Rechtsprechung
| BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Anybet
GWB § 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Anybet
- rechtsinformationen.bund.de
Vorzeitige Beendigung eines Hostingvertrages über den technischen Betrieb einer Internetplattform zum Vertrieb von Glücksspielen für eine landeseigene Lottogesellschaft: Kartellrechtliche Haftung nach ordnungsbehördlicher Untersagung der Erlaubnis für bestimmte ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 GWB, § 49 Abs 2 Nr 3 VwVfG BB, § 284 StGB
Vorzeitige Beendigung eines Hostingvertrages über den technischen Betrieb einer Internetplattform zum Vertrieb von Glücksspielen für eine landeseigene Lottogesellschaft: Kartellrechtliche Haftung nach ordnungsbehördlicher Untersagung der Erlaubnis für bestimmte ... - IWW
- R&W Online
Anybet
- Wolters Kluwer
Einordnung einer Ordnungsbehörde als Unternehmen bei Widerruf der Erlaubnis für bestimmte Glücksspielangebote aus ordnungsrechtlichen Gründen
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GWB § 1
Widerruf einer Erlaubnis für Glücksspielangebote im Internet als nicht unternehmerisches Handeln - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 1; AEUV Art. 101; BGB § 280; BGB § 649
Einordnung einer Ordnungsbehörde als Unternehmen bei Widerruf der Erlaubnis für bestimmte Glücksspielangebote aus ordnungsrechtlichen Gründen - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anybet
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zu Schadenersatzforderungen gegen die Landeslottogesellschaft Brandenburg nach Einstellung des Internetvertriebs durch Lotto Brandenburg
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zum Schadensersatz eines Internet-Glücksspielanbieters gegen die Landeslottogesellschaft Brandenburg nach Einstellung des Internetvertriebs durch Lotto Brandenburg - Anybet
- lto.de (Kurzinformation)
Internetglücksspiel - Landeslottogesellschaft teilweise ersatzpflichtig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schadensersatz fürs eingestellte Internetlotto
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zu Schadenersatzforderungen gegen die Landeslottogesellschaft Brandenburg nach Einstellung des Lotto-Internetvertriebs
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unternehmen steht wegen Einstellung des Glücksspielvertriebs im Internet durch Lottogesellschaft des Landes nur Aufwendungsersatz zu
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unternehmen steht wegen Einstellung des Glücksspielvertriebs im Internet durch Lottogesellschaft des Landes nur Aufwendungsersatz zu
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Schadenersatzforderungen gegen die Landeslottogesellschaft Brandenburg nach Einstellung des Internetvertriebs
- juraforum.de (Kurzinformation)
Schadenersatzforderungen
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Aufwendungsersatzanspruch aus Hosting-Vertrag gegen Lottogesellschaft
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 13.04.2009 - 51 O 125/08
- LG Potsdam, 23.04.2009 - 51 O 125/08
- OLG Brandenburg, 22.11.2011 - Kart U 4/09
- BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
Papierfundstellen
- MDR 2013, 14
- MMR 2013, 783
- K&R 2014, 35
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BGH, 12.10.2012 - V ZR 222/11
Notarieller Erbteilskaufvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung nach hypothetischem …
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
Der Senat kann sie aber im Streitfall aufgrund der seiner Nachprüfung unterliegenden tatsächlichen Grundlagen selbst vornehmen, weil die hierfür erforderlichen Feststellungen getroffen und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2012 - V ZR 222/11, NJW-RR 2013, 494 Rn. 8, 16 mwN).Rn. 45 (2) Bei der ergänzenden Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH…, Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 20/06, BGHZ 169, 215 Rn. 11; BGH, NJW-RR 2013, 494 Rn. 12).
Sie findet ihre Grenze an dem im - wenn auch lückenhaften - Vertrag zum Ausdruck gekommenen Parteiwillen; sie darf daher nicht zu einer Abänderung oder Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen, und sie muss im Vertrag auch eine Stütze finden (BGH, Urteil vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 260/79, BGHZ 77, 301, 304; BGH NJW-RR 2013, 494 Rn. 12).
Damit ist die ergänzende Vertragsauslegung nicht vorrangig am gesetzlichen Leitbild des Vertragstyps sondern am hypothetischen Parteiwillen auszurichten (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 494 Rn. 14).
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
Die Beklagte habe die Erweiterung des Internetangebots auf andere Bundesländer vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Staatslotteriegesetz (BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) aus nicht zu beanstandenden Erwägungen unterlassen.Rn. 32 Demgegenüber hatte das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276) zum Bayerischen Staatslotteriegesetz die Erweiterung des Angebots staatlicher Wettveranstaltung bis zu einer verfassungskonformen Neuregelung des Glücksspielrechts ausgeschlossen und darüber hinaus das Internetangebot der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern als bedenklich angesehen (BVerfGE 115, 276 Rn. 139, 160; vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Mai 2007 - KVR 31/06, WuW/E DER 2035 Rn. 45 - Lotto im Internet).
Aufgrund der Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts und unter Berücksichtigung des Sportwetten-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 276) war das Land Brandenburg zum Zeitpunkt des Widerrufs am 6. November 2006 berechtigt, der Beklagten keine Erlaubnis für den Internetvertrieb von Glücksspielen zu erteilen.
- BGH, 06.12.2012 - VII ZR 84/10
Architektenhaftung: Schätzung eines merkantilen Minderwerts eines Gebäudes nach …
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
Dabei sind keine überspannten Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 18, 23 f.).
