Rechtsprechung
| BGH, 30.11.1984 - RiZ(R) 9/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DRiG § 26, § 27, § 30
Anfechtung eines Geschäftsverteilungsplans - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Richtergesetz - Geschäftsverteilungsplan - Dienstaufsicht
Papierfundstellen
- BGHZ 93, 100
- NJW 1985, 1084
- MDR 1985, 319
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73
Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte - …
Auszug aus BGH, 30.11.1984 - RiZ(R) 9/84
An dieser Auffassung, die offenbar auch vom Bundesverwaltungsgericht nicht im Zweifel gezogen wird (BVerwGE 50, 11, 15 = DRiZ 1976, 181, 182), hält das Dienstgericht des Bundes fest. - BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/66
Geschäftsverteilung durch das Präsidium eines Gerichts und Dienstaufsicht
Auszug aus BGH, 30.11.1984 - RiZ(R) 9/84
Der in richterlicher Unabhängigkeit beschlossene Geschäftsverteilungsplan (vgl. BGHZ 46, 147, 148) ist grundsätzlich nicht unmittelbar anfechtbar (BGH - Dienstgericht des Bundes - Urteil vom 4. April 1973 - RiZ r 1/72, DRiZ 1973, 280;… vgl. auch Kissel, GVG § 21 e Rdn. 109 sowie Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 21 e GVG Rdn. 68 ff.). - BGH, 23.08.1976 - RiZ(R) 2/76
Übertragung eines weiteren Richteramtes
Auszug aus BGH, 30.11.1984 - RiZ(R) 9/84
Richtig ist, daß die Versetzung eines Richters oder die Übertragung eines weiteren Richteramts bei einem anderen Gericht der Prüfung der Richterdienstgerichte unterliegt (BGHZ 67, 159, 162). - OLG München, 14.05.1982 - 22 AR 16/82
Auszug aus BGH, 30.11.1984 - RiZ(R) 9/84
Ebenso gibt der von dem Antragsteller vorgelegte Beschluß des Oberlandesgerichts München vom 22. September 1982 - 22 AR 16/82 zu seinen Gunsten nichts her.
- BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16
Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass das Präsidium jedenfalls insoweit kein Dienstaufsichtsorgan ist, als es Entscheidungen zur Geschäftsverteilung trifft (BGH, Urteile vom 30. November 1984 - RiZ(R) 9/84, BGHZ 93, 100 [juris Rn. 5], vom 4. Dezember 1989 - RiZ(R) 5/89, DRiZ 1991, 99 [juris Rn. 21] …und vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 26 und 51).a) Ob die willkürliche Zuteilung eines Richters durch das Präsidium des Gerichts, bei dem er tätig ist, in entsprechender Anwendung des § 26 Abs. 3 DRiG zur Überprüfung durch die Richterdienstgerichte gestellt werden kann, hat der Senat in der Vergangenheit offengelassen (BGH, Urteile vom 30. November 1984 - RiZ(R) 9/84, BGHZ 93, 100 [juris Rn. 5] und vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 36).
- BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des …
Das Präsidium ist kein Dienstaufsichtsorgan, jedenfalls soweit es Entscheidungen zur Geschäftsverteilung trifft (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425; Urteil vom 30. November 1984 - RiZ (R) 9/84, BGHZ 93, 100, 101).Das Dienstgericht des Bundes hat allerdings erwogen, auf einen offensichtlich rechtswidrigen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit durch das Präsidium § 26 Abs. 3 DRiG entsprechend anzuwenden (BGH, Urteil vom 30. November 1984 - RiZ (R) 9/84, BGHZ 93, 100, 101; Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425).
- BGH, 06.11.1986 - RiZ(R) 4/86
Ersuchen des Dienstvorgesetzten zur bevorzugten Bearbeitung bestimmter Verfahren
Sein Antrag, den Geschäftsverteilungsplan aufzuheben bzw. für unzulässig zu erklären, soweit er ihm Geschäfte am Hauptgericht überträgt, ist ohne Erfolg geblieben (vgl. BGHZ 93, 100 ff. [BGH 30.11.1984 - RiZ R 9/84]).Der in richterlicher Unabhängigkeit beschlossene Geschäftsverteilungsplan ist dagegen kein Verwaltungsakt und grundsätzlich auch nicht unmittelbar anfechtbar (vgl. BGHZ 93, 100, 101 [BGH 30.11.1984 - RiZ R 9/84]; BGH DRiZ 1973, 280).
- BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89
Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der …
Die Geschäftsverteilung betreffende Entscheidungen des Präsidiums eines Gerichts sind grundsätzlich keine Maßnahmen der Dienstaufsicht i. S. von § 26 III DRiG (im Anschluß an BGHZ 93, 100 [BGH 30.11.1984 - RiZ R 9/84] = NJW 1985, 1024 [BGH 26.01.1984 - I ZR 195/81] = LM § 26 DRiG Nr. 30). - BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 71/99
Verletzung eines Kammermitglieds in eigenen Rechten
Daran fehlt es, wenn eine Verletzung in eigenen Rechten auch unter Berücksichtigung dieses Vortrags nach keiner Betrachtungsweise gegeben sein kann (vgl. EGH Hamburg, NJW 1985, 1084 unter 1 a). - VG Chemnitz, 16.04.2019 - 1 L 131/19 Auch der Bundesgerichtshof hat eine Klage eines Richters gegen einen Geschäftsverteilungsplan, die sowohl gegen den als auch gegen das Präsidium eines bayerischen Amtsgerichts gerichtet war, hinsichtlich des schon deshalb abgewiesen, weil "dieser mit dem angegriffenen Geschäftsverteilungsplan und dessen Auswirkungen auf den Antragsteller nichts zu tun hat" (BGH, Urt. v. 30.11.1984 RiZ (R) 9/84 - NJW 1985, 1084).
- StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
Geschäftsverteilungsplan; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz; …
Rn. 31 a) Zwar ist umstritten, ob die gemäß § 21 e des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077) beschlossenen Geschäftsverteilungsanordnungen der bei den Gerichten bestehenden Präsidien in dem Sinne justitiabel sind, daß sie unmittelbarer Anfechtung und Nachprüfung unterliegen (vgl. BVerfGE 17, 252 (257); 31, 47 (52 f.); BGHZ 93, 100 f.; Kissel, GVG 1981, zu § 21 e RdNr. 109 m.w.N.). - VG Arnsberg, 25.09.2008 - 2 K 85/08
Teilerfolg für Richter mit zwei Richterämtern
Rn. 30 vgl. BGH, Urteil vom 23. August 1976 - RiZ (R) 2/76 -, NJW 1977, 248 (248); Urteil vom 30. November 1984 - RiZ (R) 9/84 - , NJW 1985, 1084 (1084); Albers in: Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Kommentar zur ZPO, 64. Aufl. 2006, § 27 DRiG Rn. 5; vgl. ferner BGH, Urteil vom 22. April 1983 - RiZ (R) 4/82 -, NJW 1984, 129 (129),. - VG Arnsberg, 11.02.2008 - 2 L 31/08
Übertragung eines weiteren Richteramtes; Anfechtung einer Maßnahme im …
Rn. 10 vgl. BGH, Urteil vom 23. August 1976 - RiZ (R) 2/76 -, NJW 1977, 248 (248); Urteil vom 30. November 1984 - RiZ (R) 9/84 - , NJW 1985, 1084 (1084); Albers in: Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Kommentar zur ZPO, 64. Aufl. 2006, § 27 DRiG Rn. 5; vgl. ferner BGH, Urteil vom 22. April 1983 - RiZ (R) 4/82 -, NJW 1984, 129 (129),. - DG Nürnberg, 13.03.2026 - DG 1/25
Richterliche Unabhängigkeit, Dienstaufsicht, Medientransfer, elektronische …
Lediglich beim Hauptgericht und nicht bei einem der Spruchkörper hat der Richter das ihm mit seiner Ernennung übertragene und durch die Unabhängigkeitsgarantie des Art. 97 Abs. 1 GG geschützte Richteramt inne (BGH Dienstgericht des Bundes, U.v. 30.11.1984 - RiZ (R) 9/84 - juris).
