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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 28.02.1996 | BGH, 24.01.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,197
BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92 (https://dejure.org/1995,197)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1995 - 1 C 32.92 (https://dejure.org/1995,197)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 1 C 32.92 (https://dejure.org/1995,197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Wolters Kluwer

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung - Gerichtliches Vergleichsverfahren - Ausfallquote - Saniertes Unternehmen - Leistungsansprüche - Beitragsforderung - Sonderbeitragsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins nach gerichtlichem Vergleichsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 280
  • NJW 1996, 945 (Ls.)
  • ZIP 1995, 1527
  • MDR 1996, 620
  • VersR 1995, 1511
  • DVBl 1996, 156
  • DÖV 1996, 754
  • NZA-RR 1996, 102
 
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Wird zitiert von ... (82)Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids - …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92
    Ob die von den Arbeitgebern danach zu erbringende Abgabe als "Beitrag" (vgl. BVerwGE 64, 248 [249]) oder als "Sonderabgabe" (vgl. BVerwGE 72, 212 [218]) zu verstehen ist, hat der Senat offengelassen (Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 11 = MDR 1995, 538).

    Der erkennende Senat hat lediglich anerkannt, daß die Insolvenzsicherung auf dem "Solidarprinzip" in dem Sinne aufbaut, daß der einzelne Arbeitgeber einen Anteil des Gesamtrisikos von Insolvenzfällen trägt (Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 -, aaO.).

    Der erkennende Senat hat aus der öffentlich-rechtlichen Einbindung der Beitragserhebung Folgerungen gezogen, die die Verjährung von Beitragsforderungen (Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 - aaO.) und den Erlaß von Bescheiden über die Mitteilungspflichten nach § 11 BetrAVG (Urteil vom 22. November 1994 - BVerwG 1 C 22.92 - ZIP 1995, 403) betreffen.

  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 22.92

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzsicherung - Mitteilungs- und …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92
    Der erkennende Senat hat aus der öffentlich-rechtlichen Einbindung der Beitragserhebung Folgerungen gezogen, die die Verjährung von Beitragsforderungen (…Urteil vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 - aaO.) und den Erlaß von Bescheiden über die Mitteilungspflichten nach § 11 BetrAVG (Urteil vom 22. November 1994 - BVerwG 1 C 22.92 - ZIP 1995, 403) betreffen.

    Derartiges kann entgegen der von dem Beklagten in der mündlichen Verhandlung vertretenen Auffassung auch nicht dem Urteil vom 22. November 1994 (aaO.) entnommen werden.

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92
    Allerdings hat § 303 AktG für den Sicherungsfall der wirtschaftlichen Notlage im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG Bedeutung erlangt (BAGE 61, 273 [282]; BAG, Urteil vom 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - ZIP 1993, 1330 [1333]).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich auf die "zeitlich unbegrenzte Übernahmepflicht des PSV" hingewiesen (Urteil vom 16. März 1993, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 6 S 1481/18

    Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen; Beleihung der Schießsportverbände; …

    Auch einzelne Modalitäten der Beleihung können derart wesentlich sein, dass sie der Entscheidung des Gesetzgebers vorbehalten sind (BVerwG, Urteil vom 23.05.1995 - 1 C 32.92 -, BVerwGE 98, 280 ; Urteil vom 29.09.2005 - 7 BN 2.05 -, NVwZ 2006, 829; Urteil vom 26.08.2010 - 3 C 35.09 -, BVerwGE 137, 377 ; auch BVerfG, Beschluss vom 20.02.1986 - 1 BvR 859/81 u.a. -, NJW 1987, 2501, 2502).
  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 9/14 R

    Krankenversicherung - keine Verwaltungsaktsqualität eines Schiedsspruchs über …

    Dies erfordert jedoch eine Übertragung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Rechtsverordnung, Verwaltungsakt oder öffentlich-rechtlichen Vertrag (vgl BVerwG NVwZ 2006, 829; BVerfG NJW 1987, 2501, 2502; BVerwGE 98, 280, 298;… Roos in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 1 RdNr 11;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl 2014, § 1 RdNr 60; Wiegand, Die Beleihung mit Normsetzungskompetenz, 2008, 155 f).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches …

    Von den beiden danach möglichen Auslegungen des Gesetzes ist der verfassungskonformen der Vorzug zu geben (Urteile vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 32.92 - BVerwGE 98, 280 = Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 13 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95   

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https://dejure.org/1996,1351
BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95 (https://dejure.org/1996,1351)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1996 - 3 StR 309/95 (https://dejure.org/1996,1351)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - 3 StR 309/95 (https://dejure.org/1996,1351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 182 Abs. 1 StGB; § 52 StGB
    Frage der Konkurrenz zwischen den Tatbeständen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern und des sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen (Gesetzeskonkurrenz; Gesetzeseinheit; keine Beschränkung auf den Geschlechtsverkehr und geschlechtsverkehrsähnliche Handlungen)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch - Jugendliche - Kinder - Gesetzeseinheit

  • rechtsportal.de

    StGB § 176, § 182

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 51
  • NJW 1996, 1762
  • MDR 1996, 620
  • NStZ 1997, 181
  • StV 1997, 129
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95
    Der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen steht auch in den Fällen des § 182 Abs. 1 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Gesetzeseinheit (im Anschluß an BGH, 23. Januar 1996, 1 StR 481/95, BGHSt 42, 27).

    Dies hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes bereits für das Verhältnis des § 182 Abs. 2 Nr. 1 zu § 176 StGB entschieden (Beschluß vom 23. Januar 1996 - 1 StR 481/95, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 06.11.2013 - 5 StR 386/13

    Verhältnis von sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und sexuellem …

    Beide Tatbestände schützen die sexuelle Selbstbestimmung Minderjähriger (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1996 - 3 StR 309/95, BGHSt 42, 51, 53;… Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, aaO, S. 400, und vom 28. Juni 2000 - 2 StR 213/00, BGHSt 46, 85, 87;… LK-Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 174 Rn. 2 und § 182 Rn. 1).
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97

    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Begriff der "Zwangslage" i.S.d. § 182 Abs. …

    Dieser Schutzzweck der Vorschrift (BGHR StGB § 182 Konkurrenzen 1 - zum Abdruck bestimmt in BGHSt 42, 27 - und BGHR aaO Konkurrenzen 2 - zum Abdruck bestimmt in BGHSt 42, 51; a.A. Kusch/Mössle NJW 1994, 1504, 1506; Schroeder NJW 1994, 1501, 1502, die die ungestörte sexuelle Entwicklung Jugendlicher als geschütztes Rechtsgut ansehen), verlangt vielmehr eine einschränkende Auslegung dahin, daß als "Zwangslage" nur bedrängende Umstände von Gewicht in Betracht kommen, denen in spezifischer Weise die Gefahr anhaftet, sexuellen Übergriffen gegenüber einem Jugendlichen in einer Weise Vorschub zu leisten, daß sich der Jugendliche ihnen gegenüber nicht ohne weiteres entziehen kann.

    Das Landgericht hat nämlich in diesen - ebenso wie in den übrigen - Fällen den Angeklagten nur deshalb nach § 182 StGB verurteilt, weil es den für einen Schuldspruch nach der schwereren Strafvorschrift des § 176 StGB vorausgesetzten Vorsatz in bezug auf das dort niedrigere Schutzalter des Opfers nicht festzustellen vermochte (vgl. BGHR StGB § 182 Konkurrenzen 2 a.E.).

    Unter den hier gegebenen Umständen macht der Senat von der Möglichkeit zur Aufhebung Gebrauch, weil sich der aufgezeigte Rechtsfehler zum Vorsatz des Angeklagten auf alle Taten in gleicher Weise auswirkt und der neue Tatrichter ohnehin im Hinblick auf die aus anderen Gründen neu zu verhandelnden Fälle II 1 bis 3 der Urteilsgründe (s.o.2.) zu prüfen haben wird, ob eine Verurteilung des Angeklagten nach § 176 Abs. 1 StGB in Betracht kommt, hinter dem § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB zurücktritt (BGHR StGB § 182 Konkurrenzen 2;… vgl. zur Aufhebung und Zurückverweisung im Fall nicht erschöpfender Würdigung des Unrechtsgehalts der Taten auf die Revision des Angeklagten Senatsurteil BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3).

