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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 26.03.2015

Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9887
BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14 (https://dejure.org/2015,9887)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2015 - V ZR 178/14 (https://dejure.org/2015,9887)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - V ZR 178/14 (https://dejure.org/2015,9887)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    WEG § 15 Abs. 3; BGB § 199 Abs. 1 und 5, § 242

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Verjährung und/oder Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung der zweckwidrigen Wohnnutzung einer vermieteten Teileigentumseinheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 3 WoEigG, § 199 Abs 1 BGB, § 199 Abs 5 BGB, § 242 BGB, § 535 BGB
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Verjährung und/oder Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung der zweckwidrigen Wohnnutzung einer vermieteten Teileigentumseinheit

  • IWW

    § 1004 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG, § 14 Nr. 2 WEG, § 199 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Unterlassung der langjährigen zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnraum; Nutzung von Hobbyräumen zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken; Verjährung des Unterlassunsanspruchs bzgl. der Nutzung einer ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wiederaufleben eines Unterlassungsanspruches bei zweckwidriger Nutzung von Sondereigentum durch Neuvermietung; §§ 199 Abs. 1, 5, 242 BGB; 15 Abs. 3 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 15 Abs. 3; BGB § 199 Abs. 1 und 5, § 242
    Zweckwidrige Nutzung von Teileigentum als Wohnraum

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 15 Abs. 3; BGB § 199 Abs. 1 und 5, § 242
    Verjährung und Verwirkung des Unterlassungsanspruchs gegenüber einem Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Wohnnutzung entgegen der Teilungserklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Unterlassung der langjährigen zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnraum; Nutzung von Hobbyräumen zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken; Verjährung des Unterlassunsanspruchs bzgl. der Nutzung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterlassung zweckwidriger Nutzung verjährt nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zweckfremde Vermietung in WEG: Unterlassungsanspruch selbst nach Jahrzehnten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der als Wohnung genutzte Keller - und die Unterlassungsansprüche der anderen Wohnungseigentümer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das zweckwidrig als Wohnraum genutzte Teileigentum - und die Verjährung des Unterlassungsanspruchs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer bei zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer bei zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Unterlassungsansprüchen der Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung des Sondereigentums

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kellerräume als Wohnung vermietet - wann verjährt Unterlassungsanspruch?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn Wohnungseigentümer ihr Sondereigentum zweckwidrig nutzen

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Unzulässiges Wohnen im Teileigentum - Verjährung oder Verwirkung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnen im Hobbyraum - Unterlassungsanspruch auch noch nach Jahrzehnten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnen im Hobbyraum - Unterlassungsanspruch auch nach Jahrzehnten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum zweckentfremdet

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung von Sondereigentum muss unterlassen werden

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsansprüche wegen zweckwidriger Nutzung verjähren nicht

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung und Verwirkung bei unzulässiger Nutzung (IMR 2015, 289)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 781
  • ZIP 2015, 44
  • MDR 2015, 697
  • NZM 2015, 495
  • ZMR 2015, 11
  • ZMR 2015, 731
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen …

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
    Die Nutzung solcher Nebenräume zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist jedenfalls dann nicht gestattet, wenn sie - wie hier - die Anlage um eine weitere Wohneinheit vergrößert (näher Senat, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7;… vgl. auch Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, GE 2015, 523 Rn. 10, jeweils mwN).

    Dies begründet einen Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer sowohl aus § 1004 Abs. 1 BGB als auch aus § 15 Abs. 3 WEG, und zwar gemäß § 14 Nr. 2 WEG auch bei einer Gebrauchsüberlassung an Dritte (vgl. nur Senat, Urteil vom 16. Mai 2014- V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 11 mwN).

    Darüber hinaus erschöpft sich die Störung nicht in der Gebrauchsüberlassung; vielmehr ist davon auszugehen, dass der vermietende Wohnungseigentümer auch nach diesem Zeitpunkt in der Lage ist, die weitere Störung zu verhindern (näher Senat, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 12 ff. mwN).

