Rechtsprechung
| BGH, 07.05.1971 - V ZR 94/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorhandensein der im Beweissicherungsverfahren von einem Sachverständigen angeführten Mängel - Fehlerhaftigkeit der Mietsache bei Abschluss des Mietvertrages - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mietverhältnisses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Rechtsnatur des Träger-Bewerber-Vertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 56, 136
- NJW 1971, 1450
- MDR 1971, 657
- DB 1971, 1206
- BauR 1971, 190
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.03.1967 - VII ZR 215/64
Rechte des Bauherrn nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung
Auszug aus BGH, 07.05.1971 - V ZR 94/70
Ist aber die Beklagte solcher Art zu Mangelbeseitigung und Aufwendungsersatz verpflichtet, dann ist es ebenso wie in dem vom VII. Zivilsenat am 2. März 1967 entschiedenen Fall (BGHZ 47, 272) auch hier geboten, dem Aufwendungsersatzanspruch einen Vorschußanspruch vorzuschalten. - BGH, 29.04.1953 - VI ZR 212/52
Mängelhaftung bei Kinopacht
Auszug aus BGH, 07.05.1971 - V ZR 94/70
Dabei kommt es ebenso wie im entsprechenden Fall des § 538 BGB dann, wenn das Gebäude erst nach Abschluß des Träger-Bewerber-Vertrags fertiggestellt wurde, abweichend vom Gesetzeswortlaut auf den Zeitpunkt der Fertigstellung oder Übergabe an (vgl. BGHZ 9, 320).
- BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14
Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen …
Außerdem hat der Mieter im Fall eines bestehenden Selbstbeseitigungsrechts Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses in Höhe der zu erwartenden Mangelbeseitigungskosten (BGH, Urteile vom 7. Mai 1971 - V ZR 94/70, BGHZ 56, 136, 141…, vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 271/07, NJW 2008, 2432 Rn. 8), mit dem er gegen die Miete aufrechnen kann. - BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 271/07
Schwarzstaubablagerungen in der Mietwohnung ("Fogging") infolge vertragsgemäßen …
Zu Recht hat das Berufungsgericht der Klägerin einen Anspruch auf Vorschuss in Höhe der voraussichtlich zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten zuerkannt (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB; BGHZ 56, 136, 141). - BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 131/09
Zum Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters und zum Erreichen der "Opfergrenze" …
Zu diesem Zweck kann der Mieter vom Vermieter die Zahlung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlich erforderlichen Beseitigungskosten verlangen (Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 271/07, NJW 2008, 2432, Tz. 8; BGHZ 56, 136, 141).
- OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 2 U 88/21
Schadensersatz bei verspäteter Überlassung von Bahntrassen an private …
Dass ein Mangel der Trasse bei Vertragsschluss vorhanden war, wofür nicht erforderlich ist, dass er bereits hervorgetreten ist und seine schädigende Wirkung zeigt (…vgl. Grüneberg/Weidenkaff, BGB, 82. Auflage, 2023, § 536a Rn. 9), ist von der Klägerin nicht hinreichend dargetan, so dass der Anwendungsbereich von § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB nicht eröffnet ist, der an den Vertragsschluss anknüpft und ein Ausnahmefall, wie beispielsweise bei zu errichtenden Mietsachen, bei denen auf den Zeitpunkt der Gebrauchsüberlassung abgestellt wird (vgl. BGH, Urt. vom 07.05.1971 - V ZR 94/70, NJW 1971, 1450;… Grüneberg/Weidenkaff, BGB, 82. Aufl. 2023, § 536a, Rn. 9), nicht vorliegt. - KG, 29.02.1988 - 8 REMiet 6717/87
Vermieter; Mieter; Mängelbeseitigung; Mangel; Beseitigung; Vorschuß
Diese Auffassung stützt der BGH, wie dessen Urteil vom 7. Mai 1971 - NJW 1971, 1450 (1451) ergibt, ausschließlich auf "ein Gebot der Billigkeit«.1. Die Vorlage ist als Divergenzvorlage gem. Art. 111 Abs. 1 des 3. MietÄndG zulässig, weil das Landgericht mit der von ihm beabsichtigten Entscheidung von der des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 1971 (BGHZ 56, 136) abweichen würde.
