Rechtsprechung
| OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Urheberrechts durch Übertragung empfangener Fernseh- oder Hörfunksignale über das Kabelnetz einer Großgemeinschafts-Antennengemeinschaft
- rechtsportal.de
UrhG § 15 Abs. 3
Verletzung des Urheberrechts durch Übertragung empfangener Fernseh- oder Hörfunksignale über das Kabelnetz einer Großgemeinschafts-Antennengemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Recht zur Kabelweitersendung an Vereinsmitglieder
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung des Urheberrechts durch Übertragung empfangener Fernseh- oder Hörfunksignale über das Kabelnetz einer Großgemeinschafts-Antennengemeinschaft
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 24.03.2016 - 5 O 3478/13
- OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16
Papierfundstellen
- MDR 2017, 837
- GRUR-RR 2017, 49
- NJ 2017, 30
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BGH, 17.09.2015 - I ZR 228/14
Ramses - GEMA kann von Wohnungseigentümergemeinschaften kein Entgelt für …
Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16
Die Konstellation sei mit dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.09.2015 (BGHZ 206, 365 - Ramses) zugrundeliegenden Fall vergleichbar, nach dem im Rahmen einer Gesamtbetrachtung bei 343 versorgten Wohneinheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht von einer vergütungspflichtigen Kabelweitersendung ausgegangen worden sei.Die Aussetzung setzt aber voraus, dass ein substantiiertes Bestreiten erfolgt (vgl. BGHZ 206, 365 Rn 20 - Ramses), woran es hier fehlt.
Diese Verwertungsgesellschaften nehmen die ihnen von Urhebern, ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern, Sendeunternehmen und Filmherstellern eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche wahr (vgl. BGHZ 206, 365 Rn 1 - Ramses).
In der Weiterleitung der mit einer Gemeinschaftsantenne empfangenen Sendesignale über ein Kabelnetz liegt eine solche Wiedergabe (BGHZ 206, 365 Rn 44, 51 - Ramses).
Dies gilt insbesondere, wenn die Mitglieder andernfalls das ausgestrahlte Werk grundsätzlich nicht empfangen könnten (vgl. EuGH, Urteil vom 8.9.2016 - C-160/15 -, GRUR 2016, 1152 Rn 35 m.w.N.), und unabhängig davon, ob sie den Zugang nutzen (BGHZ 206, 365 Rn 44 - Ramses).
Die Übermittlung einer Sendung durch Satellit und deren Weiterverbreitung über Kabel sind zwei unterschiedliche technische Verfahren und damit zwei Wiedergaben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Informationsgesellschaftsrichtlinie 2001/29/EG (BGHZ 206, 365 Rn 55 - Ramses).
Maßgeblich für die Frage, ob wegen der Verwendung eines spezifischen technischen Verfahrens eine Wiedergabe vorliegt, ist vielmehr allein eine technische Betrachtung (BGHZ 206, 365 Rn 56 - Ramses).
Vielmehr bedarf die Weiterverbreitung über Kabel hier ohne weiteres der Erlaubnis des Rechteinhabers, ohne dass es darauf ankommt, ob das Werk für ein neues Publikum wiedergegeben wird, d.h. für ein Publikum, an das der Rechteinhaber nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte (BGHZ 206, 365 Rn 48, 55 - Ramses).
(2) Überschreitet die Zahl der potentiellen Adressaten eine bestimmte Mindestschwelle, bilden sie allein deshalb noch keine Öffentlichkeit; vielmehr muss die Zahl unbestimmt sein (BGHZ 206, 365 Rn 62 - Ramses).
Eine "unbestimmte Zahl potentieller Adressaten" liegt vor, wenn das Werk oder die Leistung Personen allgemein, also nicht beschränkt auf besondere Personen, die einer privaten Gruppe angehören, zugänglich gemacht wird (EuGH GRUR 2016, 684 Rn 42 - Reha-Training; vgl. EuGH GRUR 2007, 225 Rn 37 - SGAE/Rafael zu Art. 3 Abs. 1 der Informationsgesellschaftsrichtlinie 2001/29/EG mwN; EuGH GRUR 2012, 597 Rn 34 PPL/Irland zu Art. 8 Abs. 2 der Vermiet- und Verleihrechts-RL nunmehr Richtlinie 2006/115/EG; BGHZ 206, 365 Rn 46 - Ramses).
