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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 22.02.1980 | BVerfG, 03.06.1980

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77   

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BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77 (https://dejure.org/1980,78)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.1980 - 2 BvR 842/77 (https://dejure.org/1980,78)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 1980 - 2 BvR 842/77 (https://dejure.org/1980,78)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Ausbürgerung II

  • openjur.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit i. S. v. Art. 116 Abs. 2 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinbürgerung eines ehemaligen deutschen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entwicklungslinien in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu völkerrechtlichen Fragen (Helmut Steinberger; ZaöRV 1988, 1)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 53
  • NJW 1980, 2797
  • MDR 1980, 966
  • MDR 1980, 996
 
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Wird zitiert von ... (81)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    Rn. 12 Die Ausbürgerung des Beschwerdeführers sei unter Anlegung der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 14. Februar 1968 (BVerfGE 23, 98) entwickelten Maßstäbe als von Anfang an nichtig zu erachten, weil sie allein auf Grund der jüdischen Abstammung erfolgt sei und daher gegen das für alle Bereiche des Rechts geltende Willkürverbot verstoßen habe.

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, daß Geltungsanordnungen des nationalsozialistischen Regimes der Gültigkeit als Recht entbehren, wenn sie fundamentalen Erfordernissen der Gerechtigkeit so offensichtlich widersprachen, daß der Richter, der sie als Rechtens beachten wollte, Unrecht statt Recht spräche (vgl. BVerfGE 3, 58 [119]; 6, 132 [198]; 23, 98 [106]).

    So hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 (RGBl. I S 722), mit der im Ausland lebenden Juden die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, in krassem Widerspruch zu fundamentalen Prinzipien der Gerechtigkeit stand (BVerfGE 23, 98 [105 ff.]).

    Rn. 49 b) Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 14. Februar 1968 (BVerfGE 23, 98 [106]) aus der Erkenntnis, daß Geltungsanordnungen des nationalsozialistischen Regimes der Gültigkeit als Recht entbehren können, für die dort in Rede stehende Verordnung die Folgerung gezogen, daß sie als von Anfang an nichtig zu erachten sei.

    Auch sie ist im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Rassengesetzgebung und dem politischen Ziel des damaligen Regimes zu sehen, das deutsche und europäische Judentum zu verfolgen (BVerfGE 23, 98 [105 ff.]).

    Die Diskriminierung, die in der willkürlichen Ausbürgerung jüdischer Mitbürger lag, sollte indes nicht dadurch wiedergutgemacht werden, daß sich der deutsche Staat neuerlich über den Willen der Betroffenen hinwegsetzte, sondern allein dadurch, daß er ihren Willen nunmehr respektierte (vgl. BVerfGE 23, 98 [107]).

    Es ist der Sinn des Art. 116 Abs. 2 GG, die politisch, rassisch und religiös Verfolgten nicht gegen ihren Willen an der deutschen Staatsangehörigkeit festzuhalten (vgl. BVerfGE 23, 98 [108 ff.]).

    Für diejenigen Verfolgten, die eine fremde Staatsangehörigkeit nicht erworben haben, liegt die Bedeutung des Art. 116 Abs. 2 GG darin, daß die Bundesrepublik Deutschland sie nicht als Deutsche betrachtet, solange sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Wohnsitzbegründung oder Antragstellung geltend machen (BVerfGE 23, 98 [108]).

    Rn. 59 g) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß Art. 116 Abs. 2 GG nur in den Fällen anzuwenden ist, in denen der Verfolgte nach dem 8. Mai 1945 die Möglichkeit hat oder hatte, seinen Willen zu bekunden und damit den einen oder den anderen der in Art. 116 Abs. 2 GG genannten Tatbestände zu erfüllen (BVerfGE 23, 98 [111 f.]).

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56

    Wohnsitz im Sinne des Art. 116 II 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    Rn. 51 c) Art. 116 Abs. 2 GG dient der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts (BVerfGE 8, 81 [86, 88]).

    Rn. 78 Diese Auslegung findet in der Rechtsordnung keine Stütze, verstößt gegen den vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Grundsatz, der Wiedergutmachung dienende Vorschriften des Grundgesetzes nicht einengend zu Lasten des Verfolgten auszulegen (BVerfGE 8, 81 [86]), sie steht im Widerspruch zur Erkenntnis der Nichtigkeit der Ausbürgerung, ist durch Interessen der Rechtssicherheit nicht geboten und verkehrt die Schutzfunktion des Antragserfordernisses ins Gegenteil.

  • BVerwG, 08.03.1977 - 1 C 68.76

    Anforderungen an die Wiedereinbürgerung eines ehemaligen deutschen …

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    des Zweiten Senats vom 15. April 1980 -- 2 BvR 842/77 -- in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn St... gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1977 - I C 68.76 -, b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Juli 1975 - 43 V 71 -, c) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21 Juli 1971 - 6 II 71 -, d) den Bescheid der Stadt Kitzingen vom 16. Juli 1970.

    Damit wird der Verfolgte in Wiedergutmachungsabsicht vor die Wahl gestellt, entweder auf die ihm als Deutschen auch für die Vergangenheit zustehenden Rechte verzichten zu müssen oder für die Zukunft seine amerikanische Staatsbürgerschaft preiszugeben; ein Ergebnis, das als absurd bezeichnet werden muß (Renck, JZ 1979, 752 [753]; DÖV 1979, 875 [876]).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    So wie die rechtlich Bedeutung der Erlaubnis in der Aufhebung einer vorübergehenden Rechtsausübungssperre liegt (vgl. BVerfGE 20, 150 [155]), aktualisiert sich die Staatsangehörigkeit mit der "Wiedereinbürgerung".
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, daß Geltungsanordnungen des nationalsozialistischen Regimes der Gültigkeit als Recht entbehren, wenn sie fundamentalen Erfordernissen der Gerechtigkeit so offensichtlich widersprachen, daß der Richter, der sie als Rechtens beachten wollte, Unrecht statt Recht spräche (vgl. BVerfGE 3, 58 [119]; 6, 132 [198]; 23, 98 [106]).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    Es kann die angegriffenen Akte der öffentlichen Gewalt vielmehr von Amts wegen unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt prüfen (BVerfGE 17, 252 [258]; 31, 314 [333]; 42, 312 [325 f.]).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, daß Geltungsanordnungen des nationalsozialistischen Regimes der Gültigkeit als Recht entbehren, wenn sie fundamentalen Erfordernissen der Gerechtigkeit so offensichtlich widersprachen, daß der Richter, der sie als Rechtens beachten wollte, Unrecht statt Recht spräche (vgl. BVerfGE 3, 58 [119]; 6, 132 [198]; 23, 98 [106]).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    Es kann die angegriffenen Akte der öffentlichen Gewalt vielmehr von Amts wegen unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt prüfen (BVerfGE 17, 252 [258]; 31, 314 [333]; 42, 312 [325 f.]).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    Der Beschwerdebegründung ist aber zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer auch den im gerichtlichen Verfahren aufrechterhaltenen Teil des Bescheids der Stadt K. vom 16. Juli 1970, in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid der Regierung von Unterfranken vom 18. November 1970 gefunden hat, sowie die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. Juli 1971 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Juli 1975 für verfassungswidrig hält und mit der Verfassungsbeschwerde angreifen will (vgl. BVerfGE 6, 386 [387]; ferner BVerfGE 3, 377 [379]).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Praktischer Richterausschluß

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    Es kann die angegriffenen Akte der öffentlichen Gewalt vielmehr von Amts wegen unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt prüfen (BVerfGE 17, 252 [258]; 31, 314 [333]; 42, 312 [325 f.]).
  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 21.01.1953 - 1 BvR 520/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Rechtsstellung nach G131

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1980 - IV C 24.77   

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https://dejure.org/1980,139
BVerwG, 22.02.1980 - IV C 24.77 (https://dejure.org/1980,139)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1980 - IV C 24.77 (https://dejure.org/1980,139)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1980 - IV C 24.77 (https://dejure.org/1980,139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf Einleitung oder Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens - Auswirkungen der Planfeststellungsbedürftigkeit einer Straßenbaumaßnahme als präventives Verbot zu Lasten des Trägers der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 239
  • MDR 1980, 959
  • MDR 1980, 996
  • DVBl 1980, 996
  • DÖV 1980, 516
  • DÖV 1982, 631
 
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Wird zitiert von ... (83)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Aus ihren Regelungsgehalt muß sich ergeben, daß die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zugunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, daß der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlaß einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (vgl. z.B. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [64 f.] und Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239 f.], jeweils mit weiteren Hinweisen).

    Das entspricht auch, wie der Senat für das - mit dem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren insoweit vergleichbare - Planfeststellungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz bereits in seinem erwähnten Urteil vom 14. Dezember 1973 (a.a.O. S. 240) entschieden hat, dem im Vordergrund stehenden Zweck der Planfeststellung, mit Hilfe der formellen und materiellen Konzentrationswirkung zu einer einheitlichen, dem das Planfeststellungsrecht beherrschenden Grundsatz der Problembewältigung folgenden umfassenden Planungsentscheidung zu gelangen.

    Gegenüber einem - mangels Planfeststellungsbeschluß - rechtswidrigen Eingriff des Trägers der Straßenbaulast in materielle Rechte Dritter stehen diesen öffentlich-rechtliche Abwehr- und (Folgen-)Beseitigungsansprüche zu, die beim Fehlen eines Planfeststellungsbeschlusses durch § 17 Abs. 6 Satz 1 FStrG voraussetzungsgemäß nicht ausgeschlossen sind und in dem jeweils angegriffenen Rechts gut und seinem öffentlich-rechtlichen Schutz ihre Grundlage finden (vgl. dazu z.B. Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 36.72 - in Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 68; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 -, a.a.O. S. 243).

    Das hat der erkennende Senat - für den Bereich des Wasserrechts - bereits in seinem wiederholt angeführten Urteil vom 14. Dezember -1973 - BVerwG IV C 50.71 - (…a.a.O. S. 241) erwogen, letzten Endes aber - weil seinerzeit entscheidungsunerheblich - offengelassen.

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Zu Unrecht berufe sich das Berufungsgericht für seine gegenteilige Meinung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - (BVerwGE 41, 58 [63]).

    Aus ihren Regelungsgehalt muß sich ergeben, daß die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zugunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, daß der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlaß einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (vgl. z.B. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [64 f.] und Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239 f.], jeweils mit weiteren Hinweisen).

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Denn einer behördlichen Einschreitensermächtigung entspricht ein Anspruch Dritter auf eine fehlerfreie Ermessensausübung oder - im Einzelfall durch eine Ermessensreduzierung auf Null - auf einen direkten Einschreitensanspruch nur dann, wenn die Einschreitensermächtigung im Sinne drittschützender Vorschriften zumindest auch dem Interesse des Begünstigten zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - in BVerwGE 11, 95 [97]; Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG VII C 48.69 - in BVerwGE 37, 112 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69] [113]; Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 49.68 - in BVerwGE 39, 235 [236]).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Denn einer behördlichen Einschreitensermächtigung entspricht ein Anspruch Dritter auf eine fehlerfreie Ermessensausübung oder - im Einzelfall durch eine Ermessensreduzierung auf Null - auf einen direkten Einschreitensanspruch nur dann, wenn die Einschreitensermächtigung im Sinne drittschützender Vorschriften zumindest auch dem Interesse des Begünstigten zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - in BVerwGE 11, 95 [97]; Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG VII C 48.69 - in BVerwGE 37, 112 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69] [113]; Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 49.68 - in BVerwGE 39, 235 [236]).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Er hat ferner im Rahmen des luftverkehrsrechtlichen Verfahrens auf Erteilung einer Genehmigung für planfeststellungsbedürftige Flugplätze anerkannt, daß die Mißachtung des den betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden insoweit zustehenden Rechts auf Verfahrensbeteiligung eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung nicht nur objektiv rechtswidrig macht, sondern die davon betroffenen Selbstverwaltungskörperschaften auch in einem subjektiven (Verfahrens-)Recht verletzt mit der Folge, daß die luftverkehrsrechtliche Genehmigung allein um dieses Verfahrensmangels willen auf Anfechtung der Selbstverwaltungskörperschaft hin der Aufhebung unterliegt (vgl. z.B. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [137]; Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 S. 1 [4]).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung soll die Verwaltung binden, ist aber kein Rechtstitel zur Abwehr von Rechtsansprüchen des Bürgers gegen die Verwaltung (so Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 12. November 1974 - 1 BvR 32/68 - in BVerfGE 38, 175 [BVerfG 12.11.1974 - 1 BvR 32/68] [184]).
  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Denn einer behördlichen Einschreitensermächtigung entspricht ein Anspruch Dritter auf eine fehlerfreie Ermessensausübung oder - im Einzelfall durch eine Ermessensreduzierung auf Null - auf einen direkten Einschreitensanspruch nur dann, wenn die Einschreitensermächtigung im Sinne drittschützender Vorschriften zumindest auch dem Interesse des Begünstigten zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - in BVerwGE 11, 95 [97]; Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG VII C 48.69 - in BVerwGE 37, 112 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69] [113]; Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 49.68 - in BVerwGE 39, 235 [236]).
  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Der Senat hat schließlich entschieden, dieses Recht der Selbstverwaltungskörperschaften auf Beteiligung am luftverkehrsrechtlichen Verfahren könne nicht nur dadurch verletzt sein, daß ihnen die nach Lage der Dinge gebotene Beteiligung an einem von der Genehmigungsbehörde durchgeführten Genehmigungsverfahren vorenthalten oder verkürzt werde, sondern ebenso auch dadurch, daß die Genehmigungsbehörde eine objektiv genehmigungspflichtige Maßnahme rechtswidrig für nicht genehmigungsbedürftig erkläre und die Gemeinde oder den Gemeindeverband auf diese Weise von der Möglichkeit ausschließe, ihre durch das Beteiligungsrecht geschützten materiellen Interessen in dem gebotenen Genehmigungsverfahren geltend zu machen (Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 40.75 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 11 S. 21 [27]).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 36.72

    (Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Gegenüber einem - mangels Planfeststellungsbeschluß - rechtswidrigen Eingriff des Trägers der Straßenbaulast in materielle Rechte Dritter stehen diesen öffentlich-rechtliche Abwehr- und (Folgen-)Beseitigungsansprüche zu, die beim Fehlen eines Planfeststellungsbeschlusses durch § 17 Abs. 6 Satz 1 FStrG voraussetzungsgemäß nicht ausgeschlossen sind und in dem jeweils angegriffenen Rechts gut und seinem öffentlich-rechtlichen Schutz ihre Grundlage finden (vgl. dazu z.B. Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 36.72 - in Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 68;… Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 -, a.a.O. S. 243).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Sie erfaßt mithin sowohl die Hoheitsverwaltung als auch die Vermögensverwaltung der Bundesstraßen und - mit letzteren insbesondere auch diejenigen Verwaltungsaufgaben, die der Erfüllung der Straßenbaulast des Bundes dienen (vgl. dazu Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [240 f.]).
  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen …

  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde …

  • BVerwG, 13.02.1970 - IV C 41.67

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13

    Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt

    Das Unterlassen einer förmlichen Straßenplanung verletzt nicht die Rechte von Straßenanliegern (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.1980 - IV C 24.77 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33 und Urteil des erkennenden Senats vom 24.07.2003 - 5 S 1399/02 -, juris).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …

    Eine Rechtsverletzung der Kläger ist folglich ausgeschlossen; denn selbständig durchsetzbare Verfahrenspositionen vermittelt das UVP-Gesetz einem von einem UVP-pflichtigen Vorhaben Betroffenen ebensowenig, wie dies nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats Verfahrensvorschriften anderer Fachgesetze tun (vgl. z.B. Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 4 B 145.82 - DVB1 1982, 1096, für das Bauleitplanverfahren; Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - DVB1 1980, 996 = NJW 1981, 239 = NVwZ 1982, 607 sowie vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 = DVB1 1982, 359 = NJW 1982, 1546, für die fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Urteil vom 29. Mai 1981 - BVerwG 4 C 97.77 - BVerwGE 62, 243 = DÖV 1981, 719 = NJW 1981, 2769, für die wasserrechtliche Planfeststellung).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und …

    Die Wirkung des Verbots besteht darin, daß der Träger der Straßenbaulast mit der Notwendigkeit belastet ist, durch die Beantragung eines Planfeststellungsverfahrens und die Erwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses die einem geplanten Straßenbauvorhaben präventiv entgegenstehende Sperre im konkreten Fall durch eine öffentlich-rechtliche Zulassung zu beseitigen (Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33 S. 98 [100]).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Planfeststellungsverfahrens in Bundesfernstraßengesetz nichts für die Annahme hergibt, das Gesetz habe den durch eine Straßenbaumaßnahme betroffenen Dritten eine in diesem Sinne selbständig durchsetzbare Verfahrensposition eingeräumt (vgl. dazu näher Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33 S. 98 [101 f.]).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,367
BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78 (https://dejure.org/1980,367)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.1980 - 1 BvL 114/78 (https://dejure.org/1980,367)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 1980 - 1 BvL 114/78 (https://dejure.org/1980,367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der Landwirtschaftsgerichte in Rheinland-Pfalz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Beisitzertätigkeit - Landwirtschaftsgericht erster Instanz - Mitgliedschaft in Organ der Landwirtschaftskammer - Gleichzeitigkeit - Verfassungsmäßigkeit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 159
  • NJW 1981, 912
  • MDR 1980, 996
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in …

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Im Anschluß an die Entscheidung BVerfGE 42, 206 bestünden gegen die Besetzung der Landwirtschaftsgerichte erster Instanz mit einem Vorsitzenden und zwei landwirtschaftlichen Beisitzern keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Aus der Besetzung der Landwirtschaftsgerichte erster Instanz, wie sie das Landwirtschaftsverfahrensgesetz für Angelegenheiten des Grundstücksverkehrs vorsehe, ließen sich verfassungsrechtliche Bedenken nicht herleiten; zur Begründung könne unter anderem auf die Ausführungen in BVerfGE 42, 206 verwiesen werden.

