Rechtsprechung
| BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 48/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Besitzverhältnisse in einer Gesellschaft - Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs nach § 935 BGB durch ein Vermieterpfandrecht - Anforderungen an eine beschränkbare Vertretungsmacht eines geschäftsführenden Gesellschafters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 57, 166
- NJW 1972, 43
- MDR 1972, 140
- WM 1971, 1434
- DB 1971, 2301
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.03.1971 - VIII ZR 256/69
Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person gegenüber Dritten …
Auszug aus BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 48/70
Es kann schon zweifelhaft sein, ob Gesellschafter einer Handelsgesellschaft (OHG oder KG) im Hinblick auf § 124 HGB Besitz an Gegenständen der Gesellschaft haben, oder ob insoweit nicht dasselbe gilt wie für juristische Personen, bei denen angenommen wird, daß der Besitz ihrer Organe der Gesellschaft zugerechnet wird (Wolff/Raiser, Sachenrecht, 10. Bearb. 5 I;… Palandt/Degenhart, BGB, 30. Aufl., § 854 Anm. 5 b; Senatsurteil vom 31. März 1971 - VIII ZR 256/69 = WM 1971, 589). - BGH, 31.05.1965 - VIII ZR 302/63
Wirksame Entstehung eines Verpächterpfandrechts - Anwendbarkeit des faktischen …
Auszug aus BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 48/70
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum handelt der Erwerber von Gegenständen, die in Mieträumen stehen, grob fahrlässig, wenn er sich in Kenntnis des Mietverhältnisses nicht nach dem Vermieterpfandrecht erkundigt (RG JW 1907, 672; RGWarn 1913 Nr. 359; BGH Urteil vom 31. Mai 1965 - VIII ZR 302/63 = WM 1965, 701, 704;… Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl., § 50, 1;… Soergel/Siebert, BGB, 10. Aufl., § 936 Nr. 3). - BGH, 26.05.1967 - V ZR 73/66
Rechtsschutzbedürfnis der Leistungsklagen trotz vollstreckbaren Titels - Anspruch …
Auszug aus BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 48/70
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes geht jedenfalls ohne weiteres davon aus, daß die OHG selbst Besitzerin der Gesellschaftsgegenstände ist (Urteil vom 26. Mai 1967 - V ZR 73/66 = JZ 1968, 69 mit ablehnender Anmerkung von Steindorff; ebenso OLG Stuttgart in einem Urteil vom 1. Februar 1967, zitiert bei Steindorff in Festgabe für Kronstein S. 152 Fußn. 4).
- BGH, 20.06.2005 - II ZR 189/03
Gutgläubiger lastenfreier Erwerb einer dem Vermieterpfandrecht unterliegenden …
Zum andern war es nicht Sache der Beklagten, auf ihr Vermieterpfandrecht hinzuweisen; vielmehr kam umgekehrt - eine Übergabe des Inventars unterstellt - ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb durch die V. nur in Betracht, wenn sie sich - was der Zeuge O. gerade nicht mit Sicherheit bestätigen konnte - bei der Beklagten wegen der in den Mieträumen befindlichen Gegenstände nach einem etwaigen Vermieterpfandrecht erkundigt hätte (BGH, Urt. v. 27. Oktober 1971 - VIII ZR 48/70, NJW 1972, 43 f. ). - OLG Celle, 26.02.2025 - 14 U 53/24
Kein Eigentumserwerb durch "Fund" eines ordnungsgemäß geparkten und …
Besitz ist, wie aus § 854 Abs. 1 BGB folgt, zunächst nichts anderes als die tatsächliche Gewalt über die Sache, also die tatsächliche Sachherrschaft (ganz hM, s. nur BGH, Urteil vom 27. Oktober 1971 - VIII ZR 48/70, BGHZ 57, 166, 168 = NJW 1972, 43; BGH…, Urteil vom 6. Mai 2009 - XII ZR 137/07, Rn. 25, juris). - BGH, 03.02.2011 - IX ZR 132/10
Vermieterpfandrecht: Mobiliarerwerb in vermieteten Geschäftsräumen
Rn. 5 a) Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Erwerber von Gegenständen, die in Mieträumen stehen, grob fahrlässig handelt, wenn er sich in Kenntnis des Mietverhältnisses nicht nach einem Vermieterpfandrecht erkundigt (BGH, Urt. v. 27. Oktober 1971 - VIII ZR 48/70, NJW 1972, 43, 44, insoweit bei BGHZ 57, 166 nicht abgedruckt).
- OLG Frankfurt, 25.08.2006 - 2 U 247/05
Verlust des Vermieterpfandrechts durch vorübergehendes Entfernen …
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum handelt der Erwerber von Gegenständen, die in Mieträumen stehen, grob fahrlässig, wenn er sich in Kenntnis des Mietverhältnisses nicht nach dem Vermieterpfandrecht erkundigt (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1971, Az. VIII ZR 48/70 m. w. N.). - OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06
Pflichten des Insolvenzverwalters in Bezug auf Vermieterpfandrecht
Zwar kann grob fahrlässig handeln, wer sich in Kenntnis des Mietverhältnisses nicht nach einem Vermieterpfandrecht erkundigt (vgl. BGH, NJW 1972, 43 ff. m.w.N.). - OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 5 U (Lw) 6/08
Pachtvertrag: Erfordernis eines Vertreterzusatzes beim Abschluss eines …
Nur während der Besitz- und Existenzzeit der Beklagten zu 1 waren neben dieser auch die Beklagten zu 2 und 3 als deren - geschäftsführungsberechtigte - Gesellschafter Besitzer der Flächen (s. dazu BGHZ 57, S. 166, 168;… OLG Rostock, AgrarR 2004, S. 403, 404;… Münch.Komm.-Medicus, aaO., § 985 Rdn.13 f.). - OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 4 U 5/04
Überspielen eines öffentlichen Weges mit Golfbällen; Protest gegen Spielbetrieb …
a) Der Verfügungskläger ist zwar unstreitig gemäß § 854 Abs. 1 BGB Besitzer der Parzellen, auf denen sich die streitgegenständlichen Golfbahnen befinden, da er - vertreten durch seine Organe - unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die tatsächliche Sachherrschaft über diese willentlich ausübt (vgl. BGHZ 57, 166 (168); 101, 186 (188);… Staudinger-Bund, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neubearbeitung 2000, § 854 BGB, Rdnr. 7, 13 u. 14;… MünchKomm(BGB)-Joost, 4. Auflage, § 854 BGB, Rdnr. 3 - 10). - OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06
Insolvenz des Geschäftsraummieters: Anspruch des Vermieters gegen den …
Zwar kann grob fahrlässig handeln, wer sich in Kenntnis des Mietverhältnisses nicht nach einem Vermieterpfandrecht erkundigt (vgl. BGH, NJW 1972, 43 ff. m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 11 U 23/99
Berufung einer "Ein-Mann-GmbH" auf ihr Eigentum bei Vollstreckung gegen den …
Juristische Personen üben ihren Besitz vielmehr unmittelbar durch ihre satzungsmäßigen Organe aus; diese selbst sind weder Besitzer noch Besitzmittler oder Besitzdiener (BGHZ 56, 73 = MDR 1971, 750 = NJW 1971, 1358; BGHZ 57, 166 = MDR 1972, 140 = NJW 1972, 43;… MünchKomm/BGB, 3. Aufl., § 854 Rz. 32;… Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 854 Rz. 58 m.w.N.). - VGH Bayern, 03.07.2018 - 1 B 16.2374
Asphaltierungen und Geländeauffüllungen auf dem Grundstück sind nicht zu …
Die von den Organen einer juristischen Person ausgeübte Sachherrschaft wird dieser zugerechnet (vgl. BGH, U.v. 27.10.1971 - VIII ZR 48/70 - NJW 1972, 43; U.v. 16.10.2003 - IX ZR 55/02 - NJW 2004, 217). - KG, 17.08.1976 - 1 W 3039/76
- VG Frankfurt/Oder, 14.04.2021 - 3 K 2998/17
- LG Leipzig, 26.05.2006 - 5 HKO 1796/06
Anspruch auf Herausgabe von LKW; Kündigung wegen Verzuges mit den …
- OLG München, 08.09.1995 - 21 U 4968/94
Gesellschaftsrecht; Durchgriffshaftung des Geschäftsführers einer GmbH
- FG Saarland, 01.06.1995 - 2 K 33/92
- VG Halle, 09.08.2001 - 3 A 458/98
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Rechtsprechung
| BGH, 20.10.1971 - VIII ZR 212/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Güterrecht - Gütertrennung - Ehevertrag - Güterstand - Güterrechtsvertrag - Auseinandersetzungsvertrag - Güterrechtsregister
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1408
Schutzwürdigkeit des Vertrauens Dritter in das Fortbestehen des einmal vereinbarten Güterstandes
Papierfundstellen
- BGHZ 57, 123
- NJW 1972, 48
- MDR 1972, 140
- DNotZ 1972, 237
- WM 1971, 1435
- DB 1971, 2471
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.03.1952 - IV ZR 45/50
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.09.1964 - VIII ZR 21/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 25.11.1940 - VIII 484/39
1. Zur Frage der Anfechtung der "gemischten Schenkung". 2. Wann ist eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 16.02.1904 - II 535/03
Ist die Abänderung des Güterstandes der Fahrnisgemeinschaft in den der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.11.1991 - IV ZR 266/90
Gütergemeinschaft als Schenkung an minderbemittelten Ehepartner
Diese für das Ehegüterrecht grundlegende Befugnis müssen sowohl die Gläubiger (vgl. dazu BGHZ 57, 123, 126) als auch die Pflichtteilsberechtigten als eine Folge der Eheschließungsfreiheit grundsätzlich hinnehmen. - BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92
Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher …
Das Geschäft kann zumindest eine gemischte Schenkung und insoweit unentgeltlich gewesen sein, als Geschäftsanteile im Werte von insgesamt 540.000,00 DM zum Gesamtpreis von 1, 00 DM übertragen wurden (vgl. RGZ 165, 223 f; BGHZ 57, 123, 127;… BGH, Urt. v. 25. Juni 1992 - IX ZR 4/91 a.a.O. 1092;… Jaeger/Henckel a.a.O. § 32 Rdnr. 20 f). - BGH, 10.07.1975 - II ZR 154/72
OHG zwischen Ehegatten in Gütergemeinschaft
Die zweite Auffassung, nach der es zum Abschluß eines Gesellschaftsvertrages auf die Form des § 1410 BGB nicht ankommen soll, geht davon aus, die Anteile an einer offenen Handelsgesellschaft seien - wenn insoweit Vorbehaltsgut nicht vereinbart worden sei - Sondergut der beiden Ehegatten (RGZ 146, 282, 283/84;… BGH, Urt. v. 6.3.52 - IV ZR 45/50, IV ZR 16/51 = LM BGB § 260 Nr. 1 Bl. 3 R; BGHZ 57, 123, 128).
- BGH, 09.11.2006 - IX ZR 285/03
Anfechtung eines Vergleichs durch den Insolvenzverwalter; Begriff der …
Innerhalb der von objektiver Ungewissheit gekennzeichneten Vergleichslage haben die Parteien für ihr gegenseitiges Nachgeben einen Ermessens- und Bewertungsspielraum (ähnlich Gerhardt KTS 2004, 195, 198 f), wie ihn die Rechtsprechung in ähnlicher Weise bisher schon bei gemischten Schenkungen mit objektiver Unsicherheit in der Bewertung von Leistung und Gegenleistung zugebilligt hat (vgl. BGHZ 57, 123, 127; 71, 61, 66;… BGH, Urt. v. 2. April 1998 - IX ZR 232/96, WM 1998, 1037, 1043 unter II. 2. c). - BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90
Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners
Auf die subjektiven Vorstellungen ist in der Rechtsprechung namentlich dann maßgeblich abgestellt worden, wenn es sich darum handelte, ob die Beteiligten einen Gegenwert als (volles) Entgelt für eine Zuwendung angesehen haben (vgl. RGZ 30, 33, 36 f.; 62, 38, 44 f.; 81, 364, 365; 165, 223, 224; RG LZ 1909 Sp. 71; 1910 Sp. 558; RG Recht 1918 Nr. 850;… BGH, Urt. v. 15. Februar 1956 - IV ZR 266/55, WM 1956, 703, 705; Urt. v. 20. Oktober 1971 - VIII ZR 212/69, WM 1971, 1435, 1436; BGHZ 71, 61, 66), oder wenn sie irrtümlich von dem Bestehen einer (entgeltlich begründeten) Verbindlichkeit ausgingen (vgl. RG LZ 1914 Sp. 1912; RG Gruchot 59 (1915), 521, 522). - BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83
Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem …
Voraussetzung der Anfechtungsberechtigung ist nicht, daß vor der angefochtenen Rechtshandlung der Vollstreckungstitel erlangt oder der zuerkannte Anspruch schon entstanden war (BGH Urteil vom 28. September 1964 - VIII ZR 21/61 m.Nachw. = LM AnfG § 3 Nr. 11 = MDR 1965, 41; BGHZ 57, 123, 126; BGH Urteil vom 15. Oktober 1975 - VIII ZR 62/74 = LM AnfG § 3 Nr. 18 = WM 1975, 1182). - BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91
Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten
Fraglich könnte allerdings sein, ob es sich bei der Einräumung der Grundschuld teilweise, nämlich insoweit um eine unentgeltliche Verfügung handelt, als Grundschuldkapital und -zinsen das legitime Sicherungsinteresse der Beklagten überschritten (vgl. RG LZ 1910 Sp. 558 f; RGZ 165, 223, 224; BGHZ 57, 123, 127;… Böhle-Stamschräder/Kilger a.a.O. § 3 Anm. III 8;… Jaeger/Henckel a.a.O. § 32 Rdn. 20 f). - OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 12 W 12/22
Insolvenzanfechtung einer Auseinandersetzungsvereinbarung unter Ehegatten im …
Rn. 8 2.1. Ehevertragliche Vereinbarungen unterliegen, ebenso wie sonstige vertragliche Abreden, grundsätzlich der Anfechtung nach den §§ 129 ff. InsO (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1971 - VIII ZR 212/69, BGHZ 57, 123, 124, juris Rn. 8;… Reul/Heckschen/Wienberg/Herrler, Insolvenzrecht in der Gestaltungspraxis, 3. Aufl. 2022, § 6 Familienrecht Rn. 74;… Staudinger/Thiele (2018) BGB § 1408 Rn. 35).Derartige Verträge sind nach denselben Grundsätzen zu behandeln, wie (sonstige) gemischte Zuwendungen (…HambKomm-InsR/Rogge/Leptien, 9. Auflage 2022, § 134 InsO Rn. 42; vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1971, a.a.O. Rn. 17).
Sollte die durchzuführende Beweisaufnahme einen Verkehrswert der Immobilie bestätigen, bei dem der auf den Schuldner entfallende Anteil über dem Wert der von der Antragsgegnerin erbrachten bzw. zu erbringenden Gegenleistung liegt, hängt die Frage der teilweisen Unentgeltlichkeit davon ab, ob die Werte in einem groben Missverhältnis zueinander stehen und die Ehegatten den ihnen zustehenden Bewertungsspielraum bei der Auseinandersetzung missbräuchlich überschritten haben (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1971 - VIII ZR 212/69, BGHZ 57, 123, 127).
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 913/11
Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung
Die Klägerin sagte damit eine der Halteprämie angemessene Gegenleistung zu (vgl. BGH 20. Oktober 1971 - VIII ZR 212/69 - zu IV 4 der Gründe, BGHZ 57, 123; OLG Karlsruhe 17. September 2003 - 1 U 167/02 -). - BGH, 13.03.1978 - VIII ZR 241/76
Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten im Konkurs
Zwar ist anerkannt, daß die Frage der Entgeltlichkeit sich neben der objektiven Gestaltung wesentlich danach richtet, inwieweit die Beteiligten - im Rahmen eines angemessenen Bewertungsspielraumes - den Gegenwert als Entgelt ansehen, wie sie also Leistung und Gegenleistung bewerten (Senatsurteil vom 20. Oktober 1971 - VIII ZR 212/69 = WM 1971, 1435, 1436;… Mentzel/Kuhn, KO, 8. Aufl. § 32 Rdn. 2 m.w.Nachw.). - OLG Nürnberg, 15.04.2021 - 5 U 1524/17
Zur Berechnung des nach § 143 InsO zu leistenden Wertersatzes
- LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 74/11
Retention-Vereinbarung
- OLG Hamm, 12.09.2003 - 19 U 71/03
Geltendmachung eines Restwerklohnanspruchs; Vertragliche Einigung über die Höhe …
- BGH, 29.11.1991 - IX ZR 55/90
Auszahlung von Scheingewinnen durch einen Anlagevermittler
- LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 68/11
Retention-Vereinbarung
- LG Essen, 04.11.2011 - 20 O 51/11
Anfechtbarkeit der unentgeltlichen Übertragung eines Eigentumsanteils an einem …
- OLG Hamm, 18.11.1999 - 27 U 249/98
Anfechtung der Übertragung von Grundbesitz bei Beendigung des gesetzlichen …
- BayObLG, 18.12.1980 - BReg. 1 Z 118/80
Gründung einer OHG durch in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten
- OLG Brandenburg, 09.12.1997 - 6 U 80/94
Anspruch auf Rückgewähr von Milchquoten; Anfechtung wegen …
- OLG Bremen, 28.04.1989 - 4 U 118/86
Anfechtung einer Grundstücksübertragung durch Konkursverwalter; Übertragung eines …
- OLG Koblenz, 26.06.1984 - 3 U 771/83
Wirksamkeit eines Erbausschlusses unter Pflichtteilsentziehung wegen eines …
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Rechtsprechung
| BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Wandelung eines Kaufvertrages - Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Arglistiges Verschweigen des Mangels an der Kaufsache
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 57, 112
- NJW 1972, 46
- MDR 1972, 140
- DB 1971, 2208
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (13)
- BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts
Auszug aus BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70
Unabhängig von der sich aus § 476 BGB ergebenden Schranke findet der formularmäßige Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen gemäß § 242 BGB dort seine Grenze, wo der Käufer unter Berücksichtigung des von ihm bei Käufen dieser Art übernommenen Risikos in einer mit Treu und Glauben nicht zu vereinbarenden Weise rechtlos gestellt würde (BGHZ 22, 90 mit weiteren Nachweisen).Demgemäß hat die Rechtsprechung es als ausreichend erachtet, wenn bei dem Verkauf fabrikneuer Waren - und Entsprechendes muß erst recht für den Gebrauchtwarenhandel gelten - dem Käufer zumindest ein vertraglicher Anspruch auf Nachbesserung verbleibt (BGHZ 22, 90, 96 [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55]; 37, 94, 98) [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60].
- BGH, 05.04.1962 - VII ZR 183/60
Finanzierter Abzahlungskauf. Sachmängel
Auszug aus BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70
Demgemäß hat die Rechtsprechung es als ausreichend erachtet, wenn bei dem Verkauf fabrikneuer Waren - und Entsprechendes muß erst recht für den Gebrauchtwarenhandel gelten - dem Käufer zumindest ein vertraglicher Anspruch auf Nachbesserung verbleibt (BGHZ 22, 90, 96 [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55]; 37, 94, 98) [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60].Richtig ist allerdings, daß nach gefestigter Rechtsprechung dann, wenn die vertraglich vereinbarte Nachbesserung unmöglich ist oder vom Verkäufer verweigert, unzulänglich vorgenommen oder ungebührlich verzögert wird, der Käufer auf die an sich rechtswirksam ausgeschlossenen Gewährleistungsansprüche zurückgreifen kann (BGHZ 22, 96 [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55]; 37, 98) [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60].
- BGH, 25.06.1956 - II ZR 78/55
Auszug aus BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70
Demgemäß hat die Rechtsprechung es als ausreichend erachtet, wenn bei dem Verkauf fabrikneuer Waren - und Entsprechendes muß erst recht für den Gebrauchtwarenhandel gelten - dem Käufer zumindest ein vertraglicher Anspruch auf Nachbesserung verbleibt (BGHZ 22, 90, 96 [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55]; 37, 94, 98) [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60].Richtig ist allerdings, daß nach gefestigter Rechtsprechung dann, wenn die vertraglich vereinbarte Nachbesserung unmöglich ist oder vom Verkäufer verweigert, unzulänglich vorgenommen oder ungebührlich verzögert wird, der Käufer auf die an sich rechtswirksam ausgeschlossenen Gewährleistungsansprüche zurückgreifen kann (BGHZ 22, 96 [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55]; 37, 98) [BGH 05.04.1962 - VII ZR 183/60].
- BGH, 20.02.1967 - III ZR 243/64
Finanzierter Abzahlungskauf. Rückabwicklung
Auszug aus BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70
So ist auch hier der Kläger von der Verpflichtung zu weiteren Ratenzahlungen frei geworden und kann im Rahmen des durch den Rücktritt ausgelösten Rückgewährschuldverhältnisses (§§ 1 ff AbzG) der Streithelferin gegenüber die bereits gezahlten Raten in Rechnung stellen (BGH Urteil vom 27. März 1952 - IV ZR 188/51 = LM AbzG § 6 Nr. 2; BGHZ 47, 241, 242) [BGH 20.02.1967 - III ZR 243/64].Seine dem Schutzzweck des Abzahlungsgesetzes entsprechenden Rechte werden bei der Rückabwicklung des Darlehensvertrages in vollem Umfang gewahrt, weil er auch die dem Beklagten gegenüber geleistete Anzahlung im Rahmen dieses Rückabwicklungsschuldverhältnisses der Streithelferin gegenüber in Rechnung stellen kann (BGHZ 47, 241, 243) [BGH 20.02.1967 - III ZR 243/64].
- BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers; …
Auszug aus BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70
Es spricht auch nichts dafür, daß dem Kläger eine Fristsetzung ausnahmsweise deswegen nicht hätte zugemutet werden können, weil sein Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Nachbesserung durch den Beklagten nachhaltig erschüttert gewesen wäre (vgl. BGHZ 46, 242). - BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 244/73
Verkauf eines gebrauchten PKWs - Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger …
Auszug aus BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 8. Oktober 1969 (VIII ZR 20/68 = LM BGB § 138 Bb Nr. 26 = WM 1969, 1391 = NJW 1970, 29) - allerdings zu einer anderen Fassung der Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern - gegen den allgemeinen Ausschluß der Gewährleistung im Handel mit Gebrauchtfahrzeugen keine Einwendungen erhoben. - BGH, 20.02.1967 - III ZR 134/65
Finanzierter Abzahlungskauf. Aufklärungspflicht des Darlehensgebers
Auszug aus BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70
Der Bundesgerichtshof hat jedoch in ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlaß besteht, ausgesprochen, daß es sich beim finanzierten Abzahlungskauf um zwei zwar wirtschaftlich miteinander verbundene, rechtlich aber selbständige Verträge handelt und daher Rechtshandlungen im Rahmen des einen Vertrages nicht ohne weiteres auch Rechtswirkungen auf den anderen Vertrag zur Folge haben (BGHZ 47, 207, 209 [BGH 20.02.1967 - III ZR 134/65] mit weiteren Nachweisen). - BGH, 08.10.1969 - VIII ZR 20/68
Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kfz und …
Auszug aus BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 8. Oktober 1969 (VIII ZR 20/68 = LM BGB § 138 Bb Nr. 26 = WM 1969, 1391 = NJW 1970, 29) - allerdings zu einer anderen Fassung der Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern - gegen den allgemeinen Ausschluß der Gewährleistung im Handel mit Gebrauchtfahrzeugen keine Einwendungen erhoben. - BGH, 30.06.1971 - VIII ZR 39/70
Beauftragung einer Firma mit der Herstellung von Möbeln als Vertrag über …
Auszug aus BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 1971 (VIII ZR 39/70 = WM 1971, 1014 = NJW 1971, 1793) ausgeführt hat, kann in Fällen, in denen die Parteien eines Kaufvertrages unter Ausschluß der sonstigen Gewährleistung lediglich einen Nachbesserungsanspruch vereinbart haben, der Käufer in entsprechender Anwendung der §§ 634, 635 BGB einen Schadensersatzanspruch wegen verschuldeter Mängel nur dann geltend machen, wenn er zuvor dem Verkäufer fruchtlos eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat. - BGH, 20.02.1967 - III ZR 260/64
Normales Bankkreditgeschäft finanziertes Abzahlungsgeschäft
Auszug aus BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70
Allerdings handelt es sich bei den Rechtsbeziehungen zwischen Kläger und Streithelferin nicht lediglich um die Einräumung eines Bankkredits, sondern um die Kreditierung des Kaufpreises im Rahmen eines sog. finanzierten Abzahlungskaufs (vgl. zur Abgrenzung BGHZ 47, 253; BGH Urteil vom 18. Dezember 1969 - III ZR 248/68 = NJW 1970, 701 = LM AbzG § 6 Nr. 13 = WM 1970, 219). - BGH, 20.02.1967 - III ZR 51/66
Finanziertes Abzahlungsgeschäft. Stellung des Verkäufers
- BGH, 18.12.1969 - III ZR 248/68
Verpflichtung zur Rückzahlung in den vereinbarten Teilbeträgen nach Empfang eines …
- BGH, 27.03.1952 - IV ZR 188/51
Rechtsmittel
- BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87
Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen …
Mit dem im Senatsurteil vom 6. Oktober 1971 (VIII ZR 14/70 = NJW 1972, 46 = WM 1971, 1437) entschiedenen Fall ist der vorliegende nicht zu vergleichen, weil dort Einigkeit der Vertragsparteien darüber bestand, daß bestimmt bezeichnete Mängel beseitigt werden sollten (…vgl. hierzu auch Reinking/Eggert aaO Rdn. 892). - BGH, 23.06.1988 - III ZR 75/87
Rückabwicklung eines finanzierten Abzahlungskaufs
Auch die Revision bezweifelt nicht, daß man hier diese Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 5 AbzG ziehen muß (vgl. BGHZ 45, 111, 112 [BGH 07.02.1966 - VIII ZR 240/63]/113; 57, 112, 114/115), wenn man zuvor die wirtschaftliche Einheit zwischen Kauf- und Darlehensvertrag und damit die Anwendung des Abzahlungsgesetzes im Verhältnis der Darlehensvertragsparteien bejaht hat.Die Rückabwicklung gemäß §§ 1, 2, 3 AbzG findet dann - wie bereits das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei ausgeführt hat - zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer statt (BGHZ 57, 112, 114 [BGH 06.10.1971 - VIII ZR 14/70]/115).