Dieser Vorschußanspruch ist von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B , § 633 Abs. 2 BGB aus Billigkeitsgründen nach § 242 BGB in Anlehnung an § 669 BGB entwickelt worden (BGHZ 68, 372, 378), und zwar zunächst zu § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B (BGHZ 47, 272; BGHZ 54, 244, 247, BGHZ 61, 28, 30) und dann auf § 538 Abs. 2 BGB (BGHZ 56, 136) und § 633 Abs. 2 BGB (BGHZ 68, 372, 378) übertragen worden.
Durch sie ist in richtiger Rechtsfortbildung der Vorschußanspruch entwickelt und dem Aufwendungsersatzanspruch vorgeschaltet worden (BGHZ 56, 136, 141).
Der Vorschußanspruch steht dem Mieter im Regelfalle deshalb zu, weil es unbillig wäre, wenn der Mieter, der die für die Bereitstellung der Mietsache in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu erbringende Gegenleistung in Form der Mietzahlung bereits erbracht hat, zusätzliche - in manchen Fällen erhebliche - Mittel für Aufwendungen beschaffen müßte, die im Ergebnis der Vermieter zu tragen hat (vgl. BGHZ 47, 272; BGHZ 54, 244, 247 und BGHZ 56, 136, 141).
Gleichwohl sind Fälle denkbar, in denen wegen besonderer Umstände im Einzelfall eine Vorschußpflicht ausnahmsweise nicht nach Treu und Glauben geboten ist (BGHZ 56, 136, 141).
- BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71
Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76
Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks; …
Dieser Vorschußanspruch ist von der Rechtsprechung aus dem Kostenerstattungsanspruch der §§ 633 Abs. 3 BGB, 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B aus Billigkeitsgründen nach § 242 BGB in Anlehnung an § 669 BGB entwickelt worden (BGHZ 47, 272, 273 [BGH 02.03.1967 - VII ZR 215/64]; 54, 244, 247 [BGH 13.07.1970 - VII ZR 176/68]; 61, 28, 30 [BGH 24.05.1973 - VII ZR 92/71]; 66, 138, 140 [BGH 18.03.1976 - VII ZR 41/74]; vgl. auch BGHZ 56, 138, 141) [BGH 07.05.1971 - V ZR 94/70]. - OLG Rostock, 14.11.2019 - 3 U 28/18
Gewerberaummietverhältnis: Zurückbehaltungsrecht wegen der Nichterteilung einer …
Rn. 42 Der vom Beklagten angestrebte Spareffekt ist weder vom Normzweck des § 320 BGB gedeckt noch ist eine solche Vorgehensweise überhaupt erforderlich, denn dem Beklagten hätte ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 536 a Abs. 2 BGB bei Vorliegen der dort bestimmten Voraussetzungen, mit welchem er gegen die Mieten hätte aufrechnen können, und dementsprechend ggf. ein Vorschussanspruch zur Seite gestanden (vgl. zur Rechtslage: BGH, Urt. v. 07.05.1971, V ZR 94/70, BGHZ 56, 136;… BGH, Urt. v. 28.05.2008, VIII ZR 271/07, NJW 2008, 2432;… BGH, Urt. v. 17.06.2015, VIII ZR 19/14, BGHZ 206, 1 = NZM 2015, 618). - OLG Celle, 23.12.2009 - 2 U 134/09
Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückzahlung eines Kostenvorschusses …
Der Vorschussanspruch ist von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, § 633 Abs. 2 BGB a. F. aus Billigkeitsgründen nach § 242 BGB in Anlehnung an § 669 BGB entwickelt worden (BGHZ 68, 372, 378), und zwar zunächst zu § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B (BGHZ 74, 272; 54, 244, 247; 61, 28, 30) und dann auf § 538 Abs. 2 BGB a. F. (BGHZ 56, 136), § 633 Abs. 2 BGB a. F. (BGHZ 68, 372, 378) und auf § 536 a Abs. 2 BGB n. F. (BGH NJW 2008, 2432) übertragen worden (vgl. hierzu Rechtsentscheid KG NJW-RR 1988, 1039).Seine innere Rechtfertigung folgt aus einem "Gebot der Billigkeit" (vgl. BGH NJW 1971, 1450, 1451).
