Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.05.2004

Rechtsprechung
   BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,728
BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03 (https://dejure.org/2004,728)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2004 - IX ZR 128/03 (https://dejure.org/2004,728)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03 (https://dejure.org/2004,728)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    KO § 82; BGB a. F. § 852 Abs. 1; BGB n. F. § 199 Abs. 1

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • BGHZ 159, 25
  • NJW 2004, 2906 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1425
  • ZIP 2004, 1218
  • MDR 2004, 1260
  • NZI 2004, 496
  • VersR 2004, 1466
  • WM 2004, 1297
  • BB 2004, 1524
  • DB 2004, 1724
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.03.1998 - II ZR 146/96

    Geltendmachung eines Quoten- oder sonstigen Schadens der Neugläubiger wegen …

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
    Wird durch ein pflichtwidriges Verhalten des Konkursverwalters die Masse geschmälert, handelt es sich um einen Schaden, welcher der Gemeinschaft der (Alt-)Gläubiger zur Last fällt (BGHZ 113, 262, 279; 126, 181, 190; 138, 211, 214) und durch Zahlung in die Konkursmasse auszugleichen ist (BGHZ 126, 181, 190).

    c) Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof einem einzelnen (Neu-)Gläubiger, der eine Forderung gegen eine GmbH nach dem Zeitpunkt erworben hatte, zu dem der Konkursantrag hätte gestellt werden müssen, auch das Recht zugebilligt, seinen - nicht auf den Quotenschaden begrenzten - Schaden während des noch laufenden Konkursverfahrens geltend zu machen, soweit der Geschäftsführer einer Schuldner-GmbH wegen Konkursverschleppung (§ 64 GmbHG) in Anspruch genommen wurde (BGHZ 126, 181, 201); dem Konkursverwalter hat er dieses Recht versagt (BGHZ 138, 211, 214).

    Hinsichtlich der Altgläubiger hat der Bundesgerichtshof indessen anerkannt, daß diese durch eine Konkursverschleppung regelmäßig einen einheitlichen Quotenverringerungsschaden und insofern einen Gesamtschaden erleiden, der nur von einem Konkursverwalter (neuer Konkursverwalter oder Sonderverwalter) geltend gemacht werden kann (BGHZ 138, 211, 214, 217).

  • BGH, 05.10.1989 - IX ZR 233/87

    Geltendmachung eines durch den Konkursverwalter verursachten …

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
    Das der Gemeinschaft zugewiesene Verwaltungs- und Verwertungsrecht steht dem Konkursverwalter zu, so daß es durch einen Sonderverwalter oder einen neu bestellten Verwalter ausgeübt werden muß (RGZ 78, 186, 188; 89, 237, 240; 142, 184, 188; BGH, Urt. v. 5. Oktober 1989 - IX ZR 233/87, WM 1989, 1781, 1784; v. 28. Oktober 1993 - IX ZR 21/93, NJW 1994, 323; OLG München ZIP 1987, 656, 657;… ebenso Jaeger/Weber KO 8. Aufl. § 82 Rn. 11: Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 82 Rn. 5;… Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 82 KO Anm. 4; Gerhardt EWiR 1987, 703, 704).

    Die Ansprüche der Gläubiger auf Ersatz dieser Schäden und der Anspruch auf Ersatz des Gemeinschaftsschadens sind unterschiedliche Ansprüche (BGH, Urt. v. 5. Oktober 1989 aaO S. 1784).

    a) In einer früheren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, ohne dem näher nachzugehen, daß das Schicksal der einzelnen Ansprüche auf Ersatz der Quotenschäden und dasjenige des Anspruchs auf Ersatz des Gemeinschaftsschadens "miteinander verknüpft sein mag" (BGH, Urt. v. 5. Oktober 1989 aaO S. 1784).

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
    Wird durch ein pflichtwidriges Verhalten des Konkursverwalters die Masse geschmälert, handelt es sich um einen Schaden, welcher der Gemeinschaft der (Alt-)Gläubiger zur Last fällt (BGHZ 113, 262, 279; 126, 181, 190; 138, 211, 214) und durch Zahlung in die Konkursmasse auszugleichen ist (BGHZ 126, 181, 190).

    c) Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof einem einzelnen (Neu-)Gläubiger, der eine Forderung gegen eine GmbH nach dem Zeitpunkt erworben hatte, zu dem der Konkursantrag hätte gestellt werden müssen, auch das Recht zugebilligt, seinen - nicht auf den Quotenschaden begrenzten - Schaden während des noch laufenden Konkursverfahrens geltend zu machen, soweit der Geschäftsführer einer Schuldner-GmbH wegen Konkursverschleppung (§ 64 GmbHG) in Anspruch genommen wurde (BGHZ 126, 181, 201); dem Konkursverwalter hat er dieses Recht versagt (BGHZ 138, 211, 214).

  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des …

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
    Wird durch ein pflichtwidriges Verhalten des Konkursverwalters die Masse geschmälert, handelt es sich um einen Schaden, welcher der Gemeinschaft der (Alt-)Gläubiger zur Last fällt (BGHZ 113, 262, 279; 126, 181, 190; 138, 211, 214) und durch Zahlung in die Konkursmasse auszugleichen ist (BGHZ 126, 181, 190).

