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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1041
BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10 (https://dejure.org/2011,1041)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2011 - X ZB 5/10 (https://dejure.org/2011,1041)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 (https://dejure.org/2011,1041)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    GWB §§ 116, 128; GKG § 66 Abs. 8, § 68 Abs. 3

  • openjur.de

    §§ 128, 116 GWB; §§ 68 Abs. 3, 66 Abs. 8 GKG
    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer; Kosten des Beschwerdeverfahrens - Gebührenbeschwerde in Vergabesache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    § 116 GWB, § 128 GWB, § 66 Abs 8 GKG, § 68 Abs 3 GKG
    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer; Kosten des Beschwerdeverfahrens - Gebührenbeschwerde in Vergabesache

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Gebühr zur Deckung des Verwaltungsaufwandes im Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 116; GWB § 128
    Bemessung der Gebühr zur Deckung des Verwaltungsaufwandes im Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    De-facto-Vergabe: Höhe der Gebühr der Vergabekammer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 314
  • NZBau 2012, 186
 
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Wird zitiert von ... (156)Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - Kart 2/00
    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
    Auf die Beschwerde wird die Gebührenentscheidung nur auf Ermessensfehler hin überprüft (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06; OLGR Brandenburg 2008, 1011 unter II 2 a; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2000 - Kart 2/00, unter III 1 b zu § 80 GWB).

    Rn. 14 a) Die Höhe der Gebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer ist unter Berücksichtigung ihres Aufwands und der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache zu bestimmen (vgl. § 128 Abs. 1, 2 GWB; § 3 Satz 1 VwKostG), wobei, ebenso wie für die Gebühr gemäß § 80 Abs. 2 GWB für das Verfahren vor den Kartellbehörden, vom Wert des Verfahrensgegenstandes auszugehen ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08, juris; zu § 80 GWB: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2000 - Kart 2/00, juris, unter III 1 c cc).

    Im Rahmen dieser Beschränkung kommt es allerdings insoweit auf die Wahrung des Äquivalenzprinzips an, als die Verwaltungsgebühr auch im Einzelfall in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der damit bezahlten Behördenleistung, also der wirtschaftlichen Bedeutung des Verfahrensgegenstandes stehen muss (vgl. BVerwGE 12, 162, 165 f. unter 6; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 25. April 2000 - Kart 2/00, juris, unter III 1 c aa+bb).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
    Rn. 7 Die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung als tragende Begründung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Obergerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz nicht in Einklang steht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - X ZB 31/08, BGHZ 179, 84 - Rettungsdienstleistungen; Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I).

    Dies gilt insbesondere, wenn sich der Antragsteller um eine dem Vertragsgegenstand der Art nach gleiche oder ähnliche Leistung bewerben, hiervon aber nur Teillose anbieten möchte (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10 - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II).

  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06

    Vergabeverfahren: Höhe der an die Staatskasse zu zahlenden Gebühren

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
    Das vorlegende Oberlandesgericht möchte die Kosten einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die nach § 128 Abs. 1 GWB erfolgte Festsetzung der Gebühren und Auslagen der Vergabekammer oder der Bundesrepublik Deutschland auferlegen und würde seiner Entscheidung damit einen Rechtssatz zugrunde legen, der jedenfalls mit demjenigen nicht in Einklang stünde, den die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08), Naumburg (Beschluss vom 25. Februar 2010 - 1 Verg 14/09) und Koblenz (Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06) in Fällen der vorliegenden Art anwenden, weil sie das Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung von § 66 Abs. 8 GKG für gebührenfrei erachten und eine Kostenerstattung nicht aussprechen.

    Auf die Beschwerde wird die Gebührenentscheidung nur auf Ermessensfehler hin überprüft (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06; OLGR Brandenburg 2008, 1011 unter II 2 a; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2000 - Kart 2/00, unter III 1 b zu § 80 GWB).

  • OLG Hamburg, 03.11.2008 - 1 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
    Das vorlegende Oberlandesgericht möchte die Kosten einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die nach § 128 Abs. 1 GWB erfolgte Festsetzung der Gebühren und Auslagen der Vergabekammer oder der Bundesrepublik Deutschland auferlegen und würde seiner Entscheidung damit einen Rechtssatz zugrunde legen, der jedenfalls mit demjenigen nicht in Einklang stünde, den die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08), Naumburg (Beschluss vom 25. Februar 2010 - 1 Verg 14/09) und Koblenz (Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06) in Fällen der vorliegenden Art anwenden, weil sie das Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung von § 66 Abs. 8 GKG für gebührenfrei erachten und eine Kostenerstattung nicht aussprechen.

    Rn. 14 a) Die Höhe der Gebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer ist unter Berücksichtigung ihres Aufwands und der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache zu bestimmen (vgl. § 128 Abs. 1, 2 GWB; § 3 Satz 1 VwKostG), wobei, ebenso wie für die Gebühr gemäß § 80 Abs. 2 GWB für das Verfahren vor den Kartellbehörden, vom Wert des Verfahrensgegenstandes auszugehen ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08, juris; zu § 80 GWB: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2000 - Kart 2/00, juris, unter III 1 c cc).

  • BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07

    Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
    Auch aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2008 (X ZB 19/07, VergabeR 2009, 39 - Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren) ergibt sich Solches nicht.
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
    Rn. 7 Die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung als tragende Begründung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Obergerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz nicht in Einklang steht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - X ZB 31/08, BGHZ 179, 84 - Rettungsdienstleistungen; Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
    Rn. 23 Mangels positiver Regelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der - auch im Streitfall anzuwendenden - bis zum 24. April 2009 geltenden Fassung ist über die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Vergabenachprüfungssachen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich in analoger Anwendung der §§ 91 ff. ZPO zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00, BGHZ 146, 202, 216).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
    Im Rahmen dieser Beschränkung kommt es allerdings insoweit auf die Wahrung des Äquivalenzprinzips an, als die Verwaltungsgebühr auch im Einzelfall in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der damit bezahlten Behördenleistung, also der wirtschaftlichen Bedeutung des Verfahrensgegenstandes stehen muss (vgl. BVerwGE 12, 162, 165 f. unter 6; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 25. April 2000 - Kart 2/00, juris, unter III 1 c aa+bb).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2008 - Verg W 2/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Überprüfbarkeit der Ermessensausübung der …

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
    Auf die Beschwerde wird die Gebührenentscheidung nur auf Ermessensfehler hin überprüft (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06; OLGR Brandenburg 2008, 1011 unter II 2 a; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2000 - Kart 2/00, unter III 1 b zu § 80 GWB).
  • OLG Naumburg, 25.02.2010 - 1 Verg 14/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung des Gegenstandswerts im Fall einer …

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
    Das vorlegende Oberlandesgericht möchte die Kosten einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die nach § 128 Abs. 1 GWB erfolgte Festsetzung der Gebühren und Auslagen der Vergabekammer oder der Bundesrepublik Deutschland auferlegen und würde seiner Entscheidung damit einen Rechtssatz zugrunde legen, der jedenfalls mit demjenigen nicht in Einklang stünde, den die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08), Naumburg (Beschluss vom 25. Februar 2010 - 1 Verg 14/09) und Koblenz (Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06) in Fällen der vorliegenden Art anwenden, weil sie das Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung von § 66 Abs. 8 GKG für gebührenfrei erachten und eine Kostenerstattung nicht aussprechen.
  • VK Westfalen, 12.07.2022 - VK 3-24/22

    Preissteigerungen wegen Ukraine-Krieg sind ungewöhnliches Wagnis!

    Maßgeblich für die Berechnung der Gebühr ist grundsätzliche die streitbefangene Auftragssumme (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2011, X ZB 5/10).
  • KG, 06.05.2025 - Verg 7/23

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vergabenachprüfungsverfahren; …

    Dass die Anfechtung von Kostenentscheidungen der Vergabekammer wie hier durch die Antragstellerin auch isoliert statthaft ist, folgt bereits aus § 171 Abs. 1 S. 1 GWB, der ohne Einschränkungen die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer zulässt (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Rn. 9; Senat…, Beschluss vom 11. Mai 2022 - Verg 5/21 - juris Rn. 1; Senat…, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - Verg 10/22 - juris Rn. 7 ;… Radu in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 182 GWB Rn. 175 m.w.N.).

    Nicht vertretbar ist die Festsetzung, wenn die Vergabekammer die hierfür bestehenden gesetzlichen Vorgaben (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 29. August 2014 - 11 Verg 3/14 - juris Rn. 12) oder die nach diesen Vorgaben maßgeblichen Tatsachen nicht oder fehlerhaft berücksichtigt oder, soweit ihr danach ein Ermessen zukommt, dieses nicht nachvollziehbar ausgeübt hat; darauf beschränkt sich die Überprüfung der Festsetzung der Verfahrensgebühr im Nachprüfungsverfahren (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Rn. 12; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 11 Verg 8/07 - juris Rn. 3;… Radu in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, § 182 Rn. 102, 178 m.w.N.).

