Rechtsprechung
| BGH, 23.11.1962 - V ZR 148/60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewertung eines Hausgrundstückes - Sachwert - Ertragswert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1376
Bewertung eines Hausgrundstücks
Papierfundstellen
- MDR 1963, 396
- DNotZ 1963, 492
- WM 1963, 290
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.05.1955 - V ZR 36/54
Bewertung eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 23.11.1962 - V ZR 148/60
Schätzungen sind ihrem Wesen nach einer exakten Begründung nicht zugänglich; sie sind Sache des Tatrichters und können vom Revisionsgericht nur ausnahmsweise beanstandet werden, nämlich wenn ihnen dem Grunde nach rechtsfehlerhafte Erwägungen oder ein Verstoß gegen ein Denkgesetz oder gegen die Erfahrung zugrunde liegen (vgl. BGHZ 13, 45, 47; 17, 236, 238).Auch die Rechtsprechung des Senats zur Bereicherung des Grundeigentümers durch von einem Dritten errichtete Gebäude betont zwar die Bedeutung des Ertragswerts und mißbilligt die alleinige Berücksichtigung des Sachwerts, nämlich der Herstellungskosten (BGHZ 10, 171, 180/1; 17, 236, 241); sie bezeichnet aber keineswegs umgekehrt den Ertragswert als schlechthin maßgebend (wegen der Rechtsprechung zur Enteignungsentschädigung vgl. die Zusammenstellung bei Kröner, DRiZ 1961 S. 381, 44).
- BGH, 25.03.1954 - IV ZR 146/53
Bewertung eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 23.11.1962 - V ZR 148/60
Auch diese Erwägungen treffen zu (vgl. BGHZ 13, 45, 47 sowie unten 2).Schätzungen sind ihrem Wesen nach einer exakten Begründung nicht zugänglich; sie sind Sache des Tatrichters und können vom Revisionsgericht nur ausnahmsweise beanstandet werden, nämlich wenn ihnen dem Grunde nach rechtsfehlerhafte Erwägungen oder ein Verstoß gegen ein Denkgesetz oder gegen die Erfahrung zugrunde liegen (vgl. BGHZ 13, 45, 47; 17, 236, 238).
- BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52
Bewertung eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 23.11.1962 - V ZR 148/60
Auch die Rechtsprechung des Senats zur Bereicherung des Grundeigentümers durch von einem Dritten errichtete Gebäude betont zwar die Bedeutung des Ertragswerts und mißbilligt die alleinige Berücksichtigung des Sachwerts, nämlich der Herstellungskosten (BGHZ 10, 171, 180/1; 17, 236, 241); sie bezeichnet aber keineswegs umgekehrt den Ertragswert als schlechthin maßgebend (wegen der Rechtsprechung zur Enteignungsentschädigung vgl. die Zusammenstellung bei Kröner, DRiZ 1961 S. 381, 44). - BGH, 22.01.1959 - III ZR 186/57
Letzte Tatsachenverhandlung als Stichtag für die Festsetzung der …
Auszug aus BGH, 23.11.1962 - V ZR 148/60
Aber eine exakte Ermittlung des Verkehrswerts von individuell bebauten Grundstücken ist erfahrungsgemäß in aller Regel überhaupt nicht möglich (vgl. BGHZ 29, 217, 219).
- BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12
Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im …
Rn. 98 Soweit die Rechtsbeschwerden meinen, ein Schätzungsverfahren wie das Clusterverfahren sei stets ungünstiger, weil sich Fehler multiplizieren, verkennen sie, dass jedes Bewertungsverfahren Schätzungenauigkeiten aufweist (BGH, Urteil vom 23. November 1962 - V ZR 148/60, WM 1963, 290, 291).Rn. 105 Das Oberlandesgericht hat im Ausgangspunkt zutreffend dargelegt, dass es bei der Bewertung von Immobilien - anders als bei genau messbaren Bilanzposten - kein exakt richtiges oder falsches Ergebnis gibt (BGH, Urteil vom 23. November 1962 - V ZR 148/60, WM 1963, 290, 291).
- BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87
Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines …
Er hat in seinem Gutachten zwar abstrakt die allgemeinen Grundsätze zur Ermittlung des Verkehrswertes unter Einbeziehung auch des (bislang unbekannten) Bodenwertes aufgezeigt, sie aber nicht auf den konkreten Fall angewendet (zu den Berechnungsmöglichkeiten vgl. u. a. BGH Urteile vom 23. November 1962 - V ZR 148/60 - MDR 1963, 396 und vom 13. Juli 1970 - VII ZR 189/68 - VersR 1970, 930, 931;… Senatsurteil vom 13. Mai 1975 aaO S. 1048). - BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61
Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des …
Denn abgesehen davon, daß das Berufungsgericht hierbei irrigerweise von der Summe der angeblich aufgewendeten Baukosten ausgegangen ist, anstatt auf die tatsächliche Steigerung des Verkehrswertes abzustellen (BGHZ 10, 171, 180 f; 17, 236, 240 ff; Urteile v. 19. September 1962, V ZR 138/61, WM 1962, 1295 = NJW 1962, 2293, v. 23. November 1962, V ZR 148/60, WM 1963, 290, und v. 10. Juli 1963, V ZR 181/61, WM 1963, 1066, 1068 f), kommt es auch für den angemessenen Ausgleich, den die Beklagte einzig zu beanspruchen hat, nicht in erster Linie auf die Wertsteigerung des herauszugebenden Grundbesitzes an.
- BGH, 13.05.1975 - VI ZR 85/74
Grundsatz der Naturalrestitution - Anspruch des Gläubigers auf Geldentschädigung …
Schon die Ermittlung des Wertes eines individuell bebauten Grundstücks bereitet Schwierigkeiten; hier kann die Schätzung nach dem Sachwert an Hand der Herstellungskosten erfolgen (vgl. BGHZ 13, 45, 47/48;-17, 236, 241), sie kann sich aber auch nach dem Verkehrs- oder dem Ertragswert richten; eine bestimmte Bewertungsmethode gibt es in der Regel nicht (vgl. BGH Urteil v. 23. November 1962 - V ZR 148/60 - MDR 1963, 396). - OLG Nürnberg, 17.08.2018 - 15 W 86/18
Überprüfung des Grundstückswertes
Schätzungen sind ihrem Wesen nach dabei einer exakten Begründung nicht zugänglich (BGH, Urteil vom 23.11.1962 - V ZR 148/60 -, abgedruckt in: MDR 1963, 396). - BGH, 08.07.1985 - II ZR 150/84
Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben
Aber auch für das Erbbaurecht und das weitere Grundstück (Nr. 8) ist davon auszugehen, daß der gemeine Wert durch einen unabhängigen Sachverständigen zu ermitteln ist (wegen der bei der Ermittlung des Verkehrswertes auftretenden Probleme vgl. BGHZ 29, 217, 219 [BGH 22.01.1959 - III ZR 186/57]; BGH, Urt. v. 23.11.1962 - V ZR 148/60, LM BGB § 2311 Nr. 5). - LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11
Niederstwertprinzip, Pflichtteilsrecht
Eine exakte Bestimmung des Verkehrswertes von individuell bebauten Grundstücken ist jedoch in der Regel nicht möglich (BGHZ 29, 217, 219; BGH, WM 1963, 290, 291). - OLG Düsseldorf, 23.09.1994 - 7 U 198/93
Rechte der pflichtteilsberechtigten Nichterben nach § 2314 BGB
Beruft sich der Erbe darauf, daß der Gegenstand im Zeitpunkt der Schenkung einen geringeren Wert gehabt hat, so hat er sowohl den Zeitpunkt der Schenkung als auch den Wert in diesem Zeitpunkt zu beweisen (vgl. BGH JZ 1963, 320 = WM 1963, 290, 292;… Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast, § 2325 BGB Rz. 17). - OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97
Haftung des Architekten für Baukostenüberschreitung
Schon frühzeitig hat der BGH (Urteil vom 13.07.1970 - VII ZR 189/68 in NJW 70, 2018 = MDR 70, 1003 = VersR 70, 930) in Konkretisierung einer vorherigen Entscheidung (Urt. v. 23.11.1962 - VII ZR 148/60 - in MDR 63, 396 = JZ 63, 320 = BB 63, 209) ausgesprochen, daß dann, wenn die Eigennutzung des bebauten Grundstückes im Vordergrund steht, der Verkehrswert grundsätzlich aus dem Sachwert und nicht nach dem Ertragswertverfahren zu ermitteln sei. - OLG Köln, 23.04.2008 - 2 U 19/05 Eine exakte Bestimmung des Verkehrswertes von individuell bebauten Grundstücken ist jedoch in der Regel nicht möglich (BGHZ 29, 217 [219] ; BGH, WM 1963, 290 [291]).
