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Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.11.2022

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,43490
BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22 (https://dejure.org/2022,43490)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2022 - I ZR 25/22 (https://dejure.org/2022,43490)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2022 - I ZR 25/22 (https://dejure.org/2022,43490)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Revisionszulassung: Geeignetheit der zugelassenen Beweismittel erforderlich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 294 Abs 1 ZPO, § 544 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Revisionszulassung: Geeignetheit der zugelassenen Beweismittel erforderlich

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Angebot des Beschwerdeführers auf Vernehmung eines Zeugen zur Glaubhaftmachung der Beschwer gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Betriebs-Berater

    Keine Glaubhaftmachung durch Zeugenbeweis in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 294 ; ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers auf Vernehmung eines Zeugen zur Glaubhaftmachung der Beschwer gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht geeignet (Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZR 273/19, MDR 2021, 380 [juris Rn. 8 bis 11]).

  • rechtsportal.de

    ZPO § 294 ; ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
    Angebot des Beschwerdeführers auf Vernehmung eines Zeugen zur Glaubhaftmachung der Beschwer gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht: Keine Glaubhaftmachung durch Zeugenbeweis in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung: Geeignetheit der zugelassenen Beweismittel erforderlich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerdewert im NZB-Verfahren: Zeuge ist kein geeignetes Beweismittel!

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zeugenvernehmung kein geeignetes Mittel zur Glaubhaftmachung der Beschwer im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 593
  • GRUR 2023, 597
  • MIR 2023, Dok. 017
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.2020 - V ZR 273/19

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers …

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22
    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers auf Vernehmung eines Zeugen zur Glaubhaftmachung der Beschwer gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht geeignet (Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZR 273/19, MDR 2021, 380 [juris Rn. 8 bis 11]).

    Die Beschwer kann deshalb nur durch Unterlagen glaubhaft gemacht werden, die fristgerecht beigebracht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZR 273/19, MDR 2021, 380 [juris Rn. 8 bis 11]).

  • BGH, 19.05.2022 - I ZR 120/21

    Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.e. …

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22
    Der so zu bemessende Wert der Beschwer entspricht zwar nicht zwangsläufig, aber doch regelmäßig dem nach dem Interesse der klagenden Partei an dieser Verurteilung zu bemessenden Streitwert (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 2022 - I ZR 120/21, juris Rn. 7).

    Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, ist es regelmäßig versagt, sich erstmals im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 2022 - I ZR 120/21, juris Rn. 7).

  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines …

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22
    Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt es für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher an; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - I ZR 24/16, GRUR 2017, 212 [juris Rn. 9];… Beschluss vom 17. November 2020 - X ZR 3/19, GRUR 2021, 521 [juris Rn. 14] - UKlaG-Streitwert).
  • BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19

    Verbandsklage gegen die Verwendung von Klauseln in AGB: Gebührenstreitwert und …

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22
    Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt es für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher an; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH…, Beschluss vom 15. September 2016 - I ZR 24/16, GRUR 2017, 212 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 17. November 2020 - X ZR 3/19, GRUR 2021, 521 [juris Rn. 14] - UKlaG-Streitwert).
  • BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs - …

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22
    Rn. 12 Das Landgericht und das Berufungsgericht sind der indiziell zu berücksichtigenden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 748 [juris Rn. 3] = WRP 1977, 568) Streitwertangabe des Klägers in der Klageschrift gefolgt, die die Beklagte erstmals in Frage gestellt hat, nachdem das Berufungsgericht darauf hingewiesen hatte, dass es die Berufung der Beklagten zurückweisen wolle.
  • BGH, 06.02.2024 - IV ZR 436/22

    Festsetzung des Streitwerts für Anträge auf Unterlassung der beanstandeten Praxis …

    Allerdings trifft es zu, dass es bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher ankommt; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22, GRUR 2023, 597 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.2025 - XII ZR 28/25

    Wie ist der Streitwert bei einem UKlaG-Verfahren zu ermitteln?