    Für einen Sonderverwalter oder einen anstelle des ersatzpflichtigen Verwalters neu bestellten Verwalter beginnt die Verjährungsfrist gemäß § 852 Abs. 1 BGB a.F. grundsätzlich nicht bereits mit dessen Bestellung, sondern mit dem Zeitpunkt, in dem der neu bestellte Verwalter von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erhalten hat (vgl. BGHZ 113, 262, 280).

  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 21/93

    Sorgfaltspflicht des Konkursverwalters bei anwaltlicher Geltendmachung von …

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
    Das der Gemeinschaft zugewiesene Verwaltungs- und Verwertungsrecht steht dem Konkursverwalter zu, so daß es durch einen Sonderverwalter oder einen neu bestellten Verwalter ausgeübt werden muß (RGZ 78, 186, 188; 89, 237, 240; 142, 184, 188;… BGH, Urt. v. 5. Oktober 1989 - IX ZR 233/87, WM 1989, 1781, 1784; v. 28. Oktober 1993 - IX ZR 21/93, NJW 1994, 323; OLG München ZIP 1987, 656, 657;… ebenso Jaeger/Weber KO 8. Aufl. § 82 Rn. 11: Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 82 Rn. 5;… Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 82 KO Anm. 4; Gerhardt EWiR 1987, 703, 704).

    b) Später hat er einem Gläubiger zugebilligt, selbst einen Einzelschaden geltend zu machen, der auf einer Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und der Masse beruhte (BGH, Urt. v. 28. Oktober 1993 aaO S. 324).

  • BGH, 17.01.1985 - IX ZR 59/84

    Verjährung der Konkursverwalterhaftung

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
    Da der einzelne Konkursgläubiger während des laufenden Verfahrens nicht befugt ist, Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter geltend zu machen, beginnt für den Konkursgläubiger die Verjährungsfrist grundsätzlich nicht früher als mit der Rechtskraft des Beschlusses, mit dem das Konkursverfahren aufgehoben oder eingestellt wird (vgl. BGHZ 93, 278, 286;… Kuhn/Uhlenbruck, aaO § 82 Rn. 15 b;… Kilger/K. Schmidt, aaO § 82 Anm. 5).
  • BGH, 22.02.1973 - VI ZR 165/71

    Verletzung von Pflichten eines Vergleichs- und Konkursverwalters - …

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
    Der Anspruch auf Ersatz des Quotenschadens steht jedem an der Verteilung der Masse teilnehmenden Konkursgläubiger selbst und nicht der Gemeinschaft der Konkursgläubiger als solcher zu (BGH, Urt. v. 22. Februar 1973 - VI ZR 165/71, NJW 1973, 1198).
  • OLG München, 20.01.1987 - 25 W 3137/86

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Sonderkonkursverwalters; …

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
    Das der Gemeinschaft zugewiesene Verwaltungs- und Verwertungsrecht steht dem Konkursverwalter zu, so daß es durch einen Sonderverwalter oder einen neu bestellten Verwalter ausgeübt werden muß (RGZ 78, 186, 188; 89, 237, 240; 142, 184, 188;… BGH, Urt. v. 5. Oktober 1989 - IX ZR 233/87, WM 1989, 1781, 1784; v. 28. Oktober 1993 - IX ZR 21/93, NJW 1994, 323; OLG München ZIP 1987, 656, 657;… ebenso Jaeger/Weber KO 8. Aufl. § 82 Rn. 11: Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 82 Rn. 5;… Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 82 KO Anm. 4; Gerhardt EWiR 1987, 703, 704).
  • RG, 25.11.1911 - VI 571/10

    Schadensersatzklage gegen den Konkursverwalter

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
    Das der Gemeinschaft zugewiesene Verwaltungs- und Verwertungsrecht steht dem Konkursverwalter zu, so daß es durch einen Sonderverwalter oder einen neu bestellten Verwalter ausgeübt werden muß (RGZ 78, 186, 188; 89, 237, 240; 142, 184, 188;… BGH, Urt. v. 5. Oktober 1989 - IX ZR 233/87, WM 1989, 1781, 1784; v. 28. Oktober 1993 - IX ZR 21/93, NJW 1994, 323; OLG München ZIP 1987, 656, 657;… ebenso Jaeger/Weber KO 8. Aufl. § 82 Rn. 11: Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 82 Rn. 5;… Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 82 KO Anm. 4; Gerhardt EWiR 1987, 703, 704).
  • RG, 11.12.1916 - VI 365/16

    Geschäftsaufsicht z. Abwendung d. Konkurses; Bek. v. 8. August 1914

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
    Das der Gemeinschaft zugewiesene Verwaltungs- und Verwertungsrecht steht dem Konkursverwalter zu, so daß es durch einen Sonderverwalter oder einen neu bestellten Verwalter ausgeübt werden muß (RGZ 78, 186, 188; 89, 237, 240; 142, 184, 188;… BGH, Urt. v. 5. Oktober 1989 - IX ZR 233/87, WM 1989, 1781, 1784; v. 28. Oktober 1993 - IX ZR 21/93, NJW 1994, 323; OLG München ZIP 1987, 656, 657;… ebenso Jaeger/Weber KO 8. Aufl. § 82 Rn. 11: Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 82 Rn. 5;… Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 82 KO Anm. 4; Gerhardt EWiR 1987, 703, 704).
  • RG, 06.11.1933 - VI 231/33

    1. Zur Haftung des Notars für Maßnahmen anläßlich einer Beurkundung. 2. Wie sind …

  • BGH, 12.03.2020 - IX ZR 125/17

    Insolvenzverfahren: Entscheidungsspielraum des Insolvenzverwalters; …

    Er kann daher nicht von einem einzelnen Masse- oder Insolvenzgläubiger, sondern nur durch einen Sonderverwalter oder neu bestellten Verwalter verfolgt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 26;… vom 8. Mai 2008 - IX ZR 54/07, WM 2008, 1324 Rn. 13, jeweils zu § 82 KO).

    Aufgrund dieser Durchsetzungssperre beginnt die dreijährige Verjährungsfrist grundsätzlich erst mit dem Schluss des Jahres, in dem dieser Verwalter Kenntnis von den den Schadensersatzanspruch begründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004, aaO S. 29 f;… vom 17. Juli 2014 - IX ZR 301/12, WM 2014, 2009 Rn. 11).

    Rn. 56 Der Bundesgerichtshof hat bisher offengelassen, ob trotz fehlender rechtlicher Befugnis zu verjährungsunterbrechenden Maßnahmen dann auf die Kenntnis der Gläubiger abzustellen ist, wenn sämtliche Gläubiger sich über den Schaden und die Person des Ersatzpflichtigen im Klaren waren, aber keiner von ihnen eine Sonderinsolvenzverwaltung oder die Ablösung des schadensersatzpflichtigen und die Einsetzung eines neuen Verwalters beantragt hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 30;… vom 16. Juli 2015 - IX ZR 127/14, WM 2015, 1644 Rn. 15).

    Der daraus entspringende Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, dass der Schädiger die Masseverkürzung durch eine entsprechende Zahlung an die Masse rückgängig macht (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 26).

  • BGH, 03.03.2016 - IX ZR 119/15

    Haftung des Insolvenzverwalters: Zurechenbarkeit des Verschuldens eines mit der …

    Der Anspruch auf Ersatz des Quotenschadens steht jedem an der Verteilung der Masse teilnehmenden Insolvenzgläubiger selbst und nicht der Gemeinschaft der Insolvenzgläubiger zu (BGH, Urteil vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 26 f;… Beschluss vom 14. Mai 2009 - IX ZR 93/08, WM 2009, 1982 Rn. 7).

    Während der Dauer des Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzgläubiger seinen Quotenschaden jedoch nicht durchsetzen; ihm fehlt die Einziehungs- und Prozessführungsbefugnis (BGH, Urteil vom 22. April 2004, aaO S. 29).

    Erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens kann der einzelne Gläubiger Schadensersatz in Höhe der auf ihn entfallenden Quote verlangen (BGH, Urteil vom 22. April 2004, aaO S. 28;… Beschluss vom 14. Mai 2009, aaO;… Uhlenbruck/Hirte, InsO, 14. Aufl., § 92 Rn. 25;… MünchKomm-InsO/Brandes/Gehrlein, 3. Aufl., § 92 Rn. 5; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 165/71, WM 1973, 642, 644).

  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 27 U 218/06

    Zur Zulässigkeit des Parteiwechsels auf Klägerseite im Mahnverfahren; Begründung …

    In einer neueren Entscheidung vom 22.04.2004 (IX ZR 128/03, NZI 2004, 496) hat der IX. Zivilsenat klar gestellt, dass auch der Einzelschaden eines Gläubigers ("Quotenverringerungsschaden") vor Abschluss des Konkursverfahrens ausschließlich durch einen Sonderverwalter oder neu bestellten Verwalter, nicht aber durch den einzelnen Gläubiger selbst geltend gemacht werden kann.

    Sein Schaden besteht in der jeweils durch die Pflichtverletzung eingetretenen Quotenverringerung (BGH NZI 2004, 496; BGH NJW 1973, 1198).

    aa) Jeder Gläubiger kann nach Verfahrensaufhebung Ersatz seines Quotenverringerungsschadens als Einzelschaden verlangen (BGH NJW 1973, 1198; BGH NZI 2004, 496).

    Dazu zählen jedenfalls auch - die Konkursgläubiger, deren Verwertungsrecht durch eine schuldhaft pflichtwidrige Massekürzung beeinträchtigt wird (vgl. BGH NJW-RR 1990, 45, 47); der Quotenverringerungsschaden des einzelnen Gläubigers ist "Teil eines Gesamtschadens" (BGH NZI 2004, 496).

    Insbesondere liegt nach zivilrechtlichen Kategorien keine Gesamtgläubigerschaft (§ 428 BGB) vor, bei der auch der einzelne Gläubiger Zahlung des insgesamt entstandenen Schadens an sich allein verlangen könnte, was der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, nach der lediglich der konkrete Quotenverringerungsschaden (Einzelschaden) geltend gemacht werden kann (BGH NZI 2004, 496 sowie Nachw. o.), widersprechen würde.

    Der Gesamtschaden löst sich mit Verfahrensaufhebung nicht in ausschließlich verbleibende Einzelansprüche auf (so BGH NZI 2004, 496; NJW-RR 1990, 45, 46).