Im Streitfall werden die Sendesignale - im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.9.2015 (BGHZ 206, 365 - Ramses) zugrundeliegenden Fall - an eine "Öffentlichkeit" weitergeleitet (vgl. auch LG Potsdam ZUM 2016, 564;… LG Halle, Urt. v. 8.8.2016 - 4 O 335/15).
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Empfänger in ihrer Eigenschaft als Bewohner der Wohnanlage von anderen Personenkreisen abgegrenzt (BGHZ 206, 365 Rn 63 - Ramses).
Der autonome Unionsrechts-Begriff der "privaten Gruppe" ist zwar bereits nach seinem Wortsinn weiter als der Begriff der "persönlichen Verbundenheit" im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG und ist nicht besonders eng zu ziehen (BGHZ 206, 365 Rn 65 f. - Ramses).
Für sie ist die Weiterleitung von Sendesignalen nicht Hauptzweck, sondern allenfalls Nebenzweck im Rahmen der Gebäudeverwaltung nach § 21 Abs. 1 WEG (vgl. BGHZ 206, 365 Rn 65 - Ramses).
- EuGH, 31.05.2016 - C-117/15
Reha Training - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht …
Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16
Dabei kommt diesem Begriff in beiden Richtlinien, in denen er nicht erläutert wird, dieselbe Bedeutung zu, die nach denselben Kriterien zu beurteilen ist (EuGH, Urteil vom 31.5.2016 - C-117/15 - GRUR 2016, 684 Rn 33 - Reha-Training vgl. BGH GRUR 2016, 171 Rn 21 - Die Realität II).c) Nicht notwendig, aber auch nicht unerheblich für die Einstufung der Verbreitung eines geschützten Werks als öffentliche Widergabe ist es, falls die Verbreitung Erwerbszwecken dient (vgl. EuGH, Urteil vom 31.5.2016 - C-117/15 - GRUR 2016, 684 Rn 49 ff. - Reha-Training; EuGH, GRUR 2013, 500 Rn 42 f. - ITV Broadcasting/TVC).
Der Begriff "Öffentlichkeit" umfasst eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten und setzt zudem recht viele Personen voraus (EuGH, GRUR 2016, 684 Rn 41 - Reha-Training m.w.N.).
Eine "unbestimmte Zahl potentieller Adressaten" liegt vor, wenn das Werk oder die Leistung Personen allgemein, also nicht beschränkt auf besondere Personen, die einer privaten Gruppe angehören, zugänglich gemacht wird (EuGH GRUR 2016, 684 Rn 42 - Reha-Training; vgl. EuGH GRUR 2007, 225 Rn 37 - SGAE/Rafael zu Art. 3 Abs. 1 der Informationsgesellschaftsrichtlinie 2001/29/EG mwN; EuGH GRUR 2012, 597 Rn 34 PPL/Irland zu Art. 8 Abs. 2 der Vermiet- und Verleihrechts-RL nunmehr Richtlinie 2006/115/EG; BGHZ 206, 365 Rn 46 - Ramses).
- EuGH, 08.09.2016 - C-160/15
Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten …
Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16
Dies gilt insbesondere, wenn die Mitglieder andernfalls das ausgestrahlte Werk grundsätzlich nicht empfangen könnten (vgl. EuGH, Urteil vom 8.9.2016 - C-160/15 -, GRUR 2016, 1152 Rn 35 m.w.N.), und unabhängig davon, ob sie den Zugang nutzen (BGHZ 206, 365 Rn 44 - Ramses).b) Eine "öffentliche Wiedergabe" setzt ferner voraus, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder - alternativ - für ein neues Publikum wiedergegeben wird (vgl. EuGH, Urteil vom 8.9.2016 - C-160/15 - GRUR 2016, 1152 Rn 37 m.w.N.).
- EuGH, 07.03.2013 - C-607/11
Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein …
Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16
Danach unterscheidet sich eine zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weiterverbreitung über Kabel von einer erdgebundenen oder durch Satellit übermittelten Erstsendung von Fernseh- oder Hörfunkprogrammen mit geschützten Werken so, dass grds. eine neue Erlaubnis erforderlich ist (EuGH, GRUR 2013, 500 Rn 25 - ITV Broadcasting/TVC).c) Nicht notwendig, aber auch nicht unerheblich für die Einstufung der Verbreitung eines geschützten Werks als öffentliche Widergabe ist es, falls die Verbreitung Erwerbszwecken dient (vgl. EuGH, Urteil vom 31.5.2016 - C-117/15 - GRUR 2016, 684 Rn 49 ff. - Reha-Training; EuGH, GRUR 2013, 500 Rn 42 f. - ITV Broadcasting/TVC).