    Maßgebend sind gerade die Nachteile, die den Verbrauchern durch das beanstandete Wettbewerbsverhalten drohen (vgl. BGH Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22 - GRUR 2023, 597 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 17.09.2024 - II ZR 223/22

    Bestimmung der Beschwer des Rechtsmittelführers

    Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, ist es jedenfalls dann, wenn ihre Beschwer aus der Verurteilung dem Streitwert der Klage entspricht, regelmäßig versagt, sich erstmals im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, GRUR-RR 2012, 496 Rn. 4;… Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 20. Oktober 2022- LwZR 7/21, juris Rn. 4; Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22,MDR 2023, 593 Rn. 8;… Beschluss vom 27. April 2023 - V ZR 118/22,MDR 2023, 857 Rn. 8 ff.; jeweils mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2023 - 26 Ta 6027/23

    Streitwert bei Anträgen, die den Schutz von Geschäftsgeheimnissen betreffen - …

    Bei der Bestimmung des Streitwerts nach § 51 Abs. 2 GKG kann der Angabe seitens der klagenden Partei eine indizielle Bedeutung zukommen (vgl. BGH 24. November 2022 - I ZR 25/22, Rn. 12).

    Rn. 25 Der Streitwertangabe seitens der klagenden Partei kann insoweit eine indizielle Bedeutung zukommen (vgl. BGH 24. November 2022 - I ZR 25/22, Rn. 12).

  • OLG München, 08.04.2026 - 31 Wx 380/26

    Einstweilige Verfügung, Rechtsschutzbedürfnis, Sittenwidrige Schädigung, …

    Wenn eine mündliche Verhandlung nicht ohnehin vorgeschrieben ist, braucht das Gericht nicht eigens deshalb einen Termin zu bestimmen, um eine beantragte Zeugenvernehmung zu ermöglichen (vgl. BGH GRUR 2023, 597 Rn. 9;… BGH NJOZ 2021, 1051 Rn. 9; OLG Bremen NJW-RR 2011, 1511, 1512; beckonline).
  • BGH, 30.09.2025 - II ZR 96/24

    Streitwertangabe ist unverbindlich!

    Eine Indizwirkung kommt ihnen aber nicht zu, wenn sich, wie hier betreffend die Anfechtung der Beschlüsse zu TOP 4, aus den Gesamtumständen ergibt, dass sie das für die Wertfestsetzung maßgebliche Interesse offensichtlich unzutreffend widerspiegeln (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Mai 1977 - I ZR 17/76, juris Rn. 3;… Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, MDR 2012, 1429 Rn. 4; Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22, GRUR 2023, 597 Rn. 12; OLG Hamburg, WRP 2007, 95; OLG Düsseldorf, NJW 2011, 2979, 2980;… OLG München, NJW-RR 2018, 575 Rn. 15; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. Mai 2024 - I-7 U 14/24, juris Rn. 41;… BeckOK Kostenrecht/Jäckel, Stand 1.6.2025, § 61 GKG Rn. 7).
  • OLG Dresden, 31.07.2024 - 4 W 357/24

    Ansprüche eines Wirtschaftsunternehmens auf Löschung von Negativbewertungen als …

    Diese Angabe ist zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem sie nicht sicher von einer Kostentragungspflicht der Beklagten ausgehen konnte, was sich auf den indiziellen Wert dieser Angabe auswirkt (BGH in GRUR 2023, 597 Rn. 12).
  • BGH, 15.12.2023 - AnwZ (Brfg) 20/23

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Da auf der Grundlage des vor Ablauf der Frist gehaltenen Vorbringens über den Verlängerungsantrag nach § 224 Abs. 2 ZPO entschieden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1982 - GSZ 1/81, BGHZ 83, 217, 221;… Feskorn in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 224 Rn. 7), sind die Gründe des Antrags nicht nur innerhalb der Frist vorzutragen, sondern auch glaubhaft zu machen (…vgl. OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2023, 10391 Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22, MDR 2023, 593 Rn. 9 [zur Glaubhaftmachung des Beschwerdewerts nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO innerhalb der Begründungsfrist des § 544 Abs. 4 ZPO] mwN).
  • OLG München, 08.04.2026 - 31 W 380/26

    Anspruch auf Rücknahme eines im Auftrag einer privaten Projektträgergesellschaft …

    Wenn eine mündliche Verhandlung nicht ohnehin vorgeschrieben ist, braucht das Gericht nicht eigens deshalb einen Termin zu bestimmen, um eine beantragte Zeugenvernehmung zu ermöglichen (vgl. BGH GRUR 2023, 597 Rn. 9;… BGH NJOZ 2021, 1051 Rn. 9; OLG Bremen NJW-RR 2011, 1511 ,1512; beck-online).
  • BGH, 11.04.2024 - IX ZB 22/23

    Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in versäumte Frist; Anforderungen …

    Die benannten Zeuginnen hätten erst geladen werden müssen, so dass eine sofortige Beweisaufnahme nicht möglich war und dieses Beweismittel gemäß § 294 Abs. 2 ZPO daher unstatthaft war (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - XII ZB 173/95, FamRZ 1996, 408, 409; vom 24. November 2022 - I ZR 25/22, MDR 2023, 593 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2026 - 31 Wx 380/26

    Verfügungsanspruch auf Rücknahme des im bauplanungsrechtlichen Verfahren der …

  • LG Essen, 16.04.2025 - 15 T 54/25

    Streitwert für das Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ?

  • OLG München, 25.09.2025 - 31 W 1130/25

    Streitwertbeschwerde, Herabsetzung des Streitwertes, Festsetzung des Streitwerts, …

  • OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 17 W 41/22

    Fristgerechte Anbringung eines Befangenheitsgesuchs

  • OLG Celle, 07.03.2023 - 13 W 3/23

    Streitwert; Streitwertangabe; Indiz; Indizwirkung; indiziell; …

  • OLG Celle, 17.09.2025 - 13 W 45/25

    Streitwert; Lauterkeitsrecht; qualifizierter Wirtschaftsverband; …

  • LG Krefeld, 14.09.2023 - 7 O 90/22
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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.2022 - V ZB 29/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40372
BGH, 24.11.2022 - V ZB 29/22 (https://dejure.org/2022,40372)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2022 - V ZB 29/22 (https://dejure.org/2022,40372)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wirksamkeit des Beitritts bei Berufungseinlegung durch Streithelfer und erstinstanzlicher Verbindung des Beitritts mit Einspruch gegen Versäumnisurteil

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 1 S 2 ZPO
    Wirksamkeit des Beitritts bei Berufungseinlegung durch Streithelfer und erstinstanzlicher Verbindung des Beitritts mit Einspruch gegen Versäumnisurteil

  • IWW

    § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § ... 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 ZPO, § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 ZPO, § 66 Abs. 2 ZPO, § 66 Abs. 2, § 70 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 66 Abs. 1 ZPO, § 70 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 71 ZPO, § 70 Abs. 1 ZPO, § 67 ZPO, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berufung im Falle der Einlegung durch einen Streithelfer; Inhaltliche Anforderungen an den Beitritt

  • rechtsportal.de

    ZPO § 70 Abs. 1 S. 2
    Das Berufungsgericht muss bei einer Berufungseinlegung durch den Streithelfer auch dann prüfen, ob der Beitritt den Anforderungen des § 70 Abs. 1 Satz 2 ZPO genügt, wenn der Beitritt bereits erstinstanzlich mit der Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 70 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit der Berufung im Falle der Einlegung durch einen Streithelfer; Inhaltliche Anforderungen an den Beitritt

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamkeit des Beitritts bei Berufungseinlegung durch Streithelfer und erstinstanzlicher Verbindung des Beitritts mit Einspruch gegen Versäumnisurteil

  • ibr-online

    Berufung durch Streithelfer: Gericht muss Beitritt prüfen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Anforderungen des § 70 Abs. 1 Satz 2 ZPO: Beitritt des Berufung einlegenden Streithelfers bereits bei Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Prüfung der Anforderungen des § 70 Abs. 1 Satz 2 ZPO bei einer Berufungseinlegung durch den Streithelfer

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Anforderungen an den Beitritt eines Streithelfers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 502
  • MDR 2023, 593
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 100/17

    Zulässigkeit einer Berufung bei Einlegung durch Streithelfer

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - V ZB 29/22
    Das Berufungsgericht muss bei einer Berufungseinlegung durch den Streithelfer auch dann prüfen, ob der Beitritt den Anforderungen des § 70 Abs. 1 Satz 2 ZPO genügt, wenn der Beitritt bereits erstinstanzlich mit der Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil verbunden worden ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 100/17, TranspR 2019, 39 Rn. 8).

    Der Streithelfer weist zutreffend darauf hin, dass der Bundesgerichtshof bislang lediglich entschieden hat, dass der Beitritt in den Fällen, in denen er mit der Einlegung der Berufung verbunden wird, den inhaltlichen Anforderungen des § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 ZPO genügen muss, und dass andernfalls die Berufung unzulässig ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 100/17, TranspR 2019, 39 Rn. 8 mwN).

    Rn. 6 a) Da eine Berufung nur von Prozessbeteiligten eingelegt werden kann, hängt ihre Zulässigkeit im Falle der Einlegung durch einen Streithelfer davon ab, ob dieser rechtzeitig - spätestens mit Einlegung der Berufung (§ 66 Abs. 2 ZPO) - und wirksam dem Rechtsstreit beigetreten ist (BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 100/17, TranspR 2019, 39 Rn. 7; Beschluss vom 16. Januar 1997 - I ZR 208/94, NJW 1997, 2385; Beschluss vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93, NJW 1994, 1537).

