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Rechtsprechung
   VG München, 25.10.2016 - M 12 K 16.32038   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52900
VG München, 25.10.2016 - M 12 K 16.32038 (https://dejure.org/2016,52900)
VG München, Entscheidung vom 25.10.2016 - M 12 K 16.32038 (https://dejure.org/2016,52900)
VG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - M 12 K 16.32038 (https://dejure.org/2016,52900)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 12 K 16.32038
    Nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG kann sich auf das in dessen Absatz 1 gewährleistete Asylgrundrecht nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem sicheren Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge - GFK - vom 28. Juli 1951 (BGBl 1953 II. S.560) und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK - vom 4. November 1950 (BGBl 1952 II S.953) sichergestellt ist (BVerfG v. 14.5. 1996 - 2 BvR 1938/93 - juris).

    Der Sinn des § 26a AsylG besteht darin, bei einer Einreise aus einem sicheren Drittstaat die Berufung auf das Asylgrundrecht - und damit zugleich die sachliche Prüfung der bezüglich des Herkunftslandes geltend gemachter Verfolgungsgründe - auszuschließen (BVerfG v. 14.5. 1996 - 2 BvR 1938/93 u. a., BVerfGE 94, 49ff. = NVwZ 1996, 700, 702).

    Darüber hinaus lässt die Drittstaatenregelung nach dem ihr zugrundeliegenden Konzept der normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat nicht nur die Berufung auf das Asylgrundrecht, sondern auch auf die Rechtspositionen nach § 60 Abs. 1 (jetzt: § 3 AsylG) und § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG (jetzt: § 4 AsylG, § 60 Abs. 5 AufenthG; § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) im Hinblick auf den sicheren Rechtsstaat entfallen (so BVerfG v. 14.5. 1996, a. a. O.).

    Da es sich bei Italien um einen sicheren Drittstaat handelt, ist aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht zu eben dieser Drittstaatenregelung entwickelten Konzepts der normativen Vergewisserung davon auszugehen, dass dort die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention als auch der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist (vgl. grundsätzlich BVerwG, U. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 - juris).

    Der Ausländer ist mithin mit einer Behauptung ausgeschlossen, in seinem Fall werde der Drittstaat - entgegen seiner sonstigen Praxis - Schutz verweigern (BVerfG, U. v. 14.5. 1996 - 2 BvR 1938/93 - juris).

    Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (EuGH, U. v. 21. Dezember 2011 - C - 411/10 und C - 493/10, NVwZ 2012, S.417 und juris; U. v. 14. November 2013 - C - 4/11, NVwZ 2014, S.129 und juris) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (BVerfG, U. v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 und 2315/93, BverfGE 94, Seite 49 = NJW 1996, S,1665 und juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch dann als widerlegt zu betrachten, wenn den Mitgliedsstaaten "nicht unbekannt sein kann", also ernsthaft zu befürchten ist, dass dem Asylverfahren einschließlich seiner Aufnahmebedingungen in einem Mitgliedsstaat derart grundlegende, systemische Mängel anhaften, dass für dorthin überstellte Asylbewerber die Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu werden (…EuGH, U. v. 21. Dezember 2011, a. a. O.;… U. v. 14. November 2013, a. a. O.).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 12 K 16.32038
    Nach der Rechtsprechung des EGMR (Urteil v. 21. Januar 2011 -30696/09, EuGRZ 2011, 243) ist eine Behandlung dann unmenschlich, wenn sie absichtlich über Stunden erfolgt und entweder tatsächliche körperliche Verletzungen oder schwere körperliche oder seelische Leiden verursacht.

    Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (EGMR, U. v. 21. Januar 2011, a. a. O.; B. v. 2. April 2013 - 27725/10 -Mohammed Hussein u. a. gegen die Niederlande und Italien, ZAR 2013, S.336 und juris).

    Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (EGMR, U. v. 21.1.2011 - 30696/09 (M.S.S,), EUGRZ 2011, 243;… Rn. 249).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

    Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 12 K 16.32038
    Die Sonderfälle im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG entsprechen inhaltlich den systemischen Mängeln im Sinne der Ausführungen in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs von 21. Dezember 2011 - C 411/10 und C 493/10 und vom 10. Dezember 2013 - C 394/12, wonach ein Asylbewerber einer Abschiebung in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedsstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden und die zugunsten des Mitgliedsstaates streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist (VG Augsburg, B. v. 3.12.2014 - Au 7 S 14.50321 - juris).

    Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (EuGH, U. v. 21. Dezember 2011 - C - 411/10 und C - 493/10, NVwZ 2012, S.417 und juris; U. v. 14. November 2013 - C - 4/11, NVwZ 2014, S.129 und juris) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (BVerfG, U. v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 und 2315/93, BverfGE 94, Seite 49 = NJW 1996, S,1665 und juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch dann als widerlegt zu betrachten, wenn den Mitgliedsstaaten "nicht unbekannt sein kann", also ernsthaft zu befürchten ist, dass dem Asylverfahren einschließlich seiner Aufnahmebedingungen in einem Mitgliedsstaat derart grundlegende, systemische Mängel anhaften, dass für dorthin überstellte Asylbewerber die Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu werden (EuGH, U. v. 21. Dezember 2011, a. a. O.;… U. v. 14. November 2013, a. a. O.).

    In einem solchen Fall ist die Prüfung anhand der Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnungen fortzuführen, um festzustellen, ob anhand der weiteren Kriterien ein anderer Mitgliedsstaat als für die Prüfung des Asylantrags bestimmt werden kann; ist zu befürchten, dass durch ein unangemessen langes Verfahren eine Situation, in der Grundrechte des Asylbewerbers verletzt werden, verschlimmert wird, muss der angegangene Mitgliedsstaat selbst prüfen (EuGH, U. v. 21. Dezember 2011, a. a. O.;… U. v. 14. November 2013, a. a. O.).

  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen …

    Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 12 K 16.32038
    Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (EuGH, U. v. 21. Dezember 2011 - C - 411/10 und C - 493/10, NVwZ 2012, S.417 und juris; U. v. 14. November 2013 - C - 4/11, NVwZ 2014, S.129 und juris) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (BVerfG, U. v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 und 2315/93, BverfGE 94, Seite 49 = NJW 1996, S,1665 und juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch dann als widerlegt zu betrachten, wenn den Mitgliedsstaaten "nicht unbekannt sein kann", also ernsthaft zu befürchten ist, dass dem Asylverfahren einschließlich seiner Aufnahmebedingungen in einem Mitgliedsstaat derart grundlegende, systemische Mängel anhaften, dass für dorthin überstellte Asylbewerber die Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu werden (…EuGH, U. v. 21. Dezember 2011, a. a. O.; U. v. 14. November 2013, a. a. O.).

    In einem solchen Fall ist die Prüfung anhand der Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnungen fortzuführen, um festzustellen, ob anhand der weiteren Kriterien ein anderer Mitgliedsstaat als für die Prüfung des Asylantrags bestimmt werden kann; ist zu befürchten, dass durch ein unangemessen langes Verfahren eine Situation, in der Grundrechte des Asylbewerbers verletzt werden, verschlimmert wird, muss der angegangene Mitgliedsstaat selbst prüfen (…EuGH, U. v. 21. Dezember 2011, a. a. O.; U. v. 14. November 2013, a. a. O.).

  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15

    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter …

    Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 12 K 16.32038
    Bei dieser Prüfung haben die Verwaltungsgerichte alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu prüfen und - nach Maßgabe der Sachaufklärungspflicht gem. § 86 VwGO - alle rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen, gleichgültig, ob die Normen und Tatsachen von der erlassenden Behörde zur Begründung des Verwaltungsaktes angeführt worden sind oder nicht (BVerwGE 153, 234-246, Rn.48).
  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    EGMR; Dublin II VO; Abschiebung nach Italien: Keine systemische Mängel

    Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 12 K 16.32038
    Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (…EGMR, U. v. 21. Januar 2011, a. a. O.; B. v. 2. April 2013 - 27725/10 -Mohammed Hussein u. a. gegen die Niederlande und Italien, ZAR 2013, S.336 und juris).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht …

    Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 12 K 16.32038
    Das Gericht ist verpflichtet, alle für die Entscheidung maßgebenden tatsächlichen Voraussetzungen in vollem Umfang spruchreif zu machen und sodann in der Sache abschließend zu entscheiden (BVerwG, U. v. 10.2.1998 - 9 C 28/97; B. v. 8.12.2000 - 9 B 426/00 - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel …

    Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 12 K 16.32038
    Als Maßstab sind die Art. 17 und 18 der Aufnahmerichtlinie mit den dort geregelten zeitlich beschränkten Einschränkungsmöglichkeiten bei vorübergehenden Unterbringungsengpässen und der Verpflichtung, auch in diesen Fällen die Grundbedürfnisse zu decken, heranzuziehen (OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 7. März 2014 - 1 a 21/12.A - juris; VGH Baden-Württemberg, U. v. 16. April 2014 - A 11 S 1721/13, InfAuslR 2014, 293 und juris).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427