  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
    Rn. 12 a) Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 21. Oktober 2005- V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235 Rn. 10).

    An dem sogenannten Zeitmoment fehlt es in der Regel, wenn eine wiederholte Störung einen neuen Anspruch auslöst (Senat, Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 169/04, aaO Rn. 11).

    Jedenfalls eine solche Neuvermietung stellt in der Regel aus Sicht aller Beteiligten eine Zäsur dar (vgl. auch Senat, Urteil vom 21. Oktober 2005- V ZR 169/04, aaO Rn. 11).

  • BGH, 16.06.2011 - V ZA 1/11

    Wohnungseigentum: Nutzung eines Hobbyraums zu Wohnzwecken

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
    Rn. 9 c) Der Senat hat sich der letzteren Auffassung bereits in einer Fallkonstellation angeschlossen, in der es um eine auf einzelne Räume der Wohnung beschränkte zweckwidrige Nutzung durch den Sondereigentümer selbst ging (Beschluss vom 16. Juni 2011 - V ZA 1/11, ZfIR 2011, 757 Rn. 7).
  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung …

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
    Die Nutzung solcher Nebenräume zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist jedenfalls dann nicht gestattet, wenn sie - wie hier - die Anlage um eine weitere Wohneinheit vergrößert (näher Senat…, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, GE 2015, 523 Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZR 159/09

    Wohnungseigentum: Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung einer der …

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
    Rn. 14 c) Ob die Verwirkung während eines lange andauernden Mietverhältnisses eintreten kann, bedarf ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie auch den Sonderrechtsnachfolger bindet (vgl. zu einem langjährig andauernden Mietverhältnis in einem besonders gelagerten Einzelfall Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZR 159/09, ZWE 2010, 266 f.).
  • LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen …

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
    Solange die Nutzung anhalte, könne die Verjährungsfrist nicht in Gang gesetzt werden (LG Hamburg, ZWE 2014, 31, 33;… Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 134;… Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 15 Rn. 47;… Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 13 Rn. 105).
  • LG Saarbrücken, 24.10.2008 - 5 T 48/08
    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
    Die Störung setze sich jedenfalls bei gleichbleibender Qualität der Nutzung lediglich fort (Jacoby, ZWE 2012, 70, 74 f.; ähnlich LG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - 5 T 48/08, juris Rn. 58 ff.).
  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 136/18

    Nachbarrecht: Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf …

    Rn. 15 (2) Eine andere Beurteilung der Verjährung folgt nicht aus der Rechtsprechung des Senats, wonach eine Verjährung von Unterlassungsansprüchen nicht in Betracht kommt, wenn eine einheitliche Dauerhandlung vorliegt, die den rechtswidrigen Zustand fortlaufend aufrechterhält und die die Verjährungsfrist deshalb gar nicht in Gang setzt, oder wenn es sich um wiederholte Störungen handelt, die jeweils neue Ansprüche begründen (vgl. Senat…, Beschluss vom 16. Juni 2011 - V ZA 1/11, ZfIR 2011, 757 Rn. 7; Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, NJW-RR 2015, 781 Rn. 9;… Urteil vom 12. Juni 2015 - V ZR 168/14, NJW-RR 2016, 24 Rn. 31).
  • BGH, 20.10.2017 - V ZR 42/17

    Nachbarrecht: Tatsächliche Vermutung einer Errichtung einer Grenzanlage mit dem …

    Handlungsstörer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB ist aber auch derjenige, der die Beeinträchtigung durch einen anderen in adäquater Weise durch seine Willensbetätigung verursacht und in der Lage ist, die unmittelbar auftretende Störung zu verhindern (vgl. Senat…, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, MDR 2014, 1019 Rn. 12 mwN; Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, MDR 2015, 697 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 28.05.2025 - 5 U 15/17

