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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1977 - VIII C 28.77, VIII C 85.76, VIII C 97.76, VIII C 98.76, VIII C 113.76   

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BVerwG, 14.12.1977 - VIII C 28.77, VIII C 85.76, VIII C 97.76, VIII C 98.76, VIII C 113.76 (https://dejure.org/1977,163)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1977 - VIII C 28.77, VIII C 85.76, VIII C 97.76, VIII C 98.76, VIII C 113.76 (https://dejure.org/1977,163)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1977 - VIII C 28.77, VIII C 85.76, VIII C 97.76, VIII C 98.76, VIII C 113.76 (https://dejure.org/1977,163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Gebäudeabbruch

  • Wolters Kluwer

    Abbruch von Wohngebäuden - Genehmigungserfordernis - Auslage - Ermessensentscheidung - Ermessensgrenzen - Abbruchsgenehmigungen mit Zahlungsauflagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Statthaftigkeit der VK bei Rechtschutz gegen Nebenbestimmungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 135
  • NJW 1978, 1018
  • MDR 1978, 600
  • MDR 1978, 601
  • ZMR 1978, 186
  • DVBl 1978, 645
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.05.1977 - 8 C 44.76

    Voraussetzungen für die Revisibilität von Landesrecht; Abbruch von Wohnraum als …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77
    Zum Genehmigungserfordernis für den Abbruch von Wohngebäuden (im Anschluß an BVerwG 8 C 44.76).

    Die Verordnung vom 22. Februar 1972 knüpft in tatbestandlicher Hinsicht an die bundesrechtliche Ermächtigung an, die revisibel ist (vgl. das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 18. Mai 1977 - BVerwG 8 C 44.76 - [NJW 1977, 2280]).

    Die Ermächtigungsvorschrift, auf der die Verordnung vom 22. Februar 1972 beruht, sieht - wie im genannten Urteil BVerwG 8 C 44.76 im Anschluß an die Entscheidung BVerfGE 38, 348 [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74] dargelegt worden ist - ein generelles Zweckentfremdungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt vor und meint einen weiten.

    Der erkennende Senat vermag der Ansicht von Binz (NJW 1977, 2239 f. [BGH 10.11.1976 - VIII ZR 115/75]) nicht zu folgen, aus historischen, sprachlichen und denkgesetzlichen Gründen sei eine einengende Bestimmung des Begriffs der Zweckentfremdung geboten; auf die Ausführungen im genannten Urteil BVerwG 8 C 44.76 wird verwiesen.

    Die Erteilung der Genehmigung liegt, wie im Urteil BVerwG 8 C 44.76 näher dargelegt worden ist, grundsätzlich im Ermessen der zuständigen Behörde.

    In bestimmten Fällen kann allerdings das Ermessen der zuständigen Behörde derart eingeschränkt sein, daß nur die Erteilung einer auflagenfreien Genehmigung in Betracht kommt; auch das ist im Urteil BVerwG 8 C 44.76 näher dargelegt worden.

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77
    Die Ermächtigungsvorschrift, auf der die Verordnung vom 22. Februar 1972 beruht, sieht - wie im genannten Urteil BVerwG 8 C 44.76 im Anschluß an die Entscheidung BVerfGE 38, 348 [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74] dargelegt worden ist - ein generelles Zweckentfremdungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt vor und meint einen weiten.

    6 § 1 MRVerbG sieht, wie schon in der Entscheidung BVerfGE 38, 348 [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74] dargelegt worden ist, ein durch Landesverordnung einzuführendes grundsätzliches Verbot des Abbruchs, von Wohnraum vor, der noch für den Wohnungsuiarkt zur Verfügung steht, und verbindet dieses generelle Verbot mit einem Erlaubnisvorbehalt (vgl. BVerfGE 38, 348 [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74] [367]).