- BGH, 15.05.1963 - V ZR 141/61
- OLG Bamberg, 21.12.1993 - 7 UF 81/93
Anspruch auf Zugewinnausgleich ; Heranziehung des Substanzwertes bei …
- BGH, 21.10.1981 - IVa ZR 228/80
Pflichtteilsanspruch eines Sohnes aus erster Ehe gegen die Ehefrau des Erblassers …
- LG München I, 10.07.2024 - 3 O 2102/24
Wohnungsrecht, Wertermittlungsanspruch, Pflichtteilsberechtigter, Veräußerung …
- LG Rostock, 29.11.2007 - 9 T 6/05
Notarkostenberechnung für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages: Folgen …
- BGH, 16.10.1963 - V ZR 73/61
Rechtsmittel
- BGH, 10.07.1963 - V ZR 181/61
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1963 - V ZR 237/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 39, 21
- NJW 1963, 813
- MDR 1963, 396
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- RG, 17.01.1891 - V 1/91
Bewirkt die Eintragung einer Vormerkung auf dem Grundstücke des Schuldners behufs …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.09.1958 - V ZR 59/57
Streitbefangenheit (§ 265 ZPO)
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 05.02.1913 - V 408/12
Nichtige Vormerkung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
Erbvertrag: Herausgabeanspruch des Vertragserben gegen einen Dritten bei …
Streitbefangen ist eine Sache nur, wenn die für das Verfahren maßgebliche Sachlegitimation des Rechtsvorgängers auf seiner rechtlichen Beziehung zu der Sache beruht und diese den unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreits bildet (…BGH, Urteile vom 20. Juli 2007 - V ZR 245/06, NJW-RR 2008, 102 Rn. 26; vom 5. Juli 2002 - V ZR 97/01, MDR 2002, 1185 unter II 1; vom 16. Januar 1963 - V ZR 237/60, BGHZ 39, 21, 25 f.;… Musielak/Foerste, ZPO 10. Aufl. § 265 Rn. 3;… Roth in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 265 Rn. 7).Schuldrechtliche Ansprüche gegen den Eigentümer auf Herausgabe oder auf Auflassung aufgrund eines Schuldverhältnisses werden dagegen in der Regel von § 265 ZPO nicht erfasst (BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 aaO;… Roth in Stein/Jonas, aaO Rn. 9;… Musielak/Foerste, ZPO 10. Aufl. § 265 Rn. 4; offen gelassen im Urteil vom 5. Juli 2002 - V ZR 97/01, MDR 2002, 1148 unter II 1).
- BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur …
Bei einer Vormerkung ist dies der Fall, wenn sie selbst Gegenstand des Rechtsstreits ist, indem nach §§ 883 Abs. 2, 888 Abs. 1 BGB ihre dingliche Wirkung gegen Dritte geltend gemacht wird, nicht aber, wenn der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch gegen den persönlichen Schuldner erhoben wird (Senat, BGHZ 39, 21, 25 f.). - OLG Düsseldorf, 18.01.2008 - 17 U 2/07
Serienfehler als Mangel an einem PKW
Die rein schuldrechtliche Abwicklung eines Kaufvertrages wird von § 265 Abs. 3 ZPO nicht umfasst (BGHZ 39, 21).
