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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.10.1968

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,130
BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67 (https://dejure.org/1969,130)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1969 - VII C 49.67 (https://dejure.org/1969,130)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1969 - VII C 49.67 (https://dejure.org/1969,130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 368
  • MDR 1969, 787
  • DVBl 1969, 552
  • DÖV 1969, 430
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67
    Nach dem Parteienprivileg war es deshalb der Beklagten verwehrt, die Verfassungswidrigkeit der NPD, sowie ihre Eigenschaft als Nachfolgeorganisation der verbotenen SRP, bei ihrer Entscheidung über die Überlassung der Sporthalle in den Kreis ihrer Erwägungen zu ziehen, die Frage der Nachfolgeorganisation, weil es sich hierbei auch um die Verfassungswidrigkeit einer Partei handelt und weil die Entscheidung hierüber vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 23. Oktober 1952 (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]) den Innenministern und -senatoren der Länder, nicht aber der Beklagten, übertragen worden ist.
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67
    Sie sind frei konkurrierende, aus eigener Kraft wirkende und vom Staat unabhängige Gruppen (BVerfGE 20, 56 [BVerfG 19.07.1966 - 2 BvF 1/65], Leitsatz 5), die bei der Meinungs- und Willensbildung vom Volk auf die Staatsorgane einwirken (…BVerfGE a.a.O., Leitsatz 2 u. 3).
  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67
    Es sind dies vor allem die Parteienfreiheit nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG, nach der die Gründung einer Partei frei ist, das Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG, nach dem über die Verfassungswidrigkeit und Auflösung einer Partei nur das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat, und die aus Art. 3 GG hergeleitete Chancengleichheit der Parteien, wonach die Rechtsordnung und die Träger öffentlicher Gewalt den Parteien - jedenfalls im Wahlkampf - grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wettbewerb um die Wählerstimmen zu gewährleisten haben (BVerfGE 14, 121 [BVerfG 30.05.1962 - 2 BvR 158/62]).
  • BVerwG, 20.12.1957 - VII C 73.57

    Begriff der politischen Partei im Kommunalwahlrecht

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67
    Dies entspricht dem vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 6, 96) entwickelten Begriff der Parteien (sowie nun dem Parteienbegriff des § 2 des Parteiengesetzes).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Zwar hat der erkennende Senat einen originären, aus der Stellung der Parteien hergeleiteten Anspruch auf die Benutzung gemeindlicher Räume durch Parteien auch für Wahlversammlungen abgelehnt und im Bereich des Bundesrechts nur den - gleichsam abgeleiteten - Anspruch aus Art. 3 GG und aus § 5 PartG anerkannt (vgl. BVerwGE 32, 333 [336 f.]; vgl. ferner BVerwGE 31, 368 [BVerwG 28.03.1969 - VII C 49/67] [370] sowie speziell für Wahlversammlungen Urteil vom 18. Juli 1969 - BVerwG VII C 4.69 - in Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 1 und Urteil vom 24. Oktober 1969 - BVerwG VII C 29.69 - in Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 3).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener …

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. März 1969 - BVerwG 7 C 49.67 - (BVerwGE 31, 368 [BVerwG 28.03.1969 - VII C 49/67]) festgestellt hat, sind die Gemeinden bundesrechtlich nicht gehindert, sich bei der Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen, die dem wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Wohl ihrer Einwohner dienen, privatrechtlicher Gestaltungsformen zu bedienen, und zwar auch in der Weise, daß sie eine selbständige juristische Person des Privatrechts (AG, GmbH) gründen, der sie den Betrieb der Einrichtung übertragen.

    Der Senat hat bereite in seinem Urteil vom 28. März 1969 (a.a.O.) ausgeführt, daß die Klägerin sich bei ihren Anträgen auf Überlassung gemeindlicher Säle auf das sogenannte Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG berufen kann, demzufolge über die Verfassungswidrigkeit und Auflösung einer Partei allein das Bundesverfassungsgericht in dem dafür vorgesehenen Verfahren entscheidet.

  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28. März 1969 - BVerwG VII C 49.67 - (DÖV 1969, 430) ausgesprochen, daß der Streit um die Zulassung zu einer Gemeindeeinrichtung eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne des § 40 VwGO darstellt.