    Diese Gebührentabelle ermöglicht mit ihren weiteren Anwendungsregeln eine den gesetzlichen Vorgaben des § 182 Abs. 2 GWB entsprechende und auch den Besonderheiten des Einzelfalles genügende, hierbei aber gleichförmige Gebührenfestsetzung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Rn. 14;… Radu in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, § 182 Rn. 24 m.w.N.).

    Maßgeblich ist danach wie bei der Streitwertfestsetzung im Beschwerdeverfahren gemäß § 50 Abs. 2 GKG der Bruttoauftragswert, wobei zu dessen Bestimmung auf die Regelungen des § 3 VgV für die Bestimmung des Auftragswertes nach § 106 GWB zurückgegriffen werden kann, soweit sie für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Rn. 4; KG Berlin…, Beschluss vom 11. Mai 2022 - Verg 5/21 -, juris Rn. 4).

    Rn. 48 (a) Weil die Basisgebühr den Maßstab für eine angemessene Höhe der Verfahrensgebühr bei durchschnittlichem Verwaltungsaufwand vorgibt, ist sie bei über- oder unterdurchschnittlichem Verwaltungsaufwand entsprechend anzupassen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 14;… Radu, in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 182 GWB § 182 Rn. 28 m.w.N.), wobei die Basisgebühr nach den Vorgaben des § 182 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 GWB aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel der Basisgebühr ermäßigt werden kann ( KG Berlin…, Beschluss vom 12. Mai 2021 - Verg 1008/20 -, juris Rn. 4 , LS 2).

    Rn. 52 Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, herleiten, wonach die Entscheidung der Vergabekammer über die Verfahrensgebühr lediglich auf Ermessensfehler zu überprüfen sei (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Rn. 12), was er im zur Entscheidung stehenden Fall verneint hat (…BGH, a.a.O., juris Rn. 17 ff.).

    Rn. 53 Das Beschwerdeverfahren bleibt entsprechend § 66 Abs. 8 GKG gebühren- und kostenfrei (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 24; Senat…, Beschluss vom 11. Mai 2022 - Verg 5/21 - juris Rn. 20).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

    Auf die sofortige Beschwerde wird die Gebührenentscheidung nur auf Ermessensfehler hin überprüft (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, zitiert nach juris, Tz. 12).

    Die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde gegen die Gebührenfestsetzung der Vergabekammer ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden insoweit nicht erstattet (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, zitiert nach juris, Tz. 22-24).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28413
OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11 (https://dejure.org/2011,28413)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.2011 - 4 W 74/11 (https://dejure.org/2011,28413)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 4 W 74/11 (https://dejure.org/2011,28413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 314
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 W 9/10

    Verfahrensrecht - Gebühren: Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11
    Rn. 11 Dem Landgericht ist zuzugestehen, dass es sich mit seiner Entscheidung im Einklang befindet mit Entscheidungen des OLG Koblenz vom 28.12.2005, 5 W 829/05 (WuM 2006, 45), OLG Celle vom 28.11.1985, 14 W 6/85 (JurBüro 1986, 741 f), OLG Hamm vom 25.1.2007, 21 W 50/06 (OLGR Hamm 2007, 324) und des Kammergerichts vom 27.8.2007, 8 W 53/07 (JurBüro 2008, 148) sowie mit einem Teil der Kommentarliteratur, wie sie in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.9.2010, I-24 W 9/10 (JurBüro 2010, 648) zitiert wird, u.a. auch der Kommentierung von Herget in Zöller (…aaO).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2009 - 3 W 3/09

    Gebührenstreitwert bei Ersetzung eines Anspruchs durch einen anderen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11
    Rn. 12 Gleichwohl ist dieser Ansicht nicht zu folgen, weil mit der wohl überwiegenden Meinung in der insbesondere auch neueren obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur die besseren Gründe dafür sprechen, von einer Addition abzusehen, wenn mehrere Ansprüche nie gleichzeitig, sondern nur nacheinander geltend gemacht wurden (…vgl. OLG Düsseldorf, aaO, mwN zur Kommentarliteratur; OLG Nürnberg vom 27.9.2010, 8 W 1685/10; OLG Dresden vom 29.12.2006, 5 W 1517/06, JurBüro 2007, 315 f; OLG Frankfurt vom 4.3.2009, 3 W 3/09, NJW-RR 2009, 1078 f).
  • VGH Hessen, 09.07.2010 - 5 E 1048/10

    Vorverfahrenskosten als Kosten des gerichtlichen Verfahrens; Absetzung nach RVG § …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11
    Rn. 11 Dem Landgericht ist zuzugestehen, dass es sich mit seiner Entscheidung im Einklang befindet mit Entscheidungen des OLG Koblenz vom 28.12.2005, 5 W 829/05 (WuM 2006, 45), OLG Celle vom 28.11.1985, 14 W 6/85 (JurBüro 1986, 741 f), OLG Hamm vom 25.1.2007, 21 W 50/06 (OLGR Hamm 2007, 324) und des Kammergerichts vom 27.8.2007, 8 W 53/07 (JurBüro 2008, 148) sowie mit einem Teil der Kommentarliteratur, wie sie in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.9.2010, I-24 W 9/10 (JurBüro 2010, 648) zitiert wird, u.a. auch der Kommentierung von Herget in Zöller (…aaO).
  • KG, 27.08.2007 - 8 W 53/07

    Rechtsanwaltsgebühr: Gebührenstreitwert bei Ausscheiden eines Streitgegenstandes …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11
    Rn. 11 Dem Landgericht ist zuzugestehen, dass es sich mit seiner Entscheidung im Einklang befindet mit Entscheidungen des OLG Koblenz vom 28.12.2005, 5 W 829/05 (WuM 2006, 45), OLG Celle vom 28.11.1985, 14 W 6/85 (JurBüro 1986, 741 f), OLG Hamm vom 25.1.2007, 21 W 50/06 (OLGR Hamm 2007, 324) und des Kammergerichts vom 27.8.2007, 8 W 53/07 (JurBüro 2008, 148) sowie mit einem Teil der Kommentarliteratur, wie sie in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.9.2010, I-24 W 9/10 (JurBüro 2010, 648) zitiert wird, u.a. auch der Kommentierung von Herget in Zöller (…aaO).
  • OLG Dresden, 29.12.2006 - 5 W 1517/06

    Zusammenrechnung der Werte unterschiedlicher Streitgegenstände gemäß § 39 Abs. 1 …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11
    Rn. 12 Gleichwohl ist dieser Ansicht nicht zu folgen, weil mit der wohl überwiegenden Meinung in der insbesondere auch neueren obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur die besseren Gründe dafür sprechen, von einer Addition abzusehen, wenn mehrere Ansprüche nie gleichzeitig, sondern nur nacheinander geltend gemacht wurden (…vgl. OLG Düsseldorf, aaO, mwN zur Kommentarliteratur; OLG Nürnberg vom 27.9.2010, 8 W 1685/10; OLG Dresden vom 29.12.2006, 5 W 1517/06, JurBüro 2007, 315 f; OLG Frankfurt vom 4.3.2009, 3 W 3/09, NJW-RR 2009, 1078 f).
  • OLG Koblenz, 28.12.2005 - 5 W 829/05

    Gebühren- und Zuständigkeitsstreitwert in einer Mietsache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11
    Rn. 11 Dem Landgericht ist zuzugestehen, dass es sich mit seiner Entscheidung im Einklang befindet mit Entscheidungen des OLG Koblenz vom 28.12.2005, 5 W 829/05 (WuM 2006, 45), OLG Celle vom 28.11.1985, 14 W 6/85 (JurBüro 1986, 741 f), OLG Hamm vom 25.1.2007, 21 W 50/06 (OLGR Hamm 2007, 324) und des Kammergerichts vom 27.8.2007, 8 W 53/07 (JurBüro 2008, 148) sowie mit einem Teil der Kommentarliteratur, wie sie in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.9.2010, I-24 W 9/10 (JurBüro 2010, 648) zitiert wird, u.a. auch der Kommentierung von Herget in Zöller (…aaO).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 21 W 50/06

    Zusammenrechnung der Werte aller anhängig gewesenen Teile des Streitgegenstandes …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11
    Rn. 11 Dem Landgericht ist zuzugestehen, dass es sich mit seiner Entscheidung im Einklang befindet mit Entscheidungen des OLG Koblenz vom 28.12.2005, 5 W 829/05 (WuM 2006, 45), OLG Celle vom 28.11.1985, 14 W 6/85 (JurBüro 1986, 741 f), OLG Hamm vom 25.1.2007, 21 W 50/06 (OLGR Hamm 2007, 324) und des Kammergerichts vom 27.8.2007, 8 W 53/07 (JurBüro 2008, 148) sowie mit einem Teil der Kommentarliteratur, wie sie in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.9.2010, I-24 W 9/10 (JurBüro 2010, 648) zitiert wird, u.a. auch der Kommentierung von Herget in Zöller (…aaO).
  • OLG Nürnberg, 27.09.2010 - 8 W 1685/10

    Streitwertbemessung: Zusammenrechnung der Werte mehrerer unterschiedlicher …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11
    Rn. 12 Gleichwohl ist dieser Ansicht nicht zu folgen, weil mit der wohl überwiegenden Meinung in der insbesondere auch neueren obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur die besseren Gründe dafür sprechen, von einer Addition abzusehen, wenn mehrere Ansprüche nie gleichzeitig, sondern nur nacheinander geltend gemacht wurden (…vgl. OLG Düsseldorf, aaO, mwN zur Kommentarliteratur; OLG Nürnberg vom 27.9.2010, 8 W 1685/10; OLG Dresden vom 29.12.2006, 5 W 1517/06, JurBüro 2007, 315 f; OLG Frankfurt vom 4.3.2009, 3 W 3/09, NJW-RR 2009, 1078 f).
  • OLG Celle, 28.11.1985 - 14 W 6/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11
    Rn. 11 Dem Landgericht ist zuzugestehen, dass es sich mit seiner Entscheidung im Einklang befindet mit Entscheidungen des OLG Koblenz vom 28.12.2005, 5 W 829/05 (WuM 2006, 45), OLG Celle vom 28.11.1985, 14 W 6/85 (JurBüro 1986, 741 f), OLG Hamm vom 25.1.2007, 21 W 50/06 (OLGR Hamm 2007, 324) und des Kammergerichts vom 27.8.2007, 8 W 53/07 (JurBüro 2008, 148) sowie mit einem Teil der Kommentarliteratur, wie sie in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.9.2010, I-24 W 9/10 (JurBüro 2010, 648) zitiert wird, u.a. auch der Kommentierung von Herget in Zöller (…aaO).
  • OLG München, 13.12.2016 - 15 U 2407/16

    Addition nacheinander geltend gemachter wirtschaftlich nicht identischer …

    Anm. Hans-Jochem Mayer; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 W 74/11, MDR 2012, 314; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 17 W 1/12, SchlHA 2012, 351; Hartmann, KostG, 43. Aufl., GKG § 39 Rn. 3; N. Schneider/Thiel/Mock/Volpert in Schneider/Wolf, RVG, 7. Aufl., Anh. II Rn. 13; MünchKomm-ZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl., § 263 Rn. 100, 103; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 263 Rn. 32; Fölsch, NZM 2016, 500, 501).
  • OLG Schleswig, 07.03.2022 - 3 W 3/22

    Gebührenwertfestsetzung für eine Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung und …

    Nach einer Auffassung ist das nur der Fall, wenn zumindest für einen gewissen Zeitraum beide Gegenstände gleichzeitig anhängig waren (vgl. OLG Schleswig v. 28.02.2012 - 17 W 1/12, SchlHA 2012, 263f; OLG Düsseldorf v. 16.08.2010 - 24 W 9/10, AGS 2011, 86 = JurBüro 2010, 648;… OLG Frankfurt v. 04.03.2009, 3 W 3/09, NJW-RR 2009, 1078, Rn. 21 unter Berufung auf eine noch das frühere Recht betreffende Entscheidung des OLG Frankfurt v. 07.02.1994 - 5 W 33/93, JurBüro 1994, 738; OLG Stuttgart v. 20.12.2011 - 4 W 74/11, NJOZ 2012, 1171; OLG Dresden v. 29.12.2006 - 5 W 1517/06, JurBüro 2007, 315f).

    Bloße Mehrarbeit durch Bearbeitung verschiedener Gegenstände in einem Verfahren rechtfertige eine Werterhöhung nicht ohne weiteres, wie § 45 Abs. 1 S. 2 GKG zeige (OLG Düsseldorf v. 16.08.2010 - 24 W 9/10, AGS 2011, 86 = JurBüro 2010, 648, Tz. 22ff bei juris; OLG Stuttgart v. 20.12.2011 - 4 W 74/11, NJOZ 2012, 1171f).

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Einseitige Erledigungserklärung; …

    Auf die in der Nichtabhilfeentscheidung des Landgerichts angesprochene, in Rechtsprechung und Literatur höchst umstrittene Frage, ob die Zusammenrechnung von Streitgegenstandswerten die gleichzeitige Anhängigkeit der verschiedenen Streitgegenstände erfordert oder ob eine Zusammenrechnung auch schon dann erfolgen muss, wenn die verschiedenen Streitgegenstände innerhalb des Rechtszugs nacheinander verfolgt werden, indem im Wege der Klageänderung eine vollständige Ersetzung des bisherigen Klagebegehrens durch ein neues herbeigeführt wird (…s. zum Streitstand etwa BeckOK KostR/Schindler, a.a.O., § 39 GKG Rn. 26; das Erfordernis der Gleichzeitigkeit ablehnend z.B. OLG Naumburg, Beschl. v. 20.10.2021 - 3 W 19/21, JurBüro 2022, 86 f.; OLG Dresden, Beschl. v. 04.08.2021 - 22 W 169/21, JurBüro 2021, 637 f.;… OLG München, Beschl. v. 13.12.2016 - 15 U 2407/16, NJW-RR 2017, 700, 701 Rn. 10 ff. m.w.N.; OLG Celle Beschl. v. 09.06.2015 - 2 W 132/15, BeckRS 2015, 14656; a.A. (Gleichzeitigkeit erforderlich) z.B. OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.12.2011 - 4 W 74/11, NJOZ 2012, 1171 f.; OLG Düsseldorf Beschl. v. 16.08.2010 - I-24 W 9/10, BeckRS 2010, 22837), kommt es vorliegend nicht an, weil die Ansprüche - wie der Kläger zu Recht geltend macht - zumindest zeitweise gleichzeitig anhängig waren.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2020 - L 11 KR 1639/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Wertfestsetzung für die …

    In den von der Klägerin genannten Verfahren des OLG Stuttgart (20.12.2011, 4 W 74/11) und OLG Düsseldorf (16.08.2010, I-24 W 9/10) gehe es ausschließlich darum, ob der Wert mehrerer Streitgegenstände addiert werde; diese seien hier nicht einschlägig.
  • OLG Dresden, 03.02.2017 - 22 W 101/17

    Streitwertaddition bei Klageänderung

    Unabhängig davon setzt die Addition der Einzelwerte (§ 39 Abs. 1 GKG) weiter voraus, dass die Anträge gleichzeitig und nebeneinander geltend gemacht werden (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. § 39 GKG, Rn. 3; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 16. August 2010 - I-24 W 9/10 -, juris, Rn. 22ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 W 74/11 -, juris, Rn. 12).

    Denn dies wird in etlichen Regelungen vorausgesetzt (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 GKG; so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 W 74/11 -, juris).

  • OLG Stuttgart, 16.05.2023 - 10 W 19/23

    Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren: Gestaffelte Festsetzung nach …

    Rn. 21 Nach einer Auffassung sind die Werte nur zu addieren, wenn verschiedene Streitgegenstände gleichzeitig geltend gemacht worden sind, nicht dagegen, soweit sie nacheinander geltend gemacht wurden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 W 74/11 -, juris Rn. 10; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 16. August 2010 - I-24 W 9/10 -, juris Rn. 24; weitere Nachweise bei OLG München…, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16 -, juris Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2022 - 19 W 6/22

    Streitwertfestsetzung: Addition der Werte mehrerer Streitgegenstände

    Rn. 14 1. Nach einer Auffassung sind die Werte nur zu addieren, soweit verschiedene Streitgegenstände gleichzeitig geltend gemacht worden sind, nicht dagegen, soweit sie nacheinander geltend gemacht wurden (OLG Dresden, Beschluss vom 29.12.2006 - 5 W 1517/06 -, BeckRS 2007, 5149; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.03.2009 - 3 W 3/09 -, NJW-RR 2009, 1078; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - 24 W 9/10 -, BeckRS 2010, 22837; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.09.2010 - 8 W 1685/10 -, BeckRS 2010, 25149; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.12.2011 - 4 W 74/11 -, NJOZ 2012, 1171; OLG Schleswig, Beschluss vom 28.02.2012 - 17 W 1/12 -, SchlHA 2012, 351;… Greger, in: Zöller, ZPO, 34. Auflage, 2022, § 263 Rn. 32).
  • LG Stendal, 14.07.2021 - 25 T 86/21

    Streitwertfestsetzung bei nacheinander verfolgten Streitgegenständen

    Nachdem in der obergerichtlichen Rechtsprechung zunächst überwiegend die Ansicht vertreten worden war, dass eine Addition gemäß § 39 GKG voraussetze, dass die Streitgegenstände gleichzeitig verfolgt werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 17 W 1/12, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 W 74/11, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. September 2010 - 8 W 1685/10, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2010 - I-24 W 9/10 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. März 2009 - 3 W 3/09, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 5 W 1517/06 -, juris), wird in der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung nunmehr mehrheitlich vertreten, dass eine Addition gemäß § 39 GKG auch bei nacheinander verfolgten Streitgegenständen zu erfolgen habe (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 08. Januar 2020 - 4 W 25/19, juris; OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16, juris; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 4 Ta 168/16 (5), juris; OLG Celle, Beschluss vom 09. Juni 2015 - 2 W 132/15, juris; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 03. November 2014 - 5 Ta 125/14, juris; KG Berlin, Beschluss vom 27. August 2007 - 8 W 53/07, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 2005 - 5 W 829/05, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 24 U 7/05, juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2016 - 4 W 42/16

    Streitwertbestimmung bei Klagewechsel

    Rn. 15 Im Hinblick darauf, dass § 39 GKG die kumulative und gleichzeitige Geltendmachung mehrerer Ansprüche voraussetze, wird die Addition der Werte der prozessualen Ansprüche zum Teil abgelehnt: OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.03.2009 - 3 W 3/09 -, juris, OLG Dresden, Beschl. vom 29.12.2006 - 5 W 1517/06 -, juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.02.2012 - 17 W 1/12 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.08.2010 - I-W 9/19 -, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.12.2011 - 4 W 74/11 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2019 - 3 W 52/19

    Streitwertbemessung, Gebührenstreitwert bei mehreren Streitgegenständen, …

    Nach einer Auffassung sind die Werte nur dann zu addieren, soweit sie gleichzeitig anhängig sind; im Falle zeitlich versetzter Geltendmachung ist nach dieser Ansicht eine entsprechende zeitliche Differenzierung des Streitwertes vorzunehmen (so u.a. OLG Schleswig, Beschluss vom 28.02.2012, 17 W 1/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.12,2011, 4 W 74/11, MDR 2012, 314 ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.09.2010, 8 W 1685/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010, 1- 24 W 9/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.03.2009, 3 W 3/09, NJW-RR 2009, 1078 ; OLG Dresden, Beschluss vom 29.12.2006, 5 W 1517/06).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.10.2011 - II-25 WF 234/11   

Zitiervorschläge
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OLG Köln, 28.10.2011 - II-25 WF 234/11 (https://dejure.org/2011,13625)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.10.2011 - II-25 WF 234/11 (https://dejure.org/2011,13625)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - II-25 WF 234/11 (https://dejure.org/2011,13625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Trägers der öffentlichen Verwaltung auf Erstattung von auf Basis eines Stundenlohns errechneten Kosten für die Fertigung einer Antragsschrift durch den Gegner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 316
  • MDR 2012, 314
  • FamRZ 2012, 1323
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.06.1993 - 23 W 246/93

    Erstattungsfähigkeit des Aufwandes von Handelsgesellschaften oder juristischen …

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2011 - 25 WF 234/11
    Rn. 10 Für ihre gegenteilige Rechtsauffassung kann sich die Antragstellerin nicht auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.06.1993 (23 W 246/93 - OLGR Hamm 1993, 315) stützen.
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 630/12

    Kostenfestsetzung nach Kindesunterhaltsklage eines Jobcenters aus übergegangenem …

    Dies gilt auch für eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (OLG Köln FamRZ 2012, 1323;… Musielak/Lackmann ZPO 10. Aufl. § 91 Rn. 43).
  • BFH, 19.08.2014 - X K 2/12

    Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten …

    Aufwendungen für Post und Telekommunikation könnten daher allenfalls konkret abgerechnet werden (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28. Oktober 2011 II-25 WF 234/11, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2012, 316, m.w.N.).
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