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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.01.2008 - 1 W 27/07   

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https://dejure.org/2008,3750
OLG Schleswig, 22.01.2008 - 1 W 27/07 (https://dejure.org/2008,3750)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.01.2008 - 1 W 27/07 (https://dejure.org/2008,3750)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 1 W 27/07 (https://dejure.org/2008,3750)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen und Umfang von Aufklärungspflichten eines Franchisegebers über die allgemeinen Risiken einer beruflichen Selbständigkeit; Vergleichbarkeit der Aufgaben eines Franchisegebers mit den Aufgaben eines Existenzgründungsberaters; Verletzung vorvertraglicher Pflichten ...

  • franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht und deren Grenzen

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Getränkemarkt -, Aufgaben des FG, Existenzgründungsberater, Prognosewerte, Pflicht zur Standortanalyse, Aufklärungspflicht des FG, Umkehr der Darlegungs- und Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 64
  • MDR 2008, 790
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 24.04.2001 - 5 U 2180/00

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2008 - 1 W 27/07
    Zum anderen ist der Franchisegeber verpflichtet, den (potentiellen) Franchisenehmer über solche Umstände aufzuklären, die alleine ihm bekannt sind und von denen er weiß oder wissen muss, dass die Entscheidung der anderen Partei durch deren Kenntnis beeinflusst wird (OLG München, BB 2001, 1759).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05

    Franchisevertrag: Umfang der vorvertraglichen Aufklärungspflichten des

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2008 - 1 W 27/07
    Es obliegt den Vertragsparteien selbst, sich über die Risiken und Chancen einer geschäftlichen Verbindung zu informieren und sich ein eigenes Bild von den Marktchancen zu verschaffen (vgl. Böhner, BB 2001, 1749 [1750], OLG Hamburg, DB 2003, 1054 [1055]; OLG Brandenburg, NJW-RR 2006, 51).
  • OLG Hamburg, 30.12.2002 - 5 U 220/01

    Ansprüche des Franchisenehmers auf Rückzahlung der sog. Eintrittsgebühr bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2008 - 1 W 27/07
    Es obliegt den Vertragsparteien selbst, sich über die Risiken und Chancen einer geschäftlichen Verbindung zu informieren und sich ein eigenes Bild von den Marktchancen zu verschaffen (vgl. Böhner, BB 2001, 1749 [1750], OLG Hamburg, DB 2003, 1054 [1055]; OLG Brandenburg, NJW-RR 2006, 51).
  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 19 U 35/10

    Aufklärungspflichten des Franchisegebers; Rechtsfolgen einer Verletzung der

    Die Pflicht zur Aufklärung über die Rentabilität umfasst u.a. die Pflicht des Franchisegebers, zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen (OLG Schleswig NJW-RR 2009, 64 Tz.7).

    Danach lag es bei der Klägerin, die Richtigkeit ihres Zahlenwerkes darzutun und zu beweisen (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2009, 64 Tz.6; OLG Hamburg a.a.O. Tz.35; OLG München BB 1988, 865).

    Die Verpflichtung des Franchisegebers, vor Abschluss des Franchisevertrages über die Rentabilität des Systems unter Verwendung zutreffender Daten aufzuklären, ist Gegenstand einer langjährig bestehenden, einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG München BB 1988, 865; OLG München NJW 1994, 667 f; OLG Hamburg, Urteil v. 30.12.2001, Az.: 5 U 2201/01; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 51 ff; OLG Schleswig Holstein NJW-RR 2009, 64 ff).

  • OLG Frankfurt, 03.06.2016 - 13 U 107/14

    Vorvertragliche Aufklärungspflicht bei Franchisevertrag

    Allgemeinverbindliche Vorgaben dafür, was der Franchisegeber dem Franchisenehmer im Vorfeld des Vertragsschlusses konkret mitzuteilen und vorzulegen hat, lassen sich nicht aufstellen (OLG Hamburg Urteil vom 30.12.2002 in DB 2003, 1054 [OLG Hamburg 30.12.2002 - 5 U 220/01] ; OLG Brandenburg Urteil vom 28.9.2005 in NJW-RR 2006, 51 [OLG Brandenburg 28.09.2005 - 4 U 37/05] ; OLG München Urteil vom 24.4.2001 in BB 2001, 1759; OLG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.1.2008 in MDR 2008, 790; OLG Düsseldorf Urteil vom 25.10.2013 zu Az. I-22 U 62/13 in Juris).

    Ihm obliegt insbesondere nicht, den Franchisenehmer über die allgemeinen Risiken einer beruflichen Selbständigkeit aufzuklären oder umfassende Kalkulationen zu erstellen, die ein mit betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen vertrauter Franchisenehmer selbst erstellen kann (OLG Schleswig Holstein Beschluss vom 22.1.2008 a.a.O.; OLG Hamburg Urteil vom 30.12.2002 a.a.O.; OLG Brandenburg Urteil vom 28.9.2005 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2019 - 16 U 68/18
    Es obliegt insbesondere den Vertragsparteien selbst, sich über die Risiken und Chancen einer geschäftlichen Verbindung zu informieren und sich ein eigenes Bild von den Marktchancen zu verschaffen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2008, 1 W 27/07, NJW-RR 2009, 64; OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.2002, 5 U 220/01, DB 2003, 1054; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2005, 4 U 37/05, NJW-RR 2006, 51; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2013 - I-22 U 62/13 -, Rn. 79, juris).

    Die Aufklärungspflicht des Franchisegebers über die Rentabilität umfasst insbesondere auch die Pflicht, zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2008, 1 W 27/07, NJW-RR 2009, 64).