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 73.72

    Anfechtung der Auflage eines Bauscheins

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77
    Zur Abgrenzung der Fälle, in denen die einer Genehmigung beigefügte Auflage nur gemeinsam mit der Genehmigung richterlich überprüft werden kann, weil der Bescheid auf einer unteilbaren Gesamt-Ermessensentscheidung beruht (Fortbildung von BVerwG 4 C 73.72 [DÖV 1974, 380]).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz einer isolierten Anfechtbarkeit und Aufhebbarkeit solcher Auflagen aus (vgl. BVerwGE 36, 145 [154] m.w. Hinweisen), hält aber eine Differenzierung für erforderlich, zu der im Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 4 C 73.72 - (DÖV 1974, 380 [381]) folgendes dargelegt wird: Die Teilaufhebung eines aus einer Genehmigung und einer ihr beigefügten Auflage bestehenden Verwaltungsakten ist nur zulässig, wenn nach der Teilaufhebung der Verwaltungsakt ohne inhaltliche Änderung bestehen bleibt und nach dem von der Verwaltungsbehörde hergestellten Zusammenhang zwischen den Teilentscheidungen sinnvoll erweise bestehen bleiben kann; steht die Nebenbestimmung mit dem Gesamtinhalt des Verwaltungsaktes in einem untrennbaren Zusammenhang, so scheidet die selbständige Anfechtung und Aufhebung der Nebenbestimmung aus.

  • BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 115/75

    Darlegungs- und Beweislast bei vereinbarter Schadenspauschalierung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77
    Der erkennende Senat vermag der Ansicht von Binz (NJW 1977, 2239 f. [BGH 10.11.1976 - VIII ZR 115/75]) nicht zu folgen, aus historischen, sprachlichen und denkgesetzlichen Gründen sei eine einengende Bestimmung des Begriffs der Zweckentfremdung geboten; auf die Ausführungen im genannten Urteil BVerwG 8 C 44.76 wird verwiesen.
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65

    Energieversorgung als originär staatliche Aufgabe - Verpflichtung einer Behörde …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz einer isolierten Anfechtbarkeit und Aufhebbarkeit solcher Auflagen aus (vgl. BVerwGE 36, 145 [154] m.w. Hinweisen), hält aber eine Differenzierung für erforderlich, zu der im Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 4 C 73.72 - (DÖV 1974, 380 [381]) folgendes dargelegt wird: Die Teilaufhebung eines aus einer Genehmigung und einer ihr beigefügten Auflage bestehenden Verwaltungsakten ist nur zulässig, wenn nach der Teilaufhebung der Verwaltungsakt ohne inhaltliche Änderung bestehen bleibt und nach dem von der Verwaltungsbehörde hergestellten Zusammenhang zwischen den Teilentscheidungen sinnvoll erweise bestehen bleiben kann; steht die Nebenbestimmung mit dem Gesamtinhalt des Verwaltungsaktes in einem untrennbaren Zusammenhang, so scheidet die selbständige Anfechtung und Aufhebung der Nebenbestimmung aus.
  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Das Vorliegen einer die Gewährung und die hinzugefügte Auflage umfassenden einheitlichen Ermessensentscheidung rechtfertigt nicht, die gesonderte Anfechtung der Auflage für unzulässig zu halten (Aufgabe der im Urteil vom 14. Dezember 1977 - BVerwG 8 C 28.77 - BVerwGE 55, 135 [BVerwG 14.12.1977 - 8 C 28/77] [137 f.] vertretenen gegenteiligen Ansicht).

    die Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 165.65 - BVerwGE 36, 145 [154], vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 42.72 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 13 S. 11 [13] und vom 14. Dezember 1977 - BVerwG 8 C 28.77 - BVerwGE 55, 135 [BVerwG 14.12.1977 - 8 C 28/77] [137]).

    Aus dieser Ausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Dezember 1977 (a.a.O. S. 137 f.) hergeleitet, daß - weitergehend - die selbständige Anfechtbarkeit von Auflagen immer (schon) dann ausscheide, wenn der begünstigende Teil des Bescheides und die ihm hinzugefügte Auflage auf einer einheitlichen Ermessensentscheidung beruhen (…a.a.O. S. 138).