- LG Leipzig, 24.03.2016 - 5 O 3478/13
Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16
Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts Leipzig vom 24.3.2016, Az. 5 O 3478/13, wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 24.3.2016, Az.: 5 O 3478/13, die Klage abzuweisen.
- BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12
Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"
Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16
Dabei kommt diesem Begriff in beiden Richtlinien, in denen er nicht erläutert wird, dieselbe Bedeutung zu, die nach denselben Kriterien zu beurteilen ist (EuGH, Urteil vom 31.5.2016 - C-117/15 - GRUR 2016, 684 Rn 33 - Reha-Training vgl. BGH GRUR 2016, 171 Rn 21 - Die Realität II). - EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16
Eine Handlung der Wiedergabe umfasst daher jede Übertragung geschützter Werke unabhängig vom eingesetzten technischen Mittel oder Verfahren (vgl. EuGH, GRUR 2012, 156 Rn. 193 - Football Association Premier League und Murphy). - EuGH, 07.12.2006 - C-306/05
DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE …
Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16
Eine "unbestimmte Zahl potentieller Adressaten" liegt vor, wenn das Werk oder die Leistung Personen allgemein, also nicht beschränkt auf besondere Personen, die einer privaten Gruppe angehören, zugänglich gemacht wird (EuGH GRUR 2016, 684 Rn 42 - Reha-Training; vgl. EuGH GRUR 2007, 225 Rn 37 - SGAE/Rafael zu Art. 3 Abs. 1 der Informationsgesellschaftsrichtlinie 2001/29/EG mwN; EuGH GRUR 2012, 597 Rn 34 PPL/Irland zu Art. 8 Abs. 2 der Vermiet- und Verleihrechts-RL nunmehr Richtlinie 2006/115/EG; BGHZ 206, 365 Rn 46 - Ramses). - BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83
GEMA-Vermutung I
Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16
Die Klägerseite ist in entschuldbarer Weise über den Umfang ihrer Hauptansprüche im Ungewissen und kann sich die zur Durchsetzung dieser Ansprüche notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen, während der Beklagte sie unschwer, das heißt ohne unbillig belastet zu sein, erteilen kann (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 95, 274, 278 f. - GEMA-Vermutung I). - EuGH, 15.03.2012 - C-162/10
Der Betreiber eines Hotels, der in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, muss eine …
Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16
Eine "unbestimmte Zahl potentieller Adressaten" liegt vor, wenn das Werk oder die Leistung Personen allgemein, also nicht beschränkt auf besondere Personen, die einer privaten Gruppe angehören, zugänglich gemacht wird (EuGH GRUR 2016, 684 Rn 42 - Reha-Training; vgl. EuGH GRUR 2007, 225 Rn 37 - SGAE/Rafael zu Art. 3 Abs. 1 der Informationsgesellschaftsrichtlinie 2001/29/EG mwN; EuGH GRUR 2012, 597 Rn 34 PPL/Irland zu Art. 8 Abs. 2 der Vermiet- und Verleihrechts-RL nunmehr Richtlinie 2006/115/EG; BGHZ 206, 365 Rn 46 - Ramses). - EuGH, 19.11.2015 - C-325/14
SBS Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 3 Abs. …
- LG Potsdam, 07.04.2016 - 2 O 436/14
Urheberschutz: Betrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage als vergütungspflichtige …
- LG Halle, 08.08.2016 - 4 O 335/15
Kabelanschlussentgelt - Urheberrechtsverletzung: Lizenzpflicht eines Vereins bei …
- BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93
"Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von …
- BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
Monumenta Germaniae Historica
- EuGH, 03.02.2000 - C-293/98
Egeda - "Urheberrechte - Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung"
- OLG Braunschweig, 17.04.2019 - 2 U 56/18
Begriff der öffentlichen Wiedergabe i.S. von § 15 Abs. 3 UrhG und der …
Das gemeinsame Ziel der Weiterleitung besteht, anders als sonst bei typischen Wohnungseigentümergemeinschaften, mangels einer allen Mitgliedern der Antennengemeinschaft gemeinsam gehörenden Liegenschaft nicht in deren gemeinsamer Verwaltung, sondern ergibt sich generell aus dem gleichgerichteten Interesse an Empfang und Weiterleitung der Sendesignale (ähnlich auch OLG Dresden, Urteil vom 22.11.2016 - 14 U 530/16, MDR 2017, 837). - OLG Dresden, 04.01.2023 - 14 U 1307/22
Vergütungspflichtigkeit der Einspeisung von per Satellit empfangenen Fernseh- und …
Der autonome Unionsrechts-Begriff der "privaten Gruppe" ist zwar bereits nach seinem Wortsinn weiter als der Begriff der "persönlichen Verbundenheit" im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG und nicht besonders eng zu ziehen (BGHZ 206, 365 Rn 65 f. - Ramses; Senat, GRUR-RR 2017, 49 Rn. 38).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Bearbeitung eines Fristverlängerungsantrags; Fristenkontrolle betreffend die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Bearbeitung eines Fristverlängerungsantrags; Fristenkontrolle betreffend die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages - IWW
§ 522 Abs. 1 Satz 4, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO, § 234 ZPO
- Wolters Kluwer
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf ersten Antrag eines Rechtsanwalts bei Vortrag einen erheblichen Grunds; Wirksame Fristenkontrolle betreffend die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages; Nochmalige selbständige Überprüfung ...
- Betriebs-Berater
Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Fristenkontrolle
- Anwaltsblatt
§ 85 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO
Anwalt darf davon ausgehen, dass erstem Fristverlängerungsantrag entsprochen wird - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233 ; ZPO § 234
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf ersten Antrag eines Rechtsanwalts bei Vortrag einen erheblichen Grunds; Wirksame Fristenkontrolle betreffend die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages; Nochmalige selbständige Überprüfung ... - datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Bearbeitung eines Fristverlängerungsantrags; Fristenkontrolle betreffend die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Zivilrecht: Der Rechtsanwalt, der Fristverlängerungsantrag und die Fristenkontrolle
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Rechtsanwalt darf darauf vertrauen, dass erstem Antrag auf Fristverlängerung entsprochen wird, wenn erheblicher Grund vorliegt
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Art 267 AEUV, EGRL 23/2001 Art 3 Abs 1, EGRL 23/2001 Art 4 Abs 1, EGRL 23/2001 Art 5 Abs 1
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 85 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO
Anwalt darf davon ausgehen, dass erstem Fristverlängerungsantrag entsprochen wird - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtsanwalt kann beim erstem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf Bewilligung vertrauen
Besprechungen u.ä.
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 85 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO
Anwalt darf davon ausgehen, dass erstem Fristverlängerungsantrag entsprochen wird
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 06.07.2016 - 2 O 155/10
- OLG Stuttgart, 07.11.2016 - 1 U 111/16
- BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1532
- MDR 2017, 837
- FamRZ 2017, 1317
- VersR 2017, 1166
- BB 2017, 1537
- AnwBl 2017, 1005
- AnwBl Online 2017, 618
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (21)
- BGH, 16.10.2007 - VI ZB 65/06
Anforderungen an die Form eines das Verfahren abschließenden Beschlusses; …
Auszug aus BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16
Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (Anschluss Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2007, VI ZB 65/06, VersR 2008, 234 Rn. 9 ff. mwN).Denn ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund - hier: Arbeitsüberlastung des sachbearbeitenden Prozessbevollmächtigten wegen vorrangiger Fristsachen - vorträgt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05, VersR 2006, 568;… vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 6; vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06;… vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789, Rn. 6).
Demgemäß waren die Prozessbevollmächtigten der Klägerin grundsätzlich auch nicht verpflichtet, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05, VersR 2006, 568; vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06, VersR 2008, 234 Rn. 9; jeweils mwN).
Rn. 13 (2) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der anwaltlichen Verpflichtung, sich im Falle einer lediglich beantragten, aber noch nicht beschiedenen Fristverlängerung rechtzeitig vor Ablauf des - lediglich beantragten und damit vorerst nurmehr hypothetischen - Fristendes über das wirkliche Ende der Frist durch Rückfrage bei Gericht zu vergewissern (…vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 7; vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06, VersR 2008, 234 Rn. 11).
Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit dieser Rückfrage ist nämlich nicht der Ablauf der ursprünglichen, sondern der Ablauf der beantragten verlängerten Frist (…Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 7; vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06, VersR 2008, 234 Rn. 11;… BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2014 - VII ZB 15/14, NJW-RR 2015, 700 Rn. 13;… vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 211/12, NJW-RR 2016, 376 Rn. 11, 14;… missverständlich insoweit Senatsbeschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789 Rn. 8: "vor Ablauf der Frist, deren Verlängerung beantragt worden ist").
- BGH, 15.12.2015 - VI ZB 15/15
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Auszug aus BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16
Dabei ist, ggf. anhand der Akten, auch zu prüfen, ob die im Fristenkalender als erledigt gekennzeichneten Schriftsätze tatsächlich abgesandt worden sind (Anschluss Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2015, VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 Rn. 8 mwN).Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 Rn. 5 mwN), sind nicht erfüllt.
Deshalb ist dabei, ggf. anhand der Akten, auch zu prüfen, ob die im Fristenkalender als erledigt gekennzeichneten Schriftsätze tatsächlich abgesandt worden sind (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 Rn. 8).
Besondere Vorkehrungen können dabei zwar entbehrlich sein, wenn die Bürokraft angewiesen ist, den Schriftsatz sofort und vor allen anderen Arbeiten per Telefax zu versenden (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 Rn. 10;… BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - IV ZB 40/13, juris Rn. 12;… vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 12;… vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 31; jeweils mwN).
- BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16
Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört dabei die Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird (…st. Rspr.: siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2014 - VI ZB 42/13, VersR 2015, 339 Rn. 8;… vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, VersR 2012, 1009 Rn. 9;… BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2015 - III ZB 55/14, NJW 2015, 2041 Rn. 8; vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 8 f.; jeweils mwN).Diese allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze mittels Abgleich mit dem Fristenkalender dient nicht alleine dazu, zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen im Fristenkalender noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben, sondern vielmehr auch dazu, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (BGH, Beschlüsse vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 10;… vom 2. März 2000 - V ZB 1/00, VersR 2000, 1564 Rn. 6 mwN).
Wäre in der Kanzlei der Prozessbevollmächtigten der Kläger eine ordnungsgemäße abendliche Ausgangskontrolle durchgeführt worden, wäre nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge bei ansonsten pflichtgemäßem Verhalten der zuständigen Mitarbeiter (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 14) die Berufungsbegründungsfrist nicht versäumt worden.
- BGH, 20.06.2006 - VI ZB 14/06
Anforderungen an die Fristenkontrolle bei Verlängerung von Fristen
Auszug aus BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16
Denn ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund - hier: Arbeitsüberlastung des sachbearbeitenden Prozessbevollmächtigten wegen vorrangiger Fristsachen - vorträgt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05, VersR 2006, 568; vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 6; vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06;… vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789, Rn. 6).Rn. 13 (2) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der anwaltlichen Verpflichtung, sich im Falle einer lediglich beantragten, aber noch nicht beschiedenen Fristverlängerung rechtzeitig vor Ablauf des - lediglich beantragten und damit vorerst nurmehr hypothetischen - Fristendes über das wirkliche Ende der Frist durch Rückfrage bei Gericht zu vergewissern (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 7;… vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06, VersR 2008, 234 Rn. 11).
Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit dieser Rückfrage ist nämlich nicht der Ablauf der ursprünglichen, sondern der Ablauf der beantragten verlängerten Frist (Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 7;… vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06, VersR 2008, 234 Rn. 11;… BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2014 - VII ZB 15/14, NJW-RR 2015, 700 Rn. 13;… vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 211/12, NJW-RR 2016, 376 Rn. 11, 14;… missverständlich insoweit Senatsbeschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789 Rn. 8: "vor Ablauf der Frist, deren Verlängerung beantragt worden ist").
- BGH, 13.12.2005 - VI ZB 52/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Auszug aus BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16
Denn ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund - hier: Arbeitsüberlastung des sachbearbeitenden Prozessbevollmächtigten wegen vorrangiger Fristsachen - vorträgt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05, VersR 2006, 568;… vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 6; vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06;… vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789, Rn. 6).Demgemäß waren die Prozessbevollmächtigten der Klägerin grundsätzlich auch nicht verpflichtet, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05, VersR 2006, 568;… vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06, VersR 2008, 234 Rn. 9; jeweils mwN).
Andernfalls würde dem Bevollmächtigten gleichsam durch die Hintertür des § 234 Abs. 2 ZPO doch zum Vorwurf gemacht, dass er sich nicht innerhalb des regulären Laufs der Berufungsbegründungsfrist erkundigt hat, ob seinem Verlängerungsantrag stattgegeben wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05, VersR 2006, 568).
- BGH, 24.11.2009 - VI ZB 69/08
Überwachung des Ablaufs einer Berufungsbegründungsfrist bei einem gestellten …
Auszug aus BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16
Denn ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund - hier: Arbeitsüberlastung des sachbearbeitenden Prozessbevollmächtigten wegen vorrangiger Fristsachen - vorträgt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05, VersR 2006, 568;… vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 6; vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06; vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789, Rn. 6).Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit dieser Rückfrage ist nämlich nicht der Ablauf der ursprünglichen, sondern der Ablauf der beantragten verlängerten Frist (…Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 7;… vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06, VersR 2008, 234 Rn. 11;… BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2014 - VII ZB 15/14, NJW-RR 2015, 700 Rn. 13;… vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 211/12, NJW-RR 2016, 376 Rn. 11, 14; missverständlich insoweit Senatsbeschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789 Rn. 8: "vor Ablauf der Frist, deren Verlängerung beantragt worden ist").
- BGH, 16.07.2014 - IV ZB 40/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Auszug aus BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16
Denn auch bei einer solchen Einzelweisung müssen ausreichende Sicherheitsvorkehrungen dagegen getroffen werden, dass sie nicht in Vergessenheit gerät und die zu treffende Maßnahme unterbleibt (BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - IV ZB 40/13, juris Rn. 12;… vom 23. Januar 2013 - XII ZB 559/12, VersR 2013, 1330 Rn. 9).Besondere Vorkehrungen können dabei zwar entbehrlich sein, wenn die Bürokraft angewiesen ist, den Schriftsatz sofort und vor allen anderen Arbeiten per Telefax zu versenden (…Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - IV ZB 40/13, juris Rn. 12;… vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 12;… vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 31; jeweils mwN).
- BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche …
Auszug aus BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16
Besondere Vorkehrungen können dabei zwar entbehrlich sein, wenn die Bürokraft angewiesen ist, den Schriftsatz sofort und vor allen anderen Arbeiten per Telefax zu versenden (…Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 Rn. 10;… BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - IV ZB 40/13, juris Rn. 12;… vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 12; vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 31; jeweils mwN). - BGH, 26.02.2015 - III ZB 55/14
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Auszug aus BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16
Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört dabei die Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird (…st. Rspr.: siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2014 - VI ZB 42/13, VersR 2015, 339 Rn. 8;… vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, VersR 2012, 1009 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2015 - III ZB 55/14, NJW 2015, 2041 Rn. 8;… vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 8 f.; jeweils mwN). - BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
Zurückweisung einer Berufung im Beschlußverfahren
Auszug aus BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16
Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) erforderlich; insbesondere verletzt der angefochtene Beschluss nicht den Anspruch der Kläger auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfG, NJW 2003, 281 mwN). - BGH, 16.10.2014 - VII ZB 15/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei einem …
- BGH, 05.06.2013 - XII ZB 47/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einzelanweisung bezüglich Korrektur der …
- BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07
Beginn der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Zuschlag im …
- BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04
Versäumung der Frist zur Begründung der Revision wegen fehlender Akteneinsicht
- BGH, 02.03.2000 - V ZB 1/00
Endkontrolle bei elektronischer Kalenderführung
- BGH, 17.01.2012 - VI ZB 11/11
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
- BGH, 09.12.2014 - VI ZB 42/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei …
- BGH, 23.11.2004 - XI ZB 4/04
Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax; Folgen eines Papierstaus im …
- BGH, 02.12.2015 - XII ZB 211/12
Organisationsverschulden des Rechtsanwalts bei Versäumung der …
- BGH, 23.01.2013 - XII ZB 559/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderliche organisatorische …
- BGH, 20.01.2011 - IX ZB 214/09
Beginn der Berufungsfrist für eine im Ausland wohnhafte Partei: Fehlende wirksame …
- BGH, 22.06.2021 - VIII ZB 56/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristensicherung bei …
Die Fristensicherung verlangt von dem Rechtsanwalt bei einem Antrag auf erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - auf deren Bewilligung er bei Vorliegen erheblicher Gründe (§ 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO) im Allgemeinen vertrauen darf - nicht, dass er sich bereits innerhalb der noch laufenden Berufungsbegründungsfrist durch Nachfrage beim Berufungsgericht über den Eingang des Fristverlängerungsantrags und über eine Verlängerung dieser Frist erkundigt (…Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 19; vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 13;… vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7;… vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, FamRZ 2021, 446 Rn. 9 f.; st. Rspr.).Rn. 36 (a) Soweit einer von dem Berufungsgericht für seine gegenteilige Rechtsauffassung herangezogenen früheren Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH…, Beschluss vom 24. November 2011 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789 Rn. 8) aufgrund der dort gewählten Formulierung, wonach in jedem Fall durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen sei, dass "vor dem Ablauf der Frist, deren Verlängerung beantragt worden ist, das wirkliche Ende der Frist - gegebenenfalls durch Rückfrage bei Gericht - festgestellt wird", eine - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings auch damals nicht vorgesehene (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05, VersR 2006, 568 Rn. 6 f.) - Erkundigungspflicht noch vor Ablauf der ursprünglichen gesetzlichen Berufungsbegründungsfrist entnommen werden könnte, hat dieser Senat selbst an dieser Auffassung nicht festgehalten, sondern vorsorglich eine entsprechende Klarstellung vorgenommen (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 13).
