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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.09.2013

Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2013 - IX ZB 16/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27331
BGH, 19.09.2013 - IX ZB 16/11 (https://dejure.org/2013,27331)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2013 - IX ZB 16/11 (https://dejure.org/2013,27331)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2013 - IX ZB 16/11 (https://dejure.org/2013,27331)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    RVG § 21 Abs. 1

  • Burhoff online

    Zurückverweisung, Verfassungsgericht, Angelegenheit

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neues Verfahren nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfall einer zweiten Terminsgebühr nach Rückverweisung durch ein Verfassungsgericht

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Neuer Rechtszug nach Aufhebung einer Gerichtsentscheidung und Zurückverweisung durch Verfassungsgericht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfall einer zweiten Terminsgebühr nach Rückverweisung durch ein Verfassungsgericht

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)

    RVG § 21 I; RVG VV Nr. 3104; ZPO § 321 a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3453
  • ZIP 2013, 2284 (Ls.)
  • MDR 2013, 1376
  • FamRZ 2013, 1971
  • DVBl 2014, 63
  • AnwBl 2013, 939
  • AnwBl Online 2013, 443
  • Rpfleger 2014, 45
  • ZfBR 2014, 41
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03

    Rechtsfolgen der Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus BGH, 19.09.2013 - IX ZB 16/11
    Rn. 8 bb) Da § 21 Abs. 1 RVG die durch eine Zurückverweisung entstehende Mehrarbeit des Rechtsanwalts vergüten soll (BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 46/03, NJW-RR 2004, 1294, 1295 zu § 15 Abs. 1 BRAGO; unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zur Vorläuferbestimmung des § 27RAGebO) und das Ausgangsgericht bei Zurückverweisung durch ein Verfassungsgericht die Sache im Lichte der verfassungsrechtlichen Entscheidung (…vgl. Hömig in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, 2009, § 95 Rn. 34) neu verhandeln muss, ist dem Rechtsanwalt auch in diesem Fall gemäß § 21 Abs. 1 RVG die hierdurch entstandene Mehrarbeit zu vergüten.
  • BGH, 28.10.2004 - III ZB 41/04

    Mindestbeschwerdewert für eine Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung; …

    Auszug aus BGH, 19.09.2013 - IX ZB 16/11
    Rn. 3 Die Rechtsbeschwerde ist zulässig (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 575 ZPO), wobei insbesondere ein Mindestbeschwerdewert wie für die sofortige Beschwerde in § 567 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - III ZB 41/04, NJW-RR 2005, 939), und auch begründet.
  • BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16

    Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite der Bindungswirkung …

    Es ist dann in den Fällen des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG Aufgabe des zuständigen Fachgerichts, in einem neuen Rechtszug (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZB 16/11 -, juris, Rn. 6) mit verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung erneut in der Sache zu entscheiden (vgl. BVerfGE 94, 164 - Sondervotum Sommer m.w.N.;… vgl. insgesamt Hömig, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 95 Rn. 35 ).
  • OLG Braunschweig, 07.08.2017 - 2 W 92/17

    Anspruch des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts auf …

    Rn. 8 Die hiergegen gerichtete Erinnerung des Antragstellers vom 03.05.2017 (Bl. 31 d. PKH-Heftes) hat das Landgericht durch Beschluss vom 19.05.2017 (Bl. 42 f. d. PKH-Heftes) zurückgewiesen und zur Begründung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 04.10.2013 (2 W 217/13 = NJOZ 2014, 954 ff. = JurBüro 2014, 20) Bezug genommen.

    Das Landgericht schließe sich hinsichtlich der Begründung seiner Auffassung den Erwägungen des Oberlandesgerichts Celle in dessen Beschluss vom 04.10.2013 (2 W 217/13 = NJOZ 2014, 954 ff. = JurBüro 2014, 20) an, welches eine zu den von dem Antragsteller zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (JurBüro 2016, 632) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (JurBüro 2016, 580) gegenteilige Auffassung vertrete.

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 345/19

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Anforderung an den Geschäftsverteilungsplan; …

    Hebt das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung auf und verweist es die Sache an ein im Sinne des § 95 Abs. 2 BVerfGG zuständiges Gericht zurück, wird das Ausgangsverfahren bei diesem Gericht in den Stand vor dem Erlass der aufgehobenen Entscheidung zurückversetzt (…vgl. Hömig in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, 60. EL Juli 2020, § 95 Rn. 35 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZB 16/11).
  • OVG Sachsen, 15.07.2024 - 2 A 10/23

