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Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.07.1976

Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,808
BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75 (https://dejure.org/1976,808)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1976 - VIII ZR 267/75 (https://dejure.org/1976,808)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1976 - VIII ZR 267/75 (https://dejure.org/1976,808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Vertragsstrafe - Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedinungen - Vereinbarungen von Vertragsstrafen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verwendung von Adressenmaterial für Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1886
  • MDR 1977, 134
  • DB 1976, 1616
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51

    Schiedsklausel durch Bezugnahme auf AGB in kfm. Bestätigungsschreiben vereinbart

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, von der abzugehen kein Anlaß besteht, daß jedenfalls beim Rechtsverkehr unter Kaufleuten - unbeschadet der Frage, ob zwischen ihnen bereits Geschäftsbeziehungen bestehen - die in Bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann gelten, wenn sie dem für den Vertragsabschluß maßgeblichen Schreiben weder beigefügt noch sonst dem Empfänger in ihren Einzelheiten bekannt waren (BGHZ 7, 187; 33, 216, 219; Mattern in WM 1974, 762, 764).
  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75
    Die von der Revision im Anschluß an Schmidt-Salzer (Allgemeine Geschäftsbedingungen 1971, Rn 193 ff, S. 125 f) und OLG Nürnberg (NJW 1973, 1974) vertretene Ansicht, Vereinbarungen von Vertragsstrafen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Formularverträgen seien schlechthin unwirksam, widerspricht - jedenfalls für den hier vorliegenden Handelsverkehr zwischen Vollkaufleuten - höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 27. November 1974 = BGHZ 63, 256; BGH Urteil vom 1. April 1976 VII ZR 122/74).
  • BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 81/74

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mietvertrages - Anforderungen an ein …

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75
    Richtig ist allerdings, daß nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. Oktober 1975 VIII ZR 81/74 = WM 1975, 1203 mit weiteren Nachweisen;… s. auch § 3 des Regierungsentwurfs a.a.O.) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen und insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags so ungewöhnlich sind, daß der Vertragsgegner mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil werden.
  • BGH, 29.09.1960 - II ZR 25/59

    Freizeichnung bei Versicherungsschutz

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, von der abzugehen kein Anlaß besteht, daß jedenfalls beim Rechtsverkehr unter Kaufleuten - unbeschadet der Frage, ob zwischen ihnen bereits Geschäftsbeziehungen bestehen - die in Bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann gelten, wenn sie dem für den Vertragsabschluß maßgeblichen Schreiben weder beigefügt noch sonst dem Empfänger in ihren Einzelheiten bekannt waren (BGHZ 7, 187; 33, 216, 219; Mattern in WM 1974, 762, 764).
  • BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 81/65

    Makierprovision als Vertragsstrafe

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75
    Soll sie nicht in erster Linie der vereinfachten Durchsetzung des als bestehend vorausgesetzten vertraglichen Schadensersatzanspruchs dienen, sondern die Erfüllung des Hauptanspruchs sichern und auf den Vertragsgegner einen möglichst wirkungsvollen Druck ausüben, so liegt der Sache nach eine Vertragsstrafenvereinbarung vor (BGHZ 49, 84, 89; Senatsurteil vom 8. Oktober 1969 VIII ZR 20/68 = WM 1969, 1391, 1394 = NJW 1970, 29, 32).
  • BGH, 08.10.1969 - VIII ZR 20/68

    Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kfz und …

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75
    Soll sie nicht in erster Linie der vereinfachten Durchsetzung des als bestehend vorausgesetzten vertraglichen Schadensersatzanspruchs dienen, sondern die Erfüllung des Hauptanspruchs sichern und auf den Vertragsgegner einen möglichst wirkungsvollen Druck ausüben, so liegt der Sache nach eine Vertragsstrafenvereinbarung vor (BGHZ 49, 84, 89; Senatsurteil vom 8. Oktober 1969 VIII ZR 20/68 = WM 1969, 1391, 1394 = NJW 1970, 29, 32).
  • BGH, 01.04.1976 - VII ZR 122/74

    Vertragsstrafe von 0,3% pro Arbeitstag ist wirksam!