Rn. 37 (b) Es entspricht - was das Berufungsgericht übersehen hat - seit langem ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Prozessbevollmächtigter, wenn er - wie hier - mit der erstmaligen Verlängerung der Begründungsfrist mit großer Wahrscheinlichkeit rechnen durfte, nicht gehalten ist, sich vor Ablauf der ursprünglichen Frist zu vergewissern, ob dem Fristverlängerungsgesuch stattgegeben wurde (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NJW 2001, 812, 813 f.; BGH, Beschlüsse vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, VersR 1999, 1559 unter [II] 2 b, c [zu § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO aF];… vom 16. Oktober 2007- VI ZB 65/06, NJW-RR 2008, 367 Rn. 9;… vom 16. März 2010 - VI ZB 46/09, NJW 2010, 1610 Rn. 10;… vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 11 f.;… vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 19; vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 13;… vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7;… vom 20. Februar 2018 - VI ZB 47/17, NJW-RR 2018, 569 Rn. 10;… vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, FamRZ 2021, 446 Rn. 9; jeweils mwN).
- BGH, 20.02.2018 - VI ZB 47/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts …
Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (Anschluss Senatsbeschluss vom 30. Mai 2017, VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 12 mwN).Zu den erheblichen Gründen im Sinne dieser Vorschrift zählt insbesondere die Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten (Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 12;… vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789, Rn. 6;… BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 12;… vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 10).
Rn. 10 c) Demgemäß war der Prozessbevollmächtigte des Beklagten zu 2 nicht verpflichtet, sich innerhalb des Laufs der ursprünglichen Berufungsbegründungsfrist bei Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben wurde (Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 12 ff.;… vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06, VersR 2008, 234 Rn. 9;… vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05, VersR 2006, 568 Rn. 6; jeweils mwN).
- BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …
Denn ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er - wie hier - einen erheblichen Grund vorträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05, VersR 2006, 568;… Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789, Rn. 6; Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, VersR 2017, 1166 Rn. 12).Demgemäß war die Prozessbevollmächtigte des Beklagten auch nicht verpflichtet, sich innerhalb des regulären Laufs der Berufungsbegründungsfrist (18. April 2017) bei dem Landgericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen war und ob ihm stattgegeben werde (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, VersR 2017, 1166 Rn. 12 mwN).
Im - hier gegebenen - Fall der Antragstellung am letzten Tag der regulären Frist wäre eine Erkundigungspflicht vor Ablauf dieser Frist ohnehin von vorneherein nicht praktikabel (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, aaO Rn. 13).
In jedem Fall ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass rechtzeitig vor dem beantragten Fristablauf das wirkliche Ende der Frist - ggf. durch Rückfrage bei Gericht - festgestellt wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 7;… Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789 Rn. 8;… Beschluss vom 16. Oktober 2014 - VII ZB 15/14, NJW-RR 2015, 700 Rn. 12; Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, VersR 2017, 1166 Rn. 13).
