1) Wie dargelegt dürfen an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Feststellung des aus einer wettbewerbswidrigen Absprache resultierenden Schadens eines Abnehmers im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 17 m.w.N.).
Nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen ist der etwaig Kartellgeschädigte auch nicht verpflichtet, den Umfang des geltend gemachten Schadens durch ein privates Sachverständigengutachten näher darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 20 m.w.N.).
Dessen ungeachtet können sich solche Anhaltspunkte aber auch aus ökonometrischen Vergleichsbetrachtungen ergeben (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 21).
Rn. 211 2.2) Dies entspricht wohl auch dem Verständnis des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, insbes. in Rn. 18 u. 19).
Rn. 214 U.a. unter Hinweis, dass die Bezifferung eines Schadens, der aus einem Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen resultiert, regelmäßig mit erheblichen tatsächlichen Schwierigkeiten sowie großem sachlichen wie finanziellen Aufwand verbunden ist und zuletzt gleichwohl angesichts dessen, dass der in Frage stehende Schaden aus einem Vergleich des vertraglich vereinbarten Preises mit dem hypothetischen Wettbewerbspreis zu ermitteln ist, mithin deshalb nur näherungsweise bestimmt werden kann, also jede Schadensschätzung "nur" eine mögliche Annäherung an das kontrafaktische Szenario erlaubt (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 18 …und vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 34, jeweils m.w.N.), hat die Kammer erstmals 2020 in vier Parallelverfahren sowie 2021 und 2022 in drei weiteren Parallelverfahren beschlossen, Sachverständigenbeweis zum Maß bzw. zu der streitigen Behauptung der Klägerseite zu erheben, die von der KOM bestandskräftig als kartellrechtswidrig festgestellten Verhaltensweisen hätten zu dem von der Klägerseite jeweils behaupteten Preishöheschaden geführt, wie er sich aus der im jeweiligen Verfahren vorgelegten privatgutachterlichen Schadensschätzung ergibt.
Zum anderen hängen sie davon ab, wie genau und wie verlässlich die Unterschiede erfasst werden können, die zwischen dem beobachteten und dem hypothetischen Szenario bestehen (vgl. zum Ganzen etwa BGH…, Beschluss vom 09.10.2018 - KRB 51/16, Flüssiggas I, juris Rn. 63 ff;… BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 56 und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 17 ff m.w.N.).
Denn es liegt bereits in der Natur der Sache, dass jede Regressionsanalyse und dabei jedes zumindest mögliche Modell sowohl im Hinblick auf den zugrundeliegenden Datensatz als auch im Hinblick auf die Auswahl der unabhängigen Variablen und die Art und Weise der mathematischen Abbildung ihres Einflusses auf die abhängige Variable stets weiter verfeinert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 15 u. 17 m.w.N.).
Rn. 243 3.1) Die Möglichkeit der exakten Berechnung besteht bei Bezifferung eines durch Kartellabsprachen verursachten Preishöheschadens nicht, weil dieser Schaden aus einem Vergleich des vertraglich vereinbarten Preises mit dem hypothetischen Preis zu ermitteln ist, der sich ohne Kartellabsprache ergeben hätte; der hypothetische Wettbewerbspreis kann auf Grundlage der Umstände des Einzelfalls nur näherungsweise bestimmt werden (vgl. std. Rspr., zuletzt BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 18 m.w.N.).
Rn. 245 4) Ohnehin nimmt das Gesetz mit der Einräumung der Befugnis, die Höhe des Schadens zu schätzen (§ 287 Abs. 1 ZPO), in Kauf, dass das Ergebnis der Abschätzung mit der Wirklichkeit vielfach nicht übereinstimmt; die Schätzung soll nur möglichst nahe an diese heranführen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 15 m.w.N.).
Insbesondere wenn feststeht, dass ein Schaden in einem der Höhe nach nicht bestimmbaren, aber jedenfalls erheblichen Ausmaß entstanden ist, wird sich in der Regel aus den Umständen, die die Annahme eines erheblichen Schadens begründen, eine ausreichende Grundlage für die Ermittlung eines gewissen (Mindest-)Schadens gewinnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 15 m.w.N.).
