Rechtsprechung
| BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Angeklagter - Rüge - Revision - Hauptverhandlung - Grundrechtsverletzung - Ärztliche Behandlung - Zumutbarkeit - Verhandlungsfähigkeit - Patient - Erzwingung der Behandlung - Konkrete Lebensgefährdung - Staatlicher Verfolgungsanspruch - Freiheitsschutz - ...
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- Europarat
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten bei Durchführung der strafrechtlichen Hauptverhandlung
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten bei Durchführung der strafrechtlichen Hauptverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 23.03.1993 - IX Ks 20/90
- LG Duisburg, 19.07.1993 - IX Ks 20/90
- LG Duisburg, 17.08.1993 - IX Ks 20/90
- BVerfG, 03.09.1993 - 2 BvR 1732/93
- BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
Papierfundstellen
- BVerfGE 89, 120
- NJW 1994, 1590
- MDR 1994, 85
- NStZ 1993, 598
- NJ 1994, 25
- StV 1993, 620
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
Unter diesen Umständen kommt es nicht in Betracht, ihn mit seinen Rügen auf das Revisionsverfahren zu verweisen (vgl. BVerfGE 51, 324 ).In diesem Rahmen kann zwar vom Patienten nicht eine konkret lebensgefährdende medizinische Behandlung erzwungen werden, um seine Verhandlungsfähigkeit wieder herzustellen (vgl. BVerfGE 51, 324 ); wohl aber darf bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten der staatliche Verfolgungsanspruch gegen den Freiheitsschutz im Bereich der leiblich-seelischen Integrität abgewogen werden.
- BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75
Baader-Meinhof
Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
Wenn aber der Angeklagte, statt von seinem Recht auf Anwesenheit Gebrauch zu machen, sich selbst der Möglichkeit seiner persönlichen Teilnahme an der Hauptverhandlung begibt, so wird er in seinen Grundrechten nicht dadurch verletzt, daß die Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit stattfindet (BVerfGE 41, 246 ). - BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
Ilse Koch
Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
Mit einer so weitgehenden Auslegung der Vorschriften entfernt sich das Gericht nicht nur von dem Wortlaut des Gesetzes, sondern geht auch über den Bereich hinaus, in dem die fachgerichtliche Praxis in Anwendung der Vorschriften der §§ 231, 231a StPO eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise durchführt oder fortsetzt (vgl. BGHSt 2, 300 ;… BGH, NJW 1981, S. 1052 f.; vgl. auch BGHSt 16, 178 ;… OLG Hamm, NJW 1977, S. 1739;… Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 3;… Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 17;… Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., 1991, § 231 Rdnr. 17).
- BGH, 14.04.1992 - 1 StR 68/92
Schlußvortrag im Strafprozeß - Gebotene Einstellung des Verfahrens wegen …
Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
Schon angesichts dieser Risiken und der mit dem Eingriff verbundenen Beschwernisse kann die Ballondilatation keineswegs als unerheblicher Eingriff eingestuft werden (so bereits BGH, StV 1992, S. 553 f.). - BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch …
Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
Mit einer so weitgehenden Auslegung der Vorschriften entfernt sich das Gericht nicht nur von dem Wortlaut des Gesetzes, sondern geht auch über den Bereich hinaus, in dem die fachgerichtliche Praxis in Anwendung der Vorschriften der §§ 231, 231a StPO eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise durchführt oder fortsetzt (vgl. BGHSt 2, 300 ;… BGH, NJW 1981, S. 1052 f.; vgl. auch BGHSt 16, 178 ;… OLG Hamm, NJW 1977, S. 1739;… Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 3;… Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 17;… Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., 1991, § 231 Rdnr. 17). - BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80
Herbeiführung einer Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten nach seiner …
Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
Mit einer so weitgehenden Auslegung der Vorschriften entfernt sich das Gericht nicht nur von dem Wortlaut des Gesetzes, sondern geht auch über den Bereich hinaus, in dem die fachgerichtliche Praxis in Anwendung der Vorschriften der §§ 231, 231a StPO eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise durchführt oder fortsetzt (vgl. BGHSt 2, 300 ; BGH, NJW 1981, S. 1052 f.; vgl. auch BGHSt 16, 178 ;… OLG Hamm, NJW 1977, S. 1739;… Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 3;… Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 17;… Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., 1991, § 231 Rdnr. 17). - OLG Hamm, 02.06.1977 - 3 Ws 276/77
Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
Mit einer so weitgehenden Auslegung der Vorschriften entfernt sich das Gericht nicht nur von dem Wortlaut des Gesetzes, sondern geht auch über den Bereich hinaus, in dem die fachgerichtliche Praxis in Anwendung der Vorschriften der §§ 231, 231a StPO eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise durchführt oder fortsetzt (vgl. BGHSt 2, 300 ;… BGH, NJW 1981, S. 1052 f.; vgl. auch BGHSt 16, 178 ; OLG Hamm, NJW 1977, S. 1739;… Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 3;… Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 17;… Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., 1991, § 231 Rdnr. 17).
- BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
Luftsicherheitsgesetz
Rn. 85 Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet das Recht auf Leben als Freiheitsrecht (vgl. BVerfGE 89, 120 ). - BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug
Eine schädigende Zielrichtung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (vgl. BVerfGE 89, 120 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. März 1997 - 1 BvR 1071/95 -, NJW 1997, S. 3085). - BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
Zu den entgegenstehenden Belangen gehören das Persönlichkeitsrecht der am Verfahren Beteiligten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG), der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG; zu ihm vgl. BVerfGE 57, 250 ; 89, 120 ) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung (dazu vgl. BVerfGE 33, 367 ; 77, 65 ).
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation - …
Aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten (vgl BVerfGE 89, 120, 130) folgt jedenfalls kein grundrechtlicher Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen (stRspr, vgl BVerfG NJW 1998, 1775: vgl BVerfG NJW 1997, 3085). - BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R
Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine …
Rn. 35 Auch aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten (vgl BVerfGE 89, 120, 130) folgt jedenfalls kein grundrechtlicher Anspruch gegen seine KK auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen (stRspr, vgl BVerfG <Kammer> NJW 1998, 1775; NJW 1997, 3085). Der Gesetzgeber verletzt seinen Gestaltungsspielraum weder im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot noch auf das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen, wenn er angesichts der beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der GKV Leistungen aus dem Leistungskatalog ausschließt, die - wie hier - in erster Linie einer Steigerung der Lebensqualität jenseits lebensbedrohlicher Zustände dienen. - BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1866/17
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zu Zwangsbehandlungen bei …
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R
Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form …
Aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten (vgl BVerfGE 89, 120, 130) folgt jedenfalls kein grundrechtlicher Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen (stRspr, vgl BVerfG NJW 1998, 1775: vgl BVerfG NJW 1997, 3085). - BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R
Krankenversicherung - Arzneimittel
Aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten (vgl BVerfGE 89, 120, 130) folgt jedenfalls kein grundrechtlicher Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen (stRspr, vgl BVerfG NJW 1998, 1775; vgl BVerfG NJW 1997, 3085; zur Grundrechtsrelevanz eines möglichen Systemversagens vgl BVerfG Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04, NZS 2004, 527 RdNr 8 ff; Urteil des Senats vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 3/03 R -: Brustvergrößerung, zur Veröffentlichung vorgesehen, Juris-Dokument KSRE 099191518 RdNr 20). - BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die …
a) Zwar trifft es zu, daß durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG die freie Selbstbestimmung des Patienten über ärztliche Heileingriffe verbürgt ist mit der Folge, daß diesem allein auch die Letztentscheidung über die in seinem Fall anzuwendende Therapie belassen ist (vgl. BVerfGE 89, 120 [130]). - OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15
Eröffnung des Hauptverfahrens: Voraussetzungen der Verhandlungsfähigkeit eines …
Die Annahme der Verhandlungsfähigkeit verletzt vorliegend nicht die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 51, 324 = NJW 79, 2349; fortgeführt u.a. durch BVerfG Beschluss vom 22.9.1993 - 2 BvR 1732/93 = NStZ 93, 598; vom 24.2.1995 - Kammerbeschluss - 2 BvR 345/95 = NJW 95, 1951(Fall Mielke); vom 20.9.2001 - Kammerbeschluss - 2 BvR 1349/01 = NJW 02, 51; vom 8.6.2004 - Kammerbeschluss - 2 BvR 785/04 = NJW 05, 2382; vom 06.10.2009 - Kammerbeschluss - 2 BvR 1724/09 - juris -). - SG Frankfurt/Main, 21.08.2026 - S 14 KR 409/26
Medizinisches Cannabis - Blütenträume auf Kassenkosten geplatzt
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 23/03 R
Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bei brustvergrößernder Operation
- BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 10/05 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als …
- BVerfG, 01.08.2024 - 2 BvR 1458/23
Nichtannahmebeschluss: Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bzgl …
