Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Weitere Entscheidung unten: BAG, 04.05.1955

Rechtsprechung
   BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,16
BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54 (https://dejure.org/1955,16)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1955 - 1 AZR 305/54 (https://dejure.org/1955,16)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1955 - 1 AZR 305/54 (https://dejure.org/1955,16)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,16) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichberechtigung - Benachteiligung wegen des Geschlechts - Echte Rechtsnormen - Programmsätze - Gleichberechtigungsgrundsatz - Benachteiligungsverbot - Grundsatz der Lohngleichheit - Staatliche Gewalt - Tarifklausel - Lohndifferenzierungen - Tarifliche Abschlagsklausel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 258
  • NJW 1955, 684
  • MDR 1955, 649
  • DB 1955, 267
  • DB 1955, 316
  • DB 1955, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (136)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54
    So z.B. im Art. 2 EGBGB, im § 1 GVG, im Art. 97 GG, in § 550 ZPO(vgl. dazu namentlich auch BVerfGE 1, 184 ff.).

    Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Recht aus der Bedeutung der Normenkontrolle gefolgert, die es gem. Art. 100 Abs. 1 GG bei Sachen, die von Gerichten vorgelegt werden, ausübt (vgl. BVerfGE 1, 184; BVerfGE 3, 357).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvO 4/53

    Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG und vorkonstitutionelles Recht

    Auszug aus BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54
    Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Recht aus der Bedeutung der Normenkontrolle gefolgert, die es gem. Art. 100 Abs. 1 GG bei Sachen, die von Gerichten vorgelegt werden, ausübt (vgl. BVerfGE 1, 184; BVerfGE 3, 357).
  • RG, 28.01.1935 - IV 306/34

    Hat das Unwirksamwerden eines Schiedsvertrags nach Art. 9 Nr. III 5 des Gesetzes …

    Auszug aus BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54
    (vgl. dazu RGZ 146, 366; BGH NJW 1952, 299; BGH in LM Nr. 2 zu § 3 WährG).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54
    Der Gleichberechtigungsgrundsatz und das Benachteiligungsverbot sind Konkretisierungen des allgemeinen Gleichheitssatzes und geltende, echte Rechtsnormen, keine blossen Programmsätze (BVerfGE 3, 225; BGHZ 11, 34).
  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54
    Die im Anschluss an das Bonner Gutachten a.a.O., Hueck a.a.O., Schätzel, RdA 1950, 248 und W. Jellinek, BB 1950, 425 vertretene Ansicht der Revisionsbeklagten, der Lohngleichheitsgrundsatz binde als Grundrecht nur die staatliche Gewalt, nicht aber die Tarifvertragsparteien, ist nicht zutreffend, Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil 1 AZR 159/54, abgedruckt in AP Nr. 2 zu § 13 KSchG des Näheren ausgeführt, dass zwar nicht alle, aber doch eine Reihe bedeutsamer Grundrechte der Verfassung nicht nur Freiheitsrechte gegenüber der Staatsgewalt garantieren, vielmehr Ordnungsgrundsätze für das soziale Leben sind, die in einem aus dem Grundrecht näher zu entwickelnden Umfang unmittelbare Bedeutung auch für den privaten Rechtsverkehr der Bürger untereinander haben können (vgl. dazu die Schrifttumangaben in dem angeführten Urteil).
  • BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21

    Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …

    Rn. 7 a) Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung nahm zunächst eine unmittelbare Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien differenzierend nach der Art der Grundrechtsbestimmung an (vgl. BAGE 1, 185 ; 1, 258 ; 1, 348 ).

    Soweit diese an die Verfassung gebunden sei, gelte das Gleiche für diejenigen, die ihre Rechtsetzungsbefugnisse aus ausdrücklicher staatlicher Übertragung durch § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG herleiteten (sogenannter Delegationsansatz, vgl. BAGE 1, 258 ).

