Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 20.01.1994 - 5 U 494/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535 Satz 2 § 552
Anspruch auf Mietzins gegen den vormaligen Mieter bei Aufhebung des Mietvertrags und Renovierung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entbindung des Mieters von der Pflicht zur Mietzinszahlung bei Nichtgewährung des Gebrauchs durch den Vermieter infolge der Überlassung der Mietsache an einen Dritten; Einschränkende Auslegung der Vorschrift zur Mietzinsbefreiung bei treuwidriger Zahlungsverweigerung des ...
Verfahrensgang
- LG Trier, 17.02.1993 - 5 O 256/92
- OLG Koblenz, 20.01.1994 - 5 U 494/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 394
- MDR 1995, 251
- ZMR 1995, 157
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.1994 - 5 U 494/93
Allerdings kann die Beklagte verlangen, daß ihr die Kläger über die von ihr für 1992 geschuldeten Nebenkosten eine Rechnung erteilen, die sich an den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen orientiert und die einschließlich ihrer Einzelangaben klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich ist (BGH NJW 1982, 573, 574).Ist dies nicht geschehen, ist die Beklagte befugt, die Zahlung eines Saldos, den die Rechnung zu ihren Lasten ausweist, zu verweigern (vgl. BGH NJW 1982, 573, 574, Schmidt/Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 5. Aufl., Anm. C 277).
- BGH, 31.03.1993 - XII ZR 198/91
Anspruch auf Mietdifferenz bei vorzeitigem Auszug
Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.1994 - 5 U 494/93
Indessen ist anerkannt, daß die Vorschrift einschränkend auszulegen ist und dann keine Anwendung findet, wenn die besondere Ausgestaltung des Einzelfalls die Weigerung des Mieters, das vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt fortzuentrichten, treuwidrig erscheinen läßt (BGH NJW 1993, 1645, 1646; vgl. auch OLG Düsseldorf ZMR 1991, 380, 381; OLG Hamm NJW 1986, 2321, 2322; OLG Köln NJW-RR 1990, 1232, 1233;… Emmerich in Staudinger, BGB, 12. Aufl., 2. Bearbeitung, § 552 Rn. 40, 40 a;… Gelhar in RGRK, BGB, 12. Aufl., § 552 Rn. 10;… Jendrek in Erman, BGB, 9. Aufl., § 552 Rn. 9;… Putzo in Palandt, BGB, 52. Aufl., § 552 Rn. 12;… Voelskow in Münchner Kommentar, BGB, 2. Aufl., § 552 Rn. 5; zurückhaltend OLG Saarbrücken WM 1979, 140 f.; abweichend OLG München ZMR 1992, 51, 52).Die Vereinbarung eines möglichst hohen Mietzinses mit der GmbH begünstigte grundsätzlich auch die Beklagte, weil sie so sicher sein konnte, nicht auf den Ausgleich einer offenen Mietdifferenz in Anspruch genommen zu werden; die Kläger hätten sich einem begründeten Vorwurf der Beklagten ausgesetzt, wenn sie die Mietsache ohne hinreichenden Grund zu einem Preis weitervermietet hätten, der unter den Möglichkeiten des Marktes lag (vgl. BGH NJW 1993, 1645, 1647).
- OLG Hamm, 13.03.1986 - 4 REMiet 3/85
Anspruch auf Zahlung eines Mietzinses bei Aufgabe einer Mietsache ohne …
Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.1994 - 5 U 494/93
Indessen ist anerkannt, daß die Vorschrift einschränkend auszulegen ist und dann keine Anwendung findet, wenn die besondere Ausgestaltung des Einzelfalls die Weigerung des Mieters, das vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt fortzuentrichten, treuwidrig erscheinen läßt (BGH NJW 1993, 1645, 1646; vgl. auch OLG Düsseldorf ZMR 1991, 380, 381; OLG Hamm NJW 1986, 2321, 2322; OLG Köln NJW-RR 1990, 1232, 1233;… Emmerich in Staudinger, BGB, 12. Aufl., 2. Bearbeitung, § 552 Rn. 40, 40 a;… Gelhar in RGRK, BGB, 12. Aufl., § 552 Rn. 10;… Jendrek in Erman, BGB, 9. Aufl., § 552 Rn. 9;… Putzo in Palandt, BGB, 52. Aufl., § 552 Rn. 12;… Voelskow in Münchner Kommentar, BGB, 2. Aufl., § 552 Rn. 5; zurückhaltend OLG Saarbrücken WM 1979, 140 f.; abweichend OLG München ZMR 1992, 51, 52). - LG Mannheim, 29.07.1969 - 6 T 8/69
Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.1994 - 5 U 494/93
Die Beklagte ist jedoch nicht befugt, mit der Begründung, daß eine ordnungsgemäße Nebenkosten-Abrechnung ausstehe, die Zahlung der Miete zu verweigern; zwischen dem Anspruch auf Abrechnungserteilung und den Mietzinsschulden besteht nämlich weder ein Gegenseitigkeitsverhältnis gemäß § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB noch eine hinreichende Abhängigkeit (Konnexität) im Sinne des § 273 Abs. 1 BGB (vgl. LG Mannheim NJW 1969, 1856, 1857;… Schmidt/Futterer/Blank a.a.O. Anm. C 277; auch Schrader MDR 1977, 369). - OLG Köln, 07.06.1990 - 1 56/89
Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.1994 - 5 U 494/93
Indessen ist anerkannt, daß die Vorschrift einschränkend auszulegen ist und dann keine Anwendung findet, wenn die besondere Ausgestaltung des Einzelfalls die Weigerung des Mieters, das vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt fortzuentrichten, treuwidrig erscheinen läßt (BGH NJW 1993, 1645, 1646; vgl. auch OLG Düsseldorf ZMR 1991, 380, 381; OLG Hamm NJW 1986, 2321, 2322; OLG Köln NJW-RR 1990, 1232, 1233;… Emmerich in Staudinger, BGB, 12. Aufl., 2. Bearbeitung, § 552 Rn. 40, 40 a;… Gelhar in RGRK, BGB, 12. Aufl., § 552 Rn. 10;… Jendrek in Erman, BGB, 9. Aufl., § 552 Rn. 9;… Putzo in Palandt, BGB, 52. Aufl., § 552 Rn. 12;… Voelskow in Münchner Kommentar, BGB, 2. Aufl., § 552 Rn. 5; zurückhaltend OLG Saarbrücken WM 1979, 140 f.; abweichend OLG München ZMR 1992, 51, 52).
- OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15
Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag
Selbst eine aus dem Fehlen einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung abgeleitete Einbehaltungsbefugnis des Mieters beschränkt sich allein auf die Nebenkostenvorauszahlungen; es erstreckt sich nicht auf die laufende Grundmiete und erst recht nicht auf den Saldo aus einer Abrechnung für spätere Perioden (Senat, Urteile vom 28.9.2000 - 10 U 179/99 - und vom 1.10.2009 - 10 U 58/09; OLG Koblenz, Urteil vom 20.1.1994 - 5 U 494/93; Neumann/Spangenberg, NZM 2005, 576, 577;… Staudinger-Emmerich, § 535 BGB, Rn. 74; jeweils mwN.). - OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 10 U 58/09
Umfang eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots in einem gewerblichen …
(…Senat, Urt. v. 28.9.2000, DWW 2001, 210 = MDR 2000, 1427 = OLGR 2001, 32 = WuM 2000, 678 = ZMR 2001, 25;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.6.2001, DWW 2002, 31 = GuT 2001, 7 = ZMR 2002, 37 - 24 ZS.; OLG Koblenz, Urt. v. 20.1.1994, DWW 1995, 81 = MDR 1995, 251 = NJW-RR 1995, 394 = WuM 1995, 154 = ZMR 1995, 157;… Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. 2009, Rn. V 287; a.A. Lützenkirchen, WuM 2003, 63, 68). - OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 U 179/99
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes; Nichterteilung von …
3) Soweit der Beklagte mit der bereits vorstehend beschriebenen Begründung ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber den restlichen Mietzinsansprüchen der Klägerin erhebt, kommt hinzu, daß zwischen dem Anspruch auf Erteilung der Nebenkostenabrechnungen und den Mietzinsverbindlichkeiten weder ein Gegenseitigkeitsverhältnis gemäß § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB noch Konnexität im Sinne des § 273 Abs. 1 BGB besteht (vgl. dazu OLG Koblenz WuM 1995, 154 = NJW-RR 1995, 394 mit weiteren Nachweisen).
- AG Berlin-Mitte, 05.01.2018 - 124 C 45/17
Vorzeitige Schlüsselrückgabe lässt Mietzahlungen nicht entfallen!