    Peruanischer Bauer Luciano scheitert mit Klimaklage gegen RWE

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Falle von wiederholten Störungen jeweils neue Ansprüche begründet werden (BGH…, Urteil vom 22.02.2019 - V ZR 136/18, Rn. 15; BGH…, Beschluss vom 16.06.2011 - V ZA 1/11, Rn. 7; BGH, Urteil vom 08.05.2015 - V ZR 178/14, Rn. 7-9).
  • BGH, 12.06.2015 - V ZR 168/14

    Nachbarschutz in Rheinland-Pfalz: Unterlassungsanspruch gegen den unterirdischen …

    Bei einer derartigen Sachlage kommt eine Verjährung des Unterlassungsanspruchs nicht in Betracht, wobei dahinstehen kann, ob es sich um eine einheitliche Dauerhandlung handelt, die den rechtswidrigen Zustand fortlaufend aufrechterhält und die Frist deshalb gar nicht in Gang gesetzt wird oder wiederholte Störungen jeweils neue Ansprüche begründen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14 juris Rn. 9).
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des …

    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, ZMR 2015, 731 Rn. 12 mwN).

    Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, ohne dass es darauf ankäme, ob und unter welchen Voraussetzungen eine eingetretene Verwirkung den Kläger als Rechtsnachfolger binden kann (offen gelassen durch Senat, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, aaO Rn. 14).

  • LG Krefeld, 20.04.2018 - 1 S 68/17

    Abwehranspruch gegen Laub aus Nachbars Garten?

    Die Kammer wertet die Störung durch das unkontrollierte Wachsenlassen eines Baumes jedoch als eine Dauerhandlung, so dass der Anspruch im Ergebnis nicht verjährt (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 781).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    An dem sogenannten Zeitmoment fehlt es in der Regel, wenn eine wiederholte Störung einen neuen Anspruch auslöst (st. Rspr., vgl. Senat…, Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 169/04, NZM 2006, 192 Rn. 10 f.; Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, ZWE 2015, 262 Rn. 12).

    Die Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs wegen der zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit schützt deren Eigentümer davor, dass er das bislang geduldete Verhalten ändern oder aufgeben muss, vermittelt ihm jedoch nicht allgemein die Rechtsposition, die er innehätte, wenn die Nutzung von der Teilungserklärung gedeckt wäre (vgl. auch Senat, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14, ZWE 2015, 262 Rn. 13 a.E.).

    Ob und unter welchen Voraussetzungen die eingetretene Verwirkung - wie das Berufungsgericht meint - auch etwaige Sonderrechtsnachfolger bindet (vgl. auch Senat, Urteil vom 8. Mai 2015- V ZR 178/14, ZWE 2015, 262 Rn. 14), kann daher ebenso dahinstehen wie die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Wohnungseigentümer trotz eingetretener Verjährung oder Verwirkung ihrer Unterlassungsansprüche den rechtswidrigen Gebrauch durch einen Mehrheitsbeschluss für die Zukunft untersagen können (vgl. hierzu OLG Hamm, NZM 2009, 624, 625;… Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 13 Rn. 158).

  • BGH, 19.12.2018 - XII ZR 5/18

    Gewerberaummiete: Verjährung des Anspruchs des Vermieters gegen den Mieter auf …

    Rn. 22 aa) Der Bundesgerichtshof hat für den Bereich des Wohnungseigentumsrechts bereits entschieden, dass bei einer zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnraum der Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer aus § 1004 Abs. 1 BGB bzw. § 15 Abs. 3 WEG nicht verjährt, solange die Nutzung andauert (BGH Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14 - NJW-RR 2015, 781 Rn. 9;… vgl. auch BGH Beschluss vom 16. Juni 2011 - V ZA 1/11 - ZMR 2011, 967 Rn. 7).