    Die Ansicht, daß schon das Vorliegen einer einheitlichen Ermessensentscheidung die gesondere Anfechtbarkeit von Auflagen ausschließe, kann auch entgegen dem Urteil vom 14. Dezember 1977 (a.a.O.) nicht damit begründet werden, daß die sogenannten modizizierenden Auflagen nicht gesondert anfechtbar sind.

    Überdies ist die vom Beklagten vertretene Rechtsauffassung in sich widerspruchsvoll: Wenn der gegebene Wohnraumbestand um seiner selbst willen geschützt und deshalb die Schaffung von Ersatzwohnraum grundsätzlich ausgeschlossen wäre, dann hinderte dies nicht nur die Berücksichtigung eines vom Betroffenen geschaffenen Ersatzraumes, sondern dann stünde dies auch einer Handhabung entgegen, bei der Genehmigungen erteilt, diese aber mit Zahlungsauflagen zur Förderung des Wohnungsbaus verbunden werden, um auf diesem Weg den Fortfall von Altbauraum auszugleichen (s. dazu das Urteil vom 14. Dezember 1977 - a.a.O. S. 140).

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 18.96

    Zweckentfremdungsgenehmigung - Abbruch von Wohnraum - Schaffung von Ersatzraum - …

    Es steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde, eine Genehmigung, die sie nach der gegebenen Sachlage rechtsfehlerfrei versagen dürfte, statt dessen unter Beifügung von Nebenbestimmungen zu erteilen (vgl. § 36 Abs. 1 VwVfG; Urteile vom 14. Dezember 1977 - BVerwG VIII C 28.77 - BVerwGE 55, 135 (140) [BVerwG 14.12.1977 - 8 C 28/77] und vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 48.83 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 11 S. 29 (36)).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Es ist nicht zulässig, eine Auflage, die einem im behördlichen Ermessen stehenden Verwaltungsakt beigefügt ist, wegen eines Ermessensfehlers gerichtlich isoliert aufzuheben, wenn wie hier die Auflage mit dem Gesamtinhalt des Verwaltungsaktes untrennbar verbunden ist, insbesondere ein Sinnzusammenhang zwischen ihr und dem Verwaltungsakt derart besteht, daß die Ermessensentscheidung eine Einheit bildet (BVerwGE 55, 135 [137]).

    Sie müssen sachgerecht sein und dürfen nicht im Widerspruch zum Zweck des Verwaltungsakte stehen (BVerwGE 3, 6, 145 [147]; 55, 135 [140]).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.1977 - VII B 76.77   

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BVerwG, 08.12.1977 - VII B 76.77 (https://dejure.org/1977,501)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsorglicher Widerspruch - Ständig wiederholte Verwaltungsakte - Vielzahl gleichartiger Verwaltungsakte

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1870
  • MDR 1978, 600
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Eine bedingte Einlegung von Rechtsbehelfen ist indes unzulässig, weil anderenfalls die Voraussetzungen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs unklar werden, was in Anbetracht der Formbedürftigkeit und Formklarheit von Rechtsbehelfen und der Tatsache, dass im Interesse des Prozessgegners wie eines geordneten Verfahrensablaufs klargestellt sein muss, ob die mit dem Rechtsbehelf verbundenen Rechtsfolgen eintreten und Bestand haben, nicht hingenommen werden kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12.09.1988, 6 CB 35/88, Rn. 16 bei juris; Beschluss vom 08.12.1977, VII B 76.77, Rn. 2 bei juris; OVG Koblenz…, Urteil vom 15.05.2012, 6 A 11235/11, Rn. 12 bei juris; BGH…, Beschluss vom 05.02.2013, VIII ZB 38/12, Rn. 11 bei juris;… Beschluss vom 07.03.2012, XII ZB 421/11, Rn. 11 bei juris;… Beschluss vom 24.06.1999, IX ZB 30/99, Rn. 5 bei juris;… Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, vor § 124 Rn. 35;… Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, vor § 124 Rn. 45;… Rimmelspacher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 519 Rn. 37 f.).
  • VG Stuttgart, 11.06.2008 - 7 K 139/08

    Umbenennung eines "Amselwegs" in "Vogelweg"; Erhebung eines Widerspruchs gegen …

    Er wird auch nicht mit dem Ergehen des Verwaltungsakts, den er betrifft, wirksam und verwandelt sich damit nachträglich von selbst in einen zulässigen Widerspruch (BVerwG, B. v. 08.12.1977 - VII B 76.77 -, [...]).