    In BVerfGE 42, 206 ist bereits entschieden, daß die Mitwirkung zweier landwirtschaftlicher Beisitzer in Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten erster Instanz keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt.

    Nach BVerfGE 42, 206 [210] ist diese Konzeption verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Insgesamt kann daher von Versammlungsmitgliedern in ihrer richterlichen Tätigkeit - nicht weniger als in den Bereichen der Berufs- und Sozialgerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 26, 186 [199]; 27, 312 [323 f.]; 48, 300 [325]) - erwartet werden, daß sie ihre Aufgabe in der gebotenen Unabhängigkeit wahrnehmen.

    Sie ist zugleich unvereinbar mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 27, 312 [319]; 49, 228 [242]).

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Insgesamt kann daher von Versammlungsmitgliedern in ihrer richterlichen Tätigkeit - nicht weniger als in den Bereichen der Berufs- und Sozialgerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 26, 186 [199]; 27, 312 [323 f.]; 48, 300 [325]) - erwartet werden, daß sie ihre Aufgabe in der gebotenen Unabhängigkeit wahrnehmen.
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Daraus folgt unter anderem, daß die Gerichte organisatorisch hinreichend von den Verwaltungsbehörden getrennt sein müssen, aber auch, daß die richterliche Neutralität nicht durch eine mit Art. 20 Abs. 2 und Art. 92 GG unvereinbare personelle Verbindung zwischen Ämtern der Rechtspflege und Verwaltung in Frage gestellt werden darf (BVerfGE 10, 200 [216]; 18, 241 [254]).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Insgesamt kann daher von Versammlungsmitgliedern in ihrer richterlichen Tätigkeit - nicht weniger als in den Bereichen der Berufs- und Sozialgerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 26, 186 [199]; 27, 312 [323 f.]; 48, 300 [325]) - erwartet werden, daß sie ihre Aufgabe in der gebotenen Unabhängigkeit wahrnehmen.
  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Daraus folgt unter anderem, daß die Gerichte organisatorisch hinreichend von den Verwaltungsbehörden getrennt sein müssen, aber auch, daß die richterliche Neutralität nicht durch eine mit Art. 20 Abs. 2 und Art. 92 GG unvereinbare personelle Verbindung zwischen Ämtern der Rechtspflege und Verwaltung in Frage gestellt werden darf (BVerfGE 10, 200 [216]; 18, 241 [254]).
  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen - …

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Da es gilt, das Vertrauen in die Unparteilichkeit des Gerichts zu schützen und dem Eindruck entgegenzuwirken, als sei der landwirtschaftliche Beisitzer infolge seiner früheren Befassung mit der Angelegenheit in der Sache schon festgelegt, sind sowohl der Begriff des Verwaltungsverfahrens als auch der Begriff der Mitwirkung weit zu fassen (vgl. BVerwGE 52, 47 ff.;… Kopp, VwGO , § 54 Rdn. 8;… Redeker/v. Oertzen, VwGO , § 54 Rdn. 8).
  • BGH, 16.10.1967 - AR (Anw) 3/67
    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
    Darauf ist die Vorschrift jedoch in entsprechender Anwendung zu erstrecken (BGH, NJW 1968, S. 157 [158]).
  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …

    Der Vorlagebeschluss ist in der Besetzung zu fassen, die für diese Entscheidung vorgeschrieben ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 19, 71 ; 21, 148 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 114, 303 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …

    Insbesondere ist eine zu enge personelle Verzahnung zwischen den Organen der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalt unzulässig (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 54, 159 ).

    Rn. 20 1. Der Verfassung ist das Verständnis einer institutionell unabhängigen und neutralen Gerichtsbarkeit immanent (vgl. BVerfGE 54, 159 ).

    Die richterliche Neutralität darf insbesondere nicht durch eine mit Art. 20 Abs. 2 und Art. 92 GG unvereinbare personelle Verbindung zwischen Ämtern der Rechtspflege und Verwaltung in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 27, 312 ; 54, 159 ).

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …

    Rn. 142 (a) Die richterliche Unabhängigkeit setzt nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Art. 92 GG eine institutionelle Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung voraus (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 27, 312 ; 54, 159 ; 103, 111 ).
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