    Genauso wie während des Konkursverfahrens nur ein Sonderverwalter oder neu bestellter Verwalter zur Geltendmachung des Gesamt- bzw. Gemeinschaftsschadens befugt ist (BGH NZI 2004, 496, 497), kann diese Aufgabe nach Beendigung des Verfahrens nur durch einen neu bestellten Nachtragskonkursverwalter wahrgenommen werden (§§ 166 ff. KO).

    Anders als der Kläger es in seinen Stellungnahmen zum Hinweisbeschluss des Senats vom 17.01.2008 darstellt, besteht die Mitberechtigung mehrerer am Schadensersatzanspruch aus § 82 KO bereits mit dessen Entstehung; der Quotenverringerungsschaden der Gläubiger ist von Beginn an Teil des Gesamtschadens (vgl. BGH NZI 2004, 496 [Leitsatz 1 und S. 496]).

    Genau diese Sichtweise liegt auch der Definition des Gesamtschadens in § 92 InsO, der die Rechtslage insoweit nicht geändert hat (BGH NZI 2004, 496, 497), zugrunde.

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 93/08

    Berechtigung eines Gemeinschuldners zur Verfolgung eines Gemeinschaftsschadens …

    Der Gemeinschaftsschaden kann nicht durch einen der betroffenen Masse- oder Konkursgläubiger verfolgt werden; vielmehr obliegt die Durchsetzung während des Konkursverfahrens einem Sonderverwalter oder neu bestellten Konkursverwalter (BGHZ 159, 25, 26 ;… BGH, Urt. v. 5. Oktober 1989 - IX ZR 233/87, WM 1989, 1781, 1783;… Urt. v. 28. Oktober 1993 - IX ZR 21/93, NJW 1994, 323 f, insoweit bei BGHZ 124, 27 nicht abgedruckt).

    Als Bestandteil des Gemeinschaftsschadens verwirklicht sich mithin ein Einzelschaden der Konkursgläubiger (BGHZ 159, 25, 29) .

    Diesen Quotenverringerungsschaden des einzelnen Konkursgläubigers kann während des Konkursverfahrens nur der Konkursverwalter gerichtlich einklagen; dem jeweils betroffenen Konkursgläubiger fehlt die Einziehungs- und Prozessführungsbefugnis (BGHZ 159, 25, 28) .

    Hingegen sind die einzelnen Konkursgläubiger nach Beendigung des Verfahrens - wie der hiesige Kläger in dem Vorprozess - berechtigt, den auf sie entfallenden Einzelschaden gegen den Konkursverwalter zu verfolgen (BGHZ 159, 25, 29 ;… BGH, Urt. v. 22. Februar 1973 - VI ZR 165/71, NJW 1973, 1198).

    Diese Rechtsprechung zur Geltendmachung des Gemeinschaftsschadens und des Quotenverringerungsschadens ist in die Regelung des § 92 InsO eingeflossen (BGHZ 159, 25, 29) , so dass die nachfolgenden Ausführungen auch für das Recht der Insolvenzordnung Geltung beanspruchen.

    Die von dem Bundesgerichtshof wiederholt betonte (BGHZ 159, 25, 27 ;… BGH, Urt. v. 5. Oktober 1989, aaO S. 1784) Notwendigkeit einer sachgemäßen Verknüpfung beider Ansprüche führt zu dem Ergebnis, dass nach der Beendigung des Konkursverfahrens nur noch die Einzelansprüche der Konkursgläubiger erhoben werden können (…vgl. MünchKomm-InsO/Brandes, 2. Aufl. §§ 60, 61 Rn. 117;… Lüke in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 60 Rn. 30), solange nicht im Rahmen einer Nachtragsverteilung ein Sonderverwalter zwecks Durchsetzung des Gesamtschadens bestellt wird (…vgl. MünchKomm-InsO/ Brandes, aaO §§ 60, 61 Rn. 116).

    Da der Gemeinschaftsschaden und der Einzelschaden eigenständige Ansprüche bilden (BGHZ 159, 25, 26 ;… BGH, Urt. v. 5. Oktober 1989, aaO S. 1784) und mithin eine Gesamtgläubigerschaft (§ 428 BGB) ausscheidet, führt diese Handhabung zu dem allein sachgerechten Ergebnis, dass der haftende Konkursverwalter entweder einem Anspruch wegen des Gemeinschaftsschadens oder Ansprüchen wegen des Einzelschadens, aber nicht gleichzeitig beiden Ansprüchen ausgesetzt ist.

    Schon zur Vermeidung divergierender Entscheidungen muss sichergestellt werden, dass nicht gleichzeitig Ansprüche auf den Einzelschaden und der Anspruch auf den Gemeinschaftsschaden einer gerichtlichen Entscheidung unterbreitet werden (BGHZ 159, 25, 28) .

    Infolge der Verkürzung der Konkursmasse wird zugleich die Dividende eines jeden Konkursgläubigers geschmälert (BGHZ 159, 25, 26) ; der Quotenverringerungsschaden ist damit Teil des Gesamtschadens, der sich aus der Summe der Quotenverringerungsschäden zusammensetzt (BGHZ 159, 25, 27) .

    Erleiden durch die Pflichtwidrigkeit des Konkursverwalters - wie im Streitfall infolge der versäumten Beitreibung einer die ordnungsgemäße Kapitalaufbringung sichernden Forderung (…vgl. MünchKomm-InsO/Brandes, aaO §§ 60, 61 Rn. 14) - die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner einen Vermögensnachteil, verbleibt die von dem haftenden Konkursverwalter geschuldete Schadensersatzleistung nicht im Vermögen des Gemeinschuldners, sondern ist zur gleichmäßigen Befriedigung der Konkursgläubiger zu verwenden (vgl. BGHZ 159, 25, 26) .

  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 127/14

    Insolvenzverwalterhaftung: Beginn der Verjährung eines Anspruchs des …

    Richten sich die Ansprüche gegen den Verwalter, ist wegen des Interessenkonfliktes ein neuer Insolvenzverwalter oder ein Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen (…HK-InsO/Kayser, 7. Aufl., § 92 Rn. 40; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 26 [zu § 82 KO];… vom 17. Juli 2014, aaO Rn. 11 [zu § 82 KO] mwN).

    Der Bundesgerichtshof nimmt folgerichtig in ständiger Rechtsprechung an, dass die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche der Konkurs- oder Insolvenzgläubiger, die von ihnen selbst nicht durchgesetzt werden können, nicht früher als mit der Rechtskraft des Beschlusses beginnt, mit welchem das Konkurs- oder Insolvenzverfahren aufgehoben oder eingestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 28 [zu § 82 KO]; 29 f InsO zu § 92 InsO mwN;… MünchKomm-InsO/Brandes/Schoppmeyer, 3. Aufl., § 62 Rn. 4;… Jaeger/Gerhardt, InsO, § 62 Rn. 8).

    Rn. 15 c) Der Bundesgerichtshof hat bisher offen gelassen, ob trotz fehlender rechtlicher Befugnis zu verjährungsunterbrechenden Maßnahmen dann auf die Kenntnis der Gläubiger abzustellen ist, wenn sämtliche Gläubiger sich über den Schaden und die Person des Ersatzpflichtigen im Klaren waren, aber keiner von ihnen eine Sonderinsolvenzverwaltung oder die Ablösung des schadensersatzpflichtigen und die Einsetzung eines neuen Verwalters beantragt hat (BGH, Urteil vom 22. April 2004, aaO S. 30).

  • BGH, 17.07.2014 - IX ZR 301/12

    Haftung des Konkurs-/Insolvenzverwalters: Beginn der Verjährungsfrist mit …

    Ist ein im Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) bestellter Sonderverwalter zunächst nur mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen den amtierenden Verwalter beauftragt, beginnt die Frist, innerhalb derer Schadensersatzansprüche gegen den amtierenden Verwalter verjähren, schon mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in welchem der Sonderverwalter Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände erlangt (Ergänzung zu BGH, 22. April 2004, IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25).

    Er kann deshalb nicht von einem einzelnen Masse- oder Konkursgläubiger, sondern nur durch einen Sonderverwalter oder neu bestellten Verwalter verfolgt werden (BGH, Urteil vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 26 mwN;… vom 8. Mai 2008, aaO Rn. 13; ebenso für den nach jetzigem Recht gemäß § 92 InsO zu verfolgenden Gemeinschaftsschaden: vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Januar 2007 - IX ZB 240/05, ZInsO 2007, 326 Rn. 1;… HK-InsO/Kayser, 7. Aufl., § 92 Rn. 44;… Lind in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 2. Aufl., § 60 Rn. 42;… Lüke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2009, § 60 Rn. 30;… MünchKomm-InsO/Brandes/Schoppmeyer, 3. Aufl., § 60 Rn. 116;… Uhlenbruck/Sinz, InsO, 13. Aufl., § 60 Rn. 120;… Pape/Sietz in Pape/Graeber, Handbuch der Insolvenzverwalterhaftung, Teil 3 Rn. 1544 ff).

    Aufgrund dieser Durchsetzungssperre beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn dieser Verwalter von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangt hat (BGH, Urteil vom 24. Januar 1991 - IX ZR 250/89, BGHZ 113, 262, 280; vom 22. April 2004, aaO S. 28 f;… vom 8. Mai 2008, aaO Rn. 13;… ebenso auf der Grundlage des § 62 Satz 1 InsO und des § 199 BGB: Lüke in Kübler/Prütting/Bork, aaO § 62 Rn. 2a;… MünchKomm-InsO/Brandes/Schoppmeyer, aaO § 62 Rn. 4;… Pape in Pape/Uhländer, aaO § 62 Rn. 6;… Uhlenbruck/Sinz, aaO § 62 Rn. 6;… Spliedt in Pape/Graeber, aaO Teil 3 Rn. 1440).

  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 54/07

    Beginn der Verjährungsfrist bei der Inanspruchnahme von …

    a) Unter der Geltung der Konkursordnung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Schadensersatzansprüche gegen Konkursverwalter und Mitglieder eines Gläubigerausschusses innerhalb der Frist des § 852 Abs. 1 BGB a.F. verjähren (BGHZ 93, 278, 286; 159, 25, 28 f betreffend den Konkursverwalter; 126, 138, 144 betreffend den Vergleichsverwalter und die Mitglieder eines Gläubigerbeirats nach § 44 VerglO).

    Da das der Gemeinschaft zugewiesene Verwaltungs- und Verwertungsrecht dem Konkursverwalter zusteht, kann dieser Schadensersatzanspruch nicht von einem einzelnen Masse- oder Konkursgläubiger, sondern nur durch einen Sonderverwalter oder neu bestellten Verwalter verfolgt werden (BGHZ 159, 25, 26 m.w.N.;… ebenso für den nach jetzigem Recht gemäß § 92 InsO zu verfolgenden Gemeinschaftsschaden: MünchKomm-InsO/Brandes, 2. Aufl. §§ 60, 61 Rn. 116;… Jaeger/Gerhardt, InsO § 60 Rn. 127;… FK-InsO/Kind, 4. Aufl. § 60 Rn. 32;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 60 Rn. 75;… Kübler/Prütting/Lüke, InsO § 60 Rn. 30).

    Da Schadensersatzansprüche gegen einen Konkursverwalter nur durch einen Sonderverwalter oder einen neu bestellten Verwalter verfolgt werden können, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn dieser Verwalter von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangt hat (BGHZ 113, 262, 280; 159, 25, 28 f;… ebenso auf der Grundlage des § 62 Satz 1 InsO, § 199 BGB: MünchKomm-InsO/Brandes, aaO § 62 Rn. 3;… FK-InsO/Kind, aaO § 62 Rn. 4;… Kübler/Prütting/Lüke, aaO § 62 Rn. 2;… Graf-Schlicker/Mäusezahl, InsO § 62 Rn. 5;… Uhlenbruck, aaO § 62 Rn. 2).

  • OLG Bamberg, 28.07.2017 - 3 W 28/17

    Arrestverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs …

    Rn. 23 1.2 Wie das Landgericht im rechtlichen Ansatz noch zutreffend annimmt, geht es in diesem Haftungskomplex allerdings um einen sog. Gesamtschaden im Sinn des § 92 InsO (dazu gleich näher unter 2.4), dessen Geltendmachung auch hinsichtlich des dem einzelnen Insolvenzgläubiger entstandenen Quotenverringerungsschadens ausschließlich dem Insolvenzverwalter der konkret betroffenen Fondsgesellschaft vorbehalten ist; dem einzelnen Insolvenzgläubiger - wie der hiesigen AS - fehlen daher insoweit während der gesamten Dauer des Insolvenzverfahrens sowohl die Prozessführungswie die Einziehungsbefugnis (vgl. etwa BGHZ 159, 25, Rn. 20;… BGH WM 2009, 1982, Rn. 15).

    Aus ihrer Sicht sind sie jeweils von einem Quotenverringerungsschaden betroffen, der Teil eines Gesamtschadens ist: Durch den schadensauslösenden Vorgang wird die Quote des einzelnen Insolvenzgläubigers in gleicher Weise geschmälert wie die aller übrigen Gläubiger (BGHZ 159, 25, Rn. 13).

  • BGH, 21.10.2021 - IX ZR 265/20

    Verkürzung der Insolvenzmasse durch die Verschiebung von Vermögensbestandteilen …

    Zudem erleichtert die Bündelung der Ansprüche in der Hand des Insolvenzverwalters deren Durchsetzung (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 29 mwN;… Jaeger/Müller, aaO).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2020 - 6 U 109/19

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

    Rn. 34 2. Zu Unrecht wendet die Berufung sich dagegen, dass das Landgericht den Kläger auf dieser Grundlage für berechtigt gehalten hat, nicht nur einen Quotenschaden, dessen Geltendmachung allein dem Insolvenzverwalter nach § 92 InsO obläge und für den der Kläger mithin schon nicht prozessführungsbefugt wäre (vgl. BGHZ 138, 211, 214 ff; 159, 25, 26;… MünchKommInsO/Klöhn, 4. Aufl., § 15a Rn. 253 mwN), sondern die gesamten aufgrund der Insolvenzverschleppung vom Kläger eingegangenen Kosten ersetzt zu verlangen.
  • BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18

    Insolvenzverfahren über das Vermögen einer KG: Einzelschaden eines …

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht …

  • BGH, 17.12.2020 - IX ZR 21/19

    Unterbrechen des Rechtsstreits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …

  • BGH, 19.05.2022 - III ZR 11/20

    Deliktische Verschiebung von Vermögenswerten nach Begehung eines …

  • OLG Frankfurt, 12.04.2017 - 19 U 165/15

    Schadenersatz nach § 60 Abs. 1 InsO wegen Verletzung insolvenzspezifischer …

  • BGH, 23.04.2015 - IX ZB 29/13

    Gesamtvollstreckungsverfahren im Beitrittsgebiet: Befugnis des Verwalters zur …

  • LG Essen, 15.10.2013 - 8 O 86/13

    Geltendmachung eines zur Befriedigung der Konkursgläubiger dienenden Anspruchs …

  • LG Bonn, 23.09.2015 - 1 O 206/14

    World Conference Center Bonn

  • OLG Köln, 23.06.2021 - 11 U 266/19

    Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung Anspruch auf …

  • LG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 O 194/20
  • BGH, 11.04.2024 - IX ZR 148/22

    Gesamtvollstreckungsverfahren: Ausschluss des Verwalters von einer Prozessführung …

  • OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06

    Gesamtvollstreckung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des …

  • BGH, 19.05.2022 - III ZR 326/20

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäft: Schadensersatz bei Verminderung der …

  • OLG Hamm, 05.05.2011 - 15 W 469/10

    Zum Vorrang der insolvenzrechtlichen Nachtragsverteilung

  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 VA 132/19

    Einsicht eines Gesellschaftsgläubigers in die Akte eines abgeschlossenen …

  • OLG Hamm, 10.04.2014 - 27 U 154/13

    Schadensersatzansprüche des Gemeinschuldners wegen unterbliebener Geltendmachung …

  • KG, 30.09.2005 - 7 W 61/05

    Insolvenzverfahren: Pflichtwidrige Freigabe eines Grundstücks durch …

  • OLG Hamm, 14.07.2010 - 15 W 469/10

    Bestehen eines Gesamtschadens der Gläubiger bei Minderung der Konkursmasse durch …

  • OLG Stuttgart, 09.05.2011 - 5 U 7/11

    Insolvenzverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage des einzigen …

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2022 - 12 U 4/22

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines …

  • LAG Köln, 23.02.2022 - 3 Sa 379/21
  • LAG Köln, 23.02.2022 - 3 Sa 410/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,820
BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03 (https://dejure.org/2004,820)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2004 - IX ZB 189/03 (https://dejure.org/2004,820)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03 (https://dejure.org/2004,820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    InsO § 14 Abs. 1; ; InsO § 35; ; InsO § 36; ; InsO § 89 Abs. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 14 Abs. 1, §§ 35, 36, 89 Abs. 2
    Kein neues Insolvenzverfahren für während noch laufenden Insolvenzverfahrens neu begründete Verbindlichkeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortsetzung eines Restaurantbetriebs mit dem Einverständnis eines Insolvenzverwalters; Interesse an der Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens durch Neugläubiger bei Nichterfüllung der Verbindlichkeiten aus einem ersten Insolvenzverfahren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzverfahren: Neugläubiger - Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens

  • zvi-online.de

    InsO § 14 Abs. 1, §§ 35, 36, 89 Abs. 2
    Kein weiteres Insolvenzverfahren auf Antrag von Neugläubigern vor Abschluss des ersten Verfahrens

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    InsO § 14 Abs. 1 § 35 § 36 § 89 Abs. 2
    Zum rechtlich geschützten Interesse eines Neugläubigers an der Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 43 (Kurzinformation)

    §§ 14, 35, 36, 89 InsO
    Rechtliches Interesse an Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Umfang der Insolvenzmasse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1349
  • MDR 2004, 1260 (Ls.)
  • NZI 2004, 444
  • WM 2004, 1589
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus …

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03
    a) Das von der Rechtsbeschwerde angesprochene Problem, ob das gesamte vom Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworbene Vermögen zur Insolvenzmasse im Sinne des § 35 InsO gehört oder diese Vorschrift das Neuvermögen nicht erfaßt, welches der Schuldner zur Erfüllung von Neuverbindlichkeiten benötigt, hat der Senat, soweit die Rechtsfrage hier entscheidungserheblich werden kann, bereits mit Beschluß vom 20. März 2003 (IX ZB 388/02, NZI 2003, 389, 392) beantwortet.

    Die Auffassung von Röllenbleg, die Regelung des § 35 InsO über den Neuerwerb verstoße gegen Grundrechte des Schuldners (NZI 2004, 176, 178 f), geht offensichtlich fehl, weil sie den rechtlichen Zusammenhang mit den Regeln über die Restschuldbefreiung verkennt (…vgl. MünchKomm-InsO/Lwowski, § 35 Rn. 44 f;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 38 f) und nicht hinreichend berücksichtigt, daß der Schuldner beantragen kann, ihm von den erwirtschafteten Einnahmen ebensoviel zu belassen, wie ihm bei Einkünften aus abhängiger Tätigkeit zustände (vgl. BGH, Beschl. v. 20. März 2003, aaO).

  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 59/02

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung einer bereits kraft …

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03
    Ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, obliegt die Prüfung der besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO allein dem Bundesgerichtshof als Rechtsbeschwerdegericht (BGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - V ZB 59/02, WM 2003, 1829, 1830).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 175/10

    Insolvenzrecht: Zweites Insolvenzverfahren eines Neugläubigers bei Freigabe des …

    Rn. 6 a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben die Neugläubiger auch dann, wenn der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbständig tätige Schuldner die daraus herrührenden Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann, grundsätzlich kein rechtlich geschütztes Interesse an der Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, NZI 2004, 444;… vom 3. Juli 2008 - IX ZB 182/07, NZI 2008, 609 Rn. 10).
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit …

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH ist die Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens jedoch unzulässig, weil --ohne Freigabe von Vermögen-- wegen §§ 35 Abs. 1, 36 InsO kein weiteres insolvenzrechtlich verwertbares Vermögen vorhanden wäre (BGH-Beschlüsse vom 18. Mai 2004 IX ZB 189/03, ZInsO 2004, 739; vom 3. Juli 2008 IX ZB 182/07, ZInsO 2008, 924; vom 9. Juni 2011 IX ZB 175/10, ZInsO 2011, 1349, unter II.2.a).
  • BGH, 12.10.2023 - IX ZR 162/22

    Anspruch gegen Schuldner in Insolvenzverfahren auf Zahlung von Abführungsbeträgen …

    Übt der Schuldner eine abhängige Beschäftigung aus, fällt der pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens als Neuerwerb in die Masse; geht er einer selbständigen Tätigkeit nach, werden alle Einkünfte aus dieser Tätigkeit vom Insolvenzbeschlag erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2003 - IX ZB 388/02, NZI 2003, 389, 392; vom 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, WM 2004, 1589;… vom 26. Juni 2014 - IX ZB 87/13, WM 2014, 1432 Rn. 7).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 182/07

    Zulässigkeit weiterer Insolvenzanträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; …

    a) Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners sind weitere Anträge auf Eröffnung des Verfahrens über das bereits insolvenzbefangene Vermögen unzulässig; das gilt gleichermaßen für Gläubiger- und für Eigenanträge und auch für solche, die vor Eröffnung gestellt worden sind (Ergänzung zu BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 IX ZB 189/03, WM 2004, 1589).

