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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.07.2004 - 5 U 160/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2461
OLG Hamburg, 14.07.2004 - 5 U 160/03 (https://dejure.org/2004,2461)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.07.2004 - 5 U 160/03 (https://dejure.org/2004,2461)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - 5 U 160/03 (https://dejure.org/2004,2461)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Haftung des Domain-Parkers für eingeblendete rechtswidrige Werbung

  • openjur.de

    § 284 StGB; §§ 8 Abs. 1, 4 Nr. 11, 3 Nr. 1, 3 UWG
    Zur Haftung des Websitebetreibers als Störer, wenn ein drittes Unternehmen Werbung auf der Website schaltet

  • Judicialis

    UWG § 1 a.F.; ; UWG § 3; ; UWG § 3 Nr. 1; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; StGB § 284; ; TDG § 8; ; TDG § 9; ; TDG § 10; ; TDG § 11

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Domain-Parking + Haftung für Glücksspiel-Links

  • beck.de (Leitsatz)

    «Domain-Parking»

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Domain-Parking + Haftung für Glücksspiel-Links

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Platzierung von Werbebannern mit Links als Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs; Beihilfe zur Veranstaltung eines unerlaubten Glückspiels durch Schaltung von Werbung des InterCasino Deutschland und des Emperor's Club Casino; Voraussetzungen für eine Störerhaftung; ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG in Verbindung mit § 284 StGB; §§ 8-11 TDG
    Ein Unternehmen, das auf seiner Internetseite fremde Domains zum Verkauf anbietet (Domain-Parking), kann von einem Wettbewerber als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn auf den Domains für nicht genehmigte Gewinnspiele geworben wird

  • jurpc.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Begriff "Glücksspiel(monopol)" und die Einheit der Rechtsordnung (Dirk Postel; JurPC 2005, 1)

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 6.5.2005)

    Domain-Parking - Das Risiko parkt mit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 822
  • K&R 2005, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01

    Sittenwidriger Wettbewerbsverstoß bei Internetwerbung eines deutschen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2004 - 5 U 160/03
    Damit liegt eine Veranstaltung (auch) in Deutschland vor, wie das Hanseatische Oberlandesgericht bereits mehrfach entschieden hat (OLG Hamburg MMR 2000, 93, 94 "Golden Jackpot"; Urteil vom 10.1.2002 zum Aktz. 3 U 218/01; NJW-RR 03, 760 "Hundewetten").

    Auch für einen reinen Werbebanner ohne Link (dieser war separat angebracht) hat der Senat in seiner Entscheidung "Hundewetten" (NJW-RR 03, 760) das TDG nicht für anwendbar gehalten.

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2004 - 5 U 160/03
    Dieser Auffassung hat sich der BGH in seinem Urteil vom 11.3.2004 zum Aktz. I ZR 304/01 ausweislich der hierzu von ihm am 12.3.2004 herausgegebenen Presseerklärung angeschlossen (die schriftliche Urteilsbegründung liegt allerdings bislang nicht vor).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2004 - 5 U 160/03
    Von Dritten, die eine rechtswidrige Handlung nur objektiv und ohne Verschulden unterstützen, darf jedoch nichts Unmögliches verlangt werden, weshalb die Rechtsprechung zur Störerhaftung die Verletzung von Prüfungspflichten fordert (BGHZ 148, 13, 17 f. "ambiente,de" ; GRUR 2003, 969, 970 f. "Ausschreibung von Vermessungsleistungen").
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2004 - 5 U 160/03
    Schließlich entfällt die Strafbarkeit der unerlaubten Veranstaltung von Glückspielen nach § 284 StGB auch nicht infolge des sog.Gambelli-Urteils des EUGH (NJW 04, 139), wie der BGH in dem bereits genannten Urteil "Schöner Wetten" entschieden hat.
  • BGH, 23.09.2003 - VI ZR 335/02

    Zur Haftung eines Internetproviders für den Inhalt von ihm zur Verfügung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2004 - 5 U 160/03
    Denn die haftungserleichternden Normen der §§ 8-11 TDG sind in ihrem Anwendungsbereich wie ein vorgeschalteter "Filter" vor dem Eingreifen der allgemeinen Anspruchsgrundlagen zu verstehen (so für den Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB: BGH NJW 2003, 3764).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2004 - 5 U 160/03
    Von Dritten, die eine rechtswidrige Handlung nur objektiv und ohne Verschulden unterstützen, darf jedoch nichts Unmögliches verlangt werden, weshalb die Rechtsprechung zur Störerhaftung die Verletzung von Prüfungspflichten fordert (BGHZ 148, 13, 17 f. "ambiente,de" ; GRUR 2003, 969, 970 f. "Ausschreibung von Vermessungsleistungen").
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02

    Markenrechtsverletzung bei einer Onlineauktion: Haftungsprivilegierung für den …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2004 - 5 U 160/03
    § 8 Abs. 2 S.2 TDG, der an sich nur von der Verpflichtung zur Entfernung und Sperrung von Informationen spricht , also dem Wortlaut nach Folgenbeseitigungsansprüche betrifft, wird ebenso wie § 5 Abs. 4 TDG a.F. jedenfalls ausweislich der Gesetzesbegründung so ausgelegt, dass der gesamte Bereich der verschuldensunabhängigen Haftung nicht haftungsprivilegiert sei, mithin auch vorbeugende Unterlassungsansprüche (Spindler NJW 2002, 921, 922, 924; zu § 5 Abs. 4 TDG Beucher/Leyendecker/v.Rosenberg, Mediengesetze, 1999, § 5 TDG Rn.40; a.A. zur jetzigen Fassung des TDG für Unterlassungsansprüche gegen ein Internetauktionshaus : OLG Düsseldorf WRP 04, 631, 633).
  • OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 218/01

    Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2004 - 5 U 160/03
    Damit liegt eine Veranstaltung (auch) in Deutschland vor, wie das Hanseatische Oberlandesgericht bereits mehrfach entschieden hat (OLG Hamburg MMR 2000, 93, 94 "Golden Jackpot"; Urteil vom 10.1.2002 zum Aktz. 3 U 218/01; NJW-RR 03, 760 "Hundewetten").
  • LG Hamburg, 03.08.2005 - 315 O 296/05

    Markenverletzung: Keine Mitstörerhaftung des Betreibers eines Affiliate-Programms …

    Als Störer kann auch derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung; OLG Hamburg, MMR 2004, 822 - "Domain-Parking").
  • LG Hamburg, 10.05.2005 - 315 O 296/05
    Als Störer kann auch derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden ( BGH GRUR 2004, 860 [BGH 11.03.2004 - I ZR 304/01] - Internet-Versteigerung; OLG Hamburg, MMR 2004, 822 - "Domain-Parking").
  • VG Hamburg, 19.10.2004 - 11 E 4085/04

    Erlaubnis für sog. Oddset-Wetten im einstweiliger Rechtsschutz

    Denn jedenfalls läge - die Durchführung von Glücksspielen durch den ausländischen Veranstalter an dieser Stelle unterstellt - eine strafbare Beihilfe gemäß § 27 StGB vor (ebenso in vergleichbaren Fällen OVG Münster, Beschl. v. 14.05.2004, - 4 B 2096/03 -, in: juris; OVG Münster, Beschl. v. 13.12.2002, GewArch 2003, 162; OLG Hamburg, Urt. v. 14.07.2004, - 5 U 160/03 -, in: juris; VG Stade, Beschl. v. 27.11.2003, - 6 B 1674/03 -, GewArch 2004, 206).
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