    Auch die Parteifähigkeit des Kreisverbandes einer politischen Partei nach § 61 Nr. 2 VwGO hat der Senat schon in seinem Urteil vom 28. März 1969 - BVerwG VII C 49.67 - (…a.a.O.) bejaht.

    Wie in dem Urteil vom 28. März 1969 (DÖV 1969, 430) näher dargelegt, sind die Gemeinden Träger öffentlicher Gewalt; die Parteien sind im gesellschaftlichen Raum angesiedelt und wirken von dort her auf die öffentliche Willensbildung und die Träger öffentlicher Gewalt ein.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,161
BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67 (https://dejure.org/1968,161)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1968 - VI C 95.67 (https://dejure.org/1968,161)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1968 - VI C 95.67 (https://dejure.org/1968,161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung - Ursächlichkeit der arglistigen Täuschung für die Ernennung zum Beamten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 1
  • MDR 1969, 787
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67
    Das Bundesverwaltungsgericht habe zu dieser Frage (im Rahmen des mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG wörtlich übereinstimmenden § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG) im Urteil vom 12. September 1963 (BVerwGE 16, 340) ausgeführt, daß es genüge, wenn die Täuschung eine Bedingung im logischen Sinne für die Ernennung gewesen sei; eine Ernennung sei durch eine Täuschung "herbeigeführt", wenn die Ernennungsbehörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte.

    Nach seiner Auffassung hat das Berufungsgericht - möglicherweise in Verkennung der in BVerwGE 16, 340 und 17, 1 entwickelten Rechtsgrundsätze - keine eindeutigen Feststellungen darüber getroffen, ob der Kläger zum gleichen Zeitpunkt zum Inspektor ernannt worden wäre, wenn die Behörde das Fehlen der Inspektoren-Prüfung gekannt hätte.

    Das Berufungsgericht ist zwar in den Entscheidungsgründen von dem hier einschlägigen Urteil BVerwGE 16, 340 ausgegangen.

    Nach BVerwGE 16, 340 (342, 343) [BVerwG 12.09.1963 - II C 195/61]genügt es für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs bei der Anwendung des - mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG wörtlich übereinstimmenden - § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG, wenn die Ernennungsbehörde - in der Person des Dezernenten oder des maßgeblich an der Entscheidung beteiligten Sachbearbeiters (vgl. BVerwGE 11, 61 [63]) - bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (vgl. in diesem Sinne auch die den inhaltsgleichen § 46 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes betreffende Entscheidung BVerwGE 17, 1 [BVerwG 26.09.1963 - VIII C 32/63] [3]).

    Dabei ist es nur rechtserheblich, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung abgesehen haben würde, nicht jedoch, wie sie bei richtiger Auslegung der Laufbahnbestimmungen hätte verfahren können oder sollen (vgl. hierzu im Anschluß an BVerwGE 16, 340 auch dar Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1965 - BVerwG VI C 102.63 -).

    Dies gebietet - wie Bachof in einer kritischen Besprechung der Entscheidung BVerwGE 17, 1 [BVerwG 26.09.1963 - VIII C 32/63] (vgl. Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Band II, Nr. 391 S. 370 ff.) mit Recht betont hat - nicht zuletzt der Zweck der gesetzlichen Regelung, der "insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen gerichtet ist, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde eingeschränkt haben" (vgl. BVerwGE 16, 340 [342]).

  • BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 32.63

    Entlassung eines Berufssoldaten wegen Herbeiführung der Ernennung durch …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67
    Nach seiner Auffassung hat das Berufungsgericht - möglicherweise in Verkennung der in BVerwGE 16, 340 und 17, 1 entwickelten Rechtsgrundsätze - keine eindeutigen Feststellungen darüber getroffen, ob der Kläger zum gleichen Zeitpunkt zum Inspektor ernannt worden wäre, wenn die Behörde das Fehlen der Inspektoren-Prüfung gekannt hätte.

    Nach BVerwGE 16, 340 (342, 343) [BVerwG 12.09.1963 - II C 195/61]genügt es für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs bei der Anwendung des - mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG wörtlich übereinstimmenden - § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG, wenn die Ernennungsbehörde - in der Person des Dezernenten oder des maßgeblich an der Entscheidung beteiligten Sachbearbeiters (vgl. BVerwGE 11, 61 [63]) - bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (vgl. in diesem Sinne auch die den inhaltsgleichen § 46 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes betreffende Entscheidung BVerwGE 17, 1 [BVerwG 26.09.1963 - VIII C 32/63] [3]).