    Die Einlegung eines Rechtsbehelfs setzt jedoch voraus, dass der Betroffene zu diesem Zeitpunkt beschwert ist (BVerwG, B. v. 08.12.1977, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.1980 - 7 B 58.79

    Rechtsanspruch auf eine Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Klage von …

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 76.77 - (MDR 1978, 600) zur Zulässigkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage ausgesprochen hat, kennt die VwGO kein abgeschlossenes System von Klagearten.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1977 - IV C 71.77   

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BVerwG, 04.11.1977 - IV C 71.77 (https://dejure.org/1977,933)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1977 - IV C 71.77 (https://dejure.org/1977,933)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1977 - IV C 71.77 (https://dejure.org/1977,933)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mündliche Verhandlung - Öffentlichkeit der Verhandlung - Revision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 600
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung …

    Das steht einer nachträglichen Verfahrensrüge entgegen (vgl. Beschluss vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 71.77 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 1 S. 2 f.; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120 S. 21).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Rn. 11 Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Kläger einen Verstoß gegen § 55 VwGO i.V.m. § 169 Satz 1 GVG rügen können oder insoweit ein Rügeverlust nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO eingetreten ist (diese Möglichkeit bejahend BVerwG, Beschlüsse vom 4. November 1977 - 4 C 71.77 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 1 S. 2 f. …und vom 30. November 2004 - 10 B 64.04 - juris Rn. 2;… a.A. Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 138 Rn. 209a).
  • BAG, 02.03.2022 - 2 AZN 629/21

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Einschränkung zur Pandemiebekämpfung - …

    Rn. 11 2. Soweit der Bundesfinanzhof für das finanzgerichtliche Verfahren (seit BFH 24. August 1990 - X R 45-46/90 - BFHE 161, 427;… zuletzt 25. November 2019 - IX B 71/19 - Rn. 4), das Bundessozialgericht für das sozialgerichtliche Verfahren (…vgl. BSG 17. Oktober 2018 - B 9 V 20/18 B - Rn. 14; 28. März 2000 - B 8 KN 7/99 R - zu (1) der Gründe) und das Bundesverwaltungsgericht für das verwaltungsgerichtliche Verfahren (vgl. BVerwG 30. November 2004 - 10 B 64/04 - 4. November 1977 - IV C 71.77 -) eine abweichende Auffassung vertreten, bezieht sich dies auf die dortigen Verfahrensordnungen, insbesondere auf ein dort abgeschwächtes Prinzip der Öffentlichkeit (…vgl. BAG 22. September 2016 - 6 AZN 376/16 - Rn. 18).
  • BGH, 24.11.2020 - XI ZR 355/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der …

    Rn. 14 b) Es kann dahinstehen, ob die Beklagte, die im Anschluss an den ausdrücklichen Hinweis des Berufungsgerichts den Verzicht auf die Befolgung von § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG erklärt hat, dadurch ihr Recht zur Rüge des Verstoßes gegen diese Vorschrift nach § 295 ZPO verloren hat (ablehnend RGZ 157, 341, 347; BGH, Beschluss vom 24. November 1993 - BLw 37/93, BGHZ 124, 204, 209; in diesem Sinne wohl auch BGH, Urteil vom 29. März 2000 - VIII ZR 297/98, NJW 2000, 2508, 2509;… BAG, NJW 2016, 3611 Rn. 10, 18 f.; aA BVerwG, Beschlüsse vom 4. November 1977 - IV C 71.77, Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 1 …und vom 30. November 2004 - 10 B 64.04, juris Rn. 2; BFH, Beschlüsse vom 24. August 1990 - X R 45-46/90, BFHE 161, 427, 428 f. …sowie vom 30. November 2009 - I B 111/09, BFH/NV 2010, 1102 Rn. 8; BSG…, Urteil vom 28. März 2000 - B 8 KN 7/99 R, juris Rn. 15 …und Beschluss vom 17. Oktober 2018 - B 9 V 20/18 B, juris Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2020 - 5 LA 223/20