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Rechtsprechung
| BGH, 27.09.1984 - X ZB 15/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die internationale Gebrauchsmusteranmeldung - Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentrechts - Inanspruchnahme der Priorität einer Patentanmeldung in Norwegen
- rechtsportal.de
"Schraubenpresse"; Kosten einer Internationalen Gebrauchsmusteranmeldung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 319
- GRUR 1985, 37
- GRUR Int. 1985, 119
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BPatG, 07.07.1983 - 5 W (pat) 23/82
Auszug aus BGH, 27.09.1984 - X ZB 15/84
Es führt unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 7. Juli 1983 - 5 W (pat) 23/82 (GRUR 1984, 108 - Internationale Gebrauchsmusteranmeldung) aus, gemäß Art. 22 Abs. 1 Satz 1 PCT sei der Anmelder einer internationalen Schutzrechtsanmeldung verpflichtet, die nationale Gebühr zu entrichten, "falls eine solche erhoben" werde.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schaffung von Gelegenheiten zur Ausübung der Prostitution; Beweislast bei sittenwidrigen Geschäften; Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften; Sittenwidrigkeit sog. Hostess-Anzeigen; Anbieten von entgeltlichen sexuellen Handlungen durch Zeitungsanzeigen; Anmieten von ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.05.1984 - 63 O 44/84
- OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
Papierfundstellen
- MDR 1985, 319
- VersR 1985, 866
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
Schadensersatzansprüche einer Prostituierten
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
Hierfür kann namentlich auf die grundsätzlichen Ausführungen des Bundesgerichtshofs in BGHZ 67, 119, denen der Senat sich anschließt, verwiesen werden.Wenn die Rechtsprechung einen einzelnen Miet- oder Pachtvertrag über Räume für Prostituierte als rechtswirksam behandelt, dann geschieht das nicht etwa deshalb, weil ein solcher Vertrag nunmehr als sittlich billigenswert zu beurteilen wäre, sondern weil der Gesetzgeber die "normale" Überlassung von Unterkünften an Prostituierte aus kriminalpolitischen Gründen (BGHZ 67, 119) von der früheren Strafandrohung ausgenommen hat und es danach folgerichtig erscheint, derartige Verträge auch zivilrechtlich zu dulden, wenn sie zur Festigung einer gewissen Ordnung beitragen können (vgl. BGH NJW 1970, 1979, 1980) [OLG Frankfurt am Main 22.01.1970 - 6 W 505/69] , schließlich auch im Hinblick auf das Interesse daran, daß Prostituierte überwachbare Unterkünfte beziehen, um dadurch der Abhängigkeit von Zuhältern entgehen zu können (vgl. BGHZ 63, 365 [BGH 08.01.1975 - VIII ZR 126/73] ).
- RG, 30.06.1939 - GSZ 4/38
Wucherkredit - § 817 S. 2 BGB, 'Leistung'
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
Eine solche Kenntnis ist zu vermuten (vgl. RGZ 161, 52, 57;… Heimann-Trosien a.a.O.) und nicht widerlegt.Im übrigen gilt auch in den hier erörterten Zusammenhang, daß die Kenntnis des Leistenden von der Sittenwidrigkeit seines Verhaltens, sofern diese nur objektiv feststeht, vermutet wird (RGZ 161, 52, 57;… Heimann-Trosien a.a.O.).
- BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 126/73
Bordellpacht
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
In diesen Zusammenhäng wäre zu beachten, daß die Rechtsprechung dazu übergegangen ist, Mietverträge mit Prostituierten (BGH NJW 1970, 1179) und sogar einen Pachtvertrag über ein Bordell (BGHZ 63, 365 [BGH 08.01.1975 - VIII ZR 126/73] ) als rechtswirksam anzusehen, falls solche Verträge nicht durch überhöhte Entgelte oder andere Umstände auf ein Partizipieren des Vertragspartners an der Prostitution hinauslaufen oder ein Anwerben oder ein Anhalten zur Prostitution bewirken.Wenn die Rechtsprechung einen einzelnen Miet- oder Pachtvertrag über Räume für Prostituierte als rechtswirksam behandelt, dann geschieht das nicht etwa deshalb, weil ein solcher Vertrag nunmehr als sittlich billigenswert zu beurteilen wäre, sondern weil der Gesetzgeber die "normale" Überlassung von Unterkünften an Prostituierte aus kriminalpolitischen Gründen (BGHZ 67, 119) von der früheren Strafandrohung ausgenommen hat und es danach folgerichtig erscheint, derartige Verträge auch zivilrechtlich zu dulden, wenn sie zur Festigung einer gewissen Ordnung beitragen können (vgl. BGH NJW 1970, 1979, 1980) [OLG Frankfurt am Main 22.01.1970 - 6 W 505/69] , schließlich auch im Hinblick auf das Interesse daran, daß Prostituierte überwachbare Unterkünfte beziehen, um dadurch der Abhängigkeit von Zuhältern entgehen zu können (vgl. BGHZ 63, 365 [BGH 08.01.1975 - VIII ZR 126/73] ).
