Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.10.1983 - 2 W 87/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 8 O 150/83
- OLG Köln, 05.10.1983 - 2 W 87/83
Papierfundstellen
- MDR 1984, 153
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- LG Dortmund, 06.10.1983 - 8 O 150/83
Auszug aus OLG Köln, 05.10.1983 - 2 W 87/83
In Abänderung der Streitwertfestsetzung am Ende des landgerichtlichen Beschlusses vom 9. Mai 1983 - 8 0 150/83 - wird der Streitwert für den ersten Rechtszug ebenfalls auf 1.000,-- DM festgesetzt.
- LAG Köln, 26.06.2007 - 7 Ta 75/07
Streitwert; Beschlussverfahren; Freistellung von BR-Mitgliedern zwecks Teilnahme …
Als Beispiele werden die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten, von Grundrechten, Adoptionen oder Personenstandsanerkennungen (…Fraunholz in Riedel/Sußbauer, Kommentar zum RVG, 9. Aufl. § 23 Rdnr. 51), die Unterlassung belästigender Telefonanrufe (BGH VersR 85, 185) oder etwa der Ausschluss aus einem Verein (OLG Köln MDR 84, 153) genannt. - BGH, 19.11.1992 - III ZR 12/92
Ausschluß aus dem Kuratorium einer Stiftung als Anspruch …
Beim Ausschluß aus einem Verein hat der Bundesgerichtshof maßgeblich darauf abgestellt, in welcher Hinsicht der Betroffene durch den Ausschluß in seinen Belangen berührt ist und ob diese Belange ausschließlich oder vornehmlich auf personenrechtlichem oder auch wesentlich auf vermögensrechtlichem Gebiet liegen (BGHZ 13, 5, 9; vgl. auch OLG Köln MDR 1984, 153 [OLG Köln 05.10.1983 - 2 W 87/83] ). - LAG München, 20.04.2009 - 11 Ta 89/09
Gegenstandswert
Als Beispiele werden die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten, von Grundrechten, Adoptionen oder Personenstandsanerkennungen, die Unterlassung belästigender Telefonanrufe (BGH VersR 85, 185) oder etwa der Ausschluss aus einem Verein (OLG Köln MDR 84, 153) genannt (vgl. LAG Köln, Beschl. vo. 26.6.2007, Az.: 7 Ta 75/07, LAGE § 23 RVG Nr. 9 b, m.w.N.). - LG Frankfurt/Main, 23.03.2011 - 25 O 106/11
Anforderungen an den Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund bei einer …
Die Wertfestsetzung des Gerichts hat sich überdies an der Entscheidung des OLG Köln vom 05.10.1983 (MDR 1984, 153) orientiert, in welcher der Streit über die Wirksamkeit des Ausschlusses aus einem Verein im Eilverfahren mit 1.000 DM als hinreichend bewertet angesehen wurde.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 05.10.1983 - BReg. 1 Z 69/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anhörung; Persönliche; Termin; Erscheinen; Fernbleiben; Ausbleiben; Eltern; Erzwingen; Zwang
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 50a
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kind ; Ersetzung der Einwilligung der Mutter zur Adoption durch das Vormundschaftsgericht; Beschwerdeberechtigung des vom Jugendamt vertretenen Kindes
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - VII 324/80
- LG Nürnberg-Fürth, 18.07.1983 - 13 T 6/83
- BayObLG, 05.10.1983 - BReg. 1 Z 69/83
Papierfundstellen
- MDR 1984, 153
- FamRZ 1984, 201
- Rpfleger 1984, 140
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74
Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Beschlussfähigkeit einer …
Auszug aus BayObLG, 05.10.1983 - BReg. 1 Z 69/83
Der Antrag bedarf keiner Begründung (vgl. BayObLGZ 1974, 305/308; Keidel/Kuntze/Winkler § 12 RdNr. 4 a, Jansen Vorbem. §§ 8-18 RdNr. 11).Der Grundsatz des § 12 FGG über die Amtsermittlung gilt nicht nur für das von Amts wegen einzuleitende Verfahren, sondern auch für das Antragsverfahren (BayObLGZ 1974, 305/307; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 12, 13, Jansen RdNrn. 6, 7, je zu § 12 FGG ).