    Coronakrise: Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung, Gesundheitsschutz

    Die Befolgung der genannten Vorschrift ist nach § 295 Abs. 2 ZPO verzichtbar; denn auch auf die mündliche Verhandlung kann nach § 101 Abs. 2 VwGO verzichtet werden (BVerwG, Beschluss vom 4. November 1977 - IV C 71.77 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 30. November 2004 - 10 B 64.04 -, juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. März 2010 - OVG 3 N 33.10 -, juris Rn. 5;VGH Mannheim…, Beschluss vom 10. März 2017 - A 12 S 338/17 -, juris Rn. 6;… Neumann/Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 138 Rn. 209a).

    Maßnahmen, die der Gewährleistung der Sicherheit im Gerichtsgebäude dienen, verstoßen als solche nicht gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung (BVerwG, Beschluss vom 4. November 1977 - IV C 71.77 -, juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. März 2010 - OVG 3 N 33.10 -, juris Rn. 7).

  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 7/99 R

    Herstellung der Öffentlichkeit bei Umwandlung des Erörterungstermins in mündliche …

    Auch bei dem Beschluss vom 4.11.1977 (Buchholz 303 § 295 Nr. 1 = HFR 1978 S. 174) sind mehrere Verfahrensabschnitte erkennbar.
  • BVerwG, 19.09.2023 - 9 B 14.23

    Zum Merkmal der Öffentlichkeit im Sinne des § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG

    Selbst dann, wenn in dem fehlenden Aushang entgegen der vorstehenden Ausführungen ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 169 Satz 1 GVG läge, ist deren Befolgung im Verwaltungsprozess i. S. v. § 295 Abs. 2 ZPO verzichtbar, weil nach § 101 Abs. 2 VwGO auf die mündliche Verhandlung insgesamt verzichtet werden kann (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 4. November 1977 - 4 C 71.77 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 1 S. 2 f. …und vom 30. November 2004 - 10 B 64.04 - juris Rn. 2;… Neumann/Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 138 Rn. 209a; vgl. auch BFH…, Beschluss vom 25. November 2019 - IX B 71/19 - juris Rn. 4 und BSG…, Beschluss vom 28. März 2000 - B 8 KN 7/99 R - juris Rn. 15; a. A. BAG…, Beschluss vom 2. März 2022 - 2 AZN 629/21 - juris Rn. 10 f., das auch hier damit argumentiert, in den anderen Verfahrensordnungen gelte ein "abgeschwächtes Prinzip der Öffentlichkeit").
  • BVerwG, 06.09.2021 - 1 B 39.21

    Berichterstatterin; Besetzung des Gerichts; Besetzungsrüge; Einzelrichterin; …

    Die Befolgung der genannten Vorschrift ist nach § 295 Abs. 2 ZPO verzichtbar; denn nach § 125 Abs. 1 i.V.m. § 87a Abs. 2 und 3 VwGO kann durch Zustimmung zu einer Entscheidung durch die Berichterstatterin als Einzelrichterin auch auf die Entscheidung durch den gesamten Senat verzichtet werden (vgl. - zum Verzicht auf mündliche Verhandlung - BVerwG, Beschlüsse vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 71.77 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 1 und vom 30. November 2004 - 10 B 64.04 -), so dass dieser Fehler nicht mehr gerügt werden kann.
  • BFH, 24.08.1990 - X R 45/90

    Auf die Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens kann Beteiligter …

    Auf die Befolgung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens kann ein Beteiligter wirksam verzichten (Anschluß an BVerwG-Beschluß vom 4. November 1977 IV C 71/77, HFR 1978, 174).