    Asyl Russische Föderation; Roma; Besetzungsrüge

    Soweit sie hierzu auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vom 19. September 2013 - IX ZB 16/11) verweist, handelt es sich um einen im Kostenfestsetzungsverfahren ergangenen Beschluss zur Frage, ob nach Zurückverweisung kostenrechtlich von einem neuen Rechtszug auszugehen ist; für die Frage der vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts lässt sich daraus nichts herleiten.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2013 - IX ZR 204/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27752
BGH, 26.09.2013 - IX ZR 204/11 (https://dejure.org/2013,27752)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2013 - IX ZR 204/11 (https://dejure.org/2013,27752)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11 (https://dejure.org/2013,27752)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwertfestsetzung für ein erst in der Begründung beschränktes Rechtsmittel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Revisionsbeschränkung erlaubt keine Kostenfestsetzung über nicht weiter verfolgtes Klagebegehren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Revisionsbeschränkung erlaubt keine Kostenfestsetzung über nicht weiter verfolgtes Klagebegehren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschränkte Rechtsmittelbegründung: Welcher Streitwert? (IBR 2014, 1297)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 2173
  • MDR 2013, 1376
  • FamRZ 2013, 1971
  • WM 2013, 2098
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.2013 - IX ZR 75/12

    Bedeutung der Anträge des Rechtsmittelführers für die Bestimmung des Streitwerts …

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - IX ZR 204/11
    Voraussetzung einer gerichtlichen Festsetzung des für die anwaltlichen Gebühren maßgeblichen Werts nach §§ 32, 33 RVG ist nämlich, dass Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in einem gerichtlichen Verfahren in Rede stehen (BGH, Beschluss vom 4. April 2013 - IX ZR 75/12, nv, Rn. 3 mwN).
  • BGH, 07.03.2019 - IX ZR 143/18

    Rechtsanwaltsvergütung: Pflicht zur Abrechnung und Rückzahlung erhaltener …

    Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung gemäß § 32 Abs. 1 RVG auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11, ZIP 2013, 2173 Rn. 2;… Urteil vom 14. Dezember 2017, aaO Rn. 21).
  • BGH, 14.12.2017 - IX ZR 243/16

    Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr bei zunächst …

    Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung gemäß § 32 Abs. 1 RVG, der dem früheren § 9 BRAGO inhaltlich entspricht (…BT-Drucks. 15/1971, S. 196), auch für die Gebühren des Anwalts maßgeblich (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. April 2013 - IX ZR 75/12, nv Rn. 2; vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11, WM 2013, 2098 Rn. 2).

    Fehlt es daran, ist der Rechtsanwalt nicht gehindert, für seine auf einem umfassenderen Auftrag beruhenden Tätigkeiten Gebühren entsprechend seiner weitergehenden Tätigkeit gegen seinen Mandanten geltend zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013, aaO Rn. 4).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2024 - 2 U 37/24

    Zahnersatz

    Vor diesem Hintergrund wird der Streitwert durch die Differenz zwischen der erstinstanzlich ausgeurteilten Vertragsstrafe und dem von der Beklagten als angemessen erachteten Betrag gebildet (allg. zum Streitwert eines beschränkten Rechtsmittels auch: BGH, Beschl. v. 26.09.2013, Az.: IX ZR 204/11, zitiert nach BeckRS 2013, 17709).
  • BGH, 22.06.2023 - KZR 42/20

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit: Statthaftigkeit eines …

    Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert gerichtlich festgesetzt, ist diese Festsetzung gemäß § 32 Abs. 1 RVG auch für die Gebühren des Anwalts maßgeblich (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. April 2013 - IX ZR 75/12 Rn. 2; Beschluss vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11 Rn. 2).
  • BGH, 25.03.2020 - XII ZR 29/19

    Möglichkeit der Rücknahme einer Hilfsaufrechnung im Verfahren über die Beschwerde …

    Rn. 5 Die schon mit Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde erklärte Rücknahme der Hilfsaufrechnung führt dazu, dass die Hilfsaufrechnung für den gerichtlichen Streitwert im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 47 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 GKG nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Urteil vom 14. Dezember 2017 - IX ZR 243/16 - NJW-RR 2018, 700 Rn. 23 und BGH Beschluss vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11 - MDR 2013, 1376).
  • LG Karlsruhe, 16.02.2021 - 5 O 271/19

    Revisionsanwalt muss regelmäßig nur Erfolgsaussichten der …

    Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung gemäß § 32 Abs. 1 RVG auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend (BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11, Rn. 2; BGH…, Urteil vom 14. Dezember 2017 - IX ZR 243/16, Rn. 21;… Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage 2017, § 47, Rn. 49).
  • KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19

    Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des …

    Nur wenn keine Begründung vorliegt, prüft das Beschwerdegericht für die Festsetzung des Verfahrenswertes die Beschwer (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - IX ZR 204/11 -, Rn. 2, juris, zu § 47 GKG).
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