Rechtsprechung
| BGH, 15.02.2023 - XII ZB 341/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringungssache: Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde gegen eine durch Zeitablauf erledigte Maßnahme
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 FamFG, § 74 Abs 3 S 3 FamFG
Unterbringungssache: Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde gegen eine durch Zeitablauf erledigte Maßnahme - IWW
§ 36 Abs. 3 GNotKG, § ... 62 Abs. 1 FamFG, § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 317 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 37 Abs. 2 FamFG, § 325 Abs. 1 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 62 FamFG, § 321 Abs. 1 FamFG, § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 74 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 26 FamFG, § 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB, § 1832 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde gegen die durch Zeitablauf erledigte Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen und begleitender freiheitsentziehender Maßnahmen
- familienrecht-deutschland.de
FamFG §§ 62, 74
Unterbringungsrecht; durch Zeitablauf erledigte Unterbringungsmaßnahme; Feststellung der Rechtswidrigkeit der Erstentscheidung und Beschwerdeentscheidung; Notwendigkeit ordnungsgemäßer Verfahrensrüge nach § 74 Abs. 3 S. 3 FamFG. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 62 ; FamFG § 74
Rechtsbeschwerde gegen die durch Zeitablauf erledigte Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen und begleitender freiheitsentziehender Maßnahmen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Unterbringungsmaßnahme
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Durch Zeitablauf erledigte Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen und begleitender freiheitsentziehender Maßnahmen
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 01.07.2022 - 110 XVII (K) 253
- LG Oldenburg, 05.08.2022 - 8 T 342/22
- BGH, 15.02.2023 - XII ZB 341/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 915
- MDR 2023, 719
- FamRZ 2023, 796
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.04.2022 - XII ZB 267/21
Teilnahme des Verfahrenspflegers an einer Anhörung eines Betroffenen im …
Auszug aus BGH, 15.02.2023 - XII ZB 341/22
Davon kann nur unter den - hier nicht vorliegenden - Voraussetzungen des entsprechend anwendbaren § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 11 mwN).Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 16 mwN).
Die durch § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG angeordnete persönliche Anhörung in Anwesenheit des Verfahrenspflegers gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Verletzung die Feststellung nach § 62 FamFG rechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 17 mwN).
Dieser Verfahrensfehler ist ebenfalls so gewichtig, dass er die Feststellung nach § 62 FamFG zu rechtfertigen vermag, weil er einer Verwertung des gemäß § 321 Abs. 1 FamFG unabdingbaren Sachverständigengutachtens entgegensteht (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 18 mwN).
Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2022 - XII ZB 267/21 - FamRZ 2022, 1132 Rn. 19 mwN).
- BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09
Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem …
Auszug aus BGH, 15.02.2023 - XII ZB 341/22
Rn. 20 a) Allerdings kann durch das Rechtsbeschwerdegericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Rechtswidrigkeit der Unterbringungsentscheidung des Amtsgerichts ausgesprochen werden, wenn diese auf Verfahrensmängeln oder auf einer Verletzung des materiellen Rechts beruht und damit eine eigenständige Verletzung der Rechte des Betroffenen begründet (vgl. bereits BGH Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09 - FGPrax 2010, 152 Rn. 13 ff.). - BGH, 14.09.2022 - XII ZB 554/21
Notwendigkeit der Benachrichtigung des Verfahrenspflegers von einer gerichtlichen …
Auszug aus BGH, 15.02.2023 - XII ZB 341/22
Erfolgt die Anhörung ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. September 2022 - XII ZB 554/21 - FamRZ 2022, 1873 Rn. 5 mwN). - BGH, 24.11.2021 - XII ZB 269/21
Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung mit …
Auszug aus BGH, 15.02.2023 - XII ZB 341/22
Neue Erkenntnisse sind aber regelmäßig immer zu erwarten, wenn das Beschwerdegericht - wie geschehen - für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heranzieht, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert (vgl. Senatsbeschluss vom 24. November 2021 - XII ZB 269/21 - MDR 2022, 520 Rn. 14 mwN).
