Rechtsprechung
| BGH, 18.07.2017 - VI ZR 52/16 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Unterrichtung der Partei über den Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 234 ZPO, § 544 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Unterrichtung der Partei über den Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist - IWW
§ 233 Satz 1, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 1 Satz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ausreichende Darlegung einer unverschuldeten Fristversäumung; Zuzurechnendes Verschulden des Prozessbevollmächtigten
- Anwaltsblatt
§ 85 ZPO, § 233 ZPO
Anwalt muss Mandant über Rechtsmittel richtig belehren - Anwaltsblatt
§ 85 ZPO, § 233 ZPO
Anwalt muss Mandant über Rechtsmittel richtig belehren - ra.de
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ausreichende Darlegung einer unverschuldeten Fristversäumung; Zuzurechnendes Verschulden des Prozessbevollmächtigten
- datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Unterrichtung der Partei über den Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwalt muss zutreffend über Ablauf der Rechtsmittelfrist belehren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Pflicht eines Prozessbevollmächtigten zur Unterrichtung seiner Partei über das Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 24.02.2015 - 9 O 298/14
- OLG Celle, 03.12.2015 - 13 U 45/15
- BGH, 18.07.2017 - VI ZR 52/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1210
- MDR 2017, 1203
- MDR 2018, 13
- FamRZ 2017, 1764
- VersR 2017, 1419
- AnwBl 2017, 1117
- AnwBl Online 2017, 716
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.02.1977 - IV ZR 170/76
Urteilszustellung - Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus BGH, 18.07.2017 - VI ZR 52/16
Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann (im Anschluss an Senat…, Beschluss vom 9. Mai 1989, VI ZB 12/89, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1977, IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20. Mai 1981, IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850 und vom 30. Mai 1985, III ZB 10/85, VersR 1985, 768).Diese Unterrichtung erfordert eine richtige Belehrung über den Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12. März 1969, IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635, 636 und vom 9. Februar 1977, IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198).
Rn. 12 aa) Das Mandat eines Prozessbevollmächtigten ist grundsätzlich nicht beendet, bevor er seinem Auftraggeber das Urteil übersandt, dessen Zustellung mitgeteilt und auf die Rechtsmittelmöglichkeiten hingewiesen hat (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1959 - IV ZR 206/59, BGHZ 31, 351, 354; Beschlüsse vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20. September 1989 - IVb ZB 91/89, NJW 1990, 189, 190).
Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann (Senat…, Beschluss vom 9. Mai 1989 - VI ZB 12/89, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20. Mai 1981 - IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850; vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85, VersR 1985, 768).
Diese Unterrichtung erfordert eine richtige Belehrung über den Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist (BGH, Beschlüsse vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635, 636; vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198).
Wegen der Bedeutung dieser Angelegenheit darf der Rechtsanwalt diese Aufgabe nur einem gut ausgebildeten und zuverlässigen Büropersonal, das er mit genauen, unmissverständlichen Anweisungen versehen hat, übertragen (Senat…, Beschluss vom 9. Mai 1989 - VI ZB 12/89, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635, 636; vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85, VersR 1985, 768).
- BGH, 30.05.1985 - III ZB 10/85
Prozeßbevollmächtigter - Zeitpunkt der Urteilszustellung - Rechtsmitteleinlegung …
Auszug aus BGH, 18.07.2017 - VI ZR 52/16
Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann (im Anschluss an Senat…, Beschluss vom 9. Mai 1989, VI ZB 12/89, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1977, IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20. Mai 1981, IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850 und vom 30. Mai 1985, III ZB 10/85, VersR 1985, 768).Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann (Senat…, Beschluss vom 9. Mai 1989 - VI ZB 12/89, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20. Mai 1981 - IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850; vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85, VersR 1985, 768).
Wegen der Bedeutung dieser Angelegenheit darf der Rechtsanwalt diese Aufgabe nur einem gut ausgebildeten und zuverlässigen Büropersonal, das er mit genauen, unmissverständlichen Anweisungen versehen hat, übertragen (Senat…, Beschluss vom 9. Mai 1989 - VI ZB 12/89, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635, 636; vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85, VersR 1985, 768).
- BGH, 12.03.1969 - IV ZB 1061/68
Wirksamkeit der Zustellung bei Ungenauigkeiten im Empfangsbekenntnis - Zurechnung …
Auszug aus BGH, 18.07.2017 - VI ZR 52/16
Diese Unterrichtung erfordert eine richtige Belehrung über den Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12. März 1969, IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635, 636 und vom 9. Februar 1977, IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198).Diese Unterrichtung erfordert eine richtige Belehrung über den Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist (BGH, Beschlüsse vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635, 636; vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198).