Rn. 246 5) Strengere Anforderungen an eine Regressionsanalyse zur Feststellung eines durch die Kartellabsprache verursachten Schadens stünden zudem in Widerspruch dazu, dass ein kartellbedingter Preisaufschlag von vornherein nicht zwingend mittels einer Regressionsanalyse, sondern grundsätzlich auch mit "einfachen Techniken" der Vergleichsmethode - sowie mittels anderer Methoden (…vgl. Kommissions-Leitfaden Rn. 38 ff u. Rn. 63 ff) - ermittelt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 19 m.w.N.).
Zum einen dürfen an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Feststellung des aus einer wettbewerbswidrigen Absprache resultierenden Schadens eines Abnehmers im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO keine zu hohen Anforderungen gestellt werden und zum anderen ist er ohnehin nicht verpflichtet, den Umfang des geltend gemachten Schadens durch ein privates Sachverständigengutachten näher darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 15 u. 20, jeweils m.w.N.).
Die Klagepartei hat zur Darlegung eines kartellbedingten Preiseffekts jedenfalls Anknüpfungstatsachen und als weitere Anknüpfungstatsachen ausreichende Indizien angeführt, etwa im Einzelnen auf die Kartellabsprache rekurriert, einschlägige Meta-Studien in Bezug genommen und detailliert zu den der Klage zugrundeliegenden Umsatzgeschäften vorgetragen, was hier für eine Annäherung an den hypothetischen Wettbewerbspreis ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 20-24, jeweils m.w.N.).
Rn. 270 Die Kammer kann diese Studien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Schadensschätzung berücksichtigen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 20 u. 24 f …und vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 43 f).
Dass es sich beim Verkauf von derartigen Gebrauchtwagen ohnehin um einen völlig anderen Markt als den streitgegenständlichen handelt (vgl. zu Letzterem BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, juris Rn. 29), dürfte selbst die Beklagte nicht in Abrede stellen.
- LG Stuttgart, 09.01.2025 - 30 O 223/17
Begehren auf Schadensersatz wegen kartellbedingter Preisüberhöhung im LKW-Kartell
Rn. 86 3.1 Zur Bestimmung des in zeitlicher Hinsicht anzuwendenden Vorschriften ist grundsätzlich und so auch hier der jeweilige Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich (zur Frage der jeweils anwendbaren Anspruchsgrundlage siehe etwa BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, LKW-Kartell I; vom 19.05.2020 - KZR 70/17, Schienenkartell III; vom 13.04.2021 - KZR 19/20, LKW-Kartell II; vom 05.12.2023 - KZR 46/21, LKW-Kartell III und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, LKW-Kartell IV, juris Rn. 8).Rn. 91 Der haftungsausfüllende Tatbestand ist zu bejahen, wenn mit der nach § 287 Abs. 1 ZPO geforderten Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, dass und in welcher Höhe ein Preishöheschaden eingetreten ist (vgl. statt vieler: BGH, Urteile vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 9 u. 13 …und vom 29.11.2022 - KZR42/20, Schlecker, juris Rn. 39-41, jeweils m.w.N.).
Rn. 130 In der Gesamtschau stellen die vorliegenden (Preis-)Absprachen Preiskoordinierungen dar (…vgl. BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 18…, vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 14…, vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell IIII, juris Rn. 11 und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 25;… vgl. zum Ganzen Wagner-von Papp in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2023, Art. 101 AEUV Rn. 330 ff m.w.N.), die in der praktizierten Weise zu den schädlichsten Einschränkungen des Wettbewerbs gehören (vgl. BGH…, Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, juris Rn. 14) und selbst wenn "die Abstimmung der Kartellteilnehmer im Wesentlichen "nur" Listenpreise betrifft, wahrscheinlich zu einem Anstieg der Marktpreise führt, weil Listenpreiserhöhungen bei funktionierendem Wettbewerb Kostensteigerungen bei der Fahrzeugproduktion indizieren und daher jedenfalls potentiell und in gewissem Umfang geeignet sind, auf die - hochkomplexen und daher unmittelbar auf der Ebene der Hersteller kaum koordinierbaren - einzelnen Transaktionspreise durchzuschlagen" (vgl. BGH…, Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, juris Rn. 36).