- BGH, 23.01.1981 - I ZR 40/79
Wirksamkeit eines Verleihvertrages bezüglich eines pornographischen Films - …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
Allenfalls bei untypischen Fallgestaltungen, z.B. wenn der Partner durch ein besonderes Verhalten die berechtigte Erwartung begründet hat, er werde seine unwirksame Verpflichtung erfüllen, mag im Einzelfall § 817 Satz 2 BGB im Hinblick auf § 242 BGB nicht anzuwenden sein, und dann mag - wenn auch unzutreffend - von einer "unzulässigen Rechtsausübung" des Beklagten gesprochen werden können (vgl. z.B. BGH NJW 1981, 1439 [BGH 23.01.1981 - I ZR 40/79] ). - BGH, 12.07.1962 - VII ZR 28/61
Spielbank I - § 134 BGB; § 762 Abs. 1 BGB; § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB, …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
Verträge, die auf die Verwirklichung des Tatbestandes des § 120 Absatz 1 Satz 2 OWiG gerichtet sind, sind nichtig, mindestens dann, wenn beide Partner bei Durchführung des Vertrages gegen die Verbotsnorm verstoßen müssen (vgl. BGHZ 37, 365 [BGH 12.07.1962 - VII ZR 28/61] ; 53, 157) [BGH 12.01.1970 - VII ZR 48/68] . - BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68
Teilweise Zulassung der Revision
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
Verträge, die auf die Verwirklichung des Tatbestandes des § 120 Absatz 1 Satz 2 OWiG gerichtet sind, sind nichtig, mindestens dann, wenn beide Partner bei Durchführung des Vertrages gegen die Verbotsnorm verstoßen müssen (vgl. BGHZ 37, 365 [BGH 12.07.1962 - VII ZR 28/61] ; 53, 157) [BGH 12.01.1970 - VII ZR 48/68] . - BGH, 17.04.1970 - I ZR 124/68
Rechtliche Bewertung der Einnahmen aus Zimmervermietung an Prostituierte - …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
In diesen Zusammenhäng wäre zu beachten, daß die Rechtsprechung dazu übergegangen ist, Mietverträge mit Prostituierten (BGH NJW 1970, 1179) und sogar einen Pachtvertrag über ein Bordell (BGHZ 63, 365 [BGH 08.01.1975 - VIII ZR 126/73] ) als rechtswirksam anzusehen, falls solche Verträge nicht durch überhöhte Entgelte oder andere Umstände auf ein Partizipieren des Vertragspartners an der Prostitution hinauslaufen oder ein Anwerben oder ein Anhalten zur Prostitution bewirken. - OLG Karlsruhe, 13.05.1977 - 3 Ss (B) 29/77
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.1984 - 1 U 76/84
Insoweit genügt es, auf die zutreffenden Ausführungen des OLG Karlsruhe in NJW 1978, 61 [OLG Karlsruhe 13.05.1977 - 3 Ss B 29/77] zu verweisen.
- BGH, 05.05.1992 - X ZR 134/90
Nichtigkeit von Verträgen bei sexualbezogenen Kontaktanzeigen
Von dieser Zielsetzung des Gesetzgebers ausgehend bejaht daher die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung (OLG Schleswig DÖV 1977, 543; OLG Karlsruhe NJW 1978, 61 [OLG Karlsruhe 13.05.1977 - 3 Ss B 29/77]; OLG Koblenz GewA 1979, 149; BayObLG JZ 1981, 637; OLG Stuttgart NStZ 1982, 77; OLG Hamburg MDR 1985, 319 [OLG Hamburg 26.10.1984 - 1 U 76/84]; OLG Frankfurt AfP 1985, 40; vgl. auch AG Frankfurt NStE Nr. 1 zu § 120 OWiG) und im Schrifttum (…Kurz in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, § 120 Rdn. 23;… Göhler, OWiG, 9. Aufl., § 120 Rdn. 11; Erbs/Kohlhaas/Meyer OWiG § 120 Anm. 3 a;… Rebmann/Roth/Herrmann OWiG § 120 Rdn. 11) mit Recht einen Gesetzesverstoß nicht nur bei Anzeigen, die nach ihrem Wortlaut ausdrücklich für entgeltliche sexuelle Handlungen werben, sondern auch dann, wenn die Werbung in verdeckter "dezenter" Form als "schlichte" Kontaktanzeige erfolgt, sofern sich diese nach ihrem objektiv erkennbaren Inhalt auf Prostitution bezieht.
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