- OLG Celle, 28.01.2010 - 2 U 134/09
Mangelbeseitigung: Wann verjährt Rückzahlung des Kostenvorschusses?
Der Vorschussanspruch ist von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, § 633 Abs. 2 BGB a. F. aus Billigkeitsgründen nach § 242 BGB in Anlehnung an § 669 BGB entwickelt worden (BGHZ 68, 372, 378), und zwar zunächst zu § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B (BGHZ 74, 272; 54, 244, 247; 61, 28, 30) und dann auf § 538 Abs. 2 BGB a. F. (BGHZ 56, 136), § 633 Abs. 2 BGB a. F. (BGHZ 68, 372, 378) und auf § 536 a Abs. 2 BGB n. F. (BGH NJW 2008, 2432) übertragen worden (vgl. hierzu Rechtsentscheid KG NJW-RR 1988, 1039).Seine innere Rechtfertigung folgt aus einem "Gebot der Billigkeit" (vgl. BGH NJW 1971, 1450, 1451).
- LG Frankenthal, 31.05.2010 - 7 O 31/09
Gewerberaummietvertrag: Bereicherungsrechtliche Rückgewähr überzahlter Miete bei …
- OLG Naumburg, 30.06.1999 - 6 U 92/98
Zur Anwendung des § 538 Abs. 1 BGB im Falle einer noch herzustellenden Mietsache
- BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 315/82
Formularmäßiger Vereinbarung der Berechtigung des Verpächters zur Ersatzvornahme …
- BGH, 16.05.1974 - VII ZR 214/72
Formularmäßige Beschränkungen der werkvertraglichen Mängelhaftung
- BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69
Nichtigkeit eines Vertrages wegen fehlender notarieller Beurkundung - Rückgewähr …
- BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86
Wohnungsrecht - Trägereigenheim - Grundbucheintragung - Verfügungsberechtigter - …
- OLG Köln, 12.01.2007 - 20 U 131/01
Pachtrecht - Grenzen des Kostenvorschussanspruchs für Mängelbeseitigungskosten
- BVerwG, 21.08.1991 - 4 B 58.91
Pflicht zur Tragung von Kosten für eine vertraglich vereinbarte …
- LG Berlin, 29.11.1996 - 65 S 213/96
Zwangsverwalter als Partei kraft Amtes nach Zuschlagserteilung; Wasser- und …
- LG Frankfurt/Main, 20.09.1983 - 11 S 192/83
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Rechtsprechung
| BGH, 12.02.1971 - V ZR 115/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz des Schadens dem Grunde nach - Wahrung und Ausübung einer Grunddienstbarkeit - Anspruch auf Unterlassen einer den Grundstücksnachbar betreffenden Störung
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1971, 657
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.07.1963 - III ZR 55/62
Clubhaus - Enteignender Eingriff, Immissionen
Auszug aus BGH, 12.02.1971 - V ZR 115/68
Daß die Beeinträchtigung der Nutzung des Grundstücks dem Kläger einen Vermögenswerten Schaden verursacht haben kann, ist in den Gründen dargelegt (zur Berechnung vgl. auch BGH NJW 1963, 2020, 2021 [BGH 11.07.1963 - III ZR 55/62] links). - BGH, 17.03.1967 - V ZR 67/64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BGH, 12.02.1971 - V ZR 115/68
Es kann aber auch zum Vorteil des herrschenden Grundstücks gereichen, daß auf dem dem Kläger benachbarten Grundstück kein Gewerbebetrieb eingerichtet und unterhalten sowie die architektonische Gestaltung der Gegend nicht gestört wird (zum letzteren vgl. Senatsurteil vom 17. März 1967 - V ZR 67/64 = Betrieb 1967, 726 = WM 1967, 582). - RG, 30.06.1925 - VI 29/25
Jagdpachtverträge
Auszug aus BGH, 12.02.1971 - V ZR 115/68
Auch eine Ergänzung ihrer Vereinbarung dahin, daß anstelle des Zivilrechtswegs etwa nach Erschöpfung des Beschwerdewegs der Verwaltungsrechtsweg treten solle, ist nicht möglich, da für eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit der Verwaltungsrechtsweg auch nicht vereinbart werden kann (RGZ 111, 276, 279).
