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Weitere Entscheidungen unten: LAG Niedersachsen, 07.08.2002 | LAG Berlin, 31.05.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.04.2002 - 4 WF 51/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3430
OLG Köln, 18.04.2002 - 4 WF 51/02 (https://dejure.org/2002,3430)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.04.2002 - 4 WF 51/02 (https://dejure.org/2002,3430)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. April 2002 - 4 WF 51/02 (https://dejure.org/2002,3430)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Sorgerechtsverfahren bei gewährter Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung der Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten zur Durchführung eines Sorgerechtsverfahrens; Begriff der Erforderlichkeit einer Vertretung in Verfahren ohne Anwaltszwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1195
  • FamRZ 2003, 107
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 26.07.2004 - 14 WF 143/04

    Anwaltsbeiordnung zur Vaterschaftsfeststellung

    Es kann dahinstehen, ob Vaterschaftsfeststellungssachen und die mit ihnen verbundenen Unterhaltssachen generell rechtlich so diffizil sind, dass eine Anwaltsbeiordnung in der Regel ein Verfassungsgebot ist (so OLG Köln (4.) FamRZ 2003, 107 für Sorgerechts- und Unterhaltssachen und wohl auch Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl.(2004), § 121 Rz. 6 ; BGH FamRZ 2003, 1921 stellt für die Unterhaltsvollstreckung richtiger auf den Einzelfall ab) oder ob wegen der Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung in aller Regel ein Anwalt beizuordnen ist (…vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rz. 547 w.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 11 WF 38/11

    Prozesskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt für die …

    Rn. 7 Hiervon ausgehend kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts in isolierten Sorgerechtsverfahren im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe nur ausnahmsweise unterbleiben, etwa wenn der Streitstoff weder in tatsächlicher noch - aus Sicht eines juristischen Laien - in rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten aufweist, der Hilfsbedürftige hinreichend wortgewandt erscheint oder aber der Gegner dem Sorgerechtsantrag zustimmt (vgl. zu § 121 ZPO OLG Köln, FamRZ 2003, 107; OLG Hamm, FamRZ 2003, 1936 und FamRZ 1999, 393).
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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 07.08.2002 - 10 Ta 242/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6062
LAG Niedersachsen, 07.08.2002 - 10 Ta 242/02 (https://dejure.org/2002,6062)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.08.2002 - 10 Ta 242/02 (https://dejure.org/2002,6062)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. August 2002 - 10 Ta 242/02 (https://dejure.org/2002,6062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückwirkende Fristwahrung des§ 4 KSchG durch Stellung des Prozesskostenhilfeantrags unter gleichzeitiger Einreichung des Entwurfs der Klagschrift und vollständiger Prozesskostenhilfeunterlagen; Verfassungskonforme Auslegung des § 270 Abs. 3 ZPO (jetzt:§ 167 ZPO)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1195
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.2002 - 10 Ta 242/02
    Die Stilllegung des Betriebes ist ein dringendes betriebliches Erfordernis, das gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG die Kündigung sozial rechtfertigt (vgl. BAG, ständige Rechtsprechung, vgl. nur: 05.04.2001, 2 AZR 696/99, NZA 2001, Seite 949 ).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.2002 - 10 Ta 242/02
    Damit ist die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestehende Betriebs- und Produktionsgemeinschaft aufgelöst worden, weil die Schuldnerin die wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht eingestellt hat, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen, und damit den Betrieb stillgelegt hat (vgl. BAG, ständige Rechtsprechung, zuletzt 21.06.2001, 2 AZR 137/00, NZA 2002, S. 212 ).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.2002 - 10 Ta 242/02
    Der Betrieb der Schuldnerin wurde vom betrieblichen Geltungsbereich des BRTV-Bau nur erfasst, wenn in ihm arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt worden wären, die unter die Abschnitte I bis V des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau fielen (vgl. BAG, ständige Rechtsprechung, vgl. nur: 22.01.1997, 10 AZR 223/96, AP Nr. 9 zu § 1 TVG-Tarifverträge Maler ).
  • LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage auf Zahlung restlichen Entgelts und …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.2002 - 10 Ta 242/02
    Die Kündigungsschutzklage war daher - was das Arbeitsgericht richtig erkannt hat - zunächst durch die Einreichung des Antrags und dessen formlose Übersendung an die Schuldnerin zur Stellungnahme nicht rechtshängig geworden (vgl. LAG Niedersachsen, 25.03.1999, 16 a Ta 119/99, LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 50 ).
  • LAG Hamm, 03.02.1999 - 4 Sa 1050/98

    Prozesskostenhilfe; Antrag auf Konkursausfallgeld; Bewilligung von …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.2002 - 10 Ta 242/02
    Auf die Frage, ob das Insolvenzverfahren überhaupt zu einer Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens führt (ausführlich: LAG Hamm, 03.02.1999, 4 Sa 1050/98), kommt es daher nicht an.
  • LAG Hamm, 14.06.2011 - 14 Ta 295/11