    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl …

    Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 12 K 16.32038
    Das in § 34a AsylG normierte Erfordernis, dass die Anordnung einer Abschiebung in einen sicheren Drittstaat deren rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit voraussetzt (siehe dazu BayVGH, B. v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris), ist ersichtlich der Zielsetzung der Sonderregelung geschuldet, wonach eine Rückführung in "allernächster Zeit" nach Erlass der Abschiebungsanordnung erfolgen soll, was bei einer Abschiebungsandrohung gem. § 34, 38 AsylG mit einer Ausreisefrist von 30 Tagen nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens gerade nicht der Fall ist.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …

    Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 12 K 16.32038
    Die Annahme eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG setzt jedoch voraus, dass ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass der Abgeschobene im aufnehmenden Land einer solchen verbotenen Behandlung unterworfen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 15/95 - NVwZ 1996, 476).
  • VG Schwerin, 26.09.2016 - 16 A 1757/15

    Dublin III-VO; Rücküberstellung nach Italien; Bescheid nach altem Recht; …

  • VG Düsseldorf, 15.04.2013 - 17 L 660/13

    Systemische Mängel des Asylverfahrens und/oder der eine Aussetzung der …

  • BVerwG, 08.12.2000 - 9 B 426.00

    "Durchentscheiden" von Asylfolgeanträge durch das Gericht - Anforderungen für das …

  • VG Cottbus, 11.10.2016 - 5 L 387/16

    Dublin-Verfahren

  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 2 K 15.30058

    Asylverfahrensrecht; Herkunftsstaat: Syrien

  • VG Bayreuth, 15.06.2015 - B 3 K 15.30132

    Flüchtlingsstatus in Bulgarien zuerkannt

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 13 A 1490/13

    Einreise eines Ausländers aus einem sicheren Drittstaat; Zuerkennung der …

  • OVG Saarland, 23.03.2016 - 2 A 38/16

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen Drittstaatenbescheide; Übertragbarkeit …

  • VG Augsburg, 03.12.2014 - Au 7 S 14.50321

    (Keine) Versäumung der Antragsfrist

  • VG Aachen, 05.03.2015 - 8 L 739/14

    Systemische Mängel; Dublin; Sicherer Drittstaat; Rumänien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2016 - 13 A 1503/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Einreise eines Asylbewerbers aus einem …

  • VGH Bayern, 12.01.2015 - 20 ZB 14.30091

    Subsidiärer Schutz

  • VG Düsseldorf, 06.11.2014 - 17 L 2289/14

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebung nach Rumänien als sicherem Drittstaat

  • VG Trier, 14.07.2014 - 5 L 1226/14

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine …

  • VG Hannover, 08.03.2017 - 3 B 1492/17

    Asylantrag; Flüchtlingseigenschaft; Inländergleichbehandlung; Italien

    Aufgrund dieser schwerwiegenden Unterversorgung teilt das Gericht auch nicht die Auffassung des VG München (Urteil vom 25.10.2016 - Az. M 12 K 16.32038 -, juris, Rn. 35), dass das SPRAR-System in der aktuellen Verfassung gewährleisten kann, dass eine Verletzung von Art. 3 EMRK ausbleibt.
  • VG Greifswald, 21.03.2017 - 5 A 34/16

    Asylrecht: Irak; "Dublin-Verfahren"; keine systemischen Mängel in Rumänien

    Rn. 32 Der Bescheid wird auch nicht dadurch rechtswidrig, dass er keinen Ausspruch, wie von § 31 Abs. 3 Satz 1 Var. 2 AsylG n.F. gefordert wird, über die Entscheidung bzgl. des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) enthält (vgl. VG B-Stadt…, Urteil vom 09. Januar 2017 - 16 A 5546/14 -, Rn. 68, juris; VG München, Urteil vom 25. Oktober 2016 - M 12 K 16.32038 -, Rn. 40, juris; VG Cottbus…, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 5 L 387/16.A -, Rn. 42, juris; VG Schwerin…, Urteil vom 26. September 2016 - 16 A 1757/15 As SN -, Rn. 124, juris; a.A. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes…, Urteil vom 10. Januar 2017 - 2 A 330/16 -, Rn. 34, juris; VG B-Stadt…, Urteil vom 10. Februar 2017 - 9 A 1368/15 -, Rn. 32, juris).
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