- BGH, 24.09.1982 - V ZR 96/81
Zum zulässigen Inhalt einer Grunddienstbarkeit
Dies hat der Senat für den Fall entschieden, daß es sich bei dem herrschenden Grundstück um ein Wohnungsgrundstück handelt, weil dann nämlich auch in der Annehmlichkeit des Wohnens ein wirtschaftlicher, den Wohnwert beeinflussender Vorteil für die Benutzung des Grundstücks liegt (…Urteile vom 17. März 1967 a.a.O. und vom 12. Februar 1971, V ZR 115/68, LM BGB § 1018 Nr. 19). - BGH, 11.12.1992 - V ZR 204/91
Schadensersatz wegen Baubeschränkung bei Grundstückskauf
Die Beklagten brauchten zur Schadensvermeidung nicht die Gefahr auf sich zu nehmen, daß ein Nachbar, was das Berufungsgericht rechtlich nicht für ausgeschlossen hält (vgl. auch Senatsurteile v. 12. Februar 1971, V ZR 115/68, LM BGB § 1018 Nr. 19 und v. 29. November 1974, V ZR 73/73, NJW 1975, 344), die Unterlassungspflichten, die Inhalt der Grunddienstbarkeit sind, ihnen gegenüber direkt oder unter Zuhilfenahme des Landes geltend machte. - BGH, 12.12.1980 - V ZR 43/79
Vereinbarung über die Nichtbelieferung eines Endverbrauchers durch ein …
Bei der hier entscheidungserheblichen Vertragsauslegung wird daher auch die Abwägung der öffentlichen Interessen an der Plangestaltung und -durchführung gegenüber dem Interesse der Grundstückseigentümerin an der freien Nutzung des Grundstücks, wie sie im Planungsrecht Ausdruck gefunden hat, zu berücksichtigen sein (Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BBauG § 1 Anm. 20; vgl. auch BVerwG Urteil vom 7. November 1957, NJW 1958, 394, 395; zur Beschränkung der Grundstücksnutzung durch Grunddienstbarkeit ferner Senatsurteil vom 12. Februar 1971, V ZR 115/68, LM BGB § 1018 Nr. 19 unter 3 a und Senatsurteil vom 7. April 1967, V ZR 14/65, NJW 1967, 1609, 1610 = Betrieb 1967, 1263). - LG Essen, 12.02.2013 - 15 S 322/12
Notwendigkeit einer erfolglosen Nacherfüllungfrist für Schadenersatz wegen Mängel …
Allein eine anderweitige gerichtliche Zuständigkeit oder ein Schiedsvertrag - beides hier nicht vorliegend - vermag den gemäß § 13 GVG eröffneten Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten auszuschließen; ansonsten ist eine solche Vereinbarung oder Regelung nichtig (vgl. RGZ 111, 276, 279; BGH MDR 1971, 657).
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