    Indes können die Prozeßbeteiligten auf die Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verzichten (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 4. November 1977 IV C 71/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1978, 174;… vom 26. November 1985 4 CB 46.85, nicht veröffentlicht - NV - Zöller/Stephan, Zivilprozeßordnung, Kommentar, 15. Aufl. 1987, § 295 Anm. 5;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl. 1987, § 115 Anm. 37).

  • BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den …

    § 295 Abs. 1 ZPO läßt die Heilung von Verfahrensmängeln nicht nur im Falle eines ausdrücklichen Verzichts, sondern auch im Falle des Unterbleibens einer Rüge seitens der betroffenen Partei zu (BVerwG, Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG 8 C 391.59 -, NJW 1961, 379 ; Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 71.77 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 1).
  • BVerwG, 10.01.2020 - 4 BN 52.19

    Öffentlichkeit der Verhandlung bei einem Ortstermin

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2025 - 12 N 3.24

    Anschlusszwang an zentrale Abwasserentsorgungsanlage; Grundsatz der …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 3 N 33.10

    Eingangskontrolle nach Betreten des Gerichtsgebäudes; behaupteter Verstoß gegen …

  • BVerwG, 30.11.2004 - 10 B 64.04
  • OVG Sachsen, 19.01.2023 - 3 A 368/21

    Verfahrensrüge; Öffentlichkeitsgrundsatz-Einschränkung zur Pandemiebekämpfung; …

  • BFH, 24.08.1990 - X R 46/90

    Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens - Befolgung der Vorschriften - …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - A 12 S 338/17

    Anspruch auf einen psychologisch möglichst ungestörten Zugang zum Sitzungssaal

  • BVerwG, 10.06.2024 - 1 B 48.23

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatz; Rügeverlust

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 6 A 1137/08

    Entlassung eines Lehramtsanwärters aus dem Vorbereitungsdienst; …

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 B 13.01

    Hinreichende Bezeichnung einer Divergenz im Rahmen einer Beschwerdeeinlegung - …

  • BFH, 17.01.1995 - V R 28/94

    Zulässigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision wegen eines …

  • BVerwG, 10.04.1986 - 5 C 8.83

    Bestimmung der Anforderungen an das Erfordernis der Öffentlichkeit einer Sitzung …

  • BVerwG, 14.01.1985 - 8 C 6.83

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 19.08.1992 - 8 B 88.92

    Ablehnung einer Terminverlegung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

  • BVerwG, 29.01.1981 - 4 C 81.80

    Die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Verhandlung in einem …

  • BVerwG, 23.11.1978 - 4 CB 67.77

    Ablehnung der Beweiserhebung bei Wahrunterstellung - Verletzung der …

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.05.1977 - 2 Ss (OWi) 186/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2533
OLG Düsseldorf, 26.05.1977 - 2 Ss (OWi) 186/77 (https://dejure.org/1977,2533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.1977 - 2 Ss (OWi) 186/77 (https://dejure.org/1977,2533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 1977 - 2 Ss (OWi) 186/77 (https://dejure.org/1977,2533)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 600
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 39/83

    Auswirkungen des Entfernens der hinteren Stoßstange eines Kraftfahrzeugs auf die …

    Dieser Beispielkatalog hat allerdings nicht den Charakter einer Rechtsverordnung und ist weder verbindlich noch erschöpfend (OLG Düsseldorf VRS 54, 467, 468;… Jagusch, Straßenverkehrsrecht 26. Aufl., § 19 StVZO Rdn. 12;… Full/Möhl/Rüth, Straßenverkehrsrecht § 19 StVZO Rdn. 5).
  • OLG Köln, 12.11.1985 - 1 Ss 633/85

    Betriebserlaubnis; Kennzeichen-Beleuchtung

    Jede einzelne dieser Einrichtungen stellt ein "Fahrzeugteil« i. S. des § 19 Abs. 2 StVZO dar (vgl. OLG Düsseldorf VRS 54, 467 für die "Bremsbeleuchtung«).
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