  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19

    Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

    Rn. 61 (aaa) Zwar haben die Gerichte teilweise aus Art. 3 Abs. 2 GG, wonach Männer und Frauen gleichberechtigt sind und der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt, und aus Art. 3 Abs. 3 GG, wonach niemand wegen ua. seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf, den Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher Arbeit abgeleitet (vgl. etwa BAG 11. September 1974 - 5 AZR 567/73 - zu I 2 der Gründe mwN; 15. Januar 1955 - 1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258).
  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BAG, 04.05.1955 - 1 ABR 4/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,211
BAG, 04.05.1955 - 1 ABR 4/53 (https://dejure.org/1955,211)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1955 - 1 ABR 4/53 (https://dejure.org/1955,211)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1955 - 1 ABR 4/53 (https://dejure.org/1955,211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fragen der allgemeinen Politik - Parteipolitische Fragen - Betriebsversammlung - Pflicht der Betriebsratsmitglieder - Betriebsfrieden - Betriebsrat

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Betriebsverfassungsrecht: Zulässiger Gegenstand einer Betriebsversammlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 359
  • NJW 1955, 1126
  • MDR 1955, 649
  • BB 1956, 77
  • DB 1955, 631
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 665/85

    Erholungsurlaub - Betriebsversammlung

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972;… allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 44 Rz 33 m. w. N.).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85

    Vergütung - Betriebsversammlung

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972;… allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - 10 TaBV 367/16

    Störung des Betriebsfriedens - Entlassungsbegehren des Betriebsrats

    In einer Entscheidung vom 4. Mai 1955 (1 ABR 4/53) meinte das Bundesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit den Bremer Vorinstanzen, dass eine ernsthafte Gefährdung des Betriebsfriedens anzunehmen sei, wenn der Widerspruch anders denkender Betriebsangehöriger hervorgerufen und dadurch große, sich über Tage erstreckende Unruhe in den Betrieb getragen werde.
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12

    Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat

    Die Pflichtverletzung muss objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein (…BAG 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, BB 1978, 1116 Rn. 85;… BAG 22.06.1993 - 1 ABR 62/92, AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972 Rn. 53; s.a. BAG 04.05.1955 - 1 ABR 4/53, AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG Rn. 15).

    Doch kann auch eine einmalige Amtspflichtverletzung dann als grob angesehen werden, wenn sie den Betriebsfrieden ernstlich gefährdet oder gar schon nachhaltig gestört hat (BAG 04.05.1955 a.a.O. Rn. 15;… i.E. ebenso BAG 22.05.1959 - 1 ABR 2/59, AP Nr. 3 zu § 23 BetrVG Rn. 10;… Fitting et al. BetrVG 26. Aufl. 2012 § 23 Rn. 17).

    Rn. 45 c) Zur Überzeugung der Kammer hat der Beteiligte zu 2) die Amtspflichtverletzung auch schuldhaft, nämlich vorsätzlich, jedenfalls grob fahrlässig (vgl. insoweit BAG 04.05.1955 - 1 ABR 4/53 a.a.O. Rn. 16;… Fitting a.a.O. § 23 Rn. 16) begangen.

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 666/85

    Betriebsversammlung

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972;… allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

    Seine Grenze findet das Teilnahmerecht an der Personalversammlung allerdings regelmäßig in der arbeitsvertraglichen Pflicht, nicht den Betriebsfrieden zu stören (vgl. BAG 4. Mai 1955 - 1 ABR 4/53 - BAGE 1, 359; 22. Oktober 1964 - 2 AZR 479/63 - AP KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 4;… FKHES BetrVG 21. Aufl. § 45 Rn. 22 f.).
  • BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden - …

    Hier kann dahinstehen, ob, wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu § 23 BetrVG 1952 (vgl. BAG 1, 359, 364 und BAG 2, 175, 179 f.) meint, hierfür bereits ein einmaliger Verstoß ausreicht (vgl. zum BetrVG 1972 offenbar auch BAG 42, 11, 16).
  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 667/85

    Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung - …

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972;… allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/ Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 669/85

    Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung - …

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972;… allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/ Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 668/85

    Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung - …

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972;… allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/ Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober …

  • BAG, 13.01.1956 - 1 AZR 167/55

    Volksabstimmung - Parteipolitisches Interesse der KPD - Amtspflichten eines …

  • BAG, 01.10.1974 - 1 AZR 394/73

    Betriebsversammlung - Fiktion des Anspruchs auf Arbeitsentgelt - Teilnehmer einer …

  • BAG, 22.10.1964 - 2 AZR 479/63

    Betriebsversammlung - Meinungsäußerung - Ehrverletzung - Betriebsfrieden

  • ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12

    Sorgfaltspflicht des Betriebsrats - Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus …

  • LAG Düsseldorf, 23.06.1977 - 3 TaBV 8/77

    Ausschlussverfahren gegenüber einem Betriebsratsmitglied; Ausschlussantrag der …

  • VGH Hessen, 29.05.1985 - HPV TL 282/85

    Personalvertretungsrecht - Grober Pflichtverstoß des Dienststellenleiters - …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht