Rechtsprechung
| KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 690; ; ZPO § ... 690 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 195; ; BGB § 197; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 201 a.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 242; ; BGB § 252; ; BGB § 398; ; BGB § 404; ; BGB § 535 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6
- mieterschutzbund-berlin.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Individualisierungsanforderungen an Mahnbescheidsantrag zur Geltendmachung restlicher Mietzinsansprüche
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Individualisierung von Mietzinsanspruch in Mahnbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hinreichende Individualisierung eines Mietzinsanspruchs in einem Mahnbescheid; Auswirkungen der Angabe eines falschen Vertragsdatums bei Bestehen mehrer Verträge zwischen den Parteien; Notwendigkeit der Kenntlichmachung abgetretener Ansprüche im Mahnbescheid; Rechte des ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.09.2004 - 12 O 753/03
- KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 859
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99
Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids
Auszug aus KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, Urteil vom 7. August 2003, 8 U 266/02; KG, KGR Berlin 2003, 161). - BGH, 06.12.2001 - VII ZR 183/00
Individualisierung der Forderung im Mahnbescheidsantrag
Auszug aus KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
Die Angabe des falschen Datums könnte allenfalls dann für die Individualisierung des geltend gemachten Anspruch unerheblich sein, wenn zwischen der nnnn Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objektverwaltungs KG - nnnnnn - und der Beklagten keine weiteren Verträge geschlossen worden wären (BGH, NJW 2002, 520). - KG, 16.09.2002 - 8 U 62/01
Unterbrechung der Verjährung durch Erlass eines Mahnbescheides; Anforderungen an …
Auszug aus KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, Urteil vom 7. August 2003, 8 U 266/02; KG, KGR Berlin 2003, 161). - KG, 07.08.2003 - 8 U 266/02
Mietrechtsstreit: Verspätetes Vorbringen in der Berufungsinstanz zu überhöhtem …
Auszug aus KG, 25.04.2005 - 8 U 236/04
Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, Urteil vom 7. August 2003, 8 U 266/02; KG, KGR Berlin 2003, 161).
- KG, 23.02.2006 - 8 U 164/05
Mietzahlungsklage: Wirkung der Streitverkündung des auf Mietzahlung in Anspruch …
Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (s. etwa BGH NJW 2001, 305, 306; NJW 1996, 2152;… Urt. vom 17.11.2005, IX ZR 8/04 -JURIS-; Senat, MDR 2005, 859 für die fehlende Individualisierung einer Mietzinsforderung) . - OLG Köln, 29.11.2006 - 8 U 36/06
Schadensersatzanspruch wegen Verletzungen von Vertragspflichten durch einen …
Er muss durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht werden kann, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen soll (BGH, NJW 2001, 305; KG, MDR 2005, 859).
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Rechtsprechung
| KG, 14.02.2005 - 8 U 203/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 536; ; BGB § 537; ; BGB § 543 Abs. 1; ; BGB § 543 Abs. 2 Ziffer 1; ; BGB § 543 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung eines Mietvertrages
- ibr-online
Gemieteter Kopierer mangelhaft: Fristlose Kündigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Ständiger Papierstau bei einem gemieteten Kopierer berechtigt zur Kündigung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Papier im Getriebe - Gemieteter Fotokopierer mit Macken
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.08.2004 - 13 O 364/03
- KG, 14.02.2005 - 8 U 203/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 859
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