Wegen der Bedeutung dieser Angelegenheit darf der Rechtsanwalt diese Aufgabe nur einem gut ausgebildeten und zuverlässigen Büropersonal, das er mit genauen, unmissverständlichen Anweisungen versehen hat, übertragen (Senat…, Beschluss vom 9. Mai 1989 - VI ZB 12/89, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635, 636; vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85, VersR 1985, 768).
- BGH, 09.05.1989 - VI ZB 12/89
Rechtliche Einordnung der fehlenden Unterrichtung des Klägers durch den …
Auszug aus BGH, 18.07.2017 - VI ZR 52/16
Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 9. Mai 1989, VI ZB 12/89, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1977, IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20. Mai 1981, IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850 und vom 30. Mai 1985, III ZB 10/85, VersR 1985, 768).Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann (Senat, Beschluss vom 9. Mai 1989 - VI ZB 12/89, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20. Mai 1981 - IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850; vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85, VersR 1985, 768).
Wegen der Bedeutung dieser Angelegenheit darf der Rechtsanwalt diese Aufgabe nur einem gut ausgebildeten und zuverlässigen Büropersonal, das er mit genauen, unmissverständlichen Anweisungen versehen hat, übertragen (Senat, Beschluss vom 9. Mai 1989 - VI ZB 12/89, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635, 636; vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85, VersR 1985, 768).
- BGH, 20.05.1981 - IVb ZB 524/81
Prozeßbevollmächtigter - Verschulden - Rechtsberatung - Urteilszustellung - …
Auszug aus BGH, 18.07.2017 - VI ZR 52/16
Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann (im Anschluss an Senat…, Beschluss vom 9. Mai 1989, VI ZB 12/89, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1977, IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20. Mai 1981, IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850 und vom 30. Mai 1985, III ZB 10/85, VersR 1985, 768).Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann (Senat…, Beschluss vom 9. Mai 1989 - VI ZB 12/89, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20. Mai 1981 - IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850; vom 30. Mai 1985 - III ZB 10/85, VersR 1985, 768).
- BGH, 16.12.1959 - IV ZR 206/59
Restitutionsklage
Auszug aus BGH, 18.07.2017 - VI ZR 52/16
Rn. 12 aa) Das Mandat eines Prozessbevollmächtigten ist grundsätzlich nicht beendet, bevor er seinem Auftraggeber das Urteil übersandt, dessen Zustellung mitgeteilt und auf die Rechtsmittelmöglichkeiten hingewiesen hat (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1959 - IV ZR 206/59, BGHZ 31, 351, 354; Beschlüsse vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20. September 1989 - IVb ZB 91/89, NJW 1990, 189, 190). - BGH, 11.05.2016 - IV ZB 38/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Anweisung des …
Auszug aus BGH, 18.07.2017 - VI ZR 52/16
In einem solchen Fall ist der Wiedereinsetzungsantrag zurückzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - IV ZB 38/15, juris Rn. 10). - BGH, 20.09.1989 - IVb ZB 91/89
Erstinstanzlicher Prozeßbevollmächtigter - Beendigung des Mandats - Rechtsmittel …
Auszug aus BGH, 18.07.2017 - VI ZR 52/16
Rn. 12 aa) Das Mandat eines Prozessbevollmächtigten ist grundsätzlich nicht beendet, bevor er seinem Auftraggeber das Urteil übersandt, dessen Zustellung mitgeteilt und auf die Rechtsmittelmöglichkeiten hingewiesen hat (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1959 - IV ZR 206/59, BGHZ 31, 351, 354; Beschlüsse vom 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20. September 1989 - IVb ZB 91/89, NJW 1990, 189, 190).