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75
    Die von der Revision im Anschluß an Schmidt-Salzer (Allgemeine Geschäftsbedingungen 1971, Rn 193 ff, S. 125 f) und OLG Nürnberg (NJW 1973, 1974) vertretene Ansicht, Vereinbarungen von Vertragsstrafen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Formularverträgen seien schlechthin unwirksam, widerspricht - jedenfalls für den hier vorliegenden Handelsverkehr zwischen Vollkaufleuten - höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 27. November 1974 = BGHZ 63, 256; BGH Urteil vom 1. April 1976 VII ZR 122/74).
  • BGH, 28.05.1973 - VIII ZR 143/72

    Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Vertrag - …

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75
    Diese Rechtsprechung trägt dem Umstand Rechnung, daß es zwar stets einer - wenn auch u.U. stillschweigenden - vertraglichen Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag bedarf (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 1973 VIII ZR 143/72 = WM 1973, 1198, 1199 mit weiteren Nachweisen), daß aber derjenige, der auf die ihm mit zumutbaren Mitteln mögliche Kenntnisnahme von der Ausgestaltung der einzelnen Vertragsbedingungen verzichtet, diese - abgesehen von den sogenannten überraschenden Klauseln (s. dazu unten unter 2 c) - gegen sich gelten lassen muß.
  • OLG Nürnberg, 22.02.1973 - 2 U 98/72
    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75
    Die von der Revision im Anschluß an Schmidt-Salzer (Allgemeine Geschäftsbedingungen 1971, Rn 193 ff, S. 125 f) und OLG Nürnberg (NJW 1973, 1974) vertretene Ansicht, Vereinbarungen von Vertragsstrafen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Formularverträgen seien schlechthin unwirksam, widerspricht - jedenfalls für den hier vorliegenden Handelsverkehr zwischen Vollkaufleuten - höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 27. November 1974 = BGHZ 63, 256; BGH Urteil vom 1. April 1976 VII ZR 122/74).
  • RG, 31.03.1909 - I 276/08

    Wie verhält sich bei Verpflichtungen zum Unterlassen der Anspruch auf …

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75
    Die Revision verkennt, daß nach Nr. 8 Abs. 5 der Lieferungsvereinbarungen für jede einzelne widerrechtliche Benutzung eine Vertragsstrafe angedroht ist, es sich mithin bei jedem Wiederholungsfall um die Verletzung des Strafversprechens für nicht gehörige Erfüllung (§ 341 Abs. 1 BGB) handelt und insoweit das Verlangen der Vertragsstrafe den Anspruch auf weitere Unterlassung nicht ausschließt (RGZ 70, 439).
  • OLG Bremen, 11.02.2004 - 1 U 68/03

    Einbeziehung von AGB in einen Vertrag durch Hinweis auf deren Abrufbarkeit über …

    Insoweit wiederum ist anerkannt, dass die AGB dem für den Vertragsschluss maßgeblichen Schreiben nicht beigefügt zu werden brauchen (BGH NJW 76, 1886; 82, 1750).
  • BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01

    Einbeziehung von AGB in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge

    Soweit nach deutschem unvereinheitlichtem Recht im kaufmännischen Verkehr bzw. im Verkehr zwischen Unternehmern die in bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann Vertragsinhalt werden, wenn der Kunde sie nicht kennt, jedoch die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme - etwa durch Anforderung beim Verwender - hat (vgl. BGHZ 117, 190, 198; Senatsurteil vom 30. Juni 1976 - VIII ZR 267/75, NJW 1976, 1886 unter II 1 jew. m.w.Nachw.), führt dies nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Der Unternehmer muß deshalb mit entsprechenden Vorschriften in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers grundsätzlich rechnen (BGHZ 72, 222, 223; BGH NJW 1976, 1886, 1887; Senatsurteil vom 1. April 1976 - VII ZR 122/74 = BauR 1976, 279/280;… Kötz in MünchKomm, AGBG, § 11 Rdn. 51;… Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 3. Aufl., Rdn. 961;… jetzt auch - entgegen früher - Schmidt-Salzer, Allgemeine Geschäftsbedingungen, 2. Aufl., F. 217).

    Sie soll einmal als Druckmittel den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anhalten (BGHZ 33, 236, 237; 49, 84, 89; 63, 256, 259 [BGH 27.11.1974 - VIII ZR 9/73] ; BGH NJW 1976, 1886, 1887; NJW 1977, 624, 626).

  • BGH, 03.02.1982 - VIII ZR 316/80

    Stahlstäbe - Einseitiger Eigentumsvorbehalt; §§ 46, 59 KO

    Insoweit kann jedenfalls im kaufmännischen Rechtsverkehr nichts anderes gelten als für den sonstigen Inhalt von AGB, der auch dann maßgeblich ist, wenn die Geschäftsbedingungen dem für den Vertragsschluß maßgeblichen Schreiben nicht beigefügt noch sonst dem Empfänger in den Einzelheiten bekannt waren (vgl. BGH, NJW 1976, 1886 = WM 1976, 1161 m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99

    Anforderungen an die Form einer Nutzungsbeschränkung für aus Anlaß einer …

    Deshalb sei nach BGH NJW 1976, 1886 eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Nutzungsentgelts nicht unangemessen.

