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Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.11.2015

Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2015 - VI ZB 18/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,32466
BGH, 20.10.2015 - VI ZB 18/15 (https://dejure.org/2015,32466)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2015 - VI ZB 18/15 (https://dejure.org/2015,32466)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - VI ZB 18/15 (https://dejure.org/2015,32466)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2 und 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 520 Abs 3 Nr 2 ZPO, § 520 Abs 3 Nr 3 ZPO
    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift

  • IWW

    § 522 Abs. 1 Satz 4, § ... 575 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO, § 296 Abs. 2 ZPO, § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründungsschrift; Schmerzensgeldbegehren und Ersatz außergerichtlicher Anwaltskosten wegen der Folgen einer tätlichen Auseinandersetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2 -3; ZPO § 574 Abs. 2
    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründungsschrift; Schmerzensgeldbegehren und Ersatz außergerichtlicher Anwaltskosten wegen der Folgen einer tätlichen Auseinandersetzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was gehört zum notwendigen Inhalt der Berufungsbegründungsschrift?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Inhalt der Berufungsschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründungsschrift - und ihr notwendiger Inhalt

Besprechungen u.ä. (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Inhalt der Berufungsschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufungsbegründung: Bloßer Verweis auf Vorbringen in erster Instanz reicht nicht! (IBR 2016, 1044)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1532
  • MDR 2016, 112
  • NZV 2016, 24
  • VersR 2016, 616
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12

    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift: Anforderungen an die Rüge …

    Auszug aus BGH, 20.10.2015 - VI ZB 18/15
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche und weshalb der Berufungskläger bestimmte Punkte des angefochtenen Urteils bekämpft (…st. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. März 2015 - VI ZB 6/14, NJW-RR 2015, 757 Rn. 5;… vom 10. Februar 2015 - VI ZB 26/14, NJW-RR 2015, 756 Rn. 7;… vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14, VersR 2015, 728 Rn. 7;… vom 11. März 2014 - VI ZB 22/13, VersR 2014, 895 Rn. 8 f.; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - IX ZB 46/12, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 22.03.2006 - VIII ZR 212/04

    Anforderungen an die Formulierung des Antrags in der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 20.10.2015 - VI ZB 18/15
    Rn. 7 a) Unerheblich ist allerdings, dass der Schriftsatz keine ausdrücklichen Berufungsanträge enthält (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO), weil aus dem Schriftsatz zweifelsfrei zu erkennen ist, dass die Klägerin ihr Klageziel, mit dem sie in erster Instanz unterlag, uneingeschränkt weiterverfolgen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2006 - VIII ZR 212/04, NJW 2006, 2705 Rn. 8 und Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZB 184/11, NJW-RR 2012, 397).
  • BGH, 10.02.2015 - VI ZB 26/14

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung nach erstinstanzlicher Abweisung …

    Auszug aus BGH, 20.10.2015 - VI ZB 18/15
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche und weshalb der Berufungskläger bestimmte Punkte des angefochtenen Urteils bekämpft (…st. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. März 2015 - VI ZB 6/14, NJW-RR 2015, 757 Rn. 5; vom 10. Februar 2015 - VI ZB 26/14, NJW-RR 2015, 756 Rn. 7;… vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14, VersR 2015, 728 Rn. 7;… vom 11. März 2014 - VI ZB 22/13, VersR 2014, 895 Rn. 8 f.; BGH…, Beschluss vom 22. Mai 2014 - IX ZB 46/12, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 02.02.2012 - V ZB 184/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung in einem …

    Auszug aus BGH, 20.10.2015 - VI ZB 18/15
    Rn. 7 a) Unerheblich ist allerdings, dass der Schriftsatz keine ausdrücklichen Berufungsanträge enthält (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO), weil aus dem Schriftsatz zweifelsfrei zu erkennen ist, dass die Klägerin ihr Klageziel, mit dem sie in erster Instanz unterlag, uneingeschränkt weiterverfolgen wollte (vgl. BGH…, Urteil vom 22. März 2006 - VIII ZR 212/04, NJW 2006, 2705 Rn. 8 und Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZB 184/11, NJW-RR 2012, 397).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2021 - 10 U 6/20