    Entschieden hat der Bundesgerichtshof auch, dass bei einer - nach § 66 Abs. 2, § 70 Abs. 1 Satz 1 ZPO zulässigen - Verbindung des Beitritts mit der Einlegung der Berufung der Beitritt den inhaltlichen (formalen) Anforderungen des § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 ZPO genügen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 100/17, TranspR 2019, 39 Rn. 8; Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93, NJW 1994, 1537).

    Hierbei hat das Berufungsgericht auch nicht verkannt, dass an die Darlegung des rechtlichen Interesses am Beitritt zum Rechtsstreit keine überzogenen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 100/17, TranspR 2019, 39 Rn. 11).

  • BGH, 26.06.2020 - V ZR 106/19

    Wirksames Einlegen der Berufung durch den Streithelfer für die Hauptpartei i.R.d. …

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - V ZB 29/22
    Ob der Streithelfer an dem Beitritt ein rechtliches Interesse gemäß § 66 Abs. 1 ZPO hat, ist demgegenüber für seine Rechtsmittelbefugnis unerheblich (vgl. Senat, Urteil vom 26. Juni 2020 - V ZR 106/19, NJW-RR 2020, Rn. 11).

    Mit der Rechtskraft einer Zurückweisungsentscheidung endet die Befugnis des Streithelfers, gemäß § 67 ZPO für die unterstützte Partei Rechtsmittel einzulegen (vgl. Senat, Urteil vom 26. Juni 2020 - V ZR 106/19, NJW-RR 2020, 942 Rn. 7; BGH, Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80, NJW 1982, 2070).

    Hier liegt eine Zurückweisungsentscheidung vor, die das Amtsgericht mit der Entscheidung über den Einspruch - in den Entscheidungsgründen - verbunden hat (vgl. zu der Zulässigkeit eines solchen Vorgehens Senat, Urteil vom 10. Juli 1963 - V ZR 132/61, NJW 1963, 2027; Urteil vom 26. Juni 2020 - V ZR 106/19, NJW-RR 2020, 942 Rn. 7).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - V ZB 29/22
    Rn. 6 a) Da eine Berufung nur von Prozessbeteiligten eingelegt werden kann, hängt ihre Zulässigkeit im Falle der Einlegung durch einen Streithelfer davon ab, ob dieser rechtzeitig - spätestens mit Einlegung der Berufung (§ 66 Abs. 2 ZPO) - und wirksam dem Rechtsstreit beigetreten ist (BGH…, Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 100/17, TranspR 2019, 39 Rn. 7; Beschluss vom 16. Januar 1997 - I ZR 208/94, NJW 1997, 2385; Beschluss vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93, NJW 1994, 1537).

    Entschieden hat der Bundesgerichtshof auch, dass bei einer - nach § 66 Abs. 2, § 70 Abs. 1 Satz 1 ZPO zulässigen - Verbindung des Beitritts mit der Einlegung der Berufung der Beitritt den inhaltlichen (formalen) Anforderungen des § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 ZPO genügen muss (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 100/17, TranspR 2019, 39 Rn. 8; Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93, NJW 1994, 1537).

  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung …

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - V ZB 29/22
    Mit der Rechtskraft einer Zurückweisungsentscheidung endet die Befugnis des Streithelfers, gemäß § 67 ZPO für die unterstützte Partei Rechtsmittel einzulegen (vgl. Senat…, Urteil vom 26. Juni 2020 - V ZR 106/19, NJW-RR 2020, 942 Rn. 7; BGH, Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80, NJW 1982, 2070).

    Der Senat hat nämlich bislang offengelassen, ob bei einer Verbindung der (erstinstanzlichen) Sachentscheidung mit der Zurückweisungsentscheidung (auch) letztere wegen der Form der anzufechtenden Entscheidung mit der Berufung angegriffen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 1963 - V ZR 132/61, NJW 1963, 2027; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80, NJW 1982, 2070).

  • BGH, 10.07.1963 - V ZR 132/61
    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - V ZB 29/22
    Hier liegt eine Zurückweisungsentscheidung vor, die das Amtsgericht mit der Entscheidung über den Einspruch - in den Entscheidungsgründen - verbunden hat (vgl. zu der Zulässigkeit eines solchen Vorgehens Senat, Urteil vom 10. Juli 1963 - V ZR 132/61, NJW 1963, 2027;… Urteil vom 26. Juni 2020 - V ZR 106/19, NJW-RR 2020, 942 Rn. 7).

    Der Senat hat nämlich bislang offengelassen, ob bei einer Verbindung der (erstinstanzlichen) Sachentscheidung mit der Zurückweisungsentscheidung (auch) letztere wegen der Form der anzufechtenden Entscheidung mit der Berufung angegriffen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 1963 - V ZR 132/61, NJW 1963, 2027; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80, NJW 1982, 2070).

  • BGH, 08.07.2022 - V ZR 202/21

    Beschlussersetzungsklage: Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - V ZB 29/22
    Auch im übrigen ergeben sich gegen die Zulässigkeit keine Bedenken, weil der Streithelfer im Rechtsbeschwerdeverfahren für den Streit über seine Berechtigung zur Einlegung der Berufung als rechtsmittelbefugt anzusehen ist (vgl. allgemein Senat, Urteil vom 8. Juli 2022 - V ZR 202/21, NJW 2022, 3003 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 08.10.2019 - II ZR 94/17

    Erledigung eines aktienrechtlichen Anfechtungsrechtsstreits: Beteiligung von …

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - V ZB 29/22
    Die besonderen Voraussetzungen der Nebenintervention werden dann nur auf Antrag einer Hauptpartei und nur im Verfahren nach § 71 ZPO - nach mündlicher Verhandlung - geprüft (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - VIII ZB 82/05, BGHZ 165, 358, 362; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - II ZR 94/17, AG 2020, 126 Rn. 9).
  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der …

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - V ZB 29/22
    Die besonderen Voraussetzungen der Nebenintervention werden dann nur auf Antrag einer Hauptpartei und nur im Verfahren nach § 71 ZPO - nach mündlicher Verhandlung - geprüft (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - VIII ZB 82/05, BGHZ 165, 358, 362;… Beschluss vom 8. Oktober 2019 - II ZR 94/17, AG 2020, 126 Rn. 9).
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - V ZB 29/22
    Rn. 6 a) Da eine Berufung nur von Prozessbeteiligten eingelegt werden kann, hängt ihre Zulässigkeit im Falle der Einlegung durch einen Streithelfer davon ab, ob dieser rechtzeitig - spätestens mit Einlegung der Berufung (§ 66 Abs. 2 ZPO) - und wirksam dem Rechtsstreit beigetreten ist (BGH…, Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 100/17, TranspR 2019, 39 Rn. 7; Beschluss vom 16. Januar 1997 - I ZR 208/94, NJW 1997, 2385; Beschluss vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93, NJW 1994, 1537).
  • BGH, 18.10.1962 - V BLw 20/62

    Streithilfe in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - V ZB 29/22
    Zu den besonderen Voraussetzungen der Nebenintervention gehören auch die in § 70 Abs. 1 ZPO genannten Förmlichkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1962 - V BLw 20/62, BGHZ 38, 110, 111;… siehe auch MüKoZPO/Schultes, 6. Aufl., § 66 Rn. 21;… BeckOK ZPO/Dressler [1.9.2022], § 71 Rn. 1;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 43. Aufl., § 67, Rn. 8, 11).
  • BGH, 14.01.1960 - III ZR 7/59

    Amtspflicht der Polizei bei Vollstreckung eines Urteils des …

  • OLG Schleswig, 04.09.2024 - 9 U 40/22

    Zurückweisung einer Nebenintervention: Statthaftes Rechtsmittel bei Verbindung …

    Der Senat folgt nicht der Auffassung, dass bei einer Verbindung der erstinstanzlichen Sachentscheidung mit der Zurückweisungsentscheidung über den Beitritt auch letztere wegen der Form der anzufechtenden Entscheidung mit der Berufung angegriffen werden kann (so wie hier: BGH…, Urteil vom 10.07.1963 - V ZR 132/61, juris Rn. 35; BGH…, Beschluss vom 12.06.1989 - II ZB 2/89, juris Rn. 9; BGH…, Urteil vom 17.07.2012 - II ZR 216/10, juris Rn. 5; RG, Urteil vom 24.11.1896 - II 223/96, RGZ 38, 400, 402 f.; offengelassen: BGH, Beschluss vom 24.11.2022 - V ZB 29/22, juris Rn. 9).

    Insbesondere endet die Befugnis, gemäß § 67 ZPO für die unterstützte Partei Rechtsmittel einzulegen (BGH, Beschluss vom 24.11.2022 - V ZB 29/22, juris Rn. 9).

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