Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2017 - L 15 AS 212/17 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,95324
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2017 - L 15 AS 212/17 B ER (https://dejure.org/2017,95324)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.10.2017 - L 15 AS 212/17 B ER (https://dejure.org/2017,95324)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - L 15 AS 212/17 B ER (https://dejure.org/2017,95324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,95324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2016 - L 15 AS 185/15

    Vorläufige Gewährung von SGB-II-Leistungen an EU-Ausländer; Leistungsausschluss;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2017 - L 15 AS 212/17
    Denn ein etwaiger Anspruch gegen diesen ist wegen seines Ausnahmecharakters, namentlich der Abhängigkeit einer auf den Einzelfall bezogenen Ermessensentscheidung unter Vorbringen besonderer Umstände, die der Ausreise ggf. auch längerfristig entgegenstehen, gesondert geltend zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. März 2017 - L 15 AS 26/17 B ER und vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER).

    Ebenso wie der Anspruch auf Leistungen nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII rechtlich ein aliud zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II darstellte (vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER), gilt dies auch für den Anspruch auf Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3 SGB XII (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. April 2017 - L 13 AS 113/17 B ER).

  • VG München, 02.02.1999 - M 21 K 98.750

    Bindungswirkung der Behörden und Gerichte der einzelnen Mitgliedsstaaten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2017 - L 15 AS 212/17
    So wurden beispielsweise eine Tätigkeit von 5, 5 Wochenstunden und später 36 Monatsstunden, sowie ein Entgelt von 154 EUR und danach 252 EUR (OVG Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - 1 A 116/09), eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 650 DM in 1997 (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) bzw. eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 100 EUR (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R) sowie eine Wochenarbeitszeit von 5, 5 Stunden und ein Lohn von 175 EUR (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - OVG 12 B 15.10) als (gerade noch) ausreichend angesehen.

    Dagegen wurde eine Arbeitszeit von drei bis vier Stunden an einem Arbeitstag pro Woche "zu einem völlig belanglosen Entgelt" (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) und ein monatliches Entgelt von 300 Euro und eine Wochenarbeitszeit von 10 bis 12 Stunden (VG Darmstadt, Urteil vom 22. Februar 2008, InfAuslR 2008, 344 f.) als völlig unwesentlich angesehen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2017 - L 15 AS 212/17
    An seiner Rechtsprechung, dass der bei Fehlen eines anderweitigen Aufenthaltsrechts sowohl auf arbeitsuchende wie auf wirtschaftlich passive Unionsbürger anwendbare Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II a.F. (jetzt § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2b SGB II) in keinem dieser beiden Anwendungsfälle gegen EU-Recht verstößt und daher Leistungsansprüche nach dem SGB II wirksam ausschließt, hält der Senat fest (grundlegend: Beschluss des Senats vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2017 - L 15 AS 212/17
    Sie hat nicht glaubhaft gemacht, dass ihr ein Aufenthaltsrecht nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) oder nach dem begrenzt subsidiär anwendbaren Aufenthaltsgesetz - AufenthG - (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R) zusteht.
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2017 - L 15 AS 212/17
    So wurden beispielsweise eine Tätigkeit von 5, 5 Wochenstunden und später 36 Monatsstunden, sowie ein Entgelt von 154 EUR und danach 252 EUR (OVG Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - 1 A 116/09), eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 650 DM in 1997 (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) bzw. eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 100 EUR (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R) sowie eine Wochenarbeitszeit von 5, 5 Stunden und ein Lohn von 175 EUR (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - OVG 12 B 15.10) als (gerade noch) ausreichend angesehen.
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2017 - L 15 AS 212/17
    Der EuGH hat immer deutlich gemacht, dass eine vorzunehmende Würdigung der Gesamtumstände letztlich den Gerichten der Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Rs. C-14/09).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2017 - L 15 AS 212/17
    Er selbst hat die unionsrechtlich autonom zu definierende Arbeitnehmereigenschaft eines Musiklehrers mit zwölf Wochenstunden Unterricht (Urteil vom 3. Juni 1986 - Rs. C-139/85) sowie die einer Studienreferendarin mit bis zu 11 Wochenstunden (Urteil vom 3. Juli 1986 - Rs. C-66/85) bejaht.
  • EuGH, 21.02.2013 - C-46/12

    N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2017 - L 15 AS 212/17
    Die Arbeitnehmereigenschaft ist gestützt auf objektive Kriterien und in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen, festzustellen (Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteile vom 6. November 2003 - C-413/01 und vom 21. Februar 2013 - C-46/12).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2017 - L 15 AS 212/17
    Die Arbeitnehmereigenschaft ist gestützt auf objektive Kriterien und in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen, festzustellen (Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteile vom 6. November 2003 - C-413/01 und vom 21. Februar 2013 - C-46/12).
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2017 - L 15 AS 212/17
    Er selbst hat die unionsrechtlich autonom zu definierende Arbeitnehmereigenschaft eines Musiklehrers mit zwölf Wochenstunden Unterricht (Urteil vom 3. Juni 1986 - Rs. C-139/85) sowie die einer Studienreferendarin mit bis zu 11 Wochenstunden (Urteil vom 3. Juli 1986 - Rs. C-66/85) bejaht.
  • EuGH, 24.01.2008 - C-294/06

    Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2017 - L 13 AS 113/17

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Unterhalts eines Ausländers;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2017 - L 15 AS 62/17

    Angelegenheiten nach dem SGB II

  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 12 B 15.10

    Türkei; türkische Staatsangehörige; Raumpflegerin; Assoziationsrecht;

  • OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09

    Unionsbürger; Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit -

  • VG Darmstadt, 22.02.2008 - 5 E 214/07

    Art und Umfang der Beschäftigung für die Begründung von Ansprüchen aus EWGAssRBes

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2016 - L 15 AS 172/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2016 - L 15 AS 97/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2017 - L 15 AS 304/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2018 - L 15 AS 258/16
    Dass der Kläger seit November 2014, über die Zeit der Beschäftigung der Klägerin hinaus im streitgegenständlichen Zeitraum in Bremen durchgängig ein Gymnasium besuchte, begründet für ihn und zugunsten der Klägerin, die - unstreitig - zurzeit des Beginns seines Schulbesuchs als mehr als nur geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin im Bundesgebiet tätig war (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - L 15 AS 212/17 B ER), zwar ein Aufenthaltsrecht aus Art. 10 VO (EU) 492/11, jedoch kein über das Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche hinausgehendes "anderes" Recht zum Aufenthalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II a.F. Der Schulbesuch steht damit der Annahme, dass sich die Kläger in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich oder allenfalls zur Arbeitsuche aufhalten, nicht entgegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2019 - L 15 AS 337/18
    Dabei sind nicht nur Gesichtspunkte wie die Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung zu berücksichtigen, sondern auch solche wie der Anspruch auf bezahlten Urlaub, die Geltung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Anwendung des Tarifvertrags in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2017 - L 15 AS 212/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2017 - L 15 AS 252/17
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitsvertrag auf sechs Monate befristet und damit das Arbeitsverhältnis nur von kurzer Dauer war (vgl. Beschluss des Senats vom 22. August 2017 - L 15 AS 212/17 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 15 AS 237/18
    Dabei sind nicht nur Gesichtspunkte wie die Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung zu berücksichtigen, sondern auch solche wie der Anspruch auf bezahlten Urlaub, die Geltung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Anwendung des Tarifvertrags in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2017 - L 15 AS 212/17 B ER -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht