Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.05.1986 - 2 U 277/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichtigkeit von Verträgen; Umgehung der Gaststätten-Konzessionspflicht; Maklervertrag
Verfahrensgang
- LG Münster, 13.08.1985 - 15 O 722/84
- OLG Hamm, 22.05.1986 - 2 U 277/85
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2440
- MDR 1986, 756
- VersR 1987, 472
- BB 1986, 1812
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 26.05.2014 - 18 U 29/13
Rückforderung der Maklerprovision wegen Unwirksamkeit des Hauptvertrages
Denn auch dann bleibt es dabei, dass ein wirksamer Hauptvertrag, für dessen Vermittlung allein die Courtage versprochen worden ist, nicht zustande gekommen ist (OLG Hamm, MDR 1986, S. 756;… Münchener Kommentar/Roth, BGB, 6. Aufl., § 652 Rn. 163;… Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., § 652 Rn. 35;… Hamm/Schwerdtner, Maklerrecht, 6. Aufl., Rn. 445). - OLG Düsseldorf, 10.07.1992 - 10 U 142/91
Unwirksame formularmäßige Freizeichnung des Vermieters von Gewähr für …
Derartige Rechtsgeschäfte sind jedoch gemäß § 134 BGB nichtig (vgl. OLG Stuttgart NJW 1987, 3270; OLG Hamm NJW 1986, 2440 ; Senat NJW-RR 1987, 687). - OLG Brandenburg, 29.03.2023 - 7 U 39/22
Rechtsbindungswille bezüglich der Übernahme einer persönlichen Haftung für eine …
Ein etwa abgeschlossener Gesellschaftsvertrag wäre aber gemäß § 134 BGB i. V. m. § 1, § 7 HandwO unwirksam, da der Beklagte lediglich seinen Meistertitel "zur Verfügung stellte", im Übrigen aber in der Gesellschaft nicht tätig war (vgl. OLG München, OLGR 1996, 224; OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 493; OLG Hamm, NJW 1986, 2440; NJW-RR 2000, 1565; BAG, Urteil vom 18.03.2009 - 5 AZR 355/08, NZA 2009, 663). - OLG Koblenz, 11.02.1994 - 8 U 535/93
Nichtigkeit einer Gesellschaftsvertrages wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches …
Nach ständiger Rechtsprechung sind diese Geschäfte zur Umgehung einer Konzession oder Erlaubnispflicht nichtig (vgl. OLG Hamm NJW 1986, 2440; OLG Stuttgart NJW 1987, 3270; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 687). - OLG München, 26.06.1996 - 3 U 6311/95
Nichtigkeit eines Vertrags über die Gründung einer BGB -Gesellschaft bei Umgehung …
Für ähnlich gelagerte Fälle - unzulässiger Erwerb einer Gaststättenkonzession durch eine Einzelperson - haben bereits das Oberlandesgericht Hamm NJW 1986, 2440 sowie das Oberlandesgericht Stuttgart, NJW 1987, 3270 die Unwirksamkeit entsprechender Umgehungsverträge gemäß § 134 BGB angenommen.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 19.02.1986 - 1 U 166/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 756
- VersR 1987, 290
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Dresden, 16.11.2010 - 8 U 210/10
Abgrenzung von verbindlicher Auslobung und unverbindlichem Gewinnspiel
Andere wiederum (OLG Hamm…, Urteil vom 05.11.1999 - 29 U 26/99 Rn. 5 f, OLGR Hamm 2000, 238 f [zitiert nach juris];… vgl. Bergmann, aaO. Rn. 43 a. E.; Kornblum, JuS 1980, 801; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.1997 - 22 W 77/96, NJW 1997, 2122; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.02.1986 - 1 U 166/85, MDR 1986, 756) halten hingegen die Schwierigkeit der verlangten Handlung für maßgeblich; nur schwierige Handlungen seien geeignet, einen verbindlichen Anspruch im Wege einer Auslobung zu begründen. - FG Köln, 26.09.2013 - 13 K 3908/09
Kosten für hochwertige Tombolapreise nicht von der Steuer absetzbar
An einer Handlung bzw. einem herbeigeführten Erfolg in diesem Sinne fehlt es bei Gratisverlosungen, wenn es sich um eine Aufgabe handelt, die von jedermann ohne Mühe gelöst werden kann (Urteil des Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf vom 14. Januar 1997 22 W 77/96, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1997, 2122; Urteil des OLG Stuttgart vom 19. Februar 1986, 1 U 166/85 Monatsschrift Deutschen Rechts - MDR - 1986, 756). - OLG Hamm, 05.11.1999 - 29 U 26/99
Pflichten eines Verbrauchers bei mißverständlicher Formulierung eines Werbebriefs …
Auch hier muß der Preisbewerbung eine Leistung des Bewerbers vorausgehen und als solche muß eine "nennenswerte menschliche Leistung" verlangt werden (OLG Stuttgart MDR 1986, 756).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 14.02.1986 - 8 U 36/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 648
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bauhandwerkersicherungshypothek; Vormerkung; Sicherungsbedürfnis; Zahlung des Werklohns; Zwangsvollstreckung; Vorläufig vollstreckbares Urteil
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1467
- MDR 1986, 756
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 31.01.2006 - 9 U 4028/02
Bauvertrag: Gefahrübergang bei Ingebrauchnahme - Keine Teuerungszuschläge ohne …
Daher ist in entsprechender Anwendung des § 648a Abs. 4 BGB der Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek ausgeschlossen (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1986, 1467). - LG Ravensburg, 29.07.2004 - 6 O 130/04
Bauhandwerkersicherungshypothek auch gegen öffentliche Auftraggeber
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Rechtsprechung
| LG Tübingen, 18.12.1985 - 2 O 360/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 756
- VersR 1987, 167
Wird zitiert von ... (2)
- LG Aurich, 10.11.2006 - 2 O 1022/06 Allein die Tatsache, dass er es tut, kann aber nicht dazu führen, dass er nicht mehr verpflichtet sein soll, am Schuldnerwohnsitz (hier des Beklagten) zu klagen (so ausdrücklich Landgericht Tübingen Beschluss vom 18.12.1985 - 2 O 360/85; MDR 1986, S. 756).
- OLG Bremen, 30.10.2002 - 1 U 64/02
Gerichtsstand für eine Klage auf großen Schadensersatz
Erfüllungsort i.S. d. § 29 ZPO für den auf § 463 BGB a.F. gestützten Schadensersatzanspruch ist mithin der Austauschort, d.h. derjenige Ort, an dem sich die Sache zur Zeit der gerichtlichen Geltendmachung des Schadensersatzanspruches befindet (wie hier OLG Celle, Beschluss vom 17.11.1999 - 4 AR 78/99, OLG Report 2000, 81/82; OLG Hamm MDR 89, 36 jedenfalls für die Rückgewährverpflichtung); Zöller-Vollkommer, ebenda; Staudinger-Honsell, Komm. zum BGB , 13. Aufl. 1995, § 463 Rn. 80; Müko-Patzina, Komm. zur ZPO , 2. Aufl. 2000, § 29 Rn. 62; a.A. (= örtliche Zuständigkeit folgt dem Schuldnerwohnsitz): LG Tübingen, MDR 86, 756; LG Lüneburg, MDR 91, 992; Stein-Jonas-Schumann, Komm. zur ZPO , 21. Aufl. 1993, § 29 IV Rn. 32 a).
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