- LG Lübeck, 19.12.2024 - 7 T 324/23
Verfahren in Unterbringungssachen nach der Betreuungsrechtsreform 2023: Teilnahme …
Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des BGH, vor allem zu der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage, muss ein Betreuungsgericht durch die rechtzeitige Bestellung eines Verfahrenspflegers (§ 317 FamFG) und dessen Benachrichtigung zum Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (vgl. BGH NJW 2012, 1582; BGH NJW-RR 2022, 1513; BGH NJW-RR 2023, 505; BGH NJW-RR 2023, 915; vgl. auch für das Betreuungsverfahren: BGH NJW 2016, 3596; BGH NJW 2017, 2687; BGH BeckRS 2023, 14157; BGH NJOZ 2024, 292).Außerdem steht dem Verfahrenspfleger ein eigenes Anhörungsrecht zu (vgl. BGH NJW 2012, 1582; BGH NJW-RR 2022, 1513; BGH NJW-RR 2023, 505; BGH NJW-RR 2023, 915; vgl. auch für das Betreuungsverfahren: BGH NJW 2016, 3596; BGH NJW 2017, 2687; BGH NJOZ 2023, 711; BGH NJOZ 2024, 292).
Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BGH NJW 2012, 1582; BGH NJW-RR 2022, 1513; BGH NJW-RR 2023, 505; BGH NJW-RR 2023, 915; vgl. auch für das Betreuungsverfahren: BGH NJW 2016, 3596; BGH NJW 2017, 2687; BGH NJOZ 2023, 711; BGH BeckRS 2023, 14157; BGH NJOZ 2024, 292).
Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet wegen der erheblichen Intensität des Eingriffs in die Grundrechte eines Betroffenen stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG und begründet das berechtigte Interesse (vgl. z.B. BGH NJW-RR 2023, 915, Rn. 18).
- BGH, 12.06.2024 - XII ZB 572/23
Anordnung ärztlicher Zwangsmaßnahmen
Rn. 11 Enthält die gerichtliche Entscheidung - gegebenenfalls unter ergänzender Berücksichtigung eines Schreibens, Sachverständigengutachtens oder sonstigen Dokuments - indes nähere Ausführungen zur Ausgestaltung der Überzeugungsversuche, die dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung der Hinlänglichkeit dieser Versuche ermöglichen, ist dem Darlegungserfordernis genügt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2023 - XII ZB 341/22 - MDR 2023, 719 Rn. 23;… vom 20. November 2019 - XII ZB 222/19 - juris Rn. 12;… vom 12 September 2018 - XII ZB 87/18 - FamRZ 2018, 1947 Rn. 20 …und vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 27). - LG Lübeck, 07.11.2023 - 7 T 503/22
Zulässigkeit einer Fünf-Punkt-Fixierung eines Untergebrachten
Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehende Maßnahme bedeutet wegen der erheblichen Intensität des Eingriffs in die Grundrechte eines Betroffenen stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG und begründet das berechtigte Interesse (vgl. z.B. BGH NJW-RR 2023, 915, Rn. 18). - LG Freiburg, 31.03.2025 - 4 T 236/24
Vergütung des berufsmäßig tätigen Verfahrenspflegers für Ausdrucke aus …
Rn. 17 aa) Nach den §§ 276 Abs. 1, 317 Abs. 1, 276 Abs. 3 Satz 1 und 317 Abs. 3 Satz 1 FamFG hatte die Beteiligte Ziffer 2 die Interessen der Betroffenen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren zu wahren und diese angesichts des schweren Grundrechtseingriffs der vollumfassenden Betreuung und der Unterbringung fachkundig zu beraten und zu begleiten (BGH, Beschluss vom 15.02.2023 - XII ZB 341/22, beck-online Rn. 8 ff. - Unterbringungsverfahren), die Wünsche und hilfsweise den mutmaßlichen Willen der Betroffenen festzustellen und im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren zur Geltung zu bringen, die Betroffene über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren und bei Bedarf bei der Ausübung ihrer Rechte im Verfahren zu unterstützen. - LG Lübeck, 19.08.2025 - 7 T 303/25
Beschwerde gegen einen Beschluss über die Anordnung von Gewahrsam; …
Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet wegen der erheblichen Intensität des Eingriffs in die Grundrechte eines Betroffenen stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG und begründet das berechtigte Interesse (vgl. z.B. BGH NJW-RR 2023, 915, Rn. 18).
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