- BayObLG, 02.08.1982 - BReg. 1 Z 67/82
Auszug aus BayObLG, 05.10.1983 - BReg. 1 Z 69/83
An eine etwa vorgebrachte Begründung ist das Gericht nicht gebunden (vgl. BayObLG FamRZ 1982, 1129 = …Das Landgericht hätte also hier, da es den vorgebrachten Ersetzungsgrund des § 1748 Abs. 3 BGB nicht als gegeben ansah, vor Ablehnung des Antrags prüfen müssen, ob etwa ein Ersetzungsgrund nach § 1748 Abs. 1, 2 BGBl vorliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1982, 1129).
- BayObLG, 18.05.1977 - BReg. 1 Z 33/77
Auszug aus BayObLG, 05.10.1983 - BReg. 1 Z 69/83
Die vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfende Zulässigkeit der Erstbeschwerde der Mutter hat das Landgericht zutreffend bejaht ( §§ 19, 21, 22, 53 Abs. 1 , § 60 Abs. 1 Nr. 6 FGG ; vgl. auch BayObLGZ 1977, 148/149 f.).Ein solches kann jede geistige oder seelische Anomalie sein, die den betroffenen Elternteil zur Pflege und Erziehung seines Kindes selbst dann für dauernd unfähig macht, wenn er auch nicht mit Hilfe Dritter ihre Betreuung übernehmen könnte (BayObLGZ 1977, 148/152; OLG Hamm DAV 1978, 364/377).
- BayObLG, 31.03.1982 - BReg. 3 Z 5/82
- KG, 19.11.1982 - 1 W 2604/79
Kindesannahme durch Eheleute mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit; Annahme …
Auszug aus BayObLG, 05.10.1983 - BReg. 1 Z 69/83
Sie folgt jedenfalls daraus, daß die Annehmenden, die Deutsche sind, ihren Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Fürth haben und dieses nach § 43 b Abs. 1 FGG für alle die Annahme des Kindes betreffenden Angelegenheiten, somit auch für die Ersetzung der Einwilligung der Mutter, örtlich zuständig ist (vgl. BayObLG FamRZ 1980, 1158/1159 m.Nachw.; KG OLGZ 1983, 129; Keidel/Kuntze/Winkler § 43 b FGG RdNr. 12).
- BGH, 06.12.2023 - XII ZB 485/21
Adoption: Ersetzung der Einwilligung des Vaters; Anhörung eines minderjährigen …
- BayObLG, 15.07.1999 - 1Z BR 6/99
Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption
(1) Der Begriff einer "besonders schweren psychischen Krankheit oder einer besonders schweren geistigen oder seelischen Behinderung" ist funktional zu verstehen; er ist nach dem Zweck der Vorschrift auszulegen, ohne daß es auf eine sichere diagnostische Einordnung der psyschischen Krankheit oder Behinderung ankommt (BayObLG FamRZ 1984, 201 /202).Eine psychische Krankheit oder eine geistige oder seelische Behinderung ist besonders schwer, wenn der Elternteil hierdurch dauernd erziehungsunfähig wird und die geistig-seelische Anomalie so erheblich ist, daß der Elternteil für ein Versagen bei der Ausübung der elterlichen Sorge nicht verantwortlich gemacht werden kann (BayObLG FamRZ 1984, 201/202).