- BGH, 05.07.2002 - V ZR 97/01
Begründetheit des Grundbuchberichtigungsanspruchs bei Umschreibung einer …
Ob etwas anderes dann zu gelten hätte, wenn die Klägerin lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB auf Einwilligung in die Löschung der Vormerkung verfolgt hätte, weil dann nur die schuldrechtliche Rechtsbeziehung, nicht dagegen die "dingliche" Eintragung als streitbefangen angesehen werden könnte (vgl. Senat, BGHZ 39, 21, 25 f;… MünchKomm-ZPO/Lüke, aaO, § 265 Rdn. 24;… Musielak/Foerste aaO, § 265 Rdn. 4), bedarf keiner Entscheidung. - OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 23 U 7/14
Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur …
Das Urteil hat nämlich zum Erlöschen der auf Grund der einstweiligen Verfügung eingetragenen Vormerkung geführt (BGHZ 39, 21;… s. auch etwa Staudinger/Gursky, BGB, Neubearbeitung 2013, § 885 Rn. 47 m. w. Nachw.: "Die Aufhebung der einstweiligen Verfügung durch eine zumindest vorläufig vollstreckbare Entscheidung ... setzt die Eintragungsgrundlage der Vormerkung außer Kraft und lässt diese somit erlöschen ... Die Vormerkung verliert ihre Wirksamkeit mit der Verkündung der Entscheidung ... Nach diesem Zeitpunkt kann deshalb die Vormerkung nicht mehr in das endgültige Recht umgeschrieben werden; geschieht dies trotzdem, so wird dadurch der Rang nicht gewahrt ..."). - BGH, 26.02.1964 - V ZR 154/62
Rechtsmittel
Da der Klageanspruch aus den dargelegten Gründen einen aus dem Kaufvertrag vom 7. Dezember 1959 entstandenen schuldrechtlichen Anspruch der Kläger gegen den Beklagten darstellt, ist durch seine gerichtliche Geltendmachung das Grundstück nicht zu einer im Streit befangenen Sache im Sinne des § 265 Abs. 1 BGB geworden (vgl. Urteil des Senate vom 16. Januar 1963, V ZR 237/60, BGHZ 39, 21, 25/26). - OLG Jena, 06.02.2013 - 7 U 560/12
Gutgläubiger Erwerb von Grundstücksrechten bei Divergenz von Grundbuch und …
Der Untergang tritt bereits mit der vollstreckbaren Entscheidung über die Aufhebung ein (BGHZ 39, 21, 23 zur Vormerkung). - BGH, 27.02.1981 - V ZR 44/80
Streit um die Verpflichtung zur Übereignung einer Eigentumswohnung auf Grund …
Streitbefangen ist eine Sache dann, wenn auf der rechtlichen Beziehung zu ihr die Sachlegitimation der klagenden oder beklagten Partei beruht, eine solche Berechtigung also den unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreits bildet (Senatsurteil BGHZ 39, 21;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. § 265 Anm. II 1;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl. § 103 II 1).Auch wenn im Interesse der Prozeßwirtschaftlichkeit eine weite Anwendung des § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO befürwortet wird (vgl. BGHZ 72, 236, 242 [BGH 24.10.1978 - X ZR 42/76]; Senatsurteil BGHZ 28, 153, 156 = LM § 265 ZPO Nr. 5 mit Anm. Rothe), so fallen darunter doch jedenfalls nicht Ansprüche, die sich zwar auf die veräußerte Sache beziehen, die aber nur auf dem persönlichen Schuldverhältnis der Parteien beruhen, wie es bei dem hier auf Erfüllung des Kaufvertrages gerichteten Auflassungsanspruch der Kläger der Fall ist (vgl. BGHZ 39, 21, 25; RGZ 102, 177, 179; RG JR 1927 Nr. 416;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold a.a.O. Anm. II 1;… Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 265 Anm. B I 61;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 39. Aufl. § 265 Anm. 2 C;… Henckel, ZZP 82, 333, 355 ff gegen Grunsky, Die Veräußerung der streitbefangenen Sache, 1968, S. 214).
- KG, 20.12.2012 - 1 W 335/12
Grundbuchsache: Voraussetzung für die Eintragungsfähigkeit eines …
Bei einer Klage auf Auflassung oder Belastung eines Grundstücks mit einem dinglichen Recht ist nicht das Eigentum streitbefangen, sondern der (vertragliche oder gesetzliche) Anspruch, der auf der persönlichen Schuld und nicht dem Eigentum beruht (BGHZ 39, 21, 25 f.;… MünchKomm/Becker-Eberhard, a.a.O., § 265 Rn. 23 f.;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 265 Rn. 9). - BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97
Zulässige Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Kosten nach …
Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Wird das vorläufig vollstreckbare Urteil, das eine geeignete Grundlage für die Eintragung der Vormerkung gewesen ist, aufgehoben, dann fällt die Eintragungsgrundlage weg, die Vormerkung erlischt (§ 895 Satz 2 ZPO ) und das Grundbuch wird unrichtig; die Löschung gemäß § 25 Satz 2 GBO ist wie bereits ausgeführt ein Fall der Grundbuchberichtigung im Sinne von § 22 GBO (vgl. BGHZ 39, 21/23;… KEHE/Ertl GBR 4. Aufl. Rn. 4, Meikel/Böttcher Rn. 72, jeweils zu § 25). - OLG Frankfurt, 02.07.2018 - 29 U 10/17
Ansprüche aus Bauleitervertrag und Vertrag für Erbringung von Tragswerksplanung
- BGH, 12.07.1963 - IV ZR 148/62
Rechtsmittel
- BGH, 08.04.1964 - V ZR 169/63
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".