Der Tatrichter kann daher nur unter Heranziehung derjenigen Umstände, die darauf schließen lassen, wie sich das Marktgeschehen ohne den Kartellverstoß wahrscheinlich entwickelt hätte, zu Feststellungen gelangen, ob der von einem am Kartellverstoß beteiligten Unternehmer vereinbarte Preis wegen des Kartells höher war, als er ohne das Kartell gewesen wäre (st. Rspr., vgl. zum Ganzen statt aller: BGH…, Urteil vom 28.01.2020 - KZR 24/17, Schienenkartell II, juris Rn. 34;… vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 56;… vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 53;… vom 29.11.2022 - KZR 42/20, Schlecker, juris Rn. 39-41 m.w.N. und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 9).
Weil es bei der Behandlung von Anträgen zum Beweis von Indizien freier gestellt ist als bei sonstigen Beweisanträgen, darf und muss es bei einem Indizienbeweis vor der Beweiserhebung prüfen, ob die vorgetragenen Indizien - ihre Schlüssigkeit unterstellt - es von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen (…std. Rspr., vgl. zum Ganzen statt aller: BGH, Urteile vom 28.01.2020 - KZR 24/17, Schienenkartell II, juris Rn. 52;… vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 56;… vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 53;… vom 29.11.2022 - KZR 42/20, Schlecker, juris Rn. 41; vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 10).
Nicht erforderlich ist, dass der Gegner den Beweis des Gegenteils führt, mithin den Richter davon überzeugt, dass ein Schaden nicht entstanden ist (…vgl. statt vieler: BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 58 m.w.N. und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 12).
Rn. 172 Gleichwohl dürfen an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Feststellung des aus einer wettbewerbswidrigen Absprache resultierenden Schadens eines Abnehmers im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, juris Rn. 17 m.w.N.).
So führt der Bundesgerichtshof in Rn. 18 ff. seiner Entscheidung vom 09.07.2024 in Sachen KZR 98/20 m.w.N. wie folgt aus:.
Rn. 233 (1) Wie dargelegt dürfen an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Feststellung des aus einer wettbewerbswidrigen Absprache resultierenden Schadens eines Abnehmers im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 17 m.w.N.).
Nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen ist der etwaig Kartellgeschädigte auch nicht verpflichtet, den Umfang des geltend gemachten Schadens durch ein privates Sachverständigengutachten näher darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 20 m.w.N.).
Dessen ungeachtet können sich solche Anhaltspunkte aber auch aus ökonometrischen Vergleichsbetrachtungen ergeben (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 21).
Rn. 245 3.2) Dies entspricht wohl auch dem Verständnis des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, insbes. in Rn. 18 u. 19).
Denn es liegt bereits in der Natur der Sache, dass jede Regressionsanalyse und dabei jedes zumindest mögliche Modell sowohl im Hinblick auf den zugrundeliegenden Datensatz als auch im Hinblick auf die Auswahl der unabhängigen Variablen und die Art und Weise der mathematischen Abbildung ihres Einflusses auf die abhängige Variable stets weiter verfeinert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 15 u. 17 m.w.N.).
Rn. 281 3.1) Die Möglichkeit der exakten Berechnung besteht bei Bezifferung eines durch Kartellabsprachen verursachten Preishöheschadens nicht, weil dieser Schaden aus einem Vergleich des vertraglich vereinbarten Preises mit dem hypothetischen Preis zu ermitteln ist, der sich ohne Kartellabsprache ergeben hätte; der hypothetische Wettbewerbspreis kann auf Grundlage der Umstände des Einzelfalls nur näherungsweise bestimmt werden (vgl. std. Rspr., zuletzt BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 18 m.w.N.).