- BGH, 20.10.2020 - VIII ZA 15/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen einer nicht rechtzeitig …
Es gehört zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts, im Rahmen des ihm Zumutbaren dafür zu sorgen, dass seine Mitteilungen - vorliegend über den Erlass einer instanzabschließenden Entscheidung - den Mandanten einschließlich der nötigen Informationen zum weiteren Vorgehen zuverlässig und rechtzeitig erreichen (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635 unter 2;… vom 23. Mai 2007 - IV ZB 48/05, NJW 2007, 2331 Rn. 7; vom 18. Juli 2017 - VI ZR 52/16, NJW-RR 2017, 1210 Rn. 12 und BVerwG, Urteil vom 24. November 1981 - 9 C 488/81, DVBl 1982, 643, 645).Wegen der Bedeutung dieser Angelegenheit, die sowohl erfordert, dass die Mitteilung rechtzeitig abgesandt wird, wie auch, dass sie eine richtige Belehrung über den Ablauf der Rechtsmittelfrist enthält, darf der Rechtsanwalt diese Aufgabe nur einem gut ausgebildeten und zuverlässigen Büropersonal übertragen und auch dies nur aufgrund einer genauen, unmissverständlichen Anweisung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635 unter 2; vom 18. Juli 2017 - VI ZR 52/16, NJW-RR 2017, 1210 Rn. 12 mwN).
- BGH, 13.01.2021 - XII ZB 386/20
Betreuungsverfahren: Wirksame Zustellung bei anwaltlich vertretenem Betroffenen …
Selbst wenn dies zutreffen sollte, beruht die Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist nämlich auf einer Verletzung der aus dem Mandat folgenden, anwaltlichen Pflicht von Rechtsanwalt K., den Betroffenen rechtzeitig von der Zustellung und den sich daraus ergebenden Folgen für die Rechtsbeschwerdefrist in Kenntnis zu setzen (vgl. BGH Beschlüsse vom 18. Juli 2017 - VI ZR 52/16 - NJW-RR 2017, 1210 Rn. 12 mwN …und vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20 - juris Rn. 16 mwN). - BGH, 22.01.2025 - XII ZB 450/23
Zurechnung eines Verschuldens des Betreuers des Verfahrensbeteiligten
Dies hat so rechtzeitig - zweckmäßigerweise sofort nach Eingang der Entscheidung - zu erfolgen, dass der Beteiligte den Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen kann (…vgl. BGH Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20 - juris Rn. 16 mwN und vom 18. Juli 2017 - VI ZR 52/16 - NJW-RR 2017, 1210 Rn. 12 mwN). - BGH, 11.09.2025 - IX ZA 8/25 Sie war durch ihren Prozessbevollmächtigten darüber zu unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht Rechtsmittel eingelegt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2017 - VI ZR 52/16, NJW-RR 2017, 1210 Rn. 12 mwN).
- VG Regensburg, 13.01.2021 - RO 4 K 20.589
Coronavirus, SARS-CoV-2, Bescheid, Vollziehung, Gerichtsbescheid, Mitverschulden, …
Rn. 30 2.2 Daneben hätten die Rechtsanwälte H* … den Kläger nach erfolgter Zustellung des angegriffenen Bescheids über den Fristablauf informieren müssen (vgl. BGH B.v. 18.7.2017 - VI ZR 52/16 - juris Rn. 12;… BGH, B.v. 26.9.1996 - V ZB 25/96 - juris Rn. 8).
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Rechtsprechung
| BGH, 27.06.2017 - II ZB 22/16 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax aufgrund einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts; Ermittlung einer weiteren Telefaxnummer des Gerichts über das Internet
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax aufgrund einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts; Ermittlung einer weiteren Telefaxnummer des Gerichts über das Internet - IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Zumutbarkeit der Ermittlung einer weiteren Telefaxnummer des Gerichts gegenüber dem Prozessbevollmächtigten infolge einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts; Fristwahrende Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax; Beantragung der Wiedereinsetzung in ...
- Betriebs-Berater
Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax
- Anwaltsblatt
§ 85 ZPO, § 233 ZPO
Mitternachtsfaxen: Anwalt muss nicht lange nach weiterer Faxnummer suchen - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
ZPO § 85 ; ZPO § 233 ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2
Zumutbarkeit der Ermittlung einer weiteren Telefaxnummer des Gerichts gegenüber dem Prozessbevollmächtigten infolge einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts; Fristwahrende Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax; Beantragung der Wiedereinsetzung in ... - datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax aufgrund einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts; Ermittlung einer weiteren Telefaxnummer des Gerichts über das Internet
- ibr-online
Gerichtsfax defekt: Anwalt muss im Internet nach anderer Faxnummer suchen!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die technische Störung des Gerichtsfaxes
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 85 ZPO, § 233 ZPO
Mitternachtsfaxen: Anwalt muss nicht lange nach weiterer Faxnummer suchen - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Störung des Empfangsgeräts des Gerichts
Besprechungen u.ä.
