Rechtsprechung
| BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der in der Teilungserklärung enthaltenen Kostentragungsregelung für zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmte Einrichtungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 2 S 2 WoEigG, § 16 Abs 2 WoEigG
Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der in der Teilungserklärung enthaltenen Kostentragungsregelung für zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmte Einrichtungen - IWW
§ 21 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 5 Abs. 2 WEG, § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, §§ 100, 743, 745 BGB, § 13 WEG, § 563 Abs. 3 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 1 Nr. 6, 2 Nr. 1, 5 Abs. 2, 10 Abs. 2 S. 2, 13, 16 Abs. 2, 21
Auslegung einer Teilungserklärung - Wolters Kluwer
Auslegung einer Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich Instandsetzung der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile solcher Terrassen im Dach der Anlage; Bestimmen von Einrichtungen, Anlagen und Gebäudeteilen nach der Beschaffenheit, dem ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 10 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 2
Kostentragungslast des einzelnen Eigentümers zur Instandhaltung in seinem Sondereigentum stehender Dachterrasse bei entsprechender Regelung in Teilungserklärung - ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 10 Abs. 2, 16 Abs. 2
Instandhaltungsklausel betreffend konstruktiver Balkon- und Terrassenteile - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung einer Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich Instandsetzung der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile solcher Terrassen im Dach der Anlage; Bestimmen von Einrichtungen, Anlagen und Gebäudeteilen nach der Beschaffenheit, dem ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sondereigentümer muss Dachterrasse sanieren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sanierung der Dachterrasse zu Lasten der Sondereigentümer?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
WEG: Sanierung einer Dachterrasse - Benutzt ein Eigentümer Gemeinschaftseigentum allein, muss er auch die Instandsetzungskosten tragen
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Wer einen Balkon alleine nutzt, zahlt die Sanierung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentümer sollten wissen, wer die Kosten zu tragen hat, wenn eine Dachterrasse, die zum Sondereigentum.
- rofast.de (Kurzinformation)
Ausschließliche Gebrauchsmöglichkeit? Eigentümer trägt auch Kosten für Instandhaltung Gemeinschaftseigentum
- anwalt.de (Kurzinformation)
WEG Sanierung von GemeinschaftsET auf Kosten nur eines Einzigen?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnungseigentümer muss für im Gemeinschaftseigentum stehende Bestandteile seiner Dachterrasse Sanierungskosten übernehmen - Teilungserklärung kann Kosten für Terrassensanierung regeln
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Auslegung einer Regelung in einer Teilungserklärung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Umlageschlüssel: Was meint "ausschließlicher Gebrauch"? (IMR 2018, 334)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 27.03.2015 - 42 C 267/14
- LG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 S 42/15
- BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1419
- MDR 2018, 986
- NZM 2018, 953
- ZMR 2018, 833
- Rpfleger 2018, 532
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12
Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung …
Auszug aus BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Eine Regelung in der Teilungserklärung, wonach Einrichtungen, Anlagen und Gebäudeteile, die nach der Beschaffenheit oder dem Zweck des Bauwerks oder gemäß dieser Teilungserklärung zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt sind (z.B. Balkon, Loggia), auf dessen Kosten instandzuhalten und instandzusetzen sind, ist nächstliegend dahin auszulegen, dass sie auch einzelnen Wohnungen zugeordnete Terrassen im Dach der Anlage erfasst und dass sie die Instandsetzung sowohl der im Sonder- als auch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile solcher Terrassen betrifft (Fortführung von Senat, Urteil vom 16. November 2012, V ZR 9/12, NJW 2013, 681).Dem stünden die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2012 (V ZR 9/12, NJW 2013, 681) und vom 2. Oktober 2015 (V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29) nicht entgegen.
Rn. 13 Der Sinn einer solchen Regelung in der Teilungserklärung liegt bei den - auch hier ausdrücklich genannten - Balkonen darin, dass die übrigen - von der Nutzung der Balkone ausgeschlossenen - Wohnungseigentümer von der Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung aller Balkonteile befreit sein sollen, weil es sich dabei um eine Sonderausstattung der betreffenden Wohnung handelt und die damit verbundenen Lasten bei einer Bauweise ohne Balkone nicht angefallen wären (für eine vergleichbare Klausel Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9).
Eine Beschränkung auf den nichtkonstruktiven Teil der Terrasse, vor allem den Terrassenbelag, lässt sich dem klaren Wortlaut der Klausel nicht entnehmen (so zu vergleichbaren Klauseln Senat, Urteile vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 8 f. …und vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, ZWE 2017, 99 Rn. 25; vgl. auch Senat…, Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29 Rn. 16).
Der privatautonome Gestaltungsspielraum der Wohnungseigentümer bzw. des teilenden Eigentümers wird durch eine Regelung, wie sie in § 6 Nr. 1 Buchstabe b der Teilungserklärung vorgesehen ist, nicht überschritten (für eine vergleichbare Regelung Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9 a.E.).
- BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer …
Auszug aus BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Dem stünden die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2012 (V ZR 9/12, NJW 2013, 681) und vom 2. Oktober 2015 (V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29) nicht entgegen.Eine Beschränkung auf den nichtkonstruktiven Teil der Terrasse, vor allem den Terrassenbelag, lässt sich dem klaren Wortlaut der Klausel nicht entnehmen (…so zu vergleichbaren Klauseln Senat, Urteile vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 8 f. …und vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, ZWE 2017, 99 Rn. 25; vgl. auch Senat, Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29 Rn. 16).
- BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung …
Auszug aus BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Dabei müssen Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten klar und eindeutig aus der Teilungserklärung hervorgehen (vgl. Senat, Urteile vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722 Rn. 7 …und vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 14 mwN).
- BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16
Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen …
Auszug aus BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Die Dachterrasse gehört zwar nach § 1 und § 2 Nr. 1 der Teilungserklärung, was mit ähnlichen Einschränkungen wie bei Balkonen rechtlich möglich ist (Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, ZfIR 2017, 409 Rn. 8), zum Sondereigentum des Klägers. - BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des …
Auszug aus BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Umstände außerhalb der Teilungserklärung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (…vgl. Senat, Urteile vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 8 und vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 9). - BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses …
Auszug aus BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Umstände außerhalb der Teilungserklärung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senat, Urteile vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 8 …und vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 9). - BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16
Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines …
Auszug aus BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Dabei müssen Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten klar und eindeutig aus der Teilungserklärung hervorgehen (…vgl. Senat, Urteile vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722 Rn. 7 und vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 14 mwN). - BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne …
Auszug aus BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Die Teilungserklärung ist Bestandteil der Grundbucheintragung; ihre Auslegung unterliegt daher vollen Umfangs der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, ZWE 2018, 124 Rn. 14). - BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05
Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der …
Auszug aus BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Das Wohnungseigentumsrecht lässt den Wohnungseigentümern weitgehend freie Hand, wie sie ihr Verhältnis untereinander ordnen wollen (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 289/05, WM 2006, 2374 Rn. 15). - BGH, 16.09.2016 - V ZR 3/16
Wohnungseigentumssache: Berücksichtigung einer nach Ablauf der gesetzten Frist, …
Auszug aus BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Eine Beschränkung auf den nichtkonstruktiven Teil der Terrasse, vor allem den Terrassenbelag, lässt sich dem klaren Wortlaut der Klausel nicht entnehmen (…so zu vergleichbaren Klauseln Senat, Urteile vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 8 f. und vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, ZWE 2017, 99 Rn. 25; vgl. auch Senat…, Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29 Rn. 16).
- BGH, 14.02.2025 - V ZR 236/23
Änderung des Schlüssels für die Kostenverteilung und die Zuführung zu der …
Das ist bei einer - wie hier - vereinbarten objektbezogenen Kostentrennung aber deshalb anders geregelt, weil die Kosten für den Erhalt dieser Teile in der Regel bei einer Bauweise ohne Tiefgarage nicht angefallen wären (vgl. hierzu Senat…, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20, ZWE 2022, 123 Rn. 25 ff.; zu entsprechenden Überlegungen bei Balkonklauseln vgl. Senat…, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NJW-RR 2018, 1419 Rn. 13); auch insoweit ist daher in typisierender Betrachtung davon auszugehen, dass die vereinbarte Kostentrennung für die konkrete Anlage grundsätzlich angemessen ist. - BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
Wohnungseigentum: Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind sie regelmäßig dahingehend auszulegen, dass sie alle Balkonteile, also auch die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden konstruktiven Teile von Balkonen und Terrassen erfassen; dass eine Sanierung von Balkonen auch dem gesamten Gebäude zugutekommt, indem etwa der Eintritt von Feuchtigkeit verhindert wird, steht dem nicht entgegen (vgl. Senat…, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 Rn. 9; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 15 f.).Rn. 26 aa) Das Wohnungseigentumsrecht lässt den Wohnungseigentümern weitgehend freie Hand, wie sie ihr Verhältnis untereinander ordnen wollen (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 16;… Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, NJW 2018, 1309 Rn. 12 mwN).
Andernfalls müsste sich ein Stellplatzeigentümer ohne Wohnung (wie der Kläger) auch an den Kosten einer Dachsanierung der Wohngebäude beteiligen; umgekehrt müsste ein Wohnungseigentümer ohne Stellplatz die Kosten der Tiefgarage anteilig tragen, obwohl er keinen Vorteil aus ihr zieht und die Kosten bei einer Bauweise ohne Tiefgarage nicht angefallen wären (vgl. zu diesem Aspekt für Balkonklauseln Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NZM 2018, 953 Rn. 13).
- BGH, 22.03.2019 - V ZR 298/16
Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegenüber übrigen Wohnungseigentümern
Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr., vgl. Senat…, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, ZfIR 2018, 353 Rn. 14; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, MDR 2018, 986 Rn. 9 jeweils mwN).
- BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24
Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung …
Voraussetzung ist, dass dies klar und eindeutig aus der Teilungserklärung, die Bestandteil der Grundbucheintragung ist und deren Auslegung daher vollen Umfangs der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, hervorgeht; im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NJW-RR 2018, 1419, Rn. 9 mwN).Deshalb trägt der Wohnungseigentümer, zu dessen Einheit der jeweilige Balkon gehört, sämtliche Kosten des Gemeinschaftseigentums im Bereich "seines" Balkons; umfasst sind etwa Kosten für die Isolierung und die Abdichtung (vgl. Senat…, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, ZWE 2013, 29 Rn. 8 f.; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NJW-RR 2018, 1419 Rn. 10, 13) und im Zweifel auch die Kosten für die Beseitigung anfänglicher Mängel (vgl. Senat…, Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 36/24, NJW-RR 2025, 1355 Rn. 15).
Zwar wollen die übrigen - von der Nutzung der Balkone ausgeschlossenen - Wohnungseigentümer von den mit dieser Sonderausstattung verbundenen Lasten freigehalten werden, weil diese bei einer Bauweise ohne Balkone nicht angefallen wären (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NJW-RR 2018, 1419 Rn. 13).
- BGH, 08.03.2019 - V ZR 330/17
Nutzung von Teileigentum: Tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in …
Rn. 18 aa) Die Teilungserklärung ist Bestandteil der Grundbucheintragung, ihre Auslegung unterliegt daher vollen Umfangs der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (…st. Rspr., vgl. Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, ZWE 2018, 124 Rn. 14; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, WuM 2018, 529 Rn. 9). - BGH, 27.01.2023 - V ZR 261/21
Grunddienstbarkeit: Vereinbarung der Aufteilung der Pflicht zur Unterhaltung …
Bei der gebotenen objektiven Auslegung von Grundbucheintragungen, die das Revisionsgericht in vollem Umfang überprüfen kann, kommt es maßgebend darauf an, wie die Eintragung nach Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NJW-RR 2018, 1419 Rn. 9). - LG Köln, 12.11.2020 - 29 S 25/20
Sondereigentum mit allen Bestandteilen = Gemeinschaftseigentum?
Der BGH habe in der Entscheidung vom 04.05.2018 - V ZR 163/17 - die Klausel, die nicht ausdrücklich das Gemeinschaftseigentum benannt habe, so ausgelegt, dass sich die Instandhaltungspflicht auch auf das Gemeinschaftseigentum beziehe.Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 04.05.2018 - V ZR 163/17 -, die die Kläger zitieren, ist das amtsgerichtliche Urteil nicht zu beanstanden.
Insoweit können sich die Kläger für ihre abweichende Auslegung auch nicht auf die Entscheidung des BGH vom 04.05.2018 (- V ZR 163/17-, NZM 2018, 953) stützen, denn die Entscheidung des BGH betrifft einen anderen Sachverhalt.
- LG Itzehoe, 30.04.2024 - 11 S 31/23
Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone bei Eigentümer: Keine …
Dies unterscheide den gegenständlichen Sachverhalt auch von den Konstellationen, wie sie den Entscheidungen des Landgerichts Itzehoe zum Aktenzeichen 11 S 29/15 und des Bundesgerichtshofes zum Aktenzeichen V ZR 163/17 zugrunde gelegen hätten. - LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22
Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!
aa) Die Regelung ist nächstliegend dahingehend auszulegen, dass sie auch die den einzelnen Wohnungen zugeordneten Terrassen im Dach der Anlage erfasst und dass sie die Instandsetzung sowohl der im Sonder- als auch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile solcher Terrassen betrifft (vgl. BGH…, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20 -, Rn. 24; BGH, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17; BGH, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12). - LG Bremen, 04.03.2020 - 4 S 198/19
Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes ist Instandhaltung
Umstände außerhalb der GO dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind (BGH, Urteil vom 04.05.2018 - V ZR 163/17, Rn. 9m.w.N.). - AG Hamburg-Altona, 05.12.2024 - 303c C 10/23
Wann müssen Eigentümer den Balkon selbst komplett in Stand setzen?
- LG Stuttgart, 13.07.2020 - 2 S 3/20
Haben Untergemeinschaften automatisch besondere Rechte?
- LG Köln, 22.04.2021 - 29 S 143/20
Wie ist eine Teilungserklärung auszulegen?
- AG Aachen, 23.12.2019 - 118 C 16/19
Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung; …
- LG Berlin II, 16.06.2026 - 56 S 56/25
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für Erhaltungsmaßnahmen
- AG Regensburg, 19.05.2025 - 10 C 1928/24
Wohnungseigentum
- LG Nürnberg-Fürth, 29.04.2020 - 14 S 1248/19
Heizkostenabrechnung nach Flächenmaß
- AG Pinneberg, 29.09.2020 - 60 C 43/16
Keine Haftung des Sondereigentümers für anfängliche Mängel
- AG Suhl, 10.03.2021 - 1 C 144/19
Klage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
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