    Haftung eines Nachbarn für "Stalking"

    Rn. 47 Soweit sich die Kläger in der Berufungsbegründung darauf beschränkt haben, wegen der Berufungsanträge auf die erstinstanzlich gestellten Anträge zu verweisen, genügt dies den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO, zumal der Berufungsschrift eine Kopie des angefochtenen Urteils beigefügt war, dessen Tatbestand sich diese Anträge entnehmen lassen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2009, XI ZB 36/09, NJW-RR 2010, 424, 425; BGH, Beschl. v. 20.10.2015, VI ZB/15, NJW-RR 2015, 1532).
  • BGH, 19.11.2020 - I ZR 110/19

    Nebenintervention im Streit um Maklerlohnansprüche für Tätigkeiten im …

    Erforderlich ist eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger weshalb bekämpft (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - VI ZB 18/15, NJW-RR 2015, 1532 Rn. 8;… BGH, NJW-RR 2016, 1269 Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 7. Juni 2018 - I ZB 57/17, GRUR 2018, 971 Rn. 5;… Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZB 48/19, juris Rn. 10;… Beschluss vom 29. September 2020 - VI ZB 92/19, juris Rn. 7).
  • OLG Schleswig, 29.10.2018 - 5 U 290/18

    Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN

    Entsprechendes gilt für die Bezeichnung der konkreten Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellung im angefochtenen Urteil begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - VI ZB 18/15, Rn. 8).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2015 - XII ZB 289/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36772
BGH, 04.11.2015 - XII ZB 289/15 (https://dejure.org/2015,36772)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2015 - XII ZB 289/15 (https://dejure.org/2015,36772)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2015 - XII ZB 289/15 (https://dejure.org/2015,36772)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verfahrenskostenhilfe: Behandlung des Verfahrenskostenhilfeantrags für ein wegen Anwaltszwangs unzulässiges persönliches Rechtsmittel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO, § 64 Abs 2 S 4 FamFG, § 114 FamFG
    Verfahrenskostenhilfe: Behandlung des Verfahrenskostenhilfeantrags für ein wegen Anwaltszwangs unzulässiges persönliches Rechtsmittel

  • IWW

    § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 64 Abs. 2 Satz 4, 114 FamFG, § 64 Abs. 1 Satz 2 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinderung des verfahrenskostenhilfebedürftigen Rechtsmittelführers an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels; Einlegung eines wegen bestehenden Anwaltszwangs unzulässigen persönlichen Rechtsmittels und Beantragung von Verfahrenskostenhilfe für dieses Rechtsmittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 233; GG Art. 2 Abs. 1
    Hinderung des verfahrenskostenhilfebedürftigen Rechtsmittelführers an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels; Einlegung eines wegen bestehenden Anwaltszwangs unzulässigen persönlichen Rechtsmittels und Beantragung von Verfahrenskostenhilfe für dieses Rechtsmittel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und der Anwaltszwang für das Rechtsmittel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bearbeitung eines Verfahrenskostenhilfeantrag während Rechtsmittelfrist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bearbeitung eines Verfahrenskostenhilfeantrag während Rechtsmittelfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 186
  • MDR 2016, 112
  • FamRZ 2016, 209
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05

    Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZB 289/15
    Das Rechtsmittelgericht hat auch in diesem Fall zunächst über die beantragte Verfahrenskostenhilfe zu entscheiden, bevor es das Rechtsmittel als unzulässig verwirft (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 23. März 2011, XII ZB 51/11, FamRZ 2011, 881 und vom 20. Juli 2005, XII ZB 31/05, FamRZ 2005, 1537).

    Das gilt auch dann, wenn neben dem Verfahrenskostenhilfegesuch ein unzulässiges Rechtsmittel eingelegt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537).

  • BGH, 23.03.2011 - XII ZB 51/11

    Prozesskostenhilfeantrag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist: …

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZB 289/15
    Das Rechtsmittelgericht hat auch in diesem Fall zunächst über die beantragte Verfahrenskostenhilfe zu entscheiden, bevor es das Rechtsmittel als unzulässig verwirft (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 23. März 2011, XII ZB 51/11, FamRZ 2011, 881 und vom 20. Juli 2005, XII ZB 31/05, FamRZ 2005, 1537).

    Das Beschwerdegericht hat dementsprechend zunächst über das Verfahrenskostenhilfegesuch zu entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11 - FamRZ 2011, 881 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist in …

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZB 289/15
    Das Beschwerdegericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Antragstellers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 689/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familienstreitssache: Beginn der …

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZB 289/15
    Denn jedenfalls wäre im ordentlichen Geschäftsgang eine rechtzeitige Weiterleitung des Verfahrenskostenhilfegesuchs an das Amtsgericht noch möglich gewesen, nachdem das Gesuch am 9. Juli 2014 und somit mehr als zwei Wochen vor Ablauf der Rechtsmittelfrist bei ihm eingegangen war (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 689/13 - NJW-RR 2014, 1347 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 17.07.2013 - XII ZB 174/10

    Berufung in einer Familiensache: Anforderungen an eine fristwahrende …

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZB 289/15
    Rn. 6 a) Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist Prozesskostenhilfe (oder Verfahrenskostenhilfe) beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen oder rechtzeitig zu begründen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (…Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14 - FamRZ 2015, 1103 Rn. 5 und vom 17. Juli 2013 - XII ZB 174/10 - FamRZ 2013, 1720 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 96/14

    Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist in …

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZB 289/15
    Rn. 6 a) Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist Prozesskostenhilfe (oder Verfahrenskostenhilfe) beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen oder rechtzeitig zu begründen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14 - FamRZ 2015, 1103 Rn. 5 …und vom 17. Juli 2013 - XII ZB 174/10 - FamRZ 2013, 1720 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 14.03.2017 - VI ZB 36/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gleichzeitige Beantragung von …

    Das Berufungsgericht hat - wie im Folgenden näher ausgeführt - das Verfahrensgrundrecht des Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGH, Beschlüsse vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 4;… vom 23. April 2013 - II ZB 21/11, NJW 2013, 2822 Rn. 7;… vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, FamRZ 2011, 881 Rn. 7;… vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 10; vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227).

    Rn. 6 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (…vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. Januar 2017 - VI ZB 30/16, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 6 mwN).

    Da die Prozesskostenhilfe beantragende Partei wegen ihrer Prozesskostenhilfebedürftigkeit gehindert ist, einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung im Berufungsverfahren zu beauftragen, ist ihr, wenn sie nach den gegebenen Umständen nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste, nach Entscheidung über die Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 6).

    Das Berufungsgericht hat dementsprechend zunächst über das Prozesskostenhilfegesuch zu entscheiden, um so der Partei Gelegenheit zu geben, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen, falls sie beabsichtigt, das Berufungsverfahren - im Falle der Versagung von Prozesskostenhilfe auf eigene Kosten - durchzuführen (BGH, Beschlüsse vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 6;… vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, FamRZ 2011, 881 Rn. 10; vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218, 1219).

  • BGH, 10.01.2024 - XII ZB 510/23

    Entscheidung über Verfahrenskostenhilfe und Zulässigkeit des Rechtsmittels

    Das Rechtsmittelgericht hat auch in diesem Fall zunächst über die beantragte Verfahrenskostenhilfe zu entscheiden, bevor es das Rechtsmittel als unzulässig verwirft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209).

    Das Beschwerdegericht hat dementsprechend zunächst über das Verfahrenskostenhilfegesuch zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15 - FamRZ 2016, 209 Rn. 6 mwN).

    Er durfte darauf vertrauen, dass das Oberlandesgericht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach bei rechtzeitig gestelltem Verfahrenskostenhilfeantrag zunächst über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zu entscheiden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15 - FamRZ 2016, 209 Rn. 6 mwN), entsprechen und ihn nicht durch eine gleichzeitige Entscheidung über den Verfahrenskostenhilfeantrag und die Verwerfung der Beschwerde rechtlos stellen würde.

    Dem Beklagten bleibt es unbenommen, erneut Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren zu beantragen (§ 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15 - FamRZ 2016, 209 Rn. 9 …und vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11 - FamRZ 2011, 881 Rn. 15).