    Dies gebietet - wie Bachof in einer kritischen Besprechung der Entscheidung BVerwGE 17, 1 [BVerwG 26.09.1963 - VIII C 32/63] (vgl. Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Band II, Nr. 391 S. 370 ff.) mit Recht betont hat - nicht zuletzt der Zweck der gesetzlichen Regelung, der "insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen gerichtet ist, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde eingeschränkt haben" (vgl. BVerwGE 16, 340 [342]).

  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 193.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67
    Nach BVerwGE 16, 340 (342, 343) [BVerwG 12.09.1963 - II C 195/61]genügt es für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs bei der Anwendung des - mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG wörtlich übereinstimmenden - § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG, wenn die Ernennungsbehörde - in der Person des Dezernenten oder des maßgeblich an der Entscheidung beteiligten Sachbearbeiters (vgl. BVerwGE 11, 61 [63]) - bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (vgl. in diesem Sinne auch die den inhaltsgleichen § 46 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes betreffende Entscheidung BVerwGE 17, 1 [BVerwG 26.09.1963 - VIII C 32/63] [3]).
  • BVerwG, 21.10.1965 - VI C 102.63

    Streit über die Rücknahme der Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67
    Dabei ist es nur rechtserheblich, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung abgesehen haben würde, nicht jedoch, wie sie bei richtiger Auslegung der Laufbahnbestimmungen hätte verfahren können oder sollen (vgl. hierzu im Anschluß an BVerwGE 16, 340 auch dar Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1965 - BVerwG VI C 102.63 -).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Hinsichtlich der Kausalität zwischen der Täuschungshandlung und der Ernennung bei Anwendung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 16, 340 [342 f.]; 17, 1 [3]; 31, 1) mit Recht davon ausgegangen, daß allein rechtserheblich ist, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung des Klägers zum Beamten auf Lebenszeit abgesehen haben würde.
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldaten - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch …

    Er ist insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des öffentlichen Dienstes von Personen gerichtet, die durch unlauteres Verhalten diese Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben (stRspr, vgl. u.a. BVerwGE 16, 340 [342]; 31, 1 [4]).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines …

    Durch die Rücknahme der Ernennung soll die Entschließungsfreiheit wiederhergestellt und dem berufspolitischen Interesse an der Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde eingeschränkt haben, Rechnung getragen werden (vgl. BVerwGE 12, 42 [45]; 16, 340 [342]; 31, 1 [4]).
  • VG Berlin, 15.10.2024 - 5 L 433.24

    Kein Mitbestimmungsrecht für Schulleiterstellen an Berliner Grundschulen; …

    Denn maßgeblich ist insoweit allein die Kenntnis der für die Verbeamtung zuständigen Stelle beziehungsweise des zuständigen Sachbearbeiters (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1960 - VI C 193.58 -, BeckRS 1960, 103751 [zu § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG a.F., heute: § 14 Abs. 1 Nr. 2 BBG]; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - VI C 95.67 -, juris Rn. 24).

    Für den erforderlichen Ursachenzusammenhang genügt es, dass die Ernennung ohne die Täuschung nicht zu dem jeweiligen Zeitpunkt vollzogen worden wäre (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. September 1963 - II C 195.61 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - VI C 95.67 -, juris Rn. 24).

  • LAG Nürnberg, 24.08.2005 - 9 Sa 400/05

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Rücknahme der Ernennung zum …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.10.1968 (Az.: VI C 95.67, BVerwGE 31, 1) auch noch 14 Jahre nach Erschleichung der Ernennung die Rücknahme für zulässig erklärt und in der weiteren Entscheidung vom 29.07.1998 (Az.: 2 B 63/98, DVBl 1999, 319) klargestellt, dass die negativen rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Rücknahmeentscheidung wegen des zwingenden Charakters der gesetzlichen Rücknahmeregelung nicht deren Unverhältnismäßigkeit begründen können.
  • BVerwG, 14.11.1969 - VI C 10.66

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über die …

    Hierzu war der Kläger aber schon auf Grund seiner vorangegangenen positiven Täuschungshandlung dem Beklagten gegenüber verpflichtet (vgl. Urteile vom 11. März 1965 - BVerwG II C 47.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 12 BBG Nr. 11] und vom 25. Oktober 1968 - BVerwG VI C 95.67 - [Buchholz BVerwG 232, § 12 BBG Nr. 15]).

    Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LBG dient ebenso wie die inhaltsgleichen Vorschriften anderer Beamtengesetze dem Schutze der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und der Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen, die durch unlauteres Verhalten diese Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben (vgl. BVerwGE 16, 340 [342] und 31, 1 [4]).

  • BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger …

    Andererseits und unabhängig davon ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine arglistige Täuschung schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen läßt, daß die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte (z.B. BVerwGE 31, 1).
  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Daß Erfahrungssätze revisibel sind, entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 9, 102 [103] und 31, 1 [3]).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00

    Verfassungsmäßigkeit von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine arglistige Täuschung schon dann für die Ernennung ursächlich war, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen und zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt hätte (vgl. BVerwGE 31, 1;… Beschluss vom 29. Juli 1998 - 2 B 63.98 -, DVBl 1999, S. 319 ; Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 B 100.98 -, Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 20;… Urteil vom 10. Juni 1999 - 2 C 20.98 -, ZBR 2000, S. 37 ; vgl. auch Woydera/Summer, Sächsisches Beamtengesetz, Stand: Juli 2001, § 15 Anm. 3 c).
  • OVG Thüringen, 15.05.1997 - 2 EO 260/95

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beamter auf Probe; Rücknahme …

    Rechtserheblich ist grundsätzlich nur, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung abgesehen hätte, nicht aber, wie sie bei richtiger Auslegung der beamtenrechtlichen Bestimmungen hätte verfahren können oder sollen (vgl. BVerwGE 31, 1).

    Hierauf kann sich der Antragsteller aber nicht erfolgreich berufen, denn es kommt - wie das Bundesverwaltungsgericht zu Recht entschieden hat - nicht darauf an, wie die Behörde bei richtiger Auslegung der beamtenrechtlichen Bestimmungen hätte verfahren können oder sollen (vgl. BVerwGE 31, 1).

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 40/92

    Amtsenthebung eines Anwaltsnotars wegen Herbeiführung seiner Bestellung durch …

  • VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02

    Recht der Landesbeamten; Nichteinhaltung der Frist für die Rücknahme einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2026 - 4 S 558/26

    Rücknahme der Beamtenernennung wegen Nichtoffenbarung der Vorstandstätigkeit und …

  • BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98

    Voraussetzungen für die Rückanhme einer Ernennung zum Beamten - Herbeiführung der …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2025 - 2 M 432/24

    Rücknahme einer Beamtenernennung; arglistige Täuschung über Ermittlungsverfahren

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.05.1984 - 2 B 82.83

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Rücknahme einer Ernennung …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2008 - 2 A 11027/07

    Lebenszeiternennung einer Beamtin im Strafvollzug durfte zurückgenommen werden

  • VG Stade, 16.07.2004 - 3 A 1793/03

    Klage gegen die Entlassung aus der Bundeswehr; Falsche Angaben im Antrag auf …

  • BVerwG, 19.02.1969 - VI B 17.68

    Nichtzulassung der Revision mangels Divergenz - Verletzung der gerichtlichen …

  • OVG Sachsen, 26.10.2006 - 2 BS 200/06

    Beschwerde von Eislauftrainer Ingo Steuer hat vor dem SächsOVG keinen Erfolg

  • OVG Brandenburg, 10.09.1998 - 2 A 266/96

    Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit / Amt für Nationale Sicherheit …

  • BVerwG, 19.01.1978 - 2 B 2.78

    Auswirkung unrichtiger Angaben bei der Einstellung als Lehrerin - Zeitpunkt der …

  • BVerwG, 08.08.1969 - II B 23.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 05.10.1976 - 1 B 187.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • VG Magdeburg, 15.06.2010 - 5 A 158/09

    Entlassung aus der Bundeswehr wegen verschwiegenen Ermittlungsverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.1994 - 2 S 130/94
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