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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.03.1965 | BGH, 23.03.1965

Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,5161
BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62 (https://dejure.org/1965,5161)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1965 - V ZR 270/62 (https://dejure.org/1965,5161)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1965 - V ZR 270/62 (https://dejure.org/1965,5161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrieb einer Tankstelle auf einem an das Hausgrundstück des Betreibers angrenzenden Gelände - Zubehör eines Hausgrundstücks - Erwerb des Eigentums durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren - Bestandteile eines Grundstücks - Begriff des Zubehörs - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 561
  • DNotZ 1966, 35
  • DB 1965, 626
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55

    Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung, …

    Auszug aus BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
    Daß die Betonfahrbahn und die Tankstellenüberdachung Zubehör des Nachlaßgrundstücks sein könnten, liegt nahe; der Erblasser hat diese Gegenstände zwar mit dem fremden Grund und Boden fest verbunden, aber sie sind, da die Verbindung im Hinblick auf den mit der Bundesbahn geschlossenen Grundstücksmietvertrag und daher vermutlich nur zu einen vorübergehenden Zweck erfolgt ist (Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1956, V ZR 245/55, NJW 1957, 457), nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB keine wesentlichen Bestandteile geworden.
  • BGH, 16.03.1960 - V ZR 17/59
    Auszug aus BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
    Nicht minder zweifelhaft ist, ob man wirklich den Tankwartraum nebst Ölkeller als Zubehör ansehen muß oder ob er nicht einen wesentlichen Bestandteil der von der Klägerin ersteigerten Parzelle ... darstellt; es könnte sich insoweit um einen von dieser Parzelle aus vorgenommenen entschuldigten Überbau handeln, wobei der Umstand, daß das Bauwerk nur zu einem geringen Teil auf Nachlaßgelände und zum weitaus überwiegenden Teil auf gemietetem Gelände der Bundesbahn steht, einer Anwendung des § 912 BGB nicht entgegenstünde (Urteil des Senats vom 16. März 1960, V ZK 17/59, Nr. 4 der Entscheidungsgründe, in LM BGB § 912 Nr. 7 und MDR 1960, 482 nicht mit abgedruckt); die Eigentumsverhältnisse am Tankwartraum unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen, hätte für den Berufungsrichter um so näher gelogen, als er auch von dem Wohnhaus K.straße ..., das ebenfalls überwiegend auf Bundesbahngelände errichtet worden ist, ohne weiteres angenommen hat, es sei gleichwohl durch den Zuschlag Eigentum der Klägerin geworden.
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 238/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
    Daß der Erblasser gewillt war, die Tankstelle dort zu betreiben, spielt ebenfalls keine Rolle, da es sich, wie bereits dargelegt, nur um eine vorübergehende Benutzung des fremden Geländes handelte (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 1962, V ZR 238/60, LM BGB § 95 Nr. 10).
  • BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62

    Arglisteinwand gegenüber einem formnichtigen Grundstückskaufvertrag - …

    Auszug aus BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
    Erfahrungsgemäß werden Tankstellen, zumal in ländlichen und kleinstädtischen Gegenden, nicht selten als Nebenbetrieb von Handwerkern oder Kleingewerbetreibenden geführt, wenn der Betreffende sich durch seine hauptberufliche Tätigkeit nicht voll ausgelastet fühlt; dem erkennenden Senat sind derartige Fälle aus seiner Praxis bekannt (z.B. Betrieb einer Tankstelle neben einem Milchgeschäft auf benachbarten Parzellen, Urteil vom 9. März 1965, V ZR 97/62).
  • RG, 20.11.1930 - VI 108/30

    1. Zur Auslegung der §§ 94, 97, 98 BGB. 2. Wann sind Maschinen Bestandteile des …

    Auszug aus BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
    Falls dies zutrifft, könnte die Tankstelle in der Tat nicht Zubehör sein; denn es würde dann an dem für die Anwendung des § 97 BGB unerläßlichen Abhängigkeitsverhältnis, gekennzeichnet durch Überordnung der Hauptsache und Unterordnung der Hilfssache, fehlen (…Staudinger/Coing a.a.O. § 97 Anm. 16;… RGRK a.a.O. § 97 Anm. 15); das Nachlaßgrundstück - oder das darauf errichtete Gebäude als sein Bestandteil (…vgl. dazu RGRK a.a.O. Anm. 5) - wäre keine "Hauptsache" gegenüber der Tankstelle, wenn letztere einen selbständigen wirtschaftlichen Mittelpunkt darstellt (zur "Mittelpunktfrage" RG WarnRspr 1910 Nr. 312; RGZ 130, 264, 267; RG DR 1942, 137, 138 f;… Soergel/Siebert a.a.O. § 97 Anm. 9).
  • RG, 01.02.1938 - VII 174/37