- OLG Saarbrücken, 04.10.2019 - 2 U 117/19
Umfang der anwaltlichen Sorgfaltspflicht bei Übersendung einer Berufungbegründung …
Rn. 15 Bei dieser Sachlage liegt es zudem nahe, dass die in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten des Klägers im Übrigen praktizierte Fristenkontrolle den gebotenen organisatorischen Sorgfaltsanforderungen nicht genügt, namentlich im Hinblick darauf, dass bei der allabendlichen Kontrolle fristgebundener Sachen eine nochmalige, selbständige Prüfung der Übermittlung vorzunehmen ist, die nach gefestigter Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes dazu dienen soll festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532; BAG…, Beschluss vom 7. August 2019 - 5 AZB 16/19, aaO). - BGH, 12.12.2017 - VI ZB 24/17
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit …
Rn. 8 aa) Der Prozessbevollmächtigte einer Partei hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (Senat, Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, MDR 2017, 837 Rn. 16). - LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18
Eine Möglichkeit der Einlegung der Berufung nach Ablauf der …
Deshalb ist dabei, ggf. anhand der Akten, auch zu prüfen, ob die im Fristenkalender als erledigt gekennzeichneten Schriftsätze tatsächlich abgesandt worden sind (vgl. BGH 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, Rn. 16).Es fehlen konkreter Vortrag und Glaubhaftmachung dazu, ob, in welcher Weise und durch wen diese abendliche Fristenkontrolle am 10. August 2018 durchgeführt wurde bzw. durchzuführen gewesen wäre (vgl. zu dieser Anforderung an den Wiedereinsetzungsantrag BGH 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, Rn. 17) und warum sie entgegen welcher konkreten Weisungen nicht durchgeführt worden ist.
Eine solche Weisung ihrer Prozessbevollmächtigten hat der Beklagte im Wiedereinsetzungsverfahren aber selbst nicht behauptet (vgl. dazu BGH 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, Rn. 18).
- BGH, 29.08.2017 - VI ZB 49/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überprüfungspflicht des …
Rn. 7 a) Der Prozessbevollmächtigte trägt die Verantwortung dafür, dass eine fristwahrende Prozesshandlung vor dem zuständigen Gericht vorgenommen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, MDR 2017, 837 Rn. 16; vom 8. Dezember 1992 - VI ZB 33/92, VersR 1993, 1381;… BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 7;… vom 5. Februar 2014 - IV ZB 32/13, juris Rn. 7). - BGH, 16.04.2019 - VI ZB 33/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Darlegung und …
Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört dabei die Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird (st. Rspr.: siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, VersR 2017, 1166 Rn. 116;… vom 9. Dezember 2014 - VI ZB 42/13, VersR 2015, 339 Rn. 8;… vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, VersR 2012, 1009 Rn. 9;… BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2015 - III ZB 55/14, NJW 2015, 2041 Rn. 8;… vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 8 f.; jeweils mwN). - BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17
Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei Versand der Berufungsbegründung ohne …
Rn. 13 (1) Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört die Anordnung, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstags durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253 Rn. 8; Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 16 mwN).Diese Fristenkontrolle dient nicht alleine dazu zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen im Fristenkalender noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben, sondern auch dazu, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (…vgl. BGH, NJW 2015, 253 Rn. 10; NJW-RR 2017, 1532 Rn. 16 mwN).
- BGH, 02.12.2020 - XII ZB 324/20
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf ersten Antrag eines Rechtsanwalts …
Rn. 10 Soweit abweichend davon einer früheren Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs eine Erkundigungspflicht noch vor Ablauf der gesetzlichen Frist entnommen werden könnte (…BGH Beschluss vom 24. November 2011 - VI ZB 69/08 - FamRZ 2010, 370 Rn. 10;… vgl. auch BGH Beschluss vom 16. Oktober 2014 - VII ZB 15/14 - NJW-RR 2015, 700 Rn. 12), hält dieser Senat selbst daran nicht fest (BGH Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16 - NJW-RR 2017, 1532 Rn. 13). - BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23
Kausalität von Anwaltsverschulden bei Übermittlungsfehler des Gerichts
- BGH, 21.11.2024 - I ZB 34/24
Behandlung von Fristsachen in Rechtsanwaltskanzlei
- BGH, 20.11.2018 - XI ZB 31/17
Organisationsverschulden bei der Fristenkontrolle in der Anwaltskanzlei
- BVerwG, 24.04.2019 - 2 B 1.19
Keine Wiedereinsetzung wegen fehlender Notierung einer Vorfrist für …
- OLG Hamm, 14.08.2019 - 30 U 59/19
Ansprüche aus einem vorzeitig beendeten Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".