    Denn es ist anerkannt, daß - jedenfalls zwischen Vollkaufleuten - Vertragsstrafen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Formularverträgen wirksam vereinbart werden können (BGH NJW 1976, 1886, 1887; für Arbeitsverträge: BAG NJW 1985, 91, 92;… allgemein: Palandt-Heinrichs, 59. A. v. § 339 BGB Rn. 3).

    Insbesondere zur Sicherung von vertraglichen Unterlassungspflichten bedarf es eines spürbaren Drucks auf den Schuldner (vgl. die schon im Landgerichtsurteil zitierten Entscheidungen BGH NJW 1976, 1886, 1587 und auch OLG München NJW-RR 1993, 1334).

    Der BGH hatte in NJW 1976, 1886 eine Vertragsstrafeklausel, die zur Zahlung des 10-fachen Adressenpreises ohne Nachweis eines konkreten Schadens verpflichtete, für zulässig gehalten.

  • BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87

    Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen …

    Ob sie dagegen, wie es beispielsweise bei Kaufleuten für Vertragsstrafversprechen anerkannt ist (BGH NJW 1976, 1886, 1887), auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbart werden können, braucht hier nicht generell entschieden zu werden.
  • LG Köln, 17.06.2010 - 29 O 301/09

    Anspruch eines Adresshändlers auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes …

    Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass im Rechtsverkehr unter Kaufleuten die in bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann gelten, wenn sie dem für den Vertragsabschluß maßgeblichen Schreiben weder beigefügt noch sonst dem Empfänger in ihren Einzelheiten bekannt waren ( BGH NJW 1976, 1886; BGH NJW 1982, 1749;… Palandt-Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 305 Rdnr. 52, 54 ).

    Insbesondere angesichts des verhältnismässig geringen Preises von 0, 15 Cent pro Datensatz musste die Beklagte als Kaufmann mit der Möglichkeit rechnen, dass die Klägerin das Datenmaterial nur zu einer beschränkten Verwendung zur Verfügung stellen wollte ( vgl. BGH NJW 1976, 1886 ).

    Daher muß der Vertragsgegner auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Vorschriften über Vertragsstrafen rechnen ( BGH NJW 1976, 1886 ).

    In der Rechtsprechung ist teilweise im Fall der mehrfachen Verwendung von Adressen aus einem Adresslieferungsvertrag eine Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Betrages der vereinbarten Vergütung noch als wirksam angesehen worden ( OLG Frankfurt, BB 1985, 1560 ), der Bundesgerichtshof hat jedenfalls eine Vertragsstrafe in zehnfacher Höhe der vereinbarten Vergütung als wirksam angesehen ( BGH NJW 1976, 1886; vgl. Staudinger- Rieble, § 339 ).

  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist aber anerkannt, daß der Sache nach eine Vertragsstrafenabrede vorliegt, wenn die Vereinbarung der Zahlung eines bestimmten Betrages für den Fall der Vertragsverletzung in erster Linie die Erfüllung des Vertrages selbst sichern und auf den Vertragsgegner einen möglichst wirkungsvollen Druck ausüben soll, alle vertraglich übernommenen Pflichten einzuhalten (BGHZ 49, 84, 89; BGH NJW 1970, 29, 32; 1976, 1886, 1887).
  • LG Zweibrücken, 24.02.2016 - 1 O 267/15

    Schadenspauschalierung in den Verkaufsbedingungen eines Kfz-Händlers - …

    Unter Kaufleuten gelten - unbeschadet der Frage, ob zwischen ihnen bereits Geschäftsbeziehungen bestehen - in Bezug genommene Allgemeine Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie dem für den Vertragsabschluss maßgeblichen Schreiben weder beigefügt noch sonst dem Empfänger in ihren Einzelheiten bekannt waren (im Anschluss an BGH , Urt . v. 30.06.1976 - VIII ZR 267/75, NJW 1976, 1886).

    Verzichtet der Kunde darauf, muss er dies gegen sich gelten lassen ( BGH , Urt . v. 30.06.1976 - VIII ZR 267/75, NJW 1976, 1886).