  • LG Darmstadt, 25.11.2020 - 9 O 198/18
    Der Franchisegeber hat als (potentieller) Vertragspartner daher auch nicht die Aufgaben eines Existenzgründungsberaters (vgl. OLG Schleswig, Beschl.v.22.1.2008 - 1 W 27/07; Juris).

    Er muss aber nicht auf eigene Kosten eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen (OLG Brandenburg, Urt.v.28.9.2005 - 4 U 37/05; OLG Schleswig, Beschl.v.22.1.2008 - 1 W 27/07; jw.

  • OLG Frankfurt, 06.01.2012 - 3 U 222/10

    Kündigung eines Franchisevertrags

    Zwar ist die Klägerin als Franchisegeberin nicht verpflichtet gewesen, auf eigene Kosten eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Beklagten zu erstellen (OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 51; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 64), sie hatte die Beklagten als Franchisenehmer aber richtig und vollständig über die Rentabilität des Systems zu informieren (Palandt, a.a.O., § 311 Rn 50).
  • LG Hamburg, 17.01.2014 - 332 O 249/12

    Franchisevertrag: Schadensersatzanspruch eines Franchisenehmers gegen einen

    Daher ist hier auch nicht von Relevanz, dass die Parteien eines Franchisevertrages sich grundsätzlich selbst über die Risiken und Vorteile einer geschäftlichen Verbindung informieren und sich ein eigenes Bild von den Marktchancen verschaffen müssen (vgl. OLG Schleswig in NJW-RR 2009, 64).
  • OLG Köln, 22.05.2015 - 19 U 170/14
    Denn grundsätzlich trägt auch bei einem Franchise-Vertrag - ebenso wie bei jedem anderen Vertrag - jede Partei ihr Vertragsrisiko; es obliegt den Vertragsparteien selbst, sich über Risiken und Chancen einer geschäftlichen Verbindung zu informieren und sich ein eigenes Bild von den Marktchancen zu verschaffen (vergleiche OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2005, 4 O 37/05; OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2008, 1 W 27/07; Böhmer, BB 2001, 1750; jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.02.2008 - I-17 U 103/07   

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https://dejure.org/2008,11695
OLG Düsseldorf, 15.02.2008 - I-17 U 103/07 (https://dejure.org/2008,11695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2008 - I-17 U 103/07 (https://dejure.org/2008,11695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - I-17 U 103/07 (https://dejure.org/2008,11695)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Auszahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung an einen nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer; Zur Möglichkeit einer Erstattung von Arbeitgeberbeiträgen aus ungerechtfertigter Bereicherung und Wegfall der ...

  • Judicialis

    SGB IV § 26 Abs. 3; ; SGB IV § 26 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 313 Abs. 1; ; GmbHG § 43; ; ZPO § 296a

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Rückerstattung durch Arbeitgeber bei Irrtum über SV-Pflicht

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 790
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 11.12.2003 - 8 U 61/03

    Merkmale der Aufnahmefähigkeit in einen bestimmten Versicherungstarif ;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2008 - 17 U 103/07
    Dieser beiderseitige Irrtum über die vorausgesetzte Rechtslage stellt sich nach seiner Aufdeckung als Störung der Grundlage des Anstellungsvertrages dar (ebenso OLG Celle, Urteil vom 11.12.2003, NJW-RR 2004, 319 für den Fall der irrigen Annahme, der Versicherungsnehmer sei selbständig und könne deshalb eine Krankentagegeldversicherung abschließen, während ein Fall der Scheinselbständigkeit vorlag und er tatsächlich sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer war).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur

    Dementsprechend hat die Vorinstanz zu Recht darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte Anspruch auf Auskehrung von irrtümlich gezahlten und erstatteten Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung aufgrund einer durch den Irrtum bedingten Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben (so Oberlandesgericht --OLG-- Celle, Urteil vom 11. Dezember 2003  8 U 61/03, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2004, 319; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 I-17 U 103/07, 17 U 103/07, Monatsschrift für Deutsches Recht 2008, 790).
  • FG Münster, 21.03.2012 - 7 K 4640/09

    Beratungskosten für die Frage, ob ein GmbH-GesGeschäftsführer

    Dementsprechend wird auch in der zivilrechtlichen Judikatur angenommen, dass ein Mitarbeiter Anspruch auf Auskehrung von irrtümlich gezahlten und erstatteten Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung habe, und zwar aufgrund einer durch den Irrtum bedingten Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.2. 2008 I-17 U 103/07, 17 U 103/07, Monatsschrift des Deutschen Rechts - MDR - 2008, 790).
  • LG Karlsruhe, 14.07.2009 - 6 O 330/08

    Bankenhaftung bei Beratungsvertrag anlässlich des Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Weder war notwendig, dass die Kläger alle Einzelumstände kannten, die für die Beurteilung möglicherweise Bedeutung haben - hier: Verkehrswert der Wohnung -, noch müssen sie bereits hinreichend sichere Beweismittel in der Hand haben, um einen Rechtsstreit im Wesentlichen risikolos führen zu können - hier: Parallelverfahren mit entsprechender Wertung durch Landgericht und Oberlandesgericht in ihren Urteilen - 2 O 288/06 und 17 U 103/07.
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 12 K 12192/09

    Abzugsfähigkeit der aus privaten Mitteln entrichteten Einmalzahlung für eine

    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung der Zivilgerichte, nach der Arbeitnehmer in dieser Situation Anspruch auf die Herausgabe des Erstattungsbetrages haben (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - I-17 U 103/07, Monatsschrift des Deutschen Rechts [MDR] 2008, 790).
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