Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022

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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - L 28 BA 29/19   

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LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - L 28 BA 29/19 (https://dejure.org/2022,14302)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2022 - L 28 BA 29/19 (https://dejure.org/2022,14302)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - L 28 BA 29/19 (https://dejure.org/2022,14302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 54 Abs 1 SGG, § 70 Nr. 1 SGG, § 394 Abs 1 S 1 FamFG, § 60 Abs 1 Nr 7 GmbHG, § 10 Nr 1 SGB 10, § 12 Abs 1 Nr 2 SGB 10, § 39 Abs 2 SGB 10
    GmbH - Löschung - Handelsregister - Rechtsfähigkeit - Beteiligungsfähigkeit - juristische Person - Vermögenslosigkeit - Betriebsprüfungsbescheid - Nachforderung

  • Deutsches Notarinstitut

    SGG §§ 54 Abs. 1, 70 Nr. 1; FamFG § 394 Abs. 1 S. 1; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 7; SGB X §§ 10 Nr. 1, 12 Abs. 1 Nr. 2, 39 Abs. 2
    Keine Beteiligungsfähigkeit einer GmbH bei Löschung aufgrund von Vermögenslosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbH - Löschung - Handelsregister - Rechtsfähigkeit - Beteiligungsfähigkeit - juristische Person - Vermögenslosigkeit - Betriebsprüfungsbescheid - Nachforderung

  • rechtsportal.de

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH; Fehlende Beteiligungsfähigkeit

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - L 28 BA 29/19
    Mit der Löschung von Amts wegen aufgrund von Vermögenslosigkeit (mangels Durchführung eines Insolvenzverfahrens) nach § 394 Abs. 1 Satz 1 FamFG gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG hat die Klägerin indes ihre vormals durch § 13 Abs. 1 GmbH begründete Rechtsfähigkeit verloren und damit auch ihre Fähigkeit, Partei bzw. Beteiligte eines Rechtsstreits zu sein (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09 - juris Rn. 22 zu § 50 Abs. 1 ZPO; Scheller in Scholz, GmbHG, 12. Auflage 2021, § 60 Rn. 65).

    Bei einem Passivprozess ist die gelöschte Gesellschaft, wie vom Sozialgericht ausgeführt worden ist, jedenfalls dann parteifähig, wenn der Kläger substantiiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09 - juris Rn. 22 m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 30. November 2017 - 3 U 147/16 - juris Rn. 100).

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - L 28 BA 29/19
    Dahinstehen kann, ob die seitens der prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte, deren Bevollmächtigung vor Löschung der Klägerin durch den Geschäftsführer Herrn B erfolgte (Vollmacht vom 24. Juli 2014) und mithin grundsätzlich bis zum Ende des Rechtsstreits auch bei Verlust der Prozessfähigkeit vor oder nach Rechtshängigkeit fortwirkt (vgl. § 73 Abs. 6 Satz 7 SGG i.V.m. § 86 ZPO; BGH, Urteil vom 8. Februar 1993 - II ZR 62/92 - juris), fristgemäß gegen das angefochtene Urteil eingelegte Berufung unzulässig ist, weil die klägerische GmbH nach Löschung aus dem Handelsregister ihre Rechtsfähigkeit verloren hat.
  • OLG Köln, 30.11.2017 - 3 U 147/16

    Parteifähigkeit einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - L 28 BA 29/19
    Bei einem Passivprozess ist die gelöschte Gesellschaft, wie vom Sozialgericht ausgeführt worden ist, jedenfalls dann parteifähig, wenn der Kläger substantiiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09 - juris Rn. 22 m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 30. November 2017 - 3 U 147/16 - juris Rn. 100).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 16 R 576/17

    Aufhebung eines nach Erledigung eines Widerspruchsverfahrens ergangenen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - L 28 BA 29/19
    Dahinstehen kann danach, ob sogleich nach Löschung für die Klägern fristungebunden eine Fortsetzungsfeststellungsklage entsprechend § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG vor dem Sozialgericht zulässigerweise hätte erhoben werden können, da ein "Fortsetzungsfeststellungswiderspruch" gesetzlich nicht geregelt ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. September 2018 - L 16 R 576/17 - juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 131 Rn. 7d m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - L 9 BA 66/19

    Sozialgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit der Klage einer insolventen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - L 28 BA 29/19
    Bei dieser Sachlage fehlt für die Klage ein sachliches Bedürfnis, weil die Rechtsverfolgung der - nicht mehr existenten - Klägerin offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2019 - L 9 BA 66/19 WA - juris Rn. 21 f. m.w.N.).
  • SG Landshut, 03.03.2023 - S 1 BA 22/22

    Rentenversicherung, Bescheid, Anfechtungsklage, Verwaltungsakt,

    Damit ist sie grundsätzlich auch ausgeschlossen wirksam Rechtsbehelfe einzulegen bzw. zu erheben (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juni 2022 - L 28 BA 29/19 -, juris - für eine im Handelsregister gelöschte GmbH).

    Damit geht das Gericht, auch um einen prozessualen Gleichlauf zwischen dem Verfahren gegen den Ausgangsbescheid und dem gegenüber dem vorliegenden Umsetzungsbescheid zu gewährleisten von einer Beteiligtenfähigkeit aus (aA Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juni 2022 - L 28 BA 29/19 -, juris).

    Um einen Gleichlauf zwischen Ausgangsbescheid und Umsetzungsbescheid zu gewährleisten, wird die rechtliche Behandlung durch das Bayerische Landessozialgericht und das Bundessozialgericht für das vorliegende Verfahren gegen den Umsetzungsbescheid übertragen (aA für eine gelöschte GmbH Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juni 2022 - L 28 BA 29/19 -, juris).

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