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 85 ZPO, § 233 ZPO
Mitternachtsfaxen: Anwalt muss nicht lange nach weiterer Faxnummer suchen
Verfahrensgang
- LG Gießen, 25.01.2016 - 5 O 315/14
- OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 16 U 102/16
- BGH, 27.06.2017 - II ZB 22/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1084
- MDR 2017, 1203
- FamRZ 2017, 1764
- WM 2018, 641
- MMR 2017, 689
- BB 2017, 1922
- DB 2017, 2226
- AnwBl 2017, 1004
- AnwBl Online 2017, 615
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.09.2012 - VII ZB 25/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vergeblicher Versuch der Übermittlung des …
Auszug aus BGH, 27.06.2017 - II ZB 22/16
In diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristsäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG, NJW 2001, 3473; BGH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 10 mwN).Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder per Post, sondern durch Fax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlungen infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er - unter Aufbietung aller nur denkbaren Anstrengungen - innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte Zugangsart sicherstellt (BGH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 10 m.w.N.).
Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es einem Prozessbevollmächtigten, dem es trotz zahlreicher Anwählversuche nicht gelingt, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, dennoch grundsätzlich zumutbar sein, dass er aus einer allgemein zugänglichen Quelle eine weitere Telefaxnummer des Gerichts in Erfahrung bringt und den Schriftsatz an dieses Empfangsgerät versendet (BGH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 11;… Beschluss vom 26. Januar 2017 - I ZB 43/16, NJW-RR 2017, 629 Rn. 15).
Rn. 14 Einem Prozessbevollmächtigtem, der einen fristwahrenden Schriftsatz übersenden will, kann aber nur ein geringfügiger Aufwand bei der Ermittlung weiterer Telefaxnummern zugemutet werden (BGH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 11).
Rn. 16 Damit ist die Internetsuche regelmäßig auf die Internetstartseite des Berufungsgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 11) oder, wenn dort keine Telefaxnummer angegeben ist, auf eine von der Internetstartseite leicht zugängliche Internetseite beschränkt, auf welcher deutlich erkennbar die Kontaktdaten des Gerichts für den Faxverkehr mit Rechtssuchenden hinterlegt sind.
- BGH, 26.01.2017 - I ZB 43/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines …
Auszug aus BGH, 27.06.2017 - II ZB 22/16
Nutzt er dazu das Internet, muss er über den Aufruf der Internetstartseite des Gerichts oder, wenn dort keine Telefaxnummer angegeben ist, einer von dort leicht zugänglichen Internetseite, auf welcher deutlich erkennbar die Kontaktdaten des Gerichts für den Telefaxverkehr mit Rechtssuchenden hinterlegt sind, hinaus keinen Versuch unternehmen, um über die Internetseiten des Gerichts eine weitere Telefaxnummer zu ermitteln (Anschluss an BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017, I ZB 43/16, NJW-RR 2017, 629 Rn. 18).Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es einem Prozessbevollmächtigten, dem es trotz zahlreicher Anwählversuche nicht gelingt, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, dennoch grundsätzlich zumutbar sein, dass er aus einer allgemein zugänglichen Quelle eine weitere Telefaxnummer des Gerichts in Erfahrung bringt und den Schriftsatz an dieses Empfangsgerät versendet (BGH…, Beschluss vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 11; Beschluss vom 26. Januar 2017 - I ZB 43/16, NJW-RR 2017, 629 Rn. 15).
Rn. 15 Ein Prozessbevollmächtigter muss aber nur nach einer Telefaxnummer suchen, die das Berufungsgericht erklärtermaßen oder erkennbar für den Telefaxverkehr mit den Rechtssuchenden bereitstellt, und ist nicht gehalten, nach weiteren Telefaxnummern zu suchen, die zwar ebenfalls vom Gericht auf seinen Internetseiten angegeben sind, die aber nicht zweifelsfrei erkennbar für den allgemeinen Telefaxverkehr bestimmt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - I ZB 43/16, NJW-RR 2017, 629 Rn. 18).
- BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 436/01
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei gescheiteter Übermittlung per …
Auszug aus BGH, 27.06.2017 - II ZB 22/16
In diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristsäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG, NJW 2001, 3473; BGH…, Beschluss vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 10 mwN). - BGH, 19.07.2016 - II ZB 3/16
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wirksamkeit einer …
Auszug aus BGH, 27.06.2017 - II ZB 22/16
Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und der Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 19. Juli 2016 - II ZB 3/16, NJW-RR 2016, 1529 Rn. 6 m.w.N.). - BVerfG, 17.01.2000 - 1 BvR 2143/99
Einlegung der Beschwerde beim Beschwerdegericht
Auszug aus BGH, 27.06.2017 - II ZB 22/16
Wenn er feststellt, dass das Empfangsgerät gestört ist, ist es aber zumutbar, jedenfalls im gewählten Übermittlungsweg nach Alternativen zu suchen, die sich aufdrängen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1636).
- BGH, 17.12.2020 - III ZB 31/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
In diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristsäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG, NJW 2001, 3473; NZA 2000, 789, 790; NJW 1996, 2857; BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2017 - II ZB 22/16, NJW-RR 2017, 1084 Rn. 12;… vom 4. November 2014 aaO Rn. 19 …und vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 10).Wenn er feststellt, dass das Empfangsgerät gestört ist, ist es aber zumutbar, jedenfalls im gewählten Übermittlungsweg nach Alternativen zu suchen, die sich aufdrängen (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 aaO Rn. 14 mwN; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 5. September 2012 aaO).
Maßgeblich ist hier der geringfügige Aufwand, der zur Nutzung der Übermittlungsalternative erforderlich gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - II ZB 22/16, NJW-RR 2017, 1084 Rn. 14 mwN; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 11).
- VG Neustadt, 11.02.2021 - 4 K 758/20
Übermittlung eines Widerspruchsschreibens als PDF-Datei
Scheitert in einem solchen Fall die Übermittlung aus Gründen, die nicht der Sphäre des Absenders, sondern in der Sphäre des Empfängers liegen, kann vom Absender nicht verlangt werden, dass er - unter Aufbietung aller nur denkbaren Anstrengungen - innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte Zugangsart sicherstellt (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - II ZB 22/16 -, Rn. 12, juris). - OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18
Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs
Dabei dürfen die aus den technischen Gegebenheiten des Kommunikationsmittels Telefax herrührenden Risiken, insbesondere Störungen des Empfangsgeräts des Gerichts, nicht auf die Partei abgewälzt werden, da in solche Fällen die entscheidende Ursache für die Fristsäumnis in der Sphäre des Gerichts liegt (BGH, Beschl. v. 27.6.2017 - II ZB 22/16).Denn von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, ein Rechtsmittel per Fax einzulegen, kann beim Scheitern dieser Art der Übermittlung in Folge einer unerwarteten Störung des Empfangsgeräts des Gerichts nicht verlangt werden, dass er - unter Aufbietung aller nur denkbaren Anstrengungen - innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte Zugangsart sicherstellt (BGH, Beschl. v. 27.6.2017 - II ZB 22/16).
- BGH, 28.04.2020 - X ZR 60/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verpflichtung des Patentanwalts zur Suche …
Von einem Prozessbevollmächtigten, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlungen infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er unter Aufbietung aller nur denkbaren Anstrengungen innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte Zugangsart sicherstellt (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - II ZB 22/16, NJW-RR 2017, 1084 Rn. 13 ff.). - BGH, 02.12.2021 - III ZB 42/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
In diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristsäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG, NJW 2001, 3473; NZA 2000, 789, 790; NJW 1996, 2857; Senat…, Beschluss vom 17. Dezember 2020 aaO Rn. 17;… BGH, Beschlüsse vom 29. September 2021 - VII ZB 12/21, BeckRS 2021, 34468 Rn. 23; vom 27. Juni 2017 - II ZB 22/16, NJW-RR 2017, 1084 Rn. 12;… vom 4. November 2014 aaO Rn. 19 …und vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 10).Wenn er feststellt, dass das Empfangsgerät gestört ist, ist es aber zumutbar, jedenfalls im gewählten Übermittlungsweg nach Alternativen zu suchen, die sich aufdrängen (Senat…, Beschluss vom 17. Dezember 2020 aaO Rn. 18;… BGH, Beschlüsse vom 29. September 2021 aaO Rn. 25 und vom 27. Juni 2017 aaO Rn. 14 mwN; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 5. September 2012 aaO).