    Zur Begründung wurde dabei im Wesentlichen darauf abgestellt, dass in diesem Fall der Schwerpunkt der Störung nicht vornehmlich in der Aufnahme der zweckwidrigen Nutzung liegt, sondern die übrigen Wohnungseigentümer in gleicher Weise dadurch beeinträchtigt werden, dass die zweckwidrige Nutzung dauerhaft aufrechterhalten wird (BGH Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14 - NJW-RR 2015, 781 Rn. 9).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 9 U 14/15

    Eigentumswohnanlage: Ausbau von Kellerräumen zur Wohnnutzung durch den einen …

    Eine nutzungsbeschränkende Vereinbarung ließe sich aus der Bezeichnung "Hobbyraum" in der Teilungserklärung oder im Aufteilungsplan nur dann herleiten, wenn eine ausdrückliche Nutzungsregelung, wie vorliegend in § 5 der Teilungserklärung, fehlt (vgl. zu solchen Fallgestaltungen BGH, NJW-RR 2015, 781; BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - V ZA 1/11 -, zitiert nach juris; OLG Schleswig, MDR 2004, 1178).

    Entgegen der Auffassung der Kläger ergibt sich auch aus der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.05.2015 (NJW-RR 2015, 781) nichts anderes.

  • OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verbreitung eines Gerüchts; Abrufbarkeit in …

    Rn. 187 Entscheidend ist insoweit die allgemein anerkannte Unterscheidung zwischen einmaligen Handlungen, die zu einer fortdauernden Beeinträchtigung, einer Fortwirkung des Eingriffs führen - dann kann die Verjährung mit der Handlung (Zuwiderhandlung, § 199 Abs. 5 BGB) zu laufen beginnen - und Dauerhandlungen, bei denen der Eingriff andauert - dann kann die Verjährung nicht beginnen, solange der Eingriff andauert (…siehe dazu etwa Palandt-Herrler, BGB, 78. Aufl., § 1004 Rn. 45 und Palandt-Ellenberger, a. a. O., § 199 Rn. 22 f.;… MüKo BGB/Grothe, 8. Aufl., § 199 Rn. 13, 15; als Beispiele aus der Rechtsprechung etwa BGH NJW 1994, 999, 1000 f. - zum Beseitigungsanspruch;… BGH NJW-RR 2016, 24 Rn. 31; BGH NJW-RR 2015, 781 Rn. 9; BGH NJW 2004, 1035, 1036 - jeweils zum Unterlassungsanspruch).
  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 144/14

    Erbbaurechtsvertrag über ein Wohngrundstück zwischen einer öffentlichen …

  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen einen …

  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18

    Nichtvorlage des Mietvertrags als wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer …

  • LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20

    Sondereigentum zweckbestimmungswidrig genutzt - Unterlassungsanspruch aber …

  • OLG Frankfurt, 23.04.2026 - 16 U 38/25

    Rechtswidriger Eingriff in Gewerbebetrieb bei Veröffentlichung eines …

  • BGH, 19.03.2024 - X ZR 9/23

    Automatisierte Wärmebehandlung - Verjährungsfrist bei Anspruch auf …

  • LG Frankfurt/Main, 27.02.2024 - 8 O 540/23

    Wettbewerbsrecht: Medizinisches Cannabis

  • OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17

    Verjährung des Anspruchs auf Unterlassung mietvertragswidriger Nutzung von …

  • OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22

    Unterlassung der Nutzung eines über ein Privatgrundstück verlaufenden Weges

  • OLG Dresden, 09.08.2019 - 5 U 936/19

    Rückzahlung überzahlter Betriebskosten

  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 28/17

    Rücküberstellungshaft: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen …

  • OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24

    Abweichung der tatsächlichen Mietfläche nur Mangel bei Festlegung als …

  • LG Berlin, 01.10.2019 - 52 O 164/18

    Namensanmaßung bei Nutzung eines Politikernamens für eine parteinahe Stiftung

  • LG Karlsruhe, 30.12.2020 - 11 S 129/18

    Keller darf nicht als Wohnung genutzt werden!

  • OLG Stuttgart, 12.10.2016 - 3 U 60/13

    Nachbarschutz: Vorliegen einer unzulässigen "besonderen Leitung" bei …

  • OLG Dresden, 19.09.2016 - 5 U 566/16

    Zulässigkeit des Widerspruchs gegen eine Arrestanordnung

  • AG München, 09.01.2024 - 1294 C 14674/23

    Nutzung von Hobbyräumen als Wohnräume

  • AG München, 09.01.2024 - 1294 C 14674/231294 C 14674/23
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 9 S 45/11

    Seitliche Garteneinfassung ist keine "Markise"!

  • LG Berlin, 16.01.2019 - 55 S 46/18

    Unterlassungsanspruch gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung …

  • LG München I, 17.09.2021 - 34 O 21245/14

    Unterlassungsanspruch, Teilungserklärung, Einzelrichter, …

  • OLG Dresden, 30.06.2017 - 5 U 1681/16
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2025 - 10 LA 4/25

    Verjährung der Wiederaufforstungsanordnung; Konkretisierung einer gesetzlichen …

  • OLG Köln, 11.10.2018 - 15 U 81/17

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über die …

  • LG Berlin, 20.12.2022 - 67 T 77/22

    Bemessung des Gebührenstreitwerts einer auf die Feststellung der preisrechtlich …

  • LG Hamburg, 19.10.2016 - 318 T 33/16

    Trimmraum mit Dusche darf nicht als Wohnung genutzt werden!

  • LG Dortmund, 20.10.2015 - 1 S 464/14

    Beschluss einer Eigentümerversammlung bzgl. Beseitigungsanspruchs der …

  • AG Frankfurt/Main, 19.02.2020 - 33 C 1451/19
  • LG Hamburg, 15.06.2016 - 318 S 43/16

    Wohnungseigentumsanlage: Inanspruchnahme eines kleinen Teils des …

  • LG Frankfurt/Main, 12.10.2023 - 13 S 97/22
  • AG München, 14.12.2021 - 1294 C 13676/21

    Anspruch auf erstmalige plangerechte Herstellung

  • LG Berlin, 14.03.2019 - 55 S 46/18

    Kein Gastronomiebetrieb in einer Gewerbeeinheit

  • AG Oberhausen, 02.05.2018 - 34 C 28/17

    Einigung über ein Sondernutzungsrecht ohne Grundbucheintrag bindet den …

  • LG Aachen, 24.01.2020 - 8 O 165/19
  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 246/18

    Unterlassungsanspruch einer zweckwidrigen Nutzung kann nach Mieterwechsel …

  • LG Bielefeld, 04.10.2017 - 23 T 491/17

    Anforderungen an die Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines …

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.03.2015 - I-22 U 147/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6471
OLG Hamm, 26.03.2015 - I-22 U 147/14 (https://dejure.org/2015,6471)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2015 - I-22 U 147/14 (https://dejure.org/2015,6471)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. März 2015 - I-22 U 147/14 (https://dejure.org/2015,6471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 123, 138, 812
    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufs bei spekulativer Bauerwartung

  • ibr-online

    Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet: Verkäufer muss nicht aufklären

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäufers über Lage des Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäufers über Lage des Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten bei dem Verkauf eines Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufs bei spekulativer Bauerwartung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Sittenwidrigkeit bei spekulativem Kaufvertrag über potenzielles Bauland! (IMR 2015, 247)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstückskaufvertrag: Keine Aufklärungspflicht über Landschaftsschutzgebiet! (IMR 2015, 248)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1189
  • MDR 2015, 697
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 218/01

    Begriff des Bauerwartungslandes; Verkauf eines Grundstücks unter Wert

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2015 - 22 U 147/14
    Auch wenn dieser Preis den objektiven Marktwert - so ein solcher überhaupt feststellbar sein sollte - stark übersteigen sollte, wäre der Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Beklagten in Anbetracht der dargelegten, ungewöhnlich offenen Bewertungssituation verfehlt (vgl. BGH NJW 2003, 283 (284)).