    Hinreichende Erfolgsaussicht der bedingt erhobenen Kündigungsschutzklage

    Rn. 17 Einer Klage unter der aufschiebenden Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung komme auch keine rückwirkende Kraft zu (vgl. LAG Nürnberg, 23. Oktober 2003, 7 Ta 174/03, LAGE ZPO 2002 § 114 Nr. 1; Sächsisches LAG, 23. Dezember 2005, 3 Ta 362/05, EzA-SD 2006, Nr. 14, 13 (Leitsatz), vollständig unter juris; a.A. LAG Niedersachsen, 7. August 2002, 10 Ta 242/02, MDR 2002, 1195 im Wege einer verfassungskonformen Auslegung des § 270 Abs. 3 ZPO a.F. [jetzt § 167 ZPO]).

    Rn. 25 dd) Im Übrigen ist bislang höchstrichterlich nicht entschieden, ob unter Berücksichtigung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. BVerfG, 1. Dezember 2010, a.a.O.) wie schon vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen (7. August 2002, a.a.O.) angenommen § 167 ZPO verfassungskonform dahin auszulegen und anzuwenden ist, dass die Stellung des Prozesskostenhilfeantrags unter gleichzeitiger Einreichung des Entwurfs der Klageschrift und vollständiger Prozesskostenhilfeunterlagen rückwirkend die Frist des § 4 KSchG wahrt, sofern unverzüglich nach positiver oder negativer rechtskräftiger Entscheidung über das Prozesskostengesuch die Klage zugestellt wird.

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.05.2007 - 4 Ta 147/07

    nachträgliche Zulassung, Kündigungsschutzklage, Bedingung, Prozesskostenhilfe

    Wenn im Übrigen das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Beschluss vom 7. August 2002 - 10 Ta 242/02 - die Auffassung vertreten hat, die Stellung eines Prozesskostenhilfeantrages mit der gleichzeitigen Einreichung des Entwurfs der Klageschrift und der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen wahre rückwirkend die Frist des § 4 KSchG, sofern unverzüglich nach positiver oder negativer rechtskräftiger Entscheidung über das Prozesskostengesuch die Klage zugestellt werde, so führt dies zu keiner anderen Betrachtung.
  • LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16

    Prozesskostenhilfeantrag für beabsichtigte Kündigungsschutzklage; Erfolgsaussicht …

    Dann haben die unbemittelte Partei und ihr Prozessbevollmächtigter das ihnen Zumutbare getan, um für eine alsbaldige Zustellung Sorge zu tragen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 07. August 2002 - 10 Ta 242/02 -, Rn. 4, juris).
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dejure.org Übersicht LAG Niedersachsen

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 31.05.2002 - 2 Sa 264/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4964
LAG Berlin, 31.05.2002 - 2 Sa 264/02 (https://dejure.org/2002,4964)
LAG Berlin, Entscheidung vom 31.05.2002 - 2 Sa 264/02 (https://dejure.org/2002,4964)
LAG Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 2 Sa 264/02 (https://dejure.org/2002,4964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Sachlicher Grund für eine Arbeitsverhältnisbefristung; Einverständnis des Arbeitnehmers aus wirtschaftlichem Interesse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1195
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 245/97

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin, 31.05.2002 - 2 Sa 264/02
    Eine derartige nachträgliche Befristung eines zunächst unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf eines sachlichen Grundes (BAG vom 08.07.1998 - 7 AZR 245/97 - m.w.N.).
  • LAG Köln, 24.08.2007 - 11 Sa 250/07

    Befristung zur Einräumung einer Bewährungschance

    Vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit Wirkung vom 01.01.2001 konnte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch ein zunächst unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich befristet werden, wobei allerdings eine derartige nachträgliche Befristung eines sachlichen Grundes bedurfte, sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hatte, dass er zu einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bereit gewesen sei (BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 7 AZR 496/95, AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 08.07.1998 - 7 AZR 245/97, AP Nr. 201 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II. 1. der Gründe; ebenso LAG Berlin, Urteil vom 31.05.2002 - 2 Sa 264/02, MDR 2002, 1195 f., zu II. 1. c) der Gründe).
  • LAG Hamburg, 10.12.2008 - 5 Sa 58/08

    Befristung nach unbefristetem Probearbeitsverhältnis - Arbeitsbegleitung als …

    Vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit Wirkung vom 01. Januar 2001 konnte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst ein zunächst auf unbestimmte Zeit geschlossenes Arbeitsverhältnis nachträglich befristet werden, wenn für die nachträgliche Befristung ein sachlicher Grund gegeben war und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hatte, dass er zu einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bereit gewesen sei (BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I. 1. der Gründe; BAG 08. Juli 1998 - 7 AZR 245/97 - AP Nr. 201 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II. 1. der Gründe; ebenso LAG Berlin 31. Mai 2002 - 2 Sa 264/02 - MDR 2002, 1195 f., zu II. 1. c) der Gründe).
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