- OLG Köln, 01.07.2009 - 2 Ws 69/09
2. Strafsenat eröffnet Hauptverfahren gegen NS-Schergen Heinrich B.
- OLG Nürnberg, 18.02.1999 - Ws 1639/98
Strafverfahren gegen einen verhandlungsunfähigen Angeklagten)
- OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus: …
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs gegen ein …
- BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/03 R
Versorgung mit dem Arzneimittel Viagra durch die Krankenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06
Krankenversicherung - Reduzierung des Leistungsumfangs bei künstlicher …
- BVerfG, 24.10.2024 - 2 BvR 1031/24
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwangsmedikation und eine …
- BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 2/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - rechtliches Gehör - faires Verfahren - …
- BayObLG, 24.02.1999 - 5St RR 237/98
Verschulden beim Ausbleiben des Angeklagten im Berufungstermin
- VG Osnabrück, 05.03.2021 - 3 B 4/21
Corona; Grundrechtsverletzungen; Impfung; Teilhabeanspruch
- BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1068/96
Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenerstattung für ein nicht …
- BSG, 15.06.2005 - B 1 KR 111/04 B
Kostenübernahme der Krankenversicherung bei Auslandsbehandlung
- BVerfG, 20.06.2002 - 2 BvQ 31/02
Zulässigkeit der Anordnung einer Hauptverhandlung gegen einen chronisch kranken …
- VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 48-IV-19
- OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 1 Ws 366/00
Hauptverhandlung; Abwesenheit des Angeklagten; Verhandlungsunfähigkeit; …
- BVerwG, 18.12.1995 - 2 WDB 5.95
Recht der Soldaten: Arglistige Täuschung über Stasi-Mitarbeit durch …
- BVerwG, 16.02.2026 - 2 WD 1.26
- OLG Hamburg, 06.11.2015 - 1 Ws 148/15
Strafverfahren: Aufklärung des Verdachts einer offenen Tuberkulose beim …
- VG Berlin, 11.09.2007 - 28 A 48.05
Dienstherr muss sich an den Kosten seiner Beamten für nicht …
- VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06
Beihilfefähigkeit bei ärztlicher Verschreibung von Viagra.
- VG Berlin, 11.09.2007 - 28 A 142.05
Dienstherr muss sich an den Kosten seiner Beamten für nicht …
- LSG Baden-Württemberg, 13.06.2006 - L 11 KR 358/06
Krankenversicherung - Reduzierung des Leistungsumfangs bei künstlicher …
- LSG Thüringen, 31.03.2003 - L 6 RJ 1036/02
Grundsatz des fairen Verfahrens - Amtsermittlungsgrundsatz - Feststellung von …
- BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02
Anforderungen an die Rüge der rechtswidrigen Verwertung von Urkunden - Umfang der …
- LG Nürnberg-Fürth, 30.10.1998 - 13 KLs 302 Js 18679/94
- BVerfG, 20.06.2002 - 2 BvR 909/02
Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - …
- LSG Sachsen, 08.08.2001 - L 1 KR 25/99
Kostenerstattung für eine in einem Krankenhaus durchgeführte ambulante …
- OLG Koblenz, 28.11.2000 - 2 Ws 729/00
Haftbefehl; Dringender Tatverdacht; Waffengesetz; Kriegswaffenkontrollgesetz; …
- BVerwG, 10.07.2000 - 2 WDB 5.00
Verhältnis von Entlassungsverfahren nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 Soldatengesetz (SG) …
- BVerfG, 15.09.1995 - 2 BvR 2124/95
Verfassungsrechtliche Prüfung der Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit im …
- LSG Baden-Württemberg, 22.09.2006 - L 11 KR 5208/05
- LSG Baden-Württemberg, 19.09.2006 - L 11 KR 2667/06
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Rechtsprechung
| BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Disziplinarmaßnahmen - Vollständige Vollstreckung - Prognoseentscheidungen - Beeinträchtigung - Rechtsschutzbedürfnis - Aufklärung des Sachverhalts - Verhältnismäßigkeit - Schuldangemessene Bestrafung - Vollzugsanstalt - Ärztliche ...
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 13.05.1993 - 3 StVK 172/84
- OLG Nürnberg, 16.07.1993 - Ws 788/93
- BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
Papierfundstellen
- MDR 1994, 85
- NStZ 1995, 435
- StV 1994, 263
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205(214 f.]). - BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
Dieses greift aber ein, wenn die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts in Frage steht, also wenn das Wilkürverbot verletzt ist oder wenn Fehler erkennbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechtes, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen (BVerfGE 18, 85 [92 f., 96), st. Rspr.).
- BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
Pätsch-Fall
Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205(214 f.]). - BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77
Strafbarkeit von Bagatelldelikten
Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205(214 f.]). - BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
Erledigung der Hauptsache
Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
Denn ihre Rechtmäßigkeit kann bei zukünftigen Prognoseentscheidungen bzw. bei der Festsetzung weiterer Disziplinarmaßnahmen von Bedeutung sein, so daß die angegriffenen Gerichtsbeschlüsse den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigen (zu den Kriterien für das Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses vgl. BVerfGE 81, 138 [140 f.]). - BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64
Durchsetzung von Parteiverboten
Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
Es dürfen deshalb nicht Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden, die die Schuld des Strafgefangenen übersteigen (zum Schuldgrundsatz vgl. BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; 50, 205(214 f.]). - BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71
Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Androhung von Freiheitsstrafe in § 56 …
Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93
Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe und strafähnliche Sanktionen begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …
Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde ergibt sich insoweit bereits daraus, dass die Rechtmäßigkeit der Disziplinarmaßnahme bei zukünftigen Prognoseentscheidungen und bei der Festsetzung eventueller künftiger derartiger Maßnahmen von Bedeutung sein kann (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263, …und vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 1750/93 -, StV 1994, S. 437 ).Hinreichender Tatsachenfeststellungen bedarf es auch für die gebotene Prüfung, ob die verhängten Sanktionen insgesamt schuldangemessen und auch sonst verhältnismäßig sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263).
Rn. 28 Sollte dem Beschluss des Landgerichts die Auffassung zu entnehmen sein, auf eine Prüfung der Vereinbarkeit des Verhaltens des Beschwerdeführers mit den Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes und die dazu erforderlichen Tatsachenfeststellungen komme es nicht an, weil jede mit konkret vereinbarten Gegenleistungen verbundene Hilfstätigkeit für Mitgefangene grundsätzlich schon im Hinblick auf die damit verbundene Gefahr subkultureller Abhängigkeiten einen disziplinarisch zu ahndenden Pflichtverstoß darstelle, so könnte diese Annahme - unabhängig von der Frage, inwieweit sie inhaltlich tragfähig ist - die getroffene Entscheidung schon deshalb nicht rechtfertigen, weil das Gericht nur die von der Anstalt tatsächlich verhängte Disziplinarmaßnahme einschließlich der dazugehörigen Ermessensausübung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263, …und vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 1567/93 -, NJW 1995, S. 1016 ), nicht dagegen eigene Disziplinargewalt auszuüben hatte.
- BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des …
Hinreichender Tatsachenfeststellungen bedarf es auch für die gebotene Prüfung, ob die verhängten Sanktionen insgesamt schuldangemessen und auch sonst verhältnismäßig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263; …und vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 -, a.a.O.). - KG, 12.02.2019 - 5 Ws 4/19
Disziplinarmaßnahmen gegen Strafgefangene - Neuregelung durch Berliner …
Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, juris Rdnr. 12; KG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 2 Ws 22/08 Vollz - Arloth/Krä, a. a. O., § 102 StVollzG Rdnrn. 3, 7, § 103 StVollzG Rdnr. 1; Walter, a. a. O., Teil II Vor § 86 LandesR Rdnr. 10, § 86 LandesR Rdnrn. 9, 17 ff., 22 f., 26, 28; jeweils m. w. Nachw.).Disziplinarmaßnahmen dürfen nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, ob ein schuldhafter Pflichtverstoß überhaupt vorliegt (BVerfG, Beschlüsse vom 23. April 2008, a. a. O., juris Rdnr. 40, 12. Februar 2004, a. a. O., juris Rdnr. 17, 31. Januar 1994, a. a. O., juris Rdnr. 12;… KG, a. a. O.;… Walter a. a. O., Teil II § 86 LandesR Rdnr. 21; jeweils m. w. Nachw.).
Auf der Rechtsfolgenseite ist sodann eine Abwägung unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zwischen den in Betracht kommenden Disziplinarmaßnahmen einerseits und Anlass und Auswirkungen des Eingriffs andererseits vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1994, a. a. O., juris Rdnr. 12, Walter, a. a. O., Teil II § 86 LandesR Rdnr. 21).
Rn. 40 cc) Die Strafvollstreckungskammern haben den Disziplinarbescheid daraufhin zu überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verhängung der Disziplinarmaßnahme vorgelegen haben und ob nach § 115 Abs. 5 StVollzG die konkrete Maßnahme unter dem Gesichtspunkt der Ermessensüberschreitung oder des Ermessensfehlgebrauchs zu beanstanden ist (ständ. Rspr., z. B. BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1994, a. a. O., juris Rdnr. 13;… KG, Beschlüsse vom 7. September 2009 - 2 Ws 364/09 Vollz - und 31. Januar 2008, a. a. O.; Senat…, Beschluss vom 24. März 2003, a. a. O.;… Arloth/Krä a. a. O., § 103 StVollzG Rdnr. 10; jeweils m. w. Nachw.).
- BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02
Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz …
Disziplinarmaßnahmen dürfen nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, ob ein schuldhafter Pflichtverstoß überhaupt vorliegt (vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263 f.). - BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07 Hinreichender Tatsachenfeststellungen bedarf es auch für die gebotene Prüfung, ob die verhängten Sanktionen insgesamt schuldangemessen und auch sonst verhältnismäßig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, S. 263, und vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 -, juris).
- KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06
Strafvollzug: Disziplinarmaßnahmen gegen die Weigerung eines Strafgefangenen zur …
In Bezug auf die Rechtsfolgenentscheidung sind die Disziplinarbescheide nach § 115 Abs. 5 StVollzG lediglich unter dem Gesichtspunkt der Ermessensüberschreitung oder des Ermessensfehlgebrauchs (vgl. BVerfG StV 1994, 263; Senat, Beschluß vom 26. Juli 2003 - 5 Ws 212/03 Vollz -) zu überprüfen. - BayObLG, 18.02.2025 - 204 StObWs 557/24
Disziplinarmaßnahme, Strafvollstreckungskammer, Kosten des …
Hinreichender Tatsachenfeststellungen bedarf es auch für die gebotene Prüfung, ob die verhängten Sanktionen insgesamt schuldangemessen und auch sonst verhältnismäßig sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93 -, StV 1994, 263;… vom 24.10.2006 - 2 BvR 30/06 -, BVerfGK 9, 390, juris Rn. 25;… vom 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07 -, BVerfGK 13, 472, juris Rn. 40). - OLG Bamberg, 09.10.2014 - 1 Ws 377/14
Anspruch des Untersuchungsgefangenen auf Teilnahme seines anwaltlichen Beistands …
Dabei ist allerdings in gesteigertem Umfang auf die Proportionalität zur Schuld des Betroffenen und die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu achten (BVerfG ZfStrVo 1995, 53;… Laubenthal a.a.O. § 102 Rn. 16). - KG, 16.07.1996 - 5 Ws 329/96 Danach hat die Strafvollstreckungskammer die einen schuldhaften Pflichtenverstoß begründenden Tatsachen aufzuklären (vgl. KG, Beschluß vom 11. September 1989 - 5 Ws 329/89 Vollz - und 23. Januar 1992 - 5 Ws 12/92 Vollz -) und den Disziplinarbescheid daraufhin zu überprüfen, ob sich der Anstaltsleiter bei der Festsetzung von Art und Umfang der Disziplinarmaßnahme im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens gehalten hat (vgl. BVerfG StV 1994, 263 , ZfStrVo l994, 242, 243; OLG München ZfStrVo 1979, 63).