    Rn. 31 Ob es sich bei dem Kaufobjekt bereits um "Bauerwartungsland" i.S.v. § 5 Abs. 2 ImmoWertV handelt (vgl. dazu BGH NJW 2003, 283 (284)), kann dahinstehen, da - auch nach dem Ergebnis der mündlichen Anhörung der Parteien im Senatstermin - nicht feststellbar ist, dass sie den Begriff, wenn er denn bei den Vertragsverhandlungen wörtlich gefallen sein sollte, in diesem rechtstechnischen Sinne verstanden hätten.

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 279/11

    Grundstückskaufvertrag: Stillschweigende Bevollmächtigung eines Vermittlers zur …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2015 - 22 U 147/14
    Rn. 61 Zwischen Verkäufer und Käufer kommt ein Beratungsvertrag zu Stande, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt (NJW 2013, 1873 Rn. 7).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 9/13

    Erwerb einer Steuersparimmobilie: Beratungspflichtverletzung des Vermittlers; …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2015 - 22 U 147/14
    Aus der Verletzung einer hieraus resultierenden Pflicht des Verkäufers zur korrekten und vollständigen Information des Käufers kann sich ein Anspruch des Käufers auf Rückabwicklung des Kaufvertrags ergeben, §§ 280 Abs. 1 Satz 1, 249 BGB (s. etwa BGH BeckRS 2013, 19778).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2015 - 22 U 147/14
    Rn. 59 Anzumerken ist noch, dass ein Anspruch der Klägerin aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen im Anwendungsbereich des - grundsätzlich vorrangigen - Kaufgewährleistungsrechts eine vorsätzliche vorvertragliche Pflichtverletzung des Beklagten voraussetzen würde (vgl. BGH NJW 2009, 2120; NJW 2010, 858).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2015 - 22 U 147/14
    Die Aufklärung über eine solche Tatsache kann der Vertragspartner redlicherweise aber nur verlangen, wenn er im Rahmen seiner Eigenverantwortung nicht gehalten ist, sich selbst über diese Tatsache zu informieren (zum Ganzen: BGH NJW 2010, 3362 Rn. 21-23).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2015 - 22 U 147/14
    Rn. 59 Anzumerken ist noch, dass ein Anspruch der Klägerin aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen im Anwendungsbereich des - grundsätzlich vorrangigen - Kaufgewährleistungsrechts eine vorsätzliche vorvertragliche Pflichtverletzung des Beklagten voraussetzen würde (vgl. BGH NJW 2009, 2120; NJW 2010, 858).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2015 - 22 U 147/14
    Rn. 57 Macht ein Verkäufer vorvertraglich Angaben, die für den Kaufentschluss des anderen Teils von Bedeutung sein können, so müssen diese Angaben richtig sein (BGH NJW 1998, 302).
  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 182/08

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Täuschung des Mietverkäufers über eine in …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2015 - 22 U 147/14
    Die Klägerin hat kein Rücktrittsrecht, sodass dahinstehen kann, ob ihre Anfechtungserklärung vom 02.12.2013 als Rücktritt ausgelegt bzw. in eine Rücktrittserklärung umgedeutet werden könnte (vgl. dazu BGH NJW 2010, 2503 Rn. 15 f.).
  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2015 - 22 U 147/14
    Ein besonders grobes Missverhältnis liegt bei einem Grundstückskaufvertrag bereits dann vor, wenn der Kaufpreis knapp das Doppelte des Marktwertes des Grundstücks beträgt (BGH NJW 2010, 363 Rn. 12;… Armbrüster a.a.O. Rn. 114).
  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2015 - 22 U 147/14
    Rn. 54 Geschäftsgrundlage sind die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren oder von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Fortbestand oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGH NJW 2001, 1204).
  • LG Dortmund, 27.08.2014 - 6 O 87/14

    Risikoverteilung zu Lasten des Käufers im Hinblick auf den Marktwert eines …

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