Es ist anerkannt, dass die Vorschrift einschränkend auszulegen ist und dann keine Anwendung findet, wenn die besondere Ausgestaltung des Einzelfalls die Weigerung des Mieters, die vertraglich vereinbarte Miete fortzuentrichten, treuwidrig erscheinen lässt (KG Berlin, Beschluss vom 08.01.2014 - 8 U 132/12 , LG Berlin, Urteil vom 07.05.2002 - 63 S 334/01, OLG Koblenz MDR 1995, 251 = WuM 1995, 154). - OLG Düsseldorf, 28.06.2016 - 24 U 170/15
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs …
Rn. 51 Denn ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht der Beklagten aufgrund für die Vergangenheit nicht (formell) wirksam erteilter Nebenkostenabrechnungen erstreckt sich ausschließlich auf die vertraglichen Ansprüche der Klägerin auf Zahlung der (künftigen) Nebenkostenvorauszahlungen, nicht auch auf den vertraglich vereinbarten Mietzins selbst; insoweit besteht weder ein Gegenseitigkeitsverhältnis gemäß § 320 Abs. 1 S. 1 BGB noch Konnexität im Sinne des § 273 Abs. 1 BGB (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 12. Juni 2001, Az. 24 U 168/00, zitiert nach juris, Rdnr. 6 m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 28. September 2000, Az. 10 U 179/99, zitiert nach juris, Rdnr. 5 f.; Lorenz in: Beck´…scher Online-Kommentar BGB, Stand: 1. November 2015, § 273 BGB Rdnr. 34; OLG Koblenz, Urteil vom 20. Januar 1994, Az. 5 U 494/93, zitiert nach juris, Rdnr. 26). - OLG Düsseldorf, 12.06.2001 - 24 U 168/00
Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung
Entgegen der Meinung des Beklagten ergreift das Zurückbehaltungsrecht aufgrund nicht erteilter Nebenkostenabrechnungen nicht auch den Mietzins selbst, weil insoweit weder ein Gegenseitigkeitsverhältnis gemäß § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB noch Konnexität im Sinne des § 273 Abs. 1 BGB besteht (…Bub/Treier/von Braun, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rdnr. 45;… Wolf-Eckert/Ball, Handbuch des gesamten Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rdnr. 529; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 394; Senat, Urteil vom 15. Juli 1999 24 U 152/98 nicht veröffentlicht; ebenso OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, MDR 2000, 1427;… vgl. auch Palandt/Weidenkaff, BGB, 60. Aufl., § 535 Rdnr. 60;… ferner Palandt/Heinrichs a.a.O. § 273 Rdnr. 11). - LG Saarbrücken, 11.12.2009 - 10 S 26/08
Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Gesundheitsbeeinträchtigung
Denn der Anspruch auf Erteilung einer Nebenkostenabrechnung begründet kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Mietzinsanspruch des Vermieters, da weder ein Gegenseitigkeitsverhältnis gem. § 320 Abs. 1 S. 1 BGB noch Konnexität im Sinne von § 273 Abs. 1 BGB besteht (OLG Düsseldorf ZMR 01, 25: OLG Koblenz WuM 95, 154). - LG Potsdam, 10.06.2010 - 12 O 466/09
Gewerberaummiete: Verzugsschaden bei verspäteter Betriebskostenabrechnung
Hinsichtlich der Grundmiete besteht kein derart innerer wirtschaftlicher Zusammenhang (OLG Düsseldorf, GE 2009, 821; WuM 2000, 678; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 394), sodass sich das Zurückbehaltungsrecht der Beklagten lediglich auf den Nebenkostenvorauszahlungsanteil der Bruttomiete i.H.v. 3.133,97 EUR erstreckt. - LG Berlin, 29.10.2019 - 30 S 3/18
Gewerberaummiete: Wegfall der Mietzahlungspflicht wegen Unmöglichkeit der …
1) Die Klägerin hat die Mieträume unstreitig ab dem 03.02.2015 der Nachmieterin Frau L ... (die Frage des Beginns des Mietverhältnisses mit ihr kann offen bleiben) überlassen, damit diese die Räumlichkeiten - ehemals ein Weinladen - für die beabsichtigte Eröffnung eines Friseurgeschäfts vorbereiten konnte, gegebenenfalls auch unter Vornahme von Beseitigungsarbeiten betreffend etwa vom Beklagten als Vormieter hinterlassener, aber streitiger Schäden (vgl. insoweit OLG Koblenz, 5 U 494/93 für einen vergleichbaren Sachverhalt, wenn auch im Ergebnis mit anderem Ausgang). - OLG Düsseldorf, 22.05.2001 - 24 U 168/00
Richtiger Abrechnungszeitpunkt für Nebenkosten; Ausschluss des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Duisburg, 10.03.1998 - 23 S 455/97
- LG Duisburg, 10.03.1998 - 13 (23) S 455/97
- AG Bergheim, 05.09.2003 - 28 C 184/02
Minderung des Gebrauchswerts einer Wohnung aufgrund Baulärms und eines …
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Rechtsprechung
| BayObLG, 25.08.1994 - 2Z BR 80/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GBO § 15 Abs. 1
Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Kaufvertragsvollmacht zur Änderung der Teilungserklärung; Grenzen der Änderungsermächtigung des Bauträgers - rechtsportal.de
BGB § 13; GBO § 29; WEG § 10 Abs. 1
Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung im Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 133, 164; WEG § 10 Abs. 1; GBO § 19
Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Änderung der Teilungserklärung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Wohnungseigentum; Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 208
- MDR 1995, 251
- DNotZ 1995, 610
- Rpfleger 1995, 332
- BayObLGZ 1994, 244
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93
Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht
Auszug aus BayObLG, 25.08.1994 - 2Z BR 80/94
Die Auslegung ergibt, daß der Bauträger nur zu solchen Änderungen nicht ermächtigt ist, durch welche die im Sondereigentum stehenden Räume in ihrer Lage und Größe verändert werden (Abgrenzung zu BayObLGZ 1993, 259).«.a) Der Senat hat am 24.6.1993 (BayObLGZ 1993, 259) mit näherer Begründung entschieden, daß der Bauträger, der noch als Eigentümer aller Wohnungen im Grundbuch eingetragen ist, die Befugnis zur einseitigen Änderung der Teilungserklärung verliert, sobald für einen Erwerber eines Wohnungseigentums eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist; dann ist dessen Zustimmung zu einer Änderung erforderlich.
Dabei konnten die in der Vollmacht verwendeten unbestimmten Begriffe nur durch eine Wertung unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände ausgefüllt werden; eine solche Wertung kann vom Grundbuchamt aber in aller Regel in dem auf den Urkundenbeweis beschränkten Eintragungsantragsverfahren, das eine Beweisaufnahme nicht zuläßt, nicht vorgenommen werden (BayObLGZ 1993, 259/264; insoweit in DNotZ 1994, 233/237 nicht vollständig abgedruckt).
- OLG Frankfurt, 02.03.1998 - 20 W 54/98
Begründungsrecht weiteren Sondereigentums durch teilenden Bauträger als …
Richtig ist allerdings, daß die Wirkungen der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung bei der Eintragung im Grundbuch (§ 7 Abs. 3 WEG) nach dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und dem Gebot der Klarheit der Grundbucheintragungen es erfordern, daß die der Bauträgerin eingeräumte Befugnis zur Begründung weiterer Sondernutzungsrechte eindeutig sein muß (vgl. BayObLGZ 1994, 244 = DNotZ 1995, 610 mit Anm. Röll; BayObLG DNotZ 1996, 297 = MittBayNot 1996, 27 mit Anm. Schmidt; BayObLG DNotZ 1997, 475 mit Anm. Brambring = WE 1997, 110 = ZfIR 1997, 175; KG FGPrax 1996, 178 = WE 1996, 388; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 129 = NJWE-MietR 1997, 157 = Rpfleger 1997, 305 = MittRhNotK 1997, 131 = DWE 1997, 77 = ZfIR 1997, 302;… Schmidt in Bärmann/Seuß Praxis des Wohnungseigentums 4. Aufl. 1997 A 266 S. 106;… Basty Der Bauträgervertrag 3. Aufl. 1997 S. 35 unter A V Rz. 58). - BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02
Prüfung der Unwirksamkeit einer Vollmacht durch Grundbuchamt - offensichtliche …
a) Der Senat folgt der Auffassung des Landgerichts, dass die Vollmacht nicht gegen den das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz verstößt (dazu BayObLGZ 1993, 259/263; BayObLGZ 1994, 244; 1994, 302/307 f.; jüngst auch BayObLGZ 2002, 296/298; siehe ferner etwa KG NJW-RR 1995, 1228/1229).Denn im Außenverhältnis ist sie frei von Unklarheiten, insbesondere von unbestimmten Rechtsbegriffen, die nur durch eine Wertung unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände ausgefüllt werden könnten (vgl. BayObLGZ 1994, 244/246).
- BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 99/95
Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt
Sie muß zumindest im Wege der Auslegung zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führen (BayObLGZ 1993, 259, 263; 1994, 244, 245 f. = DNotZ 1995, 610 ,611; BayObLGZ 1994, 302, 307 = DNotZ 1995, 612 ,614 f.).(5) Ob die weiteren Bestimmungen der Vollmacht, es dürften bezüglich Ver- und Entsorgungseinrichtungen "sachdienliche Anpassungen" sowie "bauliche Veränderungen, die das Kaufobjekt nicht unmittelbar berühren" vorgenommen werden, noch dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 259, 263 f.; 1994, 244, 246; 302, 307), braucht hier nicht näher geprüft zu werden, da, wie ausgeführt, die Vollmacht dem Grundbuchamt gegenüber unbeschränkt ist und die in diesen Bestimmungen gemachten Einschränkungen nur intern gegenüber der Bauträgerin gelten sollen.
- BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 55/94
Geltungserhaltende Reduktion einer Grundbuchvollmacht, die dem …
Eine "geltungserhaltende Reduktion" der Vollmacht ist ausgeschlossen (Ergänzung zu BayObLGZ 1993, 259 und BayObLGZ 1994, 244).«.Ihre Auslegung ergibt als nächstliegende Bedeutung, daß die Teilungserklärung geändert werden kann, sofern dadurch nicht die im Sondereigentum stehenden Räume in ihrer Lage und Größe verändert werden (vgl. BayObLG MittBayNot 1989, 211 f.; Senatsbeschluß vom 25.8.1994 2Z BR 80/94 - BayObLGZ 1994, 244).
- OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
Teilvollzug einer Teilungserklärungsänderung mit mehreren Regelungsgegenständen
Eine speziell auf den Käufer der Einheit Nr. 1.5 als weiteren, allerdings nicht beschwerdebefugten (vgl. BayObLGZ 1994, 244/245;… Demharter GBO 30. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 80) Urkundsbeteiligten abstellende Begründung enthält die Beschwerde nicht. - OLG München, 31.07.2007 - 34 Wx 59/07
Zusätzliche Begründung eines Sondernutzungsrechts aufgrund Bauträgervollmacht zur …
Die zusätzliche Begründung eines Sondernutzungsrechts ist davon umfasst, weil Änderung als Oberbegriff (…so wohl auch Basty aaO.) auch die Einräumung eines bisher nicht vorgesehen gewesenen Sondernutzungsrechts beinhaltet (BayObLGZ 1994, 244). - OLG Frankfurt, 18.08.1997 - 20 W 71/96
Zuordnung von Kfz-Abstellplätzen bei Vollmacht aufgrund Teilungserklärung
Richtig ist allerdings, daß die Wirkungen der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung bei der Eintragung im Grundbuch (§ 7 Abs. 3 WEG) nach dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und dem Gebot der Klarheit erfordern, daß die dem Verwalter erteilte Vollmacht eindeutig sein muß (vgl. BayObLG DNotZ 1975, 308/310; BayObLGZ 1994, 244 = DNotZ 1995, 610 mit Anm. Röll; OLG Düsseldorf DWE 1997, 77). - BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99
Zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
Diesen wird zugemutet, Eigentum zu erwerben, das in wesentlichen Bereichen nachträglich ohne ihre Mitwirkung durch einen Dritten verändert werden kann (vgl. BayObLGZ 1994, 244/246). - BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02
Auslegung der Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung samt …
Durch die Trennung zwischen Außen- und Innenverhältnis soll gerade erreicht werden, dass die von der Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1993, 259; 1994, 244 und 302) geforderte Bestimmtheit der Vollmacht gewährleistet ist. - BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97
Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung bei Kaufvertrag über …
Das Grundbuchamt kann die erforderlichen Feststellungen anhand des Grundbuchinhalts und der urkundlichen Eintragungsunterlagen selbständig vornehmen (vgl. BayObLGZ 1994, 244/246 f. und 302/307 f.). - OLG Hamburg, 14.02.1996 - 2 Wx 16/94
Inhaltskontrolle der Teilungserklärung
- KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95
Umfang der Ermächtigung zur Änderung der Teilungserklärung
- BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 36/03
Optische Beeinträchtigung durch eine baulichen Veränderung - Einseitige …
- LG München I, 15.01.2021 - 4 O 20428/08
Wohnungseigentümergemeinschaft, Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, …
- BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 216/03
Prüfung eines Jahresabrechnung anhand der Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung
- OLG Naumburg, 25.09.2000 - 11 Wx 5/00
Zweifel an Auflassungsvollmacht - Eintragungshindernis
- OLG München, 26.09.2023 - 5 U 1207/21
Sondernutzungsrecht, Miteigentumsanteil, Bestimmtheitsgrundsatz, …
- BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BA 75/02
- BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 47/96
Ausreichende Bestimmung einer Vollmacht in einem Kaufvertrag über ein Teil- oder …
- OLG Hamburg, 16.01.1996 - 2 Wx 46/95
Begründung von Wohneigentum an älterem Mehrfamilienhaus ; Einräumung von …
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