- BayObLG, 22.12.2021 - 204 StObWs 428/21
Disziplinarmaßnahme, Strafvollstreckungskammer, Ermessensentscheidung, …
Diesen verfassungsrechtlichen Grundsätzen kann nur entsprochen werden, wenn der Sachverhalt geklärt ist, wie Art. 113 Abs. 1 Satz 1 BayStVollzG dies ausdrücklich verlangt (vgl. BVerfG, StV 1994, 263, juris Rn. 12).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.08.1993 - 1 Ws 676/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1994, 85
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 05.12.2017 - 4 StR 323/17
Anklageschrift (Form: unschädliches Fehlen einer Unterschrift); Betrug …
Das Fehlen der Unterschrift führt nicht zur Unwirksamkeit der Anklage und damit der Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn die Anklage mit Wissen und Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft zu den Akten gereicht worden ist (vgl. RGSt 37, 407, 408; OLG Düsseldorf, wistra 1993, 352; OLG München, wistra 2011, 280;… Meyer-Goßner, StPO, 60. Aufl., § 200 Rn. 27; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34). - BGH, 24.09.2025 - 5 StR 250/25
Kein Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur bei elektronisch …
Daher sind die für die Papieraktenführung entwickelten Grundsätze zu nicht unterschriebenen Anklageschriften - soweit darin eine Unterschrift als grundsätzliches Formerfordernis angesprochen wird (vgl. hierzu RG, Urteil vom 18. Februar 1905 - 5620/04, RGSt 37, 407, 408;… LRStPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 200 Rn. 78 und 96;… KKStPO/Schneider, 9. Aufl., § 200 Rn. 38;… MüKoStPO/Wenske, 2. Aufl., § 200 Rn. 124; im Ergebnis offen gelassen von BGH, Beschlüsse vom 27. April 2020 - 5 StR 117/20; vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538 jeweils mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 1993 - 1 Ws 676/93, MDR 1994, 85; vgl. auch Kulhanek, NJW 2025, 2515, 2516 und LG Würzburg…, Beschluss vom 24. April 2025 - 6 Qs 67/25 Rn. 25 ff.) - nur eingeschränkt übertragbar (OLG Dresden, Beschluss vom 9. April 2025 - 6 Ws 8/25, NJ 2025, 362, 365 f.;… LG Würzburg aaO Rn. 32).Rn. 14 2. Sollten sich im Einzelfall ausnahmsweise nach Art und Fassung der Anklageschrift oder aus sonstigen konkret fassbaren Gründen Zweifel an der Urheberschaft oder Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Entwurfs ergeben, kann dies - entsprechend der zur Papieraktenführung entwickelten Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1951 - 3 StR 513/51; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 1993 - 1 Ws 676/93, MDR 1994, 85) - freibeweislich geklärt werden (LG Würzburg…, Beschluss vom 24. April 2025 - 6 Qs 67/25 Rn. 31; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 9. April 2025 - 6 Ws 8/25, NJ 2025, 362, 366; für § 130a ZPO: BGH, Beschluss vom 6. April 2023 - I ZB 84/22, NJW-RR 2023, 906, 909).
- OLG Saarbrücken, 23.09.1994 - 1 Ws 86/94
Einstellung eines Ermittlungsverfahrens; Inhaltliche Anforderungen an einen …
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- BGH, 27.04.2020 - 5 StR 117/20
Wirksamkeit der Anklage trotz fehlender Unterschrift (Verfolgungswille; …
Die Unterschrift ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung, wenn feststeht, dass die nicht unterschriebene Anklage mit Wissen und Willen des zuständigen Staatsanwalts dem Gericht vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538; RGSt 37, 407, 408; OLG München, StraFo 2011, 226; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 85;… LRStPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 200 Rn. 78 und 96;… KKStPO/Schneider, 9. Aufl., § 200 Rn. 38;… MüKoStPO/Wenske, § 200 Rn. 124;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 200 Rn. 27; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34). - LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Entbehrlichkeit einer qualifizierten Signatur beim Strafbefehlsantrag und bei der …
Die Unterschrift ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung, wenn feststeht, dass die nicht unterschriebene Anklage mit Wissen und Willen des zuständigen Staatsanwalts dem Gericht vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538; RGSt 37, 407, 408; OLG München, StraFo 2011, 226; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 85;… LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 200 Rn. 78 und 96;… KK-StPO/Schneider, 9. Aufl., § 200 Rn. 38;… MüKo-StPO/Wenske, § 200 Rn. 124;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 200 Rn. 27; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34).Das Fehlen der Unterschrift führt aber dann nicht zur Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn die Anklage mit Wissen und Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft zu den Akten gereicht worden ist (vgl. RGSt 37, 407/408; OLG Düsseldorf wistra 1993, 352).
- OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 19/16
Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist bei plötzlichen Komplikationen in der …
Rn. 23 226; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 1993 - 1 Ws 676/93, MDR 1994,. - OLG Hamm, 06.08.2024 - 3 ORs 46/24
Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Unterbringung i.S.v. § 64 S. 2 StGB …
Rn. 4 Soweit die Anklageschrift vom 22.08.2023 keine Unterschrift aufweist, kann der Senat aufgrund der staatsanwaltlich unterschriebenen Begleitverfügung, die der Anklageschrift in den Akten unmittelbar vorangeht, hinreichend feststellen, dass die Anklage mit Wissen und Wollen der Staatsanwältin zu den Akten gereicht worden ist (vgl. insoweit OLG Düssseldorf MDR 1994, 85). - BayObLG, 01.07.2025 - 202 StRR 39/25
Einfache Signierung der Anklageschrift im Rahmen elektronischer Aktenführung
Einer freibeweislichen Überprüfung, ob die Anklage mit Wissen und Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft erhoben wurde (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 05.12.2017-4 StR 323/17, juris Rn. 2 NStZ 2018, 538) oder einer Nachholung der qualifizierten Signierung (vgl. zur Nachholung der Unterschrift OLG München wistra 2011, 280; OLG Düsseldorf MDR 1994, 85) bedarf es daher nicht.". - OLG München, 26.03.2010 - 4St RR 7/10
Wirksamkeit der Anklageerhebung bei nicht unterzeichneter Anklageschrift
Das Fehlen der Unterschrift führt aber dann nicht zur Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn die Anklage mit Wissen und Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft zu den Akten gereicht worden ist (vgl. RGSt 37, 407/408; OLG Düsseldorf wistra 1993, 352). - BayObLG, 03.07.1996 - 2St RR 90/96 Die insoweit bisher getroffenen Entscheidungen weisen allerdings - soweit ersichtlich - jeweils die Besonderheit auf, daß der Angeklagte durch die Abwesenheit seines Wahlverteidigers erkennbar in seiner Verteidigung beeinträchtigt war, etwa weil er überhaupt nicht verteidigt oder der ihm beigeordnete Pflichtverteidiger nicht genügend eingearbeitet (BGH StV 1992, 53 ) und damit die Durchführung der Hauptverhandlung ohne Verteidiger für den Angeklagten unzumutbar geworden war (vgl. OLG Düsseldorf wistra 1993, 352 mit Beispielsfällen), und/oder daß der Angeklagte sein Verlangen nach Anwesenheit des Wahlverteidigers auch in der Hauptverhandlung zum Ausdruck gebracht hatte, etwa durch Verweigerung von Angaben zur Person oder Sache (vgl. BGH NStZ 1987, 34 ).
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Rechtsprechung
| LG Zweibrücken, 07.07.1993 - 1 Qs 118/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1994, 85
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