Dazu ist zumindest die zur Erkenntnis seiner Verantwortung erforderliche Einsicht in das Unrecht seiner Handlungsweise erforderlich (BayObLGZ 1977, 148/154; OLG Karlsruhe FamRZ 1983, 1058/1059;… Staudinger/Frank Rn. 23, MünchKomm/Lüderitz Rn. 7 jeweils zu § 1748 ), während für den Tatbestand des § 1748 Abs. 3 BGB die geistige oder seelische Anomalie so erheblich sein muß, daß der Elternteil für Mißgriffe bei der Ausübung der elterlichen Gewalt nicht verantwortlich gemacht werden kann (BayObLG StAZ 1977, 254/257; FamRZ 1984, 201/202).
- OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund - …
Im Verfahren nach § 1748 BGB stehen sich aber als Beteiligte mit entgegengesetzten Interessen das Kind auf der einen und der die Einwilligung verweigernde Elternteil auf der anderen Seite gegenüber (…vgl. Gernhuber/Coester-Waltjen, Lehrbuch des Familienrechts 4. Aufl. § 68 VI 9); denn es handelt sich um ein gesondertes, vom Verfahren auf Annahme als Kind, das gemäß § 1752 BGB einen Antrag des Annehmenden (hier der Vormünder) voraussetzt, zu trennendes Zwischenverfahren, dessen durch den Antrag des Kindes bestimmter Verfahrensgegenstand allein die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ist (BayobLG FamRZ 1984, 201, 202;… Staudinger/Frank aaO § 1748 Rdnrn. 58, 62;… Soergel/Liermann aaO § 1748 Rdnr. 46; Finger FuR 1990, 183, 191).Insbesondere bedurfte es hier keiner nochmaligen Anhörung der Beteiligten zu 1) und 2) sowie - jedenfalls im Blick auf die Familienpflege (vgl. BayObLG FamRZ 1984, 201, 202;… Gennhuber/Coester-Waltjen aaO) - der Vormünder gemäß den §§ 50 a Abs. 2 und 4, 50 c, 55 c, 50 b Abs. 1 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 1990 - 3 W 83/90; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1294, 1295).
- OLG Frankfurt, 16.01.2026 - 1 UF 77/25
Vorlagebeschluss zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit von § 1748 Abs. 3 BGB
Maßgeblich ist, dass der Elternteil hierdurch dauernd erziehungsunfähig ist und die geistig-seelische Anomalie so erheblich ist, dass der Elternteil für ein Versagen bei der Ausübung der elterlichen Sorge nicht verantwortlich gemacht werden kann (vgl. nur Staudinger/Helms, BGB § 1748 Rn 58; BayObLG FamRZ 1999, 1688, 1689; FamRZ 1984, 201, 202). - BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96
Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im …
Es hat nicht gegen seine Pflicht verstoßen, von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen (§ 12 FGG ; BayObLG FamRZ 1984, 201/202). - BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen
Das Landgericht hat nicht gegen seine Pflicht verstoßen, von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen (§ 12 FGG ; BayObLG FamRZ 1984, 201/202). - BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Die zweiwöchige Frist (§ 22 Abs. 1 Satz 1 FGG) zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde hat nicht zu laufen begonnen, weil der Beschluss des Landgerichts den Beteiligten zu 1 und 7 bzw. deren Verfahrensbevollmächtigten nicht gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 FGG zugestellt, sondern nur formlos übersandt worden ist (BayObLG FamRZ 1984, 201;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 22 Rn. 11). - BayObLG, 03.02.1997 - 1Z BR 73/95
Geburtsname des nichtehelich geborenen Kindes bei späterer Eheschließung des …
