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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 03.07.2008 | OLG München, 04.06.2008

Rechtsprechung
   OLG München, 18.09.2008 - 23 U 2648/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18022
OLG München, 18.09.2008 - 23 U 2648/08 (https://dejure.org/2008,18022)
OLG München, Entscheidung vom 18.09.2008 - 23 U 2648/08 (https://dejure.org/2008,18022)
OLG München, Entscheidung vom 18. September 2008 - 23 U 2648/08 (https://dejure.org/2008,18022)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachbarrecht: Nutzungsbeeinträchtigung eines Wohngrundstücks bei Zuführung von Immissionen durch den von einer ICE-Großbaustelle ausgehenden Schwerlastverkehr; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast; Bemessung eines Ausgleichs in Geld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung eines Anrainers einer ICE-Neubaustrecke wegen Lärmimmisionen, Geruchsimmisionen und Staubimmissionen sowie Gebäudeschäden aufgrund von Streckenbauarbeiten; Eigentumsrechtliche Schadensersatzpflichten der Bahn; Aufsichtsverschulden eines Werkunternehmers ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entschädigung für Beeinträchtigungen durch eine Großbaustelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bahn baut ICE-Trasse - Eigentümer eines benachbarten Hauses erhält Entschädigung von der Bauherrin

Besprechungen u.ä. (2)

  • lutzabel.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigungspflicht des Bauherrn einer Großbaustelle - Haftung des Architekten für genehmigungsfähige Planung (Dr. Nicolai Kley)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lärmbeeinträchtigung durch Großbaustelle: Bauherr muss Entschädigung zahlen! (IBR 2009, 29)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 136
  • NZM 2008, 821
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine …

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 23 U 2648/08
    Für die Bemessung eines angemessenen Ausgleichs in Geld (§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB) kann bei der Nutzungsbeeinträchtigung von Wohngrundstücken im Rahmen des § 287 ZPO auf eine fiktive Mietminderung zurückgegriffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 29.03.1984 - III ZR 11/83, Rn. 27).
  • BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75

    Fluglärm

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 23 U 2648/08
    Einwirkungen gehen in diesem Sinne bereits dann von einem Grundstück aus, wenn sie zurechenbare Folge eines auf diesem Grundstück eingerichteten Betriebs sind (BGH, Urteil vom 15.06.1977 - V ZR 44/75, Rn. 18).
  • OLG Oldenburg, 06.11.1990 - 5 U 72/90

    Bestimmtheit, Anscheinsbeweis, Luftverunreinigung, Rauch, Beeinträchtigung, …

    Auszug aus OLG München, 18.09.2008 - 23 U 2648/08
    Hierfür kann es zwar ausreichen, einen typischen Geschehensablauf zu schildern, aus dem sich gegebenenfalls ein prima-facie-Beweis ergeben kann (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 06.11.1990 - 5 U 72/90, Rn. 20 ff.).
  • LG Hamburg, 21.12.2018 - 316 S 71/18

    Mangel bei erhöhten Geräuschemissionen vom Nachbargrundstück

    Rn. 26 Die Nutzungsbeeinträchtigung (im Rahmen des § 906 BGB) bei einem selbst bewohnten Haus wird im Wege der hypothetischen Minderung des Mietzinses im Falle der Vermietung ausgeglichen, wobei auf § 287 ZPO zurückgegriffen werden kann (vgl. OLG München, Urteil vom 18.09.2008 - 23 U 2648/08, juris;… Staudinger/Roth (2016) BGB § 906, Rn. 264).

    Bei der Nutzungsbeeinträchtigung eines Wohngrundstücks kann somit die Bemessung eines angemessenen Ausgleichs in Geld (§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Rahmen des § 287 ZPO auf den Maßstab einer fiktiven Mietminderung zurückgreifen (vgl. OLG München, Urteil vom 18.09.2008, a.a.O.).

    Rn. 41 Dass vorherige Rechtsprechung zu Mietminderung wegen Baulärm und daraus folgenden Entschädigungsansprüchen des Vermieters gem. § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB (vgl. OLG München, Urteil vom 18.09.2008 - 23 U 2648/08, juris;… Staudinger/Roth (2016) BGB § 906, Rn. 264) hätte aufgegeben werden sollen, ergibt sich aus der sog. Bolzplatzentscheidung des BGH gerade nicht.

    Rn. 44 Zunächst sind Entschädigungsansprüche aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht deshalb ausgeschlossen, weil die vorübergehende Nutzung des Nachbargrundstücks - wie vorliegend - durch eine öffentlich-rechtliche Genehmigung gedeckt ist (vgl. OLG München, Urteil vom 18.09.2008, - 23 U 2648/08 -, Rn. 26, juris).

    Denn die Intensität der hier streitgegenständlichen Immissionen kennzeichnet sich nicht durch eine einzelne Immissionsquelle, sondern gerade durch deren Vielzahl und längere Einwirkungsdauer (vgl. OLG München, Urteil vom 18.09.2008, - 23 U 2648/08 -, Rn. 26, juris).

  • OLG Koblenz, 18.11.2009 - 1 U 491/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Bauunternehmers für Schäden an einem …

    Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch richtet sich vielmehr gegen den die beeinträchtigende Nutzungsart bestimmenden Nutzer des emmittierenden Grundstücks, da er der Schuldner eines ausgeschlossenen Abwehranspruchs ist (…vgl. Palandt-Basenge, aaO., § 906, Rdnr. 36, 25; OLG München, MDR 2009, 136 ; OLG Koblenz, BauR 2000, 120; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.11.1999, 7 U 17/99).
  • VG Mainz, 17.01.2018 - 3 K 37/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten wegen Tierhaltung, hier: 2 Pferde im faktischen …

    Die Kläger, die insoweit die Darlegungslast trifft, haben lediglich pauschal behauptet, sie seien durch Pferdehaltung auf dem Grundstück der Beigeladenen unzumutbaren Geruchsimmissionen bis hin zur Gesundheitsbeeinträchtigung ausgesetzt, ohne diese auch nur im Ansatz nach Ursache, Art, Umfang und Häufigkeit nachvollziehbar darlegen (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegungslast bei Immissionen OLG München, Urteil vom 18. September 2008 - 23 U 2648/08 -, NZM 2008, 821 = juris Rn. 35; VG Frankfurt/Oder…, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 7 K 1488/05 -, juris Rn. 48).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5093
OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08 (https://dejure.org/2008,5093)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.07.2008 - 16 Wx 51/08 (https://dejure.org/2008,5093)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 16 Wx 51/08 (https://dejure.org/2008,5093)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1; BGB § 1004
    Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Balkonverglasung an Hochhaus

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung baulicher Veränderungen nach einer aus ästhetischen Gründen versagter Genehmigung

  • ibr-online

    Unzulässige bauliche Änderungen durch Balkonverglasungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG: Am Hochhaus Balkone verglast - Das ist eine bauliche Veränderung, der alle Eigentümer zustimmen müssen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ist Anspruch auf Rückbau noch ein Individualanspruch? (IMR 2008, 347)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 136
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Auch nach neuem Recht, das mit Ausnahme der Verfahrensvorschriften der §§ 43 ff. WEG auf den vorliegenden Fall anzuwenden ist (BGH NJW 2007, 3492), gilt nichts anderes; denn Beseitigungsansprüche gehören zu denjenigen Rechten, die der teilrechtsfähige Verband gem. § 10 Abs. 6 S. 3 WEG n. F. an sich ziehen kann, wobei es allerdings auch hierzu eines entsprechenden Beschlusses bedarf (…vgl. z. B Bamberger/Roth/Hügel, Beck?scher Online-Kommentar, 8. Edition, § 22 WEG Rdn. 24;… Bärmann/Pick, WEG 18. Auflage, § 22 Rdn. 27).
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer …

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Ansprüche auf Beseitigung einer baulichen Veränderung sind grundsätzlich Individualansprüche der übrigen Eigentümer, da die Gemeinschaft als solche nicht (Mit-)Eigentümerin ist und daher nicht in ihrem Eigentum gestört werden kann mit der Folge, dass es für die Rechtsverfolgung durch die Gemeinschaft aufgrund des bis zum 30.06.2007 geltenden Rechts eines ermächtigenden Beschlusses der Eigentümerversammlung bedurfte (BGH NJW 2006, 2187).
  • OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99

    WEG; Bauliche Veränderungen

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Ästhetische Fragen können aber subjektiv geprägt sein und sind deshalb in den Fällen, in denen sich die Zulässigkeit einer baulichen Veränderung nur nach § 22 Abs. 1 S. 1 WEG (früher S. 2) i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG richtet, kein taugliches Kriterium (Senat MDR 2000, 760 u. OLGR Köln 2006, 593).
  • OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04

    Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Insbesondere konnte es seine Feststellungen anhand der zu den Akten gereichten Fotos treffe, da diese Groß- und Detailaufnahmen enthalten und sich hieraus ein aussagekräftiges Bild über die äußere Gestaltung der Anlage ergibt (vgl. auch OLGReport Hamm 2006, 593; Senat WuM 2006, 537 u. OLGR Köln 2005, 701).
  • OLG Köln, 12.05.2006 - 16 Wx 93/06

    Wahl eines Mitgliedes des WEG -Verwaltungsbeirates

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Insbesondere konnte es seine Feststellungen anhand der zu den Akten gereichten Fotos treffe, da diese Groß- und Detailaufnahmen enthalten und sich hieraus ein aussagekräftiges Bild über die äußere Gestaltung der Anlage ergibt (vgl. auch OLGReport Hamm 2006, 593; Senat WuM 2006, 537 u. OLGR Köln 2005, 701).
  • OLG Köln, 09.03.2006 - 16 Wx 27/06

    Entfernung eines integrierten Balkonschranks als bauliche Veränderung - …

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Ästhetische Fragen können aber subjektiv geprägt sein und sind deshalb in den Fällen, in denen sich die Zulässigkeit einer baulichen Veränderung nur nach § 22 Abs. 1 S. 1 WEG (früher S. 2) i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG richtet, kein taugliches Kriterium (Senat MDR 2000, 760 u. OLGR Köln 2006, 593).
  • OLG Köln, 10.06.2005 - 16 Wx 39/05

    WEG -Recht: Fotos zur Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung; …

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Insbesondere konnte es seine Feststellungen anhand der zu den Akten gereichten Fotos treffe, da diese Groß- und Detailaufnahmen enthalten und sich hieraus ein aussagekräftiges Bild über die äußere Gestaltung der Anlage ergibt (vgl. auch OLGReport Hamm 2006, 593; Senat WuM 2006, 537 u. OLGR Köln 2005, 701).
  • OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 40/05

    Pflicht des Wohnungseigentümers zum Rückbau einer Fensteranlage

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
    Unabhängig von der Bestandskraft der Entscheidung wurde damit ein Ziel verfolgt, das ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach; denn bei einem Hochhaus, dessen Gesamteindruck maßgeblich von der Struktur und Linienführung der Fensteranlagen geprägt wird und bei dem in der Vergangenheit Veränderungen an Fensteranlagen hingenommen worden sind, handelt die Eigentümergemeinschaft nicht treuwidrig, wenn sie "das Maß als voll ansieht" und von einem Wohnungseigentümer den Rückbau einer weiteren ohne Zustimmung angebrachten und nicht dem ursprünglichen Erscheinungsbild entsprechenden Fensteranlage verlangt (Senat NZM 2005, 790 = FGPrax 2005, 203).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.02.2015 - 72 C 105/14

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen massiver Störung des Hausfriedens: Pflicht …

    2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093; BGH, Beschl. v. 30. März 2006 - V ZB 17/06, NZM 2006, 465; OLG Köln, Beschl. v. 3. Juli 2008 - 16 Wx 51/08, NJOZ 2008, 4567, 4568).
  • LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15

    Wohnungseigentumsanlage: Beseitigungsanspruch für eine vom Gewerberaummieter an …

    Im vorliegenden Fall ist jedoch durch den Beschluss in der Eigentümerversammlung (ETV) vom 04.12.2014 zu TOP 12 c (Protokoll Bl. 11-12 d. A.) der vorgenannte Individualanspruch "vergemeinschaftet" worden, was rechtlich zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05 - OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2008 - 16 Wx 51/08).

    Denn zur Rechtfertigung einer nachteilhaften baulichen Veränderung kann man sich nicht auf das Vorhandensein anderer baulicher, nachteilhafter Veränderungen berufen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2008 - 16 Wx 51/08).

  • LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11

    Wohnungseigentum: Anforderungen an die Vergemeinschaftung von …

    In jedem Fall bedarf es hierzu aber einer entsprechenden Beschlussfassung (BGH, NJW 2006, 2187; OLG Köln, WuM 2008, 744).
  • LG Saarbrücken, 20.01.2009 - 5 S 23/08
    Rn. 29 Der von der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeklagte Anspruch auf Unterlassung des Parkens auf dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Hofbereich (vgl. dazu §§ 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG) ist ein Individualanspruch, der nicht der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern den einzelnen Wohnungseigentümern zusteht (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 30.3.2006, Az.: V ZB 17/06, NJW 2006, 2187, zitiert nach Juris Rdnr. 12; BayObLG…, Beschluss vom 15.1.2004, Az.: 2 ZBR 225/03, NJW-RR 2004, 1160, zitiert nach Juris Rdnr. 12; BayObLG, Beschluss vom 30.5.1996, Az.: 3 ZBR 9/96;… ZMR 1996, 565, zitiert nach Juris Rdnr. 7; OLG Köln, Beschluss vom 3.7.2008, Az.: 16 Wx 51/08, WuM 2008, 744, zitiert nach Juris Rdnr. 12;… Bärmann/Wenzel, WEG, 10. Auflage, § 10 WEG Rdnr. 256;… Reichel-Scherer in JurisPK-BGB Band 3, 4. Auflage 2008, § 21 Rdnr. 140;… Staudinger/Bub, WEG, 2005 Rdnr. 290;… Bärmann/Pick, WEG, 18. Auflage 2007, Rdnr. 28).
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.06.2008 - 31 AR 92/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10996
OLG München, 04.06.2008 - 31 AR 92/08 (https://dejure.org/2008,10996)
OLG München, Entscheidung vom 04.06.2008 - 31 AR 92/08 (https://dejure.org/2008,10996)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 31 AR 92/08 (https://dejure.org/2008,10996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Unterlassungsantrag des Wohnungseigentumsverwalters wegen ehrverletzender Äußerungen im Zusammenhang mit der Verwaltertätigkeit; fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • Judicialis

    WEG § 43; ; WEG § 43 Nr. 3; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; GVG § 17a

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche des Verwalters gegen einen Miteigentümer auf Unterlassung von Äußerungen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit; Bindungswirkung einer Verweisung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zuständigkeit des WEG-Gerichts bei Unterlassungsanspruch des WEG-Verwalters? (IMR 2009, 182)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1545
  • MDR 2009, 136
  • NZM 2008, 576
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 16/01

    Unterlassungsanspruch des Verwalters gegen einen Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG München, 04.06.2008 - 31 AR 92/08
    Zutreffend hat sich das Landgericht daher in seinem Vorlagebeschluss vom 19.5.2008 auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 2.3.2001 (ZWE 2001, 319) bezogen.
  • BGH, 17.11.2016 - V ZB 73/16

    Wohnungseigentumssache: Zuständiges Gericht für die Geltendmachung eines …

    Rn. 11 Ein ähnliches Meinungsbild ergibt sich bei der vergleichbaren Frage danach, ob Streitigkeiten zwischen einem Wohnungseigentümer und dem Verwalter Wohnungseigentumssachen nach § 43 Nr. 3 WEG sind, wenn das Unterlassungs- bzw. Widerrufsverlangen sich auf unwahre oder ehrverletzende Äußerungen im Zusammenhang mit der Verwaltertätigkeit bezieht (bejahend BayObLG, ZWE 2001, 319; OLG München, NJW-RR 2008, 1545; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 43 Rn. 17; Derleder, ZWE 2001, 312, 313; ablehnend …
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2013 - 9 AR 15/13

    Verweisungen, die das rechtliche Gehör verletzen, sind nicht bindend!

    (…Vgl. zur Anwendung von § 43 WEG in vergleichbaren Fällen einerseits Palandt/Bassenge, aaO, § 43 WEG Rn. 8; BayObLGZ 1989, 67; andererseits OLG München, NZM 2008, 576.) Denn auch eine Anwendung von § 43 WEG würde zum selben Ergebnis, nämlich der örtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts Oberhausen, führen.
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