Die Beklagte ist von ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung des Finanzierungsdarlehens befreit (vgl. BGHZ 57, 112, 115) [BGH 06.10.1971 - VIII ZR 14/70].
Insoweit ist dem Berufungsgericht im Ansatz zuzustimmen; es stützt sich mit Recht auf die Rechtsprechung des erkennenden und des VIII. Zivilsenats, die es dem Käufer/Darlehensnehmer bei einem finanzierten Abzahlungsgeschäft gestattet, eine an den Verkäufer geleistete Anzahlung auch dem Darlehensgeber nach dessen Rücktritt in Rechnung zu stellen (BGHZ 47, 241; 57, 112, 115) [BGH 06.10.1971 - VIII ZR 14/70].
Geldmittel, die gerade von dem Darlehensgeber stammen, der durch die Verwertung der Kaufsache die Rücktrittsfiktion des § 5 AbzG ausgelöst hat und der daher gegenüber dem Käufer zur Rückabwicklung nach §§ 1-3 AbzG verpflichtet ist, können nicht als Anzahlung des Käufers im Sinne der Entscheidungen BGHZ 47, 241; 57, 112, 115 [BGH 06.10.1971 - VIII ZR 14/70]behandelt werden.
- BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 19/94
Rechtsstellung des Verkäufers bei Zusage einer Garantie; Rechte des …
Auf Kaufverträge über die Lieferung fabrikneuer Sachen, in denen die Gewährleistungsrechte des Käufers - zunächst oder endgültig - auf einen Nachbesserungsanspruch beschränkt waren, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die werkvertraglichen Gewährleistungsregeln, insbesondere auch die §§ 634 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 sowie 635 BGB, entsprechend angewendet (BGH, Urteile vom 30. Juni 1971 - VIII ZR 39/70 = WM 1971, 1014, 1015 unter II 2 - zu §§ 634 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 635 BGB; vom 6. Oktober 1971 - VIII ZR 14/70 = NJW 1972, 46, 47 unter II 3 - zu § 634 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BGB; vom 10. April 1991 - VIII ZR 131/90 = WM 1991, 1221, 1223 unter II 1-2 und vom 30. September 1992 - VIII ZR 193/91 = WM 1992, 2018, 2019 f unter II 2 c-e - jeweils zu § 633 Abs. 3 BGB).Bereits im Urteil vom 6. Oktober 1971 aaO. hat der Senat erwogen, diese Grundsätze auch zugunsten eines Gebrauchtwagenkäufers anzuwenden; die Frage konnte in dem entschiedenen Fall aber offenbleiben.
- BGH, 26.03.1976 - V ZR 247/74
Finanzierter Abzahlungskauf (Verkäuferrücktritt)
Tritt beim finanzierten Abzahlungskauf der Verkäufer vom Vertrag zurück, so entsteht das Abwicklungsverhältnis grundsätzlich nur zwischen Käufer und Verkäufer, nicht auch zwischen Käufer und Finanzierungsinstitut (Ergänzung zu BGHZ 57, 112).Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlaß besteht, ausgesprochen, daß es sich beim finanzierten Abzahlungskauf um zwei zwar wirtschaftlich miteinander verbundene, rechtlich aber selbständige Verträge handelt und daher Rechtshandlungen im Rahmen des einen Vertrags Rechtswirkungen auf den anderen Vertrag nicht ohne weiteres, sondern nur insoweit haben, als es der Schutzzweck des Abzahlungsgesetzes gebietet (vgl. BGHZ 57, 112, 114).
Das war in früheren Entscheidungsfällen das Finanzierungsinstitut; demgemäß entstand dort das Abwicklungsverhältnis nur zwischen Finanzierungsinstitut und Käufer (Urteil vom 27. März 1952 - IV ZR 188/51 LM AbzG § 6 Nr. 2; BGHZ 47, 246), nicht zwischen Finanzierungsinstitut und Verkäufer (BGHZ 47, 248) und nicht zwischen Käufer und Verkäufer (BGHZ 57, 112).
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71
Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen …
Dass die begrenzte Zielsetzung und der Ausnahmecharakter des Rechtsberatungsgesetzes eine einschränkende Auslegung rechtfertigen können (BGHZ 38, 71, 85; BGH Urteile v. 9. Mai 1967 - Ib ZR 59/65 = NJW 1967, 1562; v. 8. Mai 1970 - I ZR 62/68 = LM Nr. 19 zu § 1 RechtsberatG), enthebt nicht von einer auf den Schutzzweck sehenden Rechtsanwendung, um einem Leerlaufen der Regelung durch Umgehungsgeschäfte entgegenzuwirken (vgl. auch die ähnliche Problematik zum finanzierten Abzahlungsgeschäft, insbesondere BGHZ 3, 257, 259; 22, 90, 95; 37, 94, 99; 47, 241, 242; 47, 253, 254 f; 57, 112, 114). - OLG Hamm, 08.03.2001 - 22 U 197/99
Verjährung bei Vornahme von Reparaturarbeiten durch den Verkäufer eines …
Nach der Rechtsprechung des BGH kommen auf die Vereinbarung von Herstellungs-/ Instandsetzungsarbeiten im Kaufvertrag werkvertragliche Regelungen jedenfalls entsprechend zur Anwendung (vgl. BGH NJW 1990, 901 Grundstückskaufvertrag mit der Abrede, daß der Verkäufer die Kosten für die Reparatur eines Hagelschadens trägt, vgl. auch BGH NJW 1972, 46). - OLG Hamburg, 11.05.1994 - 12 U 35/93
Abgrenzung Werkvertrag-Kaufvertrag
Rechtlich handelt es sich hierbei um eine werkvertragliche Nebenabrede in einem Kaufvertrag (vgl. BGH, NJW 1972, 46; DtNotZ 1991, 118 m. Anm. Dumoulin). - BGH, 30.06.1983 - VII ZR 371/82
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus mangelhafter Umrüstung eines …
Deshalb liegt hier - entgegen der Bezeichnung des Vertrags als Kaufvertrag (vgl. dazu BGHZ 74, 204, 207; 74, 258, 268; Senatsurteil NJW 1982, 2243 m.N.) - ein gemischter Vertrag vor, der nur hinsichtlich des erworbenen Lastkraftwagens nach Kaufrecht zu beurteilen ist, während für die auf Montagemängel beim Einbau der Ladebordwand zurückzuführenden Ansprüche Werkvertragsrecht maßgebend ist (vgl. dazu BGH NJW 1972, 46/47; Senatsurteil vom 14. März 1963 - VII ZR 198/61;… Larenz, Schuldrecht, 12. Aufl., Band II S. 425/427;… Glanzmann in BGB-RGRK, 12. Aufl., Rdn. 9 zu § 651;… Palandt/Thomas, BGB, 42. Aufl., Anm. 5 vor § 631). - BGH, 05.07.1984 - III ZR 79/83
Geltung des AbzG bei Austausch der ursprünglichen Kaufsache
Zwar erstreckt sich der Anwendungsbereich dieser Vorschrift, wenn die besonderen Voraussetzungen des finanzierten Abzahlungskaufs vorliegen, gemäß § 6 AbzG auch auf das Verhältnis zwischen Käufer und Finanzierungsbank (BGHZ 47, 248, 250; 57, 112, 114). - BGH, 22.05.1978 - III ZR 13/76
Verjährung der Ansprüche des Darlehensgehers aus § 2 AbzG
Die Wegnahme der Kaufsache durch den Darlehensgeber hat daher grundsätzlich nicht auch die Rückabwicklung des Kaufvertrags zur Folge (vgl. BGHZ 57, 112, 115), obwohl sich der Rücktritt von einem Vertrag beim finanzierten Abzahlungskauf auch auf den anderen auswirken kann (zu den Wirkungen des Rücktritts vom Kaufvertrag auf das Darlehensverhältnis vgl. BGHZ 66, 165, 168). - OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 55/04
- OLG Hamm, 21.03.2000 - 28 U 177/99
- BGH, 16.10.1975 - VII ZR 38/73
Vertragliches Aufrechnungsverbot für den Bauherrn - Unangemessene Beschneidung …
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