    1. Können die Vorschriften über Ersatzherausgabe bei Unmöglichkeit der Leistung …

    Auszug aus BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
    So hat das Reichsgericht eine Sauerstoffanlage als Zubehör einer Röhrenfabrik betrachtet, obgleich sie sich in einer etwa 1 km von der Fabrik entfernt liegenden, vom Fabrikherrn gemieteten Mühle befand (RGZ 157, 40, 47 ff); ebenso wurde die Rechtslage hinsichtlich eines von einem Kieswerk betriebenen Förderbaggers beurteilt, der ständig außerhalb des Werkgrundstücks auf fremdem Gelände zur Kiesgewinnung eingesetzt war (RG DR 1942, 137 mit zustimmender Anmerkung von Haupt).
  • RG, 18.01.1910 - VII 179/09

    Feststellungsklage; Teilurteil

    Auszug aus BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
    Die in den Vorinstanzen unterbliebene Prüfung, ob dies der Fall ist, kann vom Revisionsgericht nachgeholt werden (RGZ 73, 82, 84 f).
  • OLG Nürnberg, 10.10.2016 - 14 U 1168/15

    Zur rechtlichen Einordnung einer Aufdachsolaranlange bezüglich eines Grundstücks

    Rn. 39 Auch wenn der Begriff des wirtschaftlichen Zwecks, der eine gewerbliche Nutzung nicht erfordert, weit auszulegen ist und von daher auch einer gemischten Nutzung des Grundstücks bzw. des Gebäudes zu Wohnzwecken einerseits und als räumlicher Ausgangspunkt für das Einspeisen von Solarstrom in das öffentliche Stromnetz andererseits nicht entgegensteht, ist es doch erforderlich, dass zwischen der Hauptsache und dem Zubehör ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das durch Überordnung der Hauptsache (des Grundstücks bzw. des Gebäude) und Unterordnung der Hilfssache (Zubehör) gekennzeichnet ist (BGH…, Urteil vom 02.11.1982 - VI ZR 131/81, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 19.03.1965 - V ZR 270/62, juris Rn. 16).
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 233/10

    Rechtliche Einordnung von Versorgungsleitungen für ein Nachbargrundstück; …

    Geht es um die Frage, ob ein Gegenstand Zubehör zu einem Grundstück ist, dann braucht er sich nicht auf diesem Grundstück selbst zu befinden; auch wenn er nur in der Nähe desselben untergebracht ist, kann dem Erfordernis des räumlichen Verhältnisses genügt sein (Senat, Urteil vom 19. März 1965 - V ZR 270/62, MDR 1965, 561).
  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung …

    Dem hat sich der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen angeschlossen (BGH Urt. III ZR 210/50 vom 21. Juni 1951 = NJW 1951, 759; Urteile des IV. Zivilsenats in BGHZ 26, 391 und 40, 130 und des VII. Zivilsenats in BGHZ 34, 274, 280 [BGH 16.02.1961 - VII ZR 191/59]; II ZR 231/58 vom 25. Mai 1959 = LM § 826 (Fa) Nr. 9 = MDR 1959, 637; V ZR 108/59 vom 13. Juli 1960 = Betrieb 1960, 1334; III ZR 165/62 vom 27. Mai 1963 = LM § 826 (Fa) Nr. 12 = NJW 1963, 1606; VI ZR 105/61 vom 8. Mai 1962 = WM 1962, 906, 909; VI ZR 214/63 vom 15. Dezember 1964 = Betrieb 1965, 626 = WM 1965, 278).
  • BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91