  • BGH, 13.12.2016 - VIII ZB 15/16

    Berufung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor Entscheidung über …

    Rn. 8 a) Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen oder rechtzeitig zu begründen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (…BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, aaO unter II 2 a;… vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 7, 16;… vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, NJW-RR 2011, 995 Rn. 9; vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, NJW-RR 2016, 186 Rn. 6; jeweils mwN).

    Das gilt auch dann, wenn neben dem Prozesskostenhilfegesuch - wie hier - ein unzulässiges Rechtsmittel eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, aaO mwN).

  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZB 22/18

    Entscheidung über Prozesskostenhilfegesuch innerhalb der Rechtsmittelfrist

    Rn. 7 a) Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt und alles in seinen Kräften Stehende getan hat, damit über diesen Antrag ohne Verzögerung entschieden werden kann, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen oder rechtzeitig zu begründen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (…BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, NJW-RR 2011, 995 Rn. 9; vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, NJW-RR 2016, 186 Rn. 6;… vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, aaO Rn. 8;… vom 24. Januar 2017 - VI ZB 30/16, NJW 2017, 1179 Rn. 11).

    Auch die Einlegung der Berufung kann die bedürftige Partei bis zur Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zurückstellen (…Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, NJW-RR 2013, 509 Rn. 10;… vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, aaO); zudem ist es auch unschädlich, wenn gleichzeitig mit dem Prozesskostenhilfegesuch eine unzulässige Berufung eingelegt wird (BGH, Beschlüsse vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, aaO;… vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, aaO;… vom 14. März 2017 - VI ZB 36/16, NJW-RR 2017, 895 Rn. 6).

  • BGH, 24.11.2022 - IX ZB 9/22

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der …

    Dieses verbietet es den Gerichten, Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227;… vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 10; vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 4;… vom 14. März 2017 - VI ZB 36/16, NJW-RR 2017, 895 Rn. 4;… vom 21. August 2018 - VIII ZB 22/18, NJW-RR 2018, 1271 Rn. 5).

    Rn. 6 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. November 2015, aaO Rn. 6;… vom 14. März 2017, aaO Rn. 6;… vom 21. August 2018, aaO Rn. 7).

    Da die Prozesskostenhilfe beantragende Partei wegen ihrer Hilfebedürftigkeit gehindert ist, einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung im Berufungsverfahren zu beauftragen, ist ihr, wenn sie nach den gegebenen Umständen nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste, nach Entscheidung über die Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 6;… vom 14. März 2017, aaO Rn. 6).

  • BGH, 30.11.2016 - XII ZA 55/16

    Verfahrenskostenhilfe: Versagung wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten …

    Denn die Beschwerdeentscheidung ist rechtlich unzutreffend, weil das Oberlandesgericht die Beschwerde nicht wegen Verstoßes gegen den Anwaltszwang verwerfen durfte, ohne zuvor über den Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragsgegners zu entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15 - FamRZ 2016, 209 Rn. 5 f.).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZA 26/16

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes; …

    Das gilt auch dann, wenn er neben dem Prozesskostenhilfegesuch ein unzulässiges Rechtsmittel eingelegt hat, weil er wegen seiner Bedürftigkeit gehindert ist, einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen (BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 6 mwN).
  • OLG Jena, 28.10.2016 - 1 UF 323/16

    Beschwerde gegen einen Versäumnisbeschluss in einer Kindesunterhaltssache: …

    Das Rechtsmittelgericht hat auch in diesem Fall zunächst über die beantragte Verfahrenskostenhilfe zu entscheiden, bevor es das Rechtsmittel als unzulässig verwirft (BGH, FamRZ 2016, 209).
  • BGH, 20.09.2016 - IV ZB 14/16

    Anspruch des Klägers auf Deckungsschutz in Form der Beiordnung eines …

    Selbst wenn man zugunsten des Klägers unterstellte, es habe sich bei seinem Antrag um einen solchen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts gehandelt, käme eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist nicht in Betracht, weil der Antrag nicht - was aber erforderlich gewesen wäre - innerhalb der Beschwerdefrist gestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, NJW-RR 2016, 186 Rn. 6 m. w. N.;… vom 23. April 2015 - VII ZA 1/15, juris Rn. 2 m. w. N.).
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