- BGH, 29.09.2021 - VII ZB 12/21
Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung des restlichen Werklohns für …
Wenn er feststellt, dass das Empfangsgerät gestört ist, ist es aber zumutbar, jedenfalls im gewählten Übermittlungsweg nach Alternativen zu suchen, die sich aufdrängen (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - III ZB 31/20 Rn. 18, NJW 2012, 390; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - II ZB 22/16 Rn. 14, NJW-RR 2017, 1084).Maßgeblich ist hier der geringfügige Aufwand, der zur Nutzung der Übermittlungsalternative erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - III ZB 31/20 Rn. 25, NJW 2021, 390; Beschluss vom 27. Juni 2017 - II ZB 22/16 Rn. 14 m.w.N., NJW-RR 2017, 1084 Rn. 14).
- BGH, 15.09.2020 - VI ZB 60/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltsanforderungen bei Übermittlung …
Gelingt es ihm trotz zahlreicher Anwählversuche nicht, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, so hat er aus einer allgemein zugänglichen Quelle - wie etwa der Startseite des Internetauftritts des Berufungsgerichts - eine weitere Telefaxnummer des Gerichts in Erfahrung zu bringen und den Schriftsatz an dieses Empfangsgerät zu versenden (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2017 - II ZB 22/16, MDR 2017, 1203, 1204, Rn. 13;… vom 27. Oktober 2016 - III ZR 417/15, NJOZ 2017, 1367, 1369, Rn. 15;… vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516, 3517, Rn. 11;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl., ZPO § 233 Rn. 158;… Musielak/Voit/Grandel, 17. Aufl., ZPO § 233 Rn. 49;… BeckOK ZPO/Wendtland, 37. Ed. 1. Juli 2020, ZPO § 233 Rn. 34;… krit. Stein/Jonas/Roth, 23. Aufl., ZPO § 233 Rn. 52). - BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 45/21
Scheitern der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes am Tag des …
Rn. 20 Auf diesem Grundsatz beruht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, dass von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder per Post, sondern durch Telefax zu übermitteln, beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts grundsätzlich nicht verlangt werden kann, dass er - unter Aufbietung aller nur denkbaren Anstrengungen - innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte Zugangsart sicherstellt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 10; vom 27. Juni 2017 - II ZB 22/16, NJW-RR 2017, 1084 Rn. 12;… vom 28. April 2020 - X ZR 60/19, NJW 2020, 2194 Rn. 15;… vom 29. September 2021 - VII ZB 12/21, WM 2021, 2302 Rn. 29;… vom 2. Dezember 2021 - III ZB 42/21, juris Rn. 14; vgl. auch BVerfG NJW 1996, 2857, 2858; NJW 2000, 1636).Maßgeblich ist hier der geringfügige Aufwand, der zur Nutzung der Übermittlungsalternative erforderlich gewesen wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, aaO Rn. 11;… vom 17. Dezember 2020 - III ZB 31/20, aaO Rn. 25;… vom 29. September 2021 - VII ZB 12/21, aaO Rn. 30;… vom 2. Dezember 2021 - III ZB 42/21, aaO), etwa die Ermittlung einer anderen Telefaxnummer des Gerichts aus einer allgemein zugänglichen Quelle wie der Internetstartseite oder einer von dort leicht zugänglichen Internetseite (…BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - I ZB 43/16, NJW-RR 2017, 629 Rn. 15; vom 27. Juni 2017 - II ZB 22/16, aaO Rn. 14 bis 16).
- OLG Dresden, 18.11.2019 - 4 U 2188/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Hiernach (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017, Az.: II ZB 22/16 - juris; Beschluss vom 05. September 2012, Az.: VII ZB 25/12 - juris) dürfen allerdings die aus den technischen Gegebenheiten des Kommunikationsmittels Telefax herrührenden besonderen Risiken nicht auf den Nutzer dieses Mediums abgewälzt und die Anforderungen an die dem Prozessbevollmächtigten obliegende Sorgfalt nicht überspannt werden. - BAG, 16.10.2024 - 4 AZR 254/23
Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Ersatzeinreichung
Rn. 29 (1) Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs von einer Rechtsanwältin, die sich und ihre organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder per Post, sondern durch Fax zu übermitteln, beim Scheitern der gewählten Übermittlungen infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass sie - unter Aufbietung aller nur denkbaren Anstrengungen - innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart durch weitere Maßnahmen sicherstellt (BVerfG 21. Juni 2001 - 1 BvR 436/01 - zu II 1 a der Gründe; BGH 27. Juni 2017 - II ZB 22/16 - Rn. 12 mwN). - BGH, 05.09.2023 - 3 StR 256/23
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Versäumung der …
- LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19
Pflicht zur Nutzung des beA bei Unerreichbarkeit des gerichtlichen Faxgeräts
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