    Sachmangel und Erfüllungsanspruch bei Sachgesamtheit

    Zu dem von ihm zu führenden Beweis (vgl. Senatsurt. v. 19. März 1965, V ZR 270/62, LM BGB § 97 Nr. 3) genügte die Behauptung einer bestimmten Verkehrsanschauung und die Benennung des Beweismittels (…MünchKomm-BGB/Holch, 2. Aufl., § 97 Rdn. 29).
  • BGH, 14.12.1973 - V ZR 44/72

    Grundstückszubehör

    Die Revision kann sich auch auf das von ihr angezogene Senatsurteil vom 19. März 1965 - V ZR 270/62 (LM BGB § 97 Nr. 3 = WM 1965, 483) nicht mit Erfolg berufen.
  • BGH, 19.06.1970 - V ZR 151/67

    Ausübung von Vorkaufsrechten durch Gemeinde - Zustandekommen eines wirksamen …

    Im Ergebnis kann der Beurteilung des Oberlandesgerichts schon deshalb gefolgt werden, weil eine gerichtliche Klärung der vom Kläger begehrten Art nach den Ausführungen des Berufungsrichters hier dazu beizutragen vermag, den Streitstoff zu verringern (vgl. Senatsurteil von 19. März 1965 - V ZR 270/62 S. 6).
  • VG Trier, 02.10.2019 - 9 K 1632/19

    Kosten der Sanierung und Unterhaltung von Anschlussleitungen; Zubehöreigenschaft …

    Die räumliche Distanz der Anschlussleitung zu den Grundstücken vermag hieran nichts zu ändern, wobei sich das erkennende Gericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 19. März 1965 - V ZR 270/62 -, in BeckRS 1965, 31175875) anschließt:.
  • BGH, 06.07.1964 - III ZR 235/62

    Rechtsmittel

    Die Revision der Klägerin gegen dieses Teilurteil ist beim Bundesgerichtshof unter V ZR 270/62 anhängig.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1251
BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62 (https://dejure.org/1965,1251)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1965 - V ZR 97/62 (https://dejure.org/1965,1251)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1965 - V ZR 97/62 (https://dejure.org/1965,1251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arglisteinwand gegenüber einem formnichtigen Grundstückskaufvertrag - Gesetzgeberischer Zweck des Formzwangs bei Kaufverträgen über Grundstücke - Recht eines Privaten zum Besitz eines Grundstücks aus einem öffentlich-rechtlichen Tatbestand - Tauschvertrag über ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 561
  • WM 1965, 480
  • DB 1965, 590
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § …

    Auszug aus BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62
    Ausnahmen sind nur in besonders liegenden Fällen statthaft; für ein Abweichen von dem Prinzip der Formstrenge ist keineswegs schon dann Raum, wenn die Nichtanerkennung eines formnichtigen Vertrages für den dadurch betroffenen Partner zu einem harten Ergebnis führen würde; das Ergebnis muß vielmehr schlechthin untragbar sein (Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1965, V ZR 53/64, S. 7, mit Nachweisen).

    Daß die vom Bundesgerichtshof gestellten strengen Anforderungen auch dann gelten, wenn es sich nicht um Ansprüche auf Erfüllung formnichtiger Verträge handelt, sondern wenn - wie hier - der § 242 BGS dazu dienen soll, einen auf Grund formnichtigen Vertrages geschaffenen Zustand - hier: Besitz des Beklagten an der Parzelle .../2 - entgegen der wirklichen Rechtslage aufrechtzuerhalten, ist wiederholt ausgesprochen worden (Urteile vom 29. Januar 1964, V ZR 23/63, WM 1964, 482, 486, und vom 29. Januar 1965 V ZR 53/64, S. 7 f).

  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62
    Aus den Ausführungen des Senats in BGHZ 29, 7 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57] läßt sich etwas Derartiges nicht herleiten.

    Ebensowenig kommt es für die Entscheidung darauf an, welchen Zwecken die Kläger den § 313 BGB "dienstbar machen wollen"; diesen Gesichtspunkt hat der erkennende Senat zwar in BGHZ 29, 7, 12 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57] erwähnt, aber er hat ihm Bedeutung nur im Zusammenhang mit weiteren schwerwiegenden, für eine Vertragsbindung trotz Formmangels sprechenden Umständen beigemessen.