- BGH, 06.10.2006 - V ZR 20/06
Erhöhung des Erbbauzinses bei Koppelung an den Grundstückswert
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
Rn. 45 (2) Bei der ergänzenden Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 20/06, BGHZ 169, 215 Rn. 11;… BGH, NJW-RR 2013, 494 Rn. 12). - BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02
Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
Das entspricht den allgemeinen Grundsätzen der Verteilung der Darlegungslast, nach denen jede Partei die ihr günstigen Tatsachen - hier den Umfang der Minderung der Gegenleistung - darzulegen hat, sowie der Systematik der gesetzlichen Regelung, nach der die Minderung als Einrede ausgestaltet ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - X ZR 108/02, NJW-RR 2004, 989, 990). - BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79
Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur …
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
Sie findet ihre Grenze an dem im - wenn auch lückenhaften - Vertrag zum Ausdruck gekommenen Parteiwillen; sie darf daher nicht zu einer Abänderung oder Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen, und sie muss im Vertrag auch eine Stütze finden (BGH, Urteil vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 260/79, BGHZ 77, 301, 304;… BGH NJW-RR 2013, 494 Rn. 12). - BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09
Internet-System-Vertrag
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
Das lässt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - III ZR 79/09, BGHZ 184, 345 Rn. 5 f., 24, 26 f.) und wird von der Revision auch nicht angegriffen. - BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07
Lottoblock
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
Rn. 34 Wird eine Lottogesellschaft, die im Land ihres Sitzes über eine Erlaubnis zum Internetvertrieb verfügt, in einem anderen Bundesland tätig, so ist es zwar nach der Rechtsprechung des Senats Aufgabe der Ordnungsbehörde des anderen Landes, daraus etwaige ordnungsrechtliche Konsequenzen zu ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 54/07, WuW/E DER 2408 Rn. 100 - Lottoblock). - BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71
Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter …
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
§ 326 Abs. 2 BGB bleibt aber im Falle der vom Besteller verschuldeten Unmöglichkeit anwendbar (vgl. § 645 Abs. 2 BGB sowie BGH, Urteil vom 30. November 1972 - VII ZR 239/71, BGHZ 60, 14, 18; Urteil vom 21. August 1997 - VII ZR 17/96, BGHZ 136, 303, 307). - BGH, 21.08.1997 - VII ZR 17/96
Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Zerstörung der am …
Auszug aus BGH, 24.09.2013 - KZR 62/11
§ 326 Abs. 2 BGB bleibt aber im Falle der vom Besteller verschuldeten Unmöglichkeit anwendbar (vgl. § 645 Abs. 2 BGB sowie BGH, Urteil vom 30. November 1972 - VII ZR 239/71, BGHZ 60, 14, 18; Urteil vom 21. August 1997 - VII ZR 17/96, BGHZ 136, 303, 307). - BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06
Lotto im Internet
- BGH, 17.02.1995 - V ZR 267/93
Vertragsauslegung - Unmöglichkeit
- OLG Brandenburg, 22.11.2011 - Kart U 4/09
Eintritt einer teilweisen Unmöglichkeit beim Hostingvertrag
- OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14
Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende …
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Länder mit ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit tatsächlich unternehmerische Ziele verfolgen (…OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.9.2008, VI-Kart 19/07 [V] u. a., juris Rn. 41; BGH, Urt. v. 24.9.2013, KZR 62/11, ZfWG 2013, 417, juris Rn. 29, 33 - zu verwaltungsbehördlichem Handeln). - OLG Brandenburg, 12.12.2017 - 6 U 187/12
Geschäftsraummiete: Ausgleichsanspruch des Mieters bei abweichend von den …
Rn. 56 Bei der ergänzenden Auslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 169, 215; BGH, Urteil v. 24.09.2013 - KZR 62/11, NZKart 2013, 508; Urteil v. 12.10.2012 - V ZR 222/11, NJW-RR 2013, 494).Die ergänzende Vertragsauslegung ist nicht vorrangig am gesetzlichen Leitbild des Vertragstyps, sondern am hypothetischen Parteiwillen auszurichten (vgl. BGH, Urteil v. 24.09.2013 a.a.O.).
- OLG Brandenburg, 19.12.2017 - 6 U 1/16
Kartellsache: Ausschluss der Nutzung von Wegeparzellen zum Zweck der Erschließung …
Rn. 73 b) Bei der ergänzenden Vertragsauslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 169, 215; BGH, Urteil v. 24.09.2013 - KZR 62/11, NZKart 2013, 508; Urteil v. 12.10.2012 - V ZR 222/11, NJW-RR 2013, 494). - VG Hamburg, 14.11.2024 - 5 K 2624/22
Teilweise erfolgreiche Klage einer Lotterievermittlerin gegen Nebenbestimmungen …
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Länder mit ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit tatsächlich unternehmerische Ziele verfolgen (…OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.9.2008, VI-Kart 19/07 [V] u. a., juris Rn. 41; BGH, Urt. v. 24.9.2013, KZR 62/11, ZfWG 2013, 417, juris Rn. 29, 33 - zu verwaltungsbehördlichem Handeln). - LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2019 - 3 HKO 1292/18
Kein Anspruch auf Schadensersatz u.a. aus einem Lizenzvertrag über die …
Soweit die Klägerin ihren Anspruch auf "kleinen" Schadensersatz in der Form der vertraglich vorgesehenen Schadensersatzpauschale für jeden Fall der Nichterfüllung einer Teilleistungspflicht geltend macht, ist daneben die automatische Minderung der Gegenleistung, die sich nach dem Wert des durch die Teilunmöglichkeit nicht erbrachten Teils bestimmt (vgl. BGH NZM 2005, 755, BauR 2010, 629, MMR 2013, 783) nur dann nicht ausgeschlossen, wenn der Minderwert durch die Pauschale nicht vollständig ausgeglichen und der Klägerin ein überschießender Schaden entstanden ist - dies kann dahingestellt bleiben, da zur Minderung bisher nichts vorgetragen ist.
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