Rn. 283 4) Ohnehin nimmt das Gesetz mit der Einräumung der Befugnis, die Höhe des Schadens zu schätzen (§ 287 Abs. 1 ZPO), in Kauf, dass das Ergebnis der Abschätzung mit der Wirklichkeit vielfach nicht übereinstimmt; die Schätzung soll nur möglichst nahe an diese heranführen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 15 m.w.N.).
Insbesondere wenn feststeht, dass ein Schaden in einem der Höhe nach nicht bestimmbaren, aber jedenfalls erheblichen Ausmaß entstanden ist, wird sich in der Regel aus den Umständen, die die Annahme eines erheblichen Schadens begründen, eine ausreichende Grundlage für die Ermittlung eines gewissen (Mindest-)Schadens gewinnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 15 m.w.N.).
Rn. 284 5) Strengere Anforderungen an eine Regressionsanalyse zur Feststellung eines durch die Kartellabsprache verursachten Schadens stünden zudem in Widerspruch dazu, dass ein kartellbedingter Preisaufschlag von vornherein nicht zwingend mittels einer Regressionsanalyse, sondern grundsätzlich auch mit "einfachen Techniken" der Vergleichsmethode - sowie mittels anderer Methoden (…vgl. Kommissions-Leitfaden Rn. 38 ff u. Rn. 63 ff) - ermittelt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 19 m.w.N.).
Zum einen dürfen an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Feststellung des aus einer wettbewerbswidrigen Absprache resultierenden Schadens eines Abnehmers im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO keine zu hohen Anforderungen gestellt werden und zum anderen ist er ohnehin nicht verpflichtet, den Umfang des geltend gemachten Schadens durch ein privates Sachverständigengutachten näher darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 15 u. 20, jeweils m.w.N.).
Die Klagepartei hat zur Darlegung eines kartellbedingten Preiseffekts jedenfalls Anknüpfungstatsachen und als weitere Anknüpfungstatsachen ausreichende Indizien angeführt, etwa im Einzelnen auf die Kartellabsprache rekurriert, einschlägige Meta-Studien in Bezug genommen und detailliert zu den der Klage zugrundeliegenden Umsatzgeschäften vorgetragen, was hier für eine Annäherung an den hypothetischen Wettbewerbspreis ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 20-24, jeweils m.w.N.).
Rn. 305 Die Kammer kann diese Studien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Schadensschätzung berücksichtigen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 20 u. 24 f …und vom 10.02.2021 - KZR 63/18, Schienenkartell VI, juris Rn. 43 f).
Dass es sich beim Verkauf von derartigen Gebrauchtwagen ohnehin um einen völlig anderen Markt als den streitgegenständlichen handelt (vgl. zu Letzterem BGH, Urteil vom 09.07.2024 - KZR 98/20, juris Rn. 29), dürfte selbst die Beklagtenseite nicht in Abrede stellen.
- OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
Praktiker Baumarkt: Insolvenzverwalter erstreitet 2.900.000 Euro Schadenersatz …
Der gemäß § 251 Absatz 1 BGB zu leistende Schadensersatz bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlich bezahlten Preis und dem fiktiven Wettbewerbspreis, der sich ohne die Zuwiderhandlung gebildet hätte (BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 18 - LKW-Kartell IV).Rn. 88 Zu würdigen sind alle Indizien, die geeignet sind, auf die Höhe des Schadens zu schließen, insbesondere aus den im Bußgeldbeschluss festgestellten Umständen (BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 21 - LKW-Kartell IV).
Rn. 91 Die tatsächliche Vermutung gewinnt an Gewicht, je länger und nachhaltiger ein Kartell praktiziert wurde und je höher daher die Wahrscheinlichkeit ist, dass es Auswirkungen auf das Preisniveau gehabt hat, das sich infolge der Ausschaltung oder zumindest starken Dämpfung des Wettbewerbs eingestellt hat (BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 25/17, juris Rn. 55; BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 11 - LKW-Kartell IV).