  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 23/63

    Umfang des Berufungsverfahrens bei Abweisung eines Hauptantrages und Verurteilung …

    Auszug aus BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62
    Daß die vom Bundesgerichtshof gestellten strengen Anforderungen auch dann gelten, wenn es sich nicht um Ansprüche auf Erfüllung formnichtiger Verträge handelt, sondern wenn - wie hier - der § 242 BGS dazu dienen soll, einen auf Grund formnichtigen Vertrages geschaffenen Zustand - hier: Besitz des Beklagten an der Parzelle .../2 - entgegen der wirklichen Rechtslage aufrechtzuerhalten, ist wiederholt ausgesprochen worden (Urteile vom 29. Januar 1964, V ZR 23/63, WM 1964, 482, 486, und vom 29. Januar 1965 V ZR 53/64, S. 7 f).
  • BGH, 10.07.1963 - V ZR 181/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62
    Bei ihnen handelt es sich allenfalls um das Motiv für die Schaffung des § 313 BGB, nicht aber um seine tatbestandliche Voraussetzung; der gesetzliche Formzwang besteht auch dann, wenn keines der dadurch geschützten Rechtsgüter gefährdet erscheint (Urteil des Senats vom 10. Juli 1963, V ZR 181/61, WM 1963, 1066, 1068 mit Nachweisen); in einen derartigen Fall rechtfertigt der gesetzgeberische Zweck für sich allein noch nicht den Einwand der Arglist.
  • BGH, 18.11.1958 - V ZR 40/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62
    Selbst wenn man gegen eine Einschränkung des Untragbarkeitserfordernisses auf die gegenwärtige Lage und die grundsätzliche Ausklammerung zukünftiger Entwicklungen etwa Bedenken hegen sollte (vgl. zu der verwandten Frage, inwieweit Ereignisse aus der Vergangenheit im Rahmen von Billigkeitserwägungen berücksichtigt werden dürfen, das Urteil des Senats vom 18. November 1958, V ZR 40/57, LM BGB 242 Ba Nr. 27), wird die Verneinung eines untragbaren Ergebnisses hier auf jeden Fall durch den zusätzlichen Hinweis auf die Möglichkeit, das Milchgeschäft zu verpachten, gerechtfertigt.
  • OLG Hamm, 06.04.2022 - 8 U 172/20

    Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück und …

    Allerdings ist selbst dann eine Berufung auf einen Verstoß gegen Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn beide Parteien die Formbedürftigkeit des Rechtsgeschäfts kannten (vgl. BGH, Urteile vom 22.06.1973, V ZR 146/71, NJW 1973, 1455; vom 21.03.1969, V ZR 87/67, NJW 1969, 1167; vom 09.03.1965, V ZR 97/62, LM BGB § 313 Nr. 23;… Ellenberger in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 125 Rn. 25;… Einsele in MüKo-BGB. 9. Aufl., § 125 Rn. 62).
  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht - …

    Etwas anderes kommt höchstens dann in Betracht, wenn die Nichtanerkennung eines formnichtigen Rechtsgeschäfts für den dadurch Betroffenen zu untragbaren Ergebnissen führen würde (Urteile des Senats vom 29. Januar 1965, V ZR 53/64, WM 1965, 315 = NJW 1965, 812, mit Nachweisen, und vom 9. März 1965, V ZR 97/62, WM 1965, 480).
  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77

    Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung

    Daß unter Umständen im konkreten Einzelfall die erwähnten Zwecke auch ohne die notarielle Beurkundung erreicht sind, ist belanglos (Urteil des Senats vom 9. März 1965, V ZR 97/62 = LM BGB § 313 Nr. 23).
  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines …

    Das gilt insbesondere für die Frage einer Zuteilungspflicht im Verhältnis einer Siedlergenossenschaft zu ihrem Siedler (vgl. BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]) sowie dafür, daß die Erreichung des Schutz zwecks des § 313 BGB zur Anwendung des § 242 BGB nicht genügt (vgl. Urteil vom 9. März 1965 - V ZR 97/62, LM BGB § 313 Nr. 23 = WM 1965, 480).
  • BGH, 05.05.1972 - V ZR 63/70