Dieser Beschluß ist zwar - entgegen dem Rechtskraftvermerk auf der Ausfertigung vom 5.4.1995 - noch nicht rechtskräftig und daher nicht wirksam geworden (§ 49 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz PStG ), weil die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde (§ 31 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz, § 48 Abs. 1 PStG ; § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG ;… vgl. Hepting/Gaaz PStG § 31 Rn. 129) mangels Zustellung der Entscheidung (§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG ) an die Beteiligten (…vgl. Hepting/Gaaz aaO. Rn. 124) bis heute nicht zu laufen begonnen hat (§ 22 Abs. 1 Satz 2 FGG ; vgl. BayObLG FamRZ 1984, 201 sowie Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 16 Rn. 30) und der vor Erlaß der Entscheidung von der Standesamtsaufsichtsbehörde sowie vom Kind und seinen Eltern erklärte Rechtsmittelverzicht nicht wirksam ist (BGHZ 48, 88, 96 f.;… Keidel/Kahl § 19 Rn. 102). - BayObLG, 10.08.1995 - 3Z BR 118/95
Amtsermittlungsgrundsatz bei Festsetzung der angemessenen Betreuervergütung
Das Landgericht verstieß hierdurch gegen seine Pflicht, von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen (§ 12 FGG ; BayObLG FamRZ 1984, 201/202).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 03.10.1983 - 8 WF 48/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 153
Wird zitiert von ... (5)
- AG Lörrach, 25.10.2006 - 25 UR II 3/06
Beratungshilfe: Erforderlichkeit der Hilfe zur Interessenwahrnehmung
Über diese entscheidet der Richter am Amtsgericht - nach vorheriger Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers (§ 11 Abs. 2 Satz 2 RpflG) - endgültig (OLG Stuttgart MDR 84, 153; BayObLG NJW-RR 1994, 831 f; OLGR Karlsruhe 2003, 148f;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe , 4. Aufl., Rdn 991 f), Die Staatskasse ist am Verfahren nicht beteiligt (AG Freiburg JurBüro 1987, 614 ff - die VwV des Justizministeriums Baden Württemberg vom 04.02.2005, GOBezRev, hat insoweit keine Änderung gebracht). - OLG Hamm, 04.05.2010 - 15 W 105/10
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Amtsrichters im …
Rn. 7 Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters über eine (ablehnende) Entscheidung des Rechtspflegers in Beratungshilfesachen ausschließt (Senat JurBüro 1984, 1746f; OLG Stuttgart RPfleger 2009, 462; MDR 1984, 153; BayObLGZ 1993, 253ff;. - OLG Hamm, 06.05.2010 - 15 Wx 25/10
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters über die …
Rn. 8 Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass § 6 Abs. 2 BerHG nach Wortlaut und dem Willen des historischen Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 8/3695 S.9) die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters über eine (ablehnende) Entscheidung des Rechtspflegers in Beratungshilfesachen ausschließt (Senat JurBüro 1984, 1746f; OLG Stuttgart RPfleger 2009, 462; MDR 1984, 153; BayObLGZ 1993, 253ff; Beschluss vom 27.06.2003 -2Z BRH 2/03- in juris; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 452; vgl. auch BVerfG NJW-RR 2007, 1369). - LG Stendal, 18.06.2009 - 25 T 122/09 Dies entspricht der ganz herrschenden Meinung (vgl. BayObLG, Rechtspfleger 1985, 406; OLG Stuttgart, MDR 1984, 153; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 452; 453; LG Gießen, Rechtspfleger 1982, 230; LG Bamberg, JurBüro 1982, 572, 573; LG Krefeld, MDR 1983, 852;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rn. 991;… Schoreit/Groß, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, 9. Aufl., § 6 BerHG Rn. 3).
- AG Konstanz, 25.10.2006 - 25 UR II 3/06
Erforderlichkeit anwaltlicher Hilfe bei der Vertretung von Interessen i.R.d. …
Über diese entscheidet der Richter am Amtsgericht - nach vorheriger Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers (§ 11 Abs. 2 Satz 2 RpflG) - endgültig (OLG Stuttgart MDR 84, 153; BayObLG NJW-RR 1994, 831 f; OLGR Karlsruhe 2003, 148f;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe , 4. Aufl., Rdn 991 f), Die Staatskasse ist am Verfahren nicht beteiligt (AG Freiburg JurBüro 1987, 614 ff - die VwV des Justizministeriums Baden Württemberg vom 04.02.2005, GOBezRev, hat insoweit keine Änderung gebracht).
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