Die Ergebnisse bleiben aufgrund der methodischen Unsicherheiten häufig umstritten und können allenfalls als Indiz für kartellbedingte Preisänderungen gewertet werden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 18 - Lkw-Kartell IV; BGH…, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 34 - Schienenkartell VI; zu entsprechenden Hinweisen in der britischen Rechtsprechung: Tolkmitt, ZWeR 2023, 309 [321, 324]).
Rn. 103 Ist das Gericht von der Entstehung eines Schadens überzeugt, kann es regelmäßig aus den Tatsachen, die für das Bestehen eines erheblichen Schadens sprechen, zugleich eine hinreichende Grundlage für die Schätzung seiner Höhe gewinnen (BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 15 - LKW-Kartell IV).
Diese Studie kann zur Schadensschätzung herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 25 - LKW-Kartell IV).
Rn. 257 Für den Kartellschadensersatzprozess folgt daraus, dass an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Feststellung eines aus einer wettbewerbswidrigen Absprache resultierenden Schadens keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 17 - LKW-Kartell IV).
Zwar unterliegt die Schadensschätzung nur eingeschränkter Nachprüfung durch das Revisionsgericht am Maßstab des § 287 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 13 - LKW-Kartell IV).
- BGH, 12.05.2026 - KZR 6/24
Sammelklage-Inkasso - Grenzen des "Sammelklage-Inkassos" beim LKW-Kartell
Das zeigen auch die zahlreichen das hier gegenständliche Kartell betreffenden Entscheidungen, die auf (eigene) Klagen der betroffenen Unternehmen hin ergangen sind (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 2020 - KZR 35/19, BGHZ 227, 84 - LKW-Kartell I; vom 13. April 2021 - KZR 19/20, WuW 2021, 569 - LKW-Kartell II; vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, WuW 2024, 108 - LKW-Kartell III; vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, WuW 2024, 607 - LKW-Kartell IV; vom 1. Oktober 2024 - KZR 60/23, WuW 2024, 665 - LKW-Kartell V).Bei der Gesamtwürdigung muss der Tatrichter auch berücksichtigen, dass zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - dafür streiten kann, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (BGH, NZKart 2024, 639 Rn. 11 mwN - LKW-Kartell IV).
- LG Berlin II, 13.11.2025 - 16 O 275/24
Schadensersatz wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt …
Der BGH betont im Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen zudem, dass die Bezifferung eines Schadens regelmäßig mit erheblichen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden ist und dass insbesondere ein hypothetischer Wettbewerbspreis nur näherungsweise bestimmt werden kann (BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20 - LKW-Kartell IV, Rn. 18, juris;… vgl. auch Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 - Schienenkartell VI, Rn. 38, juris).Rn. 205 Lassen sich die notwendigen tatsächlichen Umstände nicht hinreichend wahrscheinlich feststellen, hat das Gericht die Schätzung eines Mindestschadens in Betracht zu ziehen (s. BGH…, Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14 - Lottoblock II, Rn. 66, juris; Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20 - LKW-Kartell IV, Rn. 15, juris).
Er kann sich mit ökonometrischen Methoden regelmäßig dem kontrafaktischen Szenario nur annähern (s. BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17 - Schienenkartell II, Rn. 48, juris; vgl. auch Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20 - LKW-Kartell IV, Rn. 18, juris).
Denn aufgrund der Vielzahl von Faktoren und komplexen Interaktionen zwischen Marktteilnehmern ist es unmöglich, mit Sicherheit genau zu bestimmen, wie sich ein Markt ohne den Verstoß gegen Art. 101 oder 102 AEUV entwickelt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20 - LKW-Kartell IV, Rn. 18, juris;… s. auch Kommission, Praktischer Leitfaden zur Ermittlung des Schadensumfangs bei Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit Zuwiderhandlungen gegen Art. 101 oder 102 AEUV, 2013, Rn. 16).
Nicht gerechtfertigt wäre es, aus diesem Grund der jedenfalls in irgendeiner Höhe geschädigten Klägerin jeden Ersatz zu versagen (s. BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20 - LKW-Kartell IV, Rn. 15, juris).
Diese werden vom BGH in ständiger Rechtsprechung anerkannt (s. BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KRZ 19/20 - LKW-Kartell II, Rn. 66, juris;… Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 51/16 - Flüssiggas I, Rn. 66, juris; Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20 - LKW-Kartell IV, Rn. 18, juris).
- LG Berlin II, 13.11.2025 - 16 O 195/19
Schadensersatz wegen Missbrauch marktbeherrschender Stellung auf …
Der BGH betont im Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen zudem, dass die Bezifferung eines Schadens regelmäßig mit erheblichen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden ist und dass insbesondere ein hypothetischer Wettbewerbspreis nur näherungsweise bestimmt werden kann (BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20 - LKW-Kartell IV, Rn. 18, juris;… vgl. auch Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 - Schienenkartell VI, Rn. 38, juris).Rn. 233 Lassen sich die notwendigen tatsächlichen Umstände nicht hinreichend wahrscheinlich feststellen, hat das Gericht die Schätzung eines Mindestschadens in Betracht zu ziehen (s. BGH…, Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14 - Lottoblock II, Rn. 66, juris; Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20 - LKW-Kartell IV, Rn. 15, juris).
Er kann sich mit ökonometrischen Methoden regelmäßig dem kontrafaktischen Szenario nur annähern (s. BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17 - Schienenkartell II, Rn. 48, juris; vgl. auch Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20 - LKW-Kartell IV, Rn. 18, juris).
Denn aufgrund der Vielzahl von Faktoren und komplexen Interaktionen zwischen Marktteilnehmern ist es unmöglich, mit Sicherheit genau zu bestimmen, wie sich ein Markt ohne den Verstoß gegen Art. 101 oder 102 AEUV entwickelt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20 - LKW-Kartell IV, Rn. 18, juris;… s. auch Kommission, Praktischer Leitfaden zur Ermittlung des Schadensumfangs bei Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit Zuwiderhandlungen gegen Art. 101 oder 102 AEUV, 2013, Rn. 16).
Nicht gerechtfertigt wäre es, aus diesem Grund der jedenfalls in irgendeiner Höhe geschädigten Klägerin jeden Ersatz zu versagen (s. BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20 - LKW-Kartell IV, Rn. 15, juris).
Diese werden vom BGH in ständiger Rechtsprechung anerkannt (s. BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KRZ 19/20 - LKW-Kartell II, Rn. 66, juris;… Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 51/16 - Flüssiggas I, Rn. 66, juris; Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20 - LKW-Kartell IV, Rn. 18, juris).
- BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23
LKW-Kartell VI
Bei der Gesamtwürdigung muss das Tatgericht auch berücksichtigen, dass zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - dafür streiten kann, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, WuW 2024, 607 Rn. 11 mwN - LKW-Kartell IV). - LG Frankfurt/Main, 25.02.2026 - 6 O 426/24
FRAND-Abschlussklage
Erforderlich, aber auch ausreichend ist daher, dass die Schätzung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände in sich schlüssig, nachvollziehbar und wirtschaftlich plausibel ist und zu realistischen Ergebnissen führt (…OLG Stuttgart, NZKart 2025, 658 Rn. 130) bzw. nicht "in der Luft" hängt (vgl. dazu BGH, NZKart 2024, 639 Rn. 15 m.w.N.). - OLG Schleswig, 21.10.2024 - 20 U 1/24
KWR-Produkte II - Anspruch auf Kartellschadensersatz bei einem sog. …
Rn. 207 Schließlich billigt der BGH in einer jüngsten Entscheidung (Urteil vom 9. Juli 2024, KZR 98/20 - Lkw-Kartell IV, Rn. 19 bei juris) eine eigene Schadensschätzung der Tatgerichte. - OLG Frankfurt, 11.02.2025 - 11 U 31/18
Schienenkartell: fortbestehende Zulässigkeit der Feststellungsklage bei …
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