    Formbedürftigkeit der Übereignung von Grundstücken

    Ob im konkreten Einzelfall der Schutz des Grundeigentümers auf andere Weise als durch notarielle Beurkundung des Vertrags gewährleistet erscheint, ist hier ebenso wie bei der unmittelbaren Anwendung der Vorschrift belanglos (vgl. dazuSenatsurteil vom 9. März 1965, V ZR 97/62, LM BGB § 313 Nr. 23).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64

    Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit

    Soweit die Revision die Ausführungen des erkennenden Senats in BGHZ 40, 255, 261 [BGH 13.11.1963 - V ZR 8/62] dahin verstehen möchte, daß das Formerfordernis des § 566 BGB ausschließlich der Unterrichtung eines späteren Grundstückserwerbers diene, und soweit sie behauptet, dieser Zweck werde hier durch die Satzung der Waldgemeinschaft im vollen Umfang erfüllt, wird von ihr der Unterschied zwischen gesetzgeberischem Motiv und tatbestandlicher Voraussetzung verkannt (BGHZ 16, 334, 335 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; Urteil des Senats vom 9. März 1965, V ZR 97/62, WM 1965, 480 = MDR 1965, 561 = LM BGB § 313 Nr. 23).

    Hinzu kommt, daß die Vorenthaltung des Waldes sich auch wirtschaftlich für die Siedler nicht als untragbar im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auswirkt (BGHZ 29, 6, 10 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57]; Urteile vom 25. September 1957, V ZR 188/55, LM BGB § 313 Nr. 13 = WM 1957, 1440, vom 9. März 1965, V ZR 97/62, LM a.a.O. Nr. 23 = WM 1965, 480, 481, und vom 29. Juni 1965, V ZR 153/62, WM 1965, 1115, 1116, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 06.02.1970 - V ZR 158/66

    Kauf einer Eigentumswohnung in Holland; Formerfordernisse bei einem notariellen …

    Daß dieser Schutt auch ohne Einhaltung der Form im Einzelfall gewährleistet erscheint, rechtfertigt noch nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (Senatsurteil vom 9. März 1965, V ZR 97/62, LM BGB § 313 Nr. 23 = BB 65, 474).
  • FG Düsseldorf, 28.03.2003 - 18 K 5624/02

    Abtretung; Steuererstattungsanspruch; Abtretungsanzeige; Abtretungsgrund; …

    Die jeweilige Zweckbestimmung ist insofern nur das gesetzgeberische Motiv für die Schaffung der Formvorschrift und nicht ihre tatbestandliche Voraussetzung (vgl. z.B. Bundesgerichtshof - BGH - Urteil vom 9. März 1965 V ZR 97/62, MDR 1965, 561, 562 zu § 313 BGB).
  • BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62

    Betrieb einer Tankstelle auf einem an das Hausgrundstück des Betreibers …

    Erfahrungsgemäß werden Tankstellen, zumal in ländlichen und kleinstädtischen Gegenden, nicht selten als Nebenbetrieb von Handwerkern oder Kleingewerbetreibenden geführt, wenn der Betreffende sich durch seine hauptberufliche Tätigkeit nicht voll ausgelastet fühlt; dem erkennenden Senat sind derartige Fälle aus seiner Praxis bekannt (z.B. Betrieb einer Tankstelle neben einem Milchgeschäft auf benachbarten Parzellen, Urteil vom 9. März 1965, V ZR 97/62).
  • BGH, 29.03.1966 - V ZR 145/63

    Abtretung von Entschädigungsansprüchen gegen einen Lastenausgleichsfonds - …

    Im übrigen kommt es nicht darauf an, ob eine Partei sich im Prozeß auf § 313 BGB "beruft": das Gericht hat die Nichteinhaltung gebotener Formen von sich aus zu beachten; es muß daraus von Amts wegen und ohne Rücksicht auf den Parteivortrag die in § 125 BGB vorgesehenen Folgerungen ziehen (Urteil des Senats vom 9. März 1965, V ZR 97/62, WM 1965, 480, 482).
  • BGH, 17.05.1968 - V ZR 7/65

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Geltendmachung eines …

  • BGH, 14.12.1965 - V ZR 116/64

    Revision in Sachen formloser Erbauseinandersetzungsvertrag über …

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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1965 - V ZR 65/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,2394
BGH, 23.03.1965 - V ZR 65/62 (https://dejure.org/1965,2394)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1965 - V ZR 65/62 (https://dejure.org/1965,2394)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1965 - V ZR 65/62 (https://dejure.org/1965,2394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung eines Stoppreises für die Sittenwidrigkeit von Grundstückskaufverträgen - Beweis der Geschäftsfähigkeit bei Abschluss eines Vertrages - Vorübergehende geistige Störung bei Abschluss eines Vertrages - Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 561
  • WM 1965, 526
  • JR 1965, 300
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1954 - IV ZR 146/53

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 23.03.1965 - V ZR 65/62
    Aber einmal wirkt sich dir Tatsache, daß ein Stoppreis gilt und der Gegenstand daher nicht frei verwertet werden kann, in der Regel auch wertmindernd aus, und zwar um so mehr, je geringer die Aussichten auf eine Preisfreigabe in absehbarer Zeit sind (vgl. das von der Revision angeführte Urteil BGHZ 13, 45, 47) [BGH 25.03.1954 - IV ZR 146/53]; daher kann der seinerzeitige innere Wert nicht nach einem Verkaufspreis bemessen werden, der nach der späteren Aufhebung der Preisstopvorschriften erzielbar wurde.
  • BGH, 19.06.1957 - V ZR 57/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.1965 - V ZR 65/62
    Der erkennende Senat hat durch Revisionsurteil vom 19. Juni 1957 - V ZR 57/56 - das erste Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Danach hat der Umstand, daß ein Stopppreis für ein Grundstück galt und deshalb die Veräußerung zu einem höheren Preis rechtlich nicht zulässig war, zur Folge, daß bei einem den Stopppreis übersteigenden wahren Wert des Grundstückes nicht ohne weiteres von einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gesprochen werden kann (…Urt. v. 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249; vgl. auch Urt. v. 23. März 1965, V ZR 65/62, WM 1965, 526, 527;… zuletzt Urt. v. 3. November 1995, V ZR 102/94 unter III 1 a, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 102/94

    Erfüllung eines vor der Wiedervereinigung eingeräumten Ankaufsrechts an einem …

    Der Senat hat zum einen wiederholt ausgesprochen, daß die Vereinbarung eines Stopppreises, bei dem die Veräußerung zu einem höheren Preis preisrechtlich nicht zulässig wäre, nicht ohne weiteres zu einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung führt, selbst wenn der wahre Wert des Objektes (erheblich) höher liegt (…Urt. v. 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249; vgl. auch Urt. v. 23. März 1965, V ZR 65/62, WM 1965, 526, 527).
  • BGH, 09.07.1968 - V ZR 118/67

    Wirksamkeit eines Vertrags über die Verpachtung und den späteren Verkauf eines …

    Der Umstand, daß ein Stoppreis galt und deshalb eine Veräußerung des Grundstücks zu einen höheren als dem Stoppreis rechtlich gar nicht zulässig war, hat aber zur Folge, daß bei einem den Stoppreis übersteigenden wahren Wert des Grundstücks nicht ohne weiteres von einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB gesprochen werden kann (vgl. Urt. des Senats vom 23. März 1965 - V ZR 65/62 LM § 138 - A - EGB Nr. 3).
  • BGH, 18.01.1974 - I ZR 17/73

    Voraussetzungen der Wissenszurechnung Dritter

    Maßgebend sind insoweit - neben den Vorstellungen der Vertragsparteien - vor allem wirtschaftliche Gesichtspunkte (vgl. BGH LM Nr. 4 zu § 138 (Ba) BGB; Nr. 3 zu § 138 (A) BGB = MDR 1965, 561).
  • BGH, 29.06.1965 - V ZR 40/63

    Ermittlung des Wertes eines Anwesens - Von Amts wegen gebotene …

    Die Tatsache, daß ein Stoppreis gilt und der Gegenstand daher nicht frei verwertet werden kann, wirkt sich in der Regel auch wertmindernd aus, so daß der seinerzeitige Verkehrswert nicht nach einem Verkaufspreis bemessen werden kann, der ohne Preisbindung erzielt worden wäre (vgl. Urteil des Senats vom 23. März 1965, V ZR 65/62, WM 1965, 526).
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