  • BGH, 17.10.2006 - 4 StR 341/06

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Anwendbarkeit bei Kindern)

    Rn. 5 § 182 StGB ist auch anwendbar, wenn das Tatopfer noch nicht 14 Jahre alt ist (vgl. BGHSt 42, 27, 29; 42, 51, 55; BGH NStZ 2000, 644).
  • BGH, 21.09.2000 - 3 StR 323/00

    Anfragebeschluß zum Konkurrenzverhältnis zwischen sexuellem Mißbrauch von …

    Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen steht in den Fällen des § 182 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Tateinheit (Aufgabe von BGHSt 42, 51).

    Der Generalbundesanwalt hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats BGHSt 42, 51 beantragt; den Schuldspruch dahin abzuändern, daß in 20 Fällen die Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen entfällt, und die weitergehende Revision zu verwerfen; der Ausspruch über die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe könne bestehen bleiben, da die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt den Kindern die Erfahrung vermittelt habe, daß ihre Hingabe käuflich sei; dies sei - so die Antragsschrift unter Bezugnahme auf BGH, Beschl. vom 14. September 1999 - 1 StR 433/99 - ein Umstand, der durchaus auch im Rahmen der Tatbestände der §§ 176; 176 a StGB strafschärfend berücksichtigt werden könne.

    Rn. 4 2. § 182 StGB ist - wie sich aus dem Wortlaut ergibt - auch anwendbar, wenn das Opfer noch nicht 14 Jahre alt ist (BGHSt 42, 27; 42, 51).

    Rn. 8 3. Soweit der Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 1996 (BGHSt 42, 51) die gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er daran unter Berücksichtigung der vorstehenden Überlegungen nicht mehr fest.

    Darin hat sich der 1. Strafsenat der Entscheidung BGHSt 42, 51 angeschlossen und deshalb auf Revision des Angeklagten den Schuldspruch dahingehend geändert, daß der Vorwurf des jeweils tateinheitlich begangenen sexuellen Mißbrauchs eines Jugendlichen entfiel.

  • BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten …

    Der Jugendliche soll davor geschützt werden, sexuelle Handlungen als käuflich zu erfahren (BGHSt 42, 51, 54) und es soll verhindert werden, dass die sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen, der - nahe liegend aus Unreife - seine materielle Lage verbessern will, manipuliert wird (…vgl. BGH aaO;… Tröndle/ Fischer aaO § 182 Rdn. 10).
  • BGH, 15.02.2024 - 2 StR 404/23

    Verurteilung eines früheren Jugendfußballtrainers wegen Sexual- und …

    (1) Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob eine abstrakte strafschärfende Berücksichtigung des jugendlichen Alters eines Geschädigten bei einer Vergewaltigung bereits deshalb zulässig ist, weil nach dem Schutzkonzept des Strafgesetzbuches Jugendliche in ihrer sexuellen Selbstbestimmung ein gesteigertes - kontextabhängiges - Schutzniveau erfahren (vgl. zum Problemkreis BGH, Urteil vom 28. Februar 1996 - 3 StR 309/95, BGHSt 42, 51, 53; Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400; vom 28. Juni 2000 - 2 StR 213/00, BGHSt 46, 85, 87, vom 21. September 2000 - 3 StR 323/00, NJW 2000, 3726; vom 6. November 2013 - 5 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 46, 47;… Lackner/ Kühl/Heger/Heger, StGB, 30. Aufl., § 182 Rn. 1;… LK-StGB/Hörnle, 13. Aufl., § 182, Entstehungsgeschichte;… Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 182 Rn. 2 f.;… MüKo-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 182 Rn. 1 ff.;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 182 Rn. 2;… SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 182 Rn. 2;… SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 182 Rn. 2;… Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 182 Rn. 2;… Lenz, Die Jugendschutztatbestände im Sexualstrafrecht, 2017, S. 22 ff.).
  • BGH, 24.04.2002 - 2 StR 115/02

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Gesetzeseinheit mit sexuellem Missbrauch …

    Die Annahme von Tateinheit (vgl. II 2 der Urteilsgründe) zwischen sexuellem Mißbrauch einer Jugendlichen (§ 182 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und sexuellem Mißbrauch eines Kindes (§ 176 Abs. 2, 176 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) ist unzutreffend, weil der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 Abs. 1 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Gesetzeseinheit steht (vgl. BGHSt 42, 51; BGH, Beschlüsse vom 18. April 2001 - 3 StR 114/01 und vom 25. Juli 2001 - 2 StR 299/01).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 323/00

    Verhältnis von sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.) …

    Rn. 3 In seiner Entscheidung vom 28. Februar 1996 (BGHSt 42, 51) hatte der Senat ausgesprochen, daß der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen auch in den Fällen des § 182 Abs. 1 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Gesetzeseinheit stehe.
  • BGH, 18.04.2001 - 3 StR 114/01

    Gesetzeskonkurrenz zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern und von Jugendlichen

    Die Annahme von Tateinheit zwischen dem sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB) und dem sexuellen Mißbrauch von Kindern (§ 176 Abs. 1 und 3 a.F. StGB) in den Fällen II. 1. bis 5. der Urteilsgründe kann nicht bestehen bleiben, weil der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 Abs. 1 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Gesetzeseinheit steht (vgl. BGHSt 42, 51).
  • BGH, 14.09.1999 - 1 StR 433/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen; …

    Der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen steht jedoch auch in Fällen des § 182 Abs. 1 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in Gesetzeseinheit (BGHSt 42, 51).
  • BGH, 24.04.2002 - 2 StR 96/02

    Tateinheit; Gesetzeseinheit; sexueller Missbrauch eines Jugendlichen; sexueller …

  • BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 182 Abs. …

  • BGH, 19.06.1996 - 5 StR 274/96

    Sexueller Mißbrauch - Konkurrenzen - Strafschärfung

  • BGH, 14.09.1999 - 1 StR 422/99

    Gesetzeseinheit zwischen sexuellem Mißbrauch von Kindern und von Jugendlichen

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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1507
BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95 (https://dejure.org/1996,1507)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1996 - 3 StR 540/95 (https://dejure.org/1996,1507)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95 (https://dejure.org/1996,1507)
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  • Doctrine

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  • Wolters Kluwer

    Verein - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Plakatklebeaktion - Presseverjährung

  • rechtsportal.de

    PresseG § 25; VereinsG § 20

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1905
  • MDR 1996, 620
  • NVwZ 1996, 934 (Ls.)
  • NStZ 1996, 393
  • StV 1996, 436
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren …

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Damit steht im Einklang, daß die bloße Verwendung (und Verbreitung) von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 Vereinsgesetz betroffenen Vereins, bei der es entscheidend auf den gedanklichen Inhalt, die Symbolbedeutung ankommt, für sich gesehen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz noch nicht erfüllt, sondern nicht strafbar ist - auch nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    In der Sache ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Artikel 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz über die verbotene Kennzeichenverwendung zu beurteilen ist (Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der gleichgelagerten Strafsache 3 StR 530/95 näher dargelegt hat, reicht im Falle nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingegliederter Dritter zur Tatbestandserfüllung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz jedes Verhalten aus, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und dafür förderlich ist.

  • OLG Köln, 01.12.1989 - Ss 583/89
    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Auf die Frage, ob im Ankleben von Plakaten ein presserechtliches Verbreiten oder jedenfalls eine Veröffentlichung im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 PresseG NW zu sehen ist (vgl. OLG Köln NStZ 1990, 241, 242), kommt es demnach nicht mehr an.
  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften - …

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Wesentlich für die Annahme eines Presseinhaltsdelikts ist aber, daß der Strafgrund entscheidend durch den Inhalt des Druckwerks und nicht durch sonstige Umstände wie die Handlungsakte des Herstellens und Verbreitens usw. bestimmt wird (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BayObLGSt 1979, 44;… Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. S. 359; Groß, Grundzüge des deutschen Presserechts 1969 S. 140/141;… Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels …

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Wesentlich für die Annahme eines Presseinhaltsdelikts ist aber, daß der Strafgrund entscheidend durch den Inhalt des Druckwerks und nicht durch sonstige Umstände wie die Handlungsakte des Herstellens und Verbreitens usw. bestimmt wird (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BayObLGSt 1979, 44;… Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. S. 359; Groß, Grundzüge des deutschen Presserechts 1969 S. 140/141;… Franke GA 1982, 404, 405).
  • BayObLG, 29.03.1979 - RReg. 3 St 216/78

    Presse-Inhaltsdelikte

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Wesentlich für die Annahme eines Presseinhaltsdelikts ist aber, daß der Strafgrund entscheidend durch den Inhalt des Druckwerks und nicht durch sonstige Umstände wie die Handlungsakte des Herstellens und Verbreitens usw. bestimmt wird (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BayObLGSt 1979, 44;… Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. S. 359; Groß, Grundzüge des deutschen Presserechts 1969 S. 140/141;… Franke GA 1982, 404, 405).
  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Verfassungsmäßigkeit eines vereinsrechtlichen Betätigungsverbots

    1. gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. November 1996 - 3 StR 483/96 -, b) das Urteil des Landgerichts Köln vom 23. Mai 1996 - 105-21/96 -, 2. gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95 - .
  • LG Berlin I, 28.03.2025 - 502 KLs 1/25

    Das Verbreiten von Propagandamitteln des Islamischen Staates (IS) erfüllt nicht …

    Darüber hinaus muss die in Rede stehende Tätigkeit eine gewisse Erheblichkeitsschwelle dergestalt überschreiten, dass es unter dem Gesichtspunkt der Gründe des Betätigungsverbots bedeutsam ist (…vgl. zu alledem BVerfG, Beschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 -, juris Rn. 25 ff. und - 1 BvR 2180/98 -, juris Rn. 19; BGH…, Beschluss vom 4. April 2024 - AK 32/24 -, juris Rn. 42 ff. …sowie Urteile vom 13. Juni 2019 - 3 StR 133/19 - juris Rn. 10 ff. und vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 110/96

    Die Verurteilung des Hauptakteurs im Fall "Beruf Neonazi" ist rechtskräftig

    Die Besonderheit eines Presseinhaltsdelikts, eines Delikts, das "mittels eines Druckwerks" begangen wird (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Berl. PresseG als sog. lex fori;… vgl. BGHR PresseG - BW § 24 Verjährung 1), liegt darin, daß die Strafbarkeit entscheidend in dem verkörperten Inhalt des Druckwerks (bzw. der gleichgestellten bildlichen Darstellungen) begründet ist und nicht in den besonderen Umständen und in der besonderen Art der Verbreitung (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95;… Löffler Presserecht 3. Aufl. Bd. I § 20 LPG Rdn. 21;… Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen …

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die eine Plakatklebeaktion betreffende Entscheidung des Senats in NJW 1996, 1905 [BGH 24.01.1996 - 3 StR 540/95] über die Nichtanwendbarkeit der Regelungen über die kurze Presseverjährung auch für Fälle der vorliegenden Art gilt.
  • BGH, 04.02.1998 - 3 StR 269/97

    Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins …

    Gegebenenfalls wird zu prüfen sein, ob es sich um ein Presseinhaltsdelikt handelt (vgl. BGH NJW 1996, 1905 [BGH 24.01.1996 - 3 StR 540/95]).
  • BGH, 03.06.1998 - 3 StR 237/98

    Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung

    Anders als die durch eine Plakataktion begangene Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (vgl. BGH NStZ 1996, 393 [BGH 24.01.1996 - 3 StR 540/95]) unterliegt der hier von der Strafkammer festgestellte Verstoß gegen § 90 a Abs. 1 Nr. 1 StGB der Presseverjährung.
  • OLG Düsseldorf, 26.09.1996 - 1 Ws 803/96
    Deren Inhalt ist jedoch nicht, wie bei einem Presseinhaltsdelikt, eigentlicher Strafgrund der Zuwiderhandlung gegen ein Betätigungsverbot gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG a.F. (vgl. BGH NStZ 1996, 393 ).
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