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - 15 U 88/03
    Vielmehr sei es Kaufleuten zumutbar, unbekannte Geschäftsbedingungen zu beschaffen und zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH NJW 1976, 1886, 1887; BGH NJW 1982, 1749, 1750;… Palandt/Heinrichs, § 2 AGBG Rdnr. 26).
  • BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 82/76

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Kontokorrenteigentumsvorbehalts - …

  • OLG Frankfurt, 21.11.1985 - 6 U 20/85

    Vertragsstrafenversprechen in AGB

  • OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 54/06

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den …

  • BGH, 20.12.1984 - VII ZR 340/83

    AGB: Ausschluß der Haftung für entferntere Mangelfolgeschäden

  • BGH, 18.05.1982 - KZR 15/81

    Schriftform eines Vertrages mit sich aus dem Vertragszweck oder aus Treu und …

  • LG Köln, 08.12.2015 - 27 O 295/15
  • BGH, 02.03.1978 - VII ZR 104/77

    Ehemann-Beschattung - § 611 BGB, Detektivvertrag, AGB-Inhaltskontrolle, …

  • BGH, 07.05.1986 - VIII ZR 238/85

    Schriftformerfordernis für vertragliches Verbot der Mehrfachverwendung …

  • OLG Köln, 22.12.2004 - 19 U 184/03
  • OLG Köln, 17.06.1994 - 19 U 264/93

    Notwendiger Inhalt eines wirksamen Vertragsangebots

  • OLG Köln, 24.11.1994 - 18 U 101/94

    Hemmung der Verjährungsfrist

  • OLG München, 16.04.1997 - 7 U 3119/96

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1976 - VIII ZR 44/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,481
BGH, 07.07.1976 - VIII ZR 44/75 (https://dejure.org/1976,481)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1976 - VIII ZR 44/75 (https://dejure.org/1976,481)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1976 - VIII ZR 44/75 (https://dejure.org/1976,481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Unfalls bei Abbrucharbeiten - Schutzwirkung eines Mietvertrages für Dritte - Voraussetzungen der Einbeziehung in den Schutzbereich eines Mietvertrages - Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Mietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1843
  • MDR 1977, 134
  • WM 1976, 1119
  • DB 1976, 1617
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 175/72

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - VIII ZR 44/75
    Zur Frage, ob ein selbständiger Werkunternehmer, dem der Mieter in Übereinstimmung mit dem Mietvertrag die Benutzung der Mietsache überlassen hat, in die Schutzwirkung des Mietvertrages einbezogen wird und die Einrede der Verjährung nach § 558 BGB erheben kann (Ergänzung zu BGHZ 61, 227).

    Hieran ist ebenso festzuhalten wie an der ebenfalls in mehreren Entscheidungen vertretenen Ansicht des Senats, daß die Schutzwirkung nicht nur zur Folge hat, daß der Dritte den Vermieter, der ihn unter Verletzung der Vertragspflichten geschädigt hat, auf Ersatz in Anspruch nehmen kann, sondern daß er, wenn er den Vermieter geschädigt hat, auch die Möglichkeit hat, sich auf die kurze Verjährung des § 558 BGB zu berufen (vgl. BGHZ 49, 278, 280 und 61, 227, 233).

    In Ergänzung dieser Entscheidung hat der Senat in seinem Urteil vom 19. September 1973 (BGHZ 61, 227, 234) dargelegt, daß der entscheidende Gesichtspunkt für die Einbeziehung weniger das Bestehen einer Obhuts- und Fürsorgepflicht des Mieters für den Dritten als vielmehr der Umstand ist, daß nach dem Inhalt des Vertrages der Mietgebrauch durch den Dritten gewissermaßen bestimmungsgemäß (…a.a.O. S. 233) ausgeübt wird und daß das erkennbar für den Dritten ebenso wie für den Mieter die Gefahr mit sich bringt, wegen Beschädigung der Mietsache auf Ersatz in Anspruch genommen zu werden.

  • BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 179/65

    Schutzbereich des Miet- oder Leihvertrages

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - VIII ZR 44/75
    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß zu den Verträgen, die eine Schutzwirkung für Dritte bewirken, vor allem Mietverträge gehören (vgl. BGHZ 49, 278, 279 und 350, 353 sowie 61, 227, 233).

    Hieran ist ebenso festzuhalten wie an der ebenfalls in mehreren Entscheidungen vertretenen Ansicht des Senats, daß die Schutzwirkung nicht nur zur Folge hat, daß der Dritte den Vermieter, der ihn unter Verletzung der Vertragspflichten geschädigt hat, auf Ersatz in Anspruch nehmen kann, sondern daß er, wenn er den Vermieter geschädigt hat, auch die Möglichkeit hat, sich auf die kurze Verjährung des § 558 BGB zu berufen (vgl. BGHZ 49, 278, 280 und 61, 227, 233).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 7. Februar 1968 (BGHZ 49, 278, 280) ausgeführt hat, hängt die Entscheidung der Frage, ob der Schutz des Mietvertrages auf einen Dritten ausgedehnt werden kann, in erster Linie von dem Inhalt des abgeschlossenen Vertrages ab, weshalb es für den Fall, daß der Vertrag die Benutzung der gemieteten Sache durch einen Dritten nicht zuläßt, grundsätzlich ausgeschlossen ist, dem Dritten den Schutzbereich des Vertrages zuzubilligen.

  • BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 21/66

    Allgemeines Vertragsrecht-Rechtsnatur d. Vertrages ü. Bereitstellung e. Baggers

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - VIII ZR 44/75
    Die Annahme des Berufungsgerichts, der Vertrag zwischen der Klägerin und der Firma T. Verkehr GmbH über die Überlassung des Kranes unterstehe den Vorschriften über den Mietvertrag, steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1968 - VIII ZR 21/66 = VersR 1968, 779).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Danach wird ein am Vertrag nicht beteiligter Dritter dann in die sich aus einem Vertrage ergebenden Sorgfalts- und Schutzpflichten einbezogen, wenn ihm die Leistung nach dem Inhalt des Vertrages bestimmungsgemäß zugute kommen soll (vgl. u.a. BGHZ 49, 278 (280) = NJW 1968, 694 = LM § 328 BGB Nr. 34; BGHZ 61, 227 (233f.) = NJW 1973, 2059 = LM § 558 BGB Nrn. 17, 18, 19; BGH, NJW 1976, 1843 (1844); BGH, NJW 1987, 1758 = LM § 675 BGB Nr. 120; BGH, NJW 1985, 489 = LM § 328 BGB Nr. 77) oder die Umstände des Einzelfalles ansonsten konkrete Anhaltspunkte für den Parteiwillen ergeben, dem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis des Dritten Rechnung zu tragen (vgl. u.a. BGHZ 69, 82 (86f.) = NJW 1977, 1916 = LM § 662 BGB Nr. 13).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen …

    a) Die kurze mietvertragliche Verjährung gilt nach gefestigter Rechtsprechung auch dann, wenn es um von § 548 BGB erfasste Ansprüche des Vermieters gegen einen Dritten geht, der - ohne Vertragspartei zu sein - in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen ist (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - VI ZR 150/87 - NJW-RR 1988, 1358; BGH BGHZ 49, 278, 279 f.; 61, 227, 233 f.; 71, 175, 178 f.; 135, 152, 156; Urteil vom 7. Juli 1976 - VIII ZR 44/75 - NJW 1976, 1843, 1844;… MünchKommBGB/Schilling, aaO, § 548 Rn. 6;… Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2003, § 548 Rn. 15).
  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77

    Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 10. Januar 1968 - VIII ZR 104/65 = LM BGB § 328 Nr. 33 = WM 1968, 300 = MDR 1968, 402 = JZ 1968, 304; vom 22. Januar 1968 - VIII ZR 195/65 = BGHZ 49, 350 = LM BGB § 538 Nr. 11 - m. Anm. Braxmaier; vom 7. Februar 1968 - VIII ZR 179/65 = BGHZ 49, 278 = LM BGB § 328 Nr. 34 - m. Anm. Gelhaar; vom 19. September 1973 - VIII ZR 175/72 = BGHZ 61, 227 = LM BGB § 538 Nr. 17-19 - m. Anm. Braxmaier; vom 7. Juli 1976 - VIII ZR 44/75 = LM BGB § 558 Nr. 22 = NJW 1976, 1843 = WM 1976, 1119) können einem Dritten bei besonderer Sachlage aus einem zwischen anderen Personen geschlossenen Vertrag Rechte erwachsen, die den Charakter vertraglicher Ansprüche haben und die sich in ihrem Inhalt nach den zwischen den anderen Personen getroffenen vertraglichen Abmachungen bestimmen.

    Es ist schon zweifelhaft, ob der Untermieter "bestimmungsgemäß" den Mietgebrauch anstelle des Mieters ausübt, wie dies etwa bei Familienangehörigen oder bei Bediensteten des Mieters der Fall ist und wie es für die den Senatsurteilen vom 7. Februar 1968, vom 19. September 1973 und vom 7. Juli 1976 (a.a.O.) zugrundeliegenden Fallgestaltungen kennzeichnend war.

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