    Ein weiteres Insolvenzverfahren zu ihren Gunsten, welches das vom Schuldner neu erworbene Vermögen zum Gegenstand hat, ist unter Geltung der Insolvenzordnung - vom Ausnahmefall des § 35 Abs. 2 InsO abgesehen - nicht möglich (BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, WM 2004, 1589).

    Der Insolvenzbeschlag umfasst nach § 35 Abs. 1 InsO das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004, aaO).

  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03

    Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach …

    Hinweis auf Restschuldbefreiung">20 Rn. 35; HK-InsO/Kirchhof, 3. Aufl. § 27 Rn. 9; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, NZI 2004, 444; OLG Köln NZI 2003, 99, 100).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

    Danach gehören die Einkünfte, die der Schuldner aus selbständiger Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt, in vollem Umfang und nicht lediglich in Höhe des nach Abzug der Ausgaben verbleibenden Gewinns zur Insolvenzmasse (ferner BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, NZI 2004, 444).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 174/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Sperrfrist für Eigenantrag des Schuldners nach …

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines neuen Antrags nach Ablauf von drei Jahren ist allerdings, dass das früher eröffnete Verfahren inzwischen aufgehoben ist, denn während eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners sind weitere Anträge auf Eröffnung des Verfahrens - dies gilt gleichermaßen für Gläubiger- und für Eigenanträge - über das bereits insolvenzbefangene Vermögen unzulässig (BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, ZInsO 2004, 739;… v. 3. Juli 2008 - IX ZB 182/07, ZInsO 2008, 924 Rn. 10).
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des …

    Für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hat der BGH in ständiger Rechtsprechung erkannt, dass es in vollem Umfang und nicht lediglich in Höhe des nach Abzug der Ausgaben verbleibenden Gewinns zur Insolvenzmasse gehört (BGH-Beschluss vom 18. Mai 2004 IX ZB 189/03, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht --ZInsO-- 2004, 739, m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 110/09

    Insolvenzverfahren: Hilfsweise gestellter Insolvenz- und …

    Zum einen kann nach Verfahrenseröffnung kein zulässiger Eröffnungsantrag mehr gestellt werden (BGH, Beschl. v. 18. Mai 2005 - IX ZB 189/03, NZI 2004, 444;… v. 3. Juli 2008 aaO S. 924 Rn. 8).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZB 90/03

    Voraussetzungen der Versagung der Restschuldbefreiung

    Ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, obliegt die Prüfung der besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO allein dem Bundesgerichtshof als Rechtsbeschwerdegericht (BGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - V ZB 59/02, WM 2003, 1829, 1830; v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03).
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 50/08

    Haftungsansprüche aus der Geschäftsführertätigkeit während des …

  • AG Göttingen, 26.02.2008 - 74 IN 304/07

    Eröffnung eines erneuten Insolvenzverfahrens bei Fortführung eines …

  • AG Göttingen, 12.10.2007 - 74 IN 304/07

    Voraussetzung des rechtlichen Interesses eines Neugläubigers auf Eröffnung eines …

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZA 23/06

    Zulässigkeit eines weiteren Insolvenzverfahrens gegen denselben Schuldner

  • FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08

    Nach Insolvenzeröffnung durch nichtselbständige Tätigkeit begründete …

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3529/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters …

  • OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07

    Insolvenzanfechtung: Herausgabe- bzw. Schadensersatzanspruch eines …

  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 241/06

    Erledigung einer Rechtsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Eröffnung eines …

  • FG München, 29.05.2008 - 14 K 3613/06

    Umsatzsteuer aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit nach Eröffnung des …

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3547/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters …

  • AG Göttingen, 27.04.2005 - 74 IN 130/05

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach einem Eigenantrag der Schuldnerin; …

  • FG München, 29.05.2008 - 14 K 4598/06

    Umsatzsteuerschulden, die aus einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Schuldners …

  • AG Göttingen, 05.10.2007 - 74 IN 295/07

    Möglichkeit der Durchführung eines zweiten Insolvenzverfahrens während der …

  • AG Köln, 07.02.2008 - 72 IN 649/07

    Zulässigkeit eines erneuten Eröffnungsantrags bzgl. der Insolvenz über das …

  • AG Göttingen, 24.11.2004 - 74 IN 361/04

    Analogie; Antragsgegner; Antragsrücknahme; entsprechende Anwendung; …

  • AG Oldenburg, 03.08.2004 - 60 IN 97/04

    Unzulässigkeit eines Zweitinsolvenzverfahrens

